Bürgerbegehren “JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald” im Kreistag

Plakat/Flugblatt zum möglichen Bürgerbegehren „Einrichtung eines Nationalparks“

Am Freitag (15.03.) findet die erste Sitzung des HSK-Kreistags in diesem Jahr statt. Der Kreistag wird sich erneut mit dem Thema Nationalpark befassen.

(Der Artikel wurde heute in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste veröffentlicht.)

Landrat, CDU und FDP hatten mit ihrer knappen Mehrheit bei der letzten Sitzung des Kreistags am 08.12.2023 abgelehnt, dass sich der Hochsauerlandkreis darum bewirbt, auf Teilen des Arnsberger Wald einen Nationalpark einzurichten. Noch nicht einmal zu einer Informationsphase waren sie bereit (War der Lobbyismus von einigen Jägern und Waldbesitzern wichtiger als die Bereitschaft, sich vor einer endgültigen Entscheidung wenigstens zu informieren?).

Nun haben drei Einwohner (siehe Bild oben) des HSK die Durchführung eines Bürgerbegehrens initiiert. Die ersten Hürden sind genommen.

Bevor die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden können, sind viele formale Anforderungen zu erfüllen. Es muss von den Vertretungsberechtigten eine Kostenschätzung angefordert werden, welche Kosten bei einer Umsetzung des Bürgerbegehrens entstehen würden. Dann müssen mindestens 25 weitere Wahlberechtigte beim Landrat beantragen, dass die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geprüft wird. Darüber entscheidet dann der Kreistag. In der Beschlussempfehlung heisst es: “Im Rahmen der Vorprüfung gemäß § 23 Absatz 2 Satz 7 KrO NRW wird die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt.”

Danach beginnt die Unterschriftensammlung. Falls innerhalb der Frist mindestens 4% der Wahlberechtigten das Bürgerbegehren unterzeichnen, ist wieder der Kreistag an der Reihe. Er kann entweder dem Anliegen des Bürgerbegehrens folgen, oder es kommt zum Bürgerentscheid. Wie bei einer Wahl entscheiden dann die Bürgerinnen und Bürger darüber, ob der HSK die Einrichtung eines Nationalparks beantragen soll.

Aber nicht nur im HSK werden die Bürgerinnen und Bürger aktiv. Im Nachbarkreis Höxter hatte der Kreistag ebenfalls mehrheitlich den Antrag für einen Nationalpark Egge abgelehnt. Das dort eingeleitete Bürgerbegehren war bereits erfolgreich: Die erforderliche Unterschriftenzahl ist rechtzeitig erreicht worden. Auch im Siegerland könnte das Thema demnächst anstehen, falls der dortige Kreistag gegen einen Nationalpark entscheidet.

Am Ende wird neben dem seit 20 Jahren bestehenden Nationalpark Eifel nur einen weiteren Nationalpark in NRW geben.

Im Nationalpark-Zentrum in Schleiden wurde in diesem Monat das Jubiläum gefeiert, und es zeigte sich wieder einmal, dass dieser Nationalpark sowohl ökologisch als auch touristisch eine Erfolgsgeschichte ist. Leider ist das bei einigen Politikern im HSK noch nicht angekommen.

20 Jahre Nationalpark Eifel: Besucherrekord im Schutzgebiet
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/jubilaeum-nationalpark-eifel-100.html

5 Gedanken zu „Bürgerbegehren “JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald” im Kreistag“

  1. Das Begehren würde ich im Raum Schmallenberg gerne unterstützen.
    Aus Datenschutzgründen bitte keine Listen sondern Einzelblätter für jeweils einen Bürger zur Verfügung stellen. Bei Listen müsste ich sonst immer dabeistehen bleiben. So kann das Begehren öffentlich auslegen werden.
    Sinnvoll währe zusätzlich ein Link, wo man das Unterschriftenblatt herunterladen kann.

    1. Vielen Dank für die Anregungen. Ich werde sie an die Initiatoren weiterleiten. Mich würde ebenfalls interessieren, inwieweit man die Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren verfahrenssicher digital durchführen könnte, wobei ich da eher skeptisch bin. Die Listen selbst können digital zur Verfügung gestellt werden, aber gesammelt werden muss, soweit ich es überblicke, analog.

      Bei Mehr Demokratie NRW gibt es einen Leitfaden zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in NRW. Zum Datenschutz steht dort auf S. 10:

      „3.16 Der Datenschutz
      Jede Unterschriftenliste hat die Namen und Anschriften der
      Vertretungsberechtigten zu enthalten. Sie sollte außerdem den
      Hinweis enthalten, dass die erhobenen personenbezogenen
      Daten nur zur Durchführung des Bürgerbegehrens verarbeitet
      und genutzt werden dürfen und unverzüglich vernichtet
      werden, wenn sie für das Verfahren nicht mehr benötigt
      werden.
      Dieser Hinweis mag bürokratisch erscheinen, er wird dir aber
      bei der Unterschriftensammlung helfen, da manche Menschen
      fürchten, dass ihre Daten anderweitig verwendet oder
      weitergegeben werden könnten.
      Sofern eine unterschriftswillige Person das Bürgerbegehren
      aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gemeinsam mit
      anderen Bürger:innen auf einer Unterschriftenliste
      unterstützen möchte, sollte ihr eine gesonderte
      Unterschriftenliste ausgehändigt werden, auf der nur sie ihre
      personenbezogenen Daten und ihre Unterschrift einträgt.
      Wenn du Unterschriftenlisten in Geschäften oder an
      öffentlichen Orten auslegen möchtest, empfehlen wir, dass
      diese entweder beaufsichtigt sind oder dass für ausgefüllte
      Listen ein verschließbarer Behälter zur Verfügung gestellt
      wird, bspw. eine Art Wahlurne.“

      Quelle: https://nrw.mehr-demokratie.de/fileadmin/user_upload/NW/Leitfaden_Buergerbegehren_NRW__Stand_19042023_02.pdf

      Der ganze Leitfaden ist sehr verständlich geschrieben.

      1. Eine digitale Unterschriftensammlung ist – anders als bei Petitionen – bei einem Bürgerbegehren leider nicht zulässig. Daher geht es hier nur mit Original-Unterschrift auf Papier.
        Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten der UnterstützerInnen nur für das Bürgerbegehren verwendet und nicht veröffentlicht.
        Wer möchte, kann gerne auch alleine auf einer Liste unterschreiben. Dann bekommt niemand, der danach unterzeichnet, die Unterschrift und die anderen Daten zu sehen.

  2. Die Kreistagssitzung in Meschede ist beendet.
    Also können ab sofort Unterschriften für das Bürgerbegehren Nationalpark Arnsberger Wald gesammelt werden.
    Erläuterungen und Vordrucke für die Unterschriften sind u.a. auf der Hompage der SBL online.
    Wir hoffen inständig, dass wir es schaffen, die erforderlichen weit über 8.000 Unterschriften in weniger als einem Monat zu sammeln und bedanken uns hier im Voraus für jegliche Unterstützung!

  3. Belanglose Randbemerkungen zur HSK-Kreistagssitzung vom 15. März 2024

    An einem klassischen Aprilwettertag (es war der15. März 2024) tagte das wichtigste Kommunalparlament im Hochsauerlandkreis, genannt „Kreistag“, im Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede.

    Die versammelten Mitglieder sämtlicher Kreistagsfraktionen namentlich von CDU, SPD, B`90/Die Grünen, FDP, Sauerländer Bürgerliste (SBL), FW&LINKE und der AFD und der Landrat hatten eine umfangreiche Tagesordnung und etliche Anträge, vorwiegend von der SBL-Fraktion, abzuarbeiten.

    Vorneweg, also vor Beginn der Kreistagssitzung, nahm (endlich einmal wieder) eine Bürgerin die Einwohnerfragstunde wahr. Sie stellte dem Landrat einige Fragen. Maximal drei Fragen sind jedem Einwohner/jeder Einwohnerin erlaubt. Ihr Thema war der Bau von Windenergieanlagen in der Nähe ihres Wohnorts.

    Dann kamen einige Formalien.
    Danach ging es um Kreishaushalt, Tilgung von Investitionen und Beteiligungen und um die Gründung eines „kommunalen Unternehmensverbunds mit strategischer Partnerschaft zur Erzeugung regenerativer Energien“. Dieser Punkt wurde nicht auf die Schnelle abgehakt. Es ging etwas kontrovers zu. Der Landrat und die ihm zugeneigten Fraktionen mussten sich von gewissen anderen Fraktionen Kritik anhören. Die „gewissen anderen Fraktionen“ sind nicht so sonderlich davon überzeugt, dass der von der Verwaltung und den Mehrheitsfraktionen favorisierte „strategische Partner“ (RWE) wirklich die beste Wahl ist.

    Der Tagesordnungspunkt „Neubau von sieben Rettungswachen …“ löste auch keine ungetrübte Freude aus. Für den Geschmack einiger Kreistagsmitglieder zieht sich die Planungs- und Bauphase viel zu lange hin.

    Ein seltsam anmutendes Schauspiel bot sich den wenigen Zuhörerinnen und Zuhörern oben auf der Tribüne als der Kreistag beim Tagesordnungspunkt

    „Bürgerbegehren Nationalpark Arnsberger Wald
    hier: Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gem. § 23 Absatz 2 Satz 7 KrO NRW“

    angekommen war.

    Zur Erklärung holen wir hier mal ein bisschen aus.
    Also:
    Der Naturpark Arnsberger Wald könnte zu einem Nationalpark aufgewertet werden. Bekanntlich hatten aber bei der letzten Kreistagssitzung (am 08.12.2023) Landrat, CDU und FDP mit ihrer knappen Mehrheit die entsprechende Bewerbung beim Land NRW abgelehnt. Selbst zu einer Informationsphase waren die „Koalitionäre“ nicht bereit.

    Daraufhin ergriffen drei Einwohner des HSK die Initiative zur Durchführung eines Bürgerbegehrens. Im ersten Akt sammelten sie 37 Unterschriften. Denn zuzüglich zu den 3 Initiatoren müssen mindestens 25 weitere Wahlberechtigte beim Landrat beantragen, dass die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geprüft wird. Die Aufgabe des Kreistags am 15.03.2024 war es also, über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Landrat Dr. Schneider gab bekannt: „Alle Unterschriften sind gültig“. Formal sind die Anforderungen also erfüllt. Die Kreisverwaltung erachtet das Bürgerbegehren für zulässig.

    Offenbar löst diese Einstellung der Verwaltung nicht bei allen Kreistagsmitgliedern Glückshormone aus? Es entspann sich nämlich im Kreistag eine längere, erstaunlich spitzfindige Diskussion. Die Hauptargumentskette rankte sich an folgendem Satz (von der Unterschriftenliste) entlang:

    „Soll der Hochsauerlandkreis beim Umweltministerium NRW einen Antrag für die Einrichtung eines Nationalparks auf den landeseigenen Flächen des Arnsberger Waldes stellen?“

    Wie sich schnell herausstellte war der Casus Knacksus das Wörtchen „Soll“.
    Man(n) äußerte der Auffassung, die Leute wüssten doch nicht, über was sie da abstimmen. Wenn sie sich auf die Liste eintragen, wäre doch nicht eindeutig, ob sie für „ja“ oder „nein“ unterschreiben. Diese Argumentation wurde von etlichen Rednern ausschweifend ausgeschmückt und untermauert. Selbst der Einwand, dass genau diese Formulierung auch bei der erfolgreichen Unterschriftenaktion im Kreis Paderborn gewählt worden ist und es dort keinerlei juristische Bedenken gegeben hat, änderte nichts an den schwerwiegenden Bedenken einiger HSK-Parlamentarier. Ein ehemaliger Fraktionsvorsitzender setzte dieser leicht durchschaubaren Bürgerbegehren-Verhinderungsaktion die Krone auf. Er stellte in Frage, ob die 37 Unterschriften aufgrund des fragwürdigen Wortlauts überhaupt rechtmäßig zustande gekommen sind.

    Nix für ungut. Die Verwaltung blieb anscheinend unbeeindruckt.
    Das Bürgerbegehren „JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald“ kann starten“!

    Herzlichen Dank den Intiatoren Sebastian Vielhaber, Dietmar Schwalm und Reinhard Loos!

    Jetzt fehlen uns nur noch 8.614 Unterschriften.

    Klick:
    http://sbl-fraktion.de/?page_id=11347

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