Vogelschutzgebiet wird größer

Die grünen Flächen kommen neu hinzu, die hellgelben bleiben wie bisher geplant, und die hellrot markierten Flächen entfallen. (Quelle: Amtsblatt HSK)

Am 08.11.2022 hatte die Sauerländer Bürgerliste auf ihrer Website bereits berichtet: “Die Bemühungen des Briloner und des Marsberger Bürgermeisters, unterstützt vom Landrat und von CDU und SPD im HSK, das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg zu verhindern, sind gescheitert.”

(Der Artikel ist in ähnlicher Form gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Nun wurde im Amtsblatt Nr. 3/2023 der HSK die Ankündigung über die erneute Auslegung der Unterlagen zum Vogelschutzgebiet veröffentlicht; sie erfolgt vom 27.02.2023 bis zum 27.03.2023 im Internet und in mehreren Behörden. Die Bekanntmachung enthält auch eine Karte, aus der sich die Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Planungen der zuständigen Landesbehörde LANUV für das Vogelschutzgebiet (VSG) bei Brilon und Marsberg ergeben.

Die grünen Flächen kommen neu hinzu, die hellgelben bleiben wie bisher geplant, und die hellrot markierten Flächen entfallen. Das bedeutet, dass die Stadt Olsberg nun fast nicht mehr am Vogelschutzgebiet beteiligt ist; aber sie hatte bisher schon nur einen sehr geringen Anteil. In Marsberg gibt es mehr zusätzliche als entfallende Flächen, in Brilon ist die Veränderungsbilanz fast ausgeglichen, und aus den Stadtgebieten von Büren und Bad Wünnenberg kommen große Flächen hinzu. In allen Städten bleiben aber zahlreiche und große Flächen (vor allem in den Zentren und deren Umfeld), die nicht zum neuen VSG gehören.

In der Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg heißt es u.a.:
“Für das zu meldende VSG Gebiet ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt. Hierunter werden Gebiete verstanden, die im ursprünglichen Meldeprozess vor 2004 nicht als VSG ausgewiesen wurden, obwohl sie aufgrund der Datenlage hätten ausgewiesen werden müssen, weil sie ebenfalls zu den für den Vogelschutz „geeignetsten Gebieten“ gehören. Dort gilt das Schutzregime gemäß Art. 4 Abs. 4 Satz 1 Vogelschutz-Richtlinie. Aus diesem Grunde können sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt Auswirkungen auf Pläne und Projekt ergeben.

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt aus diesem Grunde, gemäß § 32 Abs. 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) i.V.m. § 51 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz NRW – LNatSchG NRW), in der geltenden Fassung, der Europäischen Kommission – über die Bundesrepublik Deutschland – ein weiteres Gebiet nach der Richtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30.11.2009 zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten zu melden.

Das LANUV hat das Gebiet nach den in Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang III FFH-RL bzw. nach den in Art. 4 Abs. 1 und 2 V-RL genannten naturschutzfachlichen Kriterien entsprechend den Vorgaben der Natura 2000-Richtlinien und der ständigen Rechtsprechung auf europäischer und Bundesebene geprüft und ermittelt.”

Der vollständige Text des Amtsblattes Nr. 3/2023 des HSK steht hier:
https://www.hochsauerlandkreis.de/fileadmin/user_upload/Fachbereich_1/FD_11/Amtsblaetter/Amtsblaetter_2023/00_Amtsblatt_3_2023.999.pdf

Diemel- und Hoppecketal: Das europäische Vogelschutzgebiet kommt.

Die Bemühungen des Briloner und des Marsberger Bürgermeisters, unterstützt vom Landrat und von CDU und SPD im HSK, das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg zu verhindern, sind gescheitert.

Das ergibt sich aus einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung der Pressestelle des HSK.
https://www.presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1115715.html

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Wenn man den rhetorischen “Nebel” aus der Überschrift ignoriert, ergibt sich daraus:

Grundlage der Gebietskulisse des geplanten Vogelschutzgebietes (VSG) „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ soll weiterhin die 2021 von der Bezirksregierung in das Verfahren gebrachte Fläche sein. Sie soll um Fichten- und Ackerflächen reduziert, gleichzeitig aber um naturnahe Waldflächen im angrenzenden Kreis Paderborn erweitert werden. Dies ist das Ergebnis eines Gespräches, an dem der NRW-Umweltminister, der Landrat, die beiden Bürgermeister, der IHK-Geschäftsbereichsleiter, der Kreisgeschäftsführer des Landwirtschaftsverbandes und weitere Vertreter des Umweltministeriums sowie der Bezirksregierung Arnsberg teilgenommen haben.

Bemerkenswerterweise waren zu diesem Gespräch weder VertreterInnen der Naturschutzverbände noch der Fraktionen, die die Ausweisung des Vogelschutzgebietes unterstützt haben, eingeladen, sondern nur Gegner des VSG.

Es wurde bei dem Treffen der aktuelle Stand des Ausweisungsverfahrens des EU-Vogelschutzgebietes „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ erörtert. Danach sollen primär Raubwürger, Grauspecht und Neuntöter als sogenannte wertgebende Arten geschützt werden (wie vom VNV beabsichtigt). Nach Angaben des Ministers beharrt die EU-Kommission auf einer Meldung des Schutzgebietes, droht andernfalls mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Bleibt zu hoffen, dass sich nun auch die heimischen Behörden und die GroKo-Fraktionen (CDU und SPD) konstruktiv am Vogel- und Artenschutz beteiligen. Dann könnte es gelingen, eine Vereinbarung über die Gebietskulisse und die Schutzinstrumente herbeizuführen, unter Beteiligung von Kommunen, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben sowie VNV und NABU. In der „Medebacher Bucht“ sind (fast) alle Beteiligten mit den dabei erzielten Ergebnissen zufrieden.

Umleitung: Lehrbeauftragte (Laschet) und Doktorinnen (Giffey), Rechtsextreme in Nordhessen, Podcasts, Lieferketten, Heilen und Pflegen sowie Grauspecht, Neuntöter und Raubwürger.

Der Schluchtenpfad zwischen Winterberg und Elkeringhausen (foto: zoom)
Der Schluchtenpfad zwischen Winterberg und Elkeringhausen (foto: zoom)

Giffeys Bestes und das der SPD: Die Berliner SPD-Politikerin Giffey ist mit einem Betrug aufgekippt. Sie hat ihren Doktorgrad durch „Täuschung über die Eigenständigkeit ihrer wissenschaftlichen Leistung“ erworben, teilte die Freie Universität Berlin mit … postvonhorn

Politik und Plagiatsaffären: Vom Sinn und Unsinn der Doktorarbeit nach Franziska Giffey … scilogs

Es soll nicht vergessen sein I: AStA über Laschets „Notenwürfeln“: „Wir haben sowas noch nie gehört“ … taz

Es soll nicht vergessen sein II: Verlorene Klausuren. Die Verantwortung für die Durchführung des Seminars vor Ort lag bei Herrn Laschet. Dies beinhaltete insbesondere die Organisation des Seminars … RWTH Aachen

Nordhessen und Rechtsextremisten: Sonnenwendfeier und Kameradschaftsabend … blicknachrechts

Hätte, hätte, Lieferkette (Satire): Endlich hat die deutsche Politik wieder Grund, sich selbst zu beweihräuchern. Der Grund ist das lange angekündigte, von den Lobbymarionetten sorgsam kastrierte Lieferkettengesetz … zynaesthesie

Podcast – Unglaubliche Umfragen: Welches die beliebtesten Podcasts sind, bestimmen also nur wenige Hand voll Teilnehmer, obwohl von den Deutschen als Gesamtheit von mehr als 80 Millionen gesprochen wird … ruhrnalist

„Heilen und Pflegen“: Neue DASA-Dauerschau zielt auf Wertschätzung fürs Gesundheitswesen ab … revierpassagen

Grauspecht, Neuntöter und Raubwürger: GaGAGroKo gegen Vogelschutzgebiet … sbl

Umleitung: Tipps gegen rechte Netz-Attacken, Kolonialismus und Hagen, Transferleistungsmärchen, Donna Leon und mehr ….

Abendhimmel im Retro-Style (foto: zoom)

Tipps gegen rechte Netz-Attacken: Drei Opfer-Beratungsstellen gegen rechte Gewalt haben ihr Knowhow und den Erfahrungsschatz ihrer Alltagsarbeit gebündelt und einen Reader mit nützlichen Tipps gegen digitale Angriffe von rechts aufgelegt … blicknachrechts

Corona-Schnelltests: Deine Personalausweisnummer geht kein Testzentrum etwas an … netzpolitik

FernUni-Thema: „Kolonialismus und Hagen“ … doppelwacholder

Das Transferleistungsmärchen (Satire): Es gibt Transferleistungen, aber sie werden von unten nach oben verteilt … zynaesthesie

„Flüchtiges Begehren“: Mit dem 30. Fall bereitet Donna Leon ihren Commissario Brunetti auf den Abschied vor …revierpassagen

Kleine Anmerkung zu Moers 2021: Jazz ist nicht tot – und hurra, Livemusik lebt auch noch! … endoplast

Vogelschutzgebiet Brilon und Marsberg: Deutliche Ablehnung für Vorschlag der Kreisverwaltung … sbl

GRÜNE/BBL: Ergebnisse der Fraktionssitzung am 14. April zum geplanten Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg

Sitzung mit Corona-Abstand (Foto: BBL)

In einer gemeinsamen Fraktionssitzung haben sich BBL und Briloner Grüne bei Experten über die Voraussetzungen und Folgen des bei Brilon und Marsberg geplanten Vogelschutzgebietes (VSG) informiert.

(Pressemitteilung Briloner Bürgerliste)

Als Gesprächspartner standen Johannes Schröder (Vorsitzender des Naturschutzbeirats und Vorstandsmitglied des VNV) und Werner Schubert (Leiter der Biologischen Station des HSK) zur Verfügung. Nach einem einleitenden Vortrag beantworteten sie in der Diskussion zahlreiche Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, In die Diskussion wurden auch vor der Veranstaltung von Bürgerinnen und Bürgern gestellte Fragen eingebracht.

NRW ist keineswegs führend bei der Ausweisung von VSG, denn nur 4,9% der Landesfläche wurden bisher in NRW als VSG ausgewiesen. Im Bundesdurchschnitt sind es dagegen 11,5%, also mehr als das Doppelte.

Insgesamt gibt es in NRW bisher 28 VSG. Die größten VSG in der näheren Umgebung sind Medebacher Bucht und Hellwegbörde, ein kleines die Bruchhauser Steine. Im HSK gibt es bisher 4 VSG.

Vogelschutzgebiete in NRW (Bildquelle: LANUV)

Der VNV hatte seit 2017 detaillierte Beobachtungen und Kartierungen im Kreisgebiet des HSK vorgenommen. Der VNV verfügt über ausgewiesene ornithologische Experten, mit langjähriger Erfahrung, die auch von anderen Institutionen angefragt werden.

Dabei ergab sich, dass das untersuchte Gebiet bei Brilon und Marsberg für die besonders geschützten Arten Grauspecht, Raubwürger und Neuntöter zu den fünf wichtigsten Gebieten in NRW gehört.

Z.B. wurden 16 Raubwürger-Brutpaare festgestellt; das sind zwischen ein Drittel und der Hälfte des gesamten Bestandes in NRW.

Das LANUV als zuständiges Landesamt hat die Angaben des VNV überprüft. Daraus ergab sich der Vorschlag, ein neues VSG mit einer Größe von 120 km2 auszuweisen. Diese Fläche umfasst vor allem Wälder und Naturschutzgebiete. Nach Ansicht des VNV ist das vorgesehene Gebiet sogar zu klein, weil es nur einen zu geringen Anteil der Brutpaare der geschützten Vogelarten enthält, z.B. beim Neuntöter weniger als die Hälfte.

Wertgebende Vogelarten (Bildquelle: LANUV)

Hauptziel eines VSG ist es, die besonders geschützten Vogelarten zu erhalten; es besteht ein „Verschlechterungsverbot“. Dies bedeutet, dass für die wertgebenden und schützenswerten Arten ein positiver Erhaltungszustand erreicht werden soll.

Ein VSG stellt zudem einen prioritären Raum für Fördermaßnahmen dar. So werden Naturschutzgroßprojekte des Bundes vor allem in VSG realisiert, wie z.B. in der Medebacher Bucht geschehen.

Derzeit handelt es sich das vom LANUV ausgewiesene Gebiet bereits um ein sog. „faktisches“ VSG, wegen der zahlreichen dort festgestellten schützenswerten Vogelarten. Hier gilt daher eine Veränderungssperre. Diese ist strenger als die Einschränkungen nach der erfolgten offiziellen Ausweisung als VSG.

Den Landwirten steht es frei, die Bewirtschaftung ihrer Flächen an das VSG anzupassen. Wenn sie sich zur Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages entschließen, erhalten sie Fördermittel. Falls sie wie bisher weiterwirtschaften wollen, ist dies ebenso zulässig, allerdings ohne Erhalt von Fördergeldern,. Die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen liegen weitgehend bereits in Naturschutzgebiet (NSG). Für sie gibt es durch die Ausweisung des VSG mehr Fördermöglichkeiten (Ackerlandstreifen und Grünlandförderung), jedoch keine weiteren Einschränkungen.

Anders ist die Situation für die Forstwirtschaft, für die kaum Fördermöglichkeiten bestehen, wenn es sich nicht gleichzeitig um ein Naturschutzgebiet (NSG) handelt. Für die Wiederaufforstung unserer Wälder bestehen allerdings auch keine weitergehenden Einschränkungen durch die Ausweisung zum VSG.

Die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) ist in einem VSG grundsätzlich nicht zulässig. Für vorhandene Anlagen gilt allerdings ein Bestandsschutz. Für ein Repowering müsste ein neuer Genehmigungsantrag gestellt werden.

Für Bauvorhaben im Außenbereich innerhalb eines ausgewiesenen VSG ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich. Während der Zeit des „faktischen VSG“ ist dies allerdings noch nicht möglich.

An der für die B7n, von der Briloner CDU und SPD favorisierten (nördlich gelegenen) Variante 1 wurden mehrere besonders geschützte Brutpaare gezählt. Daher ist diese Variante nicht realisierbar. Diese Feststellung hatte die Landesstraßenbauverwaltung allerdings schon vor Beginn der Diskussion über das VSG getroffen und Variante 1 damit bereits vorher schon für nicht in Betracht kommend beurteilt.

Weitere Beratungen über die Stellungnahme zum VSG werden am 4. Mai im Naturschutzbeirat des HSK sowie am 6. Mai und am 2. Juni im Umweltausschuss des HSK erfolgen. Die Städte Brilon und Marsberg haben eine Anwaltskanzlei beauftragt. Sie soll offensichtlich die Städte beraten, wie sich das VSG verhindern lässt. Dieses Vorhaben erscheint nach den Ausführungen der Referenten aber weder sinnvoll noch aussichtsreich.

Brilon/Marsberg: BBL und Grüne informieren sich über geplantes Vogelschutzgebiet.

In unserem BriefkastenIm Raum Brilon/Marsberg soll ein neues europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden. Dies haben das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und die Bezirksregierung Arnsberg angekündigt. Es wäre nach der Medebacher Bucht das zweite großflächige Vogelschutzgebiet im Altkreis Brilon. Derzeit läuft das Anhörungsverfahren für den Hochsauerlandkreis und die Gemeinden.

(Pressemitteilung Briloner Bürgerliste)

Die Ratsfraktionen der Briloner Bürger-Liste (BBL) und von Bündnis 90/Die Grünen wollen sich am Mittwoch, 14. April, in einer gemeinsamen Fraktionssitzung über die Voraussetzungen und Folgen des Vogelschutzgebietes informieren.

Als Experten stehen dann der Vorsitzende des Naturschutzbeirats im HSK, Johannes Schröder, und der Leiter der Biologischen Station im HSK, Werner Schubert, zum Gespräch zur Verfügung. Zur Teilnahme eingeladen sind auch die Rats- und Ausschussmitglieder von FDP und Die Linke.

Wegen der Corona-Pandemie ist die Veranstaltung leider nicht öffentlich durchführbar. Auch ein Live-Stream ist wegen der fehlenden technischen Voraussetzungen im Briloner Bürgerzentrum Kolpinghaus nicht möglich.

Die Fraktionen sammeln aber gerne Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, um sie mit in das Fachgespräch einzubringen. Interessenten schreiben bitte per Mail an fraktion@briloner-buergerliste.de oder an info@gruene-brilon.de oder melden sich telefonisch unter 0157-73888051.

Nachrichten können auch über die Facebook- und Instagramseiten der beiden Fraktionen gesendet werden. Nach der Veranstaltung erhalten die Fragesteller*innen eine inhaltliche Rückmeldung. Außerdem werden die Veranstalter einen Bericht veröffentlichen.

Auf Twitter wird die Veranstaltung unter dem Hashtag #VSG1404 begleitet.

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Anmerkung:
Informationen zu den Planungen für das Europäische Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ gibt es auch hier:
https://www.bra.nrw.de/umwelt-gesundheit-arbeitsschutz/umwelt/landschaft-und-fischerei/anhoerungsverfahren-zur-meldung-des-europaeischen-vogelschutzgebietes-diemel-und-hoppecketal-mit

Vogelschutzgebiet Marsberg/Brilon: Statt billiger Polemik, Chancen des Vogelschutzgebiets nutzen.

Bartkäuze sind sehr fotogen. Hier nicht im Vogelschutzgebiet, sondern im Dortmunder Zoo. (Symbolbild: Archiv zoom)

Hohe Wellen schlägt derzeit das geplante Vogelschutzgebiet Brilon – Marsberg, das auf Initiative des VNV ausgewiesen werden soll und wo im Verfahren bis zum April die Grundeigentümer Einwendungen einlegen können.

(Gastbeitrag von Matthias Schulte- Huermann, SBL)

Zum einen werden erhebliche Vorwürfe gegen den Verein für Natur und Vogelschutz erhoben: *Stickum habe der Verein umfangreiche ornithologische Kartierungen vorgenommen* (WP), und gleichzeitig wird von Vertretern von CDU/SPD und FDP die Sachkompetenz des Vereins in Frage gestellt. Umso erstaunlicher ist dieser Aufschrei, wenn man weiß, dass der VNV seit Jahrzehnten sowohl für den Hochsauerlandkreis als auch für das Landesamt für Naturschutz seine Sachkompetenz zur Verfügung stellt. Und warum werden diese Vorwürfe an einen Verein gerichtet, der nichts anderes gemacht hat, als seine Aufgabe zu erfüllen: Nämlich sich wirksam für den Vogelschutz einzusetzen? Unverständlich.

An die Speerspitze einer Allianz gegen das geplante Vogelschutzgebiet hat sich der Landwirtschaftsverband Meschede gestellt. Genauso wie der VNV sich wirksam für den Vogelschutz einsetzt, ist es das gute Recht des Verbandes sich für seine Mitglieder einzusetzen. Die Frage ist allerdings, ob es den Mitgliedern nutzt, wenn eine Allianz gegen das Vogelschutzgebiet geschmiedet wird. Es stellt sich die Frage, ob die Mitglieder des Landwirtschaftsverbandes überhaupt durch diese Ausweisung solche Nachteile haben, wie allenthalben kolportiert wird, oder ob nicht auch für sie die Vorteile durchaus überwiegen: Wenn man die Chancen nutzt, die eine solche Ausweisung für die Regionalentwicklung bieten.

Faktisch wird es zunächst einmal durch die Ausweisung des Vogelschutzgebietes für die meisten Betriebe keine Verschlechterung geben, da die Ausweisung zunächst einmal die Aufgabe hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Lebensbedingungen der geschützten Vogelarten (Grauspecht, Neuntöter, Raubwürger) nicht verschlechtern. Darüber hinausgehende Maßnahmen können nur in Absprache mit den Betrieben erfolgen und sind entschädigungspflichtig.

Sollte nicht der Landwirtschaftsverband auch in unserer Region und im Interesse seiner Mitglieder in stärkerem Maße darauf drängen, dass keine weitere Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung eintritt und dass statt dessen die Landwirtschaft für diesen ökologischen Beitrag hinreichend entschädigt wird? Genau diese Möglichkeit wird durch ein solches Schutzgebiet gegeben. Das Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht ist hierfür ein hinreichendes Beispiel.

Erstaunlich ist, wer sich nun weiterhin zu dieser Allianz gegen das geplante Schutzgebiet gesellt: Die SPD Kreistagsfraktion verkündet lauthals: „Die still und heimlich beabsichtigte Ausweisung eines Vogelschutzgebietes auf Teilen der Briloner und Marsberger Stadtgebiets wird die Region in ihren Entwicklungsmöglichkeiten gegen die heimische Wirtschaft und gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unweigerlich einschränken. Dies ist ein Affront gegen die heimische Wirtschaft und gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben“, so der Fraktionsvorsitzende der SPD – Kreistagsfraktion Reinhard Brüggemann.

Welche ArbeitnehmerInnen will die SPD mit einer solchen Plattitüde, die nichts aber auch gar nichts mit der Realtität zu tun hat, wieder gewinnen? Oder soll hier einfach nur Polemik gegen den Naturschutz gemacht werden? Ins gleiche Horn stößt der SPD Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese, der allerdings das Augenmerk auf die „gebeutelten“ Landwirte richtet. Warum nutzt Herr Wiese nicht die Chance mit der Ausweisung des Vogelschutzgebiets stärker ökologische Standards zur Förderung der heimischen Land- und Forstwirtschaft umzusetzen?

Die durch den Klimawandel und dem damit verbundenen Baumsterben arg gebeutelten Forstwirtschaft wäre durch eine ökologische Ausrichtung der Förderung, z.B. durch Unterstützung der natürlichen Wiederbewaldung, Einbeziehung der natürlichen Sukzessionsentwicklung und stärkere Förderung von Naturschutzmassnahmen mehr geholfen als durch das gegenwärtig praktizierte Gießkannenprinzip mit pauschaler 100,- /ha Förderung und der Forstgeräteförderung, die vermutlich bei wenigen Großbetrieben hängenbleibt.

Offensichtlich ist bei vielen politischen und Verbandsvertretern noch nicht angekommen, dass wir uns im Zeitalter des Artensterbens befinden und dass nur durch eine darauf ausgerichtete Förderung ökologische und ökonomische Interessen in Einklang zu bringen sind und das es sich hierbei um eine zuzkunftsorientierte Regionalentwicklung handelt.

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Matthias Schulte- Huermann, SKB im Kreisumweltausschuss SBL
Zum Hafen 1
59846 Sundern