Über 1200 Wörter oder mehr als 7000 Zeichen ohne Leerzeichen benötigt der Autor eines aktuellen Westfalenpost-Artikels um sich mit Gemeinplätzen um die Probleme der katholischen Kirche herumzudrücken und Nichts zu sagen.
Die Überschrift des Beitrags hinter der Bezahlschranke lautet:
Kirche im Sauerland: „Wir müssen uns als Kirche verändern“.
Die Kritik an der Kirche ist groß. Der neue Dechant Kamphans und sein Team wollen neue Wege gehen. „Kirche wird sich weiter verändern“, sagt er.
Ich habe den Beitrag mehrmals gelesen und habe nicht gefunden, worin die konkrete Kritik an der Kirche besteht.
Anlass des Artikels war die Wahl von Matthias Kamphans zum neuen Dechanten des Dekanats Hochsauerland-Ost.
Mir fielen aus dem Handgelenk ein paar Themen ein: sexuelle Gewalt, Vertuschung, Kardinal Woelki, Kardinal Franz Hengsbach, Stellung der Frauen, Zöllibat, rechtsradikale Priester…
Mit keinem Wort wird der Synodale Weg erwähnt, geschweige denn das aktuelle aufrüttelnde apostolische Schreiben des Papstes zur Klimakrise Laudate Deum (siehe dazu hier im Blog).
Zu einigen dieser Themen, Probleme und Kritikpunkte hätte der neue Dechant befragt werden können. Stattdessen allgemeine Phrasen wie:
„Uns sind die Menschen wichtig – nicht die Strukturen“
„Wir müssen Kirche vom Bedarf der Menschen denken.“
„Wir sind für jemanden in einer gläubigen, hoffenden Haltung in den Gemeinden unterwegs.“
„Wir stehen in diesem starken Gegenwind, der auch an uns nagt. Daher ist es auch ein Teil meiner Aufgabe, uns in diesem Sturm untereinander zu stützen.“
„Matthias Kamphans wehrt sich dagegen, dass so vieles in der Kirche schlecht geredet wird.“
„Aber wir machen auch viele Dinge gut. Denke Sie an Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen“
„Veränderungen müssen und dürfen aber auch wertgeschätzt und genutzt und nicht verdammt werden.“
Ich denke, die Zitate machen deutlich, dass man nach dem Lesen auch nicht schlauer ist.
„Die Kritik an der Kirche ist groß“, wird aber im Artikel unter den Tisch gekehrt. Selbst in katholischen Medien wie katholisch.de wird die/der Leser*in, wie hier im Fall Hengsbach, besser informiert.
Das Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht gegen den verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI. ist nicht unterbrochen. Das Landgericht teilt mit, dass an die Stelle des verstorbenen Beklagten die Erben treten.
(Pressemitteilung CORRECTIV)
Essen, 02. Januar 2023. Das Verfahren zur Verantwortung im Missbrauchsskandal gegen den Ex-Papst ist durch dessen Tod nicht unterbrochen, so heißt es in einem Schreiben des Landgerichts Traunstein, das CORRECTIV, dem BR und der Zeit vorliegt. Das Verfahren gehe weiter, da der verstorbene Ex-Papst „durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wurde. An die Stelle des verstorbenen Beklagten treten dessen Erben.“ Der Rechtsanwalt Andreas Schulz, der den Kläger Andreas Perr vertritt, sieht nun im Missbrauchsverfahren Papst Franziskus als den Rechtsnachfolger des Beklagten, da der verstorbene Papst emeritus Benedikt den Vatikan als Erbe eingesetzt habe.
„Nun muss Papst Franziskus entscheiden, ob er sich hinter der Immunität versteckt, oder ob er der Wahrheitsfindung Geltung verschafft“, sagt Rechtsanwalt Schulz, „für das Verfahren hat Papst Franziskus nun die Möglichkeit, die Archive des Vatikans zu öffnen und damit endlich für Transparenz zu sorgen“. Einblicke in die geheimen Vatikanakten könnten die Verantwortlichen für die Vertuschung der Missbrauchsfälle klar benennen.
Im Juni hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für Andreas Perr, einem Opfer des notorischen Missbrauchstäters Peter H. aus der oberbayerischen Gemeinde Engelsberg/Garching an der Alz, eine Feststellungsklage eingereicht, wie CORRECTIV, BR und Zeit exklusiv berichteten. Das Erzbistum München und Freising hatte H. trotz bekannter Übergriffe und einer Verurteilung immer wieder in Gemeinden als Priester eingesetzt.
Die Klage richtet sich neben dem kürzlich verstorbenen Papst Emeritus Benedikt XVI. auch gegen das Erzbistum München und Freising, den Kardinal Friedrich Wetter und den ehemaligen Priester Peter H.. Der Anwalt will für seinen Mandanten erreichen, dass das Gericht den „Ersatz eines entstandenen Schadens“ festgestellt, der durch den Missbrauch verursacht wurde. Der ehemalige Priester H. hatte in den 1990er Jahren den Kläger sexuell missbraucht. In einem geheimen Kirchenurteil wurde dem verstorbenen Ex-Papst bereits eine Pflichtverletzung vorgeworfen.
Essen, 26.09.2022. Das Landgericht Traunstein hat ein zivilrechtliches Vorverfahren in einem Missbrauchsfall der katholischen Kirche eingeleitet. Die Feststellungsklage vor einem Zivilgericht richtet sich auch gegen Papst Emeritus Benedikt XIV., dem eine Mitverantwortung vorgeworfen wird.
(Pressemitteilung von CORRECTIV)
Das Landgericht Traunstein beginnt das Vorverfahren für eine Feststellungsklage gegen den Papst Emeritus Benedikt XVI. sowie gegen das Erzbistum München und Freising, den Kardinal Friedrich Wetter und den ehemaligen Priester Peter H. zu. CORRECTIV, dem Bayerischen Rundfunk und der Zeit liegen Unterlagen vor, wonach der ehemalige Papst Benedikt XVI. eine „Notfrist“ von einem Monat hat, die anderen Beklagten von zwei Wochen haben, um „die Absicht der Vereidigung anzuzeigen“.
Im Juni hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für ein Opfer des notorischen Missbrauchstäters Peter H. aus der oberbayerischen Gemeinde Engelsberg/Garching an der Alz die zivilrechtliche Feststellungsklage eingereicht, wie CORRECTIV, BR und Zeit exklusiv berichteten.
Der Anwalt will für seinen Mandanten erreichen, dass das Gericht den „Ersatz eines entstandenen Schadens” in einem Zivilprozess feststellt, der durch den Missbrauch verursacht wurde. Damit würde vor einem weltlichen Gericht über die Verantwortung innerhalb der Kirche entschieden, auch wenn Fälle des Missbrauchs schon verjährt sind.
Der ehemalige Priester H. hatte in den 1990er Jahren den Kläger sexuell missbraucht. Der Kläger war Messdiener bei dem Täter H., der die Tat in einem geheimen Kirchenurteil bereits eingestanden hatte. In dem Urteil wurde dem Ex-Papst zudem eine Pflichtverletzung vorgeworfen.
Erzbistum setzte verurteilten Täter als Priester ein
H., der ursprünglich aus dem Bistum Essen stammt, wurde bereits wegen Kindesmissbrauch 1980 von Essen nach München versetzt, durfte aber weiter in Gemeinden mit Kindern tätig sein. Zu der Zeit der Versetzung war Joseph Ratzinger Erzbischof von München und für die Versetzung in die bayerische Gemeinde mitverantwortlich.
Recherchen zeigten, dass H. auch in der bayerischen Gemeinde bis in die 1990er Jahre Jugendliche missbraucht hat. Da die bisher bekannten Taten strafrechtlich verjährt sind, geht es in diesem Zivilprozess nun um die Anerkennung des entstandenen Schadens und damit um die Mitverantwortung der Bischöfe.
Ein Missbrauchsgutachten, das das Erzbistum München in Auftrag gegeben hatte, stellte im Januar für die damaligen Verantwortlichen des Erzbistums München und Freising sowie für den Kardinal Wetter „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ fest. Ratzinger ließ damals über seine Anwälte mitteilen, dass er auch als Erzbischof von München und Freising nichts von der Vorgeschichte des Priester H. gewusst habe.
Sollte die Frist versäumt werden, kann das Gericht auf Antrag des Klägers ein „Versäumnisurteil“ verhängen. Vor dem Landgericht besteht Anwaltspflicht, daher müssen sich die Beklagten von einem Anwalt vertreten lassen.
Über CORRECTIV
CORRECTIV wurde 2014 gegründet und ist das erste spendenfinanzierte Recherchezentrum in Deutschland. Als vielfach ausgezeichnetes Medium steht CORRECTIV für investigativen Journalismus. Die Redaktion bringt systematische Missstände ans Licht und will Veränderung anstoßen. Mit unabhängigen Recherchen und Faktenchecks schafft sie das informative Fundament für Debatten und Meinungsbildung und stärkt eine demokratische und offene Zivilgesellschaft.
Einblicke in ein Publikationsprojekt über Lorenz Pieper (1875-1951)
Werner Neuhaus (Sundern) und ich haben in diesem Sommer ein umfangreiches Werk veröffentlicht über den Lebensweg eines sauerländischen Geistlichen aus dem Gefüge des Sozialkatholizismus, der sich ab Ende des 1. Weltkrieges ganz dem völkischen Nationalismus und Judenhass verschrieben hat: Dr. Lorenz Pieper (1875-1951), geboren in Meschede-Eversberg, trat schon 1922 als Kaplan von Hüsten der NSDAP bei. Er wurde 1923 sogar für einige Monate Mitarbeiter Adolf Hitlers und hielt von München aus im schwarzen Priesterrock zahlreiche NS-Propagandavorträge.
(Ein Gastbeitrag von Peter Bürger)
Kein anderer römisch-katholischer Kleriker in Deutschland hat so früh ein Parteibuch der Nationalsozialisten erhalten. Kurz vor der sogenannten Machtergreifung 1933 bekannte der gewaltbereite Antisemit: „Und naturgemäß wurde ich ein Soldat Hitlers. Es ist mein Stolz, dass ich gleich zu Anfang der Bewegung zu ihr stieß!“ „Das Wort ‚Das ist der Sieg, der die Welt überwindet: unser Glaube!‘ gilt auch von unserer Bewegung. Der Sieg steht felsenfest!“
Das „Evangelium“ Hitlers wurde für Lorenz Pieper anstelle der christlichen Botschaft zur zentralen Sinngebung seines Lebens. Bis hin zum Schluss wird er seinem „Führer“ die Treue halten. Zu den Widersprüchen dieses Fanatikers gehört allerdings auch sein Widerstand gegen die planmäßig betriebene Ermordung von Kranken während der Zeit als Anstaltsgeistlicher in Warstein.
Ohne Lorenz Pieper wären viele NSDAP-Aktivitäten zur Zeit der Weimarer Republik im katholischen ‚Zentrums-Sauerland‘ wohl kaum möglich gewesen. Schon im Mai 1922 plant er eine nationalsozialistische Gründung in Hüsten und meldet in einem Eintrag vom 8.10.1922: „Vor 14 Tagen habe ich es ermöglicht, dass von Hagen aus auch hier ein nationalsozialistischer Redner sprach; es war eine vorläufige kleine Versammlung, bei der ca. 15 Mitglieder beitraten; aber immerhin haben wir nun eine kleine Ortsgruppe hier, die weiter arbeitet und den Völkischen Beobachter hält.“ (Nach Ausweis der NSDAP-Mitgliederkartei ist Pieper im Laufe der Jahre bis 1945 noch für folgende lokale Gliederungen der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei eingetragen gewesen: Wehrden – Höxter, Halingen – Menden – Langschede, Eversberg, Münster, Warstein – Suttrop und zuletzt Meschede.)
NSDAP-Gründerzeit an der Weser
In der nächsten Pfarrstelle, die seinem Münchener Einsatz bei Hitler ab dem 23. Oktober 1923 folgt, führt er die Parteiagitation fort. Dazu vermerkt sein Parteigenosse Eduard Schulte: „An der Weser setzte sofort Pieper altes Ringen um Deutschlands Zukunft wieder ein, als er dort Pfarrvikar in Wehrden bei Höxter wurde. Für die NSDAP und den Jungdo [Jungdeutschen Orden] war er aufs intensivste tätig, privat und öffentlich, rednerisch und journalistisch, bei Bannerweihen und Aufmärschen. … Die Ausbreitung des Hitler-Gedankens an der mittleren Weser und im Paderborner Lande ist wesentlich ihm mit zu verdanken; dabei diente Pieper dem unermüdlichen Wegbereiter der NSDAP in Norddeutschland, dem allzu früh verstorbenen ‚Rucksack-Major‘ Dinklage (Hannover)“.
Kreisleiter Dr. Heinrich Trost schreibt in seinem Beitrag „Die Entwicklung des Nationalsozialismus in Stadt und Kreis Höxter“ für die Festausgabe ‚50 Jahre Huxaria‘ im November 1933 rückblickend: „Nach einem verheißungsvollen Anfang, der in einigen gut besuchten Versammlungen, in denen u.a. auch der Bergmann Heinrich Dolle sprach, zum Ausdruck kam, begann ein ebenso schneller Abstieg, an dessen Ende unsere kleine Gruppe und einige Vertreter des Blocks, darunter der verdienstvolle Vorkämpfer in unserem Gebiete, der Vikar Dr. Pieper, als verlorener Haufen übrig blieb. Damit schloss das Jahr 1924; Ende Dezember war der Führer aus der Festungshaft in Landsberg entlassen worden. … Die Mitglieder mussten wir persönlich werben und an dem Defizit einer Versammlung hatten wir monatelang zu tragen. Wir verlegten unsere Versammlungstätigkeit daher auf die Dörfer, wo die Säle nichts kosteten und handgeschriebene Versammlungsplakate genügten. Vor allem waren es die Dörfer Boffzen, Amelunxen und Wehrden, die schon frühzeitig bearbeitet wurden.“ Christoph Reichardt und Wolfgang Schäfer resümieren in ihrem Buch ‚Nationalsozialismus im Weserbergland‘: „Am 23. Oktober 1923 trat Pieper zunächst stellvertretend die Stelle des Pfarrvikars in Wehrden an der Weser an, die er im September 1928 wieder verließ, um nach Halingen bei Menden versetzt zu werden. In diesen wenigen Jahren wurde Pieper zum glühenden Vorkämpfer der NS-Bewegung im Weserbergland“.
In „bewusster Anspielung auf das jungdeutsche Credo Lorenz Piepers“ – so Wieland Vogel – hat der Breslauer Ortsbischof Kardinal Adolf Bertram übrigens am 10. Januar 1924 seine Absage an den völkischen Jungdeutschen Orden formuliert: „Der Umstand, daß sich in einzelnen Gegenden Deutschlands Katholiken vereinzelt und selbst katholische Geistliche von dieser Bewegung ergreifen lassen, beweist nichts. Es gibt bei solchen Bewegungen stets Männer von wenig Lebenserfahrung, die nicht merken, wohin eigentlich die Fahrt geht. … Ich werde unter keinen Umständen dulden, dass ein Priester meiner Diözese dieselbe fördert oder ihr beitritt.“
Von Wehrden aus war Dr. Lorenz Pieper in der Frühzeit der Weimarer Republik beteiligt an überregionalen Bestrebungen zur Vernetzung der Rechtskatholiken in einem zu gründenden „Ring“, wobei auch seine Münchener Verbindungen zum Zuge kommen sollten. Federführend bei den Paderborner Vernetzungsaktivitäten war der Rechtskatholik Ferdinand Freiherr von Lüninck aus Ostwig.
Brauner Partei-Aktivismus im Raum Menden
Im nächsten Seelsorgeort Halingen ist Lorenz Pieper nach dem 1. September 1928 alsbald Organisator einer eigenen NSDAP-Sektion am Ort. Seine dortigen ‚Predigten‘ für den Nationalsozialismus wirken sich bei Wahlen zugunsten der Partei aus, und die Dekanatskonferenz Menden sieht „die Gefahr eines nationalsozialistischen Einbruchs in die katholische Zentrumsfront“. Nicht nur im Vergleich zu anderen Orten des Amtes Menden sind die Wahlergebnisse der NSDAP in Halingen geradezu spektakulär (Reichstagswahl 1930: über 27 %; Reichstagswahl März 1933: 44,3 %). Anton Schulte hat die Stimmenzuwächse 1995 in einer Ortschronik für Halingen differenziert dargestellt und kommt zu folgenden Schlüssen:
„Die prozentualen Stimmenanteile des Halinger Zentrums gingen zwischen 1919 und 1933 von 82 % auf 35,3 % zurück, für eine alte Zentrumshochburg bedeutete dies einen ungewöhnlich großen Wählerverlust. Er erfolgte allerdings während der vierzehn Jahre nicht gleichermaßen kontinuierlich. … In keiner der übrigen Gemeinden des Amtes Menden und auch nicht in der Stadt Menden war der Rückgang der Zentrumsstimmen derart groß wie in Halingen. … Hier wirkte sich – keine andere Erklärung liegt näher – der Einfluss eines Mannes aus, der zu diesem Zeitpunkt aufgrund einer Verfügung der erzbischöflichen Behörde vom 30. Dezember 1932 Halingen schon hatte verlassen müssen – des Pfarrvikars Dr. Lorenz Pieper. – In den vier Jahren seiner Halinger Tätigkeit hatte Pieper nicht nur als Seelsorger, sondern auch aufgrund der Ausstrahlungskraft seiner Persönlichkeit, die andere für sich einzunehmen verstand, an Ansehen und Einfluss gewonnen. … In seinen Ansprachen anlässlich nationaler Feiertage betonte er den Wert vaterländisch-nationaler Gesinnung. – Pieper machte nie ein Hehl aus seiner Sympathie für Hitler und die NS-Ideologie. Zu den führenden Köpfen des (Partei-) Gaues Westfalen-Süd oder der Mendener NSDAP-Ortsgruppe um Wilhelm Pferdekämper hielt er enge Verbindung. Der NSDAP galt er als eine Art Aushängeschild, als Beweis für die angebliche Vereinbarkeit von Christentum und Nationalsozialismus. … Die Entfernung Piepers aus seiner Halinger Pfarrvikarstelle war für die NS-Presse ein Anlass zu heftigen Vorwürfen und Angriffen gegen die kirchlichen Behörden. Dabei hob sie die zweifelsohne bemerkenswerte persönliche Anspruchslosigkeit des Pfarrvikars sowie seine nationale Gesinnung hervor und feierte ihn als einen ihrer Märtyrer. Sie konnte in ihrer Argumentation auf die Zustimmung großer Teile der Halinger Bevölkerung rechnen, die Pieper am Abend vor seinem Weggang mit einem Fackelzug ehrte. … Seit den Kulturkampftagen hatten katholische Geistliche ihren seelsorgerischen Einfluss zugunsten der Zentrumspartei einzusetzen verstanden. Der kirchliche ‚Außenseiter‘ Pieper dagegen arbeitete nicht ohne Erfolg gegen die überkommene Vorherrschaft des Zentrums in Halingen. Auch wenn nicht auszuschließen ist, dass wegen der Weltwirtschaftskrise und der damit einhergehenden politischen Staatskrise die NSDAP für manchen bisherigen Zentrumswähler als eine hoffnungsvolle Alternative erscheinen mochte, darf Piepers Einfluss auf das Wahlverhalten vieler Halinger zwischen 1930 und 1933 nicht unterschätzt werden. Seine Gedanken und Anregungen … entsprachen in ihrer politischen Tendenz auch den nationalen und ‚völkischen‘ Grundströmungen in den Jahren der Endkrise der Weimarer Republik.“
In seinem Buch über die politische Geschichte Mendens (1989) bezieht Anton Schulte auch noch einen zweiten Priester in seine Überlegungen mit ein: „Eine lokale Sonderrolle bei der wachsenden Verschiebung der Wählerschaft zu Lasten jener Parteien, die den demokratischen Staat bejahten, spielten die beiden katholischen Geistlichen Dr. Lorenz Pieper, Pfarrvikar in Halingen, und Dr. Ferdinand Heimes, von 1924 bis 1938 Religionslehrer am damaligen Walburgis-Lyceum. Sie setzten sich z.T. massiv im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung ein und verunsicherten damit die bisher relativ geschlossene Front des katholischen Bevölkerungsteils. Die Gefahr eines nationalsozialistischen Einbruchs in die katholische Zentrumsfront wurde von den Dekanatskonferenzen nicht unterschätzt. Das bestätigt eine der Öffentlichkeit übergebene Erklärung zur Septemberwahl 1930, in der es heißt: ‚Die Nationalsozialisten benutzen im Wahlkampf vereinzelt ihnen nahestehende katholische Geistliche als Aushängeschild … Ihre politischen Ansichten lehnen wir als verhängnisvollen Irrweg ab‘.“
Späte Amtsenthebung
Lange ließ man Lorenz Pieper einfach gewähren. Doch 1930 und 1931 muss das Paderborner Generalvikariat den Priester dazu aufgefordert haben, seine NSDAP-Mitgliedschaft aufzugeben. Wegen anhaltender politischer Agitation folgt Ende Dezember 1932 die Mitteilung, dass er zum 15. Januar 1933 seines Amtes enthoben wird. Das entsprechende, von Erzbischof Caspar Klein und Vertretern des Generalvikariats am 30.12.1932 unterzeichnete Verwaltungsdokument vermerkt über den Priester Dr. Lorenz Pieper: „Eine andere Seelsorgestelle wird ihm nicht wieder übertragen. … Jede öffentliche politische Tätigkeit in der Politik wird ihm untersagt. … Über seine Pension wird eine besondere Verordnung erlassen. … Die Personalakten dieses Priesters füllen 2 starke Aktenbände …. Die Eigenart dieses Priesters ist gekennzeichnet durch Eigensinn und unbelehrbare Starrköpfigkeit … und einen Hochmut, der ihn zu immer neuen Konflikten führte und selbst zu Frechheiten gegenüber seiner [Bischofs-]Behörde verleitete …. Durch diese von ihm nie hinreichend unterdrückten Charakterfehler haben seine anerkennenswerten Gaben des Geistes und des Gemütes für die Seelsorge nie zur segensreichen Geltung kommen lassen [sic]. Wo immer er in der Seelsorge tätig gewesen ist, mußten seine Pfarrer … bei der Behörde über ihn Beschwerde führen. Die Gemeinden sind durch … seine öffentliche nichtseelsorgerische Betätigung in Verwirrung und Gegensätze mancherlei Art hineingetrieben worden. Aus keiner seiner Stellen ist er in Frieden geschieden“. Lokale Sympathisanten und die NSDAP-Presse nutzten diesen Bescheid für eine Kampagne. Die Rückkehr L. Piepers in seine Heimatstadt gab Anlass zu einer wirkungsvollen Inszenierung.
Im Altkreis Meschede
Die sechstälteste NSDAP-Ortsgruppe des Kreises Meschede war nun die lokale Parteigliederung in Piepers Geburtsort Eversberg, gegründet im Oktober 1931. In deren Chronik von 1938 heißt es für die ‚Zeit der ersten Anfeindungen‘: „Unser Landsmann, Pfarrvikar Dr. Lorenz Pieper (Halingen), der uns stets mit Parteizeitungen und sonstigem Werbematerial versah, war den Eversbergern ein leuchtendes Vorbild, so dass trotz allem die Stimmenzahl von Wahl zu Wahl anstieg, und zwar derartig, dass noch bei der Reichstagswahl am 6. November 1932 ein Zuwachs gegenüber dem Juli 1932 von 15 Prozent zu verzeichnen war“. – Über das RAD-Nebenlager Eversberg schreibt Rudolf Franzen: „Ein besonderer Förderer dieses kleinen Lagers war … Pieper.“
Ulrich Hillebrand hat auf der Grundlage von Zeitzeugenberichten der 1980er Jahre mitgeteilt: „Ältere Mitbürger erinnern sich noch, dass Pieper Nationalsozialisten in Parteiuniform kirchlich traute. So führte Pieper im Jahre 1932 die kirchliche Trauung des Briloner Kreisleiters durch, nachdem die katholische Geistlichkeit dieses abgelehnt hatte. Pieper zelebrierte im Januar 1934 auch das Brautamt für den damaligen Standartenführer Schulte-Mimberg in der Mescheder Walburga-Kirche. Es war damals die erste ‚braune Hochzeit‘ im Kreis Meschede.“
Im ‚Entnazifizierungsverfahren Lorenz Pieper‘ vermerkt der Ausschuss für die Kreise Arnsberg, Meschede und Brilon in seinem Beschluss vom 6. Oktober 1948 zu Piepers Wegbereiterfunktion in der Landschaft: „Der Berufungsausschuss konnte nicht außer Acht lassen, dass die Beurteilung des Dr. Pieper, der im Sauerlande allenthalben bekannt ist und bei der Durchdringung des Sauerlandes durch den Nazismus wesentlichen Anteil hat, in sämtlichen Bevölkerungskreisen ein lebhaftes Echo zur Folge haben muß.“
Neuerscheinung (Buch): Peter Bürger – Werner Neuhaus (Hg.): Am Anfang war der Hass. Der Weg des katholischen Priesters und Nationalsozialisten Lorenz Pieper (1875-1951): Erster Teil. Schmallenberg: Woll-Verlag 2022. (Forschung & Quellen; ISBN: 978-3-948496-49-4 ; 652 Seiten; Fester Einband; 29,90 Euro; www.woll-verlag.de) – Im nahen Buchhandel bestellbar. Ein zweiter Teil mit den Schwerpunkten „Euthanasie-Morde“ und „Entnazifizierung“ soll 2023 erscheinen.
Inhaltsverzeichnis des neuen Buches (PDF-Leseprobe):
Der emeritierte Papst Benedikt XVI. muss sich womöglich vor einem weltlichen Gericht wegen des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche verantworten.
(Recherchen und Pressemitteilung; CORRECTIV, ZEIT und BR)
Am vergangenen Wochenende reichte der Anwalt eines Missbrauchsopfers aus Bayern Klage vor dem Landgericht Traunstein gegen den Priester Peter H. sowie gegen mehrere Kirchenverantwortliche ein, unter ihnen Kardinal Friedrich Wetter, der ehemalige Papst Benedikt XVI., sowie die Erzdiözese München und Freising – vertreten durch Generalvikar Christoph Klingan. (*) Das berichten CORRECTIV, die Wochenzeitung DIE ZEIT sowie der Bayerische Rundfunk.
In den 1990er Jahren soll der damalige Priester Peter H. in der Erzdiözese München und Freising mehrere Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben, unter ihnen auch den Kläger. Die Kirchenoberen um den damaligen Kardinal Joseph Ratzinger hatten den pädophilen Priester H. 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden, obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war. Ein Psychiater hatte damals eine „narzisstische Grundstörung mit Päderastie und Exhibitionismus“ diagnostiziert. 1986 wurde H. von einem Gericht wegen Missbrauchs an mehreren Jugendlichen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, aber weiter eingesetzt.
Da die Missbrauchstaten strafrechtlich weitgehend verjährt sind, wendet der Rechtsanwalt des Opfers, der Berliner Strafverteidiger Andreas Schulz, einen juristischen Kniff an: er hat eine so genannte Feststellungsklage eingereicht, mit der zwar keine strafrechtliche Verfolgung, womöglich aber eine Feststellung der Schuld der Kirche erreicht werden kann. Sein Mandant hoffe darauf, dass ein weltliches Gericht feststelle, dass der damalige Priester H. ihn missbraucht habe und deswegen „zum Ersatz des Schadens ihm gegenüber verpflichtet ist“, heißt es in der 69-seitigen Klageschrift, die CORRECTIV, der ZEIT sowie dem Bayerischen Rundfunk vorliegt.
„Er will erreichen, dass ein weltliches Gericht ebenfalls feststellt, dass der Papst Emeritus Benedikt XVI. hierzu verpflichtet ist, weil dieser als Erzbischof verantwortlich zugestimmt hat, den Priester H. wieder in der Gemeindearbeit einzusetzen, obwohl dem Erzbistum München und Freising die sexuellen Übergriffe des H. bekannt waren“. Ratzinger habe als Kardinal „Kenntnis von allen Umständen und hat es zumindest billigend in Kauf genommen, dass dieser Priester ein Wiederholungstäter ist.“
Im Fall von Peter H. sind die Indizien erdrückend. Ein internes Verfahren der Kirche hatte bereits 2016 die Schuld des Priesters festgestellt. Danach seien mehrere Jugendliche, darunter der heutige Kläger, von Peter H. in den 1990er Jahren missbraucht worden, heißt es in einem außergerichtlichen Dekret. Dort ist auch von einer Pflichtverletzung der damals verantwortlichen Kirchenoberen die Rede. Auch das Münchner Missbrauchsgutachten vom Januar 2022 erkannte eine Mitverantwortung der Kirchenoberen des Erzbistums. Der Kläger nutzt das Dekret und das Missbrauchsgutachten, um auch gegen den Ex-Papst sowie dessen Nachfolger als Erzbischof in München Kardinal Friedrich Wetter vorzugehen.
Ob der emeritierte Papst für die Übergriffe belangt werden kann, ist umstritten. Experten räumen der Klage Chancen ein, wenn die Kirche darauf verzichtet, sich auf die Verjährung zu berufen, wie sie es bereits in den innerkirchlichen Verfahren getan hatte. Gegenüber Correctiv, der ZEIT und dem BR kündigte Wetter an, keinen Antrag auf Verjährung stellen zu wollen. Ein Sprecher des erzbischöflichen Ordinariats München bat um Verständnis, „dass sich die Erzdiözese München und Freising nicht zu einem laufenden gerichtlichen Verfahren äußert“. Der emeritierte Papst ließ eine Anfrage bis zum Redaktionsschluss ebenso unbeantwortet, wie der ehemalige Priester Peter H.
Im Falle eines Erfolgs der Klage würde die Kirche zwar nicht zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt, geriete aber weiter unter Druck, ihre Haltung zu Entschädigungen zu überdenken.
(*) der vorhergehende Teilsatz ab „unter“ wurde (23.6.2022, 16:45) korrigiert.
Forschungsteam legt Ergebnis einer Studie der Jahre 1945 bis 2020 vor / Vorwurf des „massiven Leitungsversagens“
In der Zeit von 1945 bis 2020 sollen mindestens 196 Kleriker aus dem Bistum Münster sexuellen Missbrauch an Minderjährigen begangen haben – konkret handelte es sich um 183 Priester, einen ständigen Diakon und 12 Brüder einer dem Bischof lange Zeit unterstellten Ordensgemeinschaft.
(Pressemitteilung WWU Münster)
Dies ist das zentrale Ergebnis einer im Jahr 2019 begonnenen Studie, die ein Wissenschaftsteam der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster am Montag (13. Juni) vorgestellt hat. „Die Bischöfe und andere Verantwortliche in der Bistumsleitung wussten über die Taten zum Teil ausführlich Bescheid“, betont Prof. Dr. Thomas Großbölting, der mit Prof. Dr. Klaus Große Kracht hauptverantwortlich für die Studie ist. „Nicht erst seit dem Jahr 2010 – als der Missbrauchsskandal in der deutschen Öffentlichkeit hohe Wellen schlug – war ihnen in vielen Fällen bekannt, dass Priester des Bistums Münster Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene sexuell missbraucht haben.“
Bezogen auf die Gruppe der Priester macht die Zahl von 196 Beschuldigten rund vier Prozent aller Priester in der Diözese zwischen 1945 und 2020 aus. Bei fünf Prozent der Täter könne man von „Serientätern“ sprechen, da sie für mehr als zehn Taten verantwortlich seien. Die Zahl der Betroffenen liegt den Wissenschaftlern zufolge bei mindestens 610 Personen, wobei das Dunkelfeld „erheblich höher“ liegen dürfte – die Wissenschaftler gehen davon aus, dass diese Zahlen acht bis zehn Mal höher liegen. Viele der Betroffenen erlebten wiederholt sexuellen Missbrauch durch die Täter, in 43 Fällen habe es „starke körperliche Gewalt“ gegeben. Die psychischen und physischen Folgen der Tat begleiteten und begleiten sie oft ihr Leben lang. Etwa drei Viertel der Betroffenen waren männlich, ein Viertel weiblich. Häufig besaßen sie über den Ministrantendienst oder andere Gruppierungen eine enge kirchliche Bindung, die die Täter skrupellos ausnutzten.
Die Forscher fanden bei ihrem Aktenstudium heraus, dass ein Großteil der beschuldigten Geistlichen lediglich versetzt wurde, ohne in ihren seelsorglichen Tätigkeiten eingeschränkt zu werden. „Die erschreckende Bilanz lautet, dass bis über das Jahr 2000 hinaus die Personalverantwortlichen des Bistums Münster ihrem Wächteramt im Hinblick auf den sexuellen Missbrauch durch Kleriker der Diözese nicht gerecht geworden sind“, unterstreicht Klaus Große Kracht. „Sie haben vertuscht, geschwiegen und lediglich vordergründig eingegriffen, wenn es darum ging, einen öffentlichen Skandal zu vermeiden. Die Betroffenen hatten sie nicht im Blick.“
Dieses „massive Leitungsversagen“ betrifft demnach die Amtszeiten der Bischöfe Michael Keller (1947 – 1961), Joseph Höffner (1962 – 1969), Heinrich Tenhumberg (1969 – 1979) und Reinhard Lettmann (1980 – 2008) gleichermaßen. Selbst unter Bischof Felix Genn (seit 2009) brauchte die Bistumsleitung zunächst eine gewisse Zeit, bis sie gegen Missbrauchstäter in den eigenen Reihen so rigoros und unzweideutig vorging, wie es in den vergangenen Jahren zum Standard im Bistum Münster geworden ist.
Die Forscher der Universität Münster – eine Sozialanthropologin und vier Historiker – zeichnen das Ausmaß wie auch die Entwicklung und Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster anhand von zwölf Fallbeispielen, einer quantitativen Bilanz sowie einer Untersuchung verschiedener Akteursgruppen nach, die mit dem Wissen um den Missbrauch im Bistum Münster in Kontakt kamen. Darunter befinden sich die Gruppe der Therapeuten sowie die sogenannten Bystander, also jene Personen, die in den jeweiligen Gemeinden über die Missbrauchsvorwürfe Kenntnis hatten, aber nicht einschritten. Daran könne man, berichten die Wissenschaftler, nicht nur die lange Zeit „feste Verankerung der Pastoralmacht der Priester, sondern auch die Bedeutung des Klerikalismus von unten“ erkennen. Zudem beleuchteten die Wissenschaftler in ihrer Analyse die inneren Machtverhältnisse und Kommunikationsstrukturen in der Bistumsleitung, die in vielen Fällen die Vertuschung erst möglich gemacht haben.
Freier Download der Studie
Die Forscher betonten, dass sie die kirchlichen Akten des Bistums ungehindert einsehen konnten und mit zahlreichen Betroffenen gesprochen haben. Die Studie steht unter folgender Adresse zum freien Download zur Verfügung: https://go.wwu.de/aubim-studie.
Zudem haben die Wissenschaftler die Ergebnisse ihrer Forschung in zwei Büchern vorgelegt:
Bernhard Frings/Thomas Großbölting/Klaus Große Kracht/Natalie Powroznik/David Rüschenschmidt: Macht und sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche. Betroffene, Beschuldigte und Vertuscher im Bistum Münster seit 1945, Freiburg i. Br.: Herder 2022, 589 Seiten.
Thomas Großbölting: Die schuldigen Hirten. Geschichte des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche, Freiburg i.Br.: Herder 2022, 288 Seiten.
Zur Studie
Das Projekt, das die Jahre 1945 bis 2020 umfasst, begann am 1. Oktober 2019. Die Initiative für die auf zweieinhalb Jahre angelegte Studie ging vom Bistum Münster aus, das dafür rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Hauptverantwortlich für die Studie sind Prof. Dr. Thomas Großbölting (ehemals Universität Münster, jetzt Forschungsstelle für Zeitgeschichte der Universität Hamburg) und Prof. Dr. Klaus Große Kracht (Universität Münster). Ein achtköpfiger Beirat begleitet die Forschung und berät bei der Beachtung wissenschaftlicher und juristischer Standards. Auch drei Betroffene, darunter der Initiator einer Selbsthilfegruppe, sind vertreten.
Wenn Sie Fragen zum Projekt haben oder als Betroffener oder Zeitzeuge Informationen weitergeben möchten, nutzen Sie bitte folgende email-Adresse: missbrauchsstudie@uni-muenster.de oder wenden Sie sich persönlich an einen der Mitarbeiter*innen des Forschungsprojektes.
Ein neuer Band beleuchtet die kirchliche Kriegsbeihilfe 1914-1918 in Westfalen
Einstmals weinte man in Westfalen wie bei einem Begräbnis, wenn ein Sohn der Familie zum preußischen Militär musste. Zu Beginn des Ersten Weltkriegs war in katholischen Landschaften Deutschlands von antimilitaristischen Mentalitäten des 19. Jahrhunderts aber nichts mehr zu spüren.
(Ein Gastbeitrag von Peter Bürger)
Ein soeben erschienener Band, herausgegeben in Kooperation mit pax christi, beleuchtet durch Forschungsbeiträge und umfangreiche Quellendokumentationen die kirchliche Kriegsbeihilfe 1914-1918 im Bistum Münster.
Bischof Johannes Poggenburg betrachtet zu Kriegsbeginn den Kaiser als Garanten „unserer gerechten Sache“ und lässt am Altar für den Sieg der deutschen Waffen beten. Den trauernden Angehörigen von getöteten jungen Soldaten gibt er in einer „Trostpredigt“ zu bedenken, dass viele vielleicht in der „behaglichen Ruhe des Friedens“ irregegangen wären.
Der bekannte Moraltheologe Joseph Mausbach stimmt ein: „Nun schwingt der Krieg seine Geißel, nun zerreißt er das Lügengewebe der Eigenliebe …, mahnt uns an die Pflicht, das Leben nicht als der Güter höchstes zu betrachten, sondern es mutig hinzugeben, wo immer es gilt, Heiligeres zu schirmen … Das Glück verweichlicht nicht bloß die menschlichen Sitten, es verblendet auch die für Gott bestimmte Seele, dass sie den Zug zum Ewigen vergisst“.
Ebenso verbreiten Domprediger Adolf Donders, Dichterpriester Augustin Wibbelt und Funktionsträger des konfessionellen Milieus militante Kriegstheologien. Der Rechtskatholik Karl Wagenfeld bekennt sich gar zum Hass auf die Feinde und erteilt der Friedensbotschaft des Papstes eine Absage.
Pfarrer Clemens August von Galen verfolgt ab 1916 ein Siedlungsprojekt zur „friedlichen Kolonisation“ im Osten und bewegt sich in „Strukturen“, die durchaus als „Vorboten späterer nationalsozialistischer Lebensraum-Planungen“ betrachtet werden können.
Nach dem Krieg beteiligen sich der katholische Adel des Münsterlandes und Teile des rechten Zentrumsflügels an der Verbreitung der „Dolchstoß“-Legende. Man klagt, die Weimarer Republik stehe nicht in Einklang mit der „christlichen Staatsphilosophie“. Der klerikale „Sittlichkeits“-Diskurs lenkt den Blick auf freizügige Bademoden. Eine selbstkritische Aufarbeitung des kriegskirchlichen Komplexes findet hingegen trotz der riesigen Leichenfelder nicht statt.
Katholische Pazifisten bleiben in zwei Weltkriegen eine winzige Minderheit. Sie gelten als Phantasten oder Vaterlandsverräter. Die amtliche Kirche hat sich 1914-1918 und 1939-1945 bekanntlich in den Dienst einer staatlichen Militärapparatur gestellt, die am Ende fast 90 Millionen Tote produziert hat.
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Peter Bürger – Ron Hellfritzsch (Hg.): Das Bistum Münster und Clemens August von Galen im Ersten Weltkrieg. Forschungen – Quellen. (= Kirche & Weltkrieg, Band 13). Norderstedt: BoD 2022. (ISBN: 978-3-7562-2428-9; Paperback; 608 Seiten; 22,40 Euro) Überall im nahen Handel bestellbar; portofrei auch hier direkt beim Verlag (Leseprobe links oben aufrufbar):
Der Briloner Franz Heinrich Reusch (1825-1900) und Graf Clemens August von Westphalen (1805-1885) in Meschede erprobten im 19. Jahrhundert die „katholische Freiheit“
In der deutschen katholischen Kirche vollzieht sich nach den Erkenntnissen über sexuelle Kleriker-Gewalt gegenwärtig eine wahre Revolution. Frauen fordern Gleichberechtigung. Die Diskriminierung von Schwulen und Lesben geht dem Ende zu. Die unselige Zweiklassengesellschaft von geweihten Oberhäuptern, die alles bestimmen, und dienenden Laien, die gehorsam sein sollen, wird von den meisten Kirchenmitgliedern nicht mehr geduldet.
(Ein Gastbeitrag von Peter Bürger)
Weil Franziskus, der Papst aus Argentinien, die Freiheit liebt, wird aber niemand exkommuniziert oder auf andere Weise kaltgestellt. Das war vor 150 Jahren ganz anders. In Rom wurde damals der Zentralismus auf die Spitze getrieben. Pius IX., ein Papst mit sehr bedenklichen Charakterzügen, begünstigte nur noch Bischöfe, die 1870 ein neues Dogma über eine päpstliche Unfehlbarkeit abnickten. Erstaunlich viele Sauerländer bzw. Südwestfalen waren im 19. Jahrhundert am Protest gegen den autoritären Kirchenkurs beteiligt. Zwei von ihnen werden jetzt in Buchbänden einer neuen Reihe „Geschichte und Kirchenreform“ vorgestellt:
Franz Heinrich Reusch (1825-1900) – Zeugnis einer katholischen Freiheit. Ein dokumentarischen Sammelband mit Texten von Franz Heinrich Reusch, Leopold Karl Goetz, Johann Friedrich von Schulte u.a. Ausgewählt und herausgegeben von Peter Bürger.Reihe Geschichte & Kirchenreform – Zweiter Band. Norderstedt: BoD 2022.ISBN: 978-3-7557-6774-9 ; 528 Seiten; Preis 18,90 Euro.(Verlagsangebot & Leseprobe oben links): https://www.bod.de/buchshop/franz-heinrich-reusch-1825-1900-franz-heinrich-reusch-9783755767749
Der Briloner Franz Heinrich Reusch (1825-1900) war kein besonders schöpferischer Theologe, sondern ein akribisch arbeitender Gelehrter. Als Professor, zeitweilig sogar Rektor der Universität Bonn betreute er eine führende Zeitschrift der fortschrittlichen katholischen Theologen in Deutschland. Seine Weigerung, die neuen Papstdogmen von 1870 anzuerkennen, führte zur Exkommunikation. Reusch wurde erster Generalvikar der Alt-Katholiken, konnte allerdings als skrupulöser Priester manche einschneidenden Reformen (Liturgie, Aufhebung des Zölibatzwangs) nicht mittragen. Nach 1870 wandte sich der Bibelexeget (AT) unter enger Zusammenarbeit mit Ignaz Döllinger ganz der Kirchengeschichte zu. Sein bahnbrechendes Werk über den Index der verbotenen Bücher (1883/85) hat die vatikanische Behörde förmlich zu einer Reform genötigt.
