UFZ-Klimaökonom Reimund Schwarze analysiert die Ausgangslage im Vorfeld
Beim Klimagipfel im Baku geht es vor allem um eine Vervielfachung der internationalen Klimafinanzierung. Gelingt dies nicht, wird auch die nötige schnelle Absenkung der Treibhausgas-Emissionen scheitern und das 1,5-Grad-Ziel endgültig außer Reichweite geraten, sagt Prof. Reimund Schwarze vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ). So wie in den vergangenen Jahren ist der Klimaökonom auch 2024 als Beobachter vor Ort. Im folgenden Statement analysiert er die Ausgangslage.
Für die COP29, die am Montag beginnende 29. UN-Klimakonferenz in Baku, kursiert eine neue Abkürzung: NCQG, ausgeschrieben New Collective Quantified Goal. Bei diesem „neuen gemeinsamen quantifizierbaren Ziel“ geht um ein langfristiges Regelwerk für die internationale Klimafinanzierung bis in die 2030er Jahre hinein.
In seiner Rede zur Einbringung des Haushalts begrüßte der Landrat die Anhebung des Preises für das Deutschlandticket. Er hat einen Dienstwagen mit Fahrer.
In der Kreistagssitzung am letzten Freitag brachte der Landrat auch den Entwurf des Kreishaushalts für das Jahr 2025 ein. Erfreulich: Der Landrat hielt nicht nur die Einbringungsrede, sondern der Haushaltsentwurf wurde gleichzeitig komplett ausgehändigt – was in den letzten Jahren nicht immer der Fall war. Der Haushaltsentwurf enthält ein Minus von 30,14 Mio Euro.
Zum teilweisen Ausgleich dieses Defizits soll die allgemeine Kreisumlage extrem steigen, von 34,19 % im Jahr 2024 um 4,05 Punkte auf 38,24 % im Jahr 2025. Der Hebesatz für die Kreisumlage ist der Prozentsatz, mit dem die 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet des HSK den Kreis an ihrer eigenen Finanzkraft beteiligen müssen; über deren Höhe entscheidet der Kreis alleine.
Noch dicker kommt es für die neun Kommunen ohne eigenes Jugendamt: Für sie soll die Jugendamtsumlage von 21,55 % auf 25,31 % steigen. Für die beiden Umlagen zusammen ergibt sich dadurch ein Anstieg um 7,81 Punkte, also etwa 14 %.
Die Modellrechnungen ergeben einen Anstieg der Beitragslast z.B. für Meschede (bisher 30,81 Mio Euro) um 7,01 Mio Euro, also um 23 %! Die einzige Kommune mit künftig geringeren Beiträgen an den Kreis wird die Stadt Brilon sein: Ihre Umlagelast sinkt um etwa 2,89 Mio. Euro. Grund dafür sind die gegenüber dem vorherigen Bemessungszeitraum deutlich gesunkenen Steuereinnahmen dieser Stadt.
Dabei profitiert der HSK selbst noch davon, dass er vom Land NRW einen Anstieg des Landeszuschusses (der sog. Schlüsselzuweisungen) in Höhe von 6,14 Mio Euro erwarten kann.
Zu den Ausgabensteigerungen des Kreises steigen besonders stark die Personalausgaben bei. Sie sollen um ein Zehntel wachsen, um 7,7 Mio Euro auf 86,16 Mio Euro. Statt 9,8 % wird im Erläuterungsbericht von Landrat und Kreiskämmerer behauptet, es seien 8,9 % Steigerung: leider geschönt. 8,9 Mio Euro fallen für die Pensions- und Beihilfelasten an, 3,50 Mio Euro mehr als im Vorjahr. Auch dies ist geschönt, denn von der Steigerung der Pensioslasten werden 4,76 Mio Euro in die beiden folgenden Jahre verschoben und belasten dann die Kreishaushalte.
