Ca. 5000 statt der erforderlichen 8614 Unterschriften wurden gesammelt. Initiator*innen ziehen eine positive Bilanz.
Nach vier intensiven Wochen haben die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens am gestrigen Abend dem Landrat des Hochsauerlandkreises fast 500 Unterschriftenlisten übergeben.
Leider konnte die erforderliche Zahl von Unterschriften in der kurzen Zeit nicht ganz erreicht werden. Dabei spielten auch die große Fläche des Hochsauerlandkreises eine Rolle und die Tatsache, dass die Mehrzahl der Städte und Gemeinden des HSK relativ weit von der für den Nationalpark vorgesehenen Fläche entfernt ist.
In den Endspurt geht das Bürgerbegehren „JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald“. Am Montagabend (15. April) werden die gesammelten Unterschriften im Kreishaus in Meschede an den Landrat übergeben.
Für die Sitzung des Kreistags hatte die SBL-Fraktion den Antrag eingebracht, dass sich der HSK beim Landesumweltministerium darum bewerben soll, dass in einem Teil des Arnsberger Waldes ein Nationalpark entsteht. Die Karte vom BUND im HSK zeigt, um welches Teilgebiet des Arnsberger Waldes es geht.
Durch die Annahme des Antrags hätte sich das Bürgerbegehren vermeiden lassen. Doch im Kreistag stimmten nur Linke/FW und Grüne für den Antrag. Nun kommt es also zur Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren.
Hier die im Kreistag vorgetragene Begründung des Antrags:
Gestern hat der Kreistag die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens “JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald” beschlossen. Damit beginnt ab sofort das Sammeln der Unterschriften.
Falls 4% des Wahlberechtigten im HSK das Bürgerbegehren unterstützen, muss entweder der Kreistag das Anliegen des Bürgerbegehrens übernehmen, oder es kommt zum Bürgerentscheid, also einer Abstimmung aller Wahlberechtigten.
Am Freitag (15.03.) findet die erste Sitzung des HSK-Kreistags in diesem Jahr statt. Der Kreistag wird sich erneut mit dem Thema Nationalpark befassen.
Landrat, CDU und FDP hatten mit ihrer knappen Mehrheit bei der letzten Sitzung des Kreistags am 08.12.2023 abgelehnt, dass sich der Hochsauerlandkreis darum bewirbt, auf Teilen des Arnsberger Wald einen Nationalpark einzurichten. Noch nicht einmal zu einer Informationsphase waren sie bereit (War der Lobbyismus von einigen Jägern und Waldbesitzern wichtiger als die Bereitschaft, sich vor einer endgültigen Entscheidung wenigstens zu informieren?).
Es stimmt nicht, dass ich gestern auf einer Kanonenkugel über die Siedlinghäuser Schullandschaft geflogen bin.
Allerdings bin ich durch den Ort geschlendert und habe in vielen Schaufenstern Plakate gegen die Schließung derSchule in Siedlinghausen zugunsten einer Sekundarschule Medebach-Kernstadt Winterberg gesehen.
Nachdem ich die Briefwahlunterlagen erhalten hatte, habe ich noch einige Tage bis zur Stimmabgabe gewartet. Heute ist meine Stimme eingetütet und nach diesem Artikel auf dem Postweg.
Als Bürger Winterbergs hat mich am politischen Entscheidungsfindungsprozess einiges gestört. Das habe ich im Blog hinreichend dargelegt. Mich persönlich überzeugt die Schließung des Schulstandorts Siedlinghausen nicht.
Mich hat gestört, dass die Siedlinghäuser in der Diskussion als quasi Boykotteure eines ansonsten wunderbar durchdachten Plans der Zentrale in Winterberg dargestellt wurden.
Mich hat gestört, dass mit dem Hinweis, dass andere Ortsteile auch schon hätten Federn lassen müssen, die Siedlinghäuserinnen und Siedlinghäuser als egoistische Störenfriede erscheinen, die sich nicht dem Gesamtwohl unterordnen.
Mich hat gestört, dass die öffentliche Diskussion anscheinend „Hals über Kopf“ in dem Moment begann, als die Pläne zur Schließung der Schule in Siedlinghausen durch die Westfalenpost öffentlich gemacht worden waren.
Mich hat gestört, dass viele Beteiligte zu Stillschweigen vergattert worden waren, selbst als die Spatzen die Schließung schon von den Dächern pfiffen.
Die Schullandschaft wird sich in den nächsten Jahren verändern. Das steht fest, denn die Rahmenbedingungen und Anforderungen an eine moderne Schule haben sich verändert.
Was sich nicht verändert hat, ist der Winterberger Politik-Stil. Viele nichtöffentliche Sitzungen, Hauruck-Diskussionen, wenn Öffentlichkeit nicht mehr zu verhindern ist und abschätzige Bemerkungen über Bürgerinnen und Bürger, die eine andere Position vertreten.
Die bisherige Diskussion hat mich als Winterberger nicht davon überzeugt, dass der Teilstandort Winterberg der künftigen Sekundarschule Medebach eine Zukunft haben wird.
Ich hätte meine Stimme lieber FÜR den Erhalt der Schule in Siedlinghausen abgegeben.
Jetzt habe ich über eine Frage abgestimmt, die folgendermaßen eingeleitet wird:
„Soll in Folge zurückgehender Schülerzahlen die derzeitige Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen … überführt werden?“
Ich habe die Formulierung „Soll in Folge … überführt werden?“ schon, seit ich die Frage das erste Mal gelesen habe, als Mantra im Kopf.
Die Grafik ist imposant und das Bild des betroffenen Standorts beeindruckend. Allerdings fehlt es noch an genügenden Argumenten.
Hier das Ensemble der Einrichtungen rund um die Verbundschule in Siedlinghausen. Die Betreiber der Seite schreiben: „… das soll geschlossen und abgerissen werden? Einen Plan haben Rat und Bürgermeister dafür natürlich noch nicht!“
Heute habe ich die Unterlagen für den Ratsbürgerentscheid am 13. November erhalten. Die Frage, welche ich entscheiden soll, lautet:
„Soll in Folge zurückgehender Schülerzahlen die derzeitige Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen zum 01.08.2017 in eine gemeinsame, fünfzügige teilintegrierte Sekundarschule in vertikaler Gliederung mit Standort in Medebach (dreizügig Klasse 5 – 10) und einem Teilstandort in Winterberg-Kernstadt (zweizügig Klasse 5 – 10) überführt werden?“
Der Ratsbürgerentscheid wurde, so wurde es in Teilen der Öffentlichkeit verstanden, mit großer Mehrheit beschlossen, auch um ein Bürgerbegehren der Siedlinghäuser gegen die Schließung des Teilstandorts Siedlinghausen auszuhebeln.
Die Bürgerinitiative Siedlinghausen hatte mit einer Unterschriftenliste gegen die geplante Schulschließung für große Unruhe gesorgt, nachdem die Pläne des Rates vorzeitig an die Öffentlichkeit gedrungen waren.
Allerdings habe ich von der Bürgerinitiative selbst, seit dem Beschluss des Winterberger Rats zum Ratsbescheid, nichts mehr gehört oder gelesen.
War alles nur heiße Luft? Oder hat es Deals hinter den Kulissen gegeben?
Ich frage das auch deshalb, weil ich mich damals in die Unterschriftenliste eingetragen hatte. Der Schulstandort Siedlinghausen, so dachte ich, sollte nicht „mal eben so“ verschwinden.
Ich möchte wissen, was mit meiner Unterschrift passiert.
Mich hat die überhebliche Einstellung einiger Politiker, vor allem aus der Kernstadt, gestört. Züschen habe doch schließlich ebenfalls auf seine Schule verzichtet, auch Niederfeld hätte Schule und Infrastruktur verloren. Jetzt solle sich Siedlinghausen nicht so anstellen.
Mit dieser Argumentation kann, so denke ich mir, jeder Winterberger Ortsteil gegen den anderen ausgespielt werden.
Der Ratsentsscheid kehrt die positive Forderung der Siedlinghäuser „FÜR“ den Erhalt ins Negative. Ich soll nun dafür abstimmen, dass der Sekundar-Schulstandort Siedlinghausen verschwindet, er in die Kernstadt „überführt“ wird also „DAGEGEN“.
Überhastet ist vor Jahren die Verbundschule Siedlinghausen errichtet worden -die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden rieben sich die Augen- und überhastet soll sie jetzt wieder, diesmal komplett, von der Bildfläche verschwinden.
Was mich wundert, und bitte verbessert mich, wenn ich etwas nicht richtig mitbekommen haben sollte, ist, dass die Bürgerinitiative in Siedlinghausen so schnell von ihrem Bürgerbegehren abgelassen hat, denn, so die Gesetzeslage:
Die Sperrwirkung des vom Rat für zulässig erklärten Bürgerbegehrens
Neue Gesetzeslage seit dem 17.10.2007:
Entscheidet der Rat: „Das eingereichte Bürgerbegehren ist zulässig.“, so löst das bis zur Abstimmung über den Bürgerentscheid eine Entscheidungssperre für die Gemeinde aus.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9.10.2007 (GV.NRW.S.380) am 17.10.2007 ist in § 26 Abs. 6 GO NRW folgender Satz 6 eingefügt worden:
„Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden,
es sei denn,
zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden (Sperrwirkung des zulässigen Bürgerbegehrens).“
Das bedeutet:
Haben die Initiatoren die Unterstützungsunterschriften bei der Verwaltung abgegeben und hat der Rat entschieden: „Das Bürgerbegehren ist zulässig.“, so ist die Gemeinde an gegenläufigen Entscheidungen oder Maßnahmen gehindert.
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