Der hier vorgelegte dokumentarische Band enthält die maßgebliche Monographie über Reusch (Leopold Karl Goetz, 1901), Texte zur Maßregelung der Bonner Professoren durch den Kölner Erzbischof und eine Auswahl der ab 1871 veröffentlichten Schriften von F.H. Reusch: Das Unfehlbarkeits-Dekret (1871); Theologische Fakultäten oder Seminare? (1873); Die deutschen Bischöfe und der Aberglaube (1879); Der Theologe und Dichter Fray Luis de Leon (1873); Anmerkungen zu „Kardinal Robert Bellarmin“ (1887); „Predigten“ (ediert 1876). Erschlossen wird das Schaffen eines gewissenhaften, überaus bibliophilen Forschers, der auf scharfe Polemik verzichtet und gerade so die größte Wirkung erzielt: wissenschaftliche Aufklärung als Beitrag zur Kirchenreform.
Clemens August von Westphalen: Wider das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes Nachdruck der Schrift über Infallibilismus und Katholizismus von 1873/1885 (Geschichte und Kirchenreform – Band 1). Herausgegeben von Peter Bürger. Norderstedt: BoD 2022. 440 Seiten; Paperback; 16,90 Euro – ISBN: 978-3-7557-8444-9 Portofreie Bestellung hier (Leseprobe/Inhaltsverzeichnis oben links): https://www.bod.de/buchshop/wider-das-dogma-von-der-unfehlbarkeit-des-papstes-clemens-august-von-westphalen-9783755784449
Mit diesem anderen Band der Reihe „Geschichte & Kirchenreform“ wird ein weithin unbekanntes Kapitel der heftigen Auseinandersetzungen um das Erste Vatikanische Konzil erschlossen: Nach dem Tod des Grafen Clemens August von Westphalen zu Fürstenberg (1805-1885) auf Schloss Laer in Meschede ergeht sich die ultramontane Presse in Lobreden auf den berühmten „Anwalt der katholischen Sache“. Doch die Paderborner Bistumsleitung verbietet ein kirchliches Begräbnis. Mit Genugtuung enthüllt das „Organ für katholische Reformbewegung“ dann am 16. Oktober 1885, dass der eigenwillige Adelige 1873 und erneut kurz vor seinem Tod anonym eine der schärfsten Broschüren wider das neue Dogma von der päpstlichen Unfehlbarkeit veröffentlicht hat. Die gräfliche Familie kauft die gesamte Auflage auf. Für fast 100 Jahre ist eine breitere, sachgerechte Rezeption des Textes verhindert.
Clemens August von Westphalen zählt wie Joseph Pape, Franz Heinrich Reusch oder Johann Friedrich von Schulte aus Winterberg zu den namhaften Kritikern des I. Vatikanischen Konzils aus dem Sauerland. Die vorliegende Edition enthält beide Auflagen seiner brisanten Broschüre (1873/1885) und dokumentiert im Anhang deren Hintergründe, insbesondere altkatholische Reaktionen und den Austausch des Grafen mit seinem Jugendfreund Wilhelm Emmanuel von Ketteler. Gegenüber dem Mainzer Bischof beanspruchte der Laie ein Recht zum theologischen Einspruch. Das hatte mit seinem Verständnis von Kirche zu tun. – Diese Edition erhält, dass der Graf sich nicht von Streitsucht, sondern durch seine persönliche Frömmigkeit leiten ließ. Aus der „Gesellschaft Jesu“ im weiten Sinn konnte ihn keine Kleriker-Behörde exkommunizieren.
Der „katholische“ Wehrmachtbischof Franziskus Justus Rarkowski sparte nicht mit Hitler-Verehrung – nach Auskunft seines Generalvikars war das Militär bei der Abfassung von Hirtenworten beteiligt.
(Gastbeitrag von Peter Bürger)
**************************************** Kriegsworte von Feldbischof Franziskus Justus Rarkowski.
Edition der Hirtenschreiben und anderer Schriften 1917 – 1944.
Bearbeitet von Peter Bürger, mit Beiträgen von Johannes Apold und Heinrich Missalla.
ISBN 978-3-7543-2454-7 (Paperback, 624 Seiten, Preis 19,80 Euro)
Am 19. Februar 1938 kamen die Generale Keitel und Brauchitsch bei einem Diplomatenessen im Haus des Reichspräsidenten auf den Nuntius des Vatikans zu und „bedankten sich, dass sie einen Feldbischof bekämen“ (Zeitzeugnis Walter Adolph). Die Militärs bekamen genau den Bischof, den sie gewünscht hatten, und würden von diesem auch nie enttäuscht werden: Franz Justus Rarkowski (1873-1950).
Das renommierte römisch-katholische „Lexikon für Theologie und Kirche“ würdigte 1962 das Militärkirchenwesen in Hitlers Wehrmacht und dessen Spitze rigoros mit Stillschweigen. Das ganze Kapitel wollte man am liebsten für immer vergessen. Die us-amerikanischen Autoren Gordon C. Zahn (pax christi) und Guenter Levy durchkreuzten jedoch 1965 diesen Vorsatz mit zwei Buchkapiteln. Im Rahmen einer erhitzten Aachener Kirchenzeitungsdebatte verglich ein Verteidiger des deutschen Militärkirchenwesens diese Veröffentlichungen noch 1969 mit „östlicher Agitprop“.
Erst 1976 kam der katholische Student Johannes Apold (Uni Bochum) bei der Forschung einen bedeutsamen Schritt weiter. Er reiste trotz „Ausladung“ einfach unangemeldet nach Bamberg zu Georg Werthmann, dem gewesenen Wehrmacht-Generalvikar (und auch ersten kath. Generalvikar der Bundeswehr). Dieser hatte etwa drei Jahrzehnte lang das Archiv der kath. Wehrmachtseelsorge wie seinen Privatbesitz (!) behandelt, im eigenen Interesse auch ganz neu „geordnet“ bzw. sortiert. Im Bonner Militärbischofsarchiv durfte J. Apold dann trotz Werthmanns Empfehlung erst nach wiederholtem, hartnäckigem Vorsprechen Schriftgut einsehen und kopieren – allerdings nur unter Zeitdruck.
Besonders zwei nachfolgende Veröffentlichungen des Theologen Heinrich Missalla (Studie 1978, Quellenauswahl 1997) machten es „an sich“ auch im katholischen Selbstlobkollektiv unmöglich, den Ruf des Wehrmachtbischofs F. J. Rarkowski noch irgendwie zu retten. Man betonte ab jetzt, er sei ein „deutsch-nationaler Außenseiter“ und außerdem kein Mitglied der Bischofskonferenz gewesen. Ganz stimmig ist dieses Narrativ nicht. Der Paderborner Erzbischof Lorenz Jaeger[1] hat z.B. den Militärbischof nachweislich sehr geschätzt und ließ sich auch von dessen Texten inspirieren.
In den ellenlangen Publikationsreihen der kircheneigenen Zeitgeschichtsforschung gab es bislang nie etwas Platz für einen Rarkowski-Band. Seit einer Woche liegt jetzt aber die erste vollständige Edition der „Kriegsworte von Feldbischof Franziskus Justus Rarkowski“ im Rahmen des Projekts „Kirche & Weltkrieg“[2] vor. Die Zeiten ändern sich. Vier kirchliche Archive musste ich als Herausgeber wegen offener Fragen, fehlender Texte und Bildrechte konsultieren. Es wurde in jedem Fall freundlich geholfen.
„Hitlers Feldbischof“ – ein Hochstapler?
Eine eigentliche Biographie zu Franz Justus Rarkowski, dem Sohn eines begüterten Zentrumspolitikers in Allenstein (Ostpreußen), gibt es nicht. Genau besehen weiß man so gut wie nichts über seinen Werdegang. Die staatliche Schule verließ er ohne Abitur. Als Ordensmitglied der Maristen soll er im Ausland (Belgien, England, Österreich, evtl. auch Schweiz) diverse, nicht näher bezeichnete Studien der Gotteswissenschaft unternommen haben. Hat ihn dann der Fürstbischof von Brixen (Tirol) 1898 für die Ordensgemeinschaft, aus der er noch nicht ausgeschieden war, oder für das ostpreußische Heimatbistum zum Priester geweiht?
Zu einem nicht nachweisbaren Zeitpunkt vor dem 1. Weltkrieg kehrt Rarkowski in seine Geburtsdiözese Ermland zurück, erfüllt dort aber nicht die Bildungsvoraussetzungen zur Übernahme einer ordentlichen Pfarrstelle. Als sogenannter „Kuratus“ verlässt er im August 1914 die ihm anvertrauten Gläubigen und wechselt zur Militärkirche, wo er Gunst beim Feldpropst Heinrich Joeppen findet.
1917 erscheint sein mit vielen touristischen Front-Erinnerungen angereichertes Kriegsbuch „Die Kämpfe einer Preußischen Infanterie-Division zur Befreiung von Siebenbürgen“. Im Sprachgebrauch des Militärs nennt man die systematische Tötung vieler Menschen „Säuberung“, und diese blasphemische Gewohnheitsübung von Waffenträgern übernimmt der Verfasser, ein geweihter Priester, an nicht wenigen Stellen seiner Darstellung.
F.J. Rarkowski hat im 1. Weltkrieg als Feldseelsorger sein passendes männerbündisches Lebenselement gefunden – und die Militärs erwidern seine Liebe. Am 29. April 1930 teilt Reichswehrminister Wilhelm Groener dem Berliner Ortsbischof mit, fehlende Reife- und Pfarrerprüfung seien aus Sicht des Kriegsministeriums überhaupt kein Problem gewesen. Rarkowski habe im Rahmen des Militärkirchenwesens diesbezügliche Dispense erhalten, verfüge über eine ausgeprägte Befähigung zur Armeeseelsorge und erfreue sich – bis in hohe Ränge hinein – guter Zeugnisse von militärischen Vorgesetzten.
1929-1936 war F.J. Rarkowski Beauftragter für die Seelsorge an den Katholiken der deutschen Reichswehr und Wehrmacht, 1936-1938 Apostolischer Administrator für die Angehörigen der deutschen Wehrmacht und schließlich 1938-1945 Katholischer Feldbischof der deutschen Wehrmacht. Schon vor 1938 hat er diverse Texte „für Führer, Volk und Vaterland“ verfasst. Aufgrund welcher Kenntnisse bzw. Aktengrundlage machten Papst Pius XI., dessen unselige rechte Hand Eugenio Pacelli und der Berliner Nuntius diesen umstrittenen Mann zum höchsten Militärseelsorger und geweihten Bischof über Millionen katholische Soldaten in Deutschland? Es wäre an der Zeit, dass der Vatikan heute darüber Rechenschaft ablegt.
„Bewährung im Dienste des Führers“
Insgesamt 56 „Hirtenschreiben“, Aufsätze für eine Soldaten-Zeitungsbeilage „Glaube & Kampf“ und ausgewählte Dokumente (samt zwei Vergleichstexten) enthält die zweite Abteilung der neuen Quellenedition zu F.J. Rarkowki. Zwei dokumentierte Darstellungen von Johannes Apold und Heinrich Missalla, ein Stichwortregister sowie die zusätzliche Möglichkeit des „digitalen Abtastens“ auf unserer Projektseite erleichtern die inhaltliche Erschließung dieser Texte.
Das theologische Niveau wird besonders schmerzlich sichtbar, wo der von Sexualängsten gepeinigte Militärbischof über Manneszucht und eine „Sauberkeit der Gedanken“ nachsinnt oder seine Erkenntnis mitteilt, dass eigentlich nur die Deutschen über eine voll ausgereifte Gemütstiefe zur Feier der heiligen Weihnacht verfügen.
Wie man die abstrusen und hochpeinlichen Texte zur Kriegsertüchtigung religionsgeschichtlich einordnen soll, mag offengelassen werden. Sie bezeugen trotz uferloser Klerikalpathetik (und vermeintlich frommer Lyrik-Beigaben) auf jeden Fall nicht den Glauben des Jesus von Nazareth.
Die Hitler-Nennung in den Rarkowski-Texten erschließt sich über die Wortfeld-Statistik wie folgt: „Hitler“ (7 mal); „Führer“ (55 mal); „Oberster Befehlshaber“ (29 mal); „Feldherr“ (2 mal). Der Wehrmachtbischof lobt wiederholt die „nationalsozialistische Revolution“ mit ihren großen Errungenschaften (wider alle „Entartungen“) und wünscht, dass sich die katholischen Soldaten „im Dienste des Führers“ bewähren. Adolf Hitler gilt ihm als die höchste weltliche Autorität: „Unsere Feinde, gegen die wir nunmehr den deutschen Lebensraum zu verteidigen haben“, wollten „die Vernichtung all dessen, was unser Führer geschaffen hat“.
Die weitere Wortfeld-Statistik liefert noch andere Hinweise darauf, wo das Herz des obersten deutschen katholischen Wehrmachtklerikers besonders erregt war – zum Beispiel: „Volk“ (etwa 650 mal), „Deutschland, deutsch“ (mehr als 600 mal), „Heimat“ (240 mal), „Sieg“ (182 mal), „Vaterland“ (121 mal), „Christus“ (101 mal), „Jesus“ (12 mal). Immerhin, „Christus“ ist gegenüber Hitler mit acht Nennungen im Vorsprung.
Wer die im Register der Edition zu den nachfolgenden Stichwörtern angegebenen Seiten nachliest, gelangt am schnellsten zur Kenntnis des bischöflichen Kriegsstandpunktes: „Blutgemeinschaft (Blut und Boden)“, „Bolschewismus, Bolschewik (Politkommissar)“, „Dolchstoßlegende, Revolte in der Heimat (als Ideologiekomplex)“, „Endsieg“, „Entscheidungskampf“, „Existenz des Volkes“, „Höchstes – höchste Werte …“, „Krieg, gerechter“, „Lebensrechte, deutsche (Existenzkampf des Volkes; Kampf des Lebens; Lebensbehauptung; Lebensgesetz; Lebensraum, Sein/Nichtsein)“, „Schicksalskampf“, „Untermenschentum“, „Versailles“, „Verteidigung, verteidigen“.
Franz Justus Rarkowski befand sich in vollständigem Einklang mit der Kriegsdoktrin des NS-Staates und kam offenbar nicht auf die Idee, man könne auf diesem Feld zum Häretiker werden. Es gab aber sehr wohl in der römischen Glaubenskongregation ein theologisches Gutachten mit der Klarstellung, dass die nationalsozialistische Kriegsdoktrin (für ein Großreich der „Arier“) mit dem Christentum schier unvereinbar ist.
Im Juli 1941 ergreift Kriegsbischof F. J. Rarkowski das Wort zum begonnenen Vernichtungsfeldzug gegen die Völker in der UdSSR, was im deutschen NS-Radio Widerhall findet. Er beschwört jenen Kreuzzug, den der „Führer gerade heute vor 20 Jahren an der Spitze einer kleinen Schar begonnen, und den er nunmehr als Oberster Befehlshaber der Wehrmacht für die ganze europäische Kulturwelt gegen die bolschewistische Barbarei führt“. Es bestehe kein Zweifel, „dass wir Deutsche nunmehr das Herzvolk Europas geworden sind“, berufen zu jener Entscheidung, „die den Bolschewismus für alle Zeiten aus der Geschichte vertilgt“. Der Bolschewismus, „das dämonische Regime der Barbarei“, bewirke, dass „der Mensch in den Bereich des Tierhaften herabsinkt“.
Endredaktion und Zensur durch das Militär?
Auf einen ungeheuerlichen Umstand bei der „Redaktion“ der Militärbischofsworte hat Heinrich Missalla – zuerst 1978 – so aufmerksam gemacht:
Bei der Beurteilung der Hirtenbriefe und der Person Rarkowskis ist die Berücksichtigung der Tatsache unerlässlich, dass er ständiger Kontrolle unterlag. Nach den Aufzeichnungen Werthmanns wurden die Hirtenbriefe des Feldbischofs wegen der Einordnung der Militärseelsorge in das Oberkommando des Heeres (OKH) / Allgemeines Heeresamt / Amtsgruppe Seelsorge in folgenden Etappen überwacht:
Zunächst behielt sich der Amtsgruppenchef das Recht vor, Hirtenbriefe des Feldbischofs vor ihrer Herausgabe zu überprüfen. Oberst Edelmann tat dies in der guten Absicht, den Gegnern der Feldseelsorge keinen Grund zum Einschreiten zu geben. Seine Tätigkeit bei dieser Zensur bestand vor allem in der Sorge dafür, dass der „Führer“ jedesmal genannt wurde. Fast immer wurde von ihm – geeignet oder unpassend – eine Apostrophierung des „Führers“ eingeflickt.
