Es geht nicht weiter mit der Bahn im Hochsauerlandkreis

Die Bahn zwischen Winterberg und Bestwig, hier in Siedlinghausen (foto: zoom)

In der letzten Sitzung des für Wirtschaft und Struktur zuständigen Ausschusses im HSK ging es – mal wieder – um die Reaktivierung der Röhrtalbahn. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte einen Bericht über den Fortgang des vom zuständigen Schienenverkehrszweckverband NWL beauftragten Gutachtens auf die Tagesordnung setzen lassen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Dieser Auftrag war scbon vor mehr als zwei Jahren erteilt worden, im Juni 2020. Ab Oktober 2020 hatte sich aber ein Jahr lang nichts getan, denn das beauftragte Büro aus Düsseldorf war insolvent geworden. Und niemand kümmerte sich um eine zeitnahe Fortsetzung der Arbeiten. Die Kreisverwaltung hielt es noch nicht einmal für nötig, von sich aus den Ausschuss über den lange andauernden Stillstand zu informieren.

Nach einen weiteren Jahr ist nun ein neuer Gutachter beauftragt, der die Arbeit fortsetzen soll. Aber auch da ist noch nicht viel passiert. Laut der von der Kreisverwaltung erstellten Sitzungsdrucksache 10/559 befindet man sich noch in der “Leistungsphase 1?, also der Grundlagenermittlung. Da steht z.B. noch das “Klären der Aufgabenstellung: Trasse, Verkehrsstationen, Ingenieurbauwerke, LST/ TK/ EEA, Baugrundbewertung, betriebliche Bewertung” offen. Was ist das für eine Bearbeitung, wenn man mehr als 2 1/2 Jahre benötigt, von der Auftragserteilung bis zur Klärung der Aufgabenstellung?

Für das Jahr 2023 ist nun die “Leistungsphase 2?, also die sog. Vorplanung angekündigt. Deren Abschluss wurde von der Kreisverwaltung “für August 2023 in Aussicht gestellt”, also nach mehr als drei Jahren. Die eigentliche Arbeit beginnt aber erst danach. Dann geht es um die konkrete Machbarkeit mittels einer “Standardisierten Bewertung”, insbesondere durch eine Nutzen-Kosten-Analyse.

Auch zu einem anderen Bahnthema gab es für den HSK sehr unerfreuliche Informationen, und zwar im TOP “Information zu Betriebsstörungen im Schienenpersonennahverkehr in NRW und im Sauerlandnetz”.

Die Sitzungsdrucksache stellte das Thema noch rosarot dar, aber im Vortrag der Vertreter des NWL hörte sich die Lage realistischer an – und damit viel schlechter. Der Vertreter der Planungsabteilung des NWL sprach “von einem „absolut überhitzten System Baustelle“ im Bereich des Schienenverkehrs, der sowohl aus Fahrgast- als auch aus Unternehmersicht unbefriedigend ist. Dem NWL als Aufgabeträger im Schienenpersonennahverkehr sind baustellenbedingte Streckensperrungen teilweise am Vortag noch nicht bekannt.” Von der SBL im Ausschuss auf die derzeit sehr großen Probleme bei Umstiegen vor allem in Warburg, Schwerte und Dortmund angesprochen, bestätigte er, dass keine Besserung in Sicht sei, falls nicht erheblich in eine Verbesserung der Schieneninfrastruktur investiert würde.

Bekannt wurde dabei auch, dass im Zeitraum von Mai 2023 bis August 2023 eine Vollsperrung zwischen Bestwig und Brilon-Wald erfolgen wird. In diesem Zeitraum werden sowohl die Gleisbauarbeiten in Brilon-Wald (zur Vorbereitung der Sanierung des Elleringhauser Tunnels) als auch Arbeiten an einer Stützmauer in Nuttlar parallel durchgeführt.

Die SBL fragte auch nach dem Stand für das “Sauerlandnetz 3.0?. In diesem Zusammenhang plant der NWL deutliche Verbesserungen der Takte und der Anschlussmöglichkeiten. Hierzu teilte der NWL mit, “dass insbesondere die gutachterlichen Ergebnisse für die Reaktivierung der Almetalbahn Mitte 2023 zu erwarten sind. Aus dem Gutachten abzuleitende Schritte sind abhängig von der finanziellen Situation im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), die sehr angespannt ist: Allein zur Bestandsanierung des Schienennetzes in Nordrhein-Westfalen sind bis 2032 fünf Mrd. Euro zu erwarten. Die angespannte Finanzsituation muss branchenweit betrachtet werden.”

Es läuft also darauf hinaus, dass Bund und Land mehr Geld zur Verfügung stellen müssen.

SBL/FW/LINKE: Landrat soll Kreistagsbeschluss beanstanden.


“Verletzt ein Beschluß des Kreistags das geltende Recht, so hat der Landrat den Beschluß zu beanstanden.” So steht es in § 39 der “Kreisordnung”, die verbindliche Vorgaben für alle 31 Kreise in NRW macht.

(Der Beitrag ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der Bedarf für eine solche Beanstandung besteht nun im Hochsauerlandkreis. Denn der Landrat ließ in der Sitzung des Kreistags am 18. Juni über das “Zukunftsprogramm 2025? abstimmen , ohne vorher auch nur einen einzigen der Änderungsanträge der SBL und der Grünen zur Abstimmung zu stellen. Darüber haben wir hier schon berichtet:

http://sbl-fraktion.de/?p=10081

Diese Verfahrensweise ist ein eindeutiger und gravierender Verstoß nicht nur gegen demokratische Grundregeln, sondern auch gegen die Geschäftsordnung des Kreistags. Darin steht in § 17 Abs. 3 eindeutig, dass „über einen Gegenantrag oder einen Antrag auf Abänderung vor dem ursprünglichen Antrag abgestimmt“ werden muss.

Es mag für manchen Lokalpolitiker ungewöhnlich sein, aber einige Spielregeln müssen eingehalten werden. Wenn der Landrat über eingebrachte Änderungs- und Ergänzungsanträge keine Beratung und keine Abstimmung zulässt, könnten Kreistagssitzungen demnächst auch ganz entfallen und durch ein Treffen des Landrats mit je einem Vertreter der Fraktionen von CDU und SPD ersetzt werden. Hier geht es um ein Zukunftsprogramm, mit dem die Kreispolitik in den nächsten vier Jahren gesteuert werden soll.

Weil der Beschluss über das „Zukunftsprogramm Hochsauerlandkreis 2025“ nicht rechtmäßig zustande kam, haben die beiden Kreistagsmitglieder der SBL den Landrat schriftlich aufgefordert, entsprechend der Vorgaben der Kreisordnung diesen Beschluss zu beanstanden. Auch die beiden Kreistagsmitglieder der Fraktion Die Linke/FW haben eine solche Aufforderung an den Landrat geschickt.

Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.

MobiTicket soll trotz aufgebrauchter Fördermittel weiter angeboten werden.

Mobil im Hochsauerland? Vielleicht mit dem MobiTicket! (archivfoto: zoom)

Gute Nachricht
In zwei Ausschuss-Sitzungen (Gesundheits- und Sozialausschuss am 12.06.2017 und Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Verkehr am 19.06.2017) werden sich die Kommunalpolitiker wieder mit dem MobiTicket befassen. Einiges dazu steht in der Verwaltungsvorlage 9/753 vom 23.05.2017.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der vorläufige „Fahrplan“:
Das Ticket soll bis Dezember 2017 angeboten werden (obwohl die Fördermittel des Landes NRW knapp werden).
Für 2018 soll erneut ein Antrag beim Land auf Förderung des Sozialtickets gestellt werden (unter Vorbehalt einer Verlängerung der Förderrichtlinie des Landes NRW).

HSK sieht positive Aspekte …
… wie ein wesentlich erleichterter Zugang zu Mobilität
… wie Nachfragezuwächse beim ÖPNV
… wie die Stabilisierung der Erlöse im ÖPNV.

Die Nutzer
Im Mai 2017 sind erstmals mehr als 2.000 MobiTickets verkauft worden und zwar genau 2.097. Im gesamten Kreisgebiet steigt weiterhin die Nachfrage an.

Nach Auswertung der Verkaufszahlen für Januar 2017 und Februar 2017 wird das MobiTicket
zu 50,84 Prozent von SGB II-Leistungsempfänger/innen (Sozialgeld)
zu 8,08 Prozent von SGB XII-Leistungsempfänger/innen (Sozialhilfe)
zu 0,04 Prozent von BVG-Leistungsempfänger/innen (Kriegsopferfürsorge)
zu 41,04 Prozent von AsylBLG-Leistungsempfänger/innen (Asylbewerber)
genutzt.

Weniger gute Nachricht
Ab 1. August 2017 soll der Verkaufspreis für das kreisweite MobiTicket von 30,- auf 32,50 Euro erhöht werden.
Der Preis für das Ticket, mit dem der Fahrgast nur den ÖPNV in seiner Stadt oder Gemeinde nutzen kann, soll unverändert bei 25,00 Euro bleiben.

Chronologie
Jahrelang hatte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) für die Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV im HSK eingesetzt. Jahrelang wurden die Anträge der SBL/FW immer wieder im Kreistag abgelehnt.

Ende letzten Jahres obsiegte endlich die Einsicht. Am 28.10.2016 sagten die Kreistagsmitglieder mehrheitlich „Ja“.

