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Das Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht gegen den verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI. ist nicht unterbrochen. Das Landgericht teilt mit, dass an die Stelle des verstorbenen Beklagten die Erben treten.
(Pressemitteilung CORRECTIV)
Essen, 02. Januar 2023. Das Verfahren zur Verantwortung im Missbrauchsskandal gegen den Ex-Papst ist durch dessen Tod nicht unterbrochen, so heißt es in einem Schreiben des Landgerichts Traunstein, das CORRECTIV, dem BR und der Zeit vorliegt. Das Verfahren gehe weiter, da der verstorbene Ex-Papst „durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wurde. An die Stelle des verstorbenen Beklagten treten dessen Erben.“ Der Rechtsanwalt Andreas Schulz, der den Kläger Andreas Perr vertritt, sieht nun im Missbrauchsverfahren Papst Franziskus als den Rechtsnachfolger des Beklagten, da der verstorbene Papst emeritus Benedikt den Vatikan als Erbe eingesetzt habe.
„Nun muss Papst Franziskus entscheiden, ob er sich hinter der Immunität versteckt, oder ob er der Wahrheitsfindung Geltung verschafft“, sagt Rechtsanwalt Schulz, „für das Verfahren hat Papst Franziskus nun die Möglichkeit, die Archive des Vatikans zu öffnen und damit endlich für Transparenz zu sorgen“. Einblicke in die geheimen Vatikanakten könnten die Verantwortlichen für die Vertuschung der Missbrauchsfälle klar benennen.
Im Juni hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für Andreas Perr, einem Opfer des notorischen Missbrauchstäters Peter H. aus der oberbayerischen Gemeinde Engelsberg/Garching an der Alz, eine Feststellungsklage eingereicht, wie CORRECTIV, BR und Zeit exklusiv berichteten. Das Erzbistum München und Freising hatte H. trotz bekannter Übergriffe und einer Verurteilung immer wieder in Gemeinden als Priester eingesetzt.
Die Klage richtet sich neben dem kürzlich verstorbenen Papst Emeritus Benedikt XVI. auch gegen das Erzbistum München und Freising, den Kardinal Friedrich Wetter und den ehemaligen Priester Peter H.. Der Anwalt will für seinen Mandanten erreichen, dass das Gericht den „Ersatz eines entstandenen Schadens“ festgestellt, der durch den Missbrauch verursacht wurde. Der ehemalige Priester H. hatte in den 1990er Jahren den Kläger sexuell missbraucht. In einem geheimen Kirchenurteil wurde dem verstorbenen Ex-Papst bereits eine Pflichtverletzung vorgeworfen.
Essen, 26.09.2022. Das Landgericht Traunstein hat ein zivilrechtliches Vorverfahren in einem Missbrauchsfall der katholischen Kirche eingeleitet. Die Feststellungsklage vor einem Zivilgericht richtet sich auch gegen Papst Emeritus Benedikt XIV., dem eine Mitverantwortung vorgeworfen wird.
(Pressemitteilung von CORRECTIV)
Das Landgericht Traunstein beginnt das Vorverfahren für eine Feststellungsklage gegen den Papst Emeritus Benedikt XVI. sowie gegen das Erzbistum München und Freising, den Kardinal Friedrich Wetter und den ehemaligen Priester Peter H. zu. CORRECTIV, dem Bayerischen Rundfunk und der Zeit liegen Unterlagen vor, wonach der ehemalige Papst Benedikt XVI. eine „Notfrist“ von einem Monat hat, die anderen Beklagten von zwei Wochen haben, um „die Absicht der Vereidigung anzuzeigen“.
Im Juni hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für ein Opfer des notorischen Missbrauchstäters Peter H. aus der oberbayerischen Gemeinde Engelsberg/Garching an der Alz die zivilrechtliche Feststellungsklage eingereicht, wie CORRECTIV, BR und Zeit exklusiv berichteten.
Der Anwalt will für seinen Mandanten erreichen, dass das Gericht den „Ersatz eines entstandenen Schadens” in einem Zivilprozess feststellt, der durch den Missbrauch verursacht wurde. Damit würde vor einem weltlichen Gericht über die Verantwortung innerhalb der Kirche entschieden, auch wenn Fälle des Missbrauchs schon verjährt sind.
Der ehemalige Priester H. hatte in den 1990er Jahren den Kläger sexuell missbraucht. Der Kläger war Messdiener bei dem Täter H., der die Tat in einem geheimen Kirchenurteil bereits eingestanden hatte. In dem Urteil wurde dem Ex-Papst zudem eine Pflichtverletzung vorgeworfen.
Erzbistum setzte verurteilten Täter als Priester ein
H., der ursprünglich aus dem Bistum Essen stammt, wurde bereits wegen Kindesmissbrauch 1980 von Essen nach München versetzt, durfte aber weiter in Gemeinden mit Kindern tätig sein. Zu der Zeit der Versetzung war Joseph Ratzinger Erzbischof von München und für die Versetzung in die bayerische Gemeinde mitverantwortlich.
Recherchen zeigten, dass H. auch in der bayerischen Gemeinde bis in die 1990er Jahre Jugendliche missbraucht hat. Da die bisher bekannten Taten strafrechtlich verjährt sind, geht es in diesem Zivilprozess nun um die Anerkennung des entstandenen Schadens und damit um die Mitverantwortung der Bischöfe.
Ein Missbrauchsgutachten, das das Erzbistum München in Auftrag gegeben hatte, stellte im Januar für die damaligen Verantwortlichen des Erzbistums München und Freising sowie für den Kardinal Wetter „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ fest. Ratzinger ließ damals über seine Anwälte mitteilen, dass er auch als Erzbischof von München und Freising nichts von der Vorgeschichte des Priester H. gewusst habe.
Sollte die Frist versäumt werden, kann das Gericht auf Antrag des Klägers ein „Versäumnisurteil“ verhängen. Vor dem Landgericht besteht Anwaltspflicht, daher müssen sich die Beklagten von einem Anwalt vertreten lassen.
Über CORRECTIV
CORRECTIV wurde 2014 gegründet und ist das erste spendenfinanzierte Recherchezentrum in Deutschland. Als vielfach ausgezeichnetes Medium steht CORRECTIV für investigativen Journalismus. Die Redaktion bringt systematische Missstände ans Licht und will Veränderung anstoßen. Mit unabhängigen Recherchen und Faktenchecks schafft sie das informative Fundament für Debatten und Meinungsbildung und stärkt eine demokratische und offene Zivilgesellschaft.
Der emeritierte Papst Benedikt XVI. muss sich womöglich vor einem weltlichen Gericht wegen des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche verantworten.
(Recherchen und Pressemitteilung; CORRECTIV, ZEIT und BR)
Am vergangenen Wochenende reichte der Anwalt eines Missbrauchsopfers aus Bayern Klage vor dem Landgericht Traunstein gegen den Priester Peter H. sowie gegen mehrere Kirchenverantwortliche ein, unter ihnen Kardinal Friedrich Wetter, der ehemalige Papst Benedikt XVI., sowie die Erzdiözese München und Freising – vertreten durch Generalvikar Christoph Klingan. (*) Das berichten CORRECTIV, die Wochenzeitung DIE ZEIT sowie der Bayerische Rundfunk.
In den 1990er Jahren soll der damalige Priester Peter H. in der Erzdiözese München und Freising mehrere Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben, unter ihnen auch den Kläger. Die Kirchenoberen um den damaligen Kardinal Joseph Ratzinger hatten den pädophilen Priester H. 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden, obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war. Ein Psychiater hatte damals eine „narzisstische Grundstörung mit Päderastie und Exhibitionismus“ diagnostiziert. 1986 wurde H. von einem Gericht wegen Missbrauchs an mehreren Jugendlichen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, aber weiter eingesetzt.
Da die Missbrauchstaten strafrechtlich weitgehend verjährt sind, wendet der Rechtsanwalt des Opfers, der Berliner Strafverteidiger Andreas Schulz, einen juristischen Kniff an: er hat eine so genannte Feststellungsklage eingereicht, mit der zwar keine strafrechtliche Verfolgung, womöglich aber eine Feststellung der Schuld der Kirche erreicht werden kann. Sein Mandant hoffe darauf, dass ein weltliches Gericht feststelle, dass der damalige Priester H. ihn missbraucht habe und deswegen „zum Ersatz des Schadens ihm gegenüber verpflichtet ist“, heißt es in der 69-seitigen Klageschrift, die CORRECTIV, der ZEIT sowie dem Bayerischen Rundfunk vorliegt.
