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Ausstellung in der Dortmunder DASA knöpft sich „Konflikte“ vor: Diese Ausstellung beginnt buchstäblich bei Adam und Eva – präsent durch eine Gemälde-Reproduktion. Am biblischen Anbeginn der Menschheit erleben sie, wie unversehens Sünden und damit Konflikte in die Welt geraten … revierpassagen

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Kreistag trifft sich wieder im Kreishaus in Meschede: Am Freitag (24.03.) findet die erste Sitzung des Kreistags in diesem Jahr statt. Nachdem diese Sitzungen pandemiebedingt in den letzten Jahren nach Olsberg oder Bigge verlegt wurden, trifft sich der Kreistag nun wieder im Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 15 Uhr … sbl

Briloner SPD diskutiert über wohnortnahe Krankenhausversorgung

Von links: Rene Thiemann, Christof Bartsch, Lisa-Kristin Kapteinat und Dirk Wiese (Foto SPD Brilon)

Auf Einladung der Briloner SPD diskutierten in dieser Woche Expertinnen und Experten zu den geplanten Krankenhausreformen auf Bundes- und Landesebene und ihren Auswirkungen für den Hochsauerlandkreis in Tommy’s Restaurant & Gaststube.

(Pressemitteilung der SPD Brilon)

Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (MdB) sollen Krankenhäuser zukünftig Teil der Daseinsvorsorge werden. Den vorgestellten Plänen zufolge werde die Krankenhausversorgung in Deutschland zukünftig nach medizinischen und nicht mehr nach ökonomischen Gesichtspunkten ausgerichtet. Denn Krankenhäuser erbringen täglich eine sogenannte Vorhalteleistung, in dem sie bereitstehen. Diese Vorhalteleistung solle künftig finanziert werden. Fallpauschalen sollen absinken, der ökonomische Anreiz, Behandlungen, um der Behandlungen willen vorzunehmen, werde so gesenkt. 

Rene Thiemann (Geschäftsführer des Städt. Krankenhaus Maria-Hilf in Brilon) machte deutlich, dass auf der Wegstrecke noch viele Detailfragen zu klären sind. Ein weiteres Reformvorhaben ist auf der Landesebene hingegen bereits im Prozess weit fortgeschritten. Am 1. September des vergangenen Jahres startete die Umsetzung des neuen Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen. Der Hochsauerlandkreis gehört danach zum sogenannten Versorgungsgebiet 15. Aktuell laufen die regionalen Planungsprozesse.

Für Bürgermeister Dr. Christof Bartsch ist dabei von entscheidender Bedeutung, dass das heimische kommunale Krankenhaus eine klare Zukunftsperspektive bekommt. „Insbesondere unsere Geburtshilfe, aber auch die Kardiologie, sind wichtig für die Bürgerinnen und Bürger und sind für mich ein Teil der Daseinsvorsorge. Mein klares Ziel ist es, dass das Krankenhaus Brilon als Gesundheitszentrum gut aufgestellt in die Zukunft geht. Dafür muss die Politik jetzt die richtigen Weichen stellen und für eine auskömmliche Finanzierung gerade der Krankenhäuser im ländlichen Raum sorgen.“

Lisa-Kristin Kapteinat (MdL, stv. Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion) bekannte sich zur wohnortnahen Krankenhausversorgung. Sie kritisierte, dass der begonnene Prozess der schwarz-grünen Landesregierung sehr intransparent vonstatten gehe und folglich für viel Unruhe sorge. Zudem kritisierte sie, dass Minister Laumann (CDU) noch vor der Corona-Krise gesagt hätte, dass jedes zweite Krankenhaus überflüssig sei. Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion müsse eine wohnortnahe bzw. erreichbare Krankenhausversorgung insbesondere im ländlichen Raum auch weiterhin gegeben sein. Alles andere dürfe nicht Ziel der Reform aus Düsseldorf sein.

„Das Thema der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum werden wir in diesem Jahr gemeinsam mit dem Arbeitskreis Gesundheit der Sauerländer SPD in vielen Veranstaltungen aufgreifen. Zudem erwarten wir Gesundheitsminister Karl Lauterbach in diesem Jahr zu einer Veranstaltung vor Ort im Sauerland.“, so der heimische Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Briloner SPD Dirk Wiese abschließend. Weitere Informationen auch immer aktuell unter www.spd-brilon.de.

Frauen verdienen in NRW 17 Prozent weniger als Männer

Der unbereinigte Gender-Pay-Gap (geschlechtsspezifische Verdienstunterschied) lag in NRW auf dem Niveau des Vorjahres. In den sechs Jahren zuvor hatte er sich kontinuierlich verringert.

Düsseldorf (IT.NRW). Mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 19,91 Euro haben Frauen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 rund 17 Prozent weniger verdient als ihre männlichen Kollegen (23,91 Euro).

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag dieser Wert damit auf dem Niveau des Jahres 2021. In den sechs Jahren zuvor hatte sich der unbereinigte Gender-Pay-Gap (geschlechtsspezifischer Verdienstunterschied) kontinuierlich verringert.

Der unbereinigte Gender-Pay-Gap ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einer Lohndiskriminierung weiblicher Beschäftigter in dieser Höhe, da er keine Auskunft über die Ursachen des geschlechtsspezifischen Verdienstabstands gibt. In seinem Wert kommen nicht nur Differenzen in der individuellen Entlohnung zum Ausdruck, sondern vor allem Unterschiede in den Beschäftigungsstrukturen von Frauen und Männern.

Der Verdienstabstand ist vor allem darauf zurück zu führen, dass Frauen in Berufen, Branchen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Hinzu kommt, dass 59 Prozent aller Frauen in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, die häufig geringer entlohnt werden als Vollzeittätigkeiten. Gleiches trifft jedoch nur auf 22 Prozent der Männer zu.

Der unbereinigte Gender-Pay-Gap (Lohnlücke zwischen Frauen und Männern) wird europaweit nach einheitlichen methodischen Vorgaben berechnet und gilt als zentraler Maßstab für internationale Vergleiche der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede.

Der unbereinigte Gender-Pay-Gap wurde bis zum Berichtsjahr 2021 auf Basis der Verdienststrukturerhebung unter Einbeziehung von Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebung ermittelt. Ab dem Berichtsjahr 2022 basieren die Daten auf der neuen monatlichen Verdiensterhebung. Da unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethodiken zugrunde liegen, sind die Ergebnisse für das Jahr 2022 nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar.

Interne Dokumente zeigen mögliche Milliardenverschwendung bei PCR-Tests – Lauterbach: „Testkosten waren zu hoch“

Mehr als sechs Milliarden Euro haben Staat und Krankenkassen bisher für PCR-Tests in der Corona-Pandemie ausgegeben. Nach Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ hätten sie einen großen Teil der Summe sparen können. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) räumte auf Anfrage ein, dass die Preise für PCR-Tests „zu hoch“ gewesen seien.

(Pressemitteilung WDR)

Erstmals werden durch die Recherchen die fragwürdigen Preis-Kalkulationen öffentlich, mit denen die Ärztefunktionäre hohe Erstattungspreise für die Labore aushandelten. Die Recherchen zeigen, dass die Testmaterialien auf dem Markt damals deutlich günstiger zu kaufen waren, als Ärztevertreter in den Preisverhandlungen angegeben hatten. Demnach bezifferten Ärzte-Vertreter in den Verhandlungen mit den Krankenkassen im Mai 2020 die Materialkosten für einen PCR-Test mit 22,02 Euro. Das geht aus bisher vertraulichen Unterlagen und Abrechnungen hervor, die WDR, NDR und SZ einsehen konnten. Auf dem freien Markt hingegen verkauften mehrere Anbieter zertifizierte Testkits zu dieser Zeit für vier bis sieben Euro.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung will auf Anfrage keine Belege für ihre Berechnungen vorlegen. Sie teilt lediglich mit, dass gerade zu Beginn der Pandemie „erhebliche Marktengpässe bei Reagenzien und Materialien auftraten, die zu einem langfristig hohen Preisniveau beigetragen haben.“ Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben zu dieser Zeit 30 von 170 Laboren über Knappheit geklagt. Gleichzeitig bauten die Labore ihre Kapazitäten in diesen Wochen massiv aus.

Der damalige Minister Jens Spahn lässt heute auf Anfrage mitteilen, die Verfügbarkeit von PCR-Tests schnell und verlässlich herzustellen, sei „gerade im schweren ersten Jahr ein zentrales Mittel der Pandemie-Bekämpfung“ gewesen. Konkrete Fragen könne er nicht beantworten, da er keinen Aktenzugang mehr habe.