Zusätzlich zu dieser Zensur (Vorzensur) wurde im weiteren Verlauf des Krieges eine Vorlage der Hirtenbriefe beim Oberkommando der Wehrmacht (OKW)/Inland eingeführt. Oberstleutnant Wulff war bei der Überprüfung der Hirtenbriefe sehr großzügig und hat selten etwas moniert. […] In der zweiten Hälfte des Jahres 1944 kam zu diesen zwei Zensurstellen noch eine dritte hinzu: der Nationalsozialistische Führungsoffizier beim OKH. Dieser hatte jedoch keine Möglichkeit mehr, seine Zensurtätigkeit auszuüben, da vom Frühjahr 1944 bis zum Ende des Krieges […] kein Hirtenbrief mehr herausgegeben wurde.“
H. Missalla: Die Kirchliche Kriegshilfe[3]
Unter der Annahme, dass Werthmanns Darlegungen keine apologetischen „Schutzbehauptungen“ sind, ergibt sich folgendes Bild: Die römische Kirche erwirbt in der frühen Phase des NS-Staates das fragwürdige „Privileg“ einer militärkirchlichen Präsenz im zukünftigen Heer der deutschen Faschisten (Konkordat: Militärkirche samt Personal faktisch als Teil des Militärs) und schafft sodann durch die Ernennung eines dem Militär genehmen Wehrmachtbischofs eine der Voraussetzungen dafür, dass das Militär sogar die bischöflichen Verlautbarungen der Militärkirche redigieren kann.
Auch eine unter Druck oder Verweis auf Gehorsamseid vorgenommene Zensur der militärischen Vorgesetzten braucht freilich zum Erfolg ein irgendwie „ideologisch kooperationsbereites“ Gegenüber in der Militärkirche.
Nicht nur aus pazifistischer Sicht wäre die Kirche hier zum Objekt geworden, von dem man etwas gegen ein Zugeständnis von Wirkungsfeldern für geweihte Akteure und entsprechende Refinanzierungen verkaufen kann, sofern insbesondere die kirchenrechtlichen Bestimmungen für Sakramentenspendung und andere Riten – wie unter F.J. Rarkowski – peinlich genau eingehalten werden. Wer hat die klerikalen Akteure, die sich für Besitzer der Kirche hielten und ihre eigene Bedeutsamkeit mehren wollten, zu einem solchen Geschäft mit der Tötungsapparatur des NS-Staates ermächtigt?
Und der Generalvikar von Wehrmacht und Bundeswehr?
Schon seit Jahrzehnten können nur noch rechtskatholische Ignoranten bestreiten, dass die zugespitzte Bezeichnung „Hitlers Feldbischof“ für den obersten Vertreter der nominell katholischen Wehrmachtseelsorge angesichts der Flut von entsprechenden Zeugnissen nicht polemisch, sondern durchaus sachgerecht ist.
Beharrlicher musste freilich das Ehrenkleid von F. J. Rarkowskis Generalvikar – nachfolgend auch erster Generalvikar der Bundeswehr – reinlich gehalten werden. Mit Klugheit und Umsicht, so wird immer noch weitererzählt, habe Georg Werthmann als der „zweite Mann“ der Militärseelsorge 1939-1945 viel Schlimmes verhütet.
Hat er nun geholfen, der Gottesliebe in den Abgründen des Völkermordens einige Inseln zu erhalten, oder hat er – ohne Anhänger der NSDAP zu sein – sich mit „geistlichen Waffen“ am Lebensraum-, Ressourcen- und Vernichtungskrieg der NS-Wehrmacht gen Osten beteiligt?
Zum Christfest 1941 predigte Generalvikar Georg Werthmann den Lesern eines ökumenischen Massendrucks für die Kriegsfront als geistlicher Vertreter des Militärs:
„Doch das wisst ihr selbst genug, dass Weihnachten das Fest der Kameradschaft ist. Sie war der Reichtum eures Soldatenlebens in den schweren Kampftagen dieses Jahres, die hinter euch liegen, und die oft gigantische Wucht des Ringens mit dem bolschewistischen Gegner hat dieser Kameradschaft eine besondere Tiefe und Kraft gegeben. Nun aber ist es Weihnachten geworden, die Hand streckt sich dem treuen Waffengefährten entgegen, und das Herz grüßt die Heimat […], die ihr […] schütztet vor allen Hassern und Neidern, vor allem aber vor dem Untermenschentum und dem Vernichtungswillen östlicher Barbarei. […] Geht mutig und froh an eure Aufgaben, wenn die Weihnachtskerzen erloschen sind, und haltet euch bereit, jeden Augenblick wieder nach dem Schwerte zu greifen, wenn es zur Sicherung unseres großen Reiches nottut.“ Wehrmacht-Generalvikar G. Werthmann, Advent 1941
Das in Wirklichkeit laut eigenem Bekunden von Georg Werthmann verfasste, von F.J. Rarkowski nur unterzeichnete Hirtenschreiben für die Fastenzeit 1944 warnte kampfmüde Soldaten vor der „Melodie des Versuchers“, sah an der Kriegsfront im Osten „die Tore der Schule Gottes weiter aufgetan als“ irgendwo sonst und endete mit dem Wunsch, die „Kraft des Herrn“ möge die Soldaten der Wehrmacht befähigen, „das Beste zu geben für Führer, Volk und Vaterland“.
Ohne Befreiung aus der homophoben Angst kann die Weltkirche weder wahrhaftig noch gewaltfrei werden, Kirchenrevolte für die Liebenden (Teil 2)
(Ein Gastbeitrag von Peter Bürger)
In der Begründung zum vatikanischen Verbot des Segens über homosexuell Liebende wurde gezielt am „Fest der Kathedra Petri“ zum tausendsten Mal eine moraltheologische Ideologie reproduziert, die seit Jahrhunderten Grundlage einer blutigen Verfolgung von Lesben und Schwulen ist (siehe Kirchenrevolte für die Liebenden (Teil 1).
In Polen, Afrika, Teilen Amerikas und vielen weiteren Erdregionen ist der römisch-katholische Kirchenkomplex immer noch einer der Hauptakteure in jenen Bewegungen, die von Hass angetriebenen Verfolgern den Rücken stärken und Angst verbreiten.
Der Begründungsteil zum Anti-Segen-Responsum der obersten Glaubensbehörde wird von Theologietreibenden außerhalb der fundamentalistischen Institute nahezu einhellig als inakzeptabel beurteilt. Wenn man die umstrittenen Ausführungen nur ein wenig in Klartext übersetzt, erfüllen sie unter dem Maßstab der bürgerlichen Gesellschaft aber auch den Tatbestand der „Volksverhetzung“.
Hier wiederholt sich das ewige Drama, dass die Römische Kirche in der Wagenspur zutiefst falscher Axiome nicht nur stets dem weltlichen Menschenrechtsdiskurs hinterherhinkt, sondern mangels Umkehr zur Botschaft des Evangeliums unverdrossen Errungenschaften eines humanen Freiheitsringens sabotiert.
Der dogmatische Widerspruch
Geradezu zwanghaft festgehalten wird ein Wahngebilde, das die Kirche in einen eklatanten Widerspruch zu ihrer auf dem letzten Konzil in der Konstitution Lumen gentium vorgelegten Selbstdefinition versetzt. Die Diffamierung der homosexuellen Liebesbegabung als „Schöpfungsdefekt“ zementiert nämlich eine tiefgreifende Feindschaft zwischen einem nach eigenem Gutdünken förmlich festgesetzten „Schöpfer“ und allen Menschen, die mit ihrer Sexualität aus dem Raster der aristotelischen Naturrechtskonstruktion herausfallen. Dies ist das genaue Gegenteil des kirchlichen Anspruchs, „Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott“ zu sein.
Sabotiert wird in gleichem Atemzug die dogmatische Vision einer Kirche, die sich als ein Zeichen für die „Einheit der ganzen Menschheit“ erweist. Denn wenn alle Minderheiten, die ihre angeblich normwidrige Sexualität als Geschenk erfahren, zu Sündern gestempelt und aus der Gemeinschaft des Segens ausgeschlossen werden, agiert die Kirche als ein Zerstörungswerkzeug wider die „Einheit der ganzen Menschheit“. Die während des Ratzinger-Pontifikats vorgetragene Prognose, die Römische Kirche werde im dritten Jahrtausend in den großen Zivilisationsfragen „fortschrittlich“ sein, gleichzeitig aber in ihrem Inneren im fundamentalistischen Rückwärtsgang verbleiben und der Freiheit keine Heimatstatt gewähren, bleibt gruselig.
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