„Er will erreichen, dass ein weltliches Gericht ebenfalls feststellt, dass der Papst Emeritus Benedikt XVI. hierzu verpflichtet ist, weil dieser als Erzbischof verantwortlich zugestimmt hat, den Priester H. wieder in der Gemeindearbeit einzusetzen, obwohl dem Erzbistum München und Freising die sexuellen Übergriffe des H. bekannt waren“. Ratzinger habe als Kardinal „Kenntnis von allen Umständen und hat es zumindest billigend in Kauf genommen, dass dieser Priester ein Wiederholungstäter ist.“
Im Fall von Peter H. sind die Indizien erdrückend. Ein internes Verfahren der Kirche hatte bereits 2016 die Schuld des Priesters festgestellt. Danach seien mehrere Jugendliche, darunter der heutige Kläger, von Peter H. in den 1990er Jahren missbraucht worden, heißt es in einem außergerichtlichen Dekret. Dort ist auch von einer Pflichtverletzung der damals verantwortlichen Kirchenoberen die Rede. Auch das Münchner Missbrauchsgutachten vom Januar 2022 erkannte eine Mitverantwortung der Kirchenoberen des Erzbistums. Der Kläger nutzt das Dekret und das Missbrauchsgutachten, um auch gegen den Ex-Papst sowie dessen Nachfolger als Erzbischof in München Kardinal Friedrich Wetter vorzugehen.
Ob der emeritierte Papst für die Übergriffe belangt werden kann, ist umstritten. Experten räumen der Klage Chancen ein, wenn die Kirche darauf verzichtet, sich auf die Verjährung zu berufen, wie sie es bereits in den innerkirchlichen Verfahren getan hatte. Gegenüber Correctiv, der ZEIT und dem BR kündigte Wetter an, keinen Antrag auf Verjährung stellen zu wollen. Ein Sprecher des erzbischöflichen Ordinariats München bat um Verständnis, „dass sich die Erzdiözese München und Freising nicht zu einem laufenden gerichtlichen Verfahren äußert“. Der emeritierte Papst ließ eine Anfrage bis zum Redaktionsschluss ebenso unbeantwortet, wie der ehemalige Priester Peter H.
Im Falle eines Erfolgs der Klage würde die Kirche zwar nicht zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt, geriete aber weiter unter Druck, ihre Haltung zu Entschädigungen zu überdenken.
(*) der vorhergehende Teilsatz ab „unter“ wurde (23.6.2022, 16:45) korrigiert.
Forschungsteam legt Ergebnis einer Studie der Jahre 1945 bis 2020 vor / Vorwurf des „massiven Leitungsversagens“
In der Zeit von 1945 bis 2020 sollen mindestens 196 Kleriker aus dem Bistum Münster sexuellen Missbrauch an Minderjährigen begangen haben – konkret handelte es sich um 183 Priester, einen ständigen Diakon und 12 Brüder einer dem Bischof lange Zeit unterstellten Ordensgemeinschaft.
(Pressemitteilung WWU Münster)
Dies ist das zentrale Ergebnis einer im Jahr 2019 begonnenen Studie, die ein Wissenschaftsteam der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster am Montag (13. Juni) vorgestellt hat. „Die Bischöfe und andere Verantwortliche in der Bistumsleitung wussten über die Taten zum Teil ausführlich Bescheid“, betont Prof. Dr. Thomas Großbölting, der mit Prof. Dr. Klaus Große Kracht hauptverantwortlich für die Studie ist. „Nicht erst seit dem Jahr 2010 – als der Missbrauchsskandal in der deutschen Öffentlichkeit hohe Wellen schlug – war ihnen in vielen Fällen bekannt, dass Priester des Bistums Münster Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene sexuell missbraucht haben.“
Bezogen auf die Gruppe der Priester macht die Zahl von 196 Beschuldigten rund vier Prozent aller Priester in der Diözese zwischen 1945 und 2020 aus. Bei fünf Prozent der Täter könne man von „Serientätern“ sprechen, da sie für mehr als zehn Taten verantwortlich seien. Die Zahl der Betroffenen liegt den Wissenschaftlern zufolge bei mindestens 610 Personen, wobei das Dunkelfeld „erheblich höher“ liegen dürfte – die Wissenschaftler gehen davon aus, dass diese Zahlen acht bis zehn Mal höher liegen. Viele der Betroffenen erlebten wiederholt sexuellen Missbrauch durch die Täter, in 43 Fällen habe es „starke körperliche Gewalt“ gegeben. Die psychischen und physischen Folgen der Tat begleiteten und begleiten sie oft ihr Leben lang. Etwa drei Viertel der Betroffenen waren männlich, ein Viertel weiblich. Häufig besaßen sie über den Ministrantendienst oder andere Gruppierungen eine enge kirchliche Bindung, die die Täter skrupellos ausnutzten.
