Update: „Einwohnerfragestunde“ im Kreistag

Zu Beginn jeder Kreistagssitzung ist Zeit für eine Einwohnerfragestunde anberaumt. Die können die Bürgerinnen und Bürger nutzen …. oder auch nicht. Denn dann hat sie oder er die äußerst seltene Gelegenheit, beliebige Fragen zu allen Themen der Kreispolitik an den Landrat zu stellen. Die Verwaltung sollte sie möglichst an Ort und Stelle beantworten oder – falls nicht möglich – die Antwort(en) zeitnah schriftlich nachreichen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Eine vorherige Anmeldung zur Wortmeldung bei der Einwohnerfragestunde ist nicht erforderlich. Man muss sich (eigentlich*) nur (von der Zuschauertribüne aus) melden, wenn der Landrat zu Anfang der Sitzung die Frage stellt, ob Fragen vorliegen.

„Eigentlich“*,
das ist unser Stichwort. Denn bei der vorletzten Kreistagssitzung verhielt sich die Verwaltung gegenüber den Fragestellern, sagen wir mal, „etwas merkwürdig“. Die Bürgerinnen und Bürgern wurden nach ihren Personalien gefragt. Die wurden dann von Verwaltungsmitarbeitern notiert. Die Fragesteller/innen durften dann ihre Fragen auch nicht – entgegen bisherigen Gepflogenheiten – von der Zuschauertribüne aus stellen, sondern wurden vom Landrat dazu gedrängt, die Treppe herunter zu kommen und unten in den Sitzungssaal vor das Mikro am Rednerpult zu treten.

Ahnungen
Die Kreistagsfraktionen Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) und DIE LINKE hatten wohl die dumpfe Ahnung, es könnte sich um einen Einschüchterungsversuch der Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern handeln. Beide Fraktionen reagierten entsprechend.

Reaktionen
Die SBL/FW beantragte am 03.04.2017 die Einberufung des Ältestenrates zum „Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde (Standort, Erfassung von Personalien) und zur „Art der Ansprache von Zuhörern auf der Besuchertribüne“. Der Landrat lehnte die Einberufung des Ältestenrates ab.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7423

DIE LINKE stellte am 20.06.2017 für die Kreistagssitzung am 30.06.2017 einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung zum Zwecke der Sicherung der demokratischen Rechte der Bürger. Die Verwaltung lehnte den Antrag wegen fehlenden inhaltlichen Bezugs zur Tagesordnung der Kreistagssitzung ab.

Klack:
https://www.schiebener.net/wordpress/kreistagsfraktion-der-linken-hsk-landrat-dr-schneider-demuetigt-fragenstellende-buerger/

Geschichte
Nun ist die Kreistagssitzung vom 30.06.2017 mitsamt der Einwohnerfragestunde Geschichte. In der Presse war wenig darüber zu lesen, erst recht nichts über die Einwohnerfragestunde. Deswegen schreiben wie ein paar Sätze dazu.

Also: Zwei Bürgerinnen machten von ihren demokratischen Rechten Gebrauch und stellten von der Zuschauertribüne aus je eine Frage. Die eine wie die andere hatte Bezug zu den Fragen in der Kreistagssitzung im vergangenen März. Sinngemäß lauteten sie:

Wurden seit der letzten Kreistagssitzung erneut Menschen abgeschoben, obwohl für sie ein Härtefall-Antrag oder eine Petition anhängig waren?
und
Erfolgten auf dem Ziegenhof im Stadtgebiet Brilon seit der Kreistagssitzung im März weitere Kontrollen durch das Kreisveterinäramt?

Die Verwaltung konnte weder die eine noch die andere Frage gleich beantworten. Die Antworten sollen daher schriftlich erfolgen und nachgereicht werden. Das versicherten der Landrat und die zuständige Fachbereichsleiterin.

Positives
Positiv bleibt anzumerken:
Die Bürgerinnen durften ihre Fragen von der Zuschauertribüne aus stellen.
Auch die Aufnahme der Personalien verlief deutlich weniger spektakulär als bei der März-Sitzung.

Ausblick
Nur ein Kreistagsmitglied der CDU zeigte sich augenscheinlich etwas genervt. Er meldete sich noch während der Einwohnerfragestunde zu Wort, monierte, er habe die Fragestellerinnen akustisch nicht verstanden, woraufhin der Landrat (der sie in fast gleicher Entfernung offensichtlich gut verstanden hatte) seinerseits die beiden Fragen deutlich wiederholte. Zudem ließ der Herr von der CDU durchblicken, er erwarte eine Änderung der Geschäftsordnung.
Wir vermuten, er meint eine Änderung dahingehend, dass bei allen zukünftigen Einwohnerfragestunden so verfahren werden soll wie in der legendären März-Sitzung, sprich: Die Bürger/innen sollen/müssen von der Zuschauertribüne herunter an das Rednerpult in den Sitzungssaal und ihre Personalien sozusagen zu Protokoll geben.
Wie gesagt: Wir vermuten. Wir lassen uns aber gerne positiv überraschen. Vielleicht wollte das CDU-Kreistagsmitglied ja auch einfach nur mehr Demokratie anmahnen?

Wo Demokratie anfängt
„Demokratie fängt im Kleinen an“, kommentierte gestern ein Mitglied der PIRATEN bei Facebook. Recht hat er!

Sauerländer Bürgerliste: Was wird aus der Sperrklausel für die Kommunalwahl?

