„Erinnern vor Ort“- Jugendgeschichtsprojekt im Sauerland-Museum

„Vergessene Schicksale: Jüdische Familien im Hochsauerlandkreis“

Das Sauerland-Museum in Arnsberg (Foto: Brigida Gonzalez)

Unter dem Titel „Vergessene Schicksale: Jüdische Familien im Hochsauerlandkreis“ bereitet das Sauerland-Museum gemeinsam mit interessierten Jugendlichen ab 14 Jahren eine historische Ausstellung im Veranstaltungssaal des Sauerland-Museums vor, die im Februar 2024 präsentiert wird. Dieses Projekt ist in Kooperation mit dem Anne Frank Zentrum, Berlin, entstanden.

(Pressemitteilung HSK)

Zur Zeit werden über die Schulen im Hochsauerlandkreis engagierte Schülerinnen und Schüler gesucht. Die Jugendlichen können sich aber auch direkt beim Museum zu dem Projekt anmelden.

Bei regelmäßigen Treffen im Museum und auch online erarbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Kleingruppen die Geschichte von selbst recherchierten jüdischen Schicksalen aus der Zeit der nationalsozialistischen Verfolgung. Die Schüler erlernen den Umgang mit historischen Quellen und probieren sich an wissenschaftlicher Forschungsarbeit aus.

Das Ergebnis ist eine selbst gestaltete Ausstellung mit biografischen Inhalten und persönlichen Objekten von jüdischen Familien, die vom Holocaust betroffen waren.

Das Projekt beginnt im September. Konkrete Termine erfahren die Teilnehmer per Mail. Der Anmeldeschluss ist der 31.07.2023. Anmeldungen können telefonisch unter 02931/94-4607 erfolgen oder per Mail an nelja.luehrs(at)hochsauerlandkreis.de

Ich wünsche euch ein ruhiges Pfingstwochenende

Das gemischte Paar (Kanadagans, Graugans) schützt bislang erfolgreich seine fünf Gössel. (foto: zoom)

Das verlängerte Pfingstwochenende ist kein Grund in Freizeitstress auszubrechen. Nachlesen, wo man in Winterberg und Umgebung unbedingt hinfahren sollte und dann – genau diese Orte meiden.

Ein paar Bücher, der Wald vor der Tür, der Weg entlang der Namenlose nach Silbach reichen aus.

Alle paar Tage nachschauen, was am „Gänseteich“ los ist. Leben die fünf Küken noch? Ja, das tun sie. Enten zu Besuch und zwei wildfremde Kanadagänse auf Stippvisite. Der Graugans-Ganter scheint sich um den Nachwuchs zu kümmern. Muss er das überhaupt? Er ist jedenfalls kleiner als die kräftige Kanadagans-Mutter. Wer beschützt hier wen?

Die Schmeißfliege irritiert mich. Sie hat zu viele Augen.

Genau hingeschaut: es sind zwei (foto: zoom)

Immer, wenn ich das Makro-Objektiv bewusst zu Hause lasse – die Gänse sind ja groß genug – gibt es Kleinigkeiten zu sehen, für die die Qualität des Alltags-Zoom nicht ausreicht. Zuerst hatte ich mich gewundert, warum die Schmeißfliege nicht wegfliegt, aber dann habe ich die Brille gerade gerückt und vier Augen gezählt. Schon das 35 mm Festbrennweiten-Objektiv hätte eine schärfere Abbildung ermöglicht.

Die Bank an der Namenlose erscheint ziemlich unbequem und – oh, Wunder – sie ist es auch.

Bank an der Namenlose (foto: zoom)

Wenn man sich nicht anlehnt und die Ellbogen auf die Oberschenkel stützt, kann man trotzdem bequem auf der Bank ausruhen, auf das fließende Wasser schauen und den Gedanken nachhängen.

Die Namenlose zwischen Silbach und Siedlinghausen (foto: zoom)

Solange jedenfalls, bis sich die Ellbogen tief genug in den Muskel gebohrt haben.