Seit 01.01.2017 können nun die Bezieher von Sozialleistungen Monatskarten für Bahn und Bus zu ermäßigten Preisen erwerben können. Die Fahrscheine erhielten den knackigen Namen „MobiTicket“.

Doch schon wenige Monate später sah die Kreisverwaltung offenbar ein Problem. Der Grund der Besorgnis: Das MobiTicket ist viel erfolgreicher als erwartet.

Zitat aus der Verwaltungsvorlage 9/666 vom 22.02.2017: „Nach bereits zwei Monaten zeigt sich, dass die Annahmen zur Nachfrage deutlich übertroffen werden. Im Januar wurde mit 688 ausgegebenen Tickets eine Nutzerquote von 4,2% erreicht. Im Februar haben sich die Werte mit 1.384 MobiTickets mehr als verdoppelt und die Nutzerquote liegt nunmehr bei 8,1%. Das Kreisticket erreichte mit 1.079 Kunden einen Marktanteil von 78%.“

Die Kreisverwaltung sah zu dem Zeitpunkt anscheinend die Gefahr, dass die Fördergelder des Landes nicht ausreichen und Mittel aus dem Kreishaushalt zugeschossen werden müs-sen. Deswegen beabsichtigte sie, im März Gespräche mit den Verkehrsunternehmen bzgl. einer Anpassung der Ticketpreise aufnehmen.

Aufatmen
Zwischenzeitlich haben laut Angaben der Kreisverwaltung mehrere Gespräche bzw. Verhandlungsrunden mit den anderen Beteiligten, wie z.B. mit der RLG, stattgefunden. Die Kuh scheint ja nun vorerst vom Eis!?

Bleibt noch anzumerken, dass wir hier im HSK das Sozialticket schon seit 6 Jahren hätten haben können. Aber besser spät als nie!

Umleitung: Zuerst Satire und danach der Alltagsernst. Von der Gattin des Führers über die Print-Medien zum Ruhrtalradweg.

Der Himmel über dem Meisterstein am 1. April 2017 (foto: zoom)

Die Gattin des Führers: „Sie ist halt scheiße. Ihre Vertrauten sind scheiße, sonst wären es ja nicht ihre Vertrauten. Dieses linke Scheißpack …“ … zynaesthesie

Perpetuum Huntington? Anmerkung zum KLP Sek II Geschichte, Inhaltsfeld: Islamische Welt – christliche Welt … historischdenken

Noch vor der Bundestagswahl: Staatstrojaner soll auch gegen Alltagskriminalität eingesetzt werden … netzpolitik

Mutti und die bösen Jungs: Trump, Erdogan – der Job von Kanzlerin Merkel ist seit Monaten nicht immer vergnügungssteuerpflichtig … charly&friends

Gedanken zum Thema Energiewende: Was nützt uns der Schutz von Heimat und Natur, wenn die Veränderung des Klimas beides zerstört? … GrueneSundern

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Martin Luther King im MKK Dortmund: vor 50 Jahren, am 4. April 1967, hielt Martin Luther King Jr. in New York City seine berühmt gewordene Rede „Beyond Vietnam – A Time to Break Silence“ (Jenseits von Vietnam – Zeit, das Schweigen zu brechen). Genau ein Jahr später wurde der Kämpfer gegen Unterdrückung und soziale Ungerechtigkeit ermordet … nordstadtblogger

Ruhrtalradweg: zwischen Hengsteysee und Westhofen freigegeben … doppelwacholder

Was braucht es für eine gelungene Jubiläumsfeier? Von einer Drohne eskortiert feierte die SBL ihren zehnten Geburtstag … sbl

Die Kreistagssitzung aus Sicht der Sauerländer Büregerliste: Kreishaushalt beschlossen, Kreisumlage erhöht

Auf ihrer Website kommentiert die Sauerländer Bürgerliste einige Ergebnisse der Kreistagssitzung vom gestrigen Freitag, dem 16.12.2016.


Wörtlich:

Das wichtigste Ergebnis ist die Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2017. Er wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP verabschiedet. Aber auch die Grünen im HSK unterstützen den Landrat, denn ihr Sprecher erklärte in seiner Haushaltsrede: “In vielen Punkten stehen wir Grünen voll hinter dem Landrat und seiner Verwaltung”. Zu Beginn der Sitzung hatte sich der Landrat beklagt, er würde zu wenig gelobt…

Die von den Gemeinden zu zahlende Kreisumlage wird im Jahr 2017 um 0,41 Prozentpunkte auf dann 40,19 % angehoben. Ungünstig war in diesem Zusammenhang, dass die Bürgermeister der 12 kreisangehörigen Städte und Gemeinden sich mit einer Erhöhung um sogar 0,56 Punkte einverstanden erklärt hatten. Dabei befinden sich fast alle Kommunen in einer finanziell schwierigen Situation; nur noch 2 von 12 verfügen über Ausgleichsrücklage. Diese Ausgleichsrücklage ist dagegen beim Kreis noch mit ca. 20 Mio Euro gut gefüllt.