Vor fast genau einem Jahr – am 10.06.2016 – hatte der NRW-Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen beschlossen, dass ab der nächsten Kommunalwahl nur noch Parteien und Wählergruppen bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden, die mindestens 2,5 Prozent der Stimmen erhalten haben. Dafür wurde dann nicht nur das Kommunalwahlgesetz geändert, sondern auch die Landesverfassung.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Klagen
Mehrere kleinere Parteien und Wählergemeinschaften halten die Sperrklausel für alles andere als demokratisch. Sie reichten daher beim Landesverfassungsgerichtshof in Münster fristgerecht eine Organklage ein. Ende des letzten Jahres lagen laut Medienberichten 9 Klagen vor. Zu den Klägern gehören beispielsweise die PIRATEN-Partei, DIE LINKE, PRO NRW, die ÖDP gemeinsam mit den FW sowie mit Schreiben vom 09.12.2016 die Wählergemeinschaft Sauerländer Bürgerliste e.V.

Anmerkung: Die SBL ist als Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) seit über 10 Jahren im Kreistag des Hochsauerlandkreises vertreten.

Standpunkt
Zwischenzeitlich erhielt die SBL umfangreiche Schreiben aus Meerbusch und Münster. Um es kurz zu machen, der Bevollmächtigte des Landtags und der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW stellen sich auf den Standpunkt, dass der von der Sauerländer Bürgerliste e.V. eingereichte Antrag formal „unzulässig“ sei, da nur Parteien im Sinne des Parteiengesetzes und nicht kommunale Wählervereinigungen bei Organstreitverfahren auf Landesebene beteiligungsfähig wären.

Reaktion
Die Sauerländer Bürgerliste teilte daraufhin dem Landesverfassungsgerichtshof mit, sie sei mit der Verfahrensweise nicht einverstanden und führte dazu detailliert in 6 Punkten ihre Argumente aus.

Unwahrscheinlich, dass sich jemand damit die Zeit mit solchen Argumentationen zum Erhalt der Demokratie um die Ohren hauen möchte!? Trotzdem und für alle Fälle, hier die Ausführung zur Sache. Die Sauerländer Bürgerliste e.V. schrieb mit Datum vom 23.05.2017 an die Präsidentin des Landesverfassungsgerichtshofs:

1. Kommunale Wählervereinigung als Verein ohne überregionale Gliederung
Die Sauerländer Bürgerliste e.V. (SBL) ist tatsächlich keine Partei im Sinne des Parteiengesetzes, da sie nicht auf Bundes- und Landesebene aktiv ist und dies auch – entsprechend der Aufgabenstellung laut ihrer Satzung – nicht sein will. Damit kann sie die Anforderung laut § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG, “an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken” zu wollen, nicht erfüllen.

Die SBL mit Sitz in Meschede ist als eigenständiger Verein in das örtlich zuständige Vereinsregister eingetragen. Ihre Tätigkeit ist gemäß § 2 der Vereinssatzung auf das Gebiet des Hochsauerlandkreises begrenzt. Seit 2006 ist die SBL ununterbrochen im Kreistag des Hochsauerlandkreises vertreten und hat sich an den letzten beiden Kommunalwahlen 2009 und 2014 beteiligt. Die SBL ist – im Gegensatz zu den in ihrem Gebiet tätigen Parteigliederungen – nicht Untergliederung irgendeines Dachverbandes oder einer anderen Organisation. Daher ist die SBL gleichzeitig das “höchstrangige” Element auf Landesebene und kann ihre Rechte nur selbst wahrnehmen.

Im konkreten Streitfall ist die SBL von einer Entscheidung des Landtags so betroffen, dass die Fortdauer ihrer politischen Arbeit, also ihres Vereinszwecks, gefährdet ist. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den politischen Wettbewerb im Hochsauerlandkreis. Es gibt innerhalb des Kreisgebiets keine Institution, bei der die SBL ihre Rechte aus der Entscheidung des Landtags geltend machen und dagegen vorgehen könnte. Der einzig mögliche Rechtsweg ist also eine Organklage gegen den Landtag.

2. Rechtsstaatsprinzip
Aus Art. 20 GG ergibt sich, dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat ist.

“Das Rechtsstaatsprinzip … ist grundsätzlich in Art. 20 Abs. 3 GG angelegt und verbindet in der Sache die Prinzipien des formalen und materialen Rechtsstaats. Während der formale Rechtsstaat die Staatsgewalt durch Kompetenzzuweisungen, Verfahrensregelungen und Organisationsprinzipien bindet, sieht sie sich durch den materialen Rechtsstaat – vor allem vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen des Nationalsozialismus – auf inhaltliche Rechtswerte verpflichtet, zu denen Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit zählen.” (Maunz/Dürig, Komm zum GG, Art. 102, Rn 28)

“Das Grundgesetz bekennt sich damit zu einer organisatorischen Ausgestaltung der Staatsgewalt, die sich an der tradierten Dreiteilung der Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative orientiert. Art. 20 Abs. 2 Satz 2 knüpft an die dieser Dreiteilung entsprechende funktionale Gewaltenteilung bzw. Gewaltenunterscheidung an.”
(Maunz/Dürig, Komm zum GG, Art. 20, Rn 78)

Die Gewaltenteilung gehört also zu den grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats.

Damit diese Gewaltenteilung funktioniert, muss ein gangbarer Rechtsweg eröffnet sein:
“Das Rechtsstaatsprinzip vermittelt hier nach Ansicht des BVerfG einen Anspruch auf Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte, der als Justizgewähranspruch bezeichnet wird.” (Maunz/Dürig, Komm zum GG, Art. 20, Rn 133).

Dieser Justizgewähranspruch wäre dann nicht erfüllt, wenn sich eine Kommunale Wählervereinigung nicht gegen verfassungswidrige und sie existentiell benachteiligende Entscheidun-gen des Landtags wehren kann.

