Amnesty International: NRW schränkt Versammlungsfreiheit ein

Ende Oktober 2021: Demo in Köln gegen das Versammlungsgesetz. (fotoarchiv: zoom)

Bisher haben viele Menschen in NRW noch nicht mitbekommen, welche Folgen die im letzten Jahr vom Landtag verabschiedeten Gesetze zum Versammlungs- und Polizeirecht haben können.

(Der Text ist gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Im aktuellen Amnesty International Report 2022/23 wird darauf eingegangen. Neben Berichten über viele gravierende Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern steht dort auch:

“Das im Januar 2022 in Kraft getretene neue Versammlungsgesetz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen schränkte die Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig ein, indem es staatliche Kontroll- und Eingriffsbefugnisse unangemessen ausweitete. Trotz einiger Änderungen, die nach heftiger Kritik im Gesetzgebungsprozess vorgenommen wurden, blieben zahlreiche bedenkliche Regelungen bestehen, wie z. B. die strafrechtliche Sanktionierung für Organisator*innen, die Versammlungen nicht im Vorhinein anmelden.”
Im Mai 2022 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil, dass Protestcamps einschließlich ihrer erforderlichen Infrastruktur umfassend von der in Artikel 8 Grundgesetz verbrieften Versammlungsfreiheit geschützt sind.
Einige Proteste, von den Behörden vielfach primär als “Gefahr für die öffentliche Sicherheit” eingestuft, ­wurden unverhältnismäßig stark eingeschränkt. So wurden im Juni z. B. nur 50 Demonstrierende auf dem Gelände des von Deutschland ausgerichteten G7-Gipfels zugelassen.”

[https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/deutschland-2022]

Das ist eine sehr zweifelhafte “Auszeichnung” für den NRW-Landtag. Ob der Amnesty-Report zu Änderungen führt?

Anfang des Jahres wurde bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue NRW-Versammlungsgesetz eingereicht. Die “Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF) stellt dazu fest, “dass das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhält. Es handele sich um einen “offenen Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit.

Dabei sind die Kritikpunkte an dem Gesetz vielfältig. So seien die Regelungen zum Störungs-, Vermummungs- und Militanzverbot zu weitreichend und unbestimmt. Die Ausdehnung der Befugnis zur Videoüberwachung könne einschüchternde und abschreckende Wirkung haben.

“Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte der Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt.”
[https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verfgh-nrw-versammlungsgesetz-gff-verfassungsbeschwerde-eingereicht]

Im Amnesty-Report findet auch Bayern besondere Erwähnung:
Im April 2022 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Vorgaben des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes unvereinbar mit dem Grundgesetz seien. Das Gericht entschied, dass staatliche Überwachungsbefugnisse wie die Online-Durchsuchung oder Vorratsdatenspeicherung weder hinreichend klar noch verhältnismäßig waren, und somit unter anderem gegen die verfassungsmäßig verbrieften Rechte auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen.
Im September 2022 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass das deutsche Telekommunikationsgesetz, das Anbieter zu einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten verpflichtete, mit EU-Recht und dem enthaltenen Recht auf Privatsphäre unvereinbar ist. Das Bundesjustizministerium kündigte daraufhin eine Reform des Gesetzes an.

Umleitung: AfD-Politiker und Rassismus, George Orwell, F. C. Delius, Deutschlandticket, historische Buchhandlung, digitales Bundesgesetzblatt sowie Kulturförderung in Westfalen-Lippe

Am Samstag auf dem Dortmunder U (foto: zoom)

„Sie wollten sie kränken“: AfD-Politiker wegen rassistischer Beleidigung verurteilt … endstationrechts

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F. C. Delius: „Erinnerungen mit großem A“ (und ein paar anderen Buchstaben) … revierpassagen

Deutschlandticket (Satire): Geplante Unannehmlichkeiten … zynaesthesie

Wie sah eine Buchhandlung im frühen 18. Jahrhundert aus, und wie funktionierte sie? Nach zeitgenössischen Berichten und Abbildungen hat der Laden hohe Regale mit Leitern und eine Theke. Er ist in der Regel nicht gerade sonnendurchflutet, im Winter ungeheizt und hat keine Sitzmöbel … hypothesis

Digitales Bundesgesetzblatt: Wie teuer darf ein staatlicher PDF-Reader sein? … netzpolitik

Förderung für Kulturprojekte in Westfalen-Lippe: Die LWL-Kulturstiftung vergibt in diesem Jahr in zwei Durchgängen Fördermittel an Kulturschaffende aus der Region Westfalen-Lippe: Am 28. Februar endet die erste Frist, zu der Kulturprojekte vorgestellt werden können, die ab der zweiten Jahreshälfte 2023 realisiert werden sollen. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle eingegangenen Anträge Anfang Juni … doppelwacholder

Landgericht Traunstein: Verfahren gegen Ex-Papst nach dessen Tod nicht unterbrochen

Wortwolke in Form einer Kirche

Das Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht gegen den verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI. ist nicht unterbrochen. Das Landgericht teilt mit, dass an die Stelle des verstorbenen Beklagten die Erben treten.

(Pressemitteilung CORRECTIV)

Essen, 02. Januar 2023. Das Verfahren zur Verantwortung im Missbrauchsskandal gegen den Ex-Papst ist durch dessen Tod nicht unterbrochen, so heißt es in einem Schreiben des Landgerichts Traunstein, das CORRECTIV, dem BR und der Zeit vorliegt. Das Verfahren gehe weiter, da der verstorbene Ex-Papst „durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wurde. An die Stelle des verstorbenen Beklagten treten dessen Erben.“ Der Rechtsanwalt Andreas Schulz, der den Kläger Andreas Perr vertritt, sieht nun im Missbrauchsverfahren Papst Franziskus als den Rechtsnachfolger des Beklagten, da der verstorbene Papst emeritus Benedikt den Vatikan als Erbe eingesetzt habe. 

„Nun muss Papst Franziskus entscheiden, ob er sich hinter der Immunität versteckt, oder ob er der Wahrheitsfindung Geltung verschafft“, sagt Rechtsanwalt Schulz, „für das Verfahren hat Papst Franziskus nun die Möglichkeit, die Archive des Vatikans zu öffnen und damit endlich für Transparenz zu sorgen“. Einblicke in die geheimen Vatikanakten könnten die Verantwortlichen für die Vertuschung der Missbrauchsfälle klar benennen.

Im Juni hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für Andreas Perr, einem Opfer des notorischen Missbrauchstäters Peter H. aus der oberbayerischen Gemeinde Engelsberg/Garching an der Alz, eine Feststellungsklage eingereicht, wie CORRECTIV, BR und Zeit exklusiv berichteten. Das Erzbistum München und Freising hatte H. trotz bekannter Übergriffe und einer Verurteilung immer wieder in Gemeinden als Priester eingesetzt.  

Die Klage richtet sich neben dem kürzlich verstorbenen Papst Emeritus Benedikt XVI. auch gegen das Erzbistum München und Freising, den Kardinal Friedrich Wetter und den ehemaligen Priester Peter H.. Der Anwalt will für seinen Mandanten erreichen, dass das Gericht den „Ersatz eines entstandenen Schadens“ festgestellt, der durch den Missbrauch verursacht wurde. Der ehemalige Priester H. hatte in den 1990er Jahren den Kläger sexuell missbraucht. In einem geheimen Kirchenurteil wurde dem verstorbenen Ex-Papst bereits eine Pflichtverletzung vorgeworfen.

Umleitung: Blume gegen Twitter, ChatGPT, Twitter vs. Mastodon, Fakten zum Klima und Gedenken an Fritz Weller

Fenster an der Hamburger Kunsthalle (foto: zoom)

Den Prozess Blume gegen Twitter international unterstützen? So geht es: Wie erwartet hat Twitter international seine Niederlage vor dem Landgericht Frankfurt nicht anerkannt, sondern Berufung eingelegt. US-Konzerne setzen häufig auf Zeitgewinn und darauf, dass Klägerinnen und Klägern schlicht die Puste und das Geld ausgehen, wenn der Rechtsstreit in immer neue Instanzen geht … scilogs

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Landgericht beginnt Vorverfahren gegen den Ex-Papst

Grafik-Tool: wortwolken.com

Essen, 26.09.2022. Das Landgericht Traunstein hat ein zivilrechtliches Vorverfahren in einem Missbrauchsfall der katholischen Kirche eingeleitet. Die Feststellungsklage vor einem Zivilgericht richtet sich auch gegen Papst Emeritus Benedikt XIV., dem eine Mitverantwortung vorgeworfen wird.

(Pressemitteilung von CORRECTIV)

Das Landgericht Traunstein beginnt das Vorverfahren für eine Feststellungsklage gegen den Papst Emeritus Benedikt XVI. sowie gegen das Erzbistum München und Freising, den Kardinal Friedrich Wetter und den ehemaligen Priester Peter H. zu. CORRECTIV, dem Bayerischen Rundfunk und der Zeit liegen Unterlagen vor, wonach der ehemalige Papst Benedikt XVI. eine „Notfrist“ von einem Monat hat, die anderen Beklagten von zwei Wochen haben, um „die Absicht der Vereidigung anzuzeigen“.

Im Juni hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für ein Opfer des notorischen Missbrauchstäters Peter H. aus der oberbayerischen Gemeinde Engelsberg/Garching an der Alz die zivilrechtliche Feststellungsklage eingereicht, wie CORRECTIV, BR und Zeit exklusiv berichteten.

Der Anwalt will für seinen Mandanten erreichen, dass das Gericht den „Ersatz eines entstandenen Schadens” in einem Zivilprozess feststellt, der durch den Missbrauch verursacht wurde. Damit würde vor einem weltlichen Gericht über die Verantwortung innerhalb der Kirche entschieden, auch wenn Fälle des Missbrauchs schon verjährt sind.

Der ehemalige Priester H. hatte in den 1990er Jahren den Kläger sexuell missbraucht. Der Kläger war Messdiener bei dem Täter H., der die Tat in einem geheimen Kirchenurteil bereits eingestanden hatte. In dem Urteil wurde dem Ex-Papst zudem eine Pflichtverletzung vorgeworfen.

Erzbistum setzte verurteilten Täter als Priester ein

H., der ursprünglich aus dem Bistum Essen stammt, wurde bereits wegen Kindesmissbrauch 1980 von Essen nach München versetzt, durfte aber weiter in Gemeinden mit Kindern tätig sein. Zu der Zeit der Versetzung war Joseph Ratzinger Erzbischof von München und für die Versetzung in die bayerische Gemeinde mitverantwortlich.

Recherchen zeigten, dass H. auch in der bayerischen Gemeinde bis in die 1990er Jahre Jugendliche missbraucht hat. Da die bisher bekannten Taten strafrechtlich verjährt sind, geht es in diesem Zivilprozess nun um die Anerkennung des entstandenen Schadens und damit um die Mitverantwortung der Bischöfe. 

Ein Missbrauchsgutachten, das das Erzbistum München in Auftrag gegeben hatte, stellte im Januar für die damaligen Verantwortlichen des Erzbistums München und Freising sowie für den Kardinal Wetter „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ fest. Ratzinger ließ damals über seine Anwälte mitteilen, dass er auch als Erzbischof von München und Freising nichts von der Vorgeschichte des Priester H. gewusst habe. 

Sollte die Frist versäumt werden, kann das Gericht auf Antrag des Klägers ein „Versäumnisurteil“ verhängen. Vor dem Landgericht besteht Anwaltspflicht, daher müssen sich die Beklagten von einem Anwalt vertreten lassen.


Über CORRECTIV
CORRECTIV wurde 2014 gegründet und ist das erste spendenfinanzierte Recherchezentrum in Deutschland. Als vielfach ausgezeichnetes Medium steht CORRECTIV für investigativen Journalismus. Die Redaktion bringt systematische Missstände ans Licht und will Veränderung anstoßen. Mit unabhängigen Recherchen und Faktenchecks schafft sie das informative Fundament für Debatten und Meinungsbildung und stärkt eine demokratische und offene Zivilgesellschaft.

Umleitung: Fichtensterben, Klimakatastrophe, Mordprozess gegen Corona-Leugner, Neue Rechte, Volmetalbahn und Innenstädte im Krisenmodus, Ex-Opelaner:innen und die besten Streaming-Serien

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Fichtensterben in Deutschland: Der Brotbaum verdurstet … spektrum

Klimawandel? Welcher Klimawandel? Ich bin so müde. Ehrlich. Einfach müde. Und ich verliere den Glauben, dass wir irgendwie noch das Ruder rumreißen können … unkreativ

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Umleitung: Natur & Nazis, SLAPPs, Messenger, irrationale Akteure, Hitze in der Stadt und Streik beim WDR

Ich weiß nicht, was soll es bedeuten? (foto: zoom)

Naturerlebnis statt Moderne: In Teilen der politischen Rechten manifestiert sich seit ein paar Jahren neben Kampfsport, Demonstrationen und Konzerten ein weiterer Bestandteil in deren Lebenswelt: Wandern. Doch was für die meisten Menschen eher eine Auszeit aus dem stressigen Alltag bedeutet, ist für die Kamerad*innen ein Mittel zum Stählen von Körper und Geist … derrechterand

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Was sind SLAPPs – und warum sind sie für digitalisierte Demokratien ein Problem? Sie haben es sicher auch schon erlebt: Rechtspopulisten und Rechtslibertäre beklagen “Einschränkungen der Meinungsfreiheit”, “political correctness” und “Cancel Culture” – bis zu dem Moment, wo sie selbst die Macht haben, andere Meinungen brutal zu unterdrücken … scilogs

Sichere Messenger Threema und Signal sind gegen Interoperabilität: Mit dem Gesetz über digitale Märkte will die EU große Messenger wie WhatsApp dazu zwingen, Nachrichten von kleinen wie Threema zu empfangen. Doch die Kleinen sind alles andere als erfreut – sie fürchten eine schlechtere Datensicherheit … netzpolitik

Irrationale Akteure: Im Umgang mit irrationalen Akteuren denken viele Menschen immer noch, dass man diese irrationalen Akteure nicht provozieren dürfe oder dass man ihnen keine „Munition“ für ihre Propaganda geben dürfe … schmalenstroer

Hitze in der Stadt: Bäume und Schatten nötig … doppelwacholder

Der DJV NRW und ver.di hatten zum Streiktag aufgerufen: Über 500 WDR-Mitarbeiter:innen im Streik für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen … nordstadtblogger

Klage gegen ehemaligen Papst Benedikt im Missbrauchsskandal

In unserem Briefkasten

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. muss sich womöglich vor einem weltlichen Gericht wegen des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche verantworten.

(Recherchen und Pressemitteilung; CORRECTIV, ZEIT und BR)

Am vergangenen Wochenende reichte der Anwalt eines Missbrauchsopfers aus Bayern Klage vor dem Landgericht Traunstein gegen den Priester Peter H. sowie gegen mehrere Kirchenverantwortliche ein, unter ihnen Kardinal Friedrich Wetter, der ehemalige Papst Benedikt XVI., sowie die Erzdiözese München und Freising – vertreten durch Generalvikar Christoph Klingan. (*) Das berichten CORRECTIV, die Wochenzeitung DIE ZEIT sowie der Bayerische Rundfunk.

In den 1990er Jahren soll der damalige Priester Peter H. in der Erzdiözese München und Freising mehrere Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben, unter ihnen auch den Kläger. Die Kirchenoberen um den damaligen Kardinal Joseph Ratzinger hatten den pädophilen Priester H. 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden, obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war. Ein Psychiater hatte damals eine „narzisstische Grundstörung mit Päderastie und Exhibitionismus“ diagnostiziert. 1986 wurde H. von einem Gericht wegen Missbrauchs an mehreren Jugendlichen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, aber weiter eingesetzt.

Da die Missbrauchstaten strafrechtlich weitgehend verjährt sind, wendet der Rechtsanwalt des Opfers, der Berliner Strafverteidiger Andreas Schulz, einen juristischen Kniff an: er hat eine so genannte Feststellungsklage eingereicht, mit der zwar keine strafrechtliche Verfolgung, womöglich aber eine Feststellung der Schuld der Kirche erreicht werden kann. Sein Mandant hoffe darauf, dass ein weltliches Gericht feststelle, dass der damalige Priester H. ihn missbraucht habe und deswegen „zum Ersatz des Schadens ihm gegenüber verpflichtet ist“, heißt es in der 69-seitigen Klageschrift, die CORRECTIV, der ZEIT sowie dem Bayerischen Rundfunk vorliegt.

„Er will erreichen, dass ein weltliches Gericht ebenfalls feststellt, dass der Papst Emeritus Benedikt XVI. hierzu verpflichtet ist, weil dieser als Erzbischof verantwortlich zugestimmt hat, den Priester H. wieder in der Gemeindearbeit einzusetzen, obwohl dem Erzbistum München und Freising die sexuellen Übergriffe des H. bekannt waren“. Ratzinger habe als Kardinal „Kenntnis von allen Umständen und hat es zumindest billigend in Kauf genommen, dass dieser Priester ein Wiederholungstäter ist.“

Im Fall von Peter H. sind die Indizien erdrückend. Ein internes Verfahren der Kirche hatte bereits 2016 die Schuld des Priesters festgestellt. Danach seien mehrere Jugendliche, darunter der heutige Kläger, von Peter H. in den 1990er Jahren missbraucht worden, heißt es in einem außergerichtlichen Dekret. Dort ist auch von einer Pflichtverletzung der damals verantwortlichen Kirchenoberen die Rede. Auch das Münchner Missbrauchsgutachten vom Januar 2022 erkannte eine Mitverantwortung der Kirchenoberen des Erzbistums. Der Kläger nutzt das Dekret und das Missbrauchsgutachten, um auch gegen den Ex-Papst sowie dessen Nachfolger als Erzbischof in München Kardinal Friedrich Wetter vorzugehen.

Ob der emeritierte Papst für die Übergriffe belangt werden kann, ist umstritten. Experten räumen der Klage Chancen ein, wenn die Kirche darauf verzichtet, sich auf die Verjährung zu berufen, wie sie es bereits in den innerkirchlichen Verfahren getan hatte. Gegenüber Correctiv, der ZEIT und dem BR kündigte Wetter an, keinen Antrag auf Verjährung stellen zu wollen. Ein Sprecher des erzbischöflichen Ordinariats München bat um Verständnis, „dass sich die Erzdiözese München und Freising nicht zu einem laufenden gerichtlichen Verfahren äußert“. Der emeritierte Papst ließ eine Anfrage bis zum Redaktionsschluss ebenso unbeantwortet, wie der ehemalige Priester Peter H.

Im Falle eines Erfolgs der Klage würde die Kirche zwar nicht zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt, geriete aber weiter unter Druck, ihre Haltung zu Entschädigungen zu überdenken.

(*) der vorhergehende Teilsatz ab „unter“ wurde (23.6.2022, 16:45) korrigiert.

Umleitung: vom „Harburger Blutmontag“ zur Fällung von Naturdenkmalen

Die Bilder verändern sich. Stück für Stück weniger Wald. Hier auf der Silbacher Seite des Hillekopfs. (foto: zoom)

Neues zum „Harburger Blutmontag“ 1920: Im Heimfelder Kiez gescheitert … harbuch

»Wild, Wald und Pferde«: Das »Ostpreußische Landesmuseum« in Lüneburg gibt sich geläutert, die revanchistischen Wurzeln seien gekappt. Doch das Museum ist weiter fest in der Hand der »Vertriebenen« – und in einem Förderverein haben Rechte das Sagen … derrechterand

Etablierte Medien als Feindbild: Der Verfassungsschutzbericht für 2021 aus Berlin widmet sich erstmals ausführlich dem Umstand, dass etablierte Medien für Delegitimierer und Feinde des demokratischen Systems immer mehr zur Angriffsfläche werden. Dies geschieht inzwischen auch durch körperliche Gewalt etwa auf Demonstrationen und durch das Schüren von Hass und Misstrauen mit dem Begriff „Lügenpresse“. … endstationrechts

NRW-SPD: Wie konnte das nur passieren? Nur mickrige 26,7 Prozent erreichte die NRW-SPD am Sonntag. Es war das schlechteste Ergebnis, das sie jemals bei einer NRW-Wahl erzielte. Wie um alles in der Welt konnte das nur passieren? Die Partei hatte doch die besten Voraussetzungen, die jüngste Landtagswahl zu gewinnen … postvonhorn

Die sozialen Medien sind real: Filmreife Tötungsfantasie … gedankensplitter

Jahrzehntelanger Einsatz gegen soziale Ungleichheit: Der Nachlass von Fasia Jansen liegt jetzt im Archiv des Fritz-Hüser-Instituts in Dortmund … nordstadtblogger

Höhepunkt zur Halbzeit: Angela Winkler und Joachim Meyerhoff begeistern das Publikum der Ruhrfestspiele … revierpassagen

Städtebündnis: „NRW muss dieses Jahr die Altschuldenfrage lösen“ … doppelwacholder

Fällung von Naturdenkmalen nur noch nach Gutachten: Wir hatten hier schon mehrfach darüber berichtet, dass eine etwa 200 Jahre alte prächtige Eiche, die auf der Liste der Naturdenkmale stand, im März 2022 gefällt wurde … sbl

Mehmet Daimagüler in Meschede: Kein Schlussstrich – NSU und rechter Terror in Deutschland

Mehmet Daimagüler, Opferanwalt der Nebenklage im NSU, referierte in der Alten Synagoge Meschede: „Unser Staat hat versagt. Jetzt sind wir dran.“ (foto: zoom)

Am vergangenen Samstag, dem 26. März, habe ich in Meschede eine Veranstaltung der VHS Hochsauerland zu den NSU-Morden und dem rechten Terror in Deutschland besucht. Referent im Bürgerzentrum Alte Synagoge war der bekannte Rechtsanwalt Dr. Mehmet Daimagüler, der im NSU-Prozess einige der Nebenkläger vertreten hatte.

Fast eine Stunde lang ließ er uns als ein exzellenter und geschliffener Redner aus reicher Erfahrung mit großer inhaltlicher Kompetenz in die mörderischen Abgründe unserer jüngsten Geschichte blicken.

25 Seiten habe ich mitgeschrieben und am Ende habe ich mich getraut zu denken: Deutschland wir haben ein großes Problem in Teilen des Staatsapparates und der Behörden. Ein Anfang wäre es, den Verfassungsschutz aufzulösen und die rechten Netzwerke in Polizei und Justiz zu zerschlagen.

Aber der Reihe nach. Mehmet Daimagüler war Mitglied der FDP. Es wollte auf dem Ticket der Partei Karriere machen. Auch wenn fast alle deutschen Medien von sogenannten „Döner-Morden“ sprachen und damit die Täterschaft in ein türkisches Drogen- und Bandenmilieu verschieben wollten, „wussten wir, meine Freunde, meine Bekannten, das müssen Nazis, Rassisten sein.“

Der Rechtsanwalt prüft noch heute sein damaliges Handeln. „Was habe ich eigentlich damals unternommen? Nach den Morden in Kassel und Dortmund waren dort vier- bis fünftausend Menschen auf der Straße. Ich war nicht auf Demos, ich war im Bundesvorstand der FDP.“

Seine politischen Freunde, wie bspw. Westerwelle, habe er nicht auf die falsche Richtung der Ermittlung angesprochen, denn „wenn du etwas sagst, wird dich das Stimmen auf dem Parteitag kosten.

Als ihn die Tochter eines Mordopfers bat, sie als Vertreter der Nebenklage vor Gericht zu vertreten, fragte er sich, ob ihn sein damaliger politischer Opportunismus nicht disqualifiziere?

Das, so die Tochter, sei dann sogar ein besonderer Grund.

Im Laufe der Zeit habe er dann zehn Menschen aus drei Opferfamilien repräsentiert.

Sein Plädoyer im NSU-Prozess ist als Buch erschienen [1]. Das habe ich mir gleich nach der Veranstaltung besorgt.

Was mir vom Nachmittag in der Alten Synagoge besonders in Erinnerung geblieben ist:

1. Das V-Mann-System

2. Die Einzeltäter-These

3. Das Schreddern bzw. Vorenthalten der Akten

4. Warum Kleinstunternehmer mit meist türkischem Migrationshintergrund?

5. Die lange Spur vor und nach den NSU-Morden

6. Die Rolle von Antisemitismus, Rassismus

7. Die Perfidität des „Döner-Mord“ Framings

8. Die hochgradige Vernetzung des NSU

9. Das Fazit

1. Das V-Mann-System

Ich habe früher gedacht, dass V-Leute so eine Art untere Ränge des Verfassungsschutzes (VS) seien. In Meschede habe ich gelernt, dass V-Leute vom VS aus der Szene angeworben werden. Es werden nicht die kleinen, dummen Nazis als V-Leute geführt, sondern bevorzugt die schlauen Nazi-Kader, also diejenigen, die eine große Rolle (Organisatoren, Vorstände, Hauptdrahtzieher usw.) spielen. Diese V-(oft)Männer werden von sogenannten V-Mann-Führern[sic!] „betreut“, also Beamten des VS, die einen Eid auf die Verfassung abgelegt haben. Begehen die V-Leute Straftaten, werden sie von ihren „Führern“ in der Regel gedeckt. Treffen zwischen V-Leuten und ihren VS-Führern sind meist konspirativ, bspw. auf Parkplätzen. Der V-Mann berichtet, der V-Mann-Führer gibt ihm Geld. Wenn es nichts aus der Szene zu berichten gibt, kann der V-Mann dafür sorgen, dass es Neuigkeiten gibt. Also bspw. zwei Tage vor dem konspirativen Treffen für die Nazi-Kumpel eine Sauf-Party veranstalten, danach „Ausländer klatschen“, besoffen Nazi-Sprüche grölend durch den Stadtteil ziehen und Scheiben einschlagen, und schon gibt es etwas zu berichten. Der V-Mann-Führer schreibt fleißig mit und am Ende gibt es Geld.

