Sauerländer Bürgerliste: „Koalition der Unsozialen“

In der “Haushaltssitzung” des Kreistags, so die Sauerländer Bürgerliste in ihrer Auswertung, sei es auch um die Verbesserung der Beratungsangebote im Hochsauerlandkreis gegangen.

(Der folgende Bericht ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die SBL-Kreistagsfraktion hatte beantragt:

  • Finanzierung einer zusätzlichen Stelle für die Schuldnerberatung von Diakonie und SkF
  • Finanzierung einer zusätzlichen Stelle für die Frauenberatung
  • Finanzierung einer Stelle für die Energiesparberatung.
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Hochsauerlandkreis: CDU und FDP beschließen Streichung der Linienbusfahrten am Abend

Symbolbild: Bushaltestelle in Siedlinghausen (archivfoto: zoom)

Am Freitag (13.12.) in der Kreistagssitzung wurde der Kreishaushalt 2025 beschlossen. In diesem Rahmen hatte die Kreisverwaltung neue Buslinienfahrpläne vorgelegt, aber nicht erläutert. Erst wer diese Fahrpläne genau mit den bisherigen verglich, kam schnell zu dem Ergebnis, dass auf den von der Westfalenbus GmbH betriebenen Linien alle Fahrten ab 20 Uhr entfallen sollen. Die SBL-Kreistagsfraktion beantragte daher, das bisherige Angebot beizubehalten.

(Dieser Bericht der SBL-Fraktion ist in ähnlicher Form gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Doch bei der Abstimmung stimmten alle Mitglieder der CDU- und der FDP-Kreistagsfraktion (diese Fraktionen sind auch sonst kaum noch zu unterscheiden …) gegen den Antrag der SBL. SPD, Grüne und Linke/FW unterstützten den Antrag.

Insgesamt gab es dann 29 Stimmen für die Abschaffung der Busfahrten am Abend. Dies betrifft beispielsweise die Linien R 75 (Meschede – Bestwig – Nuttlar – Olsberg), S 50 (Olsberg – Winterberg – Hallenberg) und R 21 (Arnsberg – Sundern). Dadurch werden viele Menschen abends von der Mobilität abgehängt, und zwar bereits zum Fahrplanwechsel ab Sonntag, 15. Dezember.

Der letzte Bus von Olsberg nach Siedlinghausen fährt heute um 19.35 Uhr ab Bahnhof Olsberg. Letzte Woche wäre noch um 21.45 Uhr ein weiterer Bus gefahren. (Screenshot Bahn.de)

Anders als die Kreisverwaltung es behauptet, verstößt dieser Beschluss übrigens auch gegen den für den HSK gültigen Nahverkehrsplan. Da stehen u.a. die abendlichen Busfahrten zwischen Meschede und Olsberg ausdrücklich drin.

Ob CDU und FDP wohl im bevorstehenden Kommunalwahlkampf behaupten, sie wollten Bus und Bahn stärken?

Landrat/CDU/FDP/AfD lehnen im Kreistag verbilligtes Deutschland-Ticket für Azubis ab

Am Mittwoch (30.08.) im Kreistag ging es auch darum, allen Schülerinnen und Schülern ein verbilligtes Deutschland-Ticket anbieten zu können.

(Der Artikel ist am 1. September auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Landrat und Kreisverwaltung hatten vorgeschlagen, dies nur für Schülerinnen und Schüler in Vollzeit-Bildungsgängen zu tun. Am 21.09. hatte die SBL-Fraktion den Änderungsantrag eingebracht, dies auch für die Berufsschülerinnen in Teilzeit-Ausbildungsgängen anzubieten, also für die jungen Menschen in Berufsausbildung. Sie sollten das Ticket für einen Eigenbeitrag von 29 Euro pro Monat erwerben können, zu den gleichen Bedingungen, wie diejenigen SchülerInnen an Gymnasien, Sekundarschulen, Realschulen, Hauptschulen und Grundschulen, die nicht bereits Anspruch auf ein kostenloses Schulwegticket haben. Einen Tag später brachte auch die SPD-Fraktion einen gleichartigen Antrag ein.

Zu diesem Thema siehe: http://sbl-fraktion.de/?p=11103, http://sbl-fraktion.de/?p=11087

Im Kreistag verhinderte jedoch ein seltsames Bündnis aus Landrat, CDU, FDP und AfD diesen Beschluss. Die Antragsteller SBL und SPD wiesen auf die Einsparungen aus der Umwandlung der bisherigen Monatskarten für SchülerInnen mit Anspruch auf Schulwegtickets in 49-Euro-Tickets hin. Sie seien hoch genug, um die Bezuschussung von 20 Euro pro Monat für die KäuferInnen des Deutschlandtickets zu finanzieren. Das würde auch dann noch gelten, wenn die Hälfte der BerufsschülerInnen den Zuschuss erhielte.

Das “neue Bündnis” unterstellte jedoch, dass 100% aller Auszubildenden das verbilligte Ticket erwerben und den Zuschuss in Anspruch nehmen würden; dann wären die Kosten für den Kreis zu hoch. Dabei war von der Kreisverwaltung für die allgemeinbildenden Schulen nur eine Beteiligungsquote von 10 bis 20 Prozent genannt worden… Außerdem wies das “neue Bündnis” darauf hin, dass die Auszubildenden ja Einkommen erzielen würden.

Dass die Berufsausbildungsvergütungen aber vielfach für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, dass Auszubildende höhere Kosten haben und ihr verfügbares Einkommen häufig den Bafög-Satz nicht überschreitet, scheint Landrat/CDU/FDP/AfD nicht bewusst zu sein.

Die Abstimmung war für den HSK-Kreistag ungewöhnlich knapp: Der Antrag von SBL und SPD wurde mit 21:28 Stimmen abgelehnt.

Schade, dass SPD und die Mehrheit der Grünen nicht bereit waren, die vorher von der Linken für diesen Tagesordnungspunkt beantragte geheime Abstimmung zu unterstützen. Denn erfahrungsgemäß ist in der CDU-Fraktion im Vorfeld der KandidatInnenaufstellung für die nächste Kommunalwahl die Bereitschaft, in einer offenen Abstimmung eine von der Fraktionsführung abweichende Meinung zu vertreten, sehr gering ausgeprägt. In einer geheimen Abstimmung hätte vielleicht der eine oder die andere aus der CDU seine abweichende Meinung auf dem Stimmzettel geäußert.
So aber sind Behauptungen von CDU/FDP, mehr junge Menschen für eine Berufsausbildung motivieren zu wollen, offensichtlich nicht ernst zu nehmen.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Am selben Nachmittag wurden von der Mehrheit im Kreistags Kreisausschuss einige viel zu teure Aufträge vergeben. Da dies nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte sind, können wir hier leider keine Einzelheiten nennen.

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Taunusblick (foto: zoom)

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Am Mittwoch, 30. August, trifft sich der Kreistag des HSK zu einer zusätzlichen Sitzung: Diese 3. Sitzung im laufenden Jahr war zunächst nicht geplant; daher auch der ungewöhnliche Sitzungstag statt wie sonst am Freitag. Ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung ist die Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler der kommunalen Schulträgersbl

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Kreistag trifft sich wieder im Kreishaus in Meschede: Am Freitag (24.03.) findet die erste Sitzung des Kreistags in diesem Jahr statt. Nachdem diese Sitzungen pandemiebedingt in den letzten Jahren nach Olsberg oder Bigge verlegt wurden, trifft sich der Kreistag nun wieder im Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 15 Uhr … sbl

Hochsauerland: Am Mittwoch zusätzliche Sitzung des Kreistags

Am Mittwoch (24. August) finden zusätzliche Sitzungen des Kreisausschusses und der Kreistags statt, außerhalb des sonst in anderen Jahren üblichen Sitzungsrhythmus. Es geht vor allem um Vergaben, die alle im nicht-öffentlichen Sitzungsteil erfolgen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Ein besonders markanter Tagesordnungspunkt ist die „Vergabe des Auftrags über die Generalplanerleistungen für den Neubau von sieben Rettungswachen und einem Notarztstandort im Hochsauerlandkreis“, zu dem auch ein Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vorliegt.

Im öffentlichen Sitzungsteil des Kreistags steht u.a. die „Gründung einer Kommunalen Energieerzeugungsgesellschaft für regenerative Energien auf kommunalen und staatlichen Flächen des Hochsauerlandkreises sowie der angrenzenden Kreise, Städte und Gemeinden“ an.

