Zu einer Demokratie gehören Mehrheiten und Minderheiten. Wer die Mehrheit hat, kann meistens wesentliche Entscheidungen alleine treffen, aber in der Regel haben auch Minderheiten Beteiligungsrechte.
In der Kreispolitik im HSK ist manches anders. Im Laufe der Kreistagssitzung am Freitag (21.06.) waren 45 Personen zu wählen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht vorgeschlagen werden. Es hatte sich dafür (mal wieder) eine “GanzGanzGrosseKoalition” aus CDU/FDP/SPD und Grünen gebildet, die genau 45 Personen vorschlugen. Die Minderheit, bestehend aus SBL und FW/Linke, schlug eine Person für die 45 Plätze vor, einen kürzlich pensionierten Justizbeamten. Alleine die Tatsache, dass die Minderheit einen 2%-Anteil begehrte, führte bei Landrat und Mehrheitsfraktionen zu demokratieunwürdigen Kommentaren, die den kleinen Fraktionen das Recht absprechen wollten, überhaupt Vorschläge einzubringen.
Ihre Ermittlungen führten zu ersten Urteilen im Milliarden-Steuerskandal und brachten sogar Olaf Scholz in Erklärungsnot: Deutschlands wichtigste Cum-Ex-Ermittlerin verlässt nach Informationen von WDR-Investigativ die Justiz. Anne Brorhilker hat demnach am Montagvormittag bei der Kölner Generalstaatsanwaltschaft eine „Bitte um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis“ eingereicht. Die 50-jährige Oberstaatsanwältin leitet die deutschlandweit einzige Hauptabteilung für Cum-Ex-Ermittlungen, die bei der Staatsanwaltschaft Köln eigens dafür aufgebaut wurde. Sie und ihre Kollegen ermitteln derzeit gegen mehr als 1700 Beschuldigte. Geschätzte zwölf Milliarden Euro sollen Cum-Ex-Geschäfte die Steuerzahler gekostet haben. Banker, Berater und Aktienhändler hatten sich Steuern erstatten lassen, die nie jemand gezahlt hatte.
Im Interview mit WDR-Investigativ sagte Brorhilker zu ihrer Entscheidung: „Ich war immer mit Leib und Seele Staatsanwältin, gerade im Bereich von Wirtschaftskriminalität, aber ich bin überhaupt nicht zufrieden damit, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt wird.“ Die Politik, so Brorhilkers Befund, habe elf Jahre nach Bekanntwerden der ersten Cum-Ex-Fälle noch immer nicht hinreichend reagiert. Steuerdiebstähle seien längst nicht gestoppt, es gebe Cum-Ex-Nachfolgemodelle, wie bei einem „Hase-und-Igel-Spiel“. Grund seien fehlende Kontrollen, was bei Banken und auf den Aktienmärkten geschehe. Um das Problem zu lösen, spricht sich die Strafverfolgerin für mehr Personal in der Strafverfolgung und für eine zentrale bundesweite Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität aus, die auch Steuervergehen verfolge.
In den nächsten Stunden werden Wind und Regen zunehmen. Später am Tag sollte man die Wälder nicht mehr betreten. Der Sturm kann Bäume umwerfen, zumal sie in den durchnässten Böden auch nicht mehr allzu fest verwurzelt sind. Die Fichte, der kranke Baum des Sauerlandes, ist ein Flachwurzler und fällt daher leicht um. Kurz und gut: es ist Lesewetter.
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Wenn Dein Browser dich verrät: Browser-Fingerprinting … unkreativ
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Ende November entschieden, dass die Bundesregierung gegen das Klimaschutzgesetz verstößt. Das Urteil verpflichtet die Regierung, schnellstmöglich wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorzulegen. Für Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD, ist klar: Minister Wissing muss schleunigst effektive Maßnahmen vorlegen.
(Pressemitteilung VCD)
„Bundeskanzler Scholz besucht die Weltklimakonferenz in Dubai, während ihm zuhause ein Gericht das Versagen seiner eigenen Klimapolitik attestiert. Vor allem im Verkehr muss die Regierung handeln. Das von Minister Wissing im letzten Jahr vorgelegte Sofortprogramm ist weder dazu geeignet, die Klimalücke im Verkehr zu verringern, noch erfüllt es die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes.