Die SBL/FW hatte beantragt, den Hebesatz unverändert zu lassen. Denn alleine aufgrund der Steigerung der Umlagegrundlagen erzielt der Kreis Mehreinnahmen in Höhe von 3,65 Mio Euro. Außerdem hat das finanzielle Jahresergebnis des Kreises in den letzten Jahren regelmäßig 3 bis 5 Mio Euro besser ausgesehen als geplant; im laufenden Jahr 2016 gibt es eine Ergebnisverbesserung von ca. 4,5 Mio Euro. Nachdem die SBL/FW diesen Antrag eingebracht hatte, beantragte auch die SPD-Fraktion, auf eine Erhöhung der Kreisumlage zu verzichten. Als das abgelehnt wurde, stimmte die SPD dem Haushalt trotzdem zu…

Die Änderungsanträge der SBL/FW wurden – mit einer Ausnahme – von der “GaGaGroKo” (CDU/SPD(FDP und Grüne) abgelehnt, z.B. eine Vereinfachung für den Bezug des Sozialtickets oder Änderungen beim Rettungsdienst. Weiter verfolgt wird der Antrag, vom Land NRW zu fordern, das Gewicht des Flächenansatzes bei den Zuweisungen des Landes an die Gemeinden zu erhöhen. Die Fläche hat bisher nur einen Anteil von 0,27%, also sehr viel geringer als Einwohner, Zentralitätsfunktion und Soziallasten. Hierzu verständigte sich der Kreistag darauf, Gespräche mit anderen Landkreisen in NRW zu führen. Über das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung des Kreistags berichtet werden.

Die GaGaGroKo lehnte es auch geschlossen ab, über die Kapitalerhöhung des Kreises an der “Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerlandkreis mbH & Co. KG” im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung zu beraten. Dabei gibt es hier keinen inhaltlichen Grund für die Nichtöffentlichkeit, und jeder kann im Anfang Dezember erschienenen Beteiligungsbericht des HSK z.B. nachlesen, dass die “Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerlandkreis mbH & Co. KG” in den Jahren von 2006 bis 2015 einen Verlust von 1.063.130 Euro erwirtschaftet hat.

Die vier Fraktionen der GaGaGroKo stellten sich auch gegen den Tierschutz und lehnten es ab, eine Katzenschutzverordnung zu beschließen, wie es z.B. der Ennepe-Ruhr-Kreis Ende Oktober gemacht hat, um eine durch Landesgesetz entstandene Aufgabe umzusetzen.

Unterstützt hat die SBL/FW den Antrag der Piraten, künftig einen Audio-Stream aus Kreistagssitzungen zuzulassen, um die Transparenz zu erhöhen. Bisher gibt es nur einige Twitterer (#kthsk), die aus dem Kreistag live berichten. Dieser Antrag wurde in den Kreisausschuss verwiesen.

Nicht beantworten konnte der Landrat die Nachfrage, warum im Beteiligungsbericht behauptet wird: “Zum Stichtag 31.12.2015 wurde trotz des eingetretenen Kursrückgangs der RWE-Aktie auf 11,71 €/Aktie das gem. § 35 Abs. 5 GemHVO eingeräumte Wahlrecht in der Weise ausgeübt, dass zu diesem Bilanzstichtag keine Wertberichtigung der aktuell auf Basis eines Kurses von 29,46 €/Aktie bewerteten Beteiligung vorgenommen wurde.” Ein solches Wahlrecht enthält die Gemeindehaushaltsverordnung nicht, sondern dort heisst es eindeutig, dass die Wertberichtigung bei dauerhaften Kursminderungen erfolgen muss! Damit wäre allerdings in der Bilanz des Kreises deutlich geworden, dass aufgrund der gescheiterten Anlagepolitik mit den RWE-Aktien das Eigenkapital des Kreises von 415,2 Mio Euro im Jahr 2008 auf nur noch etwa 30 Mio Euro gesunken ist.

Ohne inhaltliche Antwort blieb auch die Nachfrage, warum der Kreistag nicht über die Neubesetzung der Stelle des Geschäftsführers der kreiseigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) informiert wurde. Informiert waren nur die Gremien der WFG. Bei derartigen wichtigen Angelegenheiten kreiseigener Gesellschaften ist aber der gesamte Kreistag vorher zu informieren. Auffällig ist auch, dass hier eine Neubesetzung ohne Ausschreibung vorgenommen wurde, offenbar nach persönlicher Ansprache des Kandidaten durch den Landrat.

Sauerländer Bürgerliste: Entsorgung des Schlamms aus dem Hennesee ist offenbar problematisch

Im Sommer unverdächtig:  Berghauser Badebucht am Hennesee. (archivfoto: zoom)
Im Sommer unverdächtig: Berghauser Badebucht am Hennesee. (archivfoto: zoom)
Schlämme aus Stauseen sind nicht selten mit Schadstoffen belastet. Beispielsweise sammeln sich im Matsch am Boden des Biersdorfer Stausees bei Bitburg kontinuierlich Schwermetalle an.

(Ein Bericht ist heute in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Auch beim Hennesee in Meschede scheint es Probleme zu geben. Zu dieser Einschätzung ist die SBL/FW auf Grund des Inhalts der öffentlich zugänglichen Niederschrift der letzten Sitzung des Landschaftsbeirats gelangt.

Aus dem Protokoll, so die SBL, werde ersichtlich, dass es offenbar Schwierigkeiten bei der Entsorgung des Schlamms aus dem Vorbecken des Hennesees gibt. Wörtlich sei zu lesen: „Die geplante Maßnahme zur Entschlammung des Vorbeckens war bereits vor ca. 4 Jahren geplant worden. Wegen fehlender Entsorgungsmöglichkeiten für den Schlamm hat sich die Maßnahme bis heute verzögert.“

Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hat um Aufklärung gebeten und am 15.11.2016 die folgenden Fragen zum „Hennesee-Schlamm“ an den Landrat gerichtet:

1. Wann soll die Entschlammung des Vorbeckens des Hennesees erfolgen?
2. Wie viele Kubikmeter Schlamm fallen dabei voraussichtlich an?
3. Mit welchen Schadstoffen und Umweltgiften (beispielsweise Schwermetalle und Nitrat) ist das auszubaggernde Material belastet? (Bitte um genaue Angabe der Stoffe und deren vermutlicher Herkunft sowie der jeweiligen Messwerte!)
4. Wie und wo soll der Schlamm entsorgt werden?
5. Im Hennesee leben verschiedene Muschel-Arten. Ist beabsichtigt, vor dem Ausbag-gern des Vorbeckens wenigstens einen Teil von ihnen aufzusammeln und die Muscheln an anderer Stelle wieder in den Hennesee einzusetzen, damit das Überleben der verschiedenen Populationen gesichert ist? Wenn nein, warum nicht?
6. Wie beurteilen Sie die Wasserqualität des Hennesees, auch hinsichtlich der möglichen Gülle- und Antibiotika-Belastung der Zuflüsse durch die in Gewässernähe pro-duzierenden landwirtschaftlichen Betriebe? (Bitte um Angabe der genauen Messwerte!)
7. Ist der Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee weiterhin beabsichtigt?
8. Wenn ja, wie beurteilen Sie dieses Vorhaben unter Natur- und Landschaftsschutz-rechtlichen Aspekten? (Umweltschützer sehen den Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee kritisch. Sie befürchten u.a. die Zerstörung des Lebensraums von Vögeln.)

Über die Antworten des Landrats will die SBL/FW die Öffentlichkeit zeitnah unterrichten.

Leider auch im Hochsauerlandkreis: PCB-Skandal

pcpwordle20161021Aufgrund eines Antrags der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sollen die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in der Sitzung am 20.10.2016 über die Bodenbelastung im Bremecketal im Stadtgebiet von Brilon informiert werden.

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Wir meinen, der Öffentlichkeit soll das ebenfalls nicht verborgen bleiben. Darum hier ein Überblick:

Welcher Art ist die Boden- und Umwelt-Belastung?
Es handelt sich um PCB- und Schwermetall-Kontaminationen.

Wann und wie wurden sie festgestellt?
Eher zufällig bei Bauarbeiten im Bereich des Flusses Hoppecke im Jahr 2012.

Was geschah dann?
Nach weiteren Untersuchungen wurde ein Sanierungskonzept aufgestellt, wonach der belastete Boden vollständig ausgehoben und entsorgt werden muss.

Was soll die Sanierung kosten?
Die Kosten wurden zunächst auf 800.000 Euro geschätzt. 80 % davon trägt das Land NRW, den Rest die Stadt Brilon.

Wird der Kostenrahmen gehalten?
Leider nein. Das abgelagerte Material ist „inhomogen zusammengesetzt“ und die PCB-Belastung in weiten Teilen sehr hoch. Das kontaminierte und das nicht kontaminierte vermischten sich beim Ausbau. Deshalb muss anders vorgegangen werden als ursprünglich beabsichtigt, was wiederum zu erheblich höheren Kosten führt. Die Gesamtkosten belaufen sich jetzt auf 2.100.000 Euro und liegen somit 1.300.000 Euro höher als ursprünglich geschätzt. Die Stadt Brilon hat weitere Landesmittel beantragt.

Welches Ergebnis soll mit der Sanierung erzielt werden?
Ende dieses Jahres wird die Sanierung voraussichtlich abgeschlossen sein. Nach der kompletten Auskofferung des PCB-kontaminierten Bodens sollen das Flusswasser von der Hop-pecke und das Grundwassers belastungsfrei sein.

Wer ist für die Boden- und Wasservergiftung verantwortlich?
Das steht – wie so oft in solchen Fällen – in den Sternen. Die Kreisverwaltung schreibt dazu: “Der Verdacht, die Stoffe könnten von einem in der Nähe liegenden Industriestandort stammen, kann die Haftung eines Dritten allein nicht begründen, selbst wenn die entsprechende Herkunft der Materialien bewiesen werden könnte-” Also bleibt die Haftung an der Stadt Brilon als Grundstückseigentümer und somit an der Allgemeinheit hängen.

Soweit der Bericht im Miniformat, ab hier folgt die Maxi-Ausgabe:

„Leider auch im Hochsauerlandkreis: PCB-Skandal“ weiterlesen

Hochsauerlandkreis: Vier Fraktionen lehnen Kritik an nächtlichen Abschiebungen ab

abschiebungen20161010Im HSK ist manches anders als in anderen Kreisen in NRW, vor allem in der Politik. Das war in dieser Woche erneut im Gesundheits- und Sozialausschuss zu erfahren.

(Der Beitrag ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Auf der Tagesordnung stand folgender Antrag der SBL/FW-Fraktion, der fast wortgleich auch im Rat der Stadt Münster eingebracht worden war:

“Der Gesundheits- und Sozialausschuss bzw. der Kreistag fordern den Landrat auf, wie folgt zu verfahren:
1. Der Hochsauerlandkreis nutzt im Vorfeld der Aufenthaltsbeendigung alle rechtlichen Möglichkeiten, um Abschiebungen zu verhindern.
2. Der Hochsauerlandkreis spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis nächtlicher Abschiebungen aus.
3. Überstellungstermine in Dublin Fällen sollen, wie z.B. im Kreis Coesfeld und anderen Kommunen übliche Praxis, vorher mitgeteilt werden.
4. Die HSK-Ausländerbehörde ist dazu angehalten, die einschlägigen Erlasse des Landes NRW anzuwenden und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so Abschiebungen zu verhindern. Abschiebungen in Nachtstunden sollen nicht mehr stattfinden.
5. Der Hochsauerlandkreis soll umfänglich im Vorfeld von Abschiebungen darauf hinweisen, dass Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann.
6. Der Hochsauerlandkreis nützt alle Möglichkeiten für Menschen in Ausbildung, unabhängig von ihrem Herkunftsland, dass sie diese auch beenden können. Die bewährten zivilgesellschaftlichen Verfahren sollen umfassend angewendet und ihre Vertreter, wie z.B. Arbeitgeber oder Kammern, sollen dabei eingebunden werden.
7. Der Landrat wird gebeten, soweit erforderlich die Möglichkeit zur Remonstration gegen nächtliche Abschiebungen und eine inhumane Abschiebepraxis, insbesondere auch bei der Terminsetzung, zu nutzen.”

Jede und jeder, der die Begleitumstände nächtlicher Abschiebungen z.B. von Familien mit Kindern mal miterleben musste, wird wissen, wie inhuman eine derartige Abschiebepraxis ist.

In Münster führte der Antrag dazu, dass der Rat am 29.06.2016 mit großer Mehrheit die Einsetzung eines “Runden Tisches” beschloss. Daran nehmen Vertreter der Fraktionen, der Verwaltung und des Integrationsrates teil. Es soll dort u.a. um Anerkennung von “Abschiebehindernisse nach Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten” gehen sowie um Humanität bei Abschiebungen und um umfassende Beratung für Betroffene.

Doch im zuständigen Fachausschuss des HSK gilt eine andere Betrachtungsweise.

Die Mitglieder aus den Fraktionen von CDU-, SPD- und FDP sowie beide Vertreter der HSK-Grünen lehnten den Antrag komplett ab und sprachen sich damit gegen alle darin erhobenen Forderungen aus.

Nur die SBL/FW und Die Linke stimmten für den Antrag.

Das Ausschussmitglied der Piraten ist nicht stimmberechtigt.

Sauerländer Bürgerliste: „Mehr Demokratie“ auf Stippvisite im HSK

Alexander Trennheuser referiert über "Mehr Demokratie" (foto: Lutz Wendland)
Alexander Trennheuser referiert über „Mehr Demokratie“ (foto: Lutz Wendland)

Auf Einladung der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) besuchte Alexander Trennheuser, Sozialwissenschaftler und NRW-Geschäftsführer der Initiative “Mehr Demokratie e.V.”, den Hochsauerlandkreis.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

In Meschede erläuterte Alexander Trennheuser die Position von „Mehr Demokratie“ zur Wiedereinführung der Sperrklausel bei Kommunalwahlen, den Freihandelsabkommen CETA und TTIP sowie zu Bürgerbegehren.

