LANUV wertet Projektionen für das zukünftige Klima in NRW aus
Eine aktuelle Publikation des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zeigt auf, welche weitreichenden Folgen die globale Klimaerwärmung für Nordrhein-Westfalen haben wird.Für die Mittelgebirgsregionen wie das Hochsauerland (s.u.) spielt das Auftreten von Starkregenereignissen eine wesentliche Rolle. Hier wird die Gefahr von Sturzfluten sowie Bodenerosionen bis hin zu abrutschenden Hängen steigen.
„Aktuelle Auswertungen zeigen, dass die derzeitigen globalen Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen“, erklärte LANUV-Präsidentin Elke Reichert. „Wenn keine weiteren Anstrengungen unternommen werden, erwarten wir nach jetzigem Stand einen globalen Anstieg um etwa drei Grad bis zum Ende des Jahrhunderts gegenüber vorindustrieller Zeit.“
Der Fachbericht „Klimaentwicklung und Klimaprojektionen in Nordrhein-Westfalen“ beschreibt die mögliche zukünftige Entwicklung von Klimaparametern anhand dreier verfügbarer Klimaszenarien:
In einer gemeinsamen Fraktionssitzung haben sich BBL und Briloner Grüne bei Experten über die Voraussetzungen und Folgen des bei Brilon und Marsberg geplanten Vogelschutzgebietes (VSG) informiert.
(Pressemitteilung Briloner Bürgerliste)
Als Gesprächspartner standen Johannes Schröder (Vorsitzender des Naturschutzbeirats und Vorstandsmitglied des VNV) und Werner Schubert (Leiter der Biologischen Station des HSK) zur Verfügung. Nach einem einleitenden Vortrag beantworteten sie in der Diskussion zahlreiche Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, In die Diskussion wurden auch vor der Veranstaltung von Bürgerinnen und Bürgern gestellte Fragen eingebracht.
NRW ist keineswegs führend bei der Ausweisung von VSG, denn nur 4,9% der Landesfläche wurden bisher in NRW als VSG ausgewiesen. Im Bundesdurchschnitt sind es dagegen 11,5%, also mehr als das Doppelte.
Insgesamt gibt es in NRW bisher 28 VSG. Die größten VSG in der näheren Umgebung sind Medebacher Bucht und Hellwegbörde, ein kleines die Bruchhauser Steine. Im HSK gibt es bisher 4 VSG.
Der VNV hatte seit 2017 detaillierte Beobachtungen und Kartierungen im Kreisgebiet des HSK vorgenommen. Der VNV verfügt über ausgewiesene ornithologische Experten, mit langjähriger Erfahrung, die auch von anderen Institutionen angefragt werden.
Dabei ergab sich, dass das untersuchte Gebiet bei Brilon und Marsberg für die besonders geschützten Arten Grauspecht, Raubwürger und Neuntöter zu den fünf wichtigsten Gebieten in NRW gehört.
Z.B. wurden 16 Raubwürger-Brutpaare festgestellt; das sind zwischen ein Drittel und der Hälfte des gesamten Bestandes in NRW.
Das LANUV als zuständiges Landesamt hat die Angaben des VNV überprüft. Daraus ergab sich der Vorschlag, ein neues VSG mit einer Größe von 120 km2 auszuweisen. Diese Fläche umfasst vor allem Wälder und Naturschutzgebiete. Nach Ansicht des VNV ist das vorgesehene Gebiet sogar zu klein, weil es nur einen zu geringen Anteil der Brutpaare der geschützten Vogelarten enthält, z.B. beim Neuntöter weniger als die Hälfte.
Hauptziel eines VSG ist es, die besonders geschützten Vogelarten zu erhalten; es besteht ein „Verschlechterungsverbot“. Dies bedeutet, dass für die wertgebenden und schützenswerten Arten ein positiver Erhaltungszustand erreicht werden soll.
Ein VSG stellt zudem einen prioritären Raum für Fördermaßnahmen dar. So werden Naturschutzgroßprojekte des Bundes vor allem in VSG realisiert, wie z.B. in der Medebacher Bucht geschehen.
Derzeit handelt es sich das vom LANUV ausgewiesene Gebiet bereits um ein sog. „faktisches“ VSG, wegen der zahlreichen dort festgestellten schützenswerten Vogelarten. Hier gilt daher eine Veränderungssperre. Diese ist strenger als die Einschränkungen nach der erfolgten offiziellen Ausweisung als VSG.
Den Landwirten steht es frei, die Bewirtschaftung ihrer Flächen an das VSG anzupassen. Wenn sie sich zur Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages entschließen, erhalten sie Fördermittel. Falls sie wie bisher weiterwirtschaften wollen, ist dies ebenso zulässig, allerdings ohne Erhalt von Fördergeldern,. Die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen liegen weitgehend bereits in Naturschutzgebiet (NSG). Für sie gibt es durch die Ausweisung des VSG mehr Fördermöglichkeiten (Ackerlandstreifen und Grünlandförderung), jedoch keine weiteren Einschränkungen.
Anders ist die Situation für die Forstwirtschaft, für die kaum Fördermöglichkeiten bestehen, wenn es sich nicht gleichzeitig um ein Naturschutzgebiet (NSG) handelt. Für die Wiederaufforstung unserer Wälder bestehen allerdings auch keine weitergehenden Einschränkungen durch die Ausweisung zum VSG.
Die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) ist in einem VSG grundsätzlich nicht zulässig. Für vorhandene Anlagen gilt allerdings ein Bestandsschutz. Für ein Repowering müsste ein neuer Genehmigungsantrag gestellt werden.
Für Bauvorhaben im Außenbereich innerhalb eines ausgewiesenen VSG ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich. Während der Zeit des „faktischen VSG“ ist dies allerdings noch nicht möglich.
An der für die B7n, von der Briloner CDU und SPD favorisierten (nördlich gelegenen) Variante 1 wurden mehrere besonders geschützte Brutpaare gezählt. Daher ist diese Variante nicht realisierbar. Diese Feststellung hatte die Landesstraßenbauverwaltung allerdings schon vor Beginn der Diskussion über das VSG getroffen und Variante 1 damit bereits vorher schon für nicht in Betracht kommend beurteilt.
Weitere Beratungen über die Stellungnahme zum VSG werden am 4. Mai im Naturschutzbeirat des HSK sowie am 6. Mai und am 2. Juni im Umweltausschuss des HSK erfolgen. Die Städte Brilon und Marsberg haben eine Anwaltskanzlei beauftragt. Sie soll offensichtlich die Städte beraten, wie sich das VSG verhindern lässt. Dieses Vorhaben erscheint nach den Ausführungen der Referenten aber weder sinnvoll noch aussichtsreich.
Am 20.01.2020 hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) den „Fachbeitrag Klima“ für die Fortschreibung des Regionalplans im Regierungsbezirk Arnsberg, räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein, veröffentlicht.
LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen: „Die Folgen des Klimawandels sind auf regionaler und lokaler Ebene mittlerweile deutlich sichtbar. Sie können auch schon jetzt für die nächsten Jahre und Jahrzehnte abgeschätzt werden. Der Fachbeitrag des LANUV liefert hierzu als fachliche Grundlage für die Regionalplanung wichtige Informationen und beschreibt mögliche Folgen des veränderten Klimas für die Menschen in der Region. Außerdem gibt das LANUV mit dem Fachbeitrag Klima konkrete Empfehlungen für den Klimaschutz und für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Regierungsbezirk Arnsberg.“
Nachdem die ersten beiden Fachbeiträge dieser Art im letzten Jahr für die Regierungsbezirke Detmold und Köln erstellt wurden, erhält nun auch die Bezirksregierung Arnsberg wichtige Informationen und Planungsempfehlungen zur Berücksichtigung des vom Menschen verursachten Klimawandels in der Regionalplanung.
