Der Landtag hat ein neues Verfahrens für die Sitzverteilung bei Kommunalwahlen beschlossen, mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen. Es führt zu einer extremen Bevorzugung “großer” Listen gegenüber den kleineren Parteien und Wählergruppen.
(Der Artikel ist auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)
Ein einfaches Beispiel mit nur 2 kandidierenden Listen: Nehmen wir an, dass in einem Kommunalparlament 20 Sitze zu vergeben sind und es werden 2.000 Stimmen abgegeben. Für einen Sitz werden also 100 Stimmen benötigt. Eine Liste erhält 1.810, die andere 190 Stimmen von den Wählerinnen und Wählern. Dies ergibt dezimal einen Anspruch auf 18,1 und 1,9 Sitze. Aus den “ganzen” Zahlen ergeben sich zunächst 18 Sitze für die eine und 1 Sitz für die andere Liste. Wer erhält den 20. Sitz?
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