Heute erhalten die Labore noch rund 30 Euro für einen PCR-Test, inklusive Personal-, Transport- und sonstige Kosten. Mit den Recherchen von WDR, NDR und SZ konfrontiert, räumt Gesundheitsminister Karl Lauterbach ein: „Mir erschienen die Testkosten zu hoch. Ich habe sie dann um mehr als die Hälfte abgesenkt. Trotzdem kommen die Anbieter mit dem Geld aus. Daher können die Kosten also nicht höher sein als das, was jetzt bezahlt wird.“ Das Gesundheitsministerium selbst antwortete auf detaillierte Fragen knapp: Die Vergütung orientiere sich an den „relevanten Kostenfaktoren“.

Die Gesetzlichen Krankenkassen beklagen gegenüber WDR, NDR und SZ ein „Informationsungleichgewicht“: „Die Ärzteschaft, die auch die Labore vertreten, die wissen deutlich mehr über die echte Kostenstruktur in den Laboren“, sagt Sprecher Lanz. Die Kassen hätten unter Druck gestanden, die Versorgung von 73 Millionen Versicherten sicherzustellen.

Die Recherche zeigt auch den Einfluss, den der Lobby-Verein „Akkreditierte Labore in der Medizin“ (ALM) im Ministerium von Lauterbach-Vorgänger Jens Spahn hatte. Mehrfach wurden den Recherchen zufolge Referentenentwürfe so geändert, wie der ALM es in seinen Eingaben vorgeschlagen hatte. So setzte sich die Laborlobby erfolgreich für die Beibehaltung höherer Preise ein und lobbyierte dagegen, dass sich Zahnärzte und Veterinärmediziner an den Tests beteiligen dürfen. Der ALM ließ eine Anfrage unbeantwortet.

Über das Thema berichtet auch „11KM – Tagesschau-Podcast“, der sich ab Sonntagabend in der ARD-Audiothek findet. Weitere Berichte gibt es auf „tagesschau.de„, „sueddeutsche.de“ und in der Süddeutschen Zeitung (Montagsausgabe).

Kreishaushalt HSK: Wie ein “Buchhaltungstrick” akzeptabel wurde…

Am 9. Dezember 2022 hat der Kreistag den Kreishaushalt 2022 beschlossen. Erst während der Sitzung brachten CDU und FDP den (wie üblich) gemeinsamen Antrag ein, den Hebesatz für die Kreisumlage gegenüber dem Haushaltsentwurf um 1,22 Punkte zu senken. Vorher gab es dazu keine Sitzungsvorlage.

(Der Artikel ist heute auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Städte und Gemeinden waren allerdings vorher schon informiert – und selbstverständlich erfreut, denn eine niedrigere Kreisumlage schont ihre Kassen. Die Bürgermeister verzichteten so ganz auf das ihnen zustehende Recht, vor dem Kreisausschuss zum Kreishaushalt Stellung zu nehmen.

Was sich hier gut anhört, ist in Wahrheit aber eine sehr bedenkliche Aktion. Denn der Kreis hat nicht etwa seine Ausgaben gesenkt, sondern nur eine Art Schattenhaushalt gebildet. 6,1 Mio Euro wurden als sog. Finanzschäden, die als Folgen des Ukraine-Kriegs entstanden sind, “isoliert”. Dazu gehören z.B. Verteuerungen für Strom uns Gas. Diese tatsächlich entstehenden Aufwendungen erscheinen damit nicht mehr in den aktuellen Ausgaben des Kreises, sondern diese Lasten sollen dann in den nächsten (bis zu 50 !) Jahren abgetragen werden.

In seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs fand der Landrat Ende Oktober noch ganz andere Worte. Dort bezeichnete er eine solche Isolierung als “Buchhaltungstrick”, mit dem “heutige Belastungen … in die Zukunft verschoben werden”. An dieser Ausgangslage hatte sich bis zum 9. Dezember nichts geändert. Es bestand noch nicht einmal eine gesetzliche Grundlage für diese Lastenverschiebung.

Besonders bemerkenswert: Auf Bundesebene kritisiert die CDU die Bildung von Sondervermögen als Umgehung der Schuldenbremse. Und im Kreis veranlasst sie genau so etwas. Bekanntlich ist der Bundestagsabgeordnete aus dem HSK auch Fraktionsvorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion.