Übrigens: In seiner Rede zur Einbringung des Haushalts begrüßte der Landrat die Anhebung des Preises für das Deutschlandticket. Er hat einen Dienstwagen mit Fahrer.
Die nächste Sitzung des Kreistags findet am kommenden Freitag (11. Oktober) um 15 Uhr im Kreishaus in Meschede statt. Ein wesentlicher Punkt ist die Einbringung des Entwurfs für den Kreishaushalt 2025 durch den Landrat. Nach den bisherigen Ankündigungen ist mit einem Defizit von etwa 24 Mio Euro zu rechnen. Es soll vor allem durch eine Anhebung der von den 12 Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage um mehr als ein Zehntel ausgeglichen werden.
Auf der Tagesordnung stehen außerdem die Jahresabschlüsse des “Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen” (zu dem u.a. die Kreis-VHS und die Kreismusikschule sowie die Museen gehören), des “Betrieb Rettungsdienst” und des “Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises”.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) soll zum 1. Juli 2025 das Sauerländer Besucherbergwerk in Bestwig-Ramsbeck mit allen obertägigen und untertägigen Anlagen übernehmen, zum symbolischen Preis von 1 Euro. Die bisherigen Gesellschafter Hochsauerlandkreis und Gemeinde Bestwig beteiligen sich an den laufenden Betriebskosten mit je 250.000 Euro pro Jahr. Über einen Beirat haben der Hochsauerlandkreis und die Gemeinde Bestwig ein Mitspracherecht an der künftigen Entwicklung.
Zur Sicherstellung der Finanzierung der Kitas soll das Land NRW aufgefordert werden, in der angekündigten KiBiz-Reform das Defizit hinsichtlich der Anpassung von Tarif- und Sachkostensteigerungen zu lösen, durch eine höhere Fortschreibung der Kindpauschalen.
Zu Beginn der Sitzung findet wieder eine Einwohnerfragestunde statt, in der alle EinwohnerInnen dem Landrat Fragen zur Kreispolitik stellen können.
Am Mittwoch (04.09.2024) sind die Mitglieder des Kreistags zu einer zusätzlichen Sitzung eingeladen. Sie beginnt um 17 Uhr im Großen Sitzungssaal des Mescheder Kreishauses.
Anlass ist der Beschluss über die Fusion der drei Sparkassen im Kreisgebiet, mit Sitzen in Arnsberg, Meschede und Brilon. Sie sollen zum 01.01.2025 zu einer einzigen Sparkasse zusammengeschlossen werden, unter dem Namen der bisherigen Mescheder Sparkasse “Mitten im Sauerland”. An dieser neuen Sparkasse werden künftig 12 Kommunen beteiligt sein: 11 aus dem HSK (alle außer Marsberg, das zur Sparkasse Padeborn gehört), und Finnentrop aus dem Kreis Olpe.
Solche Bankenfusionen sind nichts Ungewöhnliches und sollen die Leistungsfähigkeit der Geldinstitute erhöhen. Im konkreten Fall sind allerdings zwei Probleme absehbar:
SBL: “Ökostrom” ist nicht das Gleiche wie Strom aus regenerativen Energien
Auf ihrer Website berichtet die Sauerländer Bürgerliste, dass auf der letzten Sitzung des Kreistags auch die Einleitung der Ausschreibung für den Strombezug für die kreiseigenen Gebäude angestanden hätte; darüber hinaus der Strombezug fast aller kreisangehörigen Gemeinden und weiterer Behörden im Kreisgebiet. Die Vergabe erfolge für drei Kalenderjahre. Daraus hätte sich sich beim letzten Mal ein Volumen der Ausschreibung von ca. 38,7 Mio. kWh/Jahr für 1.872 Entnahmestellen mit einer Gesamtsumme von 8.853.544 € brutto ergeben, in drei Jahren also etwa 26,5 Mio Euro.
In der Sitzungsdrucksache von Landrat und Kreisverwaltung wurde die zu treffende Entscheidung erläutert:
Ihre Ermittlungen führten zu ersten Urteilen im Milliarden-Steuerskandal und brachten sogar Olaf Scholz in Erklärungsnot: Deutschlands wichtigste Cum-Ex-Ermittlerin verlässt nach Informationen von WDR-Investigativ die Justiz. Anne Brorhilker hat demnach am Montagvormittag bei der Kölner Generalstaatsanwaltschaft eine „Bitte um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis“ eingereicht. Die 50-jährige Oberstaatsanwältin leitet die deutschlandweit einzige Hauptabteilung für Cum-Ex-Ermittlungen, die bei der Staatsanwaltschaft Köln eigens dafür aufgebaut wurde. Sie und ihre Kollegen ermitteln derzeit gegen mehr als 1700 Beschuldigte. Geschätzte zwölf Milliarden Euro sollen Cum-Ex-Geschäfte die Steuerzahler gekostet haben. Banker, Berater und Aktienhändler hatten sich Steuern erstatten lassen, die nie jemand gezahlt hatte.
Im Interview mit WDR-Investigativ sagte Brorhilker zu ihrer Entscheidung: „Ich war immer mit Leib und Seele Staatsanwältin, gerade im Bereich von Wirtschaftskriminalität, aber ich bin überhaupt nicht zufrieden damit, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt wird.“ Die Politik, so Brorhilkers Befund, habe elf Jahre nach Bekanntwerden der ersten Cum-Ex-Fälle noch immer nicht hinreichend reagiert. Steuerdiebstähle seien längst nicht gestoppt, es gebe Cum-Ex-Nachfolgemodelle, wie bei einem „Hase-und-Igel-Spiel“. Grund seien fehlende Kontrollen, was bei Banken und auf den Aktienmärkten geschehe. Um das Problem zu lösen, spricht sich die Strafverfolgerin für mehr Personal in der Strafverfolgung und für eine zentrale bundesweite Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität aus, die auch Steuervergehen verfolge.
38 Tage sind bereits vergangen, seit die SBL-Kreistagsfraktion am 28.02.2024 für den Kreistag den Tagesordnungspunkt “Bericht des Landrats über den finanziellen Aufwand des HSK im Zusammenhang mit den Folgen des Cyberangriffs auf die SIT” beantragt hatte. In der Kreistagssitzung am 15.03. fand er nicht statt, aber nun gibt es am 10.04. wegen der SIT eine zusätzliche Sitzung des (kleineren) Kreisausschusses.
Kurz vor dieser Sitzung legten Landrat und Kreisverwaltung nun erst gestern, am 05.04. (und damit eine Woche später als nach der Geschäftsordnung vorgesehen!), ihre Sitzungsdrucksache 10/933 zu diesem TOP vor. Darin erfahren wir, dass die Verwaltung “eine Arbeitsgruppe eingerichtet (hat), um die finanziellen Auswirkungen des Cyberangriffs zusammenzustellen.” In einem ersten Schritt sollten die Ämter der Kreisverwaltung “die Sachkosten, die Personalkosten, evtl. Mindereinnahmen und Sonstiges für den Zeitraum vom 30.10.2023 bis zum 29.02.2024” melden.
Bekanntlich musste der Landrat vor einigen Tagen unrichtige Auskünfte widerrufen, die er bzw. die Kreisverwaltung zu einer geplanten neuen Kita in Olsberg erteilt hatten. Darüber hatte die Sauerländer Bürgerliste hier berichtet (ebenfalls hier im Blog). Maßgeblich an der Irreführung beteiligt war das Kreisjugendamt.
Es gibt weitere Fälle im Zusammenhang mit dem Kreisjugendamt und Kitas, darunter ein besonders dubioser Fall aus dem Jahr 2023. Hier geht es darum, dass ein Investor unter sehr merkwürdigen Umständen vom Hochsauerlandkreis eine Mietgarantie erhalten hatte, die mehrere Mio Euro Wert hat. Bereits der Bau einer sechsgruppigen Einrichtung (die nach einem Bericht der Stadt Brilon nicht einmal zur Hälfte ausgelastet ist), und die Finanzierung nach dem sog. Investorenmodell werfen viele Fragen auf. Besonders auffällig war, dass die Kreisverwaltung gegenüber den Gremien lange Zeit nur ein anderes Unternehmen als Investor genannt hatte und später bestritt, dass es einen Wechsel des Investors gegeben habe. Warum macht man so etwas? Das wüssten wir gerne.
Daher hat nun – als Antwort auf die “neuen” Informationen zur Kita in Olsberg – SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 22.12.2023 den folgenden Brief an den Landrat geschrieben:
“Sehr geehrter Herr Landrat,
überrascht haben wir Ihr Schreiben vom 19.12.2023 zur Kenntnis genommen, dass im ehemaligen Fitnesscenter in Olsberg, das künftig vom DRK Brilon als Kita betrieben werden soll, doch “Feuchte- und Schimmelschäden festgestellt worden“ seien. Weiter teilen Sie uns darin mit, dass Sie bedauern, „dass hausintern Informationen zwischen den beteiligten Fachdiensten nicht richtig ausgetauscht wurden und zu dieser Fehlinformation geführt haben.”
Zuvor waren im Zeitraum von Juni bis Dezember bekanntlich viermal anderslautende Aussagen gemacht worden, in zwei Antworten auf Anfragen von Kreistagsmitgliedern, in der Einwohnerfragestunde im Kreistag und gegenüber der Lokalpresse.
Auch der Träger der Kita ließ noch am 15.12.2023 in der Lokalpresse erklären, „dass ein unabhängiger Gutachter festgestellt habe, dass es keinen Schimmelbefall gebe.“ Daraus entstehen sicherlich Fragen nach der Seriösität dieses Trägers.
Erfreulicherweise wurde dieser Fall aber nun – im fünften Anlauf – aufgeklärt. Die wichtigste Aufgabe ist jetzt sicherzustellen, dass die Kinder eine schimmelfreie Kita in Olsberg erhalten, entweder in einem anderen Gebäude (und mit einem anderen Träger?), oder durch eine nachhaltige und reell überprüfte Sanierung.
Bekanntlich gibt es im Zusammenhang mit demselben Amt der Kreisverwaltung aber noch mehrere andere Fälle, in denen erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt von uns mitgeteilten Informationen bestehen. Im eklatantesten Fall geht es um den Investor der neuen Kita „Wassermühle“ in Brilon, denn hier steht zweifelsfrei fest, dass wir falsch informiert wurden. In allen Unterlagen und Angaben für die Sitzungen des Kreisjugendhilfeausschusses am 22.11.2021 (Drs. 10/339, mit Anlagen) und am 01.03.2022 (Drs. 10/426: „Bauherr und Investor des Kita-Gebäudes ist die A… Bau GmbH“) wurde ausschließlich Fa. A. als Investor genannt, aber laut Sitzungsdrucksache im Mai 2023 (Drs. 10/740), als es um die 20jährige Mietgarantie geht, soll auf einmal nur Fa. S. der Investor sein. Danach wurde mehrfach aus dem Kreishaus auf Fragen geantwortet und behauptet, es habe keinen Wechsel des Investors gegeben, was unmöglich ist. Entweder sind die Auskünfte über den nicht erfolgten Investorenwechsel falsch, oder für die Kreisverwaltung stand von vorneherein fest, dass es nur den Investor S. gibt, und sie hat gegenüber den Gremien falsche Angaben gemacht, indem sie über ein Jahr lang Fa. A als angeblichen Investor vortäuschte. Beide Szenarien sind sehr kritikwürdig, und jede andere Option lässt sich logisch ausschließen. …
Daher appellieren wir an Sie, auch im Fall des suspekten Investorenwechsels nun für Aufklärung zu sorgen und uns mitzuteilen, welche der beiden denkbaren Versionen zutrifft und warum so gehandelt wurde.