Die Ergebnisse im Einzelnen
Die durchschnittliche Jahrestemperatur im Planungsraum der drei Kreise ist im Zeitraum von 1981 bis zum Jahr 2010 im Vergleich zum Zeitraum von 1951 bis zum Jahr 1980 von 7,5 Grad Celsius auf 8,2 Grad Celsius angestiegen. Dies wird unter anderem sichtbar an einer steigenden Zahl von Sommertagen (Tage mit Temperaturen über 25 °C, durchschnittlich 9 Tage mehr pro Jahr) und heißen Tagen (Tage, an denen mindestens 30 °C erreicht werden, im Schnitt 2 Tage mehr pro Jahr). Gleichzeitig ist die jährliche Anzahl an Eistagen zurückgegangen (Tage, an denen die Temperatur 0 °C nicht übersteigt, durchschnittlich 2 Tage weniger), ebenso die Zahl an Frosttagen (Tage mit einer Tiefsttemperatur unter 0 °C, im Schnitt 9 Tage weniger). Bis zur Mitte des Jahrhunderts gehen die Klimamodelle von einem weiteren Anstieg der jährlichen Durchschnittstemperaturen um +0,7 bis +1,8 Grad Celsius aus (Referenzperiode 1971 – 2000). Bis zum Jahr 2100 ist eine Erwärmung von +0,8 bis +4,5 Grad Celsius zu erwarten.
Untersucht wurden durch das LANUV im Fachbeitrag Klima unter anderem auch die Treibhausgas-Emissionen im Planungsraum der drei Kreise. Dabei zeigt sich, dass die Treibhausgas-Emissionen im Teilplangebiet mit etwa 9,6 Tonnen CO2-Äquivalente (CO2eq) pro Einwohner auf einem ähnlichen Niveau liegen wie der bundesweite Durchschnitt (10,7 Tonnen CO2eq pro Kopf; Stand: Ende 2016), allerdings deutlich unter den überdurchschnittlich hohen Werten für ganz NRW (15,5 t CO2eq pro Einwohner). Insbesondere im Sektor Energiewirtschaft und Industrie liegen die Treibhausgas-Emissionen im Teilplangebiet der drei Kreise mit 5,5 t CO2eq deutlich unter den Pro-Kopf-Werten für ganz Nordrhein-Westfalen und auch leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt. Die Treibhausgasemissionen je Einwohner in den Sektoren Verkehr (2,0 t CO2eq), Haushalte / Kleinverbrauche (1,7 t CO2eq) und Landwirtschaft (0,3 t CO2eq) liegen im Teilplangebiet in etwa auf dem gleichen Niveau wie in ganz NRW oder im Bund.
Den Ergebnissen zu Grunde liegt unter anderem auch eine Klimaanalyse, die das LANUV im letzten Jahr für ganz Nordrhein-Westfalen angefertigt und nun im Fachbeitrag Klima für das Teilplangebiet Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein ausgewertet hat. Dabei wurden für einen typischen Sommertag mit abendlichen Temperaturen von 20 Grad Celsius verschiedene meteorologische Parameter und komplexe Luftaustauschprozesse modelliert. In Bezug gesetzt wurden dabei Flächen, über denen sich nachts größere Schichten kühlerer Luft bilden (sogenannte Kaltluftentstehungsgebiete, z. B. Wiesen, größere Parkanlagen, Ackerflächen), Kaltluftleitbahnen, und die von Hitzebelastung betroffenen Bereiche in den Städten. So liefert der Fachbeitrag Klima der Regionalplanung im Regierungsbezirk Arnsberg wichtige Hinweise, wo im Teilplangebiet Belastungsräume, klimatische Erholungsräume, Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftleitbahnen liegen. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere auf Grund der vergleichsweise geringen Siedlungsdichte in der Region die Problematik der städtischen Wärmeinseln und der Hitzebelastung der Bevölkerung geringer ausgeprägt ist als in anderen Teilen des Landes. Im Teilplangebiet der drei Kreise Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein stellen dafür im Gegensatz beispielsweise zum Ruhrgebiet oder der Rheinschiene andere Klimafolgen die wesentlichen Herausforderungen dar, wie etwa die Auswirkungen des Klimawandels auf die Waldökologie und Forstwirtschaft oder auf den (Winter-)Tourismus.
Die Handlungsfelder Klimaschutz und Klimaanpassung betreffen grundsätzlich verschiedenste Akteure und Fachplanungen. Die Auswirkungen des Klimawandels treten lokal beziehungsweise regional auf, und die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen sind konkret räumlich verortet. Die Regionalplanung, die von Haus aus verschiedene Interessen und Nutzungsansprüche an den Raum für einen mittel- bis langfristigen Zeithorizont steuert, ist daher von zentraler Bedeutung, um Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an den vom Menschen verursachten Klimawandel umzusetzen.
Weitere „Fachbeiträge Klima“ für die Regionalplanung werden derzeit u. a. für den Regierungsbezirk Münster erstellt.
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Den Fachbeitrag Klima“ für die Fortschreibung des Regionalplans im Regierungsbezirk Arnsberg, räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein finden Sie hier zum Download:
Die durch den Menschen verursachte Änderung der klimatischen Verhältnisse ist bereits heute deutlich messbar, für die zukünftigen Entwicklungen liefern Klimamodelle Erkenntnisse zu den voraussichtlichen Entwicklungen. Der Klimawandel betrifft auch in Nordrhein-Westfalen die Grundlagen verschiedener Lebensbereiche und hat Auswirkungen auf unsere Art zu wohnen und zu arbeiten, auf die Bereiche Mobilität, Energieversorgung oder Landwirtschaft sowie auf die Flora und Fauna.
Seit dem Jahr 2011 untersucht das LANUV die Folgen des Klimawandels in einem eigenen Klimafolgenmonitoring. Betrachtet werden dabei 30 Indikatoren aus den sieben Umweltbereichen Klima und Atmosphäre, Wasser, Ökosysteme und Biodiversität, Boden, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Menschliche Gesundheit.
Die Ergebnisse des Monitorings sind zu finden unter
Hintergrundinformationen zum „Fachbeitrag Klima“ für die Planungsregion Arnsberg:
Für die Belange von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Regionalplanung werden möglichst exakte räumliche Informationen und Datengrundlagen sowie klimafachliche Einschätzungen in einem Fachbeitrag zusammengefasst. Daraus abgeleitet werden dann Hinweise auf raumrelevante Anforderungen und Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen und Empfehlungen für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Dabei werden drei wesentliche Aspekte thematisiert: Zum einen wird der Klimawandel im Teilplangebiet (Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein) des Regierungsbezirks Arnsberg beschrieben, was sowohl die bisherige Entwicklung des Klimas als auch zukünftig zu erwartende Klimaveränderungen umfasst. Im Bereich Klimaschutz liefert der Fachbeitrag eine Bestandaufnahme der Treibhausgas-Emissionen in der Region sowie Zahlen zum Ausbaustand und noch bestehenden Potenzialen der Erneuerbaren Energien. Bei der Anpassung an den Klimawandel liegt ein Fokus auf der steigenden Hitzebelastung der Bevölkerung, wobei besonders belastete Siedlungsräume und geeignete Ausgleichsräume im Freiraum (z.B. Kaltluftleitbahnen) durch das LANUV identifiziert und bewertet wurden.
Kommentar zum Artikel „Umweltprozess eingestellt: Schuldige am PFT-Skandal nicht verurteilt“ (WAZ-Gruppe vom 11. April 2013) Zuerst erschienen hier auf der Website der Sauerländer Bürgerliste Autoren: Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND in NRW (bis 26.5.13), Windeck Reinhard Loos, Geschäftsführer der Briloner Bürgerliste, SBL-Kreistagsmitglied im HSK, Brilon
Einer Menge brauchbarer und richtiger Inhaltsstoffe (für die Düngung bzw. an Fakten) wird eine gehörige Dosis potenziell giftigen Materials aus zweifelhafter Quelle untergejubelt. Damit lässt sich viel Geld verdienen, ähnlich wie es die Fa. GW Umwelt jahrelang mit dem von ihr vertriebenen „Bodenverbesserern“ gemacht hat. Mit dem hier angesprochenen Artikel kann man im übertragenen Sinne Quote machen und das Ziel verfolgen, alte Rechnungen zu begleichen.
So wird zwar richtig beschrieben, wie 2006 die Möhne-, Ruhr- und Trinkwasserverseuchung mit PFT aufgedeckt wurde und die Fa. GW Umwelt als Verursacher identifiziert wurde, aber sogleich wird vermischt, die Wahrheit verdünnt und der Eindruck erweckt, als wäre dies Nebensache, gemessen an den angeblichen „Verbrechen“ des Ruhrverbandes, der „ungeeignete Anlagen zur Giftentfernung“ betreibt. Dabei ist die Wahrheit relativ einfach, gut untersucht und durchaus nachvollziehbar: „PFT-Skandal: Paderborner Laientheater aufs Glatteis geführt? Kommentar zu einem Artikel der WAZ-Gruppe.“ weiterlesen
Steinbrücks Problem mit dem Vertrauen: „Schon wird gespottet, Steinbrück habe unbedingt Kanzlerkandidat sein wollen, um später für seine Vorträge, Auftritte und Interviews noch höhere Honorare verlangen zu können“ … postvonhorn
NRW-Umweltministerium gegen Transparenz: Ein Volontär der WAZ-Mediengruppe soll 2.000 Euro Gebühren an das LANUV zahlen – und klagt nun gegen das dem grünen Umweltminister Johannes Remmel unterstehende Amt … ruhrbarone
Was vom Monat übrig blieb: das war der September … revierpassagen
Meschede. (sbl) Seit einigen Monaten wurden offenbar nur noch wenige aktuelle PFT-Messwerte veröffentlicht. Der letzte vom LANUV für Velmede veröffentlichte Messwert stammt aus dem Jahr 2009, und für die Nebenflüsse der Ruhr bei Bestwig werden gar keine Messwerte mehr genannt. Für den Schönungsteich bei Scharfenberg wurden im Jahr 2010 4 Messwerte veröffentlicht, von denen 3 über dem Zielwert liegen. Der PFT-Skandal ist aber noch nicht abgearbeitet.
Zur Erinnerung: PFT und weitere gefährliche, krebserregende Chemikalien sind nach wie vor ein Problem in den Regionen an der Ruhr. Wir wissen seit Jahren, dass auch Gewässer und Böden im Hochsauerlandkreis zum Teil hochbelastet sind oder waren. Neben PFT finden sich vielfach auch Röntgenkontrastmittel, Antibiotika und Medikamentencocktails in unseren Gewässern. PFT- und Rückstände anderer giftiger Düngemittel waren oder sind nachweislich auf Äckern und Böden. Diese Substanzen lösen Umweltschäden aus, gelangen in die Nahrungskette und bedrohen die Gesundheit von Menschen und Tieren.
Einige Maßnahmen wurden ergriffen. Doch ob die Anreize für umweltfreundlichere Verhaltensweisen z.B. der PFT-Emittenten ausreichen ist fraglich.
Jahrelang hat die Sauerländer Bürgerliste (SBL) vergeblich versucht von der Kreisverwaltung zu erfahren, auf welchen Flächen im HSK größere Mengen PFT-verdächtigen Abfalls abgeladen wurden. Im letzten Jahr halfen die Medien. Auf den Seiten der „Ruhrbarone“ wurde am 12. April 2010 ein ausführlicher Beitrag der Problematik der bisher verhinderten Veröffentlichungen publiziert.
Außerdem stehen dort Links zu zwei Listen mit den Namen von PFT-Großabnehmern. In dieser Liste finden sich auch zwei Baumschulen aus Bestwig. Die eine von ihnen, mit Sitz im Nierbachtal, bezog allein in den Jahren 2002 bis 2004 8.802 Tonnen “Gemisch†von der Fa. TerraVital. Die andere ist in Heringhausen ansässig und bezog im selben Zeitraum 5.070 Tonnen “Gemischâ€. Aus den ebenfalls bei den “Ruhrbaronen†veröffentlichten Lieferscheinen geht hervor, dass besonders drei Flächen zwischen Scharfenberg und Rixen versorgt wurden sowie eine Fläche bei Gevelinghausen. Ein Fernsehteam vom WDR wies für einen Beitrag über Weihnachtsbäume in der Sendung „Markt“ im Dezember 2010 sogar eine (geringe) PFT-Belastung der Nadeln von Weihnachtsbäumen aus Bestwig nach.
PFT darf auch in Anbetracht des aktuellen Dioxin-Skandals nicht in Vergessenheit geraten!
Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Reinhard Loos stellt dem Landrat im Januar 2011 erneut insgesamt 15 Fragen zu diesem Thema. Zum Beispiel fragt er, wann und wo im Hochsauerland im Jahr 2010 die letzten Bodenproben von PFT-belasteten Flächen genommen und ausgewertet wurden und wie die Ergebnisse sind.
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