Ganz anders verliefen die Haushaltsberatungen im südwestfälischen Nachbarkreis Siegen-Wittgenstein. Dort lehnte der Kreistag am 16.12. den vom dortigen Landrat eingebrachten Haushaltsentwurf ab – nach siebenstündiger Debatte. CDU und SPD konnten sich nicht über die Höhe der Kreisumlage einigen, und die faktische GroKo ist dort wohl beendet (das wäre auch im HSK wünschenswert!). Dieser Kreis geht nun ohne beschlossenen Haushalt ins neue Jahr, aber wahrscheinlich gibt es dort künftig eine offenere Debattenkultur im Kreistag.

Kfz-Zulassungsstelle Meschede ist zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet. E-Auto-Förderung kann voll erhalten werden.

Zum Beginn des neuen Jahres sinkt die Förderung für E-Autos um 1.500 bis 2.000 Euro. Dabei ist nicht der Tag des Erwerbs entscheidend, sondern das Datum der Zulassung beim Straßenverkehrsamt. Viele Kundinnen und Kunden warten teilweise schon seit vielen Monaten auf ihr Auto, das nun zum Jahresende ausgeliefert wird. Dann ist es besonders ärgerlich, wenn es mit der Zulassung im alten Jahr nicht mehr klappt.

(Der Artikel ist heute auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Kreisverwaltung hatte angekündigt, ihre Büros zwischen Weihnachten und Neujahr komplett zu schließen. Am 9. Dezember gab es im Kreistag jedoch eine direkte positive Rückmeldung zur Haushaltsrede des SBL, als wir darin ansprachen, dass E-Autos bis zum Jahresende angemeldet sein müssen, damit keine Kürzung der Prämie eintritt. In anderen Kreisen hätten Straßenverkehrsämter bereits zugesagt, deswegen zwischen Weihnachten und Neujahr zu öffnen, aus dem HSK sei bisher nur die Schließung der gesamten Kreisverwaltung für diese Woche bekannt.

Der Landrat sagte dann gleich im Anschluss an die Rede zu, dass die Zulassungsstelle Meschede zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet bleibt.

Seit gestern wird dies auch auf der Internetseite des HSK bekannt gegeben:
https://www.hochsauerlandkreis.de/aktuelle-themen/details/kreisverwaltung-von-heiligabend-bis-neujahr-geschlossen-kfz-zulassungsstelle-meschede-zwischen-den-jahren-geoeffnet

Umleitung: Wirecard, Terrorismus, Daten und drei Mal Geschichte

Morgenspaziergang mit Blick auf Schmallenberg (foto: zoom)

Wirecard-Prozess beginnt: Das perfekte Verbrechen … BZ

Terroristische Vereinigung: 3000 Sicherheitskräfte nehmen Reichsbürger und Querdenker fest … nordstadtblogger

Dateninstitut: Versprechen auf Gemeinwohl aus der Start-Up-Garage … netzpolitik

Historiopraxis: Zur Analyse pluralistischer Geschichtspraktiken: In Hamburg liegt seit gut zwei Jahren ein Schiff, das die einen als Symbol für Hamburgs Weltoffenheit und globalwirtschaftliche Bedeutung feiern und die anderen als Zeichen kolonialer Unterdrückung verstehen … publicHistory

W.E.B. du Bois – Along the color line: Der C.H. Beck-Verlag hat in seiner textura-Reihe ein nettes, schmales Bändchen mit Reportagen veröffentlicht, welche der schwarze US-Bürgerrechtler W.E.B. du Bois 1936 von seiner langen Reise durch Nazi-Deutschland veröffentlicht hat … schmalenstroer

Nachgefragt: Der Napoleonstein auf dem Melatenfriedhof Köln … historischdenken

Zu hohe Abwassergebühren

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Brilon für 2021, Abwasserentsorgung (Screenshot)

Viele Städte und Gemeinden erheben zu hohe Abwassergebühren. Das wurde spätestens klar durch eine Entscheidung des OVG Münster vom 17.05.2022 (9 A 1019/20).

(Der Artikel ist am 3. Dezember auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Auslöser war die Klage eines Einwohners der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Festsetzung von Schmutz- und/Regenwassergebühren für das Jahr 2017 in Höhe von 599,85 Euro. Das OVG gab dem Kläger Recht.

In der Urteilsbegründung dieses Musterverfahrens führt das OVG u.a. aus, dass die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Oer-Erkenschwick unwirksam ist. Die Gebühren waren insgesamt um rund 18 % überhöht. Neben einem geringfügigen Rechenfehler (doppelter Ansatz der Abschreibungen für Fahrzeuge und Geräte) liegen zwei grundlegende Kalkulationsfehler vor.

Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert (Preis für die Neuanschaffung einer Anlage gleicher Art und Güte) sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzinssatz (einschließlich Inflationsrate) sei unzulässig.

Aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergebe sich der Zweck der Gebührenkalkulation, durch die Abwassergebühren nicht mehr als die dauerhafte Betriebsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Die Gebühren dürfen nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung des Anlagevermögens auf der Basis seines Wiederbeschaffungszeitwertes sowie einer kalkulatorischen Nominalverzinsung widerspreche diesem Kalkulationszweck, weil er einen doppelten Inflationsausgleich enthalte.

Außerdem sei der von der Stadt in der Gebührenkalkulation angesetzte Zinssatz von 6,52 % sachlich nicht mehr gerechtfertigt, so das OVG. Der hier gewählte einheitliche Nominalzinssatz für Eigen- und Fremdkapital, der aus dem fünfzigjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 0,5 Prozentpunkten für höhere Fremdkapitalzinsen ermittelt wurde, ginge über eine angemessene Verzinsung des für die Abwasserbeseitigungsanlagen aufgewandten Kapitals hinaus.

Das Oberverwaltungsgericht hält es bei einer einheitlichen Verzinsung für angemessen, den zehnjährigen Durchschnitt dieser Geldanlagen ohne einen Zuschlag zugrunde zu legen. Daraus ergäbe sich für das Jahr 2017 bei der von der Stadt Oer-Erkenschwick ansonsten gewählten Methode ein Zinssatz von 2,42 %.

Auch im HSK sind viele Abwassergebührenbescheide betroffen. Zum Beispiel wurde jetzt das Jahresergebnis der Stadtwerke Brilon veröffentlicht. Dies erfolgte erst wenige Stunden vor der Ratssitzung, in der der Haushaltsplan 2023 beraten werden sollte, und erst auf Drängen der Bürgerliste. Wiederholt hatte der Bürgermeister die Veröffentlichung verweigert.

Aus der Jahresrechnung der Stadtwerke Brilon ergibt sich, dass die Stadtwerke allein beim Abwasser im Jahr 2021 einen Überschuss von fast 14% der Gebühren erzielten, mehr als 1 Mio Euro; im Vorjahr waren es „nur“ 13,3%. Dies dürfte mit den Vorgaben des OVG nicht vereinbar sein.

Die NRW-Landesregierung plant nun eine Neuregelung und hat den Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.

Dort geht es vor allem um die „Isolierung“ von sog. Finanzschäden, die den Kommunen durch die Corona-Pandemie und durch den Krieg in der Ukraine entstanden sind. Sie sollen von Kreisen und Städten bis zu 50 Jahre in die Zukunft verschoben werden, eine sehr unsolide Methode. In dem vom Landtag noch nicht beschlossenen Gesetz sind auch Neuregelungen für die Gebührenkalkulation enthalten. Durch die Neuformulierung von § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll der Zinsberechnungszeitraum von bisher 50 auf künftig 30 Jahre beschränkt werden und zudem der 0,5-prozentige Zuschlag entfallen.

In allen Kommunen des HSK werden in den nächsten Wochen die Gebührenbescheide eingehen. Die EmpfängerInnen sollten darauf achten, dass die Gebühren nicht zu hoch angesetzt werden. Wenn das städtische Versorgungsunternehmen z.B. beim Abwasser mehr als 5 % Überschuss erzielt, ist das ein sicheres Zeichen für eine rechtswidrige Kalkulation.

Hochsauerlandkreis: das Schweigen der Bürgermeister

Aus dem Entwurf für den Kreishaushalt 2023 ergeben sich erhebliche Herausforderungen für die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Aus der Kreisumlage, die von den Kommunen erhoben wird, möchte der Kreis 11,24 Mio Euro mehr einnehmen als im Jahr 2022, das bedeutet eine Steigerung um acht Prozent.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die neun Kommunen ohne eigenes Jugendamt sollen ihre Zahlungen für die Jugendamtsumlage zusätzlich um 4,87 Mio Euro erhöhen, eine Steigerung um fast elf Prozent.

Dafür plant die Kreisverwaltung 49,9 neue Vollzeitstellen. Saldiert um 7,8 Stellenabbau ergibt sich ein Netto-Zuwachs um 42,1 Stellen.

All dies muss von den Kommunen bezahlt werden, aus den Steuern und Abgaben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen.