Auf dem Weg nach Hause, in der Nähe der Schnickemühle, sonnte sich eine Blindschleiche auf dem warmen Schotter; es war die erste Schleiche, die ich in diesem Jahr gesehen habe.

Blindschleiche in der Nähe der Schnickemühle (foto: zoom)

Jetzt fehlt nach dem kläglichen Spiel des BVB am gestrigen Nachmittag nur noch ein Motiv mit ordentlichem Gelb und dem sprechenden Namen Sumpfdotterblume.

Die Sumpfdotterblume habe ich abends gefunden.

Zu Pfingsten habe ich meinen agnostischen Blick gen Himmel gerichtet. Kein Geist nirgends, dafür ein Strommast.

Strommast zwischen Winterberg und Silbach (foto: zoom)

Ich wünsche allen Leser*innen ein entspanntes Pfingstwochenende. Macht euch keinen Stress.

Die Unschuldsvermutung gilt auch in Bayern

Am 24. Mai 2023 ließ die Generalstaatsanwaltschaft München die Website (im Original „Homepage“) der „Letzten Generation“ sperren. Ein unter dem Wappen der Generalstaatsanwaltschaft dort veröffentlichter Hinweis stufte – mit Ausrufezeichen versehen – die „Letzte Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ ein und warnte, dass Spenden an die „Letzte Generation“ ein strafbares Unterstützen dieser „kriminellen Vereinigung“ darstelle. Diese Maßnahme stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Unschuldsvermutung dar und schadet dem Ansehen der Generalstaatsanwaltschaft München als rechtsstaatlich handelnder Institution.

(Pressemitteilung Neue Richtervereinigung)

Die Unschuldsvermutung gehört zu den selbstverständlichen und unumstrittenen Grundsätzen des Strafrechts. Jeder hat hiernach bis zum Nachweis der Schuld als unschuldig zu gelten. Hieraus folgt für die Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Behörden, dass niemand einer Straftat als schuldig behandelt werden darf, bevor die Schuld nicht gerichtlich durch rechtskräftige Verurteilung festgestellt wurde. Es steht daher keiner staatlichen Behörde zu, den öffentlichen Eindruck zu erwecken, Betroffene seien strafrechtlich schuldig, solange dies nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist. Dies gilt gerade auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften während laufender Verfahren.

Gegen diese Grundsätze hat der heutige, unmissverständlich vorverurteilende Hinweis – den die Behörde mittlerweile wieder entfernt hat – klar verstoßen. Der Vorgang ist umso gravierender, als dass die öffentliche Einstufung als „kriminelle Vereinigung“ alles andere als selbsterklärend und die rechtliche Diskussion (auch unter den Staatsanwaltschaften in Deutschland) von einer Klärung weit entfernt ist. Zudem ereignete sich der Vorgang in einem politisch aufgeheizten Umfeld: der bayerische Ministerpräsident Söder hat öffentlich wiederholt ein „striktes Durchgreifen“ (AZ München, 23. 02. 2023) gegen die „Letzte Generation“ verlangt und die Generalstaatsanwaltschaft München hatte daher als Justizbehörde wenige Monate vor der Landtagswahl allen Anlass, die gebotene mediale Distanz zur überschießenden Kraftmeierei der politischen Akteure zu wahren.

Staatsanwaltschaften sind in Deutschland allen europäischen Mahnungen zum Trotz (und anders als Gerichte) weisungsabhängige Behörden im Geschäftsbereich der Landesregierungen. Sie stehen daher in besonderer Verantwortung, jeden Anschein unzulässiger politischer Beeinflussung oder Beeinflussbarkeit zu vermeiden. Die „Neue Richtervereinigung“ bedauert sehr, dass dies hier nicht gelungen ist – und erneuert aus diesem Anlass ihre Forderung zu einer grundlegenden Reform der Staatsanwaltschaften hin zu echter Unabhängigkeit nach europäischem Verständnis.

PDF der Pressemitteilung:
https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/bundesvorstand/pdfs/2023_05_24_NRV_PM_GenStA_Muenchen.pdf

Der Sinn der Lebens?

Graffito in der Nähe des Bahnhofs Bigge (foto: zoom)

Ist die Verteufelung von Bargeld nicht dumm? Technisch ermöglicht es den Austausch von Waren, hinterlässt aber weniger Spuren als ein bargeldloser Kauf/Verkauf. Nun ja, bis auf die Bakterien und Pilzsporen.

Cash wäre aber auch ideal um illegale Geschäfte zu machen, es sein denn die Polizei fände den Geldkoffer. Also besser Kryptowährung?

Ich habe insbesondere seit der Pandemie immer weniger Bargeld in der Tasche. Selbst bei den meisten Bäckern kann ich inzwischen mit Karte bezahlen.

Der Stand heute: Geld ja, Bargeld immer weniger.

Geldkritik bedient, soweit ich es überblicke, ein Jahrhunderte altes antisemitisches Stereotyp.

Woran hat der Sprayer in Bigge gedacht?

Zwei Windenergieanlagen in Remblinghausen genehmigt

Eines von vier Windrädern auf der Anhöhe bei Einhaus oberhalb von Remblinghausen (archivfoto: zoom)

Der Hochsauerlandkreis hat der Windpark Remblinghausen GmbH & Co. KG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N163/5.x in Meschede-Remblinghausen erteilt.

(Pressemitteilung HSK)

Der Genehmigungsbescheid und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Freitag, 26. Mai, bis Freitag, 9. Juni, bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Stadtverwaltung Meschede

Technisches Rathaus

Zimmer 106b, Sophienweg 3, 59872 Meschede

Montag, Dienstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, sowie

Donnerstag von 13 Uhr bis 17 Uhr

Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde:

Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz

Zimmer 235, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, sowie

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 15.30 und

Dienstag von 14 Uhr bis 17 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung unter 02961/94-3211.

Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid in dieser Zeit im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de (Startseite unten: Kachel Bekanntmachungen der Unteren Umweltschutzbehörde und Unteren Bauaufsichtsbehörde) und über das UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.uvp-verbund.de/startseite eingesehen werden.

Vor der Linse: Wiesen-Fuchsschwanz

In der Ruhraue in Bigge-Olsberg. Ist das der Wiesenfuchsschwanz? (foto: zoom)

Wenn ich etwas überhaupt nicht mag, dann ist es „Gräser bestimmen“. Dabei sind wir vom Gedeihen der Gräser hochgradig abhängig. Weizen, Roggen, Hafer, Gerste – Mehl, Brot und Bier; alles für die Ernährung.

Bevor ich mich durch einschlägige Bücher quäle, nutze ich Bestimmungsapps auf dem Smartphone: PlantNet, Flora Incognita oder Obsidentify; falls die Vögel zwitschern und singen: BirdNET.

Hier geht es nicht um Tiere, sondern um scheinbar unspektakuläre Gräser, und zwar Süßgräser.

Die einzelne Graspflanze ist nicht so aufregend wie ein Kraut mit prächtigem, bunten Blütenstand. Sie muss es auch nicht sein, denn ihre unscheinbaren Blüten verbreiten ihre Pollen per Windbestäubung. Sie sind nicht auf das Anlocken von Insekten angewiesen. Die Allergiker*innen unter uns haben an dieser Art der Fortpflanzung keine Freude, sondern mindestens ein laufende Nase und verquollene Augen. Die Blütezeit des Fuchsschwanzes ist von Mai bis Juni.

Die Früchte der Süßgräser, zu denen der Fuchsschwanz zählt, sind 1-blütige Ährchen (Spelzfrüchte). Die Hüllspelzen dienen als Flugapparat. Die Verbreitung erfolgt zufällig (Ballonflieger), aber auch durch Tiere (Anhaftung). Die Früchte von Alopecurus pratensis reifen im Zeitraum Juli – Oktober.

Alopecurus pratensis (gr. alopex = Fuchs, lat. pratensis = Wiesen-) wächst auf nährstoffreichen Wiesen. Durch Überdüngung verdrängt er die „Normalwiesen“. Er wird häufig als Futtergras kultiviert. [1]

Süßgräser zählen zu den ältesten Nutzpflanzen des Menschen. Sie sind lebenswichtig für unsere Ernährung. Weizen, Hafer, Roggen, Mais, Gerste und Reis gehören zu dieser großen Pflanzenfamilie. Heute sind Süßgräser die Basis der Ernährung der gesamten Weltbevölkerung – ob als Getreide oder als Futterpflanzen für das Vieh. [2]

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[1] R. Düll, H. Kutzenigg, Taschenlexikon der Pflanzen Deutschlands und angrenzender Länder, Quelle & Meyer, Wiebelsheim, 8. Auflage 2016, S. 66/67

[2] https://kiwithek.wien/index.php/Gr%C3%A4ser

B7n: Straßen.NRW benennt und erläutert am 24. Mai in der Schützenhalle Brilon die offizielle Vorzugsvariante

Der Verlauf soll folgendermaßen sein: V1,V2, V7, V6. Genaueres wird morgen bekanntgegeben. (Grafik: Straßen.NRW)

Brilon. Die Vorzugsvariante für die B7n wird von Straßen.NRW am nächsten Mittwoch, 24. Mai, offiziell bekannt gegeben. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Informationsveranstaltung teilzunehmen, die von 19.30 bis ca. 21.30 Uhr in der Schützenhalle Brilon stattfinden wird.

(Pressemitteilung Straßen.NRW)

Hybrides Veranstaltungsformat

Morgen Abend möchte das Planungsteam von Straßen.NRW die Abwägung und das Ergebnis detailliert vorstellen und mit Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Wirtschaft diskutieren. Die Veranstaltung wird gestreamt. „Auch digital können alle Beteiligten über den Chat ihre Fragen stellen oder Anmerkungen geben, die durch die Moderation in die Veranstaltung integriert werden“, erklärt Lars Voigtländer.

Für die Online-Teilnahme ist ebenfalls keine Anmeldung nötig. Der Link wird vor der Veranstaltung auf die Seite www.b7n.nrw.de eingestellt. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Vorhaben und zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Nach einer letzten Schlussbesprechung mit Vertreter:innen von Ministerien, Fernstraßen-Bundesamt und Straßen NRW, die Anfang Mai stattfand, steht die Vorzugsvariante für die B7n fest. Diese werden Vertreter:innen der Straßenbaubehörde am 24. Mai 2023 bekannt geben und detailliert erläutern, welche Parameter der Entscheidung zu Grunde liegen. Zuvor wurden in nichtöffentlichen Veranstaltungen die Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürger sowie die örtliche und überregionale Politik informiert.

Zur Wahl einer Vorzugsvariante hatten unmittelbar nach Übergabe des Bürgergutachtens bereits im März und April 2022 Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dem Fernstraßen-Bundesamt, dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Landesbetrieb Straßen.NRW stattgefunden. Inhalt waren die Vor- und Nachteile der möglichen Varianten sowie die Abwägungssystematik. „Ziel dieser Abwägung ist es, bereits in dieser frühen Planungsphase der Findung die Weichen für die spätere rechtsstaatliche Überprüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu stellen“, erläutert Lars Voigtländer, Leiter Planung bei Straßen.NRW. Der von der Straßenbaubehörde vorgeschlagenen Vorzugsvariante schließe sich die Linienbestimmung durch den Bund an, bevor der Landesbetrieb dann einen Vorentwurf erstellt, der Grundlage für das Planfeststellungsverfahren sein werde. „Zu diesem Zeitpunkt können alle Betroffenen ihre Einwände und Belange auch formal im Baurechtsverfahren einbringen“, unterstreicht Lars Voigtländer.

Der Abwägungsprozess zur Vorzugsvariante habe im vergangenen Jahr alle Beteiligten zeitlich und inhaltlich sehr gefordert. Thematisiert und intensiv besprochen wurden dabei auch die Ergebnisse der Dialogforen, die im Bürgergutachten vom März 2022 festgehalten wurden. „Es hat sich herauskristallisiert, dass es große Differenzen zwischen den Varianten gibt. Bei der Abwägung seien diese sehr detailliert geprüft worden und so seien auch die schriftlichen Erläuterungen sehr umfangreich: Sie umfassen etwa 60 Seiten plus Abwägungstabelle“, betont Lars Voigtländer.

NRW-Baupreise für Wohngebäude seit 2019 um 34,1 Prozent gestiegen

Zwischen Februar 2019 und Februar 2023 sind insbesondere die Preise für Dämmarbeiten an technischen Anlagen (+60,5 Prozent) gestiegen.

Grafik: IT.NRW

Düsseldorf (IT.NRW). Der Baupreisindex für Wohngebäude (Bauleistungen am Bauwerk) ist in Nordrhein-Westfalen zwischen Februar 2019 und Februar 2023 um 34,1 Prozent gestiegen (berechnet auf der Basis 2015 = 100). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sind die Baupreise insbesondere in den letzten zwei Jahren (Februar 2021 bis Februar 2023: 27,7 Prozent) gestiegen.

(Pressemitteilung IT.NRW)

Die höchste Preissteigerung zwischen Februar 2019 und Februar 2023 gab es bei Dämmarbeiten an technischen Anlagen (+60,5 Prozent). Überdurchschnittlich verteuerten sich auch Arbeiten an Gas-, Wasser und Abwasser-Installationsanlagen (+43,8 Prozent), Estricharbeiten (+42,8 Prozent), Betonwerksteinarbeiten (+41,5 Prozent), Beton- und Stahlbetonarbeiten (+40,7 Prozent) sowie Entwässerungskanalarbeiten (+40,6 Prozent).

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, sank der Baupreisindex für Wohngebäude in der zweiten Jahreshälfte 2020 vor dem Hintergrund der temporären Mehrwertsteuersenkung. Eine überdurchschnittliche Veränderung der Baupreise war in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu verzeichnen, die – neben gestiegenen Materialpreisen – mit der temporären Mehrwertsteuersenkung in der zweiten Jahreshälfte 2020 zusammenhängt (sogenannter „Basiseffekt”).

Weitere Landesergebnisse zu Baupreisindizes in der Landesdatenbank NRW unter https://www.landesdatenbank.nrw.de/link/statistikTabellen/61261

Nach dem Gewitter – weiter Blick, kleine Tiere und der Löwenzahn

Nach dem Gewitter habe ich den Blick Richtung Olsberg genossen. (foto: zoom)

Die Nachteile des heutigen Gewitterwetters beiseite lassend, konnte ich mich über den Blick aus dem Fenster nach Blitz, Donner und Regen nicht beklagen. Kein langweiliges Sommerwetter mit dem ewigen blauen Himmel, sondern interessante Wolken und schönes Licht.

Sehr wohl gefühlt haben sich die verschiedenen Schneckenarten rund ums Haus, am auffälligsten die Weinbergschnecke, die Wegschnecke und die Hain-Bänderschnecke, alle in einem gewaltigen Plural.

Eine von vielen Weinbergschnecken, hier beim Raspeln über die Wegplatten vor der Haustür. (foto: zoom)

Was macht ihr mit den Schnecken im Garten? Ich lasse sie gewähren, der Kampf wäre sowieso aussichtslos. Und wenn sie die Erbeeren auffressen? Dann fressen sie halt die Erdbeeren auf. Letztes Jahr ist noch genug für uns übrig geblieben.

Der Löwenzahn hat die Saison in den meisten Gegenden beendet.

Jeder der kleinen Fallschirme ist eine Frucht. (foto: zoom)

Beim Löwenzahn habe ich noch keinen Modus des Zusammenlebens gefunden. Auf der Wiese lasse ich ihn gewähren. Bei Beeten rupfe ich halbherzig, ebenso nachlässig kratze ich ihn aus den Pflasterritzen. Das leuchtende Gelb der Blütenstände gefällt mir besser als die immer mehr in Mode gekommenen gelben Narzissen, die viel zu früh im Jahr erscheinen, kaum von Insekten besucht werden und irgendwie keinen Zusammenhang zum Rest der Natur erkennen lassen. Wenn ich mich zwischen Löwenzahn und Narzissen entscheiden müsste, wäre ersterer mein Favorit.

