Willkommenskultur im Hochsauerland: Bürgermeister sprechen sich für Bezahlkarte aus

Die zwölf Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Hochsauerlandkreises und auch der Landrat haben sich laut einer Pressemitteilung des HSK in der gemeinsamen Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am Dienstag, 20. Februar, im Kreishaus Meschede für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber ausgesprochen.

Die Bezahlkarte soll für alle neuen, aber auch für die schon hier lebenden Asylbewerber eingesetzt werden. Wichtige Voraussetzung dafür ist aber die Klärung einer Vielzahl von rechtlichen und praktischen Fragen, die derzeit noch völlig offen sind. Die Konferenz fordert deshalb Bund und Land auf, schnell klare Rahmenbedingungen für die Einführung zu schaffen. Sobald diese vorliegen, wird mit der Umsetzung in den Städten und Gemeinden begonnen.

DIW-Präsident Marcel Fratzscher nennt diese Art der Willkommenkultur und die Diskussion um die Bezahlkarte in einem Interview mit den Ippen-Medien (Links siehe unten) „grauenvoll“.

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Umleitung: Afghanistan, Schröder, Hütchenspieler, Neonazis, Hans Globke, Revolution, Podcast-Analyse und Sonneborn.

Abendspaziergang entlang der Linden zum Krähenstein (Käppelchen). (foto: zoom)

Kabul: Die Kapitulation des Imperiums … doppelwacholder

Hochsauerlandkreis: Keine Abschiebungen nach Afghanistan … sbl

Schröder: Vom Kanzler zum Würstchen … postvonhorn

Hütchenspieler (Satire): Jetzt bleiben Sie mal ganz ruhig. Setzen Sie sich bequem hin, öffnen Sie den obersten Knopf vom Kragen, meinetwegen können Sie auch… – Hören Sie mir noch zu, Herr Laschet? … zynaesthesie

Neonazis: Sächsische Schweiz als internationale Drehscheibe … blicknachrechts

Deutsche Geschichte und Gegenwart: Der NS-Täter Hans Globke und die Konrad-Adenauer-Stiftung der CDU … antifainfoblatt

Revolution, Baby! Antworten von Ines Schwerdtner, Jacobin-Chefredakteurin: Mittlerweile denken die meisten bei Revolution eher an ein neues Shampoo als an Aufstände. Das muss uns aber nicht daran hindern, den Begriff wieder neu zu füllen … prinzessinnenreporter

Podcast-Analyse: So wird ihr Podcast hörbar besser … ruhrnalist

Sonneborn steigt in den Wahlkampf ein: mit 99 launigen Ideen und einigen „Bonustracks“ … revierpassagen

„What is Moria? … It is the moral failure of Europe.“

Statt vieler Worte:

„What is Moria? It is where Europe’s ideals—solidarity, human rights, a safe haven for victims of war and violence—dissolve in a tangle of bureaucracy, indifference, and lack of political will. It is the normalization of a humanitarian crisis. It is the moral failure of Europe.“

„How did it come to this? Because Europe allowed it to come to this.“

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Quelle:

https://www.theatlantic.com/international/archive/2019/11/greeces-moria-refugee-camp-a-european-failure/601132/

HSK-Ausländeramt: Keine Informationen zu Flüchtlingsunterkünften

Flüchtlingsunterkünfte in NRW sind längst nicht mehr alle belegt. Die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge und Asylbewerber/innen sinkt offenbar seit geraumer Zeit.

(Der Beitrag ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Schon Anfang Januar 2018 berichtete beispielsweise die Süddeutsche Zeitung, in NRW wären die Flüchtlingsunterkünfte nur noch zur Hälfte belegt. „Spiegel online“ meldete am 10.07.2018, in den ersten 6 Monaten dieses Jahres sei die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahreszeitrum um 16,4 Prozent gesunken.

Wie ist die Situation hinsichtlich der Belegung der Flüchtlingsunterkünfte jetzt? Und wie ist sie bei uns im Hochsauerlandkreis? Das fragte SBL/FW-Kreistagsmitglied Stefan Rabe (mit Schreiben vom 18.09.2018) Landrat Dr. Karl Schneider.

Wortlaut der Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)

1. Wie viele Immobilien im HSK werden derzeit noch vollständig oder zum Teil als Flüchtlingsun-terkunft (Notunterkunft, städtische und gemeindliche Unterkunft) genutzt?

2. In welchen Kommunen befinden sich die Einrichtungen?

3. Wie groß ist aktuell die Zahl ihrer Bewohnerinnen und Bewohner (aufgeteilt nach Kin-dern/Jugendlichen, unbegleitete Minderjährige, Frauen und Männern und ggf. nach Familien)?

4. Über wie viele freie Kapazitäten verfügen die Unterkünfte derzeit?

5. Wie hoch waren sie in „Spitzenzeiten“?

6. In welchen Städten und Gemeinden im HSK konnten 2017 und 2018 welche Flüchtlingsheime geschlossen und/oder für andere Zwecke genutzt werden?

7. Ist beabsichtigt, im HSK die Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbe-werber/innen weiter zu reduzieren?

Der HSK bzw. die Kreisausländerbehörde schrieb (mit Datum vom 28.09.2018):

„Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung zugewiesener ausländischer Flüchtlinge bzw. Asylbewerber obliegt den Kommunen.

Ich bin daher nicht in der Lage, Ihnen Ihre Fragen zu beantworten und bitte Sie aus diesem Grunde, sich mit Ihren Fragen an die Städte und Gemeinden zu wenden.

Ergänzend weise ich aber darauf hin, dass der Hochsauerlandkreis bereits seit dem Jahr 2016 keine eigene (Not-)Unterkunft für Flüchtlinge mehr betreibt.“

Unser Name ist Hase? Wir wissen v… ?

Normalerweise sollte ein Ausländeramt wissen, welcher Unterbringungsmöglichkeiten für die in seine Zuständigkeit fallenden Flüchtlinge bestehen!

Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (II)

Sehr ungünstig sind mit der neuen GroKo die Perspektiven für Flüchtlinge. Vor allem die Einschränkungen auf Flüchtlinge mit “dauerhafter Bleibeperspektive” im Zusammenhang mit der nach spätestens 3 Jahren erfolgenden Überprüfung positiver Entscheidungen wird zu sehr deutlichen Einschränkungen führen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen. Hier geht es zum Teil I.)

Gleich mehrfach wird im Koalitionsvertrag faktisch auf die Obergrenze eingegangen:
“Deswegen setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa angemessen mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu steuern und zu begrenzen… stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden. Dem dient auch das nachfolgende Maßnahmenpaket.” (Z. 4810 ff.)

Die folgenden Sätze bedeuten im Klartext, dass die ‘Rückführungen’ nach dem Dublin III-Abkommen in andere EU-Länder ausgeweitet werden und die Asylbewerberleistungen weiter eingeschränkt werden sollen:
“Dabei muss klar sein, dass eine unbefristete Berufung auf einen anderen Staat der Ersteinreise ausscheidet. … Damit eine Verteilung in der Praxis funktioniert, muss es wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Sekundärmigration geben. Dazu wollen wir insbesondere die Asylverfahren einschließlich der Standards bei der Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern harmonisieren und dafür sorgen, dass volle Leistungen nur noch im zugewiesenen EU-Mitgliedstaat gewährt werden.” (Z. 4849 ff.)

Der seit März 2016 für 2 Jahre ausgesetzte Familiennachzug soll nach einer Verlängerung um weitere 4 1/2 Monate künftig nur in sehr geringem Umfang möglich sein, mit bisher nicht bekannten Auswahlkriterien:
“Für die Frage des Familiennachzugs wird Bezug genommen auf das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz.
Für diese Regelung zum Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab dem 1. August 2018 ist die Festsetzung erfolgt, dass der Zuzug auf 1000 Personen pro Monat begrenzt ist und die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits dieses Kontingents Anwendung findet. Die weitere Ausgestaltung des Gesetzes obliegt den Koalitionsparteien bzw. deren Bundestagsfraktionen.
Dieser Famliennachzug wird nur gewährt, wenn

eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.” (Z. 4879 ff.)

Sprachförderung und Arbeitsvermittlung sollen nur noch für wenige Flüchtlinge erfolgen:
“Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Dazu gehören Sprache und Arbeit.” (Z. 4967 f.)

Flüchtlinge müssen künftig damit rechnen, dass sie lagerähnliche Einrichtungen nicht mehr verlassen dürfen:
“Asylverfahren … Deren Bearbeitung erfolgt künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, in denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten. In den AnKER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung (AnKER) stattfinden.” (Z. 5006 ff.)
“Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.” (Z. 5038 ff.)

Und kein Flüchtling soll sich sicher fühlen können:
“Spätestens drei Jahre nach einer positiven Entscheidung ist eine Überprüfung des gewährten Schutzes erforderlich.” (Z. 5042 f.)

Noch ein weiteres Instrument zur Kürzung von Leistungen wird eingeführt, quasi mit Gesinnungsprüfung:
“Gerade im Interesse der wirklich Schutzbedürftigen und der Akzeptanz in der Bevölkerung wollen wir Ausreisepflichtige stärker danach unterscheiden, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ihnen die fehlende Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zugerechnet werden muss. Diese Unterscheidung hat auch Konsequenzen, beispielsweise hinsichtlich des Bezugs von Leistungen. Entsprechendem Änderungsbedarf werden wir nachkommen.” (Z. 5053 ff.)

Einmaliges Schwarzfahren mit Bus oder Bahn (und sei es aus Unkenntnis) kann die Abschiebung zur Folge haben:
“Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist möglichst frühzeitig über die Einleitung eines Strafverfahrens zu informieren. Dazu werden wir § 8 Abs. 1a des Asylgesetzes ändern.
Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen.” (Z. 5060 ff.)

Der Rechtsstaat wird für Flüchtlinge weiter eingeschränkt (oder was sonst ist mit praktikabler Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens zwecks Erhöhung der Rückführungsmaßnahmen gemeint?):
“Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, werden wir praktikabler ausgestalten, die Voraussetzungen absenken und klarer bestimmen. Ziel ist, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen.” (Z. 5069 ff.)

Und die Anzahl der angeblich sicheren Herkunftsstaaten wird um 3 + x Länder weiter erhöht, so dass Abschiebungen in diese Länder deutlich erleichtert werden:
“Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt.” (Z. 5074 ff.)

War die AfD an diesen Koalitionsverhandlungen schon beteiligt?
Und hat die SPD das wirklich alles unterschrieben?

Umleitung: Weihnachten stirbt man schneller, Heimat als Geschichtskultur, die Linke nach dem Deutschen Herbst und manchmal ist Solidarität pitschnass und stürmisch

Zupacken! Großes Bauzaun-Graffito (foto: zoom)

Flüchtende: Entmenschlichung als Puppenfilm … endoplast

Was ihr über Weihnachten wissen müsst: Weihnachten stirbt man schneller, aber nicht an dem, was wie meisten Leute denken … scilogs

Süßer die Glocken: möglicherweise bin ich ein bisschen aus der Zeit gefallen, aber sah es in jedem Jahr so aus in meiner Behausung? … zynaesthesie

Auf der Suche nach dem verlorenen Selbst – Heimat als Geschichtskultur? Woher rührt diese allerjüngste Thematisierung der Heimat, die offenbar als ein so mächtiges gesellschaftliches Thema angesehen wird, dass beispielsweise politische Verantwortliche, egal welcher Couleur, meinen, sich dem nicht mehr entziehen zu können? … publicHistory

Ein Zeitsprung über die Linke nach dem Deutschen Herbst: Der dreitägige Tunix-Kongress Ende Januar 1978 war für viele, die sich dem linken Spektrum zugehörig fühlten, ein Wendepunkt und war Initialzündung für viele neue Projekte … zeitsprung

Unsichere soziale Medien: Twitter sperrt Account des ägyptischen Menschenrechtlers Wael Abbas … netzpolitik

Manchmal ist Solidarität pitschnass und stürmisch: Mit einer zweiwöchigen Plakataktion vor dem WAZ-Mutterhaus in Essen prangert der DJV-NRW die Entlassung von 24 Beschäftigten des Fotopools der Funke Mediengruppe an, der zum Jahresende geschlossen wird … charly&friends

Ist der Religionsunterricht noch zeitgemäß? Alle Jahre wieder feiern wir Heiligabend, so wie es sich in unserer westlichen Kultur auch gehört. Oder etwa nicht? … rebrob

Alfred Kerr – ein lebensdurstiger Mann: Zum 150. Geburtstag des Theaterkritikers, der 1933 vor den Nazis fliehen musste … juedischeallgemeine

Prägende Gestalt der Nachkriegs-Jahrzehnte: Vor 100 Jahren wurde der Schriftsteller Heinrich Böll geboren … revierpassagen

Hagener Verwaltung verweigert Antragstellung: Kein Geld für Kampf gegen Diesel-Abgase … doppelwacholder

Betrieb von Unterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose in Olsberg: 10,55 Euro je Quadratmeter

Zu Hoch und zu kurzfristig. Die Sauerländer Bürgerliste kritisiert die „Nutzungsentschädigungen“ für Flüchtlinge.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Gibt es im Hochsauerlandkreis Wohnungen, für die 10,55 Euro je Quadratmeter gezahlt werden müssen?

Ja, es gibt sie, und zwar fällt diese “Nutzungsgebühr” ausgerechnet für die Wohnungen an, die die Stadt Olsberg für Flüchtlinge angemietet hat.

Am 30.03.2017 hat der Rat der Stadt Olsberg einstimmig (!) die neue “Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Olsberg über die Einrichtung und den Betrieb von Unterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose” beschlossen. Im Protokoll dieser Ratssitzung ist keine einzige kritische Nachfrage vermerkt, ob diese Satzung überhaupt praktikabel ist oder nicht dazu führt, Flüchtlinge in den Ruin zu treiben.

Mitte Juni machte sich die Olsberger Stadtverwaltung an die Umsetzung. Sie verschickte an die Bewohner einen “Bescheid über Nutzungsentschädigungen”, erstmals zahlbar am 03.07.2017!

Für einen Flüchtling, der ein einzelnes Zimmer bewohnt, ergibt sich daraus bei 30qm angerechneter Fläche – einschließlich anteiliger Gemeinschaftsflächen! – eine Zahlungspflicht von 316,50 Euro je Monat.

Einen solchen Bescheid bekamen auch Flüchtlinge, die mittlerweile einen subsidiären Schutzstatus haben und nicht mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sondern nach dem Sozialgesetzbuch II.

Vorsorglich wurde den Empfängern der Bescheide in wunderschönem Behördendeutsch auch mitgeteilt: “Durch das Erheben des Widerspruchs wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Zahlungspflicht nicht aufgehoben”!

Die Empfänger der Gebührenbescheide fielen verständlicherweise “aus allen Wolken”. Wie sollen sie diese horrenden Kosten für ihren Wohnraum aus ihren Einnahmen nach dem SGB II bezahlen? Wie sollen sie ersatzweise innerhalb von 2 Wochen eine andere Bleibe finden, die für sie bezahlbar ist?

Bei der Stadt Olsberg scheint so große Finanznot zu herrschen, dass man jetzt auf diese Weise Geld von Flüchtlingen eintreiben will. Sowohl bei der Erstellung der Satzung als auch bei der Umsetzung hätte man im Olsberger Rathaus etwas mehr nachdenken können.

Schmallenberg: in between – Ein Film von geflüchteten Menschen über ihre neue Heimat


Im Rahmen eines Projekts der Jugendkunstschule „kunsthaus alte mühle“ haben geflüchtete Menschen in Schmallenberg im Winter 2016 / 2017 einen Dokumentarfilm über Kultur und Gepflogenheiten ihrer neuen Heimat gedreht.

Der Film beleuchtet die aktuelle Situation und die Lebensumstände der Geflüchteten. Die erste Szene beginnt, ganz Sauerland, in einer katholischen Kirche mit Flüchtlingen aus Nigeria.

Schaut selbst.

Ziel sei es gewesen, so die Filmemacher, den neu angekommenen Menschen ein Gesicht zu geben und im Gesellschaftsbild zu etablieren.

Mit der öffentlich Präsentation des Films am 04.02.2017 in Zusammenarbeit mit dem Kulturbüro Schmallenberg im Lenneatelier hätte  das Projekt unmittelbar zur Integration beigetragen.

Mich würde interessieren, ob der Film in anderen Integrationsprojekten gezeigt wird, und wie dann die Reaktion der Flüchtlinge (gewesen) ist.

Finden sie sich in dem Film wieder? Wäre spannend zu erfahren.

Caritas-Diözesanvorsitzender Dr. Thomas Witt: “Afghanistan eindeutig kein sicheres Herkunftsland”

“Der Flüchtlingsbeauftragte des Erzbistums Paderborn, Domkapitular Dr. Thomas Witt, hält Abschiebungen nach Afghanistan angesichts der gegenwärtigen Sicherheitslage in diesem Land für nicht konform mit dem geltenden Asylrecht in Deutschland.

(Dieser Beitrag ist heute in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

„Laut Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen ist Afghanistan eindeutig kein sicheres Herkunftsland“, betont Dr. Witt, der zugleich Vorsitzender des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn ist.

Der UNHCR hatte am 22. Dezember in seinem jüngsten Lagebericht von einer desaströsen Sicherheitslage gesprochen, die sich im zweiten Halbjahr 2016 verschlechtert habe. Selbst das Auswärtige Amt rate seit Ende 2016 dringend von Reisen nach Afghanistan ab.

Dr. Witt: „Niemand darf nach deutschem Asylrecht in eine Krisenregion zurückgeschickt werden, in der lebensbedrohliche Situationen entstehen können oder Menschenrechtsverletzungen drohen.“

Die am 2. Oktober letzten Jahres mit Afghanistan geschlossene Rücknahmevereinbarung bedürfe einer kritischen Überprüfung. „Nicht die Sicherheitslage in Afghanistan, sondern die politische Stimmung in Deutschland war für diesen Beschluss ausschlaggebend“, befürchtet Dr. Witt.

Auffällig sei, dass vor allem alleinstehende junge Männer, auch wenn sie mit Familienangehörigen eingereist sind, vorrangig für Abschiebungen ausgewählt werden. Der Hinweis, dass ein Drittel der Abgeschobenen Straftäter seien, könne zwar dazu dienen „die Stammtische zu beruhigen, läuft aber auf eine Schädigung der Rechtsstaatlichkeit hinaus. Auch für Straftäter gilt das Recht. Und das ist nicht primär eine Schwäche unseres Staates, sondern seine Stärke, um die uns viele Menschen in der Welt beneiden.“ Niemand dürfe aus unserem Land abgeschoben werden, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.

„Diese Rechtslage darf nicht durch Ignorieren oder Schönreden von beunruhigenden Analysen der Situation in Afghanistan ausgehöhlt werden“, so Dr. Witt.

Dabei sei die Rechtslage kein Selbstzweck, sondern sichere die Menschenwürde, die oberstes Prinzip unseres Grundgesetzes ist. Dafür einzutreten sei Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte. „Die Menschenwürde besitzt jeder Mensch, selbst der Straffällige.“

Mit gemischten Gefühlen sieht Dr. Witt der vom Bundesinnenministerium noch für Januar vorgesehenen zweiten großen Sammelabschiebung nach Afghanistan entgegen. Notfalls müssten die Bundesländer eigene Abschiebestopp-Regelungen in Kraft setzen.”

Quelle: http://www.erzbistum-paderborn.de/38-Nachrichten/20852,%84Eindeutig-kein-sicheres-Herkunftsland%93.html

Thomas Witt war nach seiner Priesterweihe von 1993 bis 1997 Vikar im Hochsauerlandkreis.