Essen, 26.09.2022. Das Landgericht Traunstein hat ein zivilrechtliches Vorverfahren in einem Missbrauchsfall der katholischen Kirche eingeleitet. Die Feststellungsklage vor einem Zivilgericht richtet sich auch gegen Papst Emeritus Benedikt XIV., dem eine Mitverantwortung vorgeworfen wird.
(Pressemitteilung von CORRECTIV)
Das Landgericht Traunstein beginnt das Vorverfahren für eine Feststellungsklage gegen den Papst Emeritus Benedikt XVI. sowie gegen das Erzbistum München und Freising, den Kardinal Friedrich Wetter und den ehemaligen Priester Peter H. zu. CORRECTIV, dem Bayerischen Rundfunk und der Zeit liegen Unterlagen vor, wonach der ehemalige Papst Benedikt XVI. eine „Notfrist“ von einem Monat hat, die anderen Beklagten von zwei Wochen haben, um „die Absicht der Vereidigung anzuzeigen“.
Im Juni hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für ein Opfer des notorischen Missbrauchstäters Peter H. aus der oberbayerischen Gemeinde Engelsberg/Garching an der Alz die zivilrechtliche Feststellungsklage eingereicht, wie CORRECTIV, BR und Zeit exklusiv berichteten.
Der Anwalt will für seinen Mandanten erreichen, dass das Gericht den „Ersatz eines entstandenen Schadens” in einem Zivilprozess feststellt, der durch den Missbrauch verursacht wurde. Damit würde vor einem weltlichen Gericht über die Verantwortung innerhalb der Kirche entschieden, auch wenn Fälle des Missbrauchs schon verjährt sind.
Der ehemalige Priester H. hatte in den 1990er Jahren den Kläger sexuell missbraucht. Der Kläger war Messdiener bei dem Täter H., der die Tat in einem geheimen Kirchenurteil bereits eingestanden hatte. In dem Urteil wurde dem Ex-Papst zudem eine Pflichtverletzung vorgeworfen.
Erzbistum setzte verurteilten Täter als Priester ein
H., der ursprünglich aus dem Bistum Essen stammt, wurde bereits wegen Kindesmissbrauch 1980 von Essen nach München versetzt, durfte aber weiter in Gemeinden mit Kindern tätig sein. Zu der Zeit der Versetzung war Joseph Ratzinger Erzbischof von München und für die Versetzung in die bayerische Gemeinde mitverantwortlich.
Recherchen zeigten, dass H. auch in der bayerischen Gemeinde bis in die 1990er Jahre Jugendliche missbraucht hat. Da die bisher bekannten Taten strafrechtlich verjährt sind, geht es in diesem Zivilprozess nun um die Anerkennung des entstandenen Schadens und damit um die Mitverantwortung der Bischöfe.
Ein Missbrauchsgutachten, das das Erzbistum München in Auftrag gegeben hatte, stellte im Januar für die damaligen Verantwortlichen des Erzbistums München und Freising sowie für den Kardinal Wetter „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ fest. Ratzinger ließ damals über seine Anwälte mitteilen, dass er auch als Erzbischof von München und Freising nichts von der Vorgeschichte des Priester H. gewusst habe.
Sollte die Frist versäumt werden, kann das Gericht auf Antrag des Klägers ein „Versäumnisurteil“ verhängen. Vor dem Landgericht besteht Anwaltspflicht, daher müssen sich die Beklagten von einem Anwalt vertreten lassen.
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