Wie teuer dürfen Wohnungen für Grundsicherungsempfänger im HSK sein?

Am 14.06.2017 tagte der Gesundheits- und Sozialausschuss (GSA) des Hochsauerlandkreises im frisch eingeweihten Zentrum für Feuerschutz und Rettungswesen in Meschede-Enste.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Offene Fragen
Gleich zu Sitzungsbeginn stellte Herr Matthias Klupp von „Analyse & Konzepte“ das sogenannte „Schlüssige Konzept zur Bestimmung angemessener Unterhaltskosten im SGB II und SGB XII“ vor. Im Anschluss an den Vortrag hatten die Ausschuss-Mitglieder Gelegenheit Fragen zu stellen, die nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht alle umfassend beantwortet worden sind. Auch manche Sachverhalte wurden aus ihrer Sicht nicht ganz deutlich. Zudem ergeben sich aus Sicht der SBL/FW auch weitere Fragen.

Alles rechtens?
Bekanntlich hatte das Sozialgericht Dortmund im Februar 2016 das Unterkunftskosten-Konzept, das im Auftrag der Kreisverwaltung von der Hamburger Firma „Analyse & Konzepte“ erstellt worden war, für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine 80jährige schwerbehinderte Rentnerin aus Brilon. Das Urteil ist allerdings noch nichts rechtskräftig. Denn der von der Kreisverwaltung beauftragte Rechtsanwalt aus Delmenhorst (!) hat Berufung beim Landessozialgericht eingelegt.

Schlüssigkeit der Methodik
Insofern ist es sehr interessant, nach welcher Methodik „Analyse & Konzepte“ das aktuelle „Schlüssige Konzept“ für die gewährten Unterkunftskosten von Bezieherinnen und Beziehern von SGB II- und SBG XII-Leistungen ermittelt hat. Es war dieselbe Firma tätig wie für das bisherige Konzept. Gegenüber den vor 3 Jahren festgestellten Mieten ermittelte sie eine Erhöhung von durchschnittlich nur 1% – für 3 Jahre!

SBL/FW stellt Fragen
SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos bat daher den Landrat mit Schreiben vom 14.06.2017 folgende Fragen zum KdU-Konzept des HSK zu beantworten:

  1. Ist es zutreffend, dass laut Rechtsprechung des BSG in die Plausibilitätsprüfung zur Ermittlung des Mietspiegels mindestens 10% aller Mietwohnungen einfließen müssen?
    (Soweit wir uns erinnern, gab Herr Klupp die Zahl der in der Auswertung berücksichtigen Mietwohnungen mit 4.627 an und die Zahl aller Mietwohnungen im HSK mit ca. 53.000? Falls diese Angaben richtig sind, dann liegt die Zahl der berücksichtigen Mietwohnungen offenbar unter 10%?)
  2. Wie genau sind die Kriterien „einfachster Standard“ und „einfacher Standard“ definiert? Wie stellt der HSK sicher, dass SGB II- und SBG XII-Bezieher nicht auf Wohnungen mit „einfachstem Standard“ zurückgreifen müssen?
  3. Wie handhabt „Analyse & Konzepte“ bei der Auswertung von Wohnungsinseraten, dass annoncierte Wohnungsangebote nicht mehrfach gezählt werden? Wie geht „Analyse & Konzepte“ vor, um ganz sicher zu stellen, dass jede Wohnung nur einmal berücksichtigt wird?
  4. Das Sozialgericht Dortmund hat das „Schlüssige Konzept“ für rechtswidrig erklärt, weil außer SGB II- und SGB XII-Bezieher/innen, Geringverdiener/innen und Asylbewerber/innen auch zahlungskräftigere Mieter gezielt nach sehr billigen Wohnungen suchen. Hat „Analyse & Konzepte“ dieses Urteil bei der Nachfrageanalyse berücksichtigt? Wenn ja, mit Hilfe welcher Methodik?
  5. Hat „Analyse & Konzepte“ bei der Ermittlung der Mietpreisentwicklung im HSK die allgemeine Mietpreisentwicklung 2014 – 2017 und den Verbraucherpreisindex berücksichtigt? (Der Verbraucherpreisindex für die Wohnungsmiete in Deutschland hat sich in der Zeit von April 2014 bis April 2017 um 4,1% erhöht!)
  6. Bei der Festlegung der Wohnungsmarkttypen II und III im HSK fehlt die räumliche Verbundenheit! Die Stadt Brilon wurde in einen “Wohnungsmarkttyp” mit insgesamt 7, räumlich teilweise weit auseinander liegenden Kommunen zusammengefasst. Im Konzept für den Nachbarkreis Unna (aktueller Stand: Sept 2016) erfolgte dagegen durch „Analyse & Konzepte“ keine Clusterung, sondern es wurden für alle 10 Kommunen eigene Mietwerte ermittelt. 4 der 10 Kommunen sind kleiner als die Stadt Brilon (z.B. Holzwickede 17.000 Einwohner, Bönen 18.000 Einwohner, Fröndenberg 21.000 Einwohner). Nach diesen Kriterien hätte man im HSK 9 Mietkategorien bilden und nur Bestwig und Eslohe sowie Winterberg, Hallenberg und Medebach zusammenfassen können. Warum erfolgte dies nicht? Und warum wurden trotz der Vorgabe „räumliche Verbundenheit“ z.B. Eslohe, Hallenberg und Marsberg im selben Wohnungsmarkttyp zusammengefasst?
  7. Die von der ausführenden Firma angewandte “Clusterung” ist sehr umstritten und wird in zahlreichen Entscheidungen von Sozialgerichten abgelehnt. Selbst wenn man sie als wissenschaftlich tragfähige Methode akzeptieren würde, hätte man die Aktualität der Parameter überprüfen müssen. Denn seit dem ersten Konzept der ausführenden Firma haben sich die Mietenstufen von 5 der 12 Kommunen im HSK geändert, und die Einwohnerzahlentwicklung der Jahre 2007 – 2011 ist auch nicht mehr anwendbar. Warum erfolgte keine Aktualisierung dieser Cluster-Auswertung?
  8. Gibt es zwischenzeitlich eine Entscheidung des LSG zum KdU-Konzept des HSK?

MobiTicket soll trotz aufgebrauchter Fördermittel weiter angeboten werden.

Mobil im Hochsauerland? Vielleicht mit dem MobiTicket! (archivfoto: zoom)

Gute Nachricht
In zwei Ausschuss-Sitzungen (Gesundheits- und Sozialausschuss am 12.06.2017 und Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Verkehr am 19.06.2017) werden sich die Kommunalpolitiker wieder mit dem MobiTicket befassen. Einiges dazu steht in der Verwaltungsvorlage 9/753 vom 23.05.2017.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der vorläufige „Fahrplan“:
Das Ticket soll bis Dezember 2017 angeboten werden (obwohl die Fördermittel des Landes NRW knapp werden).
Für 2018 soll erneut ein Antrag beim Land auf Förderung des Sozialtickets gestellt werden (unter Vorbehalt einer Verlängerung der Förderrichtlinie des Landes NRW).

HSK sieht positive Aspekte …
… wie ein wesentlich erleichterter Zugang zu Mobilität
… wie Nachfragezuwächse beim ÖPNV
… wie die Stabilisierung der Erlöse im ÖPNV.

Die Nutzer
Im Mai 2017 sind erstmals mehr als 2.000 MobiTickets verkauft worden und zwar genau 2.097. Im gesamten Kreisgebiet steigt weiterhin die Nachfrage an.

Nach Auswertung der Verkaufszahlen für Januar 2017 und Februar 2017 wird das MobiTicket
zu 50,84 Prozent von SGB II-Leistungsempfänger/innen (Sozialgeld)
zu 8,08 Prozent von SGB XII-Leistungsempfänger/innen (Sozialhilfe)
zu 0,04 Prozent von BVG-Leistungsempfänger/innen (Kriegsopferfürsorge)
zu 41,04 Prozent von AsylBLG-Leistungsempfänger/innen (Asylbewerber)
genutzt.

Weniger gute Nachricht
Ab 1. August 2017 soll der Verkaufspreis für das kreisweite MobiTicket von 30,- auf 32,50 Euro erhöht werden.
Der Preis für das Ticket, mit dem der Fahrgast nur den ÖPNV in seiner Stadt oder Gemeinde nutzen kann, soll unverändert bei 25,00 Euro bleiben.

Chronologie
Jahrelang hatte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) für die Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV im HSK eingesetzt. Jahrelang wurden die Anträge der SBL/FW immer wieder im Kreistag abgelehnt.

Ende letzten Jahres obsiegte endlich die Einsicht. Am 28.10.2016 sagten die Kreistagsmitglieder mehrheitlich „Ja“.

Seit 01.01.2017 können nun die Bezieher von Sozialleistungen Monatskarten für Bahn und Bus zu ermäßigten Preisen erwerben können. Die Fahrscheine erhielten den knackigen Namen „MobiTicket“.

Doch schon wenige Monate später sah die Kreisverwaltung offenbar ein Problem. Der Grund der Besorgnis: Das MobiTicket ist viel erfolgreicher als erwartet.

Zitat aus der Verwaltungsvorlage 9/666 vom 22.02.2017: „Nach bereits zwei Monaten zeigt sich, dass die Annahmen zur Nachfrage deutlich übertroffen werden. Im Januar wurde mit 688 ausgegebenen Tickets eine Nutzerquote von 4,2% erreicht. Im Februar haben sich die Werte mit 1.384 MobiTickets mehr als verdoppelt und die Nutzerquote liegt nunmehr bei 8,1%. Das Kreisticket erreichte mit 1.079 Kunden einen Marktanteil von 78%.“

Die Kreisverwaltung sah zu dem Zeitpunkt anscheinend die Gefahr, dass die Fördergelder des Landes nicht ausreichen und Mittel aus dem Kreishaushalt zugeschossen werden müs-sen. Deswegen beabsichtigte sie, im März Gespräche mit den Verkehrsunternehmen bzgl. einer Anpassung der Ticketpreise aufnehmen.

Aufatmen
Zwischenzeitlich haben laut Angaben der Kreisverwaltung mehrere Gespräche bzw. Verhandlungsrunden mit den anderen Beteiligten, wie z.B. mit der RLG, stattgefunden. Die Kuh scheint ja nun vorerst vom Eis!?

Bleibt noch anzumerken, dass wir hier im HSK das Sozialticket schon seit 6 Jahren hätten haben können. Aber besser spät als nie!

Einwohnerfragestunde im HSK-Kreistag – ein Nachspiel

Die Sauerländer Bürgerliste fragt nach (foto: Dominique Loos)

Die Kreistagssitzung am Freitag dem 24.03.2017 im Meschede verlief so bemerkenswert, dass die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) drei Tage danach bei Landrat Dr. Karl Schneider die Einberufung des Ältestenrats beantragt hat.

(Fortsetzung von http://sbl-fraktion.de/?p=7389)

SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos kritisiert in seinem Schreiben an die Verwaltungsspitze u.a. den Umgang mit den Fragestellern, die zu Beginn der Kreistagssitzung in der Einwohnerfragestunde ihr Fragerecht nutzen wollten.

Die Bürgerinnen und Bürgern wurden nach ihren Personalien befragt und diese wurden notiert. Sie durften dann ihre Fragen auch nicht – wie bisher üblich – von der Zuschauertribüne aus stellen, sondern wurden vom Landrat dazu gedrängt, unten in den Sitzungssaal vor das Mikro am Rednerpult zu treten.

So ist es sicher nicht verwunderlich, dass sich bei einigen Zuhörern und Kreistagsmitgliedern der Verdacht einschleicht, dass es sich bei diesem Vorgehen um einen Einschüchterungsversuch handeln könnte?

Den beiden Gruppen fragewilliger Einwohner/innen ging es um zwei unterschiedliche Themenkomplexe, wahrscheinlich ausgerechnet um solche, die der Hochsauerlandkreis offenbar nicht gerne öffentlich diskutiert haben möchte. Zum einen betrafen die Fragen die Abschiebung der Familie Quni aus Bestwig-Ramsbeck, zum anderen das Vorgehen des Kreisveterinäramts im Fall des Ziegenhofs bei Brilon-Scharfenberg.

Andere Aspekte dazu hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=7383

Hier der Antrag der SBL/FW im Wortlaut:

*Antrag auf Einberufung des Ältestenrats

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt die unverzügliche Einberufung des Ältestenrats, mit folgenden Tagesordnungspunkten:

  1. Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde (Standort, Erfassung von Personalien);
  2. Umgang mit Geschäftsordnungsanträgen anlässlich von Abstimmungen;
  3. Rede- und Fragerecht der Kreistagsmitglieder;
  4. Art der Ansprache von Zuhörern auf der Besuchertribüne;
  5. Strafanzeigen der Kreisverwaltung vom 24.03.2017.”

Aus der Begründung zu TOP 1 bis 4:

“In der Kreistagssitzung am 24.03.2017 kam es in mehreren Fällen zu Abläufen, die wir für nicht vereinbar mit der geltenden Geschäftsordnung des Kreistags halten. Es geht insbesondere um §§ 12, 13, 16 und 17. Für solche Probleme ist gemäß § 4 Abs. 1 Geschäftsordnung der Ältestenrat zuständig.“

Seit dem Antrag ist nun mehr als eine Woche vergangen. Eine Antwort der Landrats haben wir noch nicht erhalten.

UPDATE (05.04.2017)
Heute, am Tag nach der Veröffentlichung unseres Beitrags, ging bei der SBL/FW-Fraktion per Mail eine Antwort des Landrats ein.
Der Landrat lehnt die Einberufung des Ältestensrats ab. Die beantragten Themen sollen nun in einer bereits vorher terminierten zusätzlichen Sitzung des Kreisausschusses am Dienstag 25.04. um 17:30 Uhr auf die Tagesordnung kommen.

Kreistag HSK: Mehr Öffentlichkeit ist unerwünscht

Schon mehrfach hatte die SBL/FW beantragt, Kreistagssitzungen per Video-Stream zu übertragen. Dann hätten mehr Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, zumindest einzelne Tagesordnungspunkte zu verfolgen.

(Der Artikel ist gestern in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste/FW erschienen.)

Für viele potentielle Interessenten ist es unrealistisch, freitags ab 15 Uhr auf der der Besuchertribüne im Kreishaus zu sitzen. Diverse andere Kommunen (z.B. Köln, Bonn, Düsseldorf, Neuss, Erfurt) haben solche Streams bereits eingeführt, als Beitrag zu mehr Transparenz des Kommunalparlaments.