3. Rechte von Wählervereinigungen
Die aus Art. 3 GG abgeleitete Chancengleichheit von Wählervereinigungen im Vergleich zu Parteien hat auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einen hohen Rang. Hierzu ist insbesondere auf den Beschluss des BVerfG vom 17. April 2008 – 2 BvL 4/05 hinzuweisen. Darin heißt es u.a.: ”

“Das Recht auf Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) ist verletzt, wenn Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes steuerfrei gestellt sind, Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände dagegen nicht.”

Auch in der Begründung bringt das BVerfG klar zum Ausdruck, dass kein Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Parteien und kommunalen Wählervereinigungen besteht. So wird ausdrücklich auf die “verfassungsrechtlich geforderte(n) Chancengleichheit im politischen Wettbewerb” hingewiesen und des BVerfG stellt fest, dass dieser Grundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt (C II).

Weiter heißt es dort:
“Für die Differenzierung zwischen Parteien und kommunalen Wählervereinigungen und ihren Dachverbänden gibt es keine tragfähigen verfassungsrechtlichen Gründe… Beide Gruppen treten jedenfalls auf kommunaler Ebene in einen politischen Wettbewerb.”
Diese Grundsätze sind nicht nur für den Bereich des Steuerrechts anwendbar, sondern für die gesamte Tätigkeit der Parteien und Wählervereinigungen.

4. Wählervereinigungen im Steuerrecht
Der Bundesgesetzgeber behandelt Parteien und Wählervereinigungen auch im Einkommensteuergesetz hinsichtlich der sog. Parteispenden gleich und macht damit ihren Stellenwert deutlich.

In § 34g EStG werden
“politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes”
und
“Vereine ohne Parteicharakter, wenn
a) der Zweck des Vereins ausschließlich darauf gerichtet ist, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken”
in gleicher Weise genannt.

Der Bundesgesetzgeber macht auch damit deutlich, dass Parteien und Wählervereinigungen als Organisationen zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung einen gleichen Stellenwert haben.

5. Parteifähigkeit von politischen Parteien im Organstreitverfahren
Sogar in der vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs herausgegebenen “Festschrift zum 50-jährigen Bestehen des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen” (Münster 2002) wird darauf hingewiesen, dass die Parteifähigkeit politischer Parteien vom Verfassungsgerichtshof weit ausgelegt wird. Pieroth führt dazu aus:

“Diese waren … schon früh in einer Plenarentscheidung als parteifähig im Organstreitverfah-ren anerkannt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat das damit begründet, dass Art. 21 GG die politischen Parteien ‘zu notwendigen Bestandteilen des Verfassungsaufbaus’ gemacht habe und sie bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes Funktionen eines Verfassungsorgans ausüben … Einbezogen wurden dabei auch die Untergliederungen der politischen Parteien.” (a.a.O., S. 108 f.).

All dies trifft auch für für den Kreistag kandidierende und im Kreistag vertretene Kommunale Wählervereinigungen zu, insbesondere für die Antragstellerin im laufenden Verfahren. Sie darf nach dem Gleichheitsgrundsatz in ihren rechtlichen Möglichkeiten nicht schlechter ge-stellt werden als Untergliederungen politischer Parteien im Land NRW.

6. Rechtsfolgen einer Nicht-Parteifähigkeit der SBL
Wenn nun kommunalen Wählervereinigungen jede Möglichkeit genommen würde, sich gegen verfassungswidrige Entscheidungen des Landtags durch eine Organklage zu wehren, würde dieses eine erhebliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu Parteien nach Parteiengesetz darstellen. Der Wettbewerb auf kommunaler Ebene würde zu Lasten der kommunalen Wählervereinigungen und zu Gunsten der Parteien erheblich beeinflusst. Denn die Parteien hätten dann die Möglichkeit, durch ihre Mandatsträger im Landtag die Gesetzgebung zum Nachteil kommunaler Wählervereinigungen zu gestalten und ihren lokalen Untergliederungen dadurch Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Das könnte bis hin zu willkürlicher Gesetzgebung reichen.

Im konkreten Streitfall zeigt sich, dass sich im Landtag eine Mehrheit aus Landtagsabgeordneten großer und “etablierter” Parteien gefunden hat, die mit ihren Beschlüssen zur Sperrklausel die Wahlchancen kommunaler Wählervereinigungen verschlechtert hat.

Im Gegensatz zu anderen Wahlgebieten besteht im Hochsauerlandkreis die in der Organklage näher ausgeführte besondere Situation, dass im Kreistag durch die Fraktionen CDU, SPD, FDP und Grüne faktisch eine “GanzGanzGroßeKoalition” (GaGaGroKo) gebildet wurde; die oppositionellen Parteien verfügen zusammen nur über 5 der 54 Sitze. Es droht bei der nächsten Kommunalwahl durch eine Sperrklausel also der völlige Verlust jeglicher Opposition, wenn aufgrund der Gesetzgebung des Landtags im nächsten Kreistag des Hochsauerlandkreises SBL, Linke und Piraten nicht mehr vertreten sein sollten.

Diese Perspektive unterscheidet sich erheblich von derjenigen in anderen Wahlgebieten in NRW und findet sich auch in keiner der anderen gegen die Sperrklausel eingereichten Organklagen wieder. Sie würde daher vom Verfassungsgerichtshof nicht berücksichtigt werden, falls die Organklage der SBL nicht zugelassen werden würde.

In der Konsequenz bliebe im Falle einer Nichtzulassung der Organklage der Antragstellerin nur der Weg zum Bundesverfassungsgericht, was auch erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf die im Herbst 2020 in NRW anstehenden Kommunalwahlen zur Folge haben könnte.“

Weitere Verzögerungen beim Sauerlandmuseum

Ursprünglich sollten Umbau und Erweiterung des Sauerlandmuseums bereits im Jahr 2017 abgeschlossen sein.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Zwar ist das Museum in der Arnsberger Altstadt seit August 2014 und damit mittlerweile fast 3 Jahre geschlossen, aber die Fertigstellung liegt noch in weiter Ferne.

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Für den Erweiterungsbau begannen Anfang November 2016 die Arbeiten für das Erstellen der Baugrube und die Errichtung der Baugrubenwände. Sie sollten laut Ausschreibung bis zum 28.03.2017 abgeschlossen sein. Doch auch daraus wurde nichts, das Gewerk dauerte etwa 7 Wochen länger.

Erst am 17. Mai begannen mit dem Aufstellen eines Baukrans die Arbeiten für den Rohbau.

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In der Drucksache 8/824 für die Kreistagssitzung am 21.06.2013 hatten Landrat und Kreisverwaltung noch diesen Zeitplan angekündigt:
“1. Quartal 2014: Errichten der Baugrube
Sommer 2014: Beginn Rohbau
Sommer 2015: Abschluss Rohbau (Richtfest)
Ende 2016: Abschluss der Baumaßnahme
1. Quartal 2017: Einweihung / Auftaktausstellung, zum Beispiel August Macke-Ausstellung”

Damit beträgt der Rückstand nun schon fast 3 Jahre. Zuletzt war die Eröffnung des dann fertig gestellten Sauerlandmuseums für Frühjahr 2019 angekündigt worden. Zum 31.10.2020 endet die Wahlperiode des aktuellen Kreistags. Ob die Fertigstellung noch in diese Wahlperiode fällt?

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Anfrage der Sauerländer Bürgerliste: „Hohe Nitratbelastung in der Ruhr“?

Kunst im Draht – Wasser mit Nitrat? Angler in der Ruhr am Zufluss der Henne. (archivfoto: zoom)

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

(Pressemitteilung der SBL/FW vom 18.42017)

„Hohe Nitratbelastung in der Ruhr“

Unter dieser Überschrift veröffentlichten der Sauerlandkurier und mehrere andere Presseportale im März 2017 Artikel und Meldungen über eine Messfahrt des VSR-Gewässerschutzes.

https://kommunalwirtschaft.eu/tagesanzeiger/detail/i19247/c137.html

Der VSR-Gewässerschutz e.V. ist ein Zusammenschluss mehrerer Bürgerinitiativen, deren Mitglieder Wasserproben nehmen, sie analysieren und die Messergebnisse veröffentlichen. Damit möchten sie auf die Auswirkungen von hohen (Schad-)stoff-Belastungen wie z.B. Nitrat aufmerksam zu machen.

Der erwähnte Zeitungsbericht bezieht sich auf eine offenbar kürzlich erfolgte Beprobung der Ruhr von Meschede bis zur Ruhrmündung in Duisburg. Die Fachleute vom VSR-Gewässerschutz stellten dabei fest, dass das Ruhrwasser bereits in Meschede eine erhöhte Nitrat-Belastung aufweist. Den Wert geben sie mit 13,4 Milligramm pro Liter an. In Neheim liege der Wert sogar bei 15,4 Milligramm pro Liter und sei somit in Meschede wie in Arnsberg zu hoch. Denn nach den Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) sollte der Nitratwert 11 Milligramm pro Liter nicht überschreiten.

http://www.vsr-gewässerschutz.de/

Im Zusammenhang Ruhrwasser und Nitratbelastung kritisiert der VSR-Gewässerschutz das Düngegesetz. In dem Gesetz fehle eine spezielle Bilanz, die „Hoftorbilanz“. Stattdessen wird das Berechnungsverfahren „Stoffstrombilanz“ angewandt. Dadurch würden aber nicht alle Stickstoffe, die in landwirtschaftliche Betriebe hinein und heraus kommen, sowie deren umweltrelevanten Auswirkungen vollständig erfasst. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Von 100 kg Stickstoff in der Gülle müsse ein Landwirt nur 60 bis 70 kg in die Nährstoffbilanz aufnehmen. So sei der tatsächliche Stickstoffüberschuss, der unsere Gesundheit bedrohe, wieder höher als auf dem Papier.

Unsere Fraktion greift bekanntlich nicht zum ersten Mal das Thema „Nitratbelastung“ auf und stellte dazu schon einige Anfragen. Und auch die FDP-Kreistagsfraktion hatte im letzten Jahr das „Überwachungskonzept für Güllerlagerstätten in Wasserschutzgebieten“ thematisiert. Ihre Behörde teilte uns im Juli 2016 deswegen u.a. mit, dass die untere Wasserbehörde gegenwärtig kein spezielles Überwachungskonzept vorhält und ein solches gegenwärtig erarbeitet wird.

Seitdem ist nun bald ein Jahr vergangen. Wir bitten Sie daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Überwachungsmöglichkeiten eröffnet Ihres Erachtens das neue Düngegesetz, um Überdüngung landwirtschaftlicher Flächen effektiv zu überprüfen und zu vermeiden, damit auch die Belastung der Gewässer reduziert werden kann?
  2. Wurde zwischenzeitlich die Erarbeitung Ihres speziellen Überwachungskonzeptes abgeschlossen? Wenn ja, seit wann wird das Konzept angewandt?
  3. Welche Daten werden nach diesem Verfahren erhoben bzw. welche sollen erhoben werden?
  4. Gibt es erste Ergebnisse? Wenn ja, konkret welche?
  5. Welche Erfahrungen haben Sie ggf. hinsichtlich der Wirksamkeit des neuen Überwachungskonzepts gemacht?
  6. Wann und wie oft sind im Jahr 2016 und in den ersten Monaten 2017 auf Veranlassung des HSK oder anderer Behörden die Nitratwerte des Ruhrwassers gemessen worden?
  7. Weichen diese Messergebnisse von denen des VSR-Gewässerschutzes ab? Wenn ja, inwieweit?
  8. Welche anderen Gewässer im HSK wurden in diesem Zeitraum aufgrund Ihrer Veranlassung oder der anderer Behörden auf Nitratbelastung hin beprobt? Wie waren die Ergebnisse?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos (SBL-Fraktionssprecher)
Gabriele Joch-Eren (SBL-Geschäftsführerin)

Kosten der mehrtägigen Konferenz des Landrats mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden

Pressemitteilung der Sauerländer Bürgerliste

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Konferenz auf der Insel Norderney; hier: Kosten für den Hochsauerlandkreis


Sehr geehrter Herr Landrat,

In dieser Woche findet auf Norderney eine mehrtägige Konferenz des Landrats mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden statt.

