Der Himmel über dem Schmantelrundweg in Winterberg
Rechtes Potenzial in Sachsen gewaltig gestiegen: Das Personenpotenzial im Rechtsextremismus ist laut sächsischem Verfassungsschutzbericht gewaltig angestiegen. Für das Berichtsjahr 2019 werden nun 3.400 Personen zu diesem Spektrum gezählt – 600 mehr als ein Jahr zuvor … bnr
„You’re fired“: Donald Trump als weltvereinfachende Symbolfigur … endoplast
Trump und sein Sponsor: Viele wundern sich, dass es ihm gelang, Präsident zu werden. Viele fragen sich, wie das passieren konnte. Die Antwort liegt näher, als sie denken, und zwar in Frankfurt … postvonhorn
Neue Bildungskonzepte in Zeiten des Anthropozäns: Obwohl wir alle die Natur schätzen, hat sich der Unterschied zwischen Natur und Kultur durch die immer stärker zunehmenden menschlichen Eingriffe in die Umwelt gleichsam aufgelöst – und dies weitgehend unbemerkt, zumindest was das Ausmaß angeht … scilogs
Kulturministerin rüffelt Kulturschaffende: So richtig habe ich meinen Augen zunächst nicht getraut, als ich dieses Zitat gelesen habe: „Die Kultur muss aufpassen, dass sie nicht immer eine Extrawurst brät.“ … revierpassagen
So geht Zivilcourage: Solingen wehrt sich gegen Verbot der Klassenteilung … doppelwacholder
Digitalisierung: Ja. Nachhaltigkeit und Muslime: Nein So lässt sich das Ergebnis der heutigen Abstimmungen im Kreistag über die Anträge der SBL zu den Ausschüssen zusammenfassen … sbl
Fotosynthese: Eine alte hohe Eiche – Hutebaum im Arnsberger „Thierpark“. (foto: zoom)
Esoteriker*innen schleichen sich gern zu so genannten „Kraftorten“, wo angeblich Magnetfelder, Wasseradern und andere heilsame Einbildungen Leib und Seele mit Energie aufladen.
Ich persönlich kann mich an Fotosynthese und Windrädern nicht satt sehen. Energie der Zukunft. Wir haben noch eine kleine Chance den Klimawandel aufzuhalten. Heute habe ich für euch, liebe Leser*innen, zwei Power-Orte aufgesucht. Die Hute-Eiche im Arnberger „Thierpark“ und die vier majestätischen Windräder bei Einhaus.
Einem der Prachtexemplare von Windenergieanlage (WEA) bin ich mal auf die Pelle gerückt:
Auch eine Umleitung wert: Der Verkehr auf der B 480 durch Niedersfeld ist oft kaum zu ertragen.
Kunsttagebuch: Künstler, Werk, Methodik – wodurch wird etwas zu Kunst? … endoplast
Die Konservativen zerlegen die CDU: Die CDU spielt mit dem Vertrauen der Wähler. 2018 drängte sie ihre beliebteste Politikerin Merkel aus dem Parteivorsitz und sackte prompt in den Umfragen ab … postvonhorn
Niederrhein: Die Selbstzerstörung der CDU in Voerde … unkreativ
Facebook mahnt US-Forschungsteam ab: Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit? … scilogs
Voynich TV: Das Wintersemester beginnt und wie nicht anders zu erwarten war, drückt die Covid-19-Pandemie auch diesem ihren Stempel auf … texperimentales
Analoge Workflows: Trotz aller Versprechen, dass Digitalisierung die Zukunft ist und dass die Digitalisierung aller Arbeitsprozesse viel Zeit spart und alles effizienter macht, sind analoge Arbeitsweisen immer noch zukunftssicherer … schmalenstroer
Wenn man vom Hubertusturm zurück nach Altenfeld wandert, liegt zur linken Hand zurückgesetzt ein Bauernhaus.
Ist es bewohnt? Anscheinend ja, aber wer will sich in diese Verlassenheit zurückziehen? Für mich als Stadtmensch – so fühle ich mich jedenfalls auch nach 23 Jahren Hochsauerland immer noch – ist der Platz verwunschen.
Ob morgens oder in den Abendstunden das Wild auf der Wiese vor dem Haus äst, ob der Milan seine Runden dreht? Wirft der Güllewagen lange Schatten? Welche Geräusche sind tagsüber und nachts zu hören?
Die Gewehre der Jäger.
Einen Monat lang zurückgezogen, das Virus fliehend dort wohnen.
Was würde das mit mir machen? (Psychologendeutsch?)
In der Nähe der Prinzenquelle (Hessenschanze/Kassel) stand dieser Specht-Tintling herum.Der Specht- oder Elstern-Tintling ist eine Pilzart aus der Familie der Mürblingsverwandten und ungenießbar.
Der Name rührt daher, dass Reste des weißen, graulichen bis cremefarbenen Velums (Hüllgeflechts) als Flocken auf dem Hut haften bleiben. Dadurch entsteht der Eindruck eines Specht- oder Elstergefieders.
Der Specht-Tintling ist ein relativ seltener Pilz, der von August bis Oktober, vereinzelt noch im November, zu finden ist.
Er kommt vor allem in mäßig feuchten Buchenwäldern vor. Daneben ist er in wärmebegünstigten Eichen- und Eichen-Hainbuchen-Wäldern zu finden.
Der Pilz lebt als Saprobiont auf basenreichen, seltener neutralen Lehmböden und auf flachgründigen humösen Böden, die sich auf karbonat- oder gipsreichen Gesteinen gebildet haben.
Auch optisch geben die Buche eine Menge her. (archivfoto)
Vielleicht erinnern Sie sich? Vor einem Monat veröffentlichte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) auf ihrer Internetseite und ihrer Facebook-Seite zwei Berichte über die schrittweise Abholzung eines Buchenwaldes am Südosthang des „Hohen Knochen“ nahe Neuastenberg.
Hier soll in den letzten Jahren ein rund 30 Hektar großer, geschlossener, alter Buchenbestand freigeschlagen und mit Fichten bepflanzt worden sein. Einige dieser jungen Fichten sind mittlerweile aufgrund des Regenmangels wohl schon vertrocknet.
Symbolfoto; Dunkle Fichten kontrastieren mit dem helleren Grün der Buchen. (archivfoto)
Umweltschützer, SBL, UNB
Die SBL-Kreistagsfraktion schaute sich die vom Buchenwald-Experten Norbert Panek ins Netz gestellten Fotos vom gemetzelten Buchenwald an und erkundigte sich dann schriftlich beim Landrat bzw. bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Hochsauerlandkreis nach deren Bewertung des Kahlschlags.
Die UNB antwortete, sie sei vom Eigentümer weder im Vorfeld noch im Nachhinein über die Abholzung des Buchenwaldes in Kenntnis gesetzt worden. Erst durch Herrn Panek wäre die Behörde im August 2020 über die Rodungsmaßnahme informiert worden. Die UNB führt weiter dazu aus, dass im konkreten Fall kein Schutzgebiet betroffen sei und daher die Maßnahme weder anzeige- noch genehmigungsp?ichtig ist. Aus ökologischer Sicht sei die Maßnahme zu bedauern!
Umweltverband, Regionalforstamt und Kritik an Behörden und Ministerium
Der Umweltverband Naturschutzinitiative (NI) wandte sich offenbar an das zuständige Regionalforstamt in Schmallenberg. Die PM des Umweltverbands zur Stellungnahme des Regionalforstamts stellen wir hier auf den Seiten der SBL gerne ein:
„Das Forstamt Schmallenberg räumt zwar ein, dass „die Wiederaufforstung mit reiner Fichte nicht der forstfachlich sinnvollen Vorgehensweise“ entspreche, jedoch sei der „waldbesitzende Unternehmer nicht verpflichtet, dem forstbehördlichen Ratschlag zu folgen.“
Schlimmer noch: „Die Kahlschläge erfolgten, wie eine Prüfung durch das Forstamt und die Naturschutzbehörde ergab, unter Beachtung der forstrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorgaben NRWs und sind damit nicht gesetzeswidrig“, so das Regionalforstamt.
Nach Feststellung des Forstamtes seien die „Einschlagmaßnahmen“ zudem bereits „vor mehreren Jahren“ erfolgt. „Satellitenbilder und weitere Fotos belegen jedoch, dass noch im letzten Sommer Buchen eingeschlagen wurden“, so Norbert Panek, Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutzinitiative (NI) und Buchenwald-Experte.
Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI) und Norbert Panek reagierten auf die Stellungnahme des Forstamtes mit Verwunderung und Unverständnis. Dass Buchenwälder immer noch – mitten in Deutschland – aktiv und völlig unbehelligt vernichtet und zu Fichten-Äckern degradiert werden könnten, stelle letztlich eine Bankrotterklärung des zuständigen Ministeriums und der verantwortlichen Behörden dar. Die Gesetze sanktionieren das Prinzip der Kahlschlagwirtschaft offensichtlich nicht, sie legalisieren es sogar. Vor allem private Waldbesitzer wie hier, nutzen dieses Defizit offenbar schamlos aus.
Sinnbild für eine Forstplantagen-Philosophie
„Der Eingriff mag zunächst als ein „dramatischer Einzelfall“ erscheinen, ist aber im Grunde symptomatisch für den gesamten immer noch gängigen Dreiklang der deutschen Forstplantagen-Philosophie: kahlschlagen – räumen – aufforsten“, so Neumann und Panek. Der der Agrarwirtschaft entlehnte Nutzungsrhythmus habe sich seit 200 Jahren kaum geändert. Die klassische Forstwirtschaft sei in ihrer Denkweise erstarrt, habe sich von der Natur nahezu komplett abgewendet. Panek: „Der „Wald“ wird reduziert auf eine Ansammlung von nutzbaren Bäumen, neuerdings im Zeichen des Klimawandels von sogenannten „klimatoleranten“ Baumarten. Und alles soll jetzt „gemischt“ sein, egal, ob standortgerecht oder nicht – ein künstlich angelegtes Forst-Sammelsurium ausgewählter Exoten. Oder man greift doch noch mal, wie am „Hohen Knochen“, auf Altbewährtes zurück – die Fichte, der erklärte Brotbaum der deutschen Forst- und Holzindustrie. Und dies wohlwissend, dass diese Baumart die Klimaerhitzung auf Standorten außerhalb ihres natürlichen Areals in Mitteleuropa in den nächsten 20 Jahren nicht überleben wird.“ Die Pflanzungen im Hochsauerland seien Sinnbild für eine Forstwirtschaft, die sich vom Prinzip der Nachhaltigkeit und ihrer selbst verordneten „Ordnungsmäßigkeit“ längst verabschiedet habe.
Gesetzesnovelle dringend notwendig
Der Kahlschlag am „Hohen Knochen“ habe gezeigt, so Neumann, dass es offensichtlich keine wirksame Rechtsgrundlage für ein klares Kahlschlagverbot im Landesforstgesetz gebe. Dies sei gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Waldsituation unverantwortlich und das in NRW gültige Waldgesetz eine „komplette Augenwischerei“. Hier müsse dringend nachgebessert und in dem Gesetz ein generelles Verbot von Kahlschlägen sowie entsprechende Sanktionierungsinstrumente gesetzlich verankert werden, so Neumann. Wie zwischenzeitlich aus einer Landtagsanfrage der Partei Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, wolle die Landesregierung „den in Rede stehenden Kahlhieb eingehend nach den Maßgaben des Forst- und Naturschutzrechts prüfen.“ Vor diesem Hintergrund werde auch ein etwaiger Änderungsbedarf der forstrechtlichen Kahlhiebsbestimmungen geprüft.
Panek fordert zudem einen Pauschalschutz für bestimmte Buchenwald-Typen im Landesnaturschutzgesetz. Intakte Buchenwälder seien mittlerweile sowohl landes- als auch bundesweit in ihrem Bestand mehr als stark gefährdet. „Gerade im verfichteten Hochsauerland hätten die letzten verbliebenen Laubwälder eine bedeutende Funktion im überregionalen Waldbiotopverbund zu erfüllen“, so Panek und Neumann.“
Mit Stamm, Ästen und Gezweig greift der Baum nach den Wolken.An der Apfelallee in Welleringhausen greift ein wilder Baum nach den Wolken.
Am Sonntag werden die letzten Früchte geerntet. Lange Stangen mit Beuteln am vorderen Ende recken sich in die Kronen. Die Allee ist der Einstieg in den Vulkanpfad. Als ich von meinem Spaziergang zurück komme, will ich mir einen Apfel pflücken. Ich bekomme nichts mehr ab. Alles verschwunden. In einem großen Lieferwagen. Tja …
Fehlt im Schottergarten und ist hier im Naturgarten zu Gast : Der Buntspecht (Archivfoto: Karl Josef Knoppik)
Geschmack hin oder her. Bei Gärten und Parks gibt es viele andere und wichtigere Aspekte als Mode und Geschmack, meint die Sauerländer Bürgerliste (SBL).
Welche Aspekte?
Da können wir es uns ganz einfach machen. Es genügt schon, nachzugucken, was die Gestaltungssatzung vom Städte- und Gemeindebund NRW in den „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten“ sagt! Wegen Überlänge (24 Seiten) greifen wir hier unter bestimmten Gesichtspunkten nur einige markante und wichtige Aussagen und auch ein paar Paragraphen auf.
Flächenversiegelung
Versiegelte Flächen schaden dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben.
Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus.
Sie verringern die Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist.
Bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, können große Wassermassen nur oberflächlich abfließen und die öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Grundstücke werden überflutet.
Artenschutz, Klimaschutz
Pflanzen senken Temperaturen durch Beschattung und Verdunstungskälte, filtern Staub und Lärm, nehmen Kohlendioxyd auf, spenden Sauerstoff, verbessern den Wasserhaushalt und dienen somit der Gesundheit aller Bürger.
Zum Schutz des Artenreichtums und des Mikroklimas können die Gemeinden in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB für Vorgartenflächen die Bepflanzung und Begrünung vorschreiben.
Nach Nr. 25a kann die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie sonstigen Bepflanzungen aus städtebaulichen Gründen, zu denen auch der Umweltschutz zählt, festgesetzt werden.
Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen
Um die Versiegelung der besonders bei Starkregenereignissen zur Vermeidung von Hochwasserschäden benötigten Vorgärten zu verhindern, können die Kommunen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB im Bebauungsplan Flächen festsetzen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Niederschlagswasser freigehalten werden müssen, um Schäden durch Hochwasser und Starkregen vorzubeugen.
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Diese Abwägung, bei der nach § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB insbesondere auch die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen sind, wird hinsichtlich der Verhinderung von Schäden durch Starkregenereignisse regelmäßig zugunsten des Verbots der Verschotterung ausfallen.
§ 8 Abs. 1 S. 1 BauO NRW
Ein weiterer Regelungsansatz ergibt sich für die Kommunen aus § 8 Abs. 1 BauO NRW. Diese Norm verpflichtet in Satz 1 den Grundstückseigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten eines bebauten Grundstücks, die nicht überbauten Flächen mit gewissen Einschränkungen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit nicht durch Bebauungspläne oder andere Satzungen bereits Festsetzungen getroffen sind.
Die Zulässigkeit einer bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügung mit dem Inhalt, einen Vorgarten zu begrünen, wurde etwa durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 26.04.2017 (1 KO 347/14) bestätigt.
Bauordnungsverfügungen, Pflanzgebot und Baugenehmigungen
Die Durchsetzung der bauplanerischen Festsetzungen und des § 8 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW können durch bauordnungsrechtliche Ordnungsverfügungen sichergestellt werden.
Bereits der § 9 Abs. 1 BauO NRW a.F. verpflichtete zur Begrünung der unbebauten Flächen, sodass die in der Vergangenheit errichteten Schottervorgärten materiell rechtswidrig sind.
Die Pflanzfestsetzungen in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGBsind von der Kommune vor Ort selbst zu kontrollieren.
Weitere Instrumente und gute Beispiele
Die Bauberatung eignet sich, um die Bürger darüber aufzuklären, dass die Schottergärten tatsächlich nicht unbedingt pflegeleicht sind. Nach kurzer Zeit setzt sich Moos zwischen die Steinchen und müssen Gräser und Wildkräuter entweder kostenintensiv entsorgt oder die Steinchen aufwendig gereinigt werden.
Die Stadt Korschenbroich hat ein Förderprogramm zur Entsiegelung von Vorgärtenflächen aufgelegt. Danach sollen ab dem Haushaltsjahr 2020 Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften finanziell unterstützt werden, die ihre Vorgärten durch Rückbau von versiegelten Flächen und Schotterflächen in Grünflächen (Wildblumenwiesen, Staudenbeete, Gehölzflächen mit naturnaher Bepflanzung) wieder naturnah gestalten. Es muss eine Mindestfläche von 10 m² zurück gebaut werden, wobei sich die Eigentümer verpflichten müssen, die Begrünung mindestens 10 Jahre zu erhalten. Die Förderhöhe beträgt 2,50 €/m² bei einem Höchstbetrag von 500 € je Maßnahme.
Die Gemeinde Steinhagen hat in einem neuen Bebauungsplan folgende Festsetzungen getroffen: „Pflanzgebot in Vorgärten gemäß § 9(1) Nr. 25a BauGB: Die Vorgärten sind je Grundstück mit Einzel- und Doppelhäusern in den Teilflächen WA2, WA3, WA3 und WA4* zu mindestens 50 % und bei Reihenmittelhausgrundstücken in den Teilflächen WA2 zu mindestens 25 % als Vegetationsflächen (z. B. Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen, Gehölze) anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Kombinationen mit natürlich vorkommenden mineralischen Feststoffen (z. B. Kies, Bruchsteine, Bruchsteinmauer) sind bis zu einem Drittel der Vegetationsflächen zulässig. In den Vegetationsflächen ist nur die Verwendung von offen-porigen, wasserdurchlässigen Materialien zulässig. Dies gilt auch innerhalb des Bodenaufbaus. Wasserundurchlässige Sperrschichten wie z. B. Abdichtbahnen sind unzulässig.“ *Die Beschränkung auf Teilflächen kann wahlweise vorgenommen werden.
Die Stadt Xanten plant verstärkt Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB sowie nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB, bei denen die Versiegelung der Vorgärten möglichst gering zu halten ist und jene gärtnerisch anzulegen sind. Befestigte und bekies-te Flächen sollen lediglich als notwendige Geh- und Fahrflächen zulässig sein und müssen sich in ihrer Ausdehnung auf das für eine übliche Nutzung angemessene Maß beschränken.
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