Auch diese Kreistagssitzung startet mit einer Einwohnerfragestunde, in der jede/r EinwohnerIn des HSK Fragen zu allen Themen der Kreispolitik an den Landrat stellen kann. Beginn ist um 16 Uhr. Der Kreistag trifft sich erstmals wieder im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede, nachdem die letzten Sitzungen wegen der Pandemie in größere Räume nach Olsberg verlegt worden waren.

Die komplette Tagesordnung steht hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWn5Q1kFPYWzOFnb2_pYf9s

Land NRW will digitale Sitzungen kommunaler Gremien erleichtern

Schon mehrfach hat die Sauerländer Bürgerliste versucht zu erreichen, dass Kreistagssitzungen als Live-Stream übertragen werden. Gerade in einem flächengroßen Kreis würde das vielen Interessierten, die nicht selbst im Sitzungssaal anwesend sein können, eine Teilnahme ermöglichen. Doch diese Transparenz war bisher von der GroKo (Landrat/CDU/SPD/FDP) nicht erwünscht, und daher blockierten sie alle diese Initiativen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Andere Kommunen in NRW sind da schon viel weiter. Dort können kommunale Sitzungen digital live verfolgt werden. Auch in einigen großen Städten außerhalb von NRW (z.B. Erfurt und Rostock) ist dies schon seit Jahren üblich; teilweise finden Sitzungen sogar ausschließlich digital statt.

Nun scheint sogar der Landtag mit seiner CDU/FDP-Koalition bei der Umsetzung zu helfen. Dort wurde am 18.01.2022 ein Entwurf für ein “Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften” (17/16295) eingebracht.

Danach soll in Ausnahmefällen wie einer epidemischen Lage die Durchführung von Sitzungen des Rats und der Ausschüsse in digitaler oder hybrider Form erfolgen können. “Bei einer digitalen Sitzung gelten per Bild-Ton-Übertragung teilnehmende Gremienmitglieder als anwesend”. “Einer digitalen Sitzung steht eine hybrid durchgeführte Sitzung gleich, in der Gremienmitglieder teils persönlich anwesend und teils ohne persönliche Anwesenheit an der Sitzung teilnehmen, während die Sitzungsleitung am Sitzungsort anwesend ist.” “Für die digitalen und hybriden Sitzungen dürfen nur die Anwendungen verwendet werden, die von der für die Zertifizierung zuständigen Stelle zugelassen sind.”

Konsequenterweise erfolgt dann auch die Beteiligung der Bürger*innen digital: “Bei digitalen Sitzungen wird der Öffentlichkeitsgrundsatz über die Bild-Ton-Übertragung der Sitzung gewahrt.”

Auch das seltsamerweise bei Sitzungen im HSK bisher bestehende Fotografierverbot soll nun durch den Landtag gekippt werden: “In öffentlichen Sitzungen sind Bildaufnahmen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden”.

Ausschüsse erhalten zusätzliche Möglichkeiten für digitale Sitzungen: “In der Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass Ausschüsse des Rates auch
außerhalb der besonderen Ausnahmefälle nach § 47a Absatz 1 hybride Sitzungen durchführen dürfen”. Analog soll diese Regelung auch für Ausschüsse des Kreises in Kraft treten.

In der Begründung des Gesetzentwurfs finden sich wichtige Aussagen zur Bedeutung der Öffentlichkeit bei Sitzungen:

“Der Öffentlichkeitsgrundsatz erfüllt im demokratischen Prozess mehrere Funktionen: Er sorgt dafür, dass das Verfahren der Entscheidungsfindung für Bürgerinnen und Bürger, die durch die von ihnen gewählten Gremienvertreterinnen und -vertreter repräsentiert werden, durchgängig einsehbar und nachvollziehbar ist. Durch die so gewährte Kontrolle bleibt sichergestellt, dass die politischen Entscheidungen am Gemeinwohl ausgerichtet bleiben. Von zentraler Bedeutung ist aber auch, dass die Bürgerinnen und Bürger durch das Verfolgen von Gremiensitzungen die Möglichkeit erhalten, sich ein umfassendes Bild über das politische Agieren der von ihnen gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu verschaffen und darauf ihre künftigen Wahlentscheidungen zu begründen. Die Möglichkeit der Teilnahme an den Gremiensitzungen dient zudem dazu „das Interesse der Bevölkerung an der Arbeit der Vertretungskörperschaft zu fördern. …“ (OVG Münster, Urteil vom 7.10.2020 – 15 A 2750/18 – Rn. 59, juris).

Dies scheint im HSK noch nicht überall bewusst zu sein. So soll auf Vorschlag des Bürgermeisters der Rat der Stadt Brilon am 01.2.2022 eine Änderung der Geschäftsordnung beschließen, nach der die Öffentlichkeit künftig willkürlich ausgeschlossen werden könnte.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an digitalen Sitzungen steht in der Gesetzesbegründung:

“Zur Verwirklichung des Öffentlichkeitsgrundsatzes in digitalen Sitzungen sind audiovisuelle Übertragungen der Ratssitzung nicht nur zwischen den Gremienmitgliedern selbst, sondern auch an die interessierte Öffentlichkeit erforderlich. Die digitale Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgt über einen geschützten Zugang zur digitalen Sitzung, da dieses Modell im virtuellen Raum der Öffentlichkeit in Präsenzsitzung am ehesten entspricht…
Mit § 58a GO NRW, der die Durchführung hybrider Sitzungen außerhalb besonderer Ausnahmefälle nach § 47a GO NRW erlaubt, … soll das kommunale Ehrenamt für alle Bevölkerungsgruppen unter Berücksichtigung unterschiedlicher familiärer und beruflicher oder auch gesundheitlicher Voraussetzungen attraktiver gemacht werden. Dies leistet auch einen Beitrag dazu, das Modell der demokratisch legitimierten kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz langfristig zu sichern.”

Hoffen wir, dass nun auch im HSK und seinen Städten und Gemeinden digitale Sitzungsformate endlich möglich werden!

5,74 Prozent Zinsen – wo gibt es das heute noch?

Die 5,74 Prozent Zinsen gibt es tatsächlich, und zwar im Wirtschaftsplan 2019, den die Kreisverwaltung des HSK für ihren Betrieb “Rettungsdienst” entworfen hat. Es handelt sich dabei um “kalkulatorische Zinsen”, die im Jahr 2019 auf das gesamte Anlagevermögen des Rettungsdienstes anfallen sollen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es “errechnet sich hieraus eine Gesamtverzinsung von 837.323 €”. “Die Berechnung der ansatzfähigen kalkulatorischen Zinsen für das Wirtschaftsjahr 2019 gehen von einem Gesamt-Anlagevermögen des Betrieb Rettungsdienst in Höhe von rd. 14.587.500 € aus.”

Diese Sätze lesen wir in der Sitzungsvorlage 9/1091 für die Kreistagssitzung am Freitag, 14.12.2018. Das sind enorme Kosten! Legt man sie auf die für das Jahr 2019 insgesamt geplanten 21.490 Einsätze um, ergibt sich daraus eine Zinsbelastung von 38,96 Euro pro Einsatz!!! Diese muss letztlich von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern über die Krankenkassenbeiträge getragen werden.

Das tollste: Die Zinsen sollen doppelt gezahlt werden. Denn das Anlagevermögen für den Rettungsdienst wurde keineswegs aus Eigenkamptal beschafft, sondern zu einem wesentlichen Teil aus Krediten. Dafür fielen nach dem aktuellsten Jahresergebnis allein im Jahr 2017 “echte” Zinsen in Höhe von 312.142 Euro an.

Es sollen also zweimal Zinsen gezahlt werden: Zunächst die tatsächlich für die Beschaffung aufgewendeten und jetzt zusätzlich die kalkulatorischen!

Über dieses Thema wurde bereits am 06.12. im Gesundheits- und Sozialausschuss kontrovers diskutiert. Die SBL/FW kritisierte dort den viel zu hohen Zinssatz. Drei Fraktionen (SBL/FW, Linke und sogar die SPD) forderten, keine kalkulatorischen Zinsen zu erheben. Doch die anderen 3 Fraktionen schlossen sich dieser Forderung nicht an.

In der Sitzung des Kreistags am Freitag haben sie eine neue Chance!

Hochsauerland: CDU und SPD stimmen im Kreistag gegen ihre Bürgermeister

Am Freitag hat der Kreistag die Haushaltssatzung beschlossen und dabei auch über die Höhe der Kreisumlage für das Jahr 2018 abgestimmt.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Landrat und Verwaltung hatten vorgeschlagen, von dem veranschlagten Defizit von ca. 5 Mio Euro die eine Hälfte aus der dann mit etwa 20 Mio Euro gefüllten “Ausgleichsrücklage” zu entnehmen und die andere Hälfte von den Städten und Gemeinden mit ihren Umlagezahlungen an den Kreis bezahlen zu lassen.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte einen Änderungsantrag eingebracht:

“Der Hebesatz für die Kreisumlage im Haushaltsjahr 2018 wird so festgesetzt, dass im Haushaltsplan ein Defizit in Höhe von 5,0 Mio Euro verbleibt und dieses vollständig aus der Ausgleichsrücklage des Kreises gedeckt wird.

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die exakte Höhe der Kreisumlage zu errechnen, nachdem der Kreistag über alle haushaltswirksamen Anträge Beschlüsse gefasst hat.

Begründung und Erläuterung: In den letzten Jahren fiel das Ergebnis der Jahresrechnung regelmäßig um etwa 4 bis 5 Mio Euro günstiger aus als im Haushaltsplan veranschlagt. Daher sollte jetzt im Vorgriff eine entsprechende Anpassung der Höhe der Kreisumlage erfolgen.

Falls die Entwicklung bei der Ausführung des Haushalts wider Erwarten im Haushaltsjahr 2018 nicht so eintreten sollte wie in den Vorjahren, steht dem Kreis – anders als fast allen kreisangehörigen Gemeinden – eine Ausgleichsrücklage zur Verfügung, aus der das dann möglicherweise entstehende Defizit problemlos abgedeckt werden kann.
Im Übrigen wird hierzu auf die Stellungnahme der Bürgermeister vom 27.11.2017 verwiesen, aus der eine ähnliche Betrachtung der Defizitplanung des Kreises hervorgeht wie aus der Antragsbegründung unserer Fraktion.”

Die zwölf Bürgermeister hatten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Kreishaushalt u.a. ausdrücklich festgestellt:

“Zusammengefasst ist daher die Mindestforderung der Städte und Gemeinden, den Hebesatz der Kreisumlage deutlich stärker als die bisher geplanten 1,83% zu senken. Durch die Mitnahmeeffekte ergibt sich auch nach der bisher geplanten Senkung noch eine tatsächliche Mehrbelastung der Städte und Gemeinden in Höhe von über 6,35 Mio €.
Aus unserer Sicht sollten daher nicht nur 50% des vorläufig geplanten Fehlbetrages von rund 5 Mio € durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, sondern der komplette Betrag.

[…]

Die Haushaltsplanungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass die Jahresabschlüsse erheblich besser abschließen, als die prognostizierten Haushaltsplanentwürfe dies jeweils darstellten.”

Bei der Abstimmung im Kreistag stimmten leider CDU, SPD und Grüne gegen den Antrag unserer Fraktion und damit gegen die Forderung der Bürgermeister. Mehr als 1,5 Mio Euro des veranschlagten Defizits im Kreishaushalt 2018 sollen auf Wunsch dieser Fraktionen nun aus der Kreisumlage gedeckt werden.

Kreistagssitzung am 12. Januar 2018: SBL/FW stellt sechs Anträge zum Kreishaushalt

Kreishaus Meschede
Die Parkplatz-Situation in Meschede allgemein und auch die beim Kreishaus verdient nicht gerade die Bezeichnung „entspannt“. (archiv: zoom)
Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stimmten bei ihrer Fraktionssitzung am 08.01.2018 dafür, sechs Anträge für die Kreistagssitzung am kommenden Freitag (12.01.2018) zu stellen. Sitzungsbeginn ist am Freitag um 15.00 Uhr im Kreishaus in Meschede.

(Der Beitrag ist heute zuerst in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos sandte die Anträge allesamt noch spät abends per Fax an Landrat Dr. Karl Schneider.

Antrag „Höhe der Kreisumlage“
In den letzten Jahren bewahrheiteten sich die Annahmen für den Haushaltsplan des Hochsauerlandkreises nicht. Das Ergebnis der Jahresrechnung fiel regelmäßig um etwa 4 bis 5 Mio. Euro günstiger aus als veranschlagt. Die Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden an den HSK abführen müssen, war also zu hoch kalkuliert.

Die Bürgermeister hatten im November 2017 in einer gemeinsamen Stellungnahme an den Landrat diesen Sachverhalt aufgegriffen und darauf hingewiesen, dass die Finanzsituation einiger Städte und Gemeinden kritisch ist.

Antrag „Kosten der Jugendämter“
Arnsberg, Schmallenberg und Sundern haben eigene (städtische) Jugendämter. Alle anderen Städte und Gemeinden im HSK überlassen diese Aufgabe dem Kreisjugendamt. Dafür zahlen sie an den HSK die Jugendamtsumlage. Und die geht ins Geld. Der Stadt Brilon kostet diese Dienstleistung (einschl. der Aufwendungen für Kindergärten und Spielplätze) beispielsweise 9,09 Mio Euro. Zum Vergleich: Der Stadt Schmallenberg, die in etwa die gleiche Einwohnerzahl wie Brilon hat, entstehen für den Aufgabenbereich Jugend „nur“ Kosten von 5,36 Mio. Euro.

SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos beantragt daher, die Kreisverwaltung mit einem Vergleich der Kostenstruktur sowie der angebotenen Leistungen zwischen dem Kreisjugendamt und den drei städtischen Jugendämtern zu beauftragen.

Antrag „Kosten der Unterkunft“
Für Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherungsleistungen wird es immer schwieriger, preiswerte und geeignete Wohnungen zu finden. Die Obergrenzen für angemessene Mieten sind nach Ansicht der SBL/FW im HSK eher willkürlich gesetzt, da die räumliche Differenzierung unzureichend ist. Brilon und Hallenberg, Marsberg und Eslohe sind hinsichtlich der Mieten nicht wirklich vergleichbar?

Deswegen beantragt die SBL/FW, bei den Obergrenzen für die angemessenen Mieten von Empfängern von Grundsicherungsleistungen weitere räumliche Differenzierungen im soge-nannten „Wohnungsmarkttyp II“ vorzunehmen.

Antrag “Reservierte Pkw-Stellplätze für spezielle Nutzer“
Die Parkplatz-Situation in Meschede allgemein und auch die beim Kreishaus verdient nicht gerade die Bezeichnung „entspannt“. Mitglieder der beiden größten Kreistagsfraktionen müssen sich allerdings wenig Sorgen über einen Parkplatz nahe zum Haupteingang des Kreishauses machen. Pro Fraktion steht ihnen dort je ein eigener Stellplatz zur Verfügung.

Die SBL/FW möchte erreichen, dass diese zwei häufig leer stehenden Stellplätze von Besucherinnen und Besuchern des Kreishauses genutzt werden können und beantragt: „Die beiden bisher für zwei der im Kreistag vertretenen Fraktionen am Haupteingang zum Kreishaus reservierten Pkw-Stellplätze werden in Kurzzeitparkplätze (bis zu 15 Minuten Parkzeit) für alle Bürgerinnen und Bürger umgewidmet. Für die damit verbundenen Kosten sollen im Kreishaushalt 200 Euro bereit gestellt werden.“

Antrag „Rettungsdienst“
Der derzeitig gültige Rettungsdienstbedarfsplan beruht auf 4 Jahre alten Daten. Es ist davon auszugehen, dass die Einsatzzahlen im Jahr 2017 um etwa 20% höher lagen als 2013.

Die SBL/FW-Fraktion beantragt also, unverzüglich eine Auswertung der Daten aus den Einsätzen des Rettungsdienstes im Jahr 2017 vorzunehmen und daraus eine aktuelle Bedarfsanalyse für die bereitgehaltenen Fahrzeuge in den Rettungswachen im Kreisgebiet zu erstellen.

Antrag „Verknüpfung Bahn/Bus“
Wer hat sich nicht schon über ungünstig getaktete Anschlüsse und lange Wartezeiten beim ÖPNV geärgert? Nach Meinung der SBL/FW sind die ÖPNV-Verbindungen im Hochsauerlandkreis nicht alle akzeptabel. Die Mobilität ist offensichtlich nicht überall sichergestellt.

SBL/FW-Kreistagsmitglied Reinhard Loos greift dieses Thema auf und stellt den Antrag, einen Fachverband mit der Analyse der Verknüpfungen und Umsteigemöglichkeiten zwischen Bahn- und Buslinien zu beauftragen. Dafür sollen im Kreishaushalt 5.000 Euro eingeplant werden.

Die kompletten Anträge folgen in einem weiteren Beitrag.