In dem Zusammenhang bitten wir Sie zwei Fragen zu beantworten:

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung nehmen für die ganze Dauer oder zeitweise an dieser Konferenz teil?

Welche Kosten (Fahrt, Übernachtung, Verpflegung, sonstige Reisekosten, Überstundenvergütung bzw. -ausgleich) entstehen der Kreisverwaltung durch diese Konferenz?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
(SBL-Fraktionssprecher)

Für die Richtigkeit

Gabriele Joch-Eren
(SBL-Geschäftsführerin)

„Entsorgte“ Puten: Kadaver an einem Waldweg zwischen Meschede und Schederberge?

Derzeit bereitet der Tierschutz im HSK besondere Sorgen. Außer um Ziegen (dazu mehr in anderen Beiträgen auf diesen Seiten) geht es nach wie vor um Puten.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste/FW erschienen.)

1. Akt
Vielleicht erinnern Sie sich? Die Westfalenpost Meschede berichtete im letzten Oktober über den Zufallsfund von illegal entsorgten Putenkadavern an einem Waldweg zwischen Meschede und Schederberge. Die Presse schrieb von „etwa 20 toten Puten“. Augenzeugen meinten, die Angabe „etwa 20 tote Puten“ sei etwas untertrieben. Es habe sich um mehr als „nur“ 20 tote Tiere gehandelt.

Wenige Tage später füllten Meldungen über die Vogelgrippe die Zeitungsspalten in Deutschland. Aber das nur so nebenbei.

2. Akt
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte am 09.01.2017 schriftlich beim Landrat nach.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7195

3. Akt
Der Inhalt des Antwortschreibens mit Datum vom 17.01.2017 überraschte sowohl die Augenzeugen wie die SBL/FW:

„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Da weder der Fachdienst 34 noch der Fachdienst 36 Kenntnis von der illegalen Abfallablagerung zwischen Meschede und Schederberge hatte, wurde der Bauhof der Stadt Meschede um Auskunft gebeten. Danach handelte es sich bei den illegal abgelagerten Abfällen nicht um tote Putenkadaver. Vielmehr hat der Bauhof dort eine Menge von ca. 10 Liter stark verwester Schlachtabfällen von Geflügel handeln könnte. Einige weiße Federn deuten daraufhin, dass es sich um Schlachtabfälle von Geflügel handeln könnte. Die Federn konnten je-doch keiner bestimmten Geflügelart zugeordnet werden.

Bei der von Ihnen zitierten Meldung der WP handelt es sich somit offensichtlich um eine Falschmeldung.“

4. Akt
Die SBL/FW fragte daraufhin noch einmal nach (mit Schreiben vom 07.02.2017):

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

wir bedanken und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts für die Beantwortung unserer Anfrage vom 09.01.2017.

Gleichwohl möchten wir noch einige Anmerkungen zum Thema „entsorgte“ Puten machen; denn nach unseren Informationen soll es sich bei dem Kadaverfund an der Straße zwischen Meschede und Schederberge sehr eindeutig um tote Puten gehandelt haben. Das sei z.B. an den Füßen gut erkennbar gewesen. Uns liegen Fotos der Tierüberreste vor.

Ein Augenzeuge zweifelt die Mengenangabe des Bauhofs der Stadt Meschede an. Seiner Meinung nach habe es sich nicht um „ca. 10 Liter stark verwester Schlachtabfälle“ gehandelt, sondern um ca. 100 Liter in Plastik verpackte Geflügelleichen, bei denen lediglich die Köpfe fehlten.

Ende Januar 2017 war ein Augenzeuge noch einmal an der Fundstelle. Er entdeckte dort immer noch weiße Federn und andere offensichtlich tierische Überreste, die offenbar nach und nach durch andere Tiere dezimiert, sprich gefressen werden.

Mit unserer Anfrage vom 09.01.2017 wollten wir u.a. in Erfahrung bringen, was die im WP-Artikel erwähnten polizeilichen Ermittlungen ergeben haben.

Wir fragen daher noch einmal:

  •  Liegt der Polizei und/oder der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen illegaler Müllentsorgung oder wegen illegaler Entsorgung von Tierkadavern vor?
  • Wenn ja, hat die Polizei Ermittlungen aufgenommen und mit welchem Ergebnis?“

5. Akt
Er steht noch aus. Wir werden berichten …

Pressemitteilung der Sauerländer Bürgerliste: Ziegenhaltung – Kein Ende der Tierquälerei?

Hinter den Kulissen in Brilon



Anmerkung: Der Film auf Youtube wird in Ausschnitten von den Medien, die über den Fall berichten, verwendet.

Nach einem Filmbericht in der VOX-Sendung „hundkatzemaus“, der am 11.02.2017 gesendet worden ist, sollen auf einem ehemaligen Bioland-Betrieb in Brilon Tiere von Mitarbeitern geschlagen werden. Zudem sollen sämtliche Ziegen erhebliche gesundheitliche Probleme aufweisen und abgemagert und geschwächt sein.

Bioland Nordrhein-Westfalen e.V. teilte daraufhin in einer Pressemitteilung vom 13.02.2017 mit, sie hätten nach Bekanntwerden der Vorwürfe Anfang Dezember 2016 umgehend gehandelt und dem Ziegenbetrieb in Brilon die Mitgliedschaft im Verband gekündigt. Zudem habe Bioland sofort den Betrieb aufgefordert, gemeinsam mit dem Tiergesundheitsdienst ein Konzept zur Verbesserung der Zustände zu erarbeiten. Dieser Aufforderung sei der Betrieb nach mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen.

Klick:
http://www.bioland.de/ueber-uns/landesverbaende/nordrhein-westfalen/nrwdetail/article/hintergrundinformationen-ziegenbetrieb-in-brilon.html

Bei der SBL/FW-Fraktion meldeten sich mittlerweile mehrere Personen und berichteten, dass auf diesem Hof bereits seit längerer Zeit Handlungsbedarf bestehen soll.

Hinter den Kulissen in Medebach
Laut WP-Bericht vom 07.02.2017 haben sich die Zustände auf dem Aussiedlerhof im Stadtgebiet Medebach wohl immer noch nicht verändert. In den Stallungen wurden im Februar 2017 erneut tote Ziegen gefunden.

Klick
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/wieder-vier-tote-ziegen-auf-skandal-hof-beimedebach-id209523517.html

SBL/FW beantragt weiteren Bericht
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte daher am 14.02.2017 bei Landrat Dr. Karl Schneider für die nächste Sitzung des Aus-schusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten – zusätzlich zu dem von ebenfalls von der SBL/FW bereits am 09.01.2017 beantragten Sachstandsbericht über die skandalösen „Zustände“ auf dem Aussiedlerhof im Stadtgebiet Medebach – einen Bericht über die jetzt öffentlich gewordenen Vorkommnisse auf einem Ziegenhof im Stadtgebiet Brilon.

Pressemitteilung der SBL: Welche Perspektiven haben die Sekundarschulen?

Meschede. (sbl_pm) Die Winterberger Stadtverwaltung hat am am 10.02.2017 verkündet, dass die gemeinsame Sekundarschule mit Medebach nun wie geplant im August an den Start gehen kann: https://www.rathaus-winterberg.de/Rathaus-Aktuelles/Sekundarschule-Medebach-Winterberg-geht-wie-geplant-fuenfzuegig-an-den-Start. Dafür wird unter anderem die bisherige Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen, mit immerhin fast 500 Schülerinnen und Schülern, aufgegeben.

(Dies ist eine Pressemeldung der Sauerländer Bürgerliste und in ähnlicher Form auch hier erschienen.)

Doch ist die Sekundarschule wirklich ein zukunftsträchtiges Modell? In vielen Regionen des Landes NRW scheint diese Schulform (ohne Oberstufe) keine Erfolgsgeschichte mehr zu sein – im Gegensatz zur Gesamtschule (mit Oberstufe).

Die in der Landeshauptstadt Düsseldorf erscheinende ‘Rheinische Post’ hat sich kürzlich, unter der Überschrift “Sekundarschule in Not”, mit diesen beiden Schulformen des “längeren gemeinsamen Lernens” befasst: http://www.rp-online.de/politik/sekundarschulen-in-not-aid-1.6569288.

Dort wird festgestellt:

“Zwar gibt es heute 117 Sekundarschulen im Land; die 200, die das Ministerium 2012 als Erwartung ausgegeben hatte, wurden aber deutlich verfehlt. Zudem brach die Zahl der Neugründungen ein: 2013 gab es 53 Anträge, 2017 noch genau einen.”

Das bestätigen auch die Zahlenangaben des Schulministeriums: Zum Stand 31.12.2016 gab es in NRW nur 117 Sekundarschulen, aber 327 Gesamtschulen, also fast die dreifache Anzahl. Zum Schuljahr 2016/17 wurden 5 neue Sekundarschulen eingerichtet. Im nächsten Schuljahr soll nur noch eine einzige neue Sekundarschule an den Start gehen (in Winterberg und Medebach); 8 Kommunen beantragten für 2017/18 neue Gesamtschulen.

Weiter heißt es in der Analyse der ‘Rheinischen Post‘:

“An 68 Sekundarschulen waren die Aufnahmezahlen 2016 rückläufig. Jede dritte Schule liegt unter der Marke von 75 Anmeldungen, die gemäß Schulgesetz erforderlich sind, um eine Sekundarschule einzurichten. Diese Schulen wären mit den Zahlen von 2016 also gar nicht zustande gekommen. Jede neunte hat sogar so wenig Anmeldungen, dass sie die schon sehr großzügig gesetzte Untergrenze des Ministeriums für eine Fortführung (60) verfehlt… Dem Verkümmern vieler Sekundarschulen entspricht der Boom der eng verwandten Gesamtschule… Gesamtschulgründungen wurden im Schulfrieden erleichtert; seit 2012 ist ihre Zahl um fast 100 gestiegen. Zwar verzeichnet auch von diesen etwa die Hälfte rückläufige Anmeldezahlen. Aber nur drei liegen unter der Mindestgröße für Neugründungen (100)… Fünf Sekundarschulen sind bereits in Gesamtschulen umgewandelt, fünf weitere Umwandlungen stehen 2017 an.”

Im HSK ist das Bild bisher ein anderes: 5 Sekundarschulen sind bereits vorhanden, in Arnsberg, Neheim, Brilon, Marsberg und Olsberg mit dem Teilstandort Bestwig. Die sechste kommt im Sommer hinzu.

Gesamtschulen gibt es im HSK keine einzige, aber in allen anderen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW sind mehrere Gesamtschulen vorhanden.

In der Nachbarschaft des HSK bestehen u.a. in Büren, Finnentrop, Fröndenberg, Lippstadt und Soest Gesamtschulen, zu denen Schülerinnen und Schüler aus dem HSK mitunter aufwändige Schulwege zurücklegen müssen.