Der kleine Käfer sieht bei genauerer Betrachtung etwas gerupft aus.

Der Rotschwarze Weichkäfer kopfüber am Grasstängel (foto: zoom)

Diesen Rotschwarzen Weichkäfer habe ich mit dem Smartphone aufgenommen. Der Unterschied zu den anderen Bildern ist meiner Meinung nach gut zu sehen. Zu irgendetwas müssen die großen Kameras ja gut sein.

NRW: 3,3 Millionen Menschen waren 2022 armutsgefährdet

18,7 Prozent der Menschen in NRW waren 2022 von Armut bedroht. Alleinerziehende, Paare mit mehr als zwei Kindern und Alleinlebende hatten ein überdurchschnittliches Armutsrisiko.

Grafik: IT.NRW

Düsseldorf (IT.NRW). Von relativer Einkommensarmut sind im Jahr 2022 rund 3,3 Millionen Personen in Nordrhein-Westfalen betroffen gewesen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, entspricht das einer Armutsgefährdungsquote von 18,7 Prozent.

(Pressemitteilung IT.NRW)

Im Jahr 2021 lag dieser Wert bei 18,6 Prozent. Als armutsgefährdet gelten Menschen, die weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens (sogenanntes Nettoäquivalenzeinkommen) zur Verfügung haben. Im Jahr 2022 lag die Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt in Nordrhein-Westfalen laut Mikrozensus bei 1 166 Euro pro Monat.

Die höchste Armutsgefährdungsquote in Nordrhein-Westfalen wurde mit 22,0 Prozent für die Raumordnungsregion Emscher-Lippe berechnet. Die niedrigste Armutsgefährdungsquote gab es mit 14,1 Prozent in der Raumordnungsregion Arnsberg.

Etwas mehr als die Hälfte der armutsgefährdeten Personen insgesamt lebten in Haushalten ohne minderjährige Kinder (1,7 Millionen). Alleinlebende waren mit einem Anteil von 28,3 Prozent am häufigsten von Armut bedroht. Personen, die mit einer weiteren Person im Haushalt leben, waren hingegen nur in 9,3 Prozent der Fälle armutsgefährdet.

Unter den Haushalten mit minderjährigen Kindern wiesen Alleinerziehende die höchste Armutsgefährdungsquote im Land auf: Nahezu die Hälfte (45,9 Prozent) der Alleinerziehenden war von relativer Einkommensarmut betroffen. Bei Haushalten mit zwei erwachsenen Personen hing das Armutsrisiko von der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder ab: Je mehr minderjährige Kinder im Haushalt lebten, desto eher war der Haushalt von Armut bedroht. So lag die Armutsgefährdungsquote bei Haushalten mit einem Kind bei 9,7 Prozent, während sie bei Haushalten mit drei oder mehr Kindern mit 38,5 Prozent etwa vier Mal so hoch war. In Haushalten mit Kind(ern) lebten 1,6 Millionen von relativer Einkommensarmut betroffene Personen.

Weitere Faktoren für die Häufigkeit von relativer Einkommensarmut sind die Erwerbsbeteiligung und die Qualifikation: Nahezu jede zweite erwerbslose Person war armutsgefährdet (49,1 Prozent), jedoch nur knapp jede zehnte erwerbstätige Person (9,4 Prozent). Hat die Person mit dem höchsten Einkommen im Haushalt maximal einen Abschluss der Sekundarstufe I (z. B. Haupt- oder Realschulabschluss), so lag das Armutsrisiko bei 41,4 Prozent, gegenüber 7,0 Prozent bei einem hohen Bildungsabschluss (z. B. Studium).

Diese und weitere Ergebnisse zum Thema Armut finden Sie auf im Internet auf der Themenseite Armut: https://www.it.nrw/themenschwerpunkt-armut

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere informierte demokratische Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

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PDF: Armutsgefährdungsquoten in Nordrhein-Westfalen 2021 und 2022 in %

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