Die Forscher fanden bei ihrem Aktenstudium heraus, dass ein Großteil der beschuldigten Geistlichen lediglich versetzt wurde, ohne in ihren seelsorglichen Tätigkeiten eingeschränkt zu werden. „Die erschreckende Bilanz lautet, dass bis über das Jahr 2000 hinaus die Personalverantwortlichen des Bistums Münster ihrem Wächteramt im Hinblick auf den sexuellen Missbrauch durch Kleriker der Diözese nicht gerecht geworden sind“, unterstreicht Klaus Große Kracht. „Sie haben vertuscht, geschwiegen und lediglich vordergründig eingegriffen, wenn es darum ging, einen öffentlichen Skandal zu vermeiden. Die Betroffenen hatten sie nicht im Blick.“
Dieses „massive Leitungsversagen“ betrifft demnach die Amtszeiten der Bischöfe Michael Keller (1947 – 1961), Joseph Höffner (1962 – 1969), Heinrich Tenhumberg (1969 – 1979) und Reinhard Lettmann (1980 – 2008) gleichermaßen. Selbst unter Bischof Felix Genn (seit 2009) brauchte die Bistumsleitung zunächst eine gewisse Zeit, bis sie gegen Missbrauchstäter in den eigenen Reihen so rigoros und unzweideutig vorging, wie es in den vergangenen Jahren zum Standard im Bistum Münster geworden ist.
Die Forscher der Universität Münster – eine Sozialanthropologin und vier Historiker – zeichnen das Ausmaß wie auch die Entwicklung und Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster anhand von zwölf Fallbeispielen, einer quantitativen Bilanz sowie einer Untersuchung verschiedener Akteursgruppen nach, die mit dem Wissen um den Missbrauch im Bistum Münster in Kontakt kamen. Darunter befinden sich die Gruppe der Therapeuten sowie die sogenannten Bystander, also jene Personen, die in den jeweiligen Gemeinden über die Missbrauchsvorwürfe Kenntnis hatten, aber nicht einschritten. Daran könne man, berichten die Wissenschaftler, nicht nur die lange Zeit „feste Verankerung der Pastoralmacht der Priester, sondern auch die Bedeutung des Klerikalismus von unten“ erkennen. Zudem beleuchteten die Wissenschaftler in ihrer Analyse die inneren Machtverhältnisse und Kommunikationsstrukturen in der Bistumsleitung, die in vielen Fällen die Vertuschung erst möglich gemacht haben.
Freier Download der Studie
Die Forscher betonten, dass sie die kirchlichen Akten des Bistums ungehindert einsehen konnten und mit zahlreichen Betroffenen gesprochen haben. Die Studie steht unter folgender Adresse zum freien Download zur Verfügung: https://go.wwu.de/aubim-studie.
Zudem haben die Wissenschaftler die Ergebnisse ihrer Forschung in zwei Büchern vorgelegt:
Bernhard Frings/Thomas Großbölting/Klaus Große Kracht/Natalie Powroznik/David Rüschenschmidt: Macht und sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche. Betroffene, Beschuldigte und Vertuscher im Bistum Münster seit 1945, Freiburg i. Br.: Herder 2022, 589 Seiten.
Thomas Großbölting: Die schuldigen Hirten. Geschichte des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche, Freiburg i.Br.: Herder 2022, 288 Seiten.
Zur Studie
Das Projekt, das die Jahre 1945 bis 2020 umfasst, begann am 1. Oktober 2019. Die Initiative für die auf zweieinhalb Jahre angelegte Studie ging vom Bistum Münster aus, das dafür rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Hauptverantwortlich für die Studie sind Prof. Dr. Thomas Großbölting (ehemals Universität Münster, jetzt Forschungsstelle für Zeitgeschichte der Universität Hamburg) und Prof. Dr. Klaus Große Kracht (Universität Münster). Ein achtköpfiger Beirat begleitet die Forschung und berät bei der Beachtung wissenschaftlicher und juristischer Standards. Auch drei Betroffene, darunter der Initiator einer Selbsthilfegruppe, sind vertreten.
Wenn Sie Fragen zum Projekt haben oder als Betroffener oder Zeitzeuge Informationen weitergeben möchten, nutzen Sie bitte folgende email-Adresse: missbrauchsstudie@uni-muenster.de oder wenden Sie sich persönlich an einen der Mitarbeiter*innen des Forschungsprojektes.
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