Neue Abschiebungen im Sauerland: Kinderrechteforum und Sauerländer Bürgerliste setzen sich für Familie Quni aus Bestwig ein.

Es ist kein Jahr her, als es um die Abschiebung von zwei sehr gut integrierten Geschwistern aus Bestwig ging. Beide waren sehr erfolgreich in der Schule und hatten bereits Zusagen für Ausbildungsplätze. Auch ein Härtefallantrag bei der Härtefallkommission des Innenministeriums in Düsseldorf war gestellt.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Trotzdem sollte Anfang März von der Ausländerbehörde des HSK die Abschiebung vollzogen werden. Angeblich war im Kreishaus nichts von dem gestellten Härtefallantrag bekannt.

Mittlerweile sind die beiden jungen Menschen in ihrer Berufsausbildung angelangt. Der Bruder hatte auf dem Flughafen durch einen waghalsigen Sprung (mit anschließender Beinfraktur) die sofortige Abschiebung “verhindert”, die Schwester konnte inzwischen nach Deutschland zurückkehren.

In der Einwohnerfragestunde in der Kreistagssitzung am 04.03.2016 stellten viele Mitschülerinnen und Mitschüler der beiden Armenier deutliche Fragen an den Landrat.

In diesem Zusammenhang sicherte der Landrat gegenüber dem Kreistag zu, dass während eines laufenden Härtefallantrags keine Abschiebung erfolgen würde.

Das scheint nun nicht mehr zu gelten. Denn Ende Januar wurde in einer Nachtaktion die fünfköpfige Familie Quni aus Bestwig abgeschoben, trotz laufendem Härtefallantrag und laufender Petition. Die Eingaben waren durch das “Kinderrechteforum” erfolgt, das sich – ebenso wie die SBL – auch in dem Fall vor knapp einem Jahr stark engagiert hatte.

Näheres über die Vorgänge beim „Kinderrechteforum“:
http://kinderrechteforum.org/2017/01/30/neuigkeiten-von-familie-quni

Aufgrund der Ereignisse hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion am 07.02.2017 die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

  1. Trifft die Aussage des Kinderrechteforums zu, dass die Abschiebung der Familie entgegen aller mit dem HSK-Ausländeramt getroffenen Absprachen erfolgt ist?
  2. Wenn ja, warum hat sich Ihre Behörde über diese Absprachen hinweg gesetzt? Und weshalb hat Ihre Behörde die Entscheidungen von Härtefallkommission und Petitionsausschuss nicht abgewartet?
  3. Ist die Information korrekt, dass der Familie der Ablehnungsbescheid ihres Asylantrags nicht zugestellt worden ist?
  4. Wenn ja, warum hat Ihre Behörde die Abschiebung trotzdem vollzogen?
  5. Wann und wie wurden das Ehepaar Quni und ihre Kinder über die bevorstehende „Rückführung“ in Kenntnis gesetzt? (Schriftliche oder mündliche Mitteilung? Entzug bzw. keine Verlängerung der Duldungen?)
  6. Wann und wie genau erfolgte die Abschiebung? (In den frühen Morgenstunden? Wie viel Zeit blieb z.B. für das Kofferpacken?)
  7. Wie viele Polizeikräfte und Beamtinnen und Beamte der Ausländerbehörde waren zu diesem Zweck im Einsatz? Wurde eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen?
  8. Inwiefern sind bei diesem äußerst belastenden Vorgang die körperlichen Einschränkungen des jüngsten Kindes berücksichtigt worden? (Mitnahme von Hilfsmitteln, Medikamenten etc.?)
  9. Ist der Familie an dem Tag der Abschiebung ausreichend Gelegenheit gegeben worden, sich telefonisch an einen Rectsanwalt, an das Kinderrechteforum, an Flüchtlingshelfer, an Kommunalpolitiker und/oder an Freunde und Bekannte zu wenden? Wenn nein, warum nicht?
  10. Mit welcher Fluglinie und welchem Flugzeug wurden die Eltern und ihre drei Kinder ausgeflogen? (Sammelabschiebung? Charterflug? Linienflug? Flugnummer?)
  11. Ist seitens des HSK-Ausländeramts sicher gestellt worden, dass die Familie am Zielflughafen von Behörden und/oder Hilfsorganisationen in Empfang genommen und menschenwürdig untergebracht und versorgt wurde? Wenn nein, warum nicht?
  12. Hat Ihre Behörde die Arbeitgeber von Frau und Herrn Quni, die jeweiligen SchulleiterI/innen der drei Kinder sowie den Wohnungsvermieter über den plötzlichen „Fortzug“ in Kenntnis gesetzt?
  13. Was geschah bzw. geschieht mit der verlassenen Wohnung der Familie? Was geschah bzw. geschieht mit dem Inventar?
  14. Wie viele Abschiebungen hat der HSK im Jahr 2016 durchgeführt? Wie viele im laufenden Jahr? Wie viele Kinder und Jugendliche wurden 2016 bis heute „zurück geführt“?
  15. Über wie viele noch nicht entschiedene Härtefallanträge und Petitionen sind Sie derzeit in Kenntnis gesetzt?
  16. Beabsichtigt der HSK, sich weiterhin über laufende Härtefallanträge, Petitionen und einvernehmliche Absprachen hinweg zu setzen? Wenn ja, aus welchem Grund?
  17. Gilt die Zusage des Landrats aus der Sitzung des Kreistags vom 04.03.2016 noch, dass während eines laufenden Härtefallantrags keine Abschiebung erfolgt? Wenn nein, warum nicht?

Gemeinsame Stellungnahme der Kreistagsmitglieder von DIE LINKE, der Sauerländer Bürgerliste und der Piratenpartei zur Anklage gegen eine Jugendamtsmitarbeiterin

Nach dem Tod eines zweijährigen Jungen aus dem Raum Winterberg hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg eine Mitarbeiterin des Jugendamtes des HSK wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Die Westfalenpost Brilon stellt den Fall aus Sicht des Anwalts in einem informativen Artikel dar. Bitte lesen, bevor es weitergeht:

http://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/sozialarbeiterin-des-hsk-keine-mitschuld-am-tod-des-jungen-id209181999.html

„Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen?“, fragen heute LINKE, Sauerländer Bürgerliste und PIRATEN in einer gemeinsamen Stellungnahme[1], die wir nachfolgend dokumentieren:

Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen?

Dieses Sprichwort scheint beim Lesen der Pressemitteilungen bezüglich der Anklage gegen die Sozialarbeiterin, die mit dem Fall des später gestorbenen Kindes aus Winterberg betraut war, wieder einmal zu stimmen.

Wie die Staatsanwaltschaft feststellt, ist keine ganze Behörde haftbar zu machen. Das stimmt, man kann aber die Leitung einer Behörde zur Verantwortung ziehen.

Wenn schon keine juristische Verfolgung der Führungsebene erfolgt, so hat die Behördenleitung zumindest politisch die Verantwortung zu übernehmen.

Die Behördenleitung wurde aber erst nach Bekanntwerden der Fehler ihres Jugendamtes tätig und veranlasste u.a. erhebliche organisatorische Veränderungen in der Behörde. Z.B. wurden die vorher viel zu kleinen Einheiten zu größeren Arbeitsgruppen zusammengelegt, in denen nun ein fachlicher Austausch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser möglich ist. Zuvor hatte unser stimmberechtigter Vertreter im Kreisjugendhilfeausschuss, Dietmar Schwalm, der selbst bereits seit vielen Jahren hauptberuflich in der Jugendhilfe tätig ist, die personellen und finanziellen Defizite im Jugendamt zum wiederholten Male anprangert. Lässt sich diese – viel zu späte – Reaktion der Behördenleitung nicht als Eingeständnis werten, dass vorher die Abläufe nicht in Ordnung waren?

Die Diskussion über die Fallzahlen im Allgemeinen Sozialdienst hat unser Vertreter immer wieder auf die Tagesordnung des Fachausschusses setzen lassen. Aus seiner Arbeit in der ver.di-Bundesfachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe ist ihm bekannt, dass es wichtig ist, ähnlich wie im Bereich Vormundschaften auch für diesen Bereich eine Fallzahlobergrenze einzuführen.

Wir, die 5 Vertreter der Oppositionsfraktionen im Kreistag, bedauern, dass bei der Aufarbeitung der Versäumnisse der letzten Jahre, die Fehler nur bei einer Person aus der „unteren“ Ebene festgemacht werden. Solche tragischen Ereignisse wie der Tod eines Kleinkindes müssen Anlass sein, auch die Versäumnisse aufzuzeigen, die die Führungskräfte zu verantworten haben.

Das Jugendamt des Hochsauerlandkreises war in gewerkschaftlichen Fachkreisen schon vor 2014 dafür bekannt dafür, dass es bei gleicher Einwohnerzahl viel weniger Personal und Finanzen eingesetzt hat als andere kommunale Jugendämter in der Region.

Auch den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses ist daher der Vorwurf zu machen, für sie bekannte oder erkennbare Missstände dauerhaft ignoriert zu haben, anstatt beim Landrat auf Abhilfe zu drängen, wie es ihre Aufgabe gewesen wäre.

Interessant wäre auch zu erfahren, warum durch den Inhalt der Aussagen der jungen Sozialarbeiterin in der Gerichtsverhandlung Anfang 2016 beim Amtsgericht Medebach der Eindruck entstehen kann, dass sie weitgehend Schuld auf sich nahm und sich so schützend vor ihre Vorgesetzten und den Landrat gestellt hat?

Es ist bekannt, dass gerade in Berufen, die mit Menschen arbeiten, junge MitarbeiterInnen gar nicht mehr merken, unter welchen extremen Arbeitsbedingungen sie arbeiten und daher bei Befragungen keine Rede von Überlastung ist.

Da die meisten von ihnen ihren Arbeitsplatz gern behalten wollen, gestehen sie sich dauerhaften Stress durch fehlendes Personal, fehlende Finanzen für geeignete Hilfsangebote und mangelnde Unterstützung oft nicht ein.

Sozialpädagogische Kräfte haben in früheren Jahren viel eigenständiger arbeiten können. Heute werden ihnen wegen der Budgetierung von Amtsleitungen stringent die einzelnen Arbeitsschritte vorgegeben. Wenn nur für ein Kind aus einer Familie Hilfen bewilligt werden, dann bleibt oft keine Zeit bzw. wird auch nicht gewünscht, dass sich der/die operativ Beauftragte auch noch um das weitere familiäre Umfeld kümmert.

Abschließend möchten wir aber darauf hinweisen, dass wir ausdrücklich die personellen, organisatorischen und finanziellen Entscheidungen der letzten Monate aufgrund der erfolgten Vorgaben des Landesjugendamtes begrüßen. Sie werden die Qualität der Arbeit des Kreisjugendamtes langfristig verbessern.

Meschede, 06.01.2017

gez.
Daniel Wagner, Stefan Rabe, Reinhard Loos, Joachim Blei, Dietmar Schwalm

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[1] Quelle: https://piratenpartei-hsk.de/blog/2017/01/06/gemeinsame-stellungnahme-der-kreistagsmitglieder-von-die-linke-der-sauerlaender-buergerliste-und-der-piratenpartei-zur-anklage-gegen-eine-jugendamtsmitarbeiterin/