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Loos Fraktionssprecher der SBL-Kreistagsfraktion”
Nach zwei Wochen haben Reinhard Loos und die SBL noch keine Antwort erhalten.
Das gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren wurde von den Bürgermeistern im HSK völlig ausgeblendet.
Am Freitag (08.12.) findet ab 14 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede die voraussichtlich letzte Sitzung des Kreistages in diesem Jahr statt. Zu Beginn gibt es – wie in jeder Kreistagssitzung – die Einwohnerfragestunde. Dann kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner des HSK (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen, die in der Regel sofort beantwortet werden.
Im Mittelpunkt der Sitzung steht die Beratung und Beschlussfassung des Kreishaushalts für das Jahr 2024. Die Kreisverwaltung plant mit einem hohen Defizit von fast 24 Mio Euro. Es soll zur einen Hälfte durch die Erhöhung des Hebesatzes um 2,45 Punkte für die von den Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage ausgeglichen werden, zur anderen Hälfte aus der Ausgleichsrücklage des Kreises. Insgesamt soll die Belastung der 12 kreisangehörigen Kommunen für die allgemeine Kreisumlage um 19,8 Mio Euro steigen, davon 11,8 Mio Euro durch die Erhöhung des Hebesatzes und 8,0 Mio Euro infolge der Erhöhung der Umlagegrundlagen. Hinzu kommen 4,4 Mio Euro Mehrbelastung für die 9 Kommunen, die kein eigenes Jugendamt haben. Besonders stark ist die Stadt Brilon betroffen: Ihre Zahlungen an den HSK steigen um 8,8 Mio Euro.
Trotzdem nahmen die 12 Bürgermeister nicht die Möglichkeit wahr, eine Stellungnahme zum Entwurf des Kreishaushalts abzugeben und/oder ihre Anmerkungen in einer Sitzung des Kreisausschusses vorzutragen. Das gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren wurde von den Bürgermeistern im HSK völlig ausgeblendet.
Die SBL-Kreistagsfraktion hat wieder mehrere Anträge zum Kreishaushalt eingebracht. Hier sind einige davon:
Abfallgebühren
“Die Gebühren für den Hausmüll bleiben bei 238 Euro je Tonne (statt der vorgeschlagenen Erhöhung auf 258 Euro). Dafür werden die Kostenverrechnungen zwischen GAH und AHSK verändert und es werden die Einnahmen aus dem Gewerbeabfall erhöht.”
Begründung und Erläuterung: Aus einer Antwort des Landrats auf eine Anfrage unserer Fraktion ergibt sich, dass die Einnahmen der GAH je Tonne Gewerbeabfall bisher nur ein Sechstel der nun vom AHSK geplanten Gebühr für Hausmüll betragen. Dies entspricht nicht dem Verhältnis der tatsächlichen Kosten. Zudem werden 80% des Gewerbemülls von außerhalb des Kreisgebiets angeliefert. Die einheimischen Haushalte zahlen also relativ hohe Gebühren, die auswärtigen Gewerbeabfalllieferanten sehr geringe.
Bei einem Verzicht auf die Gebührenerhöhung für Hausmüll kann ein Ausgleich der Einnah-men zwischen AHSK und GAH durch eine Anpassung der Ausgleichs¬zahlungen für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen (insbesondere Personal) erfolgen, die nach den aktuellen Planungen fast unverändert gegenüber den Vorjahren bleiben sollen.
Günstige Kulturtickets
“Für Kulturveranstaltungen des HSK (z.B. Sauerland-Herbst) werden restliche Eintritts-karten, die einige Tage vor dem Veranstaltungstermin noch verfügbar sind, für Personen mit geringem Einkommen zu einem erheblich reduzierten Preis angeboten.”
Begründung und Erläuterung: Interessierte, die von für sie hohen Eintrittspreisen abgeschreckt werden, erhalten so die Möglichkeit zur Teilnahme an Kulturveranstaltungen.
Zur konkreten Ausgestaltung soll die Kreisverwaltung dem Kulturausschuss einen Vorschlag unterbreiten.
Kosten der PTA-Lehranstalt
“Der Landrat wird beauftragt erneut zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für die PTA-Lehranstalt durch das Land NRW bestehen und – falls sich dafür bisher keine Option anbietet – das Land NRW dazu aufzufordern, sich an den Kosten für die PTA-Ausbildung in gleicher Weise wie z.B. für die Ausbildung von MFA zu beteiligen.”
Begründung und Erläuterung: Die PTA-Lehranstalt in Olsberg ist ein wichtiger Teil des berufsbezogenen schulischen Ausbildungsangebots im HSK. Erfreulicherweise konnte in den letzten Jahren bereits eine Schulgeldfreiheit erreicht werden. Die PTA-Ausbildung im HSK hat zudem überregionale Bedeutung. Im Vergleich zu ähnlichen Ausbildungsgängen (z.B. für MFA in Berufskollegs) führt die PTA-Ausbildung für den Kreis jedoch zu einer hohen Kostenbelastung (aktuell 541 TEuro), die sonst überwiegend vom Land NRW getragen wird. Hier sollte sich das Land NRW in gleicher Weise beteiligen wie bei den Ausbildungsgängen in den Berufskollegs.
Kosten der RLG
“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten, welche Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands des HSK für die RLG (ohne Auswirkungen auf das Angebot) bestehen. Dabei sollte es insbesondere um den Kostenanteil des HSK am Betriebsverlust und um die Geschäftsführungskosten für die WVG gehen.”
Begründung und Erläuterung: Derzeit zahlt der HSK etwa ein Drittel mehr als der Kreis Soest für die Verlustabdeckung des operativen Betriebs der RLG, obwohl der HSK weniger Anteile an der Gesellschaft hält.
An die Zentralverwaltung der WVG werden von der RLG 2,1 Mio Euro pro Jahr abgeführt (zusätzlich zu den Kosten für die eigene Verwaltung), so dass geprüft werden sollte, welche administrativen Dienstleistungen von der RLG günstiger selbst erbracht werden können.
Cyberangriff auf die SIT
“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, welche der bisher von der SIT für den HSK erbrachten IT-Dienstleistungen künftig auch weiterhin von der SIT erfolgen und für welche Dienstleistungen andere Partner beauftragt werden, und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten.
Außerdem wird der Landrat beauftragt, für die Kreisverwaltung ein eigenes Notfall- und Havariekonzept aufzustellen, das geeignete Maßnahmen für Ausfallsituationen enthält.”
Begründung und Erläuterung: Notwendige Konsequenzen aus dem Cyberangriff auf die SIT und dessen Folgen.
Fahrradinfrastruktur
“Der Landrat wird beauftragt, eine Fachtagung zur Umsetzung des Nahmobilitätskonzepts zu organisieren, vor allem für die Verbesserung der Radinfrastruktur.”
Begründung und Erläuterung: Der Kreistag hat am 02.06.2023 das kreisweite Nahmobilitätskonzept beschlossen, das vor allem Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Radinfrastruktur enthält. Bisher stockt jedoch die Umsetzung, und auch der angekündigte Beitritt des HSK zur AGFS wurde noch nicht vollzogen. An der Erstellung des Konzepts waren die Verwaltungen des Kreises und der Kommunen beteiligt, Verbände und Vereine waren kaum einbezogen. Zur Förderung der Umsetzung soll nun eine Fachtagung – unter Beteiligung der AGFS und der Kommunen – stattfinden, zu der auch alle interessierten Verbände und BürgerInnen eingeladen werden und in der konkrete Umsetzungsschritte vorgestellt und diskutiert werden. * AGFS: = Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte (und Kreise)
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