2. Die Einzeltäter-These

Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos waren äußerst vorsichtig und fuhren stets nur mit Mietwagen zu den Tatorten, aber auch bspw. in den Urlaub. Die gefahrenen Kilometer sind recherchiert und decken sich mit den bekannten Fahrten. Es bleiben keine Kilometer übrig. Das bedeutet, dass das Trio die Anschlagsorte und potentiellen Opfer nicht selbst recherchiert hat. Sie mussten also Tipps und Recherchen der lokalen Nazi-Szene genutzt haben. Der NSU war (?) Teil eines Netzwerks.

3. Akten schreddern

Oft wurden sehr zeitnah nach den Taten in großem Ausmaß von den Behörden Akten geschreddert. Noch vorhandene Akten wurden als geheim deklariert und nahezu unzugänglich archiviert. Es liegt auf der Hand, dass damit Aufklärungsarbeit verhindert wird.

4. Warum kleine Gewerbetreibende mit türkischem Migrationshintergrund?

Es gibt Hinweise darauf, dass Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos in Berlin die beiden Synagogenen checkte, denn eigentlich wollten sie Jüdinnen und Juden ermorden. Sie haben aber die dortigen Sicherheitsmaßnahmen gesehen und da ( siehe 2) sie sehr vorsichtig agierten, fielen jüdische Einrichtungen als Ziel aus.

5. Der NSU ist die Nachfolgeorganisation des brandgefährlichen „Thüringer Heimatschutzes“. Nazi-Verbrechen, rassistische Anschläge und Morde (Hoyerwerda, Solingen, …) fanden schon lange vor der NSU-Mordserie und auch danach (München, Hanau, Kassel, …) statt.

6. Die Rolle von Antisemitismus, Rassismus

Flüchtlinge, Deutsche mit Migrationshintergrund, Politiker wie Walter Lübcke, die sich für Flüchtlinge einsetzen – der unmittelbare Antisemitismus und Rassismus ist offensichtlich. Bei den Ermittlungsehörden war und ist Rassismus kein zentales Thema. Der Staat wollte nicht über das Thema reden.

7. Die Perfidität des „Döner-Mord“ Framings

Mit 6. hängt das „Framing“ der Morde als „Döner-Morde“ zusammen. Medien, aber eben auch die Ermittlungsbehörden und Polizei gingen unmittelbar davon aus, dass die Opfer aus einem kontruierten sogenannten eigenen Milieu ermordet wurden: Kriminalität im türkischen Drogenbandenbereich. Die Opfer wurden zu Tätern gemacht. Das rechte Auge von Polizei war und blieb blind. Ermittlungen in die richtige Richtung unterblieben. Wichtige Zeugenaussagen wurden nicht verfolgt.

8. Die hochgradige Vernetzung des NSU

Wie unter 2. beschrieben, muss man davon ausgehen, dass der NSU kein Trio, sondern ein wahrscheinlich immer noch existierendes Netztwerk ist.

9. Das Fazit

Der NSU-Prozess war eine „verpasste Chance in den Abgrund zu schauen“.

Mehmet Daimagüler: „Wenn wir die offenen Fragen nicht beantworten, dann ist nach dem NSU vor dem NSU. Alles was in der Verfassung steht, bleibt leeres Papier, wenn wir nicht bereit sind, die Verfassung zu leben.“

Am 9. März 2022 hat die deutsche Bundesregierung Mehmet Daimagüler zum ersten Beauftragten gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Sintize sowie Roma und Romnja in Deutschland ernannt.

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[1] Mehmet Daimagüler, Empörung reicht nicht! Unser Statt hat versagt. Jetzt sind wir dran, Mein Plädoyer im NSU-Prozess, Köln 2017, 350 Seiten, ISBN 978-3-7857-2610-5