Zwei Wochen Ausfall der IT – oder länger?

Symbolfoto: Beispiel des Locky Ransomware Source Codes (Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Locky_ransomware_source_code.jpg)

Die meisten Verwaltungsprogramme des Hochsauerlandkreises und der anderen vier Kreise in Südwestfalen sowie der 59 kreisangehörigen Städte und Gemeinden laufen über die Server der Südwestfalen-IT (SIT), mit Standorten in Siegen und in Hemer. Seit Anfang der Woche ist die SIT komplett “down”. Denn unbekannte Hacker haben einen Teil der Daten auf den Servern der SIT verschlüsselt und versuchen nun, dafür Lösegeld zu erpressen. Es handelt sich um einen Cyberangriff mit sog. Ransomware.

(Der Artikel ist gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Derartige Angriffe haben in der Vergangenheit bei anderen betroffenen Kommunen dazu geführt, dass die Verwaltungen etwa ein Vierteljahr lang nur eingeschränkt arbeitsfähig waren.
https://unternehmen-cybersicherheit.de/hackerangriff-schwerin-normalbetrieb-erst-wieder-anfang-2022/

Auf der Homepage der SIT heisst es dazu (seit Montag 30.10. unverändert):


“Die Südwestfalen-IT (SIT) ist Ziel eines Cyberangriffs mit Ransomware (sog. Erpressungstrojaner) geworden, der aktuell die Handlungsfähigkeit der kommunalen Verwaltungen beeinträchtigt…
In der Nacht von Sonntag auf Montag wurden verschlüsselte Daten auf Servern der SIT gefunden, die auf einen unautorisierten externen Zugriff hindeuten. Unmittelbar im Anschluss begannen die Techniker noch in der Nacht mit der Analyse und ersten Schritten der Schadensbegrenzung. Am Montagmorgen tagte der hausinterne Krisenstab.
Um die Weiterverbreitung der Schadsoftware innerhalb des Netzwerks zu verhindern, wurden die Verbindungen des Rechenzentrums zu und von allen Verbandskommunen gekappt. Infolgedessen können die Verwaltungen derzeit nicht auf die von der SIT bereitgestellten Fachverfahren und Infrastrukturen zugreifen und sind in ihren Dienstleistungen für die Bürger stark eingeschränkt.”

www.sit.nrw


Nachdem zunächst bei der Dauer des Ausfalls nur von Tagen geredet wurde, geht es nun schon um mehrere Wochen. Die Kreisverwaltung des HSK veröffentlichte heute (am 02.11.) Nachmittag folgende Presseerklärung:


“Längerer Ausfall der IT-Systeme vermutet – Kfz-Zulassungsstellen Samstag geschlossen
Die Kreisverwaltung geht nach den neuesten Informationen davon aus, dass die betroffenen IT-Anwendungen auch in der kommenden Woche (6. bis 12. November) nicht laufen werden. Mails, die an den Hochsauerlandkreis gesendet werden, kommen nach wie vor nicht an und sie werden voraussichtlich auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt. Der Kreis bittet deshalb die Bürgerinnen und Bürger, die seit dem späten Sonntagabend, 29. Oktober, eine Mail gesendet haben, ihr Anliegen per Post oder per Telefon erneut vorzutragen. Da Kfz-Zulassungen nach wie vor nicht möglich sind, bleiben die Zulassungsstellen in den Kreishäusern Arnsberg, Brilon und Meschede am Samstag, 4. November, geschlossen.”

https://www.presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1141913.html


Die aktuelle Situation führt dazu, dass z.B. keine Kfz angemeldet werden können, keine Führerscheine ausgegeben werden können, keine Personalausweise und Geburtsurkunden beantragt und ausgestellt werden können und fast alle betroffenen Kommunen keine Mails empfangen und senden können. Und die Gremienmitglieder können keine Sitzungsunterlagen abrufen. Aufgabe der Kreisverwaltung und der Gemeindeverwaltungen ist es nun, nach Ersatzlösungen zu suchen, die möglichst schnell starten können.

Die wichtigste Aufgabe ist jetzt die Lösung der akuten Probleme. Danach muss aber hinterfragt werden, ob die Geschäftsführung der SIT ausreichend Vorsorge gegen solche Hackerangriffe und deren Folgen getroffen hat. Klar ist, dass es keinen 100%-igen Schutz gegen Cyberkriminalität gibt. Aber jedes derartige IT-Unternehmen benötigt ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept, u m die Risiken möglichst gering zu halten und im Falle eines Angriffs einen baldigen Neustart sicherzustellen. Der Verlauf einiger Sitzungen der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats der SIT lässt Zweifel wachsen, ob von der SIT dem IT-Sicherheitskonzept ausreichend Aufmerksamkeit gewidmet wurde.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat noch am Montag folgendes Schreiben an den Landrat geschickt:

“Situation der IT-Anwendungen, Dienstleistungen und Gremiensitzungen
Sehr geehrter Herr Landrat,
seit heute gibt es den Totalausfall aller IT-Systeme der SIT. Die Folgen könnten längere Zeit anhalten; vor zwei Jahren hat es in einer ähnlichen Situation im Landkreis Ludwigslust-Parchim und in Schwerin etwa ein Vierteljahr gedauert, bis die Verwaltungen wieder voll arbeitsfähig waren.
Bitte informieren Sie die Fraktionen zeitnah über die Möglichkeiten und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung möglichst vieler Dienstleistungen der Kreisverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Betriebe.
Außerdem möchten wir informiert werden, ob auch im HSK mit einer Verlegung von Sitzungs-terminen zu rechnen ist, wie es in mehreren größeren Städten in Südwestfalen (Arnsberg, Lüdenscheid) heute bereits angekündigt wurde.”

“Geheime” Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan

Die Landesregierung hat ihre Vorschläge zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) veröffentlicht. Ziel ist es, zusätzliche Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) verfügbar zu machen. Dies ist wichtig für die Energiewende.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21086&ver=8

(Der Beitrag ist am 12. August auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Bis zum 28.07.2023 konnten u.a. die Gebietskörperschaften (wie der HSK) Stellungnahmen zur Änderung des LEP abgeben. Weil aus dem Kreishaus in Meschede dazu nichts bekannt gegeben wurde und dieses Thema auch nicht in der Tagesordnung irgendeines Gremiums vorkam (anders als in Städten und Gemeinden), stellte die SBL-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat. Dabei kam heraus, dass die Kreisverwaltung doch eine Stellungnahme abgegeben hat, aber leider ohne jede Beteiligung oder Information der Gremien.

„“Geheime” Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan“ weiterlesen

Zwei Mal ein Vierteljahr lang Vollsperrung der Oberen Ruhrtalbahn

Infoschreiben der Bahn

Die Sanierung des ca. 1,4 km langen Bahntunnels bei Olsberg-Elleringhausen hat bereits begonnen. Ab 4. Mai wird deswegen die Bahnstrecke zwischen Bestwig und Brilon drei Monate und drei Wochen lang voll gesperrt.

(Der Artikel ist heute auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Nach der ursprünglichen Planung waren sogar vier Jahre Sperrung vorgesehen. Auf Antrag der SBL-Fraktion wurde jedoch im Kreistag beschlossen die Deutsche Bahn aufzufordern, die “Tunnel-in-Tunnel-Methode” anzuwenden. Sie hatte sich bereits im Lahntal bewährt. Dies hatten der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die SBL eruiert.

So gibt es nur zu Beginn und zum Ende des Bauzeitraums Vollsperrungen von jeweils etwa einem Vierteljahr. In der anderen Zeit fahren die Züge eingleisig in der Mitte des Tunnels, und die Bauarbeiten finden über und neben den fahrenden Zügen statt.

Nicht alle sind gleich: 2.756 Flüchtlinge aus der Ukraine im HSK (ohne Stadt Arnsberg)

Aus Berichten, die die SBL-Kreistagsfraktion erhalten hat (und auch aus eigenen Erfahrungen von Mitgliedern der Fraktion) ergibt sich, dass es für einige Behörden zwei “Klassen” von Flüchtlingen aus der Ukraine gibt: Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen. Sie haben sehr unterschiedliche Rechte und Möglichkeiten. Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion am 08.02.2023 eine schriftliche Anfrage an den Landtag gerichtet.

(Der Artikel ist vor fünf Tagen auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Am 27.02.2023 erhielten wir die Antwort, die wir hier dokumentieren:

“Sehr geehrter Herr Loos,
ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 07.02.2023 zu der Thematik „Flüchtlinge aus der Ukraine mit anderer Staatsangehörigkeit”. Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Wie viele Menschen sind seit Februar 2022 aus der Ukraine in den HSK gekommen?

a) mit ukrainischer Staatsangehörigkeit?
Seit Februar 2022 haben 2.624 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis (ohne die Stadt Arnsberg) genommen:

b) mit anderen Staatsangehörigkeiten?
Seit Februar 2022 haben 132 Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis (ohne die Stadt Arnsberg) genommen.

2. Inwiefern unterscheiden sich die Rechte beider Gruppen im HSK?

a) beim Aufenthaltsrecht?
Ukrainischen Staatsangehörigen wird gemäß der Richtlinie 2001/55/EG („Massenzustrom-Richtlinie”) und dem hierzu ergangenen Beschluss Nr. 2022/382 des Rates der Europäischen Union eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG erteilt.

Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, welche sich nachweislich am 24.02.2022 mit einem unbefristet gültigen Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, erhalten ebenfalls eine solche Aufenthaltserlaubnis.

Sofern eine drittstaatsangehörige Person lediglich über einen Aufenthaltstitel mit einer befristeten Gültigkeit verfügt, hängt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis davon ab, ob der betroffenen Person eine sichere und dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland möglich und zumutbar ist. Dieser Umstand wird in jedem Einzelfall von meiner Ausländerbehörde überprüft.

b) bei finanziellen Leistungen?
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden, kann sich für beide Gruppen ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II/SGB XII ergeben. Die Staatsangehörigkeit der Leistungsberechtigten hat keinen Einfluss auf die Höhe der gewährten Leistungen.

c) beim Schul- und Hochschulbesuch?
Für ukrainische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen zur Schulpflicht. Die geflüchteten Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Ukraine haben ein sofortiges Aufenthaltsrecht in Deutschland und können im Folgenden eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erhalten.
Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG und der damit einhergehenden Zuweisung an eine Kommune wird der gewöhnlicher Aufenthalt in der Kommune begründet.

Für die Bestimmung der Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen gelten aufgrund der Verweisvorschrift des 0 34 Absatz 6 Satz 3 Schulgesetz NRW die allgemeinen Bestimmungen in § 34 Absatz 1: Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Für Flüchtlinge aus der Ukraine mit fremder Staatsangehörigkeit gilt die unmittelbare Schulpflicht mit der Wohnsitzaufnahme aufgrund Zuweisung zu einer Gemeinde gemäß § 34 Abs. 1 SchulG.

Die Rechte zum Schulbesuch sind für ukrainische Staatsangehörige und Angehörige mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates gleich. Die Auswahl eines Bildungsganges hängt ausschließlich von Sprachkenntnissen und der Vorbildung (u.a. Schulabschlüsse) ab.

d) in der Berufsausbildung?
e) auf dem Arbeitsmarkt?
Zu jeder Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des § 24 Abs. 1 AufenthG ist die Auflage ,,Erwerbstätigkeit erlaubt” verfügt. Es besteht somit unter der Voraussetzung des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis für beide hier genannte Gruppen ein freier und unbeschränkter Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

f) in anderen Bereichen?

Es ist hier nicht bekannt, dass in etwaigen anderen Bereichen noch Unterschiede zwischen den beiden von Ihnen genannten Gruppen bestehen könnten.”

Fazit:
Die Flüchtlinge mit Drittstaatsangehörigkeit haben einen Anteil von 5% an allen Flüchtlingen aus der Ukraine. Ihr “Schicksal” hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland hängt vor allem davon ab, ob sie nachweisen können, dass sie zu Kriegsbeginn “mit einem unbefristet gültigen Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben”. Andernfalls (wenn z.B. Papiere fehlen oder bei Studenten) entscheidet die Ausländerbehörde, ob “eine sichere und dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland möglich und zumutbar ist”. Und da hat die Behörde einen großen Beurteilungsspielraum … (Antwort 2a).

Nicht Angelegenheit des Kreises sind Probleme bei der Anerkennung von Bildungsgängen und Bildungsabschlüssen und bei der Möglichkeit zur Fortsetzung von Ausbildungen; auch hier gibt es oft große Schwierigkeiten.

Vogelschutzgebiet wird größer

Die grünen Flächen kommen neu hinzu, die hellgelben bleiben wie bisher geplant, und die hellrot markierten Flächen entfallen. (Quelle: Amtsblatt HSK)

Am 08.11.2022 hatte die Sauerländer Bürgerliste auf ihrer Website bereits berichtet: “Die Bemühungen des Briloner und des Marsberger Bürgermeisters, unterstützt vom Landrat und von CDU und SPD im HSK, das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg zu verhindern, sind gescheitert.”

(Der Artikel ist in ähnlicher Form gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Nun wurde im Amtsblatt Nr. 3/2023 der HSK die Ankündigung über die erneute Auslegung der Unterlagen zum Vogelschutzgebiet veröffentlicht; sie erfolgt vom 27.02.2023 bis zum 27.03.2023 im Internet und in mehreren Behörden. Die Bekanntmachung enthält auch eine Karte, aus der sich die Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Planungen der zuständigen Landesbehörde LANUV für das Vogelschutzgebiet (VSG) bei Brilon und Marsberg ergeben.

Die grünen Flächen kommen neu hinzu, die hellgelben bleiben wie bisher geplant, und die hellrot markierten Flächen entfallen. Das bedeutet, dass die Stadt Olsberg nun fast nicht mehr am Vogelschutzgebiet beteiligt ist; aber sie hatte bisher schon nur einen sehr geringen Anteil. In Marsberg gibt es mehr zusätzliche als entfallende Flächen, in Brilon ist die Veränderungsbilanz fast ausgeglichen, und aus den Stadtgebieten von Büren und Bad Wünnenberg kommen große Flächen hinzu. In allen Städten bleiben aber zahlreiche und große Flächen (vor allem in den Zentren und deren Umfeld), die nicht zum neuen VSG gehören.

In der Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg heißt es u.a.:
“Für das zu meldende VSG Gebiet ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt. Hierunter werden Gebiete verstanden, die im ursprünglichen Meldeprozess vor 2004 nicht als VSG ausgewiesen wurden, obwohl sie aufgrund der Datenlage hätten ausgewiesen werden müssen, weil sie ebenfalls zu den für den Vogelschutz „geeignetsten Gebieten“ gehören. Dort gilt das Schutzregime gemäß Art. 4 Abs. 4 Satz 1 Vogelschutz-Richtlinie. Aus diesem Grunde können sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt Auswirkungen auf Pläne und Projekt ergeben.

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt aus diesem Grunde, gemäß § 32 Abs. 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) i.V.m. § 51 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz NRW – LNatSchG NRW), in der geltenden Fassung, der Europäischen Kommission – über die Bundesrepublik Deutschland – ein weiteres Gebiet nach der Richtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30.11.2009 zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten zu melden.

Das LANUV hat das Gebiet nach den in Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang III FFH-RL bzw. nach den in Art. 4 Abs. 1 und 2 V-RL genannten naturschutzfachlichen Kriterien entsprechend den Vorgaben der Natura 2000-Richtlinien und der ständigen Rechtsprechung auf europäischer und Bundesebene geprüft und ermittelt.”

Der vollständige Text des Amtsblattes Nr. 3/2023 des HSK steht hier:
https://www.hochsauerlandkreis.de/fileadmin/user_upload/Fachbereich_1/FD_11/Amtsblaetter/Amtsblaetter_2023/00_Amtsblatt_3_2023.999.pdf

Anregungen aus einer Haushaltsrede: Verkehrswende als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

In einem Teil der Haushaltsrede der Sauerländer Bürgerliste (SBL) ging es am 10. Dezember 2022 im Kreistag um die Verkehrswende im Zusammenhang mit dem Klimaschutz. Die Überlegungen, Anregungen und Vorschläge der SBL sind diskussionswürdig. Daher veröffentliche ich sie an dieser Stelle.

(Der Beitrag ist in ähnlicher Form in dieser Woche auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

“Ein weiterer wichtiger Bereich des Klimaschutzes, meine Damen und Herren, ist der Verkehr. Ich denke, es wissen alle, dass der individuelle motorisierte Verkehr erheblich zur CO2-Emission beiträgt. Nun ist auch klar, wir werden auf lange Sicht im Sauerland nicht ohne Autos auskommen. Wir brauchen auch Flugzeuge für internationale Strecken. Aber wir müssen versuchen, eine Verkehrswende zu erreichen. Da gab es gestern in Arnsberg im Rat einen kleinen erfreulichen Schritt, als der Rat mit über 60 % beschlossen hat, diese Autobahnplanung am Luerwald vorbei abzulehnen – sehr schön! Aber hier im Kreis setzt man offenbar immer noch auf dieses Autobahnstück und auf das Autobahnstück bei Brilon. Obwohl die Landesstraßenbauverwaltung seit Ende März – wo sie die Route bekannt geben wollte – nichts mehr von sich hören lässt. Wahrscheinlich ist ihr auch bewusst geworden, dass ihre ganzen Rechnungen nicht reell waren. Wenn man eine Kosten-Nutzen-Rechnung macht, aber man bei Straßenbauprojekten alle Planungskosten außen vor lässt, die aber ein Sechstel der Baukosten betragen, und gleichzeitig die Unterhaltskosten für die Brücke vernachlässigt, dann kann das Ganze nicht aufgehen.

Wir würden uns freuen, wenn es hier im Kreis gelingen würde, auch mehr zur Umsetzung dieser Verkehrswende zu tun. Da sind zum einen die Preise und zweitens die Qualität des Angebots im ÖPNV ganz wichtig. Unser Antrag Nr. 3 enthält den Vorschlag, für die Anschlussverbesserung etwas zu tun. Wer sich mit der RLG befasst, weiß, dass die RLG vor einigen Jahren die Anzeigen an den Bahnhöfen übernommen hat. Ich möchte Ihnen das kurz erklären. Da passiert immer weniger. Wenn Sie in Meschede oder Neheim-Hüsten aus dem Zug aussteigen, dann gucken Sie auf den Bus, und gerade wenn Sie auf den Bus zugehen, fährt er los. Der Zug hat fünf Minuten Verspätung. Der Busfahrer fährt strikt nach Fahrplan und manchmal auch eher ab, und dann ist er weg. Dann warten Sie hier im Sauerland – anders als in Berlin – eine Stunde, oder wenn Sie Pech haben, zwei Stunden auf den nächsten Bus. Nun kann natürlich der Bus nicht 20 Minuten warten, aber wenn er ein, zwei Minuten warten würde, wäre das Problem gelöst. Nun gibt es an vielen Bahnhöfen große schwarze Kästen. Dort waren früher mal rote einstellige Ziffern zu sehen. Das waren die Minuten – für jede Richtung -, wo die Zeit bis zur nächsten reellen Ankunft des Zuges angezeigt wurde. Wenn der Busfahrer sah, in einer Minute kommt der Zug, dann hat er gewartet und er hat die Fahrgäste mitgenommen. Die RLG hat seit zwei Jahren den Auftrag, das wieder in Betrieb zu setzen, und sie schafft es nicht, warum auch immer. Sie schafft manches nicht. Also schlagen wir vor, die WFG damit zu beauftragen. Das wäre ein kleiner Beitrag, dieses für Fahrgäste – die meisten von Ihnen kennen das wahrscheinlich nicht so sehr – sehr ärgerliche Erlebnis abzuschaffen. Sie kommen am Bahnhof an und genau in dem Moment fährt der Bus los. Das, meine Damen und Herren, muss nicht sein. Vielleicht haben Sie andere Vorschläge, wie man das Problem lösen kann. Aber es muss gelöst werden, weil es ein wichtiger Beitrag zur Qualität des ÖPNV ist.

Ich glaube, die RLG macht uns ziemlich viel Kummer. Wenn der Geschäftsführer der RLG im September im Wirtschaftsausschuss auftritt und in einem vorbereiteten Vortrag erklärt, eine Fahrt von Brilon nach Soest würde 10 € kosten – wie gesagt, nicht auf spontane Fragen hin – und tatsächlich kostet das 18,80 €, dann zeigt das doch, dass die Bewusstseinslage dort in der Spitze der RLG über die tatsächlichen Fahrpreise nicht besonders ausgeprägt ist. Wenn das nicht genau stimmt, wäre es ja egal, aber sich um das Zweifache zu vertun, ist kein gutes Zeichen.

Noch ein letztes Thema zum Bereich Verkehrswende. Ende August, meine Damen und Herren, gab es in Menden das Südwestfalen-Festival, veranstaltet von der Südwestfalen-Agentur. Sie wissen alle, in den Gremien der Südwestfalen-Agentur sitzen fast nur Abgeordnete einer Partei. Wir sitzen nicht drin. Die Südwestfalen-Agentur hat den Professor Knie nach Menden eingeladen – ein renommierter Wissenschaftler, der auch in Funk und Fernsehen zu sehen ist – mit Ideen zur Verkehrswende. Außer, dass er am Wissenschaftszentrum Berlin tätig ist – was auch renommiert ist – hat er noch die gute Eigenschaft, aus Südwestfalen zu stammen. Er kennt sich also hier hervorragend aus. Nachdem wir den Vortrag gehört haben, haben wir beantragt: Lasst uns den Mann doch mal in den Ausschuss einladen. Nur zur Diskussion neuer Ideen zur Verkehrswende, was der Mann auf wissenschaftlicher Basis in vielen anderen Bereichen auch diskutiert. Aber die Verwaltung gibt sich alle Mühe, das zu verhindern, warum auch immer. Es geht nur um Diskussion, nicht um konkrete Beschlüsse von Maßnahmen. Und dann lässt man sogar im Ausschuss den Antrag ablehnen, obwohl der Ausschuss gar nicht dafür zuständig ist, über Tagesordnungsanträge einer Fraktion zu entscheiden. Das geht nicht! Wir haben dem Landrat das vor zwei Wochen noch mitgeteilt. Wir warten noch auf die Antwort. Nur, es muss klar sein, wir müssen bereit sein, weiterzudenken und uns andere Meinungen anzuhören. Und wenn der Mann vorher von der Südwestfalen-Agentur eingeladen wurde, dann kann es ja nicht ganz so schlimm sein. Wer hat panische Angst vor so einem Vortrag?”


Kein soziales Bewusstsein

6.191 Haushalte im HSK (also mehr als 10.000 Personen) waren im Jahr 2021 auf Grundsicherung angewiesen. Bei ihnen reichte das Einkommen sonst nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Grundsicherung wird für Erwerbsfähige nach dem Sozialgesetzbuch II gezahlt, für Nicht-Erwerbsfähige (z.B. RentnerInnen) nach dem SGB XII. Die Empfänger-Haushalte (“Bedarfsgemeinschaften”) enthalten die Leistungen für den laufenden Lebensunterhalt und die “angemessenen” Kosten der Unterkunft (KdU).

(Der Artikel ist gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Angemessenheitsgrenzen für die KdU reichen jedoch häufig nicht aus. Laut einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 für 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat für die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tatsächlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20/3018, S. 18). Und daran ändert sich durch das “Bürgergeld” nichts: Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 01.12.2022 behauptet, sind die „Altfälle“, bei denen die tatsächlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem Bürgergeld ab 01.01.2023 neu eingeführten einjährigen Karenzzeit ausdrücklich ausgenommen (§ 65 Abs. 7 SGB II).

Für die Haushaltsberatung im Kreistag hatte die SBL beantragt, dass die Kreisverwaltung im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten über die angemessenen Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Bürgergeld erstellen lassen soll.

In der Haushaltsrede der SBL wurde dies so erläutert:

Ein für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserem Kreis sehr wichtiges Thema ist die Grundsicherung. Wir haben da schon öfter darüber gesprochen. Nun, die Situation wird schlimmer. Lassen Sie uns zunächst einen geistigen Ausflug nach Augsburg machen. Die Damen und Herren der CDU werden sich daran erinnern, dass dort Ende Oktober der Parteitag der CSU stattfand. Da ist auch Ihr Bundestagsabgeordneter, der gleichzeitig der Bundesvorsitzende ist, aufgetreten, die Rede kann man bei YouTube nachhören. Nach 51 Minuten kam er zum Thema Cannabis. Warten Sie ein paar Sätze ab, Sie werden gleich erfahren, was das mit unserem Thema heute zu tun hat. Also auf Cannabis gehe ich nicht ein. Aber dann sagte Herr Merz den schönen Satz, um seine Kompetenz in der Kenntnis der niederländischen Verhältnisse zu demonstrieren: Ich wohne an der niederländischen Grenze. Er, der bekanntlich aus Niedereimer kommt – beides fängt mit „Nieder“ an – sagt, er wohnt an der niederländischen Grenze? Jeder hier weiß, dass das Unsinn ist und er muss eigentlich wissen, wo er wohnt.

Dieses Argumentationsmuster, was dann eindeutig gelogen ist, findet sich leider in vielen anderen Aussagen der CDU-Bundesspitze auch wieder. Sei es Energiepolitik, sei es Staatsbürgerrecht und sei es auch die Grundsicherung bzw. das Bürgergeld. Was es da an Kampagne von der CDU-Spitze zusammen mit der BILD-Zeitung in den letzten Monaten gab, spottet jeder Beschreibung und vor allem jeder sachlichen Richtigkeit. Man hat einfach übersehen, dass es auch für Leute, die wenig Geld haben, außer Grundsicherung noch Wohngeld und Kinderzuschlag und vieles andere gibt. Dass etwa 30 % der Grundsicherungsempfänger parallel arbeiten und nur deswegen aufstocken müssen, weil der Lohn zu gering ist und vieles andere. Hier sind Ängste und Ressentiments geschürt worden, die nichts mit der Realität zu tun haben.

Aber, meine Damen und Herren, wir haben eine Verantwortung. Es gibt eine Auskunft der Bundesregierung vom August dieses Jahres. Der ist zu entnehmen, dass eben bei 16,6 % der Bedarfsgemeinschaften hier im Kreis – das sind ungefähr 1.000 Bedarfsgemeinschaften – durchschnittlich mehr als 70 € von den Unterkunftskosten nicht anerkannt werden – bezogen auf das Jahr 2021. Und das, meine Damen und Herren, wird schlimmer. Jeder weiß, wie die Kosten steigen. Und wenn dann von der CDU auch behauptet wird: Ja, wir haben das Bürgergeld, das steigt jetzt um 12 %, so sagt das nur die halbe Wahrheit. Wir haben für die unteren Einkommensgruppen eine Preissteigerung von 14 % – allgemein 10,5 %, aber die unteren Einkommensgruppen haben höhere Anteile von Ausgaben für Lebensmittel und Haushaltsenergie -, und wir haben steigende Wohnkosten. Wenn man sieht, was der Kreis, der allein für diese Unterkunftskosten zuständig ist – und da sind wir bei unserem Thema – diesen Familien und Bedarfsgemeinschaften zubilligt, so sind das zum Beispiel in Brilon, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg – wir haben die Beispiele reingeschrieben – teilweise knapp 6 €, teilweise etwas mehr als 6 € und zwar einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung, die pro Quadratmeter aufgewendet werden dürfen.

Jeder, der sich ein bisschen auskennt, weiß, das reicht hinten und vorne nicht. Deswegen haben wir aufgrund der besonders prekären Situation erneut beantragt, ein neues Gutachten zu machen, um reell festzustellen, wie hoch denn die tatsächlich angemessene Angemessenheitsgrenze ist. Wir können uns doch nicht damit zufriedengeben, dass 1.000 Bedarfsgemeinschaften aufgrund zu geringer Angemessenheitsobergrenzen nicht mehr ihre Grundsicherung bekommen, sondern diese noch erheblich gekürzt wird. Das, meine Damen und Herren, kann nicht richtig sein. Es war auch nicht sehr hilfreich, dass die Verwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss behauptet hat, das würde alles mit dem neuen Bürgergeldgesetz geklärt. Da, meine Damen und Herren, steht ausdrücklich drin, dass eben das für die Altfälle nicht gilt. Wenn einmal gekürzt wurde, bleibt es dabei.”

Leider unterstützte im Kreistag nur die Linke den Antrag der SBL. CDU/FDP, SPD und Grüne waren nicht bereit, die Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen zu unterstützen. Wo bleibt das soziale Bewusstsein, z.B. bei der “sozial”-demokratischen Partei?

Zu hohe Abwassergebühren

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Brilon für 2021, Abwasserentsorgung (Screenshot)

Viele Städte und Gemeinden erheben zu hohe Abwassergebühren. Das wurde spätestens klar durch eine Entscheidung des OVG Münster vom 17.05.2022 (9 A 1019/20).

(Der Artikel ist am 3. Dezember auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Auslöser war die Klage eines Einwohners der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Festsetzung von Schmutz- und/Regenwassergebühren für das Jahr 2017 in Höhe von 599,85 Euro. Das OVG gab dem Kläger Recht.

In der Urteilsbegründung dieses Musterverfahrens führt das OVG u.a. aus, dass die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Oer-Erkenschwick unwirksam ist. Die Gebühren waren insgesamt um rund 18 % überhöht. Neben einem geringfügigen Rechenfehler (doppelter Ansatz der Abschreibungen für Fahrzeuge und Geräte) liegen zwei grundlegende Kalkulationsfehler vor.

Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert (Preis für die Neuanschaffung einer Anlage gleicher Art und Güte) sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzinssatz (einschließlich Inflationsrate) sei unzulässig.

Aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergebe sich der Zweck der Gebührenkalkulation, durch die Abwassergebühren nicht mehr als die dauerhafte Betriebsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Die Gebühren dürfen nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung des Anlagevermögens auf der Basis seines Wiederbeschaffungszeitwertes sowie einer kalkulatorischen Nominalverzinsung widerspreche diesem Kalkulationszweck, weil er einen doppelten Inflationsausgleich enthalte.

Außerdem sei der von der Stadt in der Gebührenkalkulation angesetzte Zinssatz von 6,52 % sachlich nicht mehr gerechtfertigt, so das OVG. Der hier gewählte einheitliche Nominalzinssatz für Eigen- und Fremdkapital, der aus dem fünfzigjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 0,5 Prozentpunkten für höhere Fremdkapitalzinsen ermittelt wurde, ginge über eine angemessene Verzinsung des für die Abwasserbeseitigungsanlagen aufgewandten Kapitals hinaus.

Das Oberverwaltungsgericht hält es bei einer einheitlichen Verzinsung für angemessen, den zehnjährigen Durchschnitt dieser Geldanlagen ohne einen Zuschlag zugrunde zu legen. Daraus ergäbe sich für das Jahr 2017 bei der von der Stadt Oer-Erkenschwick ansonsten gewählten Methode ein Zinssatz von 2,42 %.

Auch im HSK sind viele Abwassergebührenbescheide betroffen. Zum Beispiel wurde jetzt das Jahresergebnis der Stadtwerke Brilon veröffentlicht. Dies erfolgte erst wenige Stunden vor der Ratssitzung, in der der Haushaltsplan 2023 beraten werden sollte, und erst auf Drängen der Bürgerliste. Wiederholt hatte der Bürgermeister die Veröffentlichung verweigert.

Aus der Jahresrechnung der Stadtwerke Brilon ergibt sich, dass die Stadtwerke allein beim Abwasser im Jahr 2021 einen Überschuss von fast 14% der Gebühren erzielten, mehr als 1 Mio Euro; im Vorjahr waren es „nur“ 13,3%. Dies dürfte mit den Vorgaben des OVG nicht vereinbar sein.

Die NRW-Landesregierung plant nun eine Neuregelung und hat den Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.

Dort geht es vor allem um die „Isolierung“ von sog. Finanzschäden, die den Kommunen durch die Corona-Pandemie und durch den Krieg in der Ukraine entstanden sind. Sie sollen von Kreisen und Städten bis zu 50 Jahre in die Zukunft verschoben werden, eine sehr unsolide Methode. In dem vom Landtag noch nicht beschlossenen Gesetz sind auch Neuregelungen für die Gebührenkalkulation enthalten. Durch die Neuformulierung von § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll der Zinsberechnungszeitraum von bisher 50 auf künftig 30 Jahre beschränkt werden und zudem der 0,5-prozentige Zuschlag entfallen.

In allen Kommunen des HSK werden in den nächsten Wochen die Gebührenbescheide eingehen. Die EmpfängerInnen sollten darauf achten, dass die Gebühren nicht zu hoch angesetzt werden. Wenn das städtische Versorgungsunternehmen z.B. beim Abwasser mehr als 5 % Überschuss erzielt, ist das ein sicheres Zeichen für eine rechtswidrige Kalkulation.

Hochsauerlandkreis: das Schweigen der Bürgermeister

Aus dem Entwurf für den Kreishaushalt 2023 ergeben sich erhebliche Herausforderungen für die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Aus der Kreisumlage, die von den Kommunen erhoben wird, möchte der Kreis 11,24 Mio Euro mehr einnehmen als im Jahr 2022, das bedeutet eine Steigerung um acht Prozent.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die neun Kommunen ohne eigenes Jugendamt sollen ihre Zahlungen für die Jugendamtsumlage zusätzlich um 4,87 Mio Euro erhöhen, eine Steigerung um fast elf Prozent.

Dafür plant die Kreisverwaltung 49,9 neue Vollzeitstellen. Saldiert um 7,8 Stellenabbau ergibt sich ein Netto-Zuwachs um 42,1 Stellen.

All dies muss von den Kommunen bezahlt werden, aus den Steuern und Abgaben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen.

Das Kommunalrecht räumt den Bürgermeistern das Recht ein, im Kreisausschuss zum Haushaltsentwurf Stellung nehmen. Doch heute kam die Nachricht aus dem Kreishaus, dass die für den 15. November 2022 vorgesehene Sitzung des Kreisausschusses ausfällt.

“Die Herren Bürgermeister” hätten dem Landrat “am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr von der durch § 55 Abs. 2 Kr0 NRW eingeräumten Möglichkeit der Anhörung zum Haushalt in öffentlicher Sitzung keinen Gebrauch machen wollen.”.

Schade!
In anderen Kreisen läuft das anders, wie z.B. in einem aktuellen Zeitungsartikel für den Landkreis Rostock nachzulesen ist: https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/rostock-lk/bad-doberan/buergermeister-wehren-sich-gegen-hoehere-abgaben-an-landkreis-rostock-XXYTDN72WJPP3O7QLKEETRVGY4.html

Am Fahrrad-Klima-Test beteiligen!

Derzeit läuft wieder der bundesweite Fahrrad-Klima-Test des ADFC. Alle Bürgerinnen und Bürger können bis zum 30. November einen Online-Fragebogen ausfüllen und darin eine Bewertung zur Situaiton des Fahrradfahrens in ihrer Gemeinde abgeben.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen, eine Vorberichterstattung hier im Blog.)

Voraussetzung für die Aufnahme in die Auswertung ist allerdings, dass (für Gemeinden bis zu 100.000 Einwohnern) mindestens 50 Bewertungen eingehen.

Hier gibt es im HSK – außer in Medebach – noch Nachholbedarf, wie der Stand zum 15.09.2022 zeigt:

Vorbildliches Medebach; Eslohe, Hallenberg und Winterberg sind die Schlusslichter.

Aktuelle Zwischenstände werden auf der Website des ADFC veröffentlicht: https://fahrradklima-test.adfc.de/fileadmin/BV/FKT/Download-Material/Material_2022/ADFC-FKT_Teilnehmerzahlen220915.pdf

Der Zwischenstand zeigt, wie viele Online-Fragebögen inzwischen für eine Stadt oder Gemeinde eingegangen sind.

Dieses Mal wird ein besonderer Fokus auf den ländlichen Raum gelegt, denn dort gibt es viel Potential für den Radverkehr und einen hohen Nachholbedarf beim Infrastrukturausbau.

Im Jahr 2020 bewerteten knapp 230.000 Radfahrerinnen und Radfahrer die Fahrradfreundlichkeit in über 1.000 Städten und Gemeinden. Der ADFC-Fahrradklima-Test fragt in 27 gleichbleibenden Fragen die Fahrradfreundlichkeit vor Ort ab. Dazu kommen dieses Jahr fünf Zusatzfragen, die besonders auf die Bedürfnisse von kleineren Orten im ländlichen Raum abzielen.

Dabei geht es darum, ob zentrale Ziele wie Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Arbeitsstätten mit dem Fahrrad gut erreichbar sind, wie sicher sich die Wege in die Nachbarorte anfühlen, ob für Pendler:innen Fahrradparkplätze an Bahnhöfen vorhanden sind und um die eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen.

Der ADFC-Fahrradklima-Test findet bereits zum zehnten Mal statt und ist die größte Befragung zum Radfahrklima weltweit. Eine Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2023 vorgestellt.

Zum Fragebogen geht es hier:
https://isi.equip-surveys.com/adfc-fahrradklima-test/