„GagaGroKo“
Hinsichtlich der speziellen politische Situation im HSK-Kreistag und in vielen Rathäusern hier im Landkreis (Übermacht der CDU und der Quasi-Gleichschaltung der anderen größeren Parteien – Stichwort „GagaGroKo = ganz ganz große Koalition) kommentierte Alexander Trennheuser, besser sei es, wenn Koalition und Opposition in einem angemessenen Verhältnis zueinander stünden. Denn sonst fehle die Diskussion um eine angemessene Entscheidung. Und so würde dann sehr viel von den Fraktionsspitzen „durch gewunken“. Das sei so etwas wie eine „Oligarchisierung des Parlaments“.

SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos konnte dazu ein praktisches Beispiel anführen. Er kritisierte, dass Mitgliedern der kleinen Fraktionen und dem fraktionslosen Einzelmitglied die Arbeit allein schon durch einen mangelnden Zugang zu Informationen erschwert würde. Da sei die „GagaGroKo“ klar im Vorteil, da sie „an der Quelle“ säße.

NRW führte Sperrklausel wieder ein
Die Wählergemeinschaft SBL/FW und die kleinen Parteien interessieren sich selbstverständlich für die Position von „Mehr Demokratie“ zur Sperrklausel. Der NRW-Landtag beschloss ja bekanntlich im Mai 2016 mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen, Enthaltung der FDP und einem NEIN nur von den PIRATEN, bei Kommunalwahlen wieder eine Sperrklausel einzuführen. Kritiker behaupten, die Entscheidung sei nicht verfassungskonform.

Verfassungsbeschwerden
„Mehr Demokratie“ nutzt für verfassungsrechtlich fragwürdige Entscheidungen die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde. Auf europäischer Ebene klagte die Organisation auch schon gegen die Sperrklausel. Aktuell läuft ihre Verfassungsbeschwerde gegen das transatlantische Freihandelsabkommen CETA.

Landesverfassung
„Sperrklausel“, das ist unser Stichwort. Alexander Trennheuser stellt klar, die Sperrklausel wurde jetzt vom Landtag sogar in die NRW-Landesverfassung geschrieben. Die Idee hätte NRW aus Hamburg übernommen. Und das sei ein Novum bei den Flächenländern.
Geht es den großen Parteien um die Absicherung eigener Pfründe? Was ist mit den Bürgerrechten?

Handlungsunfähigkeit ist nicht belegt
Es gibt Hoffnung: Sperrklauseln wurde schon zweimal vom Landesverfassungsgericht gekippt. Alexander Trennheuser sprach die Wahlgleichheit an. Sie bdedeutet: „Jede Stimme muss gleich zählen!“ Die Sperrklausel greife in die Chancengleichheit der Parteien ein. Er bezweifle ob Städte und Kreise korrekt belegen können, dass ihre Parlamente durch kleine Parteien und Wählergemeinschaften in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Von einer Zersplitterung der Räte könne keine Rede sein. Als Begründung für die Sperrklausel müsse die konkrete Gefahr für die Handlungsfähigkeit der Kommunen ausgearbeitet werden. Der empirische Nachweis über die Handlungsunfähigkeit sei aber nicht geführt, auch wenn das vom Land bei Prof. Dr. Jörg Bogomil in Auftrag gegebene Gutachten etwas anderes sage.

Optionen
Wie können wir gegen die verfassungswidrige Verfassung vorgehen? Können wir direkt vor dem Landesverfassungsgericht klagen?

Geklagt wird bestimmt. Angekündigt haben es die PIRATEN. Die ÖDP und DIE LINKE denken darüber nach. Die FDP wird vermutlich nichts unternehmen.

Klagen sind kostspielig und die Zeit drängt.

Die Klagen müssen bis zum 10.12.2016 eingereicht sein.

Kreispolitik im HSK: Handlungsbedarf bei den Kosten der Unterkunft ?

Nach fast 4 Monaten steht am Mittwoch (15.06.) ein Antrag der SBL/FW-Fraktion zu den Unterkunftskosten für Grundsicherungsempfänger auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA).

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Bekanntlich hatte das Sozialgericht Dortmund das Unterkunftskostenkonzept, das im Auftrag der Kreisverwaltung von einer Hamburger Firma erstellt worden war, für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine 80jährige schwerbehinderte Rentnerin aus Brilon.

Die Kreisverwaltung erklärt in ihrer Vorlage für die Ausschusssitzung, dass sie nicht bereit ist, das Urteil in anderen Fällen zu berücksichtigen: “Solange das Urteil vom 19.02.2016 keine Rechtskraft erlangt, ergibt sich keine Veranlassung, die bisherige Verwaltungspraxis abzuändern. Insoweit bemisst sich die Angemessenheit der zu gewährenden Unterkunftskosten weiterhin anhand der von Analyse & Konzepte ermittelten Richtwerte.” Die Kreisverwaltung hatte einen Rechtsanwalt aus Delmenhorst(!) beauftragt, Berufung beim Landessozialgericht einzulegen. Bisher kennt die Klägerin allerdings keine Begründung für die Berufung.

Die SBL/FW-Fraktion hat für die Ausschusssitzung einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung eingebracht:

“Der GSA nimmt zur Kenntnis,
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 zum Unterkunfts¬kostenkonzept der HSK für Grundsicherungsempfänger festgestellt hat: ‘Die Ermittlung der Angemessenheitsgrenze entspricht nicht den Vorgaben des BSG‘;
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 auf viele weitere, von der Klägerin vorgetragene Bedenken nicht mehr eingegangen ist, so dass die Aussage der Kreisverwaltung in der Drucksache 9/499, das Konzept sei ‘hinsichtlich der grundsätzlichen Vorgehensweise nicht beanstandet’ worden, einen falschen Eindruck erweckt;
– dass der Sachverhalt in dem von der Kreisverwaltung zitierten Urteil des LSG NRW vom 27.01.2016 (L 12 AS 1180/12) inhaltlich nicht auf den HSK anwendbar ist.

Das gilt z.B. deswegen, weil in diesem vom LSG entschiedenen Fall:

o das Gebiet, für die Höhe der Unterkunftskosten ermittelt wurde, nur aus einer einzigen Stadt besteht, während es im HSK um eine Ermittlung einer Einheitsmiethöhe anhand der Daten aus 7 räumlich nicht eng verbundenen Gemeinden geht;
o die Klägerin nicht zum Verhandlungstermin beim LSG erschien und schon etwa ein Jahr vorher in ein anderes Bundesland verzogen ist;
o die Klägerin trotz einer fast 3 Monate vor dem Verhandlungstermin ergangenen Aufforderung nicht die vom LSG geforderten weiteren Angaben lieferte;
o die Klägerin bereits Leistungen für ihre Unterkunftskosten erhielt, die erheblich über dem Wohngeldniveau lagen, während in der Stadt Brilon durch das angegriffene Konzept das Niveau der Wohngeldtabelle plus 10% vom Sozialgericht festgelegtem Sicherheitszuschlag deutlich unterschritten wurde.
o von der Beklagten konkret die Verfügbarkeit anderer geeigneter und preisgünstigerer Wohnungen nachgewiesen werden konnte;

– dass erst vor wenigen Tagen die Begründung eines aktuellen Urteils des SG Magdeburg (S 14 AS 1766/13) zum von der Firma A&K für den LK Harz erstellten Unterkunftskosten¬konzept veröffentlicht wurde. In dieser Entscheidung wird das Konzept für rechtswidrig erklärt, da die in die Vergleichsräume einbezogenen Gemeinden nicht die nach der Rechtsprechung des BSG notwendige verkehrstechnische Verbundenheit aufweisen. Der LK Harz ist wegen der gebildeten Wohnungsmarkttypen, seiner Größe (ca. 2.100 km2) und Einwohnerzahl (ca. 220 T) gut mit dem HSK vergleichbar;
– dass er mittlerweile zahlreiche Entscheidungen von Sozialgerichten gibt (z.B. von den Sozialgerichten Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie vom Landessozialgericht Niedersachsen), die – bei ähnlichen räumlichen Gegebenheiten wie im HSK – die Konzepte der vom HSK beauftragten Firma A&K für rechtswidrig erklären.

Der GSA fordert daher die Kreisverwaltung auf,

– das Urteil des SG Dortmund vom 19.02.2016 bis zur endgültigen sozialgerichtlichen Klärung für alle Grundsicherungsempfänger im HSK anzuwenden,
– alle Grundsicherungsempfänger darauf hinzuweisen, dass die Kreisverwaltung im Falle einer rechtskräftigen Entscheidung, mit der das bisher verwendete Unterkunftskosten¬konzept endgültig für rechtswidrig erklärt wird, auf die Einrede der Verjährung bzw. der Nichteinlegung von Rechtsmitteln verzichten wird; dadurch können jetzt unnötige Widerspruchs- und Klageverfahren vermieden werden;
– eine Ausschreibung für die Neuerstellung des Konzepts durchzuführen und ein anderes Unternehmen als bisher mit der Erstellung des Konzepts zu beauftragen.”

Wir sind gespannt, wie die anderen Kreistagsfraktionen, die sich sonst als sozial orientieren, mit diesem Antrag umgehen