Jetzt gibt es keine Ausreden mehr, Herr Wissing muss endlich liefern. Was nötig ist, liegt seit Jahren auf dem Tisch: Unumgänglich ist der Abbau der Steuerprivilegien im Verkehr. Rund 30 Milliarden Euro entgehen dem Staat jährlich durch Dienstwagenprivileg und ermäßigte Dieselsteuer, durch Entfernungspauschale und Steuerbefreiungen in der Luftfahrt. Auch Kfz-Steuer und Luftverkehrsteuer bedürfen dringend einer Reform nach ökologischen Maßstäben.
Subventionsabbau und Steuerreform zusammen schaffen Spielräume im Haushalt für eine nachhaltige und sozial gerechte Transformation. Dies gilt umso mehr nach dem Verfassungsgerichts-Urteil zum Klima- und Transformationsfonds.
Als Sofortmaßnahme darf auch das Tempolimit nicht länger tabu sein. Tempo 120 auf Autobahnen und Tempo 80 auf Landstraßen entlasten das Klima jährlich um mindestens sieben Millionen Tonnen CO2, gleichzeitig machen sie die Straßen sicherer. Auch innerorts dient Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einem besseren Klima, schützt Rad- und Fußverkehr und verringert Lärm und Luftverschmutzung.
All das ist bekannt und belegt. Nun muss Herr Wissing es umsetzen – die Zeit des Aussitzens ist vorbei.“
Am 24. Mai 2023 ließ die Generalstaatsanwaltschaft München die Website (im Original „Homepage“) der „Letzten Generation“ sperren. Ein unter dem Wappen der Generalstaatsanwaltschaft dort veröffentlichter Hinweis stufte – mit Ausrufezeichen versehen – die „Letzte Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ ein und warnte, dass Spenden an die „Letzte Generation“ ein strafbares Unterstützen dieser „kriminellen Vereinigung“ darstelle. Diese Maßnahme stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Unschuldsvermutung dar und schadet dem Ansehen der Generalstaatsanwaltschaft München als rechtsstaatlich handelnder Institution.
Die Unschuldsvermutung gehört zu den selbstverständlichen und unumstrittenen Grundsätzen des Strafrechts. Jeder hat hiernach bis zum Nachweis der Schuld als unschuldig zu gelten. Hieraus folgt für die Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Behörden, dass niemand einer Straftat als schuldig behandelt werden darf, bevor die Schuld nicht gerichtlich durch rechtskräftige Verurteilung festgestellt wurde. Es steht daher keiner staatlichen Behörde zu, den öffentlichen Eindruck zu erwecken, Betroffene seien strafrechtlich schuldig, solange dies nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist. Dies gilt gerade auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften während laufender Verfahren.
Gegen diese Grundsätze hat der heutige, unmissverständlich vorverurteilende Hinweis – den die Behörde mittlerweile wieder entfernt hat – klar verstoßen. Der Vorgang ist umso gravierender, als dass die öffentliche Einstufung als „kriminelle Vereinigung“ alles andere als selbsterklärend und die rechtliche Diskussion (auch unter den Staatsanwaltschaften in Deutschland) von einer Klärung weit entfernt ist. Zudem ereignete sich der Vorgang in einem politisch aufgeheizten Umfeld: der bayerische Ministerpräsident Söder hat öffentlich wiederholt ein „striktes Durchgreifen“ (AZ München, 23. 02. 2023) gegen die „Letzte Generation“ verlangt und die Generalstaatsanwaltschaft München hatte daher als Justizbehörde wenige Monate vor der Landtagswahl allen Anlass, die gebotene mediale Distanz zur überschießenden Kraftmeierei der politischen Akteure zu wahren.
Staatsanwaltschaften sind in Deutschland allen europäischen Mahnungen zum Trotz (und anders als Gerichte) weisungsabhängige Behörden im Geschäftsbereich der Landesregierungen. Sie stehen daher in besonderer Verantwortung, jeden Anschein unzulässiger politischer Beeinflussung oder Beeinflussbarkeit zu vermeiden. Die „Neue Richtervereinigung“ bedauert sehr, dass dies hier nicht gelungen ist – und erneuert aus diesem Anlass ihre Forderung zu einer grundlegenden Reform der Staatsanwaltschaften hin zu echter Unabhängigkeit nach europäischem Verständnis.
Bisher haben viele Menschen in NRW noch nicht mitbekommen, welche Folgen die im letzten Jahr vom Landtag verabschiedeten Gesetze zum Versammlungs- und Polizeirecht haben können.
Im aktuellen Amnesty International Report 2022/23 wird darauf eingegangen. Neben Berichten über viele gravierende Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern steht dort auch:
“Das im Januar 2022 in Kraft getretene neue Versammlungsgesetz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen schränkte die Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig ein, indem es staatliche Kontroll- und Eingriffsbefugnisse unangemessen ausweitete. Trotz einiger Änderungen, die nach heftiger Kritik im Gesetzgebungsprozess vorgenommen wurden, blieben zahlreiche bedenkliche Regelungen bestehen, wie z. B. die strafrechtliche Sanktionierung für Organisator*innen, die Versammlungen nicht im Vorhinein anmelden.” Im Mai 2022 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil, dass Protestcamps einschließlich ihrer erforderlichen Infrastruktur umfassend von der in Artikel 8 Grundgesetz verbrieften Versammlungsfreiheit geschützt sind. Einige Proteste, von den Behörden vielfach primär als “Gefahr für die öffentliche Sicherheit” eingestuft, wurden unverhältnismäßig stark eingeschränkt. So wurden im Juni z. B. nur 50 Demonstrierende auf dem Gelände des von Deutschland ausgerichteten G7-Gipfels zugelassen.” [https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/deutschland-2022]
Das ist eine sehr zweifelhafte “Auszeichnung” für den NRW-Landtag. Ob der Amnesty-Report zu Änderungen führt?
Anfang des Jahres wurde bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue NRW-Versammlungsgesetz eingereicht. Die “Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF) stellt dazu fest, “dass das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhält. Es handele sich um einen “offenen Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit.
Dabei sind die Kritikpunkte an dem Gesetz vielfältig. So seien die Regelungen zum Störungs-, Vermummungs- und Militanzverbot zu weitreichend und unbestimmt. Die Ausdehnung der Befugnis zur Videoüberwachung könne einschüchternde und abschreckende Wirkung haben.
Im Amnesty-Report findet auch Bayern besondere Erwähnung: “Im April 2022 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Vorgaben des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes unvereinbar mit dem Grundgesetz seien. Das Gericht entschied, dass staatliche Überwachungsbefugnisse wie die Online-Durchsuchung oder Vorratsdatenspeicherung weder hinreichend klar noch verhältnismäßig waren, und somit unter anderem gegen die verfassungsmäßig verbrieften Rechte auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen. Im September 2022 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass das deutsche Telekommunikationsgesetz, das Anbieter zu einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten verpflichtete, mit EU-Recht und dem enthaltenen Recht auf Privatsphäre unvereinbar ist. Das Bundesjustizministerium kündigte daraufhin eine Reform des Gesetzes an.”
„Sie wollten sie kränken“: AfD-Politiker wegen rassistischer Beleidigung verurteilt … endstationrechts
George Orwell, ein Gigant: Warum wir den eigenwilligen Linken und Meister des „einfachen Stils“ unbedingt wieder entdecken sollten. Ein biografisch-literarischer Großessay … misik
F. C. Delius: „Erinnerungen mit großem A“ (und ein paar anderen Buchstaben) … revierpassagen
Wie sah eine Buchhandlung im frühen 18. Jahrhundert aus, und wie funktionierte sie? Nach zeitgenössischen Berichten und Abbildungen hat der Laden hohe Regale mit Leitern und eine Theke. Er ist in der Regel nicht gerade sonnendurchflutet, im Winter ungeheizt und hat keine Sitzmöbel … hypothesis
Digitales Bundesgesetzblatt: Wie teuer darf ein staatlicher PDF-Reader sein? … netzpolitik
Förderung für Kulturprojekte in Westfalen-Lippe: Die LWL-Kulturstiftung vergibt in diesem Jahr in zwei Durchgängen Fördermittel an Kulturschaffende aus der Region Westfalen-Lippe: Am 28. Februar endet die erste Frist, zu der Kulturprojekte vorgestellt werden können, die ab der zweiten Jahreshälfte 2023 realisiert werden sollen. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle eingegangenen Anträge Anfang Juni … doppelwacholder
Das Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht gegen den verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI. ist nicht unterbrochen. Das Landgericht teilt mit, dass an die Stelle des verstorbenen Beklagten die Erben treten.
(Pressemitteilung CORRECTIV)
Essen, 02. Januar 2023. Das Verfahren zur Verantwortung im Missbrauchsskandal gegen den Ex-Papst ist durch dessen Tod nicht unterbrochen, so heißt es in einem Schreiben des Landgerichts Traunstein, das CORRECTIV, dem BR und der Zeit vorliegt. Das Verfahren gehe weiter, da der verstorbene Ex-Papst „durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wurde. An die Stelle des verstorbenen Beklagten treten dessen Erben.“ Der Rechtsanwalt Andreas Schulz, der den Kläger Andreas Perr vertritt, sieht nun im Missbrauchsverfahren Papst Franziskus als den Rechtsnachfolger des Beklagten, da der verstorbene Papst emeritus Benedikt den Vatikan als Erbe eingesetzt habe.
„Nun muss Papst Franziskus entscheiden, ob er sich hinter der Immunität versteckt, oder ob er der Wahrheitsfindung Geltung verschafft“, sagt Rechtsanwalt Schulz, „für das Verfahren hat Papst Franziskus nun die Möglichkeit, die Archive des Vatikans zu öffnen und damit endlich für Transparenz zu sorgen“. Einblicke in die geheimen Vatikanakten könnten die Verantwortlichen für die Vertuschung der Missbrauchsfälle klar benennen.
Im Juni hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für Andreas Perr, einem Opfer des notorischen Missbrauchstäters Peter H. aus der oberbayerischen Gemeinde Engelsberg/Garching an der Alz, eine Feststellungsklage eingereicht, wie CORRECTIV, BR und Zeit exklusiv berichteten. Das Erzbistum München und Freising hatte H. trotz bekannter Übergriffe und einer Verurteilung immer wieder in Gemeinden als Priester eingesetzt.
Die Klage richtet sich neben dem kürzlich verstorbenen Papst Emeritus Benedikt XVI. auch gegen das Erzbistum München und Freising, den Kardinal Friedrich Wetter und den ehemaligen Priester Peter H.. Der Anwalt will für seinen Mandanten erreichen, dass das Gericht den „Ersatz eines entstandenen Schadens“ festgestellt, der durch den Missbrauch verursacht wurde. Der ehemalige Priester H. hatte in den 1990er Jahren den Kläger sexuell missbraucht. In einem geheimen Kirchenurteil wurde dem verstorbenen Ex-Papst bereits eine Pflichtverletzung vorgeworfen.
Den Prozess Blume gegen Twitter international unterstützen? So geht es: Wie erwartet hat Twitter international seine Niederlage vor dem Landgericht Frankfurt nicht anerkannt, sondern Berufung eingelegt. US-Konzerne setzen häufig auf Zeitgewinn und darauf, dass Klägerinnen und Klägern schlicht die Puste und das Geld ausgehen, wenn der Rechtsstreit in immer neue Instanzen geht … scilogs
ChatGPT – ein Meilenstein der KI-Entwicklung: Im November wurde der Chatbot ChatGPT veröffentlicht. Die Sprach-KI verändert die Arbeit von Lehrenden und Lernenden. Eine Zeitenwende in der Bildung? … forschungundlehre
Irgendwas mit Internet: Twitter vs. Mastodon – ein Rück- und Ausblick … netzpolitik
Was wir heute übers Klima wissen: Ein Faktenpapier zum Stand der Klimaforschung jetzt aktualisiert … klimafakten
Öffentliches Gedenken an Fritz Weller: Sportikone und Widerstandskämpfer gegen die Nazis … nordstadtblogger
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