In Köln wurde der Antrag übrigens von der FDP-Fraktion gestellt. In der Begründung steht:

“Durch die Öffentlichkeit der Sitzung soll allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, die Arbeit der gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter zu verfolgen. Durch die Möglichkeit, die Sitzungen öffentlich zu verfolgen, soll das allgemeine Interesse an der kommunalen Selbstverwaltung geweckt und gefördert werden. Zudem dient die Öffentlichkeit der Ratssitzungen auch der Kontrolle der Ratsmitglieder durch die Bürgerschaft. Der Bürger wird befähigt, das Verhalten der Fraktionen und der Ratsmitglieder zu bewerten und hieraus die politischen Konsequenzen zu ziehen.”

Das stimmt, scheint aber für die HSK-FDP nicht zu gelten.

In der Haushaltsdebatte des HSK-Kreistags im Dezember 2016 hatten die Piraten einen relativ bescheidenen Antrag gestellt:

“Im Haushalt 2017 werden einmalig bis zu 2.500 € für die Evaluierung und Einrichtung von Audiostreams der Sitzungen des Kreistags bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Lösungen zu finden und dem Kreistag vorzustellen.”

Es sollte also noch keine Einführung beschlossen werden und es ging dieses Mal gar nicht um Bilder, sondern nur um Töne.

Doch selbst dies war für die “GaGaGroKo” (GanzGanzGroßeKoalition, bestehend aus CDU, SPD, FDP und Grünen) zu viel. Bei der Debatte über diesen Antrag am 24.03.2017 stimmte sie im Kreistag geschlossen mit “Nein”.

Die Argumente könnten nur überraschen. Angeblich würden dadurch Kreistagsmitglieder gehemmt, frei zu reden.

Wir meinen: Wer sich als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in den Kreistag wählen lässt, sollte auch den Mut haben, dass einige Worte von ihm nach außen dringen. Und wer das trotzdem nicht möchte: In allen Beschlüssen anderer Kommunen zum Streaming ist geregelt, dass jedes Mitglied des Kommunalparlaments bei jedem eigenen Beitrag die Übertragung ausschließen kann.

Wo also liegt das Problem?

Dabei wäre es gerade in der letzten Kreistagssitzung interessant und lehrreich gewesen, wenn sie eine größere Öffentlichkeit hätte verfolgen können. Wir kommen darauf noch zurück…

Besonders merkwürdig: Der Landrat verlangte in dieser Sitzung von den acht Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich in der Einwohnerfragestunde zu Wort meldeten, dass sie, statt wie sonst von der Tribüne aus, vom Rednerpult unten im Sitzungssaal sprechen und sich damit ins “Rampenlicht” stellen mussten. Dabei waren sie fast alle zum ersten Mal in einer Kreistagssitzung anwesend. Und bevor sie Fragen stellen durften, wurden auch noch ihre Personalien aufgeschrieben.

Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung nach Meschede ein

Wie immer vor einer Kreistagssitzung treffen sich die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) an einem Ort irgendwo im Hochsauerlandkreis zu einer öffentlichen Fraktionssitzung.

(Pressemitteilung der SBL/FW)

Am Mittwoch dem 22.03.2017 ist es wieder soweit. Die Versammlung findet diesmal in Meschede in der Gaststätte „Zum Pulverturn“, Pulverturmstraße 33, statt. Beginn ist um 19.00 Uhr.

Welche Themen stehen an?
Die Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos möchten gerne einige wichtige Ta-gesordnungspunkte der Kreistagssitzung (am 24.03.2017) erörtern, wie die

• Sanierung der Berufskollegs im Hochsauerlandkreis
• Breitbandstrategie des Hochsauerlandkreises 2017-2026
• Wiedereinführung von KFZ-Altkennzeichen
• Aktualisierung der Naturdenkmalverordnung
• sowie die beiden von der SBL/FW beantragen Berichte über misshandelte und unterernährte Ziegen auf einem Biohof im Stadtgebiet Brilon und über verwahrloste und verhungerte Ziegen im Stadtgebiet Medebach.

Zudem hat SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos in den letzten Tagen mehrere weitere Anträge gestellt. So beantragte er beispielsweise bei Landrat Dr. Karl Schneider, dass im HSK alle Ausschussvorsitzenden keine zusätzlichen Aufwandsentschädigungen erhalten sollen. Hintergrund dafür ist die vom Land NRW neu eröffnete Möglichkeit, Ausschussvorsitzenden, wie z.B. den Vorsitzenden vom Schulausschuss und Wirtschaftsausschuss, ab 01.01.2017 eine doppelte Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Mit einem anderen Antrag forderte die SBL/FW-Fraktion einen Bericht über Umfang und Nutzung des MobiTickets im HSK. Wie aus dem Kreishaus zu vernehmen ist, steht das erst Anfang dieses Jahres neu eingeführte Sozialticket womöglich schon auf der Kippe. Vielleicht liegt es daran, dass die ermäßigten Fahrscheine wesentlich häufiger verkauft werden als prognostiziert oder dass der an die Verkehrsträger zu zahlende Zuschuss zu hoch bemessen wurde?

Am 09.03.2017 sandte die Fraktion eine Resolution an den Landrat, mit der sie Dr. Schneider auffordert, Flüchtlinge nicht während eines laufenden Härtefallantrags abzuschieben, sondern zunächst alle Empfehlungen der Härtefallkommission abzuwarten. Dabei nimmt die SBL/FW Bezug auf den Fall einer gut integrierten fünfköpfigen Familie aus Bestwig mit einem behinderten Kind, die im Januar von der Ausländerbehörde des HSK – trotz eines laufenden Härtefallverfahrens – nach Albanien abgeschoben worden ist.

Die Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos freuen sich auf einen spannenden Abend im „Pulverturm“. Gäste sind bei der Fraktionssitzung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) – wie immer – herzlich willkommen!

Pressemitteilung der Sauerländer Bürgerliste: Ziegenhaltung – Kein Ende der Tierquälerei?

Hinter den Kulissen in Brilon



Anmerkung: Der Film auf Youtube wird in Ausschnitten von den Medien, die über den Fall berichten, verwendet.

Nach einem Filmbericht in der VOX-Sendung „hundkatzemaus“, der am 11.02.2017 gesendet worden ist, sollen auf einem ehemaligen Bioland-Betrieb in Brilon Tiere von Mitarbeitern geschlagen werden. Zudem sollen sämtliche Ziegen erhebliche gesundheitliche Probleme aufweisen und abgemagert und geschwächt sein.

Bioland Nordrhein-Westfalen e.V. teilte daraufhin in einer Pressemitteilung vom 13.02.2017 mit, sie hätten nach Bekanntwerden der Vorwürfe Anfang Dezember 2016 umgehend gehandelt und dem Ziegenbetrieb in Brilon die Mitgliedschaft im Verband gekündigt. Zudem habe Bioland sofort den Betrieb aufgefordert, gemeinsam mit dem Tiergesundheitsdienst ein Konzept zur Verbesserung der Zustände zu erarbeiten. Dieser Aufforderung sei der Betrieb nach mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen.

Klick:
http://www.bioland.de/ueber-uns/landesverbaende/nordrhein-westfalen/nrwdetail/article/hintergrundinformationen-ziegenbetrieb-in-brilon.html

Bei der SBL/FW-Fraktion meldeten sich mittlerweile mehrere Personen und berichteten, dass auf diesem Hof bereits seit längerer Zeit Handlungsbedarf bestehen soll.

Hinter den Kulissen in Medebach
Laut WP-Bericht vom 07.02.2017 haben sich die Zustände auf dem Aussiedlerhof im Stadtgebiet Medebach wohl immer noch nicht verändert. In den Stallungen wurden im Februar 2017 erneut tote Ziegen gefunden.

Klick
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/wieder-vier-tote-ziegen-auf-skandal-hof-beimedebach-id209523517.html

SBL/FW beantragt weiteren Bericht
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte daher am 14.02.2017 bei Landrat Dr. Karl Schneider für die nächste Sitzung des Aus-schusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten – zusätzlich zu dem von ebenfalls von der SBL/FW bereits am 09.01.2017 beantragten Sachstandsbericht über die skandalösen „Zustände“ auf dem Aussiedlerhof im Stadtgebiet Medebach – einen Bericht über die jetzt öffentlich gewordenen Vorkommnisse auf einem Ziegenhof im Stadtgebiet Brilon.

Die Kreistagssitzung aus Sicht der Sauerländer Büregerliste: Kreishaushalt beschlossen, Kreisumlage erhöht

Auf ihrer Website kommentiert die Sauerländer Bürgerliste einige Ergebnisse der Kreistagssitzung vom gestrigen Freitag, dem 16.12.2016.


Wörtlich:

Das wichtigste Ergebnis ist die Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2017. Er wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP verabschiedet. Aber auch die Grünen im HSK unterstützen den Landrat, denn ihr Sprecher erklärte in seiner Haushaltsrede: “In vielen Punkten stehen wir Grünen voll hinter dem Landrat und seiner Verwaltung”. Zu Beginn der Sitzung hatte sich der Landrat beklagt, er würde zu wenig gelobt…

Die von den Gemeinden zu zahlende Kreisumlage wird im Jahr 2017 um 0,41 Prozentpunkte auf dann 40,19 % angehoben. Ungünstig war in diesem Zusammenhang, dass die Bürgermeister der 12 kreisangehörigen Städte und Gemeinden sich mit einer Erhöhung um sogar 0,56 Punkte einverstanden erklärt hatten. Dabei befinden sich fast alle Kommunen in einer finanziell schwierigen Situation; nur noch 2 von 12 verfügen über Ausgleichsrücklage. Diese Ausgleichsrücklage ist dagegen beim Kreis noch mit ca. 20 Mio Euro gut gefüllt.

Die SBL/FW hatte beantragt, den Hebesatz unverändert zu lassen. Denn alleine aufgrund der Steigerung der Umlagegrundlagen erzielt der Kreis Mehreinnahmen in Höhe von 3,65 Mio Euro. Außerdem hat das finanzielle Jahresergebnis des Kreises in den letzten Jahren regelmäßig 3 bis 5 Mio Euro besser ausgesehen als geplant; im laufenden Jahr 2016 gibt es eine Ergebnisverbesserung von ca. 4,5 Mio Euro. Nachdem die SBL/FW diesen Antrag eingebracht hatte, beantragte auch die SPD-Fraktion, auf eine Erhöhung der Kreisumlage zu verzichten. Als das abgelehnt wurde, stimmte die SPD dem Haushalt trotzdem zu…

Die Änderungsanträge der SBL/FW wurden – mit einer Ausnahme – von der “GaGaGroKo” (CDU/SPD(FDP und Grüne) abgelehnt, z.B. eine Vereinfachung für den Bezug des Sozialtickets oder Änderungen beim Rettungsdienst. Weiter verfolgt wird der Antrag, vom Land NRW zu fordern, das Gewicht des Flächenansatzes bei den Zuweisungen des Landes an die Gemeinden zu erhöhen. Die Fläche hat bisher nur einen Anteil von 0,27%, also sehr viel geringer als Einwohner, Zentralitätsfunktion und Soziallasten. Hierzu verständigte sich der Kreistag darauf, Gespräche mit anderen Landkreisen in NRW zu führen. Über das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung des Kreistags berichtet werden.

Die GaGaGroKo lehnte es auch geschlossen ab, über die Kapitalerhöhung des Kreises an der “Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerlandkreis mbH & Co. KG” im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung zu beraten. Dabei gibt es hier keinen inhaltlichen Grund für die Nichtöffentlichkeit, und jeder kann im Anfang Dezember erschienenen Beteiligungsbericht des HSK z.B. nachlesen, dass die “Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerlandkreis mbH & Co. KG” in den Jahren von 2006 bis 2015 einen Verlust von 1.063.130 Euro erwirtschaftet hat.

Die vier Fraktionen der GaGaGroKo stellten sich auch gegen den Tierschutz und lehnten es ab, eine Katzenschutzverordnung zu beschließen, wie es z.B. der Ennepe-Ruhr-Kreis Ende Oktober gemacht hat, um eine durch Landesgesetz entstandene Aufgabe umzusetzen.

Unterstützt hat die SBL/FW den Antrag der Piraten, künftig einen Audio-Stream aus Kreistagssitzungen zuzulassen, um die Transparenz zu erhöhen. Bisher gibt es nur einige Twitterer (#kthsk), die aus dem Kreistag live berichten. Dieser Antrag wurde in den Kreisausschuss verwiesen.

Nicht beantworten konnte der Landrat die Nachfrage, warum im Beteiligungsbericht behauptet wird: “Zum Stichtag 31.12.2015 wurde trotz des eingetretenen Kursrückgangs der RWE-Aktie auf 11,71 €/Aktie das gem. § 35 Abs. 5 GemHVO eingeräumte Wahlrecht in der Weise ausgeübt, dass zu diesem Bilanzstichtag keine Wertberichtigung der aktuell auf Basis eines Kurses von 29,46 €/Aktie bewerteten Beteiligung vorgenommen wurde.” Ein solches Wahlrecht enthält die Gemeindehaushaltsverordnung nicht, sondern dort heisst es eindeutig, dass die Wertberichtigung bei dauerhaften Kursminderungen erfolgen muss! Damit wäre allerdings in der Bilanz des Kreises deutlich geworden, dass aufgrund der gescheiterten Anlagepolitik mit den RWE-Aktien das Eigenkapital des Kreises von 415,2 Mio Euro im Jahr 2008 auf nur noch etwa 30 Mio Euro gesunken ist.

Ohne inhaltliche Antwort blieb auch die Nachfrage, warum der Kreistag nicht über die Neubesetzung der Stelle des Geschäftsführers der kreiseigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) informiert wurde. Informiert waren nur die Gremien der WFG. Bei derartigen wichtigen Angelegenheiten kreiseigener Gesellschaften ist aber der gesamte Kreistag vorher zu informieren. Auffällig ist auch, dass hier eine Neubesetzung ohne Ausschreibung vorgenommen wurde, offenbar nach persönlicher Ansprache des Kandidaten durch den Landrat.

Klage des Vereins Sauerländer Bürgerliste (SBL) gegen die Sperrklausel

Münster. (pm_verfgh) Die Klage des Vereins Sauerländer Bürgerliste (SBL) gegen die Sperrklausel bei Kommunalwahlen ist beim Verfassungsgerichtshof NRW eingegangen.

In der Pressemeldung des Verfassungsgerichtshofs heißt es:

Die Sauerländer Bürgerliste e. V., eine kommunale Wählervereinigung aus dem Hochsauerlandkreis, hat am 10. Dezember 2016 ein Organstreitverfahren gegen den Landtag eingeleitet, mit dem sie sich gegen die Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel für Kommunalwahlen wendet.

Der Landtag hat am 10. Juni 2016 das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz) beschlossen. Es sieht eine Änderung der Landesverfassung vor, in deren Art. 78 Abs. 1 Satz 3 für die Wahlen der Räte der Gemeinden, der Bezirksvertretungen, der Kreistage und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr eine 2,5 %-Sperrklausel festgeschrieben wird. Zudem wird das Kommunalwahlgesetz entsprechend geändert. Das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz ist am 30. Juni 2016 verkündet worden (GVBl. NRW. S. 442) und am folgenden Tag in Kraft getreten.

Die Antragstellerin sieht sich hierdurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes sowie Art. 1 Abs. 1, Art. 2 der Landesverfassung verletzt. Die Sperrklausel bewirke eine Ungleichbehandlung hinsichtlich des Erfolgswertes der für einzelne Parteien und Wählergruppen abgegebenen Wählerstimmen. Stimmen für Kandidaten einer Liste, die an der Sperrklausel scheitere, hätten keinen Erfolgswert, weil dieser Liste kein Sitz zugeteilt werde, obwohl ihr rechnerisch ein Sitz oder mehrere Sitze zustünden. Erschwerend komme hinzu, dass sich die Sperrklausel bereits im Vorfeld der Sitzverteilung nachteilig auf kleinere Parteien und Wählergruppen auswirke, weil viele Wähler wegen der vermeintlichen Chancenlosigkeit solcher Parteien und Wählergruppen davon absähen, für diese zu stimmen. Diese Beeinträchtigungen der Wahlrechts- und Chancengleicheit seien verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Insbesondere gebe es trotz der Abschaffung der früheren kommunalwahlrechtlichen Sperrklausel in Nordrhein-Westfalen keine belegbaren Hinweise auf drohende Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen infolge einer „Parteizersplitterung“.

Der Verfassungsgerichtshof hatte im Jahr 1999 entschieden, dass die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte 5 %-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar war (Urteil vom 6. Juli 1999 – VerfGH 14/98, 15/98 –).

Gegen die aktuelle 2,5 %-Sperrklausel sind bereits von NPD, Piratenpartei und der Partei „Volksabstimmung“ eingeleitete Organstreitverfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig (Aktenzeichen: VerfGH 9/16, 11/16 und 13/16, Pressemitteilungen vom 4. August, 13. Oktober und 7. Dezember 2016).

Die Klage hat das Aktenzeichen VerfGH 14/16.

Quelle: http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/14_161215/index.php

Sauerländer Bürgerliste: Entsorgung des Schlamms aus dem Hennesee ist offenbar problematisch

Im Sommer unverdächtig:  Berghauser Badebucht am Hennesee. (archivfoto: zoom)
Im Sommer unverdächtig: Berghauser Badebucht am Hennesee. (archivfoto: zoom)
Schlämme aus Stauseen sind nicht selten mit Schadstoffen belastet. Beispielsweise sammeln sich im Matsch am Boden des Biersdorfer Stausees bei Bitburg kontinuierlich Schwermetalle an.

(Ein Bericht ist heute in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Auch beim Hennesee in Meschede scheint es Probleme zu geben. Zu dieser Einschätzung ist die SBL/FW auf Grund des Inhalts der öffentlich zugänglichen Niederschrift der letzten Sitzung des Landschaftsbeirats gelangt.

Aus dem Protokoll, so die SBL, werde ersichtlich, dass es offenbar Schwierigkeiten bei der Entsorgung des Schlamms aus dem Vorbecken des Hennesees gibt. Wörtlich sei zu lesen: „Die geplante Maßnahme zur Entschlammung des Vorbeckens war bereits vor ca. 4 Jahren geplant worden. Wegen fehlender Entsorgungsmöglichkeiten für den Schlamm hat sich die Maßnahme bis heute verzögert.“

Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hat um Aufklärung gebeten und am 15.11.2016 die folgenden Fragen zum „Hennesee-Schlamm“ an den Landrat gerichtet:

1. Wann soll die Entschlammung des Vorbeckens des Hennesees erfolgen?
2. Wie viele Kubikmeter Schlamm fallen dabei voraussichtlich an?
3. Mit welchen Schadstoffen und Umweltgiften (beispielsweise Schwermetalle und Nitrat) ist das auszubaggernde Material belastet? (Bitte um genaue Angabe der Stoffe und deren vermutlicher Herkunft sowie der jeweiligen Messwerte!)
4. Wie und wo soll der Schlamm entsorgt werden?
5. Im Hennesee leben verschiedene Muschel-Arten. Ist beabsichtigt, vor dem Ausbag-gern des Vorbeckens wenigstens einen Teil von ihnen aufzusammeln und die Muscheln an anderer Stelle wieder in den Hennesee einzusetzen, damit das Überleben der verschiedenen Populationen gesichert ist? Wenn nein, warum nicht?
6. Wie beurteilen Sie die Wasserqualität des Hennesees, auch hinsichtlich der möglichen Gülle- und Antibiotika-Belastung der Zuflüsse durch die in Gewässernähe pro-duzierenden landwirtschaftlichen Betriebe? (Bitte um Angabe der genauen Messwerte!)
7. Ist der Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee weiterhin beabsichtigt?
8. Wenn ja, wie beurteilen Sie dieses Vorhaben unter Natur- und Landschaftsschutz-rechtlichen Aspekten? (Umweltschützer sehen den Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee kritisch. Sie befürchten u.a. die Zerstörung des Lebensraums von Vögeln.)

Über die Antworten des Landrats will die SBL/FW die Öffentlichkeit zeitnah unterrichten.

Im Sauerland besonders kostbar? – Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV)

Bushaltestelle in Siedlinghausen (2012)(archivfoto: zoom)
Bushaltestelle in Siedlinghausen (2012)(archivfoto: zoom)

Wie viele wissen, ist es im Hochsauerlandkreis ein besonders kostspieliges Vergnügen mit dem ÖPNV (Bahn und Bus) zu fahren. Offenbar sind die Ticketpreise hier teilweise viel höher als in anderen Landkreisen.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Bisher gilt für das Gebiet der RLG ein Tarif mit einheitlichen Tarifstufen. Die RLG ist das kommunale Busunternehmen, das gemeinsam von den Kreisen Hochsauerland und Soest betrieben wird. Bisher sind aber für dieselben Entfernungen im HSK teilweise höhere Preisstufen zu zahlen als im Kreis Soest.

Für eine einfache Fahrt in die Nachbarstadt muss ich 5,80 bezahlen. Eine Station mit der Bahn. Hin- und Zurück 11,60 € - ohne mich. (foto: zoom)
Für eine einfache Fahrt in die Nachbarstadt soll ich 5,80 bezahlen. Eine Station mit der Bahn. Hin- und Zurück 11,60 € – ohne mich. (foto: zoom)

Zum 01.08.2017 soll nun der WestfalenTarif eingeführt werden. Damit soll in fast ganz Westfalen ein einheitlicher Verbundtarif gelten. Am 29. Juni 2016 tagte dazu öffentlich die Verbandsversammlung des ZRL (Zweckverband für Schienenpersonenverkehr Ruhr-Lippe) in Hamm.

Aus dem Sitzungsunterlagen zu TOP 5 (Vorlage 335/16) ist zu ersehen, dass die Firma Intraplan aus München beauftragt worden ist, ein neues Tarifmodell zu entwickeln. In der (öffentlichen) Sitzungsvorlage wird auch Bezug genommen auf eine “Preistafel 2017 für die gemeinsame westfälische Ebene”, auf “15-09-08_Preisstufenmodell Westfalen-Lippe” und “Ergebnisse des Tarifkalküls der Firma Intraplan”, ohne dass diese Anlagen veröffentlicht worden sind.

Aus den bisher bekannten Überlegungen wissen wir, dass einige Fahrten günstiger als bisher werden sollen, es aber auch Preiserhöhungen von mehr als 100% geben soll.

In diesem Zusammenhang fragte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) mit Schreiben vom 08.11.2016 den Landrat:

  1. Welche Informationen haben Sie über das neue Tarifmodell und über die Relationstabelle hinsichtlich der Preisgestaltung im Bereich des HSK und der Nachbarkreise?
  2. Wie soll im WestfalenTarif die Einnahmenaufteilung erfolgen?
  3. Wie hoch war der jährliche Zuschuss (bzw. Verlustabdeckung) je Einwohner zum Betriebsverlust der RLG seit 2013, getrennt für die Kreise HSK und Soest?
  4. Wie hoch (in Jahres-Kilometern) sind die jährlich in den beiden Kreisen erbrachten Verkehrsleistungen der RLG?
  5. Welche Anteile an allen im Nahverkehr erzielten jährlichen Einnahmen erhielt / erhält die RLG in den Kreisen HSK und Soest in den Jahren seit 2013?
    Welche Anteile erhielten / erhalten BRS und DB?
  6. Wie hoch waren die jährlichen Zahlungen der RLG an die WVG in den Jahren seit 2013?
  7. Welche Gründe gibt es dafür, dass im HSK teilweise deutlich höhere Fahrpreise je Kilometer zu zahlen sind als im ebenfalls von der RLG versorgten Kreis Soest, denn dort werden für gleiche Entfernungen teilweise geringere Preisstufen berechnet als im HSK?

Wir werden berichten.