Forst- und Naturschutzbehörde stimmen sich im gemeinsamen Verfahren ab
Im Rahmen der Errichtung des Windparks Remblinghausen-Süd wird der Rückbau der asphaltierten Zuwegung zur Windenergieanlage im Bereich Goldener Strauch südlich von Meschede-Remblinghausen erfolgen. Dies teilen der Hochsauerlandkreis sowie Wald und Holz NRW mit. Ein entsprechender Bescheid ist an den Windkraftprojektierer zugestellt worden.
(Pressemitteilung HSK)
Genehmigung erteilt mit Rückbauverpflichtung
Neben der Bewertung der Forstbehörde aus forstrechtlicher Sicht sind im nun abgeschlossenen Genehmigungsverfahren auch die naturschutzrechtlichen Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde in die abschließende Entscheidung miteinbezogen worden. Im Ergebnis steht nun fest, dass für die ungenehmigte asphaltierte Teilstrecke eine Rückbauforderung in den Bescheid an den Windkraftprojektierer aufgenommen wird.
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