Bremsenfallen versprechen laut Herstellern Abhilfe gegen Pferdebremsen. Sie werden seit 10 bis 15 Jahren vermehrt eingesetzt, um vor allem Reiter und Pferde zu schützen. Doch locken die Fallen auch andere Insekten an und tragen so zum Insektensterben bei.
(Pressemitteilung HSK)
Im Rahmen einer Studie der Universität Bielefeld wurde die Zusammensetzung der in Bremsenfallen gefangen Arten untersucht. Von 53.000 Tieren waren nur 2.022 Bremsen gefangen worden (unter 4 Prozent). Pferdebremsen wurden nicht gefangen.
Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass per Erlass der Einsatz von Bremsenfallen innerhalb von FFH- oder Naturschutzgebieten, Nationalparks oder gesetzlich geschützten Biotopen verboten ist. In anderen Gebieten ist der Einsatz von Bremsenfallen auf die Zeit vom 1. Juni bis zum 15. September zu beschränken.
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Ein Investor hatte geplant, am „Kahlen Hohl“ in Gudenhagen eine Siedlung mit etwas mehr als 20 Häusern und einer Gastronomie mit etwa 600 Plätzen zu errichten. Vor etwa zwei Jahren stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei dