Umleitung: Neuengamme, Monty Python, AfD, SPD, Eine Anhörung nach § 25 Abs. 1 AsylG, Islam in der Krise und verdammt viel mehr.

Der sterbende Häftling von Françoise Salmon (foto: zoom)

Anmerkung zum Bild oben: „Das Internationale Mahnmal ist das zentrale Denkmal der KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Auf Druck vor allem der französischen KZ-Überlebenden unter dem Präsidenten der Amicale Internationale KZ Neuengamme Jean Dolidier war bereits 1953 die Aufstellung einer ersten Gedenksäule auf dem Gelände der ehemaligen Lagergärtnerei erfolgt. Von dieser Gedenkstelle sind heute nur noch Reste vorhanden. 1965 wurde das Internationale Mahnmal im hinteren Teil der ehemaligen Lagergärtnerei geschaffen. Es besteht aus einer Stele mit der Inschrift: Euer Leiden, euer Kampf und euer Tod sollen nicht vergebens sein, davor befindet sich die überlebensgroßen Skulptur Der sterbende Häftling der französischen Bildhauerin und Holocaust-Überlebenden Françoise Salmon (geb. 1920). Sie wurde von der Organisation Amicale Internationale de Neuengamme gestiftet. Abgeschlossen wird die Gedenkanlage mit einer rechtwinklig umlaufenden Ehrenmauer, an der die Namen von 67 Außenlagern genannt wird sowie Steinplatten mit den Namen der Herkunftsländer der Häftlinge“ … wikipedia

John Cleese: The comedy legend on Monty Python’s legacy, political correctness, and the funniest joke he ever told … vulture

AfD: Eine hysterische Bewegung. Wer als Demokrat mit den Provokationen der AfD umgehen will, darf die Partei nicht nur kritisch beschweigen. Es kommt jedoch auf die Qualität der Empörung an … zeitonline

Die AfD und die Pressefreiheit: Hausverbot für Tagesspiegel bei Auftritt von Petry und Lengsfeld … tagesspiegel

AfD: Radikalisierungsschraube weit aufgedreht … bnr

NS-Rechtsgeschichte: Den „Palandt“ umbe­nennen? … LTO

Islam in der Krise: in der SPIEGEL-Bestsellerliste und erste Online-Rezensionen von Humanisten, Muslimen und Christen … scilogs

Die Anhörung. Ein Tag im Niemannsweg 220: „Anhörung nach § 25 Abs. 1 AsylG: Die Person muss selbst die Tatsachen vortragen, die ihre Furcht vor Verfolgung oder die Gefahr eines ihr drohenden ernsthaften Schadens begründen, und die erforderlichen Angaben machen. Zu den erforderlichen Angaben gehören auch solche über Wohnsitze, Reisewege, Aufenthalte in anderen Staaten und darüber, ob bereits in anderen Staaten oder im Bundesgebiet ein Asylverfahren eingeleitet wurde oder durchgeführt wird beziehungsweise wurde …“ harbuch

Schulz: Ein Träumer will ins Kanzleramt. Die SPD macht Wahlkampf mit Hirngespinsten … postvonhorn

Radweg kommt nicht: Die Initiative „Elbstrand retten!“ gewinnt den Bürgerentscheid haushoch. Bezirk Altona gibt Radweg-Plan auf … taz

Unruhe bei Axel Springer: Stellenabbau bei Print droht und Harald Wahls ist vor dem Absprung … meedia

Public History im universitären Lehrplan: Public History wird zunehmend an Universitäten sichtbar. Bisweilen hat sie ihren starken VerfechterInnen innerhalb der Dozentenschaft oder aber ist Antwort auf Forderungen der Universitätsleitung nach einer Aufwertung der historischen Studiengänge und besseren Vorbereitung ihrer AbsolventInnen auf einen unsicheren Arbeitsmarkt … publicHistory

Hagen: Neues vom Grünen Märchenonkel … doppelwacholder

Hochsauerlandkreis und Kita-Card: Wie langsam darf eine Verwaltung arbeiten? … sbl

Popmusikgeschichte I: Sparks – kein Bandporträt. This Town Ain’t Big Enough For Both Of Us … endoplast

Popmusikgeschichte II: Testbild. Diamonds And Rust. Der Song kam 1975 raus. Ich habe ihn damals missachtet, kann sein weil der Hamilton-Weichzeichner-Touch des Covers mich angenervt hat oder zuviel Symphonieorchester-Pomp dabei war … harbuch

Mediengeschichte: Kaum zu glauben aber StudiVZ meldet Insolvenz an … rebrob

Festival als Fetisch: Versuch über das Scheitern regionaler Literaturpolitik am Beispiel der Kölner lit.RUHR … revierpassagen

Caritas-Diözesanvorsitzender Dr. Thomas Witt: “Afghanistan eindeutig kein sicheres Herkunftsland”

“Der Flüchtlingsbeauftragte des Erzbistums Paderborn, Domkapitular Dr. Thomas Witt, hält Abschiebungen nach Afghanistan angesichts der gegenwärtigen Sicherheitslage in diesem Land für nicht konform mit dem geltenden Asylrecht in Deutschland.

(Dieser Beitrag ist heute in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

„Laut Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen ist Afghanistan eindeutig kein sicheres Herkunftsland“, betont Dr. Witt, der zugleich Vorsitzender des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn ist.

Der UNHCR hatte am 22. Dezember in seinem jüngsten Lagebericht von einer desaströsen Sicherheitslage gesprochen, die sich im zweiten Halbjahr 2016 verschlechtert habe. Selbst das Auswärtige Amt rate seit Ende 2016 dringend von Reisen nach Afghanistan ab.

Dr. Witt: „Niemand darf nach deutschem Asylrecht in eine Krisenregion zurückgeschickt werden, in der lebensbedrohliche Situationen entstehen können oder Menschenrechtsverletzungen drohen.“

Die am 2. Oktober letzten Jahres mit Afghanistan geschlossene Rücknahmevereinbarung bedürfe einer kritischen Überprüfung. „Nicht die Sicherheitslage in Afghanistan, sondern die politische Stimmung in Deutschland war für diesen Beschluss ausschlaggebend“, befürchtet Dr. Witt.

Auffällig sei, dass vor allem alleinstehende junge Männer, auch wenn sie mit Familienangehörigen eingereist sind, vorrangig für Abschiebungen ausgewählt werden. Der Hinweis, dass ein Drittel der Abgeschobenen Straftäter seien, könne zwar dazu dienen „die Stammtische zu beruhigen, läuft aber auf eine Schädigung der Rechtsstaatlichkeit hinaus. Auch für Straftäter gilt das Recht. Und das ist nicht primär eine Schwäche unseres Staates, sondern seine Stärke, um die uns viele Menschen in der Welt beneiden.“ Niemand dürfe aus unserem Land abgeschoben werden, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.

„Diese Rechtslage darf nicht durch Ignorieren oder Schönreden von beunruhigenden Analysen der Situation in Afghanistan ausgehöhlt werden“, so Dr. Witt.

Dabei sei die Rechtslage kein Selbstzweck, sondern sichere die Menschenwürde, die oberstes Prinzip unseres Grundgesetzes ist. Dafür einzutreten sei Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte. „Die Menschenwürde besitzt jeder Mensch, selbst der Straffällige.“

Mit gemischten Gefühlen sieht Dr. Witt der vom Bundesinnenministerium noch für Januar vorgesehenen zweiten großen Sammelabschiebung nach Afghanistan entgegen. Notfalls müssten die Bundesländer eigene Abschiebestopp-Regelungen in Kraft setzen.”

Quelle: http://www.erzbistum-paderborn.de/38-Nachrichten/20852,%84Eindeutig-kein-sicheres-Herkunftsland%93.html

Thomas Witt war nach seiner Priesterweihe von 1993 bis 1997 Vikar im Hochsauerlandkreis.

Umleitung: Ostern, „neue“ Rechte, AfD, Kunst aus dem Holocaust, Ritter in Kinderzimmern, Hamburger Logos, Stanislaw Lem und mehr …

Graffito am S-Bahnhof Savigny-Platz (foto: zoom)
Graffito am S-Bahnhof Savigny-Platz (foto: zoom)

Familienfreuden XXI: Der Schlüssel zum Osterfest … revierpassagen

Interreligiöse (christlich-islamische) Ehe in Theorie und Praxis: Zehra, Michael, erzählt doch mal! … scilogs

Das alte Denken der neuen Rechten: Mit Heidegger und Evola gegen die offene Gesellschaft … blaetter

Hysterische Reaktionen auf rechte Wahlerfolge: Was tun gegen die AfD? … jurga

Gute Freunde: Der Rechercheverbund von NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung (SZ) ist umstritten … postvonhorn

„Kunst aus dem Holocaust“ im DHM: Aktuell zeigt das Deutsche Historische Museum in Berlin die Ausstellung Kunst aus dem Holocaust, welche zur Kategorie „sehr schwer zu verdauen“ gehört … schmalenstroer

Ritter in Kinderzimmern: Public History und ihre jüngsten Nutzer … publicHistory

Gummikamp, Hercules und Sägemann: Harburger Traditionsfirmen und ihre Logos, Teil 2 … harbuch

Ausstellung „Asyl ist Menschenrecht“ in Hagen: Noch bis 21. April in der Villa Post … doppelwacholder

WP-Artikel „Ungeklärte Identität“: Versuch eines Faktenchecks … sbl

In Memoriam Stanislaw Lem: lesend erkunden – und nicht nur “Solaris” – ist eigentlich alternativlos … neheimsnetz

Umleitung: VW, Hass, Flüchtlinge, Drohnenpiloten, Fußballmuseum Dortmund und die Abstimmungen der heimischen Bundestagsabgeordneten zu Asyl und VDS.

Kunst im Draht. Angler in der Ruhr am Zufluss der Henne. (foto: zoom)
Kunst, Draht, Stein, Wasser. Angler in der Ruhr am Zufluss der Henne. (foto: zoom)

VW sitzt auf einem Scherbenhaufen: Er wird von Tag zu Tag teurer. Um ihn bezahlen zu können, planen die neuen Führungsspitzen, drastisch zu sparen … postvonhorn

Meinungsfreiheit versus Hetze: Wer Hass sät, wird Gewalt ernten … faz

Der Anschlag von Köln und „Pegida“: Vereint im Hass auf Flüchtlinge und das System … gensing

Attentat auf Henriette Reker: Einer hat zugestochen, das Messer geführt haben viele … taz

Neonazi, Hooligan, Wutbürger: NRWs brauner Sumpf … welt

Flüchtlingsdebatte: Wie Menschen gegeneinander ausgespielt werden … dradio

Asylgegner und Asylbefürworter: Eins der Unwörter, das mir in der Berichterstattung über Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte bisher entgangen ist, ist das Wort Asylbefürworter … sprachlog

Hagen – Was stört mich mein Geschwätz von gestern? René Röspel stimmt Einschränkung des Asylrechts zu … doppelwacholder

Patrick Sensburg(CDU) und Dirk Wiese (SPD): stimmen für Verschärfung des Asylrechts … bundestag

Patrick Sensburg(CDU) und Dirk Wiese (SPD): stimmen für die Vorratsdatenspeicherung … bundestag

Der brave Herr Höcke: Was für ein Auftritt – mit Deutschland-Flagge als Ärmelschoner und starrem Blick aufs tausendjährige Reich! … monitor

„Drohnenpiloten sind Menschenjäger“: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss … netzpolitik

Dorftrottel – der Ruf der Lokaljournalisten: Also was tun, wenn die Leute sich nicht mehr für die Lokalberichterstattung interessieren? Vollkommen klar: Wir verkaufen zwei Seiten mehr … charly&friend und operationharakiri

Fußballmuseum Dortmund: Dortmunds Weihestätte des deutschen Fußballs – Eröffnung zum etwas ungünstigen Zeitpunkt … revierpassagen

Wer kann wie Integrationshelfer/in werden? Da gibt es immer noch ein paar Fragezeichen … sbl

Die Abschiebung einer Roma-Familie aus Meschede. Anmerkungen zum Gerichtsbescheid.

Meschede. In der Nacht vom 19. zum 20. Mai 2011 wurde die dreiköpfige Roma-Familie Z. aus ihrer Wohnung in Meschede geholt und am Vormittag des 20. Mai über den Flughafen Baden-Baden in den Kosovo abgeschoben (siehe auch hier im Blog).

Zu diesem Sachverhalt stellte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) der zuständigen Kreisverwaltung einige Fragen.

Am 07. Juni 2011 antwortete der Hochsauerlandkreis mit der Bestätigung des Eingangs der SBL-Anfrage und schreibt: „Es ist mir aufgrund der umfangreichen Fragestellungen und personellen Engpässen leider nicht möglich, termingerecht – innerhalb von 2 Wochen – vollumfänglich zu antworten.“

Beigefügt ist dem Schreiben des HSK ein mehrseitiger Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 19. Mai 2011 zu einem Antrag (des Rechtsanwalts der Familie) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Abschiebeschutz.

Der Antrag ist vom Gericht abgelehnt worden. Das hatte zur Folge, dass der überstürzte Abtransport der Familie Z. nicht gestoppt werden konnte. Die drei Menschen wurden trotz der personellen Engpässe der Kreisausländerbehörde „termingerecht“ in den Kosovo überstellt.

Diese Gerichtsentscheidung besagt zwar, dass Familie Z. – bei rein juristischer Betrachtung abgeschoben werden durfte. Sie sagt aber nichts zu den humanitären und sozialen Dimensionen dieser Aktion.

Und nun ein paar Worte zum Beschluss des Verwaltungsgerichts:

Demnach sollte die Abschiebemaßnahme am 19. Mai eingeleitet werden.

Auf Seite 2 steht:

„Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu jeweils einem Drittel. Der Streitwert wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.“

Der Nichtjurist und Laie in Sachen Abschiebung fragt sich, wer dieses stattliche Sümmchen zahlen wird? Geht das Gericht davon aus, dass die Lebens- und Erwerbsumstände der Familie im Kosovo gut auskömmlich sind? Oder werden die Verwandten in Meschede zur Kasse gebeten?

Die Begründung für die Ablehnung des Abschiebeschutzes ist viele Seiten lang. Im „Juristen-Deutsch“: Die Voraussetzungen gemäß § 58 Abs. 1 AufenthG für die Abschiebung der Antragsteller liegen vor. Letztere sind gemäß § 50 Abs. 1, 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG i.V. m. § 67 Nr. 7 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) vollziehbar ausreisepflichtig, da ihre Asylanträge unter Androhung ihrer Abschiebung in den Kosovo bestandskräftig abgelehnt worden sind. Eine Wiederholung der Abschiebeandrohungen ist – entgegen der Ansicht der Antragsteller – nicht erforderlich. …“

Die Justizbehörde führt zur Reisefähigkeit aus, es sei nicht glaubhaft gemacht, dass sie krankheitsbedingt nicht reisefähig wären. „Ein inlandsbezogenes Ausreisehindernis in Form der Reiseunfähigkeit liegt vor, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers unmittelbar durch die Ausreise bzw. Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon voraussichtlich wesentlich verschlechtern wird. … Der Ausländerbehörde obliegt es, ggf. durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung, die notwendigen Vorkehrungen – etwa durch ärztliche Hilfen bis hin zur Flugbegleitung – zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann.“

– Nach unseren Informationen wurde allen drei Familienmitgliedern am Flughafen in Baden-Baden von dem umstrittenen Gutachter Michael K. Reisefähigkeit bescheinigt. Selbst die lange und schwere Krankengeschichte der 19jährigen T.Z. berücksichtigte der Abschiebegutachter offenbar nicht. –

Das Gericht begründet die Zumutbarkeit der Ausreise der seit 1990 in Deutschland lebenden Familie Z. u.a. so: „Gleichwohl kann bei der gebotenen Abwägung im vorstehenden Sinne nicht davon ausgegangen werden, dass sie unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Einbindung in die hiesigen Verhältnisse, ihres rechtlichen Aufenthaltstatus, der Beachtung gesetzlicher Pflichten und Verbote schutzwürdig im Bundesgebiet verwurzelt wären. … Die seit November 2010 durch einen Sohn gewährte finanzielle Unterstützung ist in ihrem Fortbestand … nicht gesichert. … Auch über einen Aufenthaltstitel verfügten die Antragsteller zu 1. und zu 2. zu keinem Zeitpunkt. Demgegenüber ist davon auszugehen, dass sie sich im Kosovo werden reintegrieren können. …

Auch hinsichtlich der Antragstellerin zu 3. ist eine im vorgenannten Sinne schutzwürdige Verwurzelung im Bundesgebiet nicht dargetan. Dabei verkennt die Kammer nicht, dass diese im Bundesgebiet geboren ist und sich bislang ausschließlich hier aufgehalten hat. Über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügte sie allerdings zu keinem Zeitpunkt. …“

Weiter wird ausgeführt, die Antragstellerin hätte keinen Schulabschluss und ginge einer Beschäftigung im Imbissbetrieb ihres Bruders nach. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass dies auf Dauer gesichert sei, und angesichts des fehlenden Schulabschlusses sei nicht ohne Weiteres zu erwarten, dass die Antragstellerin anderweitig eine Beschäftigung finden können werde. „Demgegenüber“, so schreibt das Verwaltungsgericht, “wird sie im Kosovo auf die Unterstützung und Hilfe ihrer Eltern, den Antragstellern zu 1. und 2., zurückgreifen können. Angesichts dessen ist es der Antragstellerin zu 3. auch in Ansehung des von Art. 8 EMRK geschützten Rechts auf Privatleben zuzumuten, in den Kosovo auszureisen bzw. dorthin abgeschoben zu werden.

Als Nichtjurist habe ich da ein Verständnisproblem. Warum soll es den Eltern im Kosovo leichter fallen, ihre Tochter zu unterstützen, als es ihnen in Deutschland möglich war? Die Arbeitslosenquote der Roma im Kosovo soll laut Medienberichten enorm hoch sein.

Zur wirtschaftlichen Situation und Arbeitslosigkeit im Kosovo fand ich z.B. auf den Internetseiten von „Aktion 302“ folgende Meldung:

Während die allgemeine wirtschaftliche Situation schon schlecht ist (37,3 % Arbeitslosenquote in 2009 und ca. 1.759 EUR BIP/Kopf in 2008), liegt nach Auskunft der Ombudsperson Institution in Kosovo die Arbeitslosenquote unter den Roma bei ca. 98 %. Viele leben von Gelegenheitsarbeiten oder sammeln Metall und anderen wiederverwertbaren Schrott, um zu überleben.

Ein regulärer Arbeitsmarkt existiert für die Minderheiten nicht.

Pressemeldung: Ab sofort wieder Abschiebeflüge

In unserem BriefkastenMeschede: (sbl) Am 31.03.2011 lief der befristete Abschiebestopp (Kosovo-Erlass) für Roma, Ashkali und andere ethnische Minderheiten aus. Einige Tage später, am 4. April, titelt bereits die taz: „Abschiebesaison in NRW hat begonnen“.

Weiter heißt es im taz-Artikel: “Vor nicht einmal einer Woche lief der Wintererlass aus, der in den vergangenen Monaten Roma und andere Minderheiten vor ihrer zwangsweisen „Rückführung“ in das Gebiet des früheren Jugoslawiens bewahrte. Jetzt beginnt auch im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen die diesjährige Abschiebesaison. Am Dienstag soll die erste Chartermaschine mit rund 140 unerwünschten Flüchtlingen vom Düsseldorfer Flughafen aus gen Belgrad starten. Menschenrechtsorganisationen planen Protestaktionen.“

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion Monika Düker hielte insbesondere die Abschiebungen in den Kosovo für „völlig verantwortungslos“. Die Lage der Roma dort sei unerträglich. Der rot-grünen Landesregierung seien die Hände gebunden, die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Einen generellen Abschiebestopp könne nur die Bundesregierung veranlassen.

Wir (Sauerländer Bürgerliste) wissen, dass auch im Sauerland Menschen mit anhängigen Asylverfahren leben und manchen heute oder morgen das Schicksal der Abschiebung droht. Wir wissen aus unzähligen Publikationen, dass die Lebensumstände der bereits in den Kosovo abgeschobenen Männer, Frauen und Kinder unerträglich sind. Wir schließen uns den bundesweiten Forderungen nach einem sofortigen Abschiebestopp an!

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) bat am 22.03.2011 beim Ausländeramt des Hochsauerlandkreises um die Beantwortung der Fragen:

Wie viele Asylfolgeverfahren wurden erfolgreich im Sinne des Asylbewerbers abgeschlossen?
Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Ein sog. Wiederaufgreifverfahren.

Wie viele Verfahren sind aktuell anhängig?
Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Drei.

Hat sich die Zahl der Geduldeten aus dem Kosovo seit Oktober 2010 (damals 22 Personen) verändert?
Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Ja, nach dem Stand der letzten Auswertung: 26.

Hat die Ausländerbehörde zwischenzeitlich Informationen über die Lebensumstände der aus dem Hochsauerlandkreis zurückgeführten ehemaligen Flüchtlinge aus dem Kosovo erhalten, vor allem über die von Kindern und Jugendlichen?

Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Nein.

Umleitung: Stiftungen als Bildungsmacher, Königsblog geschlossen und Asyl, das Grundrecht dritter Klasse.

Weihnachtsbaumkultur am Kreuzberg (foto: zoom)
Weihnachtsbaumkultur am Kreuzberg (foto: zoom)

Die geheimen Bildungsmacher: „… Realität geworden ist dagegen das Projekt der „Selbstständigen Schule“, angelehnt an die Mission von Stiftungsgründer Reinhard Mohn, der den öffentlichen Sektor – und damit auch Schulen – nach seinem Modell einer gelungenen Unternehmensführung umgestalten wollte. Das Modellvorhaben „Selbstständige Schule“ ist bereits abgeschlossen – und der Gedanke, Schulleitungen sollten Bildungsstätten eigenverantwortlich führen, in der Schulpraxis von NRW und Niedersachsen angekommen. Passend dazu initiierte die Stiftung auch „Seis“, ein computergestütztes Instrument, mit dem sich Schulen selbst evaluieren können. Dahinter steht die klare Firmen-Philosophie, nach der auch der Erfolg einer Schule an Zahlen ablesbar sein soll. Dass diese Einstellung heute die Schulpolitik beherrscht, ist auch der Stiftung geschuldet. Um die Umsetzung von Seis kümmern sich mittlerweile die Kultusministerien …“ … fr-online

Fußball – Schalke – Blog: Das Königsblog wird geschlossen – ein Nachruf… ruhrbarone

Asylrecht in Deutschland: Das Grundrecht dritter Klasse. Seit 1993 biegt sich das deutsche Asylrecht die Welt zurecht: Es gaukelt Schutz vor, den es nicht gibt. Es definiert Staaten als sicher, die es nicht sind. Das Bundesverfassungsgericht hat die Lügerei lange mitgemacht – bis jetzt … sueddeutsche