Nicht alle sind gleich: 2.756 Flüchtlinge aus der Ukraine im HSK (ohne Stadt Arnsberg)

Aus Berichten, die die SBL-Kreistagsfraktion erhalten hat (und auch aus eigenen Erfahrungen von Mitgliedern der Fraktion) ergibt sich, dass es für einige Behörden zwei “Klassen” von Flüchtlingen aus der Ukraine gibt: Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen. Sie haben sehr unterschiedliche Rechte und Möglichkeiten. Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion am 08.02.2023 eine schriftliche Anfrage an den Landtag gerichtet.

(Der Artikel ist vor fünf Tagen auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Am 27.02.2023 erhielten wir die Antwort, die wir hier dokumentieren:

“Sehr geehrter Herr Loos,
ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 07.02.2023 zu der Thematik „Flüchtlinge aus der Ukraine mit anderer Staatsangehörigkeit”. Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Wie viele Menschen sind seit Februar 2022 aus der Ukraine in den HSK gekommen?

a) mit ukrainischer Staatsangehörigkeit?
Seit Februar 2022 haben 2.624 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis (ohne die Stadt Arnsberg) genommen:

b) mit anderen Staatsangehörigkeiten?
Seit Februar 2022 haben 132 Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis (ohne die Stadt Arnsberg) genommen.

2. Inwiefern unterscheiden sich die Rechte beider Gruppen im HSK?

a) beim Aufenthaltsrecht?
Ukrainischen Staatsangehörigen wird gemäß der Richtlinie 2001/55/EG („Massenzustrom-Richtlinie”) und dem hierzu ergangenen Beschluss Nr. 2022/382 des Rates der Europäischen Union eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG erteilt.

Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, welche sich nachweislich am 24.02.2022 mit einem unbefristet gültigen Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, erhalten ebenfalls eine solche Aufenthaltserlaubnis.

Sofern eine drittstaatsangehörige Person lediglich über einen Aufenthaltstitel mit einer befristeten Gültigkeit verfügt, hängt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis davon ab, ob der betroffenen Person eine sichere und dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland möglich und zumutbar ist. Dieser Umstand wird in jedem Einzelfall von meiner Ausländerbehörde überprüft.

b) bei finanziellen Leistungen?
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden, kann sich für beide Gruppen ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II/SGB XII ergeben. Die Staatsangehörigkeit der Leistungsberechtigten hat keinen Einfluss auf die Höhe der gewährten Leistungen.

c) beim Schul- und Hochschulbesuch?
Für ukrainische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen zur Schulpflicht. Die geflüchteten Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Ukraine haben ein sofortiges Aufenthaltsrecht in Deutschland und können im Folgenden eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erhalten.
Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG und der damit einhergehenden Zuweisung an eine Kommune wird der gewöhnlicher Aufenthalt in der Kommune begründet.

Für die Bestimmung der Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen gelten aufgrund der Verweisvorschrift des 0 34 Absatz 6 Satz 3 Schulgesetz NRW die allgemeinen Bestimmungen in § 34 Absatz 1: Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Für Flüchtlinge aus der Ukraine mit fremder Staatsangehörigkeit gilt die unmittelbare Schulpflicht mit der Wohnsitzaufnahme aufgrund Zuweisung zu einer Gemeinde gemäß § 34 Abs. 1 SchulG.

Die Rechte zum Schulbesuch sind für ukrainische Staatsangehörige und Angehörige mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates gleich. Die Auswahl eines Bildungsganges hängt ausschließlich von Sprachkenntnissen und der Vorbildung (u.a. Schulabschlüsse) ab.

d) in der Berufsausbildung?
e) auf dem Arbeitsmarkt?
Zu jeder Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des § 24 Abs. 1 AufenthG ist die Auflage ,,Erwerbstätigkeit erlaubt” verfügt. Es besteht somit unter der Voraussetzung des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis für beide hier genannte Gruppen ein freier und unbeschränkter Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

f) in anderen Bereichen?

Es ist hier nicht bekannt, dass in etwaigen anderen Bereichen noch Unterschiede zwischen den beiden von Ihnen genannten Gruppen bestehen könnten.”

Fazit:
Die Flüchtlinge mit Drittstaatsangehörigkeit haben einen Anteil von 5% an allen Flüchtlingen aus der Ukraine. Ihr “Schicksal” hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland hängt vor allem davon ab, ob sie nachweisen können, dass sie zu Kriegsbeginn “mit einem unbefristet gültigen Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben”. Andernfalls (wenn z.B. Papiere fehlen oder bei Studenten) entscheidet die Ausländerbehörde, ob “eine sichere und dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland möglich und zumutbar ist”. Und da hat die Behörde einen großen Beurteilungsspielraum … (Antwort 2a).

Nicht Angelegenheit des Kreises sind Probleme bei der Anerkennung von Bildungsgängen und Bildungsabschlüssen und bei der Möglichkeit zur Fortsetzung von Ausbildungen; auch hier gibt es oft große Schwierigkeiten.

Anregungen aus einer Haushaltsrede: Verkehrswende als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

In einem Teil der Haushaltsrede der Sauerländer Bürgerliste (SBL) ging es am 10. Dezember 2022 im Kreistag um die Verkehrswende im Zusammenhang mit dem Klimaschutz. Die Überlegungen, Anregungen und Vorschläge der SBL sind diskussionswürdig. Daher veröffentliche ich sie an dieser Stelle.

(Der Beitrag ist in ähnlicher Form in dieser Woche auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

“Ein weiterer wichtiger Bereich des Klimaschutzes, meine Damen und Herren, ist der Verkehr. Ich denke, es wissen alle, dass der individuelle motorisierte Verkehr erheblich zur CO2-Emission beiträgt. Nun ist auch klar, wir werden auf lange Sicht im Sauerland nicht ohne Autos auskommen. Wir brauchen auch Flugzeuge für internationale Strecken. Aber wir müssen versuchen, eine Verkehrswende zu erreichen. Da gab es gestern in Arnsberg im Rat einen kleinen erfreulichen Schritt, als der Rat mit über 60 % beschlossen hat, diese Autobahnplanung am Luerwald vorbei abzulehnen – sehr schön! Aber hier im Kreis setzt man offenbar immer noch auf dieses Autobahnstück und auf das Autobahnstück bei Brilon. Obwohl die Landesstraßenbauverwaltung seit Ende März – wo sie die Route bekannt geben wollte – nichts mehr von sich hören lässt. Wahrscheinlich ist ihr auch bewusst geworden, dass ihre ganzen Rechnungen nicht reell waren. Wenn man eine Kosten-Nutzen-Rechnung macht, aber man bei Straßenbauprojekten alle Planungskosten außen vor lässt, die aber ein Sechstel der Baukosten betragen, und gleichzeitig die Unterhaltskosten für die Brücke vernachlässigt, dann kann das Ganze nicht aufgehen.

Wir würden uns freuen, wenn es hier im Kreis gelingen würde, auch mehr zur Umsetzung dieser Verkehrswende zu tun. Da sind zum einen die Preise und zweitens die Qualität des Angebots im ÖPNV ganz wichtig. Unser Antrag Nr. 3 enthält den Vorschlag, für die Anschlussverbesserung etwas zu tun. Wer sich mit der RLG befasst, weiß, dass die RLG vor einigen Jahren die Anzeigen an den Bahnhöfen übernommen hat. Ich möchte Ihnen das kurz erklären. Da passiert immer weniger. Wenn Sie in Meschede oder Neheim-Hüsten aus dem Zug aussteigen, dann gucken Sie auf den Bus, und gerade wenn Sie auf den Bus zugehen, fährt er los. Der Zug hat fünf Minuten Verspätung. Der Busfahrer fährt strikt nach Fahrplan und manchmal auch eher ab, und dann ist er weg. Dann warten Sie hier im Sauerland – anders als in Berlin – eine Stunde, oder wenn Sie Pech haben, zwei Stunden auf den nächsten Bus. Nun kann natürlich der Bus nicht 20 Minuten warten, aber wenn er ein, zwei Minuten warten würde, wäre das Problem gelöst. Nun gibt es an vielen Bahnhöfen große schwarze Kästen. Dort waren früher mal rote einstellige Ziffern zu sehen. Das waren die Minuten – für jede Richtung -, wo die Zeit bis zur nächsten reellen Ankunft des Zuges angezeigt wurde. Wenn der Busfahrer sah, in einer Minute kommt der Zug, dann hat er gewartet und er hat die Fahrgäste mitgenommen. Die RLG hat seit zwei Jahren den Auftrag, das wieder in Betrieb zu setzen, und sie schafft es nicht, warum auch immer. Sie schafft manches nicht. Also schlagen wir vor, die WFG damit zu beauftragen. Das wäre ein kleiner Beitrag, dieses für Fahrgäste – die meisten von Ihnen kennen das wahrscheinlich nicht so sehr – sehr ärgerliche Erlebnis abzuschaffen. Sie kommen am Bahnhof an und genau in dem Moment fährt der Bus los. Das, meine Damen und Herren, muss nicht sein. Vielleicht haben Sie andere Vorschläge, wie man das Problem lösen kann. Aber es muss gelöst werden, weil es ein wichtiger Beitrag zur Qualität des ÖPNV ist.

Ich glaube, die RLG macht uns ziemlich viel Kummer. Wenn der Geschäftsführer der RLG im September im Wirtschaftsausschuss auftritt und in einem vorbereiteten Vortrag erklärt, eine Fahrt von Brilon nach Soest würde 10 € kosten – wie gesagt, nicht auf spontane Fragen hin – und tatsächlich kostet das 18,80 €, dann zeigt das doch, dass die Bewusstseinslage dort in der Spitze der RLG über die tatsächlichen Fahrpreise nicht besonders ausgeprägt ist. Wenn das nicht genau stimmt, wäre es ja egal, aber sich um das Zweifache zu vertun, ist kein gutes Zeichen.

Noch ein letztes Thema zum Bereich Verkehrswende. Ende August, meine Damen und Herren, gab es in Menden das Südwestfalen-Festival, veranstaltet von der Südwestfalen-Agentur. Sie wissen alle, in den Gremien der Südwestfalen-Agentur sitzen fast nur Abgeordnete einer Partei. Wir sitzen nicht drin. Die Südwestfalen-Agentur hat den Professor Knie nach Menden eingeladen – ein renommierter Wissenschaftler, der auch in Funk und Fernsehen zu sehen ist – mit Ideen zur Verkehrswende. Außer, dass er am Wissenschaftszentrum Berlin tätig ist – was auch renommiert ist – hat er noch die gute Eigenschaft, aus Südwestfalen zu stammen. Er kennt sich also hier hervorragend aus. Nachdem wir den Vortrag gehört haben, haben wir beantragt: Lasst uns den Mann doch mal in den Ausschuss einladen. Nur zur Diskussion neuer Ideen zur Verkehrswende, was der Mann auf wissenschaftlicher Basis in vielen anderen Bereichen auch diskutiert. Aber die Verwaltung gibt sich alle Mühe, das zu verhindern, warum auch immer. Es geht nur um Diskussion, nicht um konkrete Beschlüsse von Maßnahmen. Und dann lässt man sogar im Ausschuss den Antrag ablehnen, obwohl der Ausschuss gar nicht dafür zuständig ist, über Tagesordnungsanträge einer Fraktion zu entscheiden. Das geht nicht! Wir haben dem Landrat das vor zwei Wochen noch mitgeteilt. Wir warten noch auf die Antwort. Nur, es muss klar sein, wir müssen bereit sein, weiterzudenken und uns andere Meinungen anzuhören. Und wenn der Mann vorher von der Südwestfalen-Agentur eingeladen wurde, dann kann es ja nicht ganz so schlimm sein. Wer hat panische Angst vor so einem Vortrag?”


Unruhe im Bundestag: AfD-Politiker Bystron vertuscht Reise nach Belarus

Nach Informationen von CORRECTIV ist der AfD-Abgeordnete Petr Bystron offenbar Ende 2022 von Litauen nach Belarus gereist. Den Abstecher hat er in seinem Reisebericht an die Bundestagspräsidentin verschwiegen. Mitglieder der anderen Fraktionen im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages zeigen sich befremdet.

(Pressemitteilung CORRECTIV)

Nach Recherchen des gemeinnützigen Recherchezentrums CORRECTIV und des litauischen Fernsehsenders LRT soll der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron eine Dienstreise nach Litauen im November 2022 für einen Abstecher nach Belarus genutzt haben. 

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages Michael Roth (SPD) nennt die Hinweise auf den Abstecher gegenüber CORRECTIV und LRT „einen höchst befremdlichen Vorgang“. Hier bestehe der begründete Verdacht, dass eine Reise verschleiert werden sollte, kritisiert Roth.

Kiesewetter (CDU): „Sicherheitspolitisch bedenklich“

Laut einer Quelle aus den litauischen Grenzbehörden soll der AfD-Abgeordnete am 16. November am Grenzort Medininkai über den Landweg von Litauen nach Belarus eingereist und am 19. November zurückgekehrt sein. Bei der Rückfahrt sei der Grenzübertritt Bystrons von den Grenzbehörden kontrolliert und auch der Name des Fahrers erfasst worden.

Offiziell bestätigen wollen die litauischen Grenzbehörden dies nicht. „Wir geben keine Informationen über Grenzübertritte“, teilt ein Sprecher auf Anfrage von CORRECTIV mit, sie würden dies nur in Ausnahmesituationen gegenüber staatlichen Stellen tun. 

Bystron ließ eine schriftliche Anfrage bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Im direkten Gespräch wollte er die Reise weder bestätigen noch dementieren. Bystron ist Obmann der AfD im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages. Mehrere Aussagen aus der AfD-Fraktion gegenüber CORRECTIV bestätigen den Abstecher Bystrons nach Belarus.

Im Reiseantrag für Litauen kein Hinweis auf Belarus

Aus den anderen Fraktionen ist seit Kriegsbeginn vor einem Jahr kein Abgeordneter oder keine Abgeordnete nach Russland oder Belarus gereist, teilen diese auf Anfrage von CORRECTIV und LRT mit. Die AfD-Fraktion ließ eine Anfrage zu Bystrons Reise unbeantwortet. Die Hinweise auf dessen Belarusbesuch sorgen nun im Parlament für Unruhe.  
 
„Herr Bystron hat am 9. November 2022 einen Antrag bei der Bundestagspräsidentin auf Genehmigung einer Einzeldienstreise nach Vilnius/Litauen vom 14. bis 16. November 2022 gestellt“, erklärt der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses Roth, „weder in dem Dienstreiseantrag noch in dem späteren Reisebericht von Herrn Bystron findet eine Weiterreise nach Belarus Erwähnung.“

Belarus unterstütze den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und unterliege deshalb auch EU-Sanktionen, schreibt Roth: „Treffen mit Oppositionellen sind in Belarus faktisch nicht möglich.“ Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses will die Hinweise auf den heimlichen Trip im Auswärtigen Ausschuss ansprechen, denn Reisen nach Belarus seien nicht „im Interesse des gesamten Deutschen Bundestages“. 

Auch der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter, ebenfalls Mitglied des Auswärtigen Ausschusses, hält eine Reise eines Abgeordneten nach Belarus „für sicherheitspolitisch bedenklich“.

Der stellvertretende Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, der CSU-Bundestagsabgeordnete Thomas Erndl, hatte im November den Antrag für die Litauenreise des AfD-Politikers Bystron bewilligt. „Hätte ich damals gewusst, dass Herr Bystron vorhatte, auch nach Belarus zu reisen, hätte ich den Reiseantrag nicht befürwortet“, sagt Erndl gegenüber CORRECTIV und LRT, er fühle sich von Herrn Bystron getäuscht, und dessen Vorgehen werde man unter den Fraktionen besprechen.

Die AfD im Bundestag und als Partei verfolgt seit langem einen russlandfreundlichen Kurs. Am Donnerstag soll ein „Friedensplan“ der AfD im Bundestag vorgestellt werden. Am Mittwoch lädt auch Bystron zu einem Friedenskonzert in den Bundestag.

Die ganze Recherche bei CORRECTIV lesen.

Im Vorübergehen: Bitte auf links bügeln!“

Informationstafel mit Sticker an der Namenlose (foto: zoom)

Als ich heute im Schneeregen an der Namenlose spazieren ging, fiel mir die Informationstafel neben der Furt über das kleine Flüsschen auf. Was ist das nur für ein Sticker?

Ich bin näher getreten und habe eine Anweisung entdeckt, wie man politisch seine Wäsche zu glätten habe: „Bitte auf links bügeln!“

Die Piktogramme sind selbsterklärend. (foto: zoom)

Normalerweise kleben solche Sticker in Köln oder Dortmund an den Laternenpfählen, jetzt also auch im Hochsauerland.

Die Zeiten ändern sich.

BTW: ich war es nicht.

Kein soziales Bewusstsein

6.191 Haushalte im HSK (also mehr als 10.000 Personen) waren im Jahr 2021 auf Grundsicherung angewiesen. Bei ihnen reichte das Einkommen sonst nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Grundsicherung wird für Erwerbsfähige nach dem Sozialgesetzbuch II gezahlt, für Nicht-Erwerbsfähige (z.B. RentnerInnen) nach dem SGB XII. Die Empfänger-Haushalte (“Bedarfsgemeinschaften”) enthalten die Leistungen für den laufenden Lebensunterhalt und die “angemessenen” Kosten der Unterkunft (KdU).

(Der Artikel ist gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Angemessenheitsgrenzen für die KdU reichen jedoch häufig nicht aus. Laut einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 für 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat für die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tatsächlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20/3018, S. 18). Und daran ändert sich durch das “Bürgergeld” nichts: Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 01.12.2022 behauptet, sind die „Altfälle“, bei denen die tatsächlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem Bürgergeld ab 01.01.2023 neu eingeführten einjährigen Karenzzeit ausdrücklich ausgenommen (§ 65 Abs. 7 SGB II).

Für die Haushaltsberatung im Kreistag hatte die SBL beantragt, dass die Kreisverwaltung im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten über die angemessenen Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Bürgergeld erstellen lassen soll.

In der Haushaltsrede der SBL wurde dies so erläutert:

Ein für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserem Kreis sehr wichtiges Thema ist die Grundsicherung. Wir haben da schon öfter darüber gesprochen. Nun, die Situation wird schlimmer. Lassen Sie uns zunächst einen geistigen Ausflug nach Augsburg machen. Die Damen und Herren der CDU werden sich daran erinnern, dass dort Ende Oktober der Parteitag der CSU stattfand. Da ist auch Ihr Bundestagsabgeordneter, der gleichzeitig der Bundesvorsitzende ist, aufgetreten, die Rede kann man bei YouTube nachhören. Nach 51 Minuten kam er zum Thema Cannabis. Warten Sie ein paar Sätze ab, Sie werden gleich erfahren, was das mit unserem Thema heute zu tun hat. Also auf Cannabis gehe ich nicht ein. Aber dann sagte Herr Merz den schönen Satz, um seine Kompetenz in der Kenntnis der niederländischen Verhältnisse zu demonstrieren: Ich wohne an der niederländischen Grenze. Er, der bekanntlich aus Niedereimer kommt – beides fängt mit „Nieder“ an – sagt, er wohnt an der niederländischen Grenze? Jeder hier weiß, dass das Unsinn ist und er muss eigentlich wissen, wo er wohnt.

Dieses Argumentationsmuster, was dann eindeutig gelogen ist, findet sich leider in vielen anderen Aussagen der CDU-Bundesspitze auch wieder. Sei es Energiepolitik, sei es Staatsbürgerrecht und sei es auch die Grundsicherung bzw. das Bürgergeld. Was es da an Kampagne von der CDU-Spitze zusammen mit der BILD-Zeitung in den letzten Monaten gab, spottet jeder Beschreibung und vor allem jeder sachlichen Richtigkeit. Man hat einfach übersehen, dass es auch für Leute, die wenig Geld haben, außer Grundsicherung noch Wohngeld und Kinderzuschlag und vieles andere gibt. Dass etwa 30 % der Grundsicherungsempfänger parallel arbeiten und nur deswegen aufstocken müssen, weil der Lohn zu gering ist und vieles andere. Hier sind Ängste und Ressentiments geschürt worden, die nichts mit der Realität zu tun haben.

Aber, meine Damen und Herren, wir haben eine Verantwortung. Es gibt eine Auskunft der Bundesregierung vom August dieses Jahres. Der ist zu entnehmen, dass eben bei 16,6 % der Bedarfsgemeinschaften hier im Kreis – das sind ungefähr 1.000 Bedarfsgemeinschaften – durchschnittlich mehr als 70 € von den Unterkunftskosten nicht anerkannt werden – bezogen auf das Jahr 2021. Und das, meine Damen und Herren, wird schlimmer. Jeder weiß, wie die Kosten steigen. Und wenn dann von der CDU auch behauptet wird: Ja, wir haben das Bürgergeld, das steigt jetzt um 12 %, so sagt das nur die halbe Wahrheit. Wir haben für die unteren Einkommensgruppen eine Preissteigerung von 14 % – allgemein 10,5 %, aber die unteren Einkommensgruppen haben höhere Anteile von Ausgaben für Lebensmittel und Haushaltsenergie -, und wir haben steigende Wohnkosten. Wenn man sieht, was der Kreis, der allein für diese Unterkunftskosten zuständig ist – und da sind wir bei unserem Thema – diesen Familien und Bedarfsgemeinschaften zubilligt, so sind das zum Beispiel in Brilon, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg – wir haben die Beispiele reingeschrieben – teilweise knapp 6 €, teilweise etwas mehr als 6 € und zwar einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung, die pro Quadratmeter aufgewendet werden dürfen.

Jeder, der sich ein bisschen auskennt, weiß, das reicht hinten und vorne nicht. Deswegen haben wir aufgrund der besonders prekären Situation erneut beantragt, ein neues Gutachten zu machen, um reell festzustellen, wie hoch denn die tatsächlich angemessene Angemessenheitsgrenze ist. Wir können uns doch nicht damit zufriedengeben, dass 1.000 Bedarfsgemeinschaften aufgrund zu geringer Angemessenheitsobergrenzen nicht mehr ihre Grundsicherung bekommen, sondern diese noch erheblich gekürzt wird. Das, meine Damen und Herren, kann nicht richtig sein. Es war auch nicht sehr hilfreich, dass die Verwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss behauptet hat, das würde alles mit dem neuen Bürgergeldgesetz geklärt. Da, meine Damen und Herren, steht ausdrücklich drin, dass eben das für die Altfälle nicht gilt. Wenn einmal gekürzt wurde, bleibt es dabei.”

Leider unterstützte im Kreistag nur die Linke den Antrag der SBL. CDU/FDP, SPD und Grüne waren nicht bereit, die Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen zu unterstützen. Wo bleibt das soziale Bewusstsein, z.B. bei der “sozial”-demokratischen Partei?

Zu hohe Abwassergebühren

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Brilon für 2021, Abwasserentsorgung (Screenshot)

Viele Städte und Gemeinden erheben zu hohe Abwassergebühren. Das wurde spätestens klar durch eine Entscheidung des OVG Münster vom 17.05.2022 (9 A 1019/20).

(Der Artikel ist am 3. Dezember auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Auslöser war die Klage eines Einwohners der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Festsetzung von Schmutz- und/Regenwassergebühren für das Jahr 2017 in Höhe von 599,85 Euro. Das OVG gab dem Kläger Recht.

In der Urteilsbegründung dieses Musterverfahrens führt das OVG u.a. aus, dass die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Oer-Erkenschwick unwirksam ist. Die Gebühren waren insgesamt um rund 18 % überhöht. Neben einem geringfügigen Rechenfehler (doppelter Ansatz der Abschreibungen für Fahrzeuge und Geräte) liegen zwei grundlegende Kalkulationsfehler vor.

Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert (Preis für die Neuanschaffung einer Anlage gleicher Art und Güte) sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzinssatz (einschließlich Inflationsrate) sei unzulässig.

Aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergebe sich der Zweck der Gebührenkalkulation, durch die Abwassergebühren nicht mehr als die dauerhafte Betriebsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Die Gebühren dürfen nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung des Anlagevermögens auf der Basis seines Wiederbeschaffungszeitwertes sowie einer kalkulatorischen Nominalverzinsung widerspreche diesem Kalkulationszweck, weil er einen doppelten Inflationsausgleich enthalte.

Außerdem sei der von der Stadt in der Gebührenkalkulation angesetzte Zinssatz von 6,52 % sachlich nicht mehr gerechtfertigt, so das OVG. Der hier gewählte einheitliche Nominalzinssatz für Eigen- und Fremdkapital, der aus dem fünfzigjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 0,5 Prozentpunkten für höhere Fremdkapitalzinsen ermittelt wurde, ginge über eine angemessene Verzinsung des für die Abwasserbeseitigungsanlagen aufgewandten Kapitals hinaus.

Das Oberverwaltungsgericht hält es bei einer einheitlichen Verzinsung für angemessen, den zehnjährigen Durchschnitt dieser Geldanlagen ohne einen Zuschlag zugrunde zu legen. Daraus ergäbe sich für das Jahr 2017 bei der von der Stadt Oer-Erkenschwick ansonsten gewählten Methode ein Zinssatz von 2,42 %.

Auch im HSK sind viele Abwassergebührenbescheide betroffen. Zum Beispiel wurde jetzt das Jahresergebnis der Stadtwerke Brilon veröffentlicht. Dies erfolgte erst wenige Stunden vor der Ratssitzung, in der der Haushaltsplan 2023 beraten werden sollte, und erst auf Drängen der Bürgerliste. Wiederholt hatte der Bürgermeister die Veröffentlichung verweigert.

Aus der Jahresrechnung der Stadtwerke Brilon ergibt sich, dass die Stadtwerke allein beim Abwasser im Jahr 2021 einen Überschuss von fast 14% der Gebühren erzielten, mehr als 1 Mio Euro; im Vorjahr waren es „nur“ 13,3%. Dies dürfte mit den Vorgaben des OVG nicht vereinbar sein.

Die NRW-Landesregierung plant nun eine Neuregelung und hat den Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.

Dort geht es vor allem um die „Isolierung“ von sog. Finanzschäden, die den Kommunen durch die Corona-Pandemie und durch den Krieg in der Ukraine entstanden sind. Sie sollen von Kreisen und Städten bis zu 50 Jahre in die Zukunft verschoben werden, eine sehr unsolide Methode. In dem vom Landtag noch nicht beschlossenen Gesetz sind auch Neuregelungen für die Gebührenkalkulation enthalten. Durch die Neuformulierung von § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll der Zinsberechnungszeitraum von bisher 50 auf künftig 30 Jahre beschränkt werden und zudem der 0,5-prozentige Zuschlag entfallen.

In allen Kommunen des HSK werden in den nächsten Wochen die Gebührenbescheide eingehen. Die EmpfängerInnen sollten darauf achten, dass die Gebühren nicht zu hoch angesetzt werden. Wenn das städtische Versorgungsunternehmen z.B. beim Abwasser mehr als 5 % Überschuss erzielt, ist das ein sicheres Zeichen für eine rechtswidrige Kalkulation.

Umleitung: rechte Präsenz im öffentlichen Raum, Persönlichkeitsveränderung durch Corona, im Kaninchenbau, kein Asyl für Whistleblower, Roller-Wahn und die Bedeutung einer Wähler*in

Auf dem Kahlen Asten (foto: zoom)

Beratungsstelle warnt vor verfestigter rechter Präsenz im öffentlichen Raum: Der Dachverband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) zeigt sich besorgt über eine sich immer weiter enthemmende Gewaltspirale. Vorstandsmitglied Robert Kusche fordert im Interview einen Paradigmenwechsel bei Polizei und Justiz in Ostdeutschland in der Strafverfolgung bei rechten Gewalttaten und im Umgang mit rechten Aufmärschen … derrechterand

Wie Corona unsere Persönlichkeit verändert: Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass sich Menschen in Ihrem Umfeld seit dem Beginn der Pandemie anders benehmen? Sei es eine Tante, die Ihnen täglich panische Textnachrichten und die neuesten Querdenkernews schickt, oder eine Freundin, die unter Angstzuständen leidet und kaum mehr aus dem Haus geht … scilogs

Die Metapher vom Kaninchenbau-Syndrom: Das Kinderbuch »Alice im Wunderland« hält so manche Weisheit parat. Eine bekannte Szene dient Psychologen als Metapher dafür, wie Menschen immer tiefer in der Welt der Verschwörungstheorien versinken … spektrum

Asyl für Whistleblower: Ampel-Regierung lässt Snowden im Regen stehen … netzpolitik

Roller-Wahn verschwindet aus Haspe: Der Anbieter für E-Roller in Hagen, die ZEUS Scooter GmbH, hat die Stadt Hagen darüber informiert, dass die E-Roller auf unbestimmte Zeit aus dem Bezirk Hagen-Haspe entfernt wurden … doppelwacholder

Die (Nicht-)Bedeutung einer Wählerin oder eines Wählers: Wie egal ist man der Politik eigentlich? … unkreativ

Hochsauerlandkreis: das Schweigen der Bürgermeister

Aus dem Entwurf für den Kreishaushalt 2023 ergeben sich erhebliche Herausforderungen für die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Aus der Kreisumlage, die von den Kommunen erhoben wird, möchte der Kreis 11,24 Mio Euro mehr einnehmen als im Jahr 2022, das bedeutet eine Steigerung um acht Prozent.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die neun Kommunen ohne eigenes Jugendamt sollen ihre Zahlungen für die Jugendamtsumlage zusätzlich um 4,87 Mio Euro erhöhen, eine Steigerung um fast elf Prozent.

Dafür plant die Kreisverwaltung 49,9 neue Vollzeitstellen. Saldiert um 7,8 Stellenabbau ergibt sich ein Netto-Zuwachs um 42,1 Stellen.

All dies muss von den Kommunen bezahlt werden, aus den Steuern und Abgaben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen.

Das Kommunalrecht räumt den Bürgermeistern das Recht ein, im Kreisausschuss zum Haushaltsentwurf Stellung nehmen. Doch heute kam die Nachricht aus dem Kreishaus, dass die für den 15. November 2022 vorgesehene Sitzung des Kreisausschusses ausfällt.

“Die Herren Bürgermeister” hätten dem Landrat “am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr von der durch § 55 Abs. 2 Kr0 NRW eingeräumten Möglichkeit der Anhörung zum Haushalt in öffentlicher Sitzung keinen Gebrauch machen wollen.”.

Schade!
In anderen Kreisen läuft das anders, wie z.B. in einem aktuellen Zeitungsartikel für den Landkreis Rostock nachzulesen ist: https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/rostock-lk/bad-doberan/buergermeister-wehren-sich-gegen-hoehere-abgaben-an-landkreis-rostock-XXYTDN72WJPP3O7QLKEETRVGY4.html

Antwort auf die Anfrage: „Kostensteigerung bei der Bobbahn Winterberg“

Am 15. Oktober hatte ich die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste zu möglichen Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg hier im Blog veröffentlicht. Am 27. Oktober hat der Landrat geantwortet. Den inhaltlich wesentlichen Teil des Schreibens veröffentliche ich im Folgenden.

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer Anfrage vom 15.10.2022 nehme ich nach Rücksprache mit der Geschäftsführung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (SZW) wie folgt Stellung:

  1. Die Geschäftsführung rechnet für das laufende Jahr 2022 mit einem Betriebskostenzuschuss der Gesellschafter Stadt Winterberg und Hochsauerlandkreis nicht, wie im Wirtschaftsplan angegeben, mit rd. 914 T €, sondern mit 764 T €.

  2. Das zusätzliche RodeI-Weltcup-Event (Eberspächer Rennrodel-Weltcup), das am 1. und 2. Januar 2022 in Winterberg stattgefunden hat, hat zu keinen zusätzlichen Kosten für die SZW geführt, da alle Aufwände durch entsprechende Erträge gedeckt werden konnten.

  3. Für das Vereisen und Kühlen der Bahn im laufenden Jahr 2022 rechnet die Geschäftsführung mit Kosten in Höhe von 253.023 € (Verbrauch: 1.100.000 kWh, 23 ct/kWh).

    Im Vergleich hierzu betrugen die Kosten der beiden Vorjahre:
    20203 224.555‚76 € (Verbrauch: 1.134.120 kWh, 19,8 c’t/kWh)
    2021: 221.039,28 € (Verbrauch: 1.169.520 kWh, 18,9 ct/kWh).

  4. Die Geschäftsführung der SZW reagiert mit folgenden Maßnahmen:

    Die Betriebszeiten werden bevorzugt in die Tageszeiten gelegt, um weitestgehend auf Beleuchtung zu verzichten.

    Die Eisstärke wird konsequent dünn gehalten, um eine effiziente und energiesparende Kühlung zu ermöglichen.

    Die Beleuchtung wird auf das Nötigste (Sicherheitsrelevante) reduziert.

    Es wird weiter in die Optimierung der Kälteanlage und deren Steuerung investiert, um die Stromverbräuche zu reduzieren.

    Die Videowände und deren Laufzeiten werden reduziert.

    Es wird auf Besucherzelte verzichtet.

    Die Raumtemperaturen werden reduziert, abhängig von der Nutzung.

    In der laufenden Saison, die am 26. Februar 2023 mit dem Eberspächer Rennrodel-Weltcup endet, werden keine Veranstaltungen abgesagt. Diese sind bereits geplant, vereinbart und ausfinanziert.

    Für die Saison 2023/2024 wird eine Vereisungszeit erst ab November angestrebt. Die Zusagen aller Veranstaltungen für die Saison 2023/2024 stehen unter Finanzierungsvorbehalt und sind abhängig von der Entwicklung der Energiekosten.

  5. Da sich das Jahr 2022 im Rahmen des Wirtschaftsplans bewegt, ist ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich.

Wie der Hochsauerlandkreis als Gesellschafter der SZW und die Stadt Winterberg auf die aktuelle Situation reagiert, ist Ergebnis der Haushaltsberatungen 2023, in dessen Verlauf auch der Wirtschaftsplan der SZW für 2023 beraten werden wird. Diese Beratungen bleiben abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider

Montag, 24. Oktober, 18 Uhr, Meschede: Hochsauerlandgespräch – Gas, Strom und Wärme als Luxus

Gemeinsam mit Vertretern von Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Verbraucherschutz laden die Friedrich-Ebert-Stiftung und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, am Montag, 24. Oktober zum Podiumsgespräch unter dem Motto „GAS, STROM UND WÄRME ALS LUXUS? – Perspektiven auf die Entwicklung der Energiepreise“ ein. Die Veranstaltung wird um 18 Uhr im Kreishaus in Meschede stattfinden.

(Friedrich Ebert Stiftung / Dirk Wiese)

Der dramatische Anstieg der Energiepreise, angetrieben durch den Krieg in der Ukraine, entwickle sich, so die Veranstalter*innen, zu einem wachsenden sozialen Problem. Da der Preisauftrieb einkommensschwache Haushalte besonders stark belaste, stelle sich die Frage einer „Energieversorgung für alle“ als neue soziale Frage. Steigende Energie- und Rohstoffkosten würden auch zunehmend zur Belastung für Deutschlands Mittelständler. Vor allem die überaus stark gestiegenen Preise für viele Rohstoffe und Vorprodukte sowie die anhaltenden Lieferengpässe bereiten den mittelständischen Unternehmen, auch aus der Region, immer größere Sorgen und Risiken.

Die Bundesregierung hat wegen der hohen Energiepreise neue Maßnahmen beschlossen und hat sich auf ein drittes umfangreiches Entlastungspaket verständigt. Im Rahmen des Hochsauerlandgespräches soll mit Expert*innen u. a. über folgende Fragen diskutiert werden:

  • Welche Konsequenzen müssen wir als Gesellschaft und jeder Einzelne von uns nun ziehen?
  • Wie kann die Energiesicherheit in Deutschland und Europa gewährleistet werden?
  • Können erneuerbare Energien dazu beitragen, Kosten zu kontrollieren?
  • Und welche Auswirkungen hat diese Energiepreiskrise auf das gesellschaftliche Großprojekt der Energiewende?

Der Moderator des Gespräches, Dirk Wiese, wird folgende Gäste begrüßen:

Dr. Andreas Breuer, Leiter des Bereiches Wasserstoff bei der Westnetz GmbH, Siegfried Müller und Christoph Rosenau, Geschäftsführer der Hochsauerland Energie, Andreas Rimkus (MdB), Wasserstoffbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Sascha Samadi, Senior Researcher am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie, sowie Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW.

Anmeldung auf der Website der Friedrich Ebert Stiftung