Hochsauerland: Kreisverwaltung beschäftigt langfristig Leiharbeitnehmer

Die Kreisverwaltung des HSK beschäftigt Leiharbeitnehmer, und das sogar für längere Zeiträume, nicht nur für kurzfristige Engpässe.

Dies ergibt sich aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der SBL/FW-Kreistagsfraktion vom 26.09.2016. Die Antwort ging am 17.10.2016 ein.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Leiharbeiter/innen werden/wurden bislang überwiegend in Schulsekretariaten, in Zulassungsstellen, in der Kreiskasse und bei der Musikschule beschäftigt. “Die Einsatzzeiten betragen 6 Monate und teilweise länger… Die Beschäftigung erfolgte als Krankheitsvertretung oder um Arbeitsspitzen abzubauen.”

Mehrere Leiharbeiter/innen konnten anschließend in ein Beschäftigungsverhältnis beim Hochsauerlandkreis übernommen werden.
Die Leiharbeit scheint keine vorübergehende Massnahme gewesen zu sein, denn: “Das Instrument soll auch zukünftig genutzt werden.”

Zur Vergütung heisst es, die “vereinbarten Stundensätze basieren auf den Tabellenentgelten des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst”.

Damit bleibt offen, ob die an die Leiharbeitnehmer gezahlte Vergütung oder die Kosten für die Kreiskasse gemeint sind. Die Aufschläge der Leiharbeitsfirmen auf die an die Mitarbeiter gezahlten Vergütungen betragen erfahrungsgemäss etwa 100%.

So oder so sind entweder die ausgezahlten Entgelte sehr niedrig, oder es sind – gegenüber dem Einsatz eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – erhebliche Mehrkosten für die Kreiskasse entstanden. Bei so langen Einsatzdauern hätte es möglich sein müssen, dass die Kreisverwaltung selbst Aushilfen einstellt.

Einen Beschluss des Kreistags über den Einsatz von Leiharbeitnehermern gab es übrigens nie, auch nicht im Zusammenhang mit dem Stellenplan.

Leider auch im Hochsauerlandkreis: PCB-Skandal

pcpwordle20161021Aufgrund eines Antrags der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sollen die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in der Sitzung am 20.10.2016 über die Bodenbelastung im Bremecketal im Stadtgebiet von Brilon informiert werden.

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Wir meinen, der Öffentlichkeit soll das ebenfalls nicht verborgen bleiben. Darum hier ein Überblick:

Welcher Art ist die Boden- und Umwelt-Belastung?
Es handelt sich um PCB- und Schwermetall-Kontaminationen.

Wann und wie wurden sie festgestellt?
Eher zufällig bei Bauarbeiten im Bereich des Flusses Hoppecke im Jahr 2012.

Was geschah dann?
Nach weiteren Untersuchungen wurde ein Sanierungskonzept aufgestellt, wonach der belastete Boden vollständig ausgehoben und entsorgt werden muss.

Was soll die Sanierung kosten?
Die Kosten wurden zunächst auf 800.000 Euro geschätzt. 80 % davon trägt das Land NRW, den Rest die Stadt Brilon.

Wird der Kostenrahmen gehalten?
Leider nein. Das abgelagerte Material ist „inhomogen zusammengesetzt“ und die PCB-Belastung in weiten Teilen sehr hoch. Das kontaminierte und das nicht kontaminierte vermischten sich beim Ausbau. Deshalb muss anders vorgegangen werden als ursprünglich beabsichtigt, was wiederum zu erheblich höheren Kosten führt. Die Gesamtkosten belaufen sich jetzt auf 2.100.000 Euro und liegen somit 1.300.000 Euro höher als ursprünglich geschätzt. Die Stadt Brilon hat weitere Landesmittel beantragt.

Welches Ergebnis soll mit der Sanierung erzielt werden?
Ende dieses Jahres wird die Sanierung voraussichtlich abgeschlossen sein. Nach der kompletten Auskofferung des PCB-kontaminierten Bodens sollen das Flusswasser von der Hop-pecke und das Grundwassers belastungsfrei sein.

Wer ist für die Boden- und Wasservergiftung verantwortlich?
Das steht – wie so oft in solchen Fällen – in den Sternen. Die Kreisverwaltung schreibt dazu: “Der Verdacht, die Stoffe könnten von einem in der Nähe liegenden Industriestandort stammen, kann die Haftung eines Dritten allein nicht begründen, selbst wenn die entsprechende Herkunft der Materialien bewiesen werden könnte-” Also bleibt die Haftung an der Stadt Brilon als Grundstückseigentümer und somit an der Allgemeinheit hängen.

Soweit der Bericht im Miniformat, ab hier folgt die Maxi-Ausgabe:

„Leider auch im Hochsauerlandkreis: PCB-Skandal“ weiterlesen

PM: Ankündigung Fraktionssitzung der SBL/FW

Meschede. (sbl_pm) Die SBL/FW-Kreistagsfraktion trifft sich am 24.10. mit der „Interessengemeinschaft gegen Putenmast“ in Schederberge und lädt anschließend zur Fraktionssitzung in Meschede ein.

Am Montag 24.10.2016 um 19.00 Uhr treffen sich die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu einer öffentlichen Sitzung in der Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33 in Meschede.

Vorab, um 17.00 Uhr, wollen sich die SBL/FW-Mitglieder in Meschede-Schederberge einen Eindruck darüber verschaffen, ob und wie sich die Dorfbewohner mit der vor einigen Monaten in Betrieb genommenen großen Putenmastanlage arrangieren.

Folgender Ablauf ist geplant:
Ankunft in Meschede-Schederberge um 17.00 Uhr, Treffen mit Mitgliedern der „Initiative gegen Putenmast“, Informationsaustausch und Dorfrundgang, gegen 18.45 Uhr Fahrt nach Meschede zur Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße zur SBL-Fraktionssitzung, Beginn 19.00 Uhr.

Im „Pulverturm“ möchten die SBL/FW-Kreistagsmitglieder Reinhard Loos und Stefan Rabe über die Themen der bevorstehenden Ausschusssitzungen der nächsten Kreistagssitzung informieren und diskutieren.

Ein ganz heißes Eisen ist z.B. der Rettungsdienstbedarfsplan. Nach den derzeit vorliegenden Plänen droht in einigen Bereichen im HSK eine deutliche Verschlechterung bei der Versorgung von Notfall-Patienten.

Positives gibt es auch zu berichten. Nach langen Geburtswehen ist nun endlich auch für den HSK das Sozialticket in Sicht. Damit können Bezieher von Sozialleistungen zu ermäßigten Preisen Monatskarten für Bahn und Bus erwerben. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) setzt seit vielen Jahren für die Einführung des Sozialtickets ein.

Hochsauerlandkreis: Vier Fraktionen lehnen Kritik an nächtlichen Abschiebungen ab

abschiebungen20161010Im HSK ist manches anders als in anderen Kreisen in NRW, vor allem in der Politik. Das war in dieser Woche erneut im Gesundheits- und Sozialausschuss zu erfahren.

(Der Beitrag ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Auf der Tagesordnung stand folgender Antrag der SBL/FW-Fraktion, der fast wortgleich auch im Rat der Stadt Münster eingebracht worden war:

“Der Gesundheits- und Sozialausschuss bzw. der Kreistag fordern den Landrat auf, wie folgt zu verfahren:
1. Der Hochsauerlandkreis nutzt im Vorfeld der Aufenthaltsbeendigung alle rechtlichen Möglichkeiten, um Abschiebungen zu verhindern.
2. Der Hochsauerlandkreis spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis nächtlicher Abschiebungen aus.
3. Überstellungstermine in Dublin Fällen sollen, wie z.B. im Kreis Coesfeld und anderen Kommunen übliche Praxis, vorher mitgeteilt werden.
4. Die HSK-Ausländerbehörde ist dazu angehalten, die einschlägigen Erlasse des Landes NRW anzuwenden und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so Abschiebungen zu verhindern. Abschiebungen in Nachtstunden sollen nicht mehr stattfinden.
5. Der Hochsauerlandkreis soll umfänglich im Vorfeld von Abschiebungen darauf hinweisen, dass Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann.
6. Der Hochsauerlandkreis nützt alle Möglichkeiten für Menschen in Ausbildung, unabhängig von ihrem Herkunftsland, dass sie diese auch beenden können. Die bewährten zivilgesellschaftlichen Verfahren sollen umfassend angewendet und ihre Vertreter, wie z.B. Arbeitgeber oder Kammern, sollen dabei eingebunden werden.
7. Der Landrat wird gebeten, soweit erforderlich die Möglichkeit zur Remonstration gegen nächtliche Abschiebungen und eine inhumane Abschiebepraxis, insbesondere auch bei der Terminsetzung, zu nutzen.”

Jede und jeder, der die Begleitumstände nächtlicher Abschiebungen z.B. von Familien mit Kindern mal miterleben musste, wird wissen, wie inhuman eine derartige Abschiebepraxis ist.

In Münster führte der Antrag dazu, dass der Rat am 29.06.2016 mit großer Mehrheit die Einsetzung eines “Runden Tisches” beschloss. Daran nehmen Vertreter der Fraktionen, der Verwaltung und des Integrationsrates teil. Es soll dort u.a. um Anerkennung von “Abschiebehindernisse nach Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten” gehen sowie um Humanität bei Abschiebungen und um umfassende Beratung für Betroffene.

Doch im zuständigen Fachausschuss des HSK gilt eine andere Betrachtungsweise.

Die Mitglieder aus den Fraktionen von CDU-, SPD- und FDP sowie beide Vertreter der HSK-Grünen lehnten den Antrag komplett ab und sprachen sich damit gegen alle darin erhobenen Forderungen aus.

Nur die SBL/FW und Die Linke stimmten für den Antrag.

Das Ausschussmitglied der Piraten ist nicht stimmberechtigt.

Drastische Verschlechterung für Notfall-Patienten in Brilon und Marsberg?

sblrettungswache20160927Am 23.09.2016 hat die Kreisverwaltung ihren endgültigen Entwurf für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans veröffentlicht. Für den Ostteil des HSK droht eine drastische Verschlechterung der Situation: Bisher sind in den Rettungswachen Brilon und Olsberg täglich von 7 bis 19 Uhr jeweils zwei Rettungstransportwagen (RTW) einsatzbereit für Notfälle, zu den übrigen Zeiten jeweils ein RTW.

(Der Beitrag ist gestern in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Nach dem von der Kreisverwaltung vorgelegten Entwurf sollen aus 84 Stunden pro Woche mit doppelter Besetzung künftig nur noch acht werden, also eine Reduzierung um mehr als 90%.

Auch in der Rettungswache Olsberg soll das Vorhalten von zwei RTW drastisch eingeschränkt werden: von ebenfalls bisher 84 Stunden wöchentlich auf künftig nur noch 40 Stunden.

Wenn die Zahl der verfügbaren RTW derart reduziert wird, steigt das Risiko, dass in einem Notfall kein ortsnah stationierter RTW zur Verfügung steht, deutlich an. Denn dann werden sog. “Duplizitätsfälle” (ein RTW ist bereits unterwegs und ein weiterer wird für einen anderen Einsatz benötigt) viel öfter auftreten, ohne dass in der für den jeweiligen Ort zuständigen Rettungswache noch ein RTW verfügbar ist.

Die SBL-Fraktion hat daher für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses den Antrag gestellt, in die Tagesordnung eine Schwachstellenanalyse des vorhandenen Gutachtens aufzunehmen.

Beschlossen werden soll:

“1. Als Grundlage für den neuen Rettungsdienstbedarfsplan wird eine neue Datenauswertung erstellt, die folgende Kriterien erfüllt:
• Aktuelle Daten aus dem Jahr 2015.
• Keine Einbeziehung von Großschadensereignissen in die risikoabhängige Bemessung der RTW für die einzelnen Rettungswachen.
• Einbeziehung aller Notfallfahrten, unabhängig vom Gebrauch von “Sondersignalen”.
• Berechnung der Duplizitätswahrscheinlichkeiten nach der Stunde mit der höchsten Einsatzzahl während der einzelnen 8stündigen Bemessungsintervalle (BI).
• Bildung von BI und Auswertungszeiträumen nach tatsächlichen Unterschieden im Profil (z.B. gemeinsame Auswertung von Montag bis Freitag Vormittag)
• Keine Verplanung von RTW für Krankentransporte in Bemessungsintervallen, in denen die Einsatzwahrscheinlichkeit für einen Notfalleinsatz bei mehr als 30% liegt.”

Ein Beispiel für die vielen eklatanten Mängel in den von der Kreisverwaltung vorgelegten Analysen:

Offensichtlich wurden auch Großschadenereignisse und andere besondere Ereignisse bei der risikoabhängigen Bemessung nur der Rettungswache und der “Schicht” zugerechnet, in der sie zufällig anfielen.

So wurde Für die Rettungswache Sundern für Notfalleinsätze im Beobachtungsintervall (BI) von Freitag Abend 23 Uhr bis Samstagmorgen 7 Uhr eine durchschnittliche Einsatzdauer von etwa 153 Minuten ausgewiesen, im anschließenden Bemessungsintervall, das bis Samstag um 15 Uhr dauert, 81 Minuten. Die durchschnittliche Einsatzdauer aus den anderen 19 “Schichten” pro Woche beträgt nur etwa 68 Minuten, ohne das BI am Samstag Morgen sogar nur etwa 65 Minuten.

Der Grund liegt offensichtlich im Auftreten des Noro-Virus am Abend des 17.08.2013 in einem Ferienlager in der Schützenhalle Westenfeld. Dieses Ereignis führte zu Langzeiteinsätzen von 2 RTW aus der Rettungswache (RW) Sundern, die bis zum Samstag Mittag dauerten, also in das nächste Bemessungsintervall hineinreichten. Außerdem waren mehrere weitere RTW aus dem HSK aus anderen Rettungswachen und von Hilfsorganisationen für längere Zeit im Einsatz.

Aufgrund der langen Einsatzdauer für diesen einen besonderen Einsatz soll die RW Sundern künftig immer in allen Nächten von Freitag auf Samstag einen zweiten besetzten RTW für Notfalleinsätze erhalten. Dies liegt nicht an der Häufigkeit der Notfalleinsätze in diesem BI, denn deren Zahl war in allen Nächten von Freitag auf Samstag des Jahres 2013 mit insgesamt 46 sehr gering, sondern allein an der außergewöhnlich langen durchschnittlichen Einsatzdauer, die nur durch das genannte besondere Ereignis entstanden ist. Die eigene Auswertung der SBL erbrachte das Ergebnis, dass im gesamten Jahr 2013 in der RW Sundern im BI von Fr Abend bis Sa morgen nur zwei weitere Duplizitätsfälle auftraten; dafür ist die Vorhaltung eines 2. RTW nicht vertretbar.

Derartige Großschadensereignisse (“Massenanfall” in der Sprache der Rettungsdienste) wie in der Westenfelder Schützenhalle dürfen nicht alleine einer einzigen RW und nur einer bestimmten Zeit zugerechnet werden. Sie treten sehr selten auf, können aber jede RW betreffen und zu jeder Uhrzeit auftreten, und führen dann zu Großeinsätzen. Anders als Unfälle und plötzlich auftretende Krankheiten hängt ihre Wahrscheinlichkeit nicht von Ort und Zeit ab.

Den gleichen Effekt gibt es für die Rettungswache Arnsberg. In ihrem Bereich trat an einem Freitag Abend (am 18.10.2013) ein Großbrand auf, der ebenfalls zu (einmalig) sehr langen Einsatzdauern führte.

Methodisch sinnvoll wäre es, für solche Großschadensereignisse eine separate Berechnung vorzunehmen. Denn durch die statistisch nicht gerechtfertige Vorhaltung von jeweils 2 RTW für Notfälle in diesen beiden Rettungswachen fehlen dringender benötigte RTW in anderen Rettungswachen und zu anderen Zeiten.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Erörterungstermine zu Windparks – Warum sollen sich Zuhörer in Teilnehmerlisten eintragen?

Werden Zuhörer bei  Erörterungstermine für Einwendungen gegen Anträge auf die Errichtung von Windparks registriert? (archiv: zoom)
Werden Zuhörer bei Erörterungsterminen für Einwendungen gegen Anträge auf die Errichtung von Windparks registriert? (archiv: zoom)

Brilon. (sbl_pm) Mehrfach fanden in den letzten Monaten öffentliche Erörterungstermine für Einwendungen gegen Anträge auf die Errichtung von Windparks statt, so beispielsweise am 07.09.2016 in Brilon zu einem zwischen Alme, Nehden und Wülfte geplanten Windpark für sieben Windenergieanlagen (WEA).

(Der Beitrag ist heute in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Am Eingang zu dieser Veranstaltung wurden nicht nur die Verfahrensbeteiligten, sondern auch unbeteiligte Zuhörer von der Kreisverwaltung aufgefordert, sich in Teilnehmerlisten einzutragen.

Dies erfolgte, obwohl der von der Kreisverwaltung als Versammlungsleiter eingesetzte Beamte in seinen einleitenden Ausführungen die Rolle der Zuhörer in diesem Termin mit denen von Zuhörern bei einer Gerichtsverhandlung gleich setzte.

Auch dort kann jeder zuhören, aber eine Registrierung wird dort nicht verlangt.

Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), stellte daraufhin Landrat Dr. Karl Schneider schriftlich diese 6 Fragen:

  1. Warum wird von den Zuhörern bei solchen öffentlichen Erörterungsterminen eine Registrierung verlangt?
  2. Welche Rechtsgrundlage besteht dafür?
  3. Was geschieht mit den erhobenen Daten?
  4. Wer hat Zugang zu diesen Daten?
  5. Wann werden die von den Zuhörern erhobenen Daten vollständig gelöscht?
  6. Planen Landrat und/oder Kreisverwaltung, auch bei anderen öffentlichen Sitzungen – wie z.B. des Kreistags und seiner Ausschüsse – persönliche Daten von Zuhörern zu erheben?

Sauerländer Bürgerliste: „Mehr Demokratie“ auf Stippvisite im HSK

Alexander Trennheuser referiert über "Mehr Demokratie" (foto: Lutz Wendland)
Alexander Trennheuser referiert über „Mehr Demokratie“ (foto: Lutz Wendland)

Auf Einladung der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) besuchte Alexander Trennheuser, Sozialwissenschaftler und NRW-Geschäftsführer der Initiative “Mehr Demokratie e.V.”, den Hochsauerlandkreis.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

In Meschede erläuterte Alexander Trennheuser die Position von „Mehr Demokratie“ zur Wiedereinführung der Sperrklausel bei Kommunalwahlen, den Freihandelsabkommen CETA und TTIP sowie zu Bürgerbegehren.

„GagaGroKo“
Hinsichtlich der speziellen politische Situation im HSK-Kreistag und in vielen Rathäusern hier im Landkreis (Übermacht der CDU und der Quasi-Gleichschaltung der anderen größeren Parteien – Stichwort „GagaGroKo = ganz ganz große Koalition) kommentierte Alexander Trennheuser, besser sei es, wenn Koalition und Opposition in einem angemessenen Verhältnis zueinander stünden. Denn sonst fehle die Diskussion um eine angemessene Entscheidung. Und so würde dann sehr viel von den Fraktionsspitzen „durch gewunken“. Das sei so etwas wie eine „Oligarchisierung des Parlaments“.

SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos konnte dazu ein praktisches Beispiel anführen. Er kritisierte, dass Mitgliedern der kleinen Fraktionen und dem fraktionslosen Einzelmitglied die Arbeit allein schon durch einen mangelnden Zugang zu Informationen erschwert würde. Da sei die „GagaGroKo“ klar im Vorteil, da sie „an der Quelle“ säße.

NRW führte Sperrklausel wieder ein
Die Wählergemeinschaft SBL/FW und die kleinen Parteien interessieren sich selbstverständlich für die Position von „Mehr Demokratie“ zur Sperrklausel. Der NRW-Landtag beschloss ja bekanntlich im Mai 2016 mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen, Enthaltung der FDP und einem NEIN nur von den PIRATEN, bei Kommunalwahlen wieder eine Sperrklausel einzuführen. Kritiker behaupten, die Entscheidung sei nicht verfassungskonform.

Verfassungsbeschwerden
„Mehr Demokratie“ nutzt für verfassungsrechtlich fragwürdige Entscheidungen die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde. Auf europäischer Ebene klagte die Organisation auch schon gegen die Sperrklausel. Aktuell läuft ihre Verfassungsbeschwerde gegen das transatlantische Freihandelsabkommen CETA.

Landesverfassung
„Sperrklausel“, das ist unser Stichwort. Alexander Trennheuser stellt klar, die Sperrklausel wurde jetzt vom Landtag sogar in die NRW-Landesverfassung geschrieben. Die Idee hätte NRW aus Hamburg übernommen. Und das sei ein Novum bei den Flächenländern.
Geht es den großen Parteien um die Absicherung eigener Pfründe? Was ist mit den Bürgerrechten?

Handlungsunfähigkeit ist nicht belegt
Es gibt Hoffnung: Sperrklauseln wurde schon zweimal vom Landesverfassungsgericht gekippt. Alexander Trennheuser sprach die Wahlgleichheit an. Sie bdedeutet: „Jede Stimme muss gleich zählen!“ Die Sperrklausel greife in die Chancengleichheit der Parteien ein. Er bezweifle ob Städte und Kreise korrekt belegen können, dass ihre Parlamente durch kleine Parteien und Wählergemeinschaften in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Von einer Zersplitterung der Räte könne keine Rede sein. Als Begründung für die Sperrklausel müsse die konkrete Gefahr für die Handlungsfähigkeit der Kommunen ausgearbeitet werden. Der empirische Nachweis über die Handlungsunfähigkeit sei aber nicht geführt, auch wenn das vom Land bei Prof. Dr. Jörg Bogomil in Auftrag gegebene Gutachten etwas anderes sage.

Optionen
Wie können wir gegen die verfassungswidrige Verfassung vorgehen? Können wir direkt vor dem Landesverfassungsgericht klagen?

Geklagt wird bestimmt. Angekündigt haben es die PIRATEN. Die ÖDP und DIE LINKE denken darüber nach. Die FDP wird vermutlich nichts unternehmen.

Klagen sind kostspielig und die Zeit drängt.

Die Klagen müssen bis zum 10.12.2016 eingereicht sein.

Umweltskandal in Baden-Württemberg führt zurück ins Sauerland: PFT beeinträchtigt offenbar die Gesundheit von Kindern

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Umweltskandal in Baden-Württemberg – „alte Bekannte“ im Sauerland

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlichte Anfang September 2016 einen sehr umfangreich recherchierten Bericht über einen gewaltigen Umweltskandal in Baden-Württemberg.

(Pressemeldung der Sauerländer Bürgerliste/Freie Wähler)

Trinkwasser und Äcker seien mit Fluorchemie verseucht. Niemand wolle es gewesen sein, die Behörden mauerten, so  Patricia Klatt und Andreas Frey für die FAZ.

„Alte Bekannte“ im Sauerland
Die geschilderten Vorkommnisse und Begriffe dürften vielen Sauerländern bekannt vorkommen. Sie erinnern an „unseren“ PFT-Skandal aus dem Jahr 2006.

Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die Autoren des Artikels die Spur ins Hochsauerland aufnehmen. Sie stellen fest: „Im Hochsauerland tauchten die Stoffe erstmals in Deutschland auf“.

Das Sauerland findet in dem FAZ-Bericht noch einmal Erwähnung. Diesmal im Zusammenhang mit der ersten PFT-Langzeituntersuchung.

Bisher eine „große Unbekannte“
Ein Ergebnis dieser Studie stellt die FAZ vor. Es lautet:

„Bei Kindern, die PFC mit der Nahrung aufnahmen, setzte die Pubertät verspätet ein, fand die Universität Bochum zusammen mit dem Umweltbundesamt heraus.“

Klick:
http://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin-ernaehrung/umweltskandal-woher-kam-das-zeug-bloss-14418841.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Wir, die SBL/FW, wussten bis dato noch nichts von diesen Untersuchungsergebnissen. Wir erfuhren das erst vor einigen Tagen eher zufällig durch den besagten FAZ-Artikel.

SBL/FW schreibt Landrat an
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) griff den Zeitungsartikel auf.

Fraktionssprecher Reinhard Loos richtete sich schriftlich am 13.09.2016 mit seiner Forderung auf Vorstellung sämtlicher Untersuchungsergebnisse der PFT-Langzeitstudie an Landrat Dr. Karl Schneider[1].

Das Thema soll in den nächsten Sitzungen des Umwelt- und Gesundheitsausschusses auf die Tagesordnung.

Die SBL/FW verlangt auch, die Resultate vergleichbarer Studien, falls vorhanden, vorzulegen und die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren[2].

[1] pft-langzeituntersuchungen-13-09-2016 (PDF)
[2] pcb-flaeche-in-brilon-13-09-2016 (PDF)

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Stichwort PFC/PFT

Auf der Website des Bayerischen Landesamts für Umwelt wird die Bedeutung der PFCs und einer ihrer Untergruppen der PFTs knapp und verständlich erklärt:

Verbraucher/innen sind von Produkten, die per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) enthalten, alltäglich umgeben. Dies sind z. B. fettabweisende Lebensmittelverpackungen, Sprays für Möbel, Kleidung, Schuhe und Textilien, Wandfarben und Haushaltsreinigungsmittel. Bei antihaft-beschichtetem Kochgeschirr werden aufgrund der Herstellungsweise unter normalen Nutzungsbedingungen keine PFC freigesetzt, werden aber bei deren Produktion verwendet.

Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) sind organische Substanzen, die unter Umweltbedingungen außerordentlich stabil (persistent) sind und mittlerweile ubiquitär in den verschiedensten Umweltmedien gefunden werden. In die Schlagzeilen ist in den letzten Jahren besonders eine bestimmte Gruppe der PFC, nämlich die perfluorierten Tenside (PFT) geraten, da eine Reihe von Umweltkontaminationen durch diese Stoffgruppe festgestellt wurden.

Alles lesen:
http://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/analytik_org_stoffe_perfluorierte_chemikalien/index.htm

Das kann ich nicht glauben. Das klingt unmöglich: Der Kreistag als Abstimmungsmaschine?

Ich kann nicht glauben, dass es stimmt, was die Sauerländer Bürgerliste/Freie Wähler (SBL/FW) in ihrem neuesten Blogbeitrag behauptet: Der Landrat ließe bei einer Abstimmung solange neu abstimmen, bis seine CDU-Fraktion kapiert hätte, wie sie abzustimmen hätte und ihm das Abstimmungsergebnis passe.

Leider sind die Kreisstagssitzungen in Meschede so terminiert, dass ich als arbeitender Mensch dort nicht zuschauen kann. Ich würde mir wünschen, dass es einen aufgezeichneten Live-Stream gäbe, der mich die Aussagen der SBL nachprüfen ließe.

Hier der Bericht der SBL/FW. Über Kommentare würde ich mich freuen. Wer war dort? Wer kann bestätigen oder widersprechen?

Wofür hat die CDU-Kreistagsfraktion 28 Mitglieder? Diese Frage konnte man sich heute zu Beginn der Kreistagssitzung stellen.

Es ging zunächst um die Tagesordnung. Auf der stand auch der TOP “Antrag der Windpark Meerhof GmbH auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) in Marsberg-Meerhof; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)”.

Nachdem der Kreistag Ende 2015 bereits den Widerspruch des Landschaftsbeirats für einige andere Windräder in Meerhof überstimmt hatte, ging es nun um ein weiteres Windrad in Meerhof. Dieser Standort befindet sich außerhalb der Konzentrationszonen der Stadt Marsberg für Windenergieanlagen. Der Landschaftsbeirat hat – so war von Mitgliedern zu erfahren – wegen artenschutzrechtlicher Bedenken Widerspruch gegen diese Windkraftanlage eingelegt. Der kann nur durch einen anderslautenden Beschluss des Kreistags gekippt werden. Näheres über die Inhalte der Beratungen war aber nicht bekannt, denn dieses Thema stand erst am 31.05.2016 auf der Tagesordnung des Landschaftsbeirats (LB). Die Kreisverwaltung hatte aber weder eine Sitzungsvorlage für diesen Tagesordnungspunkt des LB erstellt, noch lag ein Protokoll der Sitzung des LB vor. Dafür hatte die Kreisverwaltung aber bereits vor (!) der Sitzung des LB eine Vorlage für den Kreistag geschrieben, mit dem Beschlussvorschlag, der Kreistag möge den Widerspruch des LB überstimmen…

Die SBL/FW-Fraktion beantragte zu Beginn der Kreistagssitzung, diesen TOP von der Tagesordnung abzusetzen. Begründung: Es sei eine Missachtung der Arbeit des Fachgremiums Landschaftsbeirats, wenn der Kreistag den LB überstimme, ohne dass man sich inhaltlich mit den Bedenken des LB auseinandersetzen könne. Daher solle der Vorsitzende des LB in der nächsten Kreistagssitzung berichten; bis dahin läge sicher auch das Protokoll der Sitzung des LB vom 31.05.2016 vor. Erst dann sei eine inhaltliche Debatte möglich.

Als der Landrat über diesen Vertagungsantrag der SBL/FW abstimmen ließ, gab es Zustimmung aus allen Fraktionen außer von der CDU. Etwa die Hälfte der CDU-Fraktion stimmte dagegen, der Rest enthielt sich offensichtlich. Doch der Landrat behauptete, dass die Mehrheit für Ablehnung gestimmt hätte. Dies traf offensichtlich nicht zu, und auf Verlangen der SBL/FW wurden erneut die Ablehner vom Landrat zum “Hände heben” aufgerufen, zur genauen Auszählung. Jetzt gab es schon mehr Ablehner in der CDU-Fraktion, aber längst noch nicht alle Fraktionsmitglieder. An Ermüdung kann das nicht gelegen haben, denn die Sitzung hat erst kurz vorher begonnen…
Das “Spiel” wurde wiederholt, und als immer noch einige Hände der CDU unten blieben, kam es sogar zur persönlichen namentlichen Aufforderung durch den Landrat, jetzt müsse die Hand nach oben. Schließlich war das Ziel erreicht: Alle Arme der CDU reckten sich in die Höhe, und der Landrat konnte siegessicher feststellen, dass 28 Nein-Stimmen (von 53 anwesenden Kreistagsmitgliedern) zusammen gekommen waren und der Vertagungsantrag somit abgelehnt sei.

Was lernen wir daraus? Die Unabhängigkeit der Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion scheint stark eingeschränkt zu sein. Und die Fraktionsregie klappt nicht immer, aber dann hilft der Vorsitzende des Kreistags nach, bis das Ergebnis “stimmt”. Das kann schon mal einige Minuten dauern… Vielleicht wäre es einfacher, auf dem Platz des Landrats einen Kasten mit 28 Stimmzetteln zu deponieren, die dann passend gezogen werden können?

Über weitere Inhalte und Ergebnisse der heutigen Sitzung des Kreistags berichten wir noch.

Kreispolitik im HSK: Handlungsbedarf bei den Kosten der Unterkunft ?

Nach fast 4 Monaten steht am Mittwoch (15.06.) ein Antrag der SBL/FW-Fraktion zu den Unterkunftskosten für Grundsicherungsempfänger auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA).

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Bekanntlich hatte das Sozialgericht Dortmund das Unterkunftskostenkonzept, das im Auftrag der Kreisverwaltung von einer Hamburger Firma erstellt worden war, für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine 80jährige schwerbehinderte Rentnerin aus Brilon.

Die Kreisverwaltung erklärt in ihrer Vorlage für die Ausschusssitzung, dass sie nicht bereit ist, das Urteil in anderen Fällen zu berücksichtigen: “Solange das Urteil vom 19.02.2016 keine Rechtskraft erlangt, ergibt sich keine Veranlassung, die bisherige Verwaltungspraxis abzuändern. Insoweit bemisst sich die Angemessenheit der zu gewährenden Unterkunftskosten weiterhin anhand der von Analyse & Konzepte ermittelten Richtwerte.” Die Kreisverwaltung hatte einen Rechtsanwalt aus Delmenhorst(!) beauftragt, Berufung beim Landessozialgericht einzulegen. Bisher kennt die Klägerin allerdings keine Begründung für die Berufung.

Die SBL/FW-Fraktion hat für die Ausschusssitzung einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung eingebracht:

“Der GSA nimmt zur Kenntnis,
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 zum Unterkunfts¬kostenkonzept der HSK für Grundsicherungsempfänger festgestellt hat: ‘Die Ermittlung der Angemessenheitsgrenze entspricht nicht den Vorgaben des BSG‘;
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 auf viele weitere, von der Klägerin vorgetragene Bedenken nicht mehr eingegangen ist, so dass die Aussage der Kreisverwaltung in der Drucksache 9/499, das Konzept sei ‘hinsichtlich der grundsätzlichen Vorgehensweise nicht beanstandet’ worden, einen falschen Eindruck erweckt;
– dass der Sachverhalt in dem von der Kreisverwaltung zitierten Urteil des LSG NRW vom 27.01.2016 (L 12 AS 1180/12) inhaltlich nicht auf den HSK anwendbar ist.

Das gilt z.B. deswegen, weil in diesem vom LSG entschiedenen Fall:

o das Gebiet, für die Höhe der Unterkunftskosten ermittelt wurde, nur aus einer einzigen Stadt besteht, während es im HSK um eine Ermittlung einer Einheitsmiethöhe anhand der Daten aus 7 räumlich nicht eng verbundenen Gemeinden geht;
o die Klägerin nicht zum Verhandlungstermin beim LSG erschien und schon etwa ein Jahr vorher in ein anderes Bundesland verzogen ist;
o die Klägerin trotz einer fast 3 Monate vor dem Verhandlungstermin ergangenen Aufforderung nicht die vom LSG geforderten weiteren Angaben lieferte;
o die Klägerin bereits Leistungen für ihre Unterkunftskosten erhielt, die erheblich über dem Wohngeldniveau lagen, während in der Stadt Brilon durch das angegriffene Konzept das Niveau der Wohngeldtabelle plus 10% vom Sozialgericht festgelegtem Sicherheitszuschlag deutlich unterschritten wurde.
o von der Beklagten konkret die Verfügbarkeit anderer geeigneter und preisgünstigerer Wohnungen nachgewiesen werden konnte;

– dass erst vor wenigen Tagen die Begründung eines aktuellen Urteils des SG Magdeburg (S 14 AS 1766/13) zum von der Firma A&K für den LK Harz erstellten Unterkunftskosten¬konzept veröffentlicht wurde. In dieser Entscheidung wird das Konzept für rechtswidrig erklärt, da die in die Vergleichsräume einbezogenen Gemeinden nicht die nach der Rechtsprechung des BSG notwendige verkehrstechnische Verbundenheit aufweisen. Der LK Harz ist wegen der gebildeten Wohnungsmarkttypen, seiner Größe (ca. 2.100 km2) und Einwohnerzahl (ca. 220 T) gut mit dem HSK vergleichbar;
– dass er mittlerweile zahlreiche Entscheidungen von Sozialgerichten gibt (z.B. von den Sozialgerichten Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie vom Landessozialgericht Niedersachsen), die – bei ähnlichen räumlichen Gegebenheiten wie im HSK – die Konzepte der vom HSK beauftragten Firma A&K für rechtswidrig erklären.

Der GSA fordert daher die Kreisverwaltung auf,

– das Urteil des SG Dortmund vom 19.02.2016 bis zur endgültigen sozialgerichtlichen Klärung für alle Grundsicherungsempfänger im HSK anzuwenden,
– alle Grundsicherungsempfänger darauf hinzuweisen, dass die Kreisverwaltung im Falle einer rechtskräftigen Entscheidung, mit der das bisher verwendete Unterkunftskosten¬konzept endgültig für rechtswidrig erklärt wird, auf die Einrede der Verjährung bzw. der Nichteinlegung von Rechtsmitteln verzichten wird; dadurch können jetzt unnötige Widerspruchs- und Klageverfahren vermieden werden;
– eine Ausschreibung für die Neuerstellung des Konzepts durchzuführen und ein anderes Unternehmen als bisher mit der Erstellung des Konzepts zu beauftragen.”

Wir sind gespannt, wie die anderen Kreistagsfraktionen, die sich sonst als sozial orientieren, mit diesem Antrag umgehen