Das Kommunalrecht räumt den Bürgermeistern das Recht ein, im Kreisausschuss zum Haushaltsentwurf Stellung nehmen. Doch heute kam die Nachricht aus dem Kreishaus, dass die für den 15. November 2022 vorgesehene Sitzung des Kreisausschusses ausfällt.

“Die Herren Bürgermeister” hätten dem Landrat “am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr von der durch § 55 Abs. 2 Kr0 NRW eingeräumten Möglichkeit der Anhörung zum Haushalt in öffentlicher Sitzung keinen Gebrauch machen wollen.”.

Schade!
In anderen Kreisen läuft das anders, wie z.B. in einem aktuellen Zeitungsartikel für den Landkreis Rostock nachzulesen ist: https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/rostock-lk/bad-doberan/buergermeister-wehren-sich-gegen-hoehere-abgaben-an-landkreis-rostock-XXYTDN72WJPP3O7QLKEETRVGY4.html

Antwort auf die Anfrage: „Kostensteigerung bei der Bobbahn Winterberg“

Am 15. Oktober hatte ich die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste zu möglichen Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg hier im Blog veröffentlicht. Am 27. Oktober hat der Landrat geantwortet. Den inhaltlich wesentlichen Teil des Schreibens veröffentliche ich im Folgenden.

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer Anfrage vom 15.10.2022 nehme ich nach Rücksprache mit der Geschäftsführung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (SZW) wie folgt Stellung:

  1. Die Geschäftsführung rechnet für das laufende Jahr 2022 mit einem Betriebskostenzuschuss der Gesellschafter Stadt Winterberg und Hochsauerlandkreis nicht, wie im Wirtschaftsplan angegeben, mit rd. 914 T €, sondern mit 764 T €.

  2. Das zusätzliche RodeI-Weltcup-Event (Eberspächer Rennrodel-Weltcup), das am 1. und 2. Januar 2022 in Winterberg stattgefunden hat, hat zu keinen zusätzlichen Kosten für die SZW geführt, da alle Aufwände durch entsprechende Erträge gedeckt werden konnten.

  3. Für das Vereisen und Kühlen der Bahn im laufenden Jahr 2022 rechnet die Geschäftsführung mit Kosten in Höhe von 253.023 € (Verbrauch: 1.100.000 kWh, 23 ct/kWh).

    Im Vergleich hierzu betrugen die Kosten der beiden Vorjahre:
    20203 224.555‚76 € (Verbrauch: 1.134.120 kWh, 19,8 c’t/kWh)
    2021: 221.039,28 € (Verbrauch: 1.169.520 kWh, 18,9 ct/kWh).

  4. Die Geschäftsführung der SZW reagiert mit folgenden Maßnahmen:

    Die Betriebszeiten werden bevorzugt in die Tageszeiten gelegt, um weitestgehend auf Beleuchtung zu verzichten.

    Die Eisstärke wird konsequent dünn gehalten, um eine effiziente und energiesparende Kühlung zu ermöglichen.

    Die Beleuchtung wird auf das Nötigste (Sicherheitsrelevante) reduziert.

    Es wird weiter in die Optimierung der Kälteanlage und deren Steuerung investiert, um die Stromverbräuche zu reduzieren.

    Die Videowände und deren Laufzeiten werden reduziert.

    Es wird auf Besucherzelte verzichtet.

    Die Raumtemperaturen werden reduziert, abhängig von der Nutzung.

    In der laufenden Saison, die am 26. Februar 2023 mit dem Eberspächer Rennrodel-Weltcup endet, werden keine Veranstaltungen abgesagt. Diese sind bereits geplant, vereinbart und ausfinanziert.

    Für die Saison 2023/2024 wird eine Vereisungszeit erst ab November angestrebt. Die Zusagen aller Veranstaltungen für die Saison 2023/2024 stehen unter Finanzierungsvorbehalt und sind abhängig von der Entwicklung der Energiekosten.

  5. Da sich das Jahr 2022 im Rahmen des Wirtschaftsplans bewegt, ist ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich.

Wie der Hochsauerlandkreis als Gesellschafter der SZW und die Stadt Winterberg auf die aktuelle Situation reagiert, ist Ergebnis der Haushaltsberatungen 2023, in dessen Verlauf auch der Wirtschaftsplan der SZW für 2023 beraten werden wird. Diese Beratungen bleiben abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider