Trinkwassereinzugsgebieteverordnung: Gesundheitsamt und Untere Wasserbehörde des HSK erläutern das Konzept zur Risikoabwägung

Christian Susewind (Fachdienstleitung Untere Wasserbehörde am Rednerpult), Diplom-Geologe Christoph Sailer (Ing.-Büro ahu, Aachen), Marc-Oliver Klung (Sachgebietsleiter Hygiene u. Infektionsschutz des Gesundheitsamtes); Christine Mehwald (Dipl.-Ing. untere Wasserbehörde). (Bild: PresseHSK)

Meschede/Hochsauerlandkreis. Am 12. Dezember 2023 trat die neue Trinkwassereinzugsgebieteverordnung in Kraft. Fortan sind alle Wasserversorger verpflichtet, der Unteren Wasserbehörde ein Konzept zur Risikoabwägung vorzulegen.

Die zentrale Trinkwasserversorgung wird im Hochsauerlandkreis durch zwölf kommunale Wasserversorger und 51 Wasserverbände bzw. Wasserinteressentengemeinschaften sichergestellt. Um den Wasserversorgungsunternehmen einen Überblick über die neue Rechtslage zu geben, haben das Gesundheitsamt und die Untere Wasserbehörde des HSK nun gemeinsam zu einer Informationsveranstaltung im Kreishaus Meschede eingeladen.

„Das sogenannte Rohwasser, aus dem unser Trinkwasser gewonnen wird, wird auf viele Inhaltsstoffe hin getestet“, erklärt Marc-Oliver Klung vom Hygiene- und Infektionsschutz des HSK-Gesundheitsamtes. Je nach Risikobetrachtung kann ein Teil dieser Untersuchungen auf bestimmte Parameter jedoch mittlerweile überflüssig geworden sein. Dafür können heute andere Gefahrenstoffe eine größere Rolle spielen als noch vor einigen Jahren. Die neue Trinkwassereinzugsgebieteverordnung sieht u.a. daher vor, einzelne Untersuchungen an die Gefährdungen im unmittelbaren Umfeld einer Wassergewinnungsanlage anzupassen. Weiterhin ist eine Risikoabschätzung vorzulegen, die in Absprache mit den Behörden in ein Risikomanagement zu überführen ist.

„Rechtlich zuständig für den ersten Part der Risikoabschätzung im Trinkwassereinzugsgebiet ist die Untere Wasserbehörde. Für die Umsetzung der vollständigen Risikoabschätzung der gesamten Wasserversorgung vom Punkt der Gewinnung bis zur Abgabe an den Verbraucher das Gesundheitsamt“, so Marc-Oliver Klung.

Für den Workshop konnten die Organisatoren Christine Mehwald und Marc-Oliver Klung Diplom-Geologe Christoph Sailer vom Ingenieurbüro ahu in Aachen gewinnen. Dieser erklärte zunächst die neue rechtliche Lage und stellte dann den Praxisbezug für die Wasserversorger her. Auf einen Ausblick folgte noch eine Fragen- und Diskussionsrunde. Trotz der Komplexität der neuen Verordnung und der Arbeit, die sie mit sich bringt, herrschte dabei eine positive Stimmung.

Insgesamt fand die Informationsveranstaltung unter den Vertretern der Wasserversorgungsunternehmen im HSK regen Zuspruch. Marc-Oliver Klung freut sich: „Es gab weit mehr Anmeldungen, als wir eingeplant hatten.“ Insgesamt nahmen 78 Interessierte an dem Workshop teil. „Das ist ein deutliches Zeichen, wie wichtig unsere Trinkwasserversorger im Hochsauerlandkreis ihre Aufgabe nehmen“, so Klung.

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