Die Briloner Bürger-Liste (BBL) lädt zum Grünkohlessen

Zum traditionellen jährlichen Grünkohlessen lädt die BBL (Briloner Bürger-Liste) ein. Es findet statt am Freitag, 23.02.2024, ab 19:00 Uhr im Gasthof Schnier in Brilon-Scharfenberg, Mittlere Str. 9.

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BBL-Radtour nach Alme, Bleiwäsche und Madfeld

Im letzten Jahr führte die BBL-Radtour zum Möhnesee. Ein Abstecher ging hinauf zum Skywalk oberhalb der Möhne. Von dort der Blick über das Tal. (foto: zoom)

Auch in diesem Sommer bietet die Briloner Bürger-Liste (BBL) wieder eine Radtour an. Sie startet am Sonntag, 13. August, um 10 Uhr am Briloner Markt.

(Pressemitteilung BBL)

Von dort aus geht es über den neuen Radweg Richtung Almetal und Alme, dann weiter nach Bleiwäsche und über Madfeld zurück nach Brilon. Die Streckenlänge beträgt etwa 40 km. Wie immer, sind alle interessierten Radler*innen zum Mitfahren eingeladen. Pausen gehören ebenfalls zum Programm.

Stadtradeln

In diesem Jahr beteiligen sich die Gemeinden des HSK am Stadtradeln [1]. Es dauert vom 11.08. – 31.08. Die BBL-Radtour findet im Zeitraum des Stadtradelns statt, so dass dabei  Radfahrkilometer für das Stadtradeln gesammelt werden können. Für das Stadtradeln zählen alle mit dem Fahrrad zurückgelegten Kilometer, egal wo und mit wem gefahren. Jedes Teammitglied registriert einzeln seine Kilometer auf der Stadtradeln-Seite im Internet, am einfachsten mit der zugehörigen App.  Wer noch keinem anderen Team angehört, kann sich dem Team „Grünes Brilon“ anschließen, das BBL und Briloner Grüne gegründet haben.

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Weitere Auskünfte zur Radtour per Mail unter info@briloner-buergerliste.de.

Infos zum Stadtradeln hier im Blog:
https://www.schiebener.net/wordpress/stadtradeln-startet-im-hochsauerlandkreis-erstmalig-mit-allen-kommunen-radeln-fuer-ein-gutes-klima-anmeldungen-ab-sorfort-moeglich/

Briloner Kinderzeitung zum Weltkindertag

Titelbild der Briloner Kinderzeitung (foto: presse)

Wie jedes Jahr, wird auch in diesem Jahr in Deutschland am 20. September wieder der Weltkindertag gefeiert.

(Pressemitteilung)

Dieser besondere Tag soll auf die speziellen Rechte der Kinder aufmerksam machen und ihre individuellen Bedürfnisse in den Blick rücken. In diesem Jahr steht der Weltkindertag unter dem Motto „Kinderrechte jetzt!“. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland unterstreichen damit im Wahljahr, dass es dringend an der Zeit ist, die Weichen für ein kinderfreundlicheres Deutschland zu stellen: Kinder und Jugendliche sollten den Stellenwert bekommen, den sie verdienen.

Aus Anlass des Weltkindertags ist in Brilon eine Kinderzeitung erschienen. Sie informiert über Themen wie Borkenkäfer, Vogelschutz, Wahlsystem, Schulsystem, Freizeitmöglichkeiten und Beratungsangebote.

Außerdem wird eine Mal- und Kunstaktion gestartet. Darin können alle Kinder und Jugendlichen ihre Vorstellungen äußern:
„Was wünscht ihr euch in der Stadt Brilon? Wie soll Brilon in Zukunft aussehen?“

Mal- und Kunstaktion: Wie soll Brilon in Zukunft aussehen?  (foto: presse)

Die Bilder, Bastelwerke, Fotos oder Collagen können bis zum Montag, 4. Oktober in zwei Geschäften in der Derkere Straße abgegeben werden. Alle eingereichten Werke erhalten einen kleinen Preis und werden in mehreren Schaufenstern in Brilon ausgestellt. Außerdem wird unter allen eingereichten Arbeiten als Hauptpreis ein Briloner Einkaufsgutschein über 50 Euro verlost.

Herausgeber der Kinderzeitung sind die Briloner Bürger-Liste (BBL) und Bündnis 90/Die Grünen, Ortsverband Brilon. Die Verteilung erfolgt am Wochenende an alle Briloner Haushalte. Erhältlich ist die Kinderzeitung am Samstag auch auf einem Stand am Briloner Markt.

Anträge für die Sitzungen von Rat und Bauausschuss in Brilon: mehr Gerechtigkeit und mehr Transparenz beim Bauland, preisgünstige Wohnungen und geringere Schulbaukosten.

In unserem BriefkastenMehr Gerechtigkeit und Transparenz fordert die BBL-Fraktion für die Vergabe städtischer Baugrundstücke. Heute tagt der Bauausschuss, am Donnerstag der Rat. In beiden Sitzungen geht es auch um „neue Richtlinien für die Vergabe städtischer Baugrundstücke“.

(Pressemitteilung Briloner Bürgerliste)

Zu dem von Bürgermeister und Stadtverwaltung vorgeschlagenen Punktekatalog hat die BBL-Fraktion mehrere Änderungen beantragt.

So sollen auch Kinder ab 18 Jahre, die im Haushalt wohnen, berücksichtigt werden, während Bürgermeister und Stadtverwaltung nur minderjährige Kinder berücksichtigen wollen. Eine Bevorzugung von Antragstellern, die bereits im Ortsteil wohnen, hält die BBL für nicht gerechtfertigt, weil dies zur Diskriminierung von externen Bewerbern führt und daher sowohl sozial als auch rechtlich bedenklich ist. Und wer bereits Wohneigentum in der Stadt Brilon besitzt, soll Punktabzüge erhalten. Auch soll die Stadtverwaltung nach dem Antrag der BBL keine Möglichkeit erhalten, zusätzliche Punkte ohne Kriterien zu vergeben.

Ein weiterer Antrag der BBL-Fraktion betrifft das neu zu erstellende Wohnbaulandkonzept.

Hier sieht es die BBL als ausreichend an, die Zahl der Wohnungen bis zum Jahr 2035 um 370 zu erhöhen, vor allem in der Briloner Kernstadt.

Bürgermeister und Stadtverwaltung gehen dagegen davon aus, dass bis zum Jahr 2035 neue Wohnbauflächen für bis zu 983 zusätzliche Wohnungen benötigt werden.

Dies basiert auf viel zu optimistischen Erwartungen an einen Bevölkerungszuwachs; auch seit 2018 ist die Briloner Bevölkerungszahl weiter geschrumpft. Und im Vorschlag aus dem Rathaus wird nicht berücksichtigt, dass als Ersatzbedarf für abgerissene Wohngebäude in der Regel kein zusätzliches Wohnbauland benötigt wird, sondern die Ersatzbauten lassen sich fast immer auf den bisher genutzten Grundstücken realisieren.

Wenn nun viel zu große Baugebiete neu ausgewiesen werden, führt dies mittelfristig zur unnötigen Flächenversiegelung und zu unnötigen Infrastrukturkosten.

Außerdem soll die Stadt Brilon nach dem Antrag der BBL ein Konzept für mehr preisgünstige Mietwohnungen und mehr Sozialwohnungen entwickeln. Es gibt in Brilon bisher viel zu wenig preisgünstige Wohnungen. Landrat und Bürgermeister haben für Grundsicherungs­empfänger eine Höchstmiete von etwa 4,60 Euro je qm festgelegt, zu der sich aber keine Wohnungen anmieten lassen.

Weiter sollen Planungen zum verdichteten Bauen unterstützt werden, um mehr Haushalten den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen.

Und die Stadt Brilon soll Planungen zur Quartiersentwicklung aktiv unterstützen. Denn auch in Brilon wird sich die Altersstruktur der Bevölkerung bis 2035 deutlich verändern, und der Anteil der Einpersonenhaushalte wird zunehmen. Für diese und für andere soziale Bedürfnisse bieten Quartiers­konzepte gute Voraussetzungen, weil sie vielfältige Wohnangebote mit Treffpunkten und Betreuung verbinden.

Wenn nun zu viele und zu große Baugebiete ausgewiesen werden, führt dies mittelfristig zur unnötigen Flächenversiegelung und zu unnötigen Infrastrukturkosten.

Schließlich hat die BBL beantragt, die Planungen für einen eigenen Anbau für die naturwissenschaftlichen Fachräume am Gymnasium einzustellen und stattdessen die benötigten Räume in den anstehenden Umbau des Hauptgebäudes zu integrieren. Nach einer Mitteilung des Bürgermeisters aus der letzten Woche ist für diesen Anbau nun mit Kosten von mindestens 7,3 Mio Euro zu rechnen. Ende 2016 hatten Bürgermeister und Stadtverwaltung dem Rat noch mitgeteilt, dass die neuen Räume etwa 1,7 Mio Euro kosten würden. Seitdem sind die Kostenschätzungen kontinuierlich auf mehr als das 4fache gestiegen, so dass eine Integration der Fachräume in die Planungen für das Hauptgebäude viel effektiver und kostengünstiger wäre.

Alle Anträge als PDF

Unverständlich und enttäuschend: Bürgermeister, CDU und SPD lehnen Naturschutzgebiet ab.

Ein Investor hatte geplant, am „Kahlen Hohl“ in Gudenhagen eine Siedlung mit etwas mehr als 20 Häusern und einer Gastronomie mit etwa 600 Plätzen zu errichten. Vor etwa zwei Jahren stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei dem vorgesehenen Grundstück um ein sehr wertvolles Biotop handelt.

(Pressemitteilung der BBL)

Das Gelände besteht aus einer artenreichen Magerwiese, Auenland und einer Vielzahl seltener Pflanzen. Das fachlich zuständige Landesamt LANUV hatte nach einer gründlichen Untersuchung vorgeschlagen, das gut 6 ha große Areal als Naturschutzgebiet auszuweisen. Dieses Ergebnis wurde auch im Rat präsentiert. Anfang des Jahres hat der Investor seine Pläne aufgegeben. Und am 30. Juni hat der Rat endlich beschlossen – wie von der BBL schon lange gefordert – den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzuheben. Das ist ein erster Schritt zum Schutz des Gebietes.

Für diese Ratssitzung hatten alle 8 Ratsmitglieder von BBL, Grünen, FDP und Linken gemeinsam auch den Antrag gestellt, den Bürgermeister zu beauftragen, bei den zuständigen Stellen die Ausweisung dieser Fläche als Naturschutzgebiet zu beantragen, wie vom LANUV vorgeschlagen. „Damit würde ein wesentlicher Beitrag für die nachhaltige Sicherung dieser Fläche für den Naturschutz und für ihre geeignete Pflege geleistet. Die Fläche könnte dann sinnvoll in die Tourismusangebote im Briloner Süden eingebunden werden, ohne ihren Bestand zu gefährden.“ Ratsmitglied Annette Loos (BBL) erläuterte den Antrag in der Ratssitzung und wies dabei auch darauf hin, dass ein Naturschutzgebiet einen viel höheren Schutz bedeutet als ein Biotop. Denn in einem Biotop können viele Ausnahmen zugelassen werden, z.B. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.

Gleichzeitig würde ein solches Naturschutzgebiet gute Gelegenheiten für die Verwendung von Ersatzgeldern bieten. Diese Gelder fallen z.B. bei der Errichtung von Windenergieanlagen an. Bisher konnten etwa 2 Mio Euro, die im Stadtgebiet Brilon u.a. von Windkraftbetreibern gezahlt wurden, nicht für Naturschutzmaßnahmen im Stadtgebiet eingesetzt werden. Stattdessen droht, dass diese Gelder nun in anderen Städten und Gemeinden verwendet werden.

Bürgermeister, CDU und SPD lehnten den von vier Parteien bzw. Fraktionen gestellten Antrag jedoch ab. Sie wollten keine weiteren „Auflagen“ haben.

Diese Entscheidung stößt bei den Antragstellern auf völliges Unverständnis und Enttäuschung. Frauke Müthing, Fraktionssprecherin der BBL, wies nach der Ratssitzung auf das am 29. April veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin. Daraus ergibt sich auch für die Kommunen eine Verpflichtung, mehr für den Klimaschutz zu tun. Lisa Brom, Fraktionssprecherin der Grünen Ratsfraktion, erklärte zu der Entscheidung des Rates, sie fände „es sehr bedauerlich, dass CDU und SPD dem Naturschutz leider nicht das nötige Gewicht beimessen.“

GRÜNE/BBL: Ergebnisse der Fraktionssitzung am 14. April zum geplanten Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg

Sitzung mit Corona-Abstand (Foto: BBL)

In einer gemeinsamen Fraktionssitzung haben sich BBL und Briloner Grüne bei Experten über die Voraussetzungen und Folgen des bei Brilon und Marsberg geplanten Vogelschutzgebietes (VSG) informiert.

(Pressemitteilung Briloner Bürgerliste)

Als Gesprächspartner standen Johannes Schröder (Vorsitzender des Naturschutzbeirats und Vorstandsmitglied des VNV) und Werner Schubert (Leiter der Biologischen Station des HSK) zur Verfügung. Nach einem einleitenden Vortrag beantworteten sie in der Diskussion zahlreiche Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, In die Diskussion wurden auch vor der Veranstaltung von Bürgerinnen und Bürgern gestellte Fragen eingebracht.

NRW ist keineswegs führend bei der Ausweisung von VSG, denn nur 4,9% der Landesfläche wurden bisher in NRW als VSG ausgewiesen. Im Bundesdurchschnitt sind es dagegen 11,5%, also mehr als das Doppelte.

Insgesamt gibt es in NRW bisher 28 VSG. Die größten VSG in der näheren Umgebung sind Medebacher Bucht und Hellwegbörde, ein kleines die Bruchhauser Steine. Im HSK gibt es bisher 4 VSG.

Vogelschutzgebiete in NRW (Bildquelle: LANUV)

Der VNV hatte seit 2017 detaillierte Beobachtungen und Kartierungen im Kreisgebiet des HSK vorgenommen. Der VNV verfügt über ausgewiesene ornithologische Experten, mit langjähriger Erfahrung, die auch von anderen Institutionen angefragt werden.

Dabei ergab sich, dass das untersuchte Gebiet bei Brilon und Marsberg für die besonders geschützten Arten Grauspecht, Raubwürger und Neuntöter zu den fünf wichtigsten Gebieten in NRW gehört.

Z.B. wurden 16 Raubwürger-Brutpaare festgestellt; das sind zwischen ein Drittel und der Hälfte des gesamten Bestandes in NRW.

Das LANUV als zuständiges Landesamt hat die Angaben des VNV überprüft. Daraus ergab sich der Vorschlag, ein neues VSG mit einer Größe von 120 km2 auszuweisen. Diese Fläche umfasst vor allem Wälder und Naturschutzgebiete. Nach Ansicht des VNV ist das vorgesehene Gebiet sogar zu klein, weil es nur einen zu geringen Anteil der Brutpaare der geschützten Vogelarten enthält, z.B. beim Neuntöter weniger als die Hälfte.

Wertgebende Vogelarten (Bildquelle: LANUV)

Hauptziel eines VSG ist es, die besonders geschützten Vogelarten zu erhalten; es besteht ein „Verschlechterungsverbot“. Dies bedeutet, dass für die wertgebenden und schützenswerten Arten ein positiver Erhaltungszustand erreicht werden soll.

Ein VSG stellt zudem einen prioritären Raum für Fördermaßnahmen dar. So werden Naturschutzgroßprojekte des Bundes vor allem in VSG realisiert, wie z.B. in der Medebacher Bucht geschehen.

Derzeit handelt es sich das vom LANUV ausgewiesene Gebiet bereits um ein sog. „faktisches“ VSG, wegen der zahlreichen dort festgestellten schützenswerten Vogelarten. Hier gilt daher eine Veränderungssperre. Diese ist strenger als die Einschränkungen nach der erfolgten offiziellen Ausweisung als VSG.

Den Landwirten steht es frei, die Bewirtschaftung ihrer Flächen an das VSG anzupassen. Wenn sie sich zur Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages entschließen, erhalten sie Fördermittel. Falls sie wie bisher weiterwirtschaften wollen, ist dies ebenso zulässig, allerdings ohne Erhalt von Fördergeldern,. Die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen liegen weitgehend bereits in Naturschutzgebiet (NSG). Für sie gibt es durch die Ausweisung des VSG mehr Fördermöglichkeiten (Ackerlandstreifen und Grünlandförderung), jedoch keine weiteren Einschränkungen.

Anders ist die Situation für die Forstwirtschaft, für die kaum Fördermöglichkeiten bestehen, wenn es sich nicht gleichzeitig um ein Naturschutzgebiet (NSG) handelt. Für die Wiederaufforstung unserer Wälder bestehen allerdings auch keine weitergehenden Einschränkungen durch die Ausweisung zum VSG.

Die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) ist in einem VSG grundsätzlich nicht zulässig. Für vorhandene Anlagen gilt allerdings ein Bestandsschutz. Für ein Repowering müsste ein neuer Genehmigungsantrag gestellt werden.

Für Bauvorhaben im Außenbereich innerhalb eines ausgewiesenen VSG ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich. Während der Zeit des „faktischen VSG“ ist dies allerdings noch nicht möglich.

An der für die B7n, von der Briloner CDU und SPD favorisierten (nördlich gelegenen) Variante 1 wurden mehrere besonders geschützte Brutpaare gezählt. Daher ist diese Variante nicht realisierbar. Diese Feststellung hatte die Landesstraßenbauverwaltung allerdings schon vor Beginn der Diskussion über das VSG getroffen und Variante 1 damit bereits vorher schon für nicht in Betracht kommend beurteilt.

Weitere Beratungen über die Stellungnahme zum VSG werden am 4. Mai im Naturschutzbeirat des HSK sowie am 6. Mai und am 2. Juni im Umweltausschuss des HSK erfolgen. Die Städte Brilon und Marsberg haben eine Anwaltskanzlei beauftragt. Sie soll offensichtlich die Städte beraten, wie sich das VSG verhindern lässt. Dieses Vorhaben erscheint nach den Ausführungen der Referenten aber weder sinnvoll noch aussichtsreich.

Brilon/Marsberg: BBL und Grüne informieren sich über geplantes Vogelschutzgebiet.

In unserem BriefkastenIm Raum Brilon/Marsberg soll ein neues europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden. Dies haben das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und die Bezirksregierung Arnsberg angekündigt. Es wäre nach der Medebacher Bucht das zweite großflächige Vogelschutzgebiet im Altkreis Brilon. Derzeit läuft das Anhörungsverfahren für den Hochsauerlandkreis und die Gemeinden.

(Pressemitteilung Briloner Bürgerliste)

Die Ratsfraktionen der Briloner Bürger-Liste (BBL) und von Bündnis 90/Die Grünen wollen sich am Mittwoch, 14. April, in einer gemeinsamen Fraktionssitzung über die Voraussetzungen und Folgen des Vogelschutzgebietes informieren.

Als Experten stehen dann der Vorsitzende des Naturschutzbeirats im HSK, Johannes Schröder, und der Leiter der Biologischen Station im HSK, Werner Schubert, zum Gespräch zur Verfügung. Zur Teilnahme eingeladen sind auch die Rats- und Ausschussmitglieder von FDP und Die Linke.

Wegen der Corona-Pandemie ist die Veranstaltung leider nicht öffentlich durchführbar. Auch ein Live-Stream ist wegen der fehlenden technischen Voraussetzungen im Briloner Bürgerzentrum Kolpinghaus nicht möglich.

Die Fraktionen sammeln aber gerne Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, um sie mit in das Fachgespräch einzubringen. Interessenten schreiben bitte per Mail an fraktion@briloner-buergerliste.de oder an info@gruene-brilon.de oder melden sich telefonisch unter 0157-73888051.

Nachrichten können auch über die Facebook- und Instagramseiten der beiden Fraktionen gesendet werden. Nach der Veranstaltung erhalten die Fragesteller*innen eine inhaltliche Rückmeldung. Außerdem werden die Veranstalter einen Bericht veröffentlichen.

Auf Twitter wird die Veranstaltung unter dem Hashtag #VSG1404 begleitet.

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Anmerkung:
Informationen zu den Planungen für das Europäische Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ gibt es auch hier:
https://www.bra.nrw.de/umwelt-gesundheit-arbeitsschutz/umwelt/landschaft-und-fischerei/anhoerungsverfahren-zur-meldung-des-europaeischen-vogelschutzgebietes-diemel-und-hoppecketal-mit

Im Wortlaut: Anträge der Briloner Bürgerliste für die Ratssitzung am 5. November 2020

Pressemitteilung der Briloner Bürgerliste

Sehr geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder,
sehr geehrte Medienvertreter,
heute fand die konstituierende Sitzung der BBL-Fraktion in der neuen Wahlperiode statt. Dabei ging es auch um die Vorbereitung der Sitzung des Rates am 05.11.2020.

Mit großem Erstaunen nahmen die Mitglieder der BBL-Fraktion zur Kenntnis, dass die vom Bürgermeister versandten Sitzungsunterlagen unvollständig sind. Denn die von der BBL eingebrachten Anträge [s.u.] stehen zwar auf der Tagesordnung, aber in den Unterlagen sind die Texte der Anträge nicht enthalten. Zwar wurden diese Anträge anscheinend vorab an einige Ratsmitglieder versandt, aber nicht an alle. Und auch den Medienvertretern liegen sie nicht vor.

Daher übersendet Ihnen die Fraktionsgeschäftsstelle anliegend die aktuellen Anträge der BBL-Ratsfraktion. Sie wurden noch von der „alten“ Ratsfraktion gestellt, die „neue“ Ratsfraktion hat diese Anträge aber in ihrer heutigen Sitzung übernommen.

Der BBL-Fraktion geht es bei ihren Anträgen vor allem um folgende Ziele:

  • Es soll ein neuer Ausschuss für den sehr wichtigen Themenbereich der Nachhaltigkeit eingerichtet werden, der sich auch um alle anderen Umweltaufgaben kümmert.
  • Die bisher nicht in den Beschreibungen der Zuständigkeiten der Ausschüsse genannten Themen
    – Digitalisierung
    – Demographischer Wandel
    – ÖPNV
    – Radfahrkonzepte
    – Medizinische Versorgung
    – Inklusion und Integration
    – Soziale Leistungen als sog. Delegationskommune
    sollen ausdrücklich erwähnt werden.
  • Aus nur einer einzigen Person bestehende Gesellschafterversammlungen soll es in den städtischen Gesellschaften nicht mehr geben, erst recht nicht mit Besetzung durch den Geschäftsführer der betreffenden Gesellschaft.
  • Der Aufsichtsrat des Städt. Krankenhauses Maria-Hilf soll auf eine breitere fachliche Basis gestellt werden.
  • Die Zahl der ehrenamtlichen Bürgermeister soll reduziert werden, da sie in den letzten Jahren vom hauptamtlichen Bürgermeister nicht angemessen in die Aufgaben einbezogen wurden.
  • Der Hauptausschuss soll stärker in die Besetzung von Führungspositionen im Rathaus einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionsgeschäftsführer

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Anlage: Antrag-Gremien-20201021

Pressemitteilung der BBL: Entscheidungsgrundlagen über Sanierung des Schulzentrums bisher unzureichend

Der Rat der Stadt Brilon muss entscheiden, ob entweder eine Schadstoffsanierung des Schulzentrums und außerdem ein Anbau mit 9 Fachräumen und 4 Klassenräumen, oder ob ein vollständiger oder teilweiser Abriß der belasteten Schulgebäude mit anschließendem Neubau erfolgen soll. Zunächst sollte die Neubauvariante keine Rolle spielen. Auf Antrag der Briloner Bürgerliste (BBL) hat der Rat aber am 29.04.2020 beschlossen, dass eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben wird.

(Pressemitteilung der Briloner Bürgerliste)

Deren Ergebnis soll nun in der Sitzung des Rates am 24.09.2020 vorgestellt werden, nach fast 5 Monaten. Die BBL-Fraktion hat ihr die erst am 15.09. von der Stadtverwaltung zugeleitete Studie und außerdem den aktuellen Bericht über die PCB-Sanierung ausgewertet. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorliegenden Informationen nicht für eine Entscheidung ausreichen.

So wurden viele realistische Varianten bisher überhaupt nicht betrachtet, wie z.B. ein Neubau auf einer freien Fläche neben dem bestehenden Schulgebäude und der anschließende Abriß des Altbaus. So könnten mehr als 9 Mio Euro Mietkosten für Schulcontainer gespart werden, die sonst während des Neubaus angemietet werden sollen.

Auch weitere wichtige Informationen im Zusammenhang mit einer Sanierung fehlen noch, z.B. zu möglicher Förderung durch Bund und/oder Land NRW.

Die BBL beantragt daher eine Vertagung der Entscheidung um einige Wochen. In der Zwischenzeit sollen von Bürgermeister und Stadtverwaltung die offenen Fragen geklärt werden, die die BBL in einem Fragenkatalog zusammen gefasst hat. Es geht immerhin um eine Investition von mindestens 20 Mio Euro.

Der vollständige Text des Änderungsantrags der BBL ist als Anlage (s.u.) beigefügt.

Die Sitzungsvorlage des Bürgermeisters findet sich hier:
https://sessionnet.krz.de/brilon/bi/vo0050.asp?__kvonr=1012138

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Anlage:

ÄnderungsAntragRat-Schulzentrum-20200921-2

Briloner Rentnerin klagt beim Sozialgericht erfolgreich gegen den Bürgermeister

Pressemitteilung der SBL-Kreistagsfraktion und der BBL-Ratsfraktion zur erfolgreichen Klage einer Briloner Rentnerin gegen den Bürgermeister der Stadt Brilon.

Einer 82jährigen Rentnerin aus Brilon müssen von der Stadt Brilon nun erhebliche Beträge für die Kosten ihrer Unterkunft nachgezahlt werden.

Derzeit lässt ihr der Bürgermeister der Stadt Brilon pro Monat 45,50 Euro von der Grundsicherung abziehen, weil die Kosten für ihre Wohnung angeblich unangemessen hoch sind. Die alleinstehende Seniorin bezieht eine Monatsrente von etwa 700 Euro monatlich. Weil dies für ihren Lebensunterhalt und die Wohnung nicht ausreicht, bekommt sie außerdem aufstockende Leistungen vom Sozialamt. Bei der Klägerin kommt hinzu, dass sie schwerbehindert ist und auf eine ebenerdige Wohnung im Stadtzentrum mit stufenfreier Dusche angewiesen ist.

Bereits am 19. Februar 2016 hatte die Klägerin in der 1. Instanz beim Sozialgericht Dortmund gewonnen. Doch der Hochsauerlandkreis, der das Verfahren für die Stadt Brilon führt, ging in die Berufung. Mehr als 3 Jahre dauerte es, bis am 21. Februar 2019 beim Landessozialgericht in Essen über die Berufung verhandelt werden sollte. Einen Tag vor der Verhandlung schlug der Hochsauerlandkreis eine Regelung zur Nachzahlung von Unterkunftskosten vor, so dass dadurch seine Berufung und das Verfahren erledigt sind.

Die Höchstbeträge für die Unterkunftskosten der Grundsicherungsempfänger werden bisher nach einem Konzept berechnet, das eine Hamburger Firma im Auftrag des Hochsauerlandkreises erstellt hatte. Von Anfang an hielten die SBL-Kreistagsfraktion und die BBL-Ratsfraktion dieses Konzept für rechtswidrig. Dies vor allem deswegen, weil in dem Konzept ein „Wohnungsmarkttyp“ gebildet worden war, der aus Brilon, Marsberg, Olsberg, Hallenberg, Medebach, Eslohe und Bestwig bestand. Für die Kernstadt Brilon wurden also nur dieselben geringeren Miethöhen anerkannt wie z.B. in Hallenberg-Liesen, in Medebach-Titmaringhausen, in Eslohe-Cobbenrode oder in Bestwig-Ramsbeck. Das sind z.B. für alleinstehende Personen 231 Euro Kaltmiete pro Monat.

Das Zusammenfassen räumlich weit voneinander entfernter Orte zu „Wohnungsmarkttypen“ hat nun auch das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen am 30. Januar 2019 für rechtswidrig erklärt.

SBL- und BBL-Fraktion hatten das Sozialgerichtsverfahren der Briloner Rentnerin von Anfang an begleitet. Parallel im Kreistag und Stadtrat eingereichte Anträge zur Änderung des Unterkunftskostenkonzepts blieben bisher ohne Erfolg, weil CDU/SPD sich anscheinend nicht für die Ungerechtigkeiten interessierten.

Durch das für die Klägerin erfolgreiche Ergebnis des Gerichtsverfahrens wird nun deutlich, dass viele Bescheide, mit denen namens des Briloner Bürgermeisters Unterkunftskosten gekürzt werden, rechtswidrig sein könnten.