Was wäre das Grundgesetz ohne …

Was wäre das Grundgesetz ohne Elisabeth Selbert? (foto: zoom)

Elisabeth Selbert, geborene Martha Elisabeth Rohde, (* 22. September 1896 in Kassel; † 9. Juni 1986 ebenda) war eine deutsche Politikerin und Juristin.

Als SPD-Abgeordnete im Parlamentarischen Rat 1948/1949 war sie eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“. Die Aufnahme der Gleichberechtigung in den Grundrechteteil der bundesdeutschen Verfassung ist zum großen Teil ihr Verdienst.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_Selbert

Ich will mich nicht zu sehr aus dem Fenster hängen, aber vielleicht schaffe ich es, mich bis zum 9. Juni oder 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, etwas mehr und über Wikipedia hinaus mit ihrer Lebensgeschichte zu beschäftigen.

Kassel – Frau – Grundgesetz – Weimarer Republik – Nationalsozialismus – Bundesrepublik – sollte interessant sein.

Verliebt in unser Grundgesetz – Dr. Matthias Burchardt von der Universität Köln über PISA, einem „Projekt“ der OECD: „Was kommt in den Blick, und was verschwindet?“

In den letzten Tagen wurden viele Artikel geschrieben und Reden gehalten zum 70. Geburtstag unseres Grundgesetzes am 23.Mai. Eine der wichtigsten und schönsten hielt heute Matthias Burchardt in der „Redezeit“ am 4.6.2019 auf WDR 5 (1), und eigentlich möchte ich nur dieses Interview mit Achim Schmitz-Forte empfehlen, das man unter

https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/podcast/weltweit/fsk0/193/1932213/wdr5neugiergenuegtredezeit_2019-06-04_wasbringtpisawirklichmatthiasburchard_wdr5.mp3

nachhören kann. Denn wenn jemand in so kurzer Zeit so viele interessante Fragen stellt und Fakten darlegt, ist es unmöglich, eine wirklich gute Auswahl zu treffen. Aber eine Frage entspricht so dermaßen meinem so oft wiederholten „Was ist von wem geblieben?“ (2), daß ich sie doch hier weitergeben möchte: „Was kommt in den Blick, und was verschwindet?“

Und vielleicht doch noch einige Zitate aus der Laudatio auf unser Grundgesetz und auf Bildung:

„Es gibt christliche Wurzeln. Es gibt antike, es gibt jüdische Wurzeln. Ich möchte vor allem den Begriff der Aufklärung ganz stark machen – das liegt mir so am Herzen, gerade in den Zeiten von ,fake news’ und all dem ganzen Kram -: Wage, Dich Deines eigenen Verstandes ohne die Anleitung eines Anderen zu bedienen. Und vor allem: Befreie Dich von der selbstverschuldeten Unmündigkeit. Weil: Es gibt überall Vormünder, also es hat Autoritäten, die Dir die Freiheit abkaufen möchten und es Dir leicht machen möchten, weil Du zu faul oder zu feige bist,von Deinem Verstand Gebrauch zu machen. Also all diese Aspekte. Und dann bitte auch den Humboldt mit, mit der Entwicklung aller Kräfte des Menschen zu einem Ganzen. Das bildet das Fundament unserer Bildungsvorstellung, und das läuft der OECD völlig zuwider.

Sie haben nach den Interessen gefragt, und da ist es vielleicht ganz interessant: Welches Bildungsverständnis propagiert denn die OECD? Und für sie ist der Mensch ,Human-Kapital’. Da geht’s also darum, daß ich Investitionen in bestimmte Fähigkeiten tätigen muß, um mich auf dem Markt der Lebenschancen irgendwie zu bewähren. Und da ist das Maß für gelungene Bildung nicht das Mensch-Sein oder die Entwicklung von Individualität, sondern die Anpassung an Nachfrage/Angebot-Konstellationen. Und da -würde ich sagen – ist eine harte Zäsur markiert. Und Ihre Kritikwürde ich völlig teilen: Es ist ein Drama, daß wir es nicht geschafft haben, [Bildung] allen Menschen zugänglich zu machen. Aber dann würde ich sagen: Lassen Sie uns doch den Bildungsbegriff ausweiten – und nicht ersetzen durch einen, der wesentlich zynischer ist als das, was wir vorher hatten. …

Sehr gute Frage – tatsächlich – , weil wir ja eigentlich unter demokratischen Bedingungen davon ausgehen sollten, daß politische Veränderungen veranlasst werden durch den Souverän. ,Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.’ Ja? Herzlichen Glückwunsch, liebes Grundgesetz. Ich bin verliebt in Dich und gerade in diesen Satz.

Wenn er nämlich stimmen würde, wäre der Ursprung von Bildungsreformen sozusagen die Menschen, die diskutieren würden im öffentlichen Raum: Lehrerinnen, Lehren, Eltern und so weiter. Und da hätte die OECD keinen Platz; die kommt in unserem Grundgesetz nicht vor. Und insofern muß sie Maßnahmen ergreifen, die man wissenschaftlich beschreibt unter dem Begriff ,soft-governments’, eine Form ,weicher Regierung’, d.h. die Einflussnahme auf nationale Gesetzgebungsverfahren unter Umgehung der demokratischen Verfahren, die dort eine Rolle spielen.

Wie schafft es die OECD, Einfluß zu nehmen, wenn sie tatsächlich nicht vorkommt im Grundgesetz und dort zuständig ist für Bildungsfragen? Die Kollegen des Sonderforschungsbereich 597 der Universität zu Bremen haben erforscht, wie diese Wege der weichen Regierung, der ,soft-governments’, genau verlaufen, und da werden vor allem zwei benannt:

das Eine ist das Schaffen von Ideen, von neuen Vorstellungen. Das heißt: Die Denk- und Redeweisen von Bildung haben sich massiv verändert; wir sprechen von Wettbewerb, Standortnachteilen und Konkurrenz;

und das Zweite ist das ,Standard-setting’, das heißt das Etablieren von Zielvorgaben, denen sich die Politik fügen muß. Es ist dann frei, wie sie die erfüllt; aber sie darf selber nicht mehr bestimmen: Was sind eigentlich die Ziele? Und damit auch der Souverän, das Volk, gewissermaßen ausgehebelt.“

25 Minuten und 20 Sekunden für Bildung und unser Grundgesetz, von dem ein Artikel so selten erwähnt wird: „Forschung und Lehre sind frei.“

Matthias Borchardt: „Wissen sedimentiert sich und schafft Horizonte der Weltbetrachtung …“ (3)

Hans Roth: „Mit einem Hinweis auf Artikel 5 Absatz 3 GG verabschiede ich mich.“ (4)

Und jetzt kommt noch eine Liebeserklärung von mir:

Artikel 5, Absatz 3 GG heißt: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Welche Ehre und Freude, aber auch welche Verpflichtung und wie viel Arbeit ist mit der Tatsache verbunden, Bürger unseres Staates zu sein, der solch ein schönes Buch wie das Grundgesetz seine Verfassung nennt! Wie schade, daß „der Ball“ eben nicht rund ist!

Anmerkungen:

(1) https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-neugier-genuegt-redezeit/audio-was-bringt-pisa-wirklich—matthias-burchard-100.html

(2) siehe auf der Liste meiner Artikel auf http://upgr.bv-opfer-ns-militaerjustiz.de/uploads/Dateien/Links/Artikel-N-T-K20190516.pdf die Artikel Nr. 17, 19, 22, 27, 44, 53 („Von Nachlässen und möglichen Projekten“), 132, 133, 149 und 157

(3) „Das heißt: Ich vergesse zwar binomische Formeln, aber ich habe vielleicht eine erogene Zone für Zahlen, und mir erschließen sich mathematische Verhältnisse in der Welt, weil ich es einmal gelernt habe. Es geht um diese Horizontbildungen.“; siehe dazu: „Zeugnisse –für wen?“ auf http://afz-ethnos.org/index.php/aktuelles/75-zeugnisse-fuer-wen

(4) in seiner Erklärung vom 1.7.2009; in „Der Freiherr und der Citoyen“, Erstes Buch, S. 88 (http://berufsverbote.de/tl_files/HR/Freiherr-Citoyen1.pdf). Was ist von wem geblieben? (Und bei Kant muß ich eben immer an Hans Roth denken, der ihn so oft zitierte: „Alle auf das Recht anderer Menschen bezogenen Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind Unrecht.“ (Zum ewigen Frieden, Nachwort)

„Ganz oberflächlich geht’s um Geld. Der Soziologe Richard Münch hat ein ganz großartiges Buch veröffentlicht im letzten Jahr, das heißt ,Der bildungsindustrielle Komplex’. Und da zeigt er sehr schön –also Sie werden die Andeutung verstehen; es gibt ja auch natürlich den militärisch-industriellen Komplex’, so als Diktum – daß da Testindustrie und internationale Organisationen ein unglaubliches Geschäftsfeld entdeckt haben.“

Matthias Burchardt in der „Redezeit“ am 4.6.2019 auf WDR 5, nachzuhören auf
https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/podcast/weltweit/fsk0/193/1932213/wdr5neugiergenuegtredezeit_2019-06-04_wasbringtpisawirklichmatthiasburchard_wdr5.mp3

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 – die Grundrechte

Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.

Quelle: http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html

Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.

I. Die Grundrechte

A r t i k e l 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

A r t i k e l 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

A r t i k e l 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

A r t i k e l 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

A r t i k e l 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

A r t i k e l 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

A r t i k e l 7

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehenden Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

A r t i k e l 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

A r t i k e l 9

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

A r t i k e l 10

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.

A r t i k e l 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden und in denen es zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

A r t i k e l 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

A r t i k e l 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

A r t i k e l 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

A r t i k e l 15

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

A r t i k e l 16

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

A r t i k e l 17

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

A r t i k e l 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16 Absatz 2) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

A r t i k e l 19

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

AfD will Schülerinnen und Schüler als Spitzel und Denunzianten missbrauchen – eine alte Masche

Deutsch: „Löwenmaul“ am Dogenpalast, dort konnte man anonyme Denunziationen einwerfen. Der italienische Text lautet übersetzt: „Geheime Denunziationen gegen diejenigen, die Gefallen und Pflichten verheimlichen oder sich im Geheimen absprechen, um deren wahren Gewinn zu verbergen“ (foto: Berthold Werner [1])
Mehrere Tages- und Wochenzeitungen berichten von bundesweiten Versuchen der AfD, SchülerInnen als Spitzel gegen ihre LehrerInnen zu gewinnen.

Zeit-Online meldet, dass die Hamburger AfD SchülerInnen und Eltern dazu aufrufe, linke Lehrkräfte auf einer Website zu denunzieren. Auch die Berliner AfD wolle sich, so der Tagesspiegel, der Hamburger Partei anschließen.

„Mutmaßliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot können uns anonym über das folgende Kontaktformular oder über eine Nachricht an die unten angegebene E-Mail-Adresse gemeldet werden“, heißt es bei der AfD Hamburg. Der Spiegel kommentiert: „Kinder und Jugendliche sollen ihre Lehrer bei der AfD anschwärzen.“

Die AfD, so der Spiegel weiter, wende eine alte Masche von Extremisten an: Sie konstruiere ein Problem, ohne nachzuweisen, dass dieses Problem existiere – und biete sich selbst als Problemlöser an: „Zunächst werden Allgemeinplätze formuliert, denen jeder zustimmen kann – Unterricht soll politisch neutral sein, wer würde dem widersprechen? Dann wird so getan, als würde immer wieder gegen diese Regel verstoßen und niemand schenke den Opfern dieser Regelverstöße Gehör – in diesem Fall angeblich politisch indoktrinierten Schülern. Auftritt AfD: Meldet Euch bei uns! Gemeinsam sorgen wir für Gerechtigkeit und stellen die Ordnung wieder her.“

Wer – wie die Hamburgische AfD-Fraktion – zu anonymen Meldungen aufrufe, so die Zeit, habe kein aufrichtiges Interesse an Klärung, sondern wolle den Lehrkräften, die eine AfD-ablehnende Haltung artikulieren, einen Maulkorb verpassen. Wenn die AfD sich aber an Verstößen gegen die „Verpflichtung zur politischen Neutralität“ und gegen den Beutelsbacher Konsens reibe, offenbare sie überdies, dass sie die Aufgaben der Politiklehrer und -lehrerinnen falsch verstehe.

Der Beutelsbacher Konsens ist neben dem Grundgesetz eine wichtige Richtschnur und Verpflichtung der Politiklehrerinnen und Lehrer:

„[Er] ist das Ergebnis einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zusammen mit Politikdidaktikern unterschiedlicher parteipolitischer oder konfessioneller Herkunft im Herbst 1976 in Beutelsbach. Der Konsens legt die Grundsätze für die politische Bildung fest.“

„Der Konsens legt drei Prinzipien für den Politikunterricht fest.

Überwältigungsverbot

Gemäß dem Überwältigungsverbot (auch: Indoktrinationsverbot) dürfen Lehrende Schülern nicht ihre Meinung aufzwingen, sondern sollen Schüler in die Lage versetzen, sich mit Hilfe des Unterrichts eine eigene Meinung bilden zu können. Dies ist der Zielsetzung der politischen Bildung geschuldet, die Schüler zu mündigen Bürgern heranzubilden.

Kontroversität

Das Gebot der Kontroversität (auch: Gegensätzlichkeit) zielt ebenfalls darauf ab, den Schülern freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Der Lehrende muss ein Thema kontrovers darstellen und diskutieren können, wenn es in der Wissenschaft oder Politik kontrovers erscheint[1]. Seine eigene Meinung und seine politischen wie theoretischen Standpunkte sind dabei für den Unterricht unerheblich und dürfen nicht zur Überwältigung der Schüler eingesetzt werden. Beim Kontroversitätsgebot handelt es sich allerdings nicht um ein Neutralitätsgebot für die Lehrkraft.

Schülerorientierung

Das Prinzip Schülerorientierung soll den Schüler in die Lage versetzen, die politische Situation der Gesellschaft und seine eigene Position zu analysieren und sich aktiv am politischen Prozess zu beteiligen sowie „nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.““

Lehrkräfte sind darüber hinaus verpflichtet, das Grundgesetz zu verteidigen.

Die Zeit nennt folgendes Beispiel:

Lehrerinnen und Lehrer sollen grundgesetzwidrige und demokratiegefährdende Entwicklungen erkennen und dürfen diese auch im Klassenzimmer benennen. Auch für die Schule gelte: Wer Alexander Gaulands Bemerkung, die zwölf Jahre Nazizeit seien nur ein „Vogelschiss“ in der 1.000-jährigen Geschichte Deutschlands, unwidersprochen lasse, bahne völlig abwegigen Geschichtsdeutungen den Weg.

Wenn AfD-Politiker den Mord an sechs Millionen Juden und 50 Millionen Tote im Zweiten Weltkrieg relativierten, dürften Lehrkräfte das nicht nur im Unterricht kommentieren, sondern müssten es sogar tun, um der ahistorischen Relativierung oder möglicherweise gar der strafrechtlich relevanten Leugnung des Holocaust zu begegnen.

Lehrkräften müsse es also erlaubt sein, gegen Hetze, Stimmungsmache und Falschbehauptungen von Björn Höcke, Beatrix von Storch und André Poggenburg Stellung zu beziehen. Wer den Einsatz von Schusswaffen gegen Geflüchtete an der Grenze erwäge (von Storch), das Berliner Holocaust-Mahnmal als „Denkmal der Schande“ bezeichne (Höcke) oder die hier lebenden Türken als „Kameltreiber“ diffamiere (Poggenburg), bewege sich längst nicht mehr auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundwerte.

Die AfD verfolge, so der Spiegel, mit ihrer populistischen Strategie nicht die Interessen von Schülern, sondern ihre eigenen. Sie eröffne eine Scheindebatte, mit der sie sich Aufmerksamkeit verschaffe, inszeniere sich als Retter gesellschaftlicher Werte – und erzeuge gleichzeitig Druck, um in den Schulen Kritik an den eigenen Positionen zu verhindern. Also im Kern das zu verhindern, was sie ausdrücklich selbst einfordere: freie Meinungsäußerung im Unterricht.

Niemand dürfe darauf hereinfallen – weder Schüler, Eltern, Lehrer, noch irgendjemand sonst.

Was also tun?

Die Zeit:
„Um der AfD mit ihrer von Demokratiefeindlichkeit, Demagogie und Denunziation geprägten Politik entgegenzutreten, sind mehr denn je in der bundesrepublikanischen Geschichte Lehrkräfte gefragt, die sich vom Aufruf der AfD zur Denunziation nicht abschrecken lassen – und den Kampf um die Köpfe der Kinder im Klassenzimmer nicht denen überlassen, die historische und politische Fakten verzerren und das gesellschaftliche Klima vergiften. Es ist höchste Zeit, dass sich die Hüterinnen und Hüter der Demokratie auf den Weg machen. Andernfalls läuft sie davon.“

Der Spiegel:
„Es bleibt nur, den Lehrern in Deutschland den Rücken zu stärken und sie zu ermutigen, noch mehr als bisher politische Themen im Unterricht kontrovers zu diskutieren. Denn: Lehrer sind nicht nur zur Neutralität verpflichtet, sie müssen auch für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dieses Landes eintreten. Ihr Auftrag ist es, Kinder im Geiste der Menschenwürde, Demokratie, Toleranz und Gleichberechtigung zu erziehen. Sie müssen dabei gegen Menschenverachtung und Rassismus Position beziehen.“

——————–

[1] Bildquelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Venedig_BW_1.JPG

Wolken, Gedanken, Haushaltsreden

Spaziergang auf der Sonnenseite von Siedlinghausen. (foto: zoom)

Auch in diesem Jahr veröffentliche ich Haushaltsreden aus dem Winterberger Rathaus. Unredigiert. Unkommentiert.

Bis heute sind die Reden von FDP und SPD erschienen. Die CDU ist angefragt. Mehr Parteien gibt es nicht im Winterberger Rathaus.

Noch lieber, als die Gedanken der im Winterberger Rat vertretenen Fraktionen zu publizieren, würde ich den Winterberger Haushalt selbst analysieren.

Leider fehlt mir dazu die Zeit. Die einzige Idee, die ich hätte, um diesen Mangel auszugleichen wäre, sich mit ein paar Leuten zusammenzusetzen, sobald der Haushaltsvorschlag 2018 bekannt wird, den Haushalt lesen, mit „Bordmitteln“ zu analysieren und die Ergebnisse vor den Beratungen im Haushalt zu veröffentlichen.

Torben Firley sagt in seiner Haushaltsrede:

Unsere Demokratie lebt von unterschiedlichen Auffassungen zu einzelnen Themen, die Diskussion darüber muss aber immer sachlich bleiben und sollte dort geführt werden wo sie hingehört, in unsere gewählten Parlamente und kommunalen Vertretungen.

Diese Aussage hat bei mir einen Nerv getroffen, und dieser Nerv heißt Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

In den sogenannten sozialen Medien (Stammtische, Facebook, Twitter, Geburtstagsfeiern) gibt es gute und schlechte Diskussionen. Manche Diskussionen sind besser als die in den Winterberger Ratssitzungen, andere sind „unter aller Sau“.

Das gibt allerdings niemandem das Recht Diskussionen außerhalb des Rathauses herabzuwürdigen.

Im Rathaus habe ich sachliche und schreckliche Diskussionen gesehen, Ratsmitglieder, die wie kleine Schuljungen von oben abgebügelt wurden.

Wir brauchen mehr Öffentlichkeit und keine Einhegung ins Rathaus.

Das Grundgesetz ist schon ziemlich gut. Ich mag es sehr.

Umleitung: Neonazis, ACTA, Gauck, Griechenland, Hartz, rekursive Pressearbeit, eine Sekundarschule in Olsberg und mehr …

Vor 62 Jahren: mein Großvater beim Siedlerjubiläum in Buer (archiv: zoom)
Vor 62 Jahren: mein Großvater beim Siedlerjubiläum in Buer (archiv: zoom)

Hans-Jochen Vogel: Jeder ist gefordert im Kampf gegen Neonazis … WirInNRW

Sammelband: Völkisch-religiöses im Nationalsozialismus … hpd

Steinfurt: NPD fürchtet „Anarcho-Liberalextremisten und die Leibstandarte des Finanzindustriekapitalismus“ … NRWrechtsaussen

Update: 2300 bei Anti-ACTA Demo in Dortmund I:Unser Autor vor Ort hat nachgezählt und kommt auf 2300 … ruhrbarone

Anti-ACTA Demo in Dortmund II: Lokalkompetenz der Westfälischen Rundschau (WR), der “Zeitung für Dortmund”, bzw. von DerWesten … pottblog

Frühjahrsputz im Sozialen Netz: Ausprobiert, angeschaut, bewertet – und aussortiert, das trifft eine Menge von Diensten … heikerost

Der „böse Gauck“ und das Netz: „natürlich war es eine Illusion, dass uns eine politisch bankrotte Regierung und eine im Moment nur wahltaktisch agierende Opposition ein solches Staatsoberhaupt geben würden“, meint Anatol Stefanowitsch … sprachlog

Die Folgen des Gauck-Poker: Die Linke, linke Kräfte in der SPD und bei den Grünen sowie große Teile der Internet-Gemeinde arbeiten bereits daran, Gauck zu entzaubern. Sie haben das Gefühl, mit ihm nach Wulff vom Regen in die Traufe zu geraten … postvonhorn

Der Grieche bei uns: Herne ist überall … jurga

Hagener Gewerkschaften: solidarisch mit den Menschen in Griechenland … doppelwacholder

Kein Grund zum Feiern: 10 Jahre Hartz-Kommission … nachdenkseiten

Gäb’s die scharfen Linken nicht: man müsste sie glatt erfinden, nur halt „eine Nuance gescheiter“. Hintergründiges von … misik

Das Grundgesetz ist ein Auslaufmodell: Nun hat unser oberster Feudalherr EZB-Präsident Mario Draghi dem Propagandablättchen des Finanzsektors Wall Street Journal eine Audienz gewährt und seine Sicht der Dinge erklärt: “Das europäische Sozialstaatsmodell gibt es nicht mehr” … wiesaussieht

Warum werden öffentliche Bauten (z.B. RWE-Stadion Essen) immer teurer als geplant? Auch in Bochum – das Konzerthaus bzw. Musikzentrum?, fragt Jens beim … pottblog

Denkwürdige Vokabeln: “Risikofreudig”, eine Vokabel , die besonders gern in der Bankenwelt und ihrer näheren Umgebung, also auch bei denen, die über die Bankenwelt berichten, Wirtschaftsjournalisten, genutzt wird … revierpassagen

Medienkritik: Rekursive Pressearbeit – 1. Neheimer Hundewelt … NeheimsNetz

Bildungspolitik: Olsberg bekommt Sekundarschule … DerWesten

Gefunden II – FDP-Generalsekretär Christian Lindner: „Das Christentum ist nicht die deutsche Staatsreligion“

Kreuz in der Landschaft In der FAZ legt FDP-Generalsekretär Christian Lindner anscheinend die alten Bürgerrechtswurzeln der FDP frei. Er beklagt, dass

„… in der Integrationsdebatte „religiöse Werte bedeutsamer scheinen als republikanische.“ In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Montagsausgabe) schreibt Lindner: „Das Christentum ist nicht die deutsche Staatsreligion, sondern ein persönliches Bekenntnis der Bürger.“ Tatsächlich reichten die Wurzeln unserer Verfassungsidee bis zurück nach Athen und Rom, ihre Prinzipien seien seit der Französischen Revolution erkämpft worden – „oft genug gegen den Widerstand der Kirchen.“ …“ alles lesen

Gefunden – Merkel: Wer das christliche Menschenbild nicht akzeptiert, ist “fehl am Platze” in Deutschland.

Bildstock St. Blasius (archiv: zoom)
Bildstock St. Blasius (archiv: zoom)

Ein guter Text von Wolfgang Lieb auf den Nachdenkseiten:

„Die CDU-Vorsitzende erklärte auf einer CDU-Regionalkonferenz in Berlin-Brandenburg: “Wir fühlen uns dem christlichen Menschenbild verbunden, das ist das, was uns ausmacht.” Wer das nicht akzeptiere, “der ist bei uns fehl am Platz“.

Nein, Frau Kanzlerin, ich fühle mich dem Menschenbild des Humanismus verbunden und als „Verfassungspatriot“ dem Menschenbild des Grundgesetzes und nicht dem christlichen Menschbild verpflichtet. Bin ich also „bei uns fehl am Platze“?  …

Zur Erinnerung Frau Merkel: das Menschbild des Grundgesetzes ergibt sich aus:

  • „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. I Abs. 1, Satz 1 GG)
  • „Sie (die unantastbare Würde des Menschen) zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (I 1, 2 GG)
  • „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“ (II 2, 2 GG)
  • „Jeder hat das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit“ (II 2, 1 GG)
  • „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“ (II 1 GG)
  • „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu den unverletzlichen und veräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ (I 2 GG).

Nach unserem Grundgesetz bekennt sich das Deutsche Volk also zu einem universalistischen Verständnis von Menschenrechten. Wenn das Grundgesetz von der Untastbarkeit der Würde „des Menschen“ spricht, so gilt das nicht nur für die Würde des Deutschen, sondern für die Würde aller Menschen, die unter dem Grundgesetz leben …“

alles lesen

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist nicht schlecht. Es ist sogar richtig gut.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist richtig gut. Es sollte gegen seine Feinde verteidigt werden. Das Grundgesetz  ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland.

Es wurde vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Das Grundgesetz setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

Es lohnt sich ab und zu einen Blick in dieses grundlegende Dokument zu werfen.

Heute habe ich mir einen Artikel aus den Grundrechten angeschaut:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Gibt es dem noch etwas hinzuzufügen? Ich meine: Nein.

Umleitung: Schäubles Demontage, Kodex der WAZ, twitternde Politiker, Apple in Ungnade, die unbekannte Mitte der Welt und mehr …

Schäubles Demontage: Die Grenzen von Anstand und Moral sind überschritten. Heute morgen eröffneten Heckenschützen aus den Reihen der schwarz-gelben Koalition zusammen mit der Süddeutschen Zeitung einen Frontalangriff auf Finanzminister Schäuble. Dieser sei, so die Verschwörerclique aus dem Hinterzimmer, wegen seiner Krankheit geistig nicht mehr imstande, seinen Posten auszufüllen. Den Meuchelmördern stößt dabei vor allem Schäubles ablehnende Haltung bei den Steuersenkungen auf – dem Lieblingsthema der FDP. Infam lässt sich die Süddeutsche vor den Karren spannen, macht die konspirativen Giftpfeile der Schäuble-Kritiker zu ihren eigenen, instrumentalisiert die Krankheit des Ministers und setzt damit einen neuen Tiefpunkt im Sachen journalistischer Ethik … spiegelfechter

Medienkritik: statt einer Zeitungsschelte hier der Kodex der WAZ-Mediengruppe: Regionalzeitungen genießen im Vergleich mit anderen Medien ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit. Dieses Vertrauenskapital darf nicht gefährdet werden. Der Verhaltenskodex der WAZ Mediengruppe legt fest, welche Regeln strikt einzuhalten sindPDF-Dokument

Twittern Politiker wirklich selbst? Bodo Ramelow und die … Thüringer Blogzentrale

Apple: Es gibt da jemanden, der Apple nicht mehr so mag … ruhrbarone

Die unbekannte Mitte der Welt: Globalgeschichte aus islamischer Sicht. Eine begeisterte Kritik bei … hpd

Grundgesetz: verfasster Rassismus … juedischeallgemeine

Der Pate und sein Capo: „Roland Berger Preis“ für Helmut Kohl … ruhrtalcruising

Geldquelle: Schwarzbau und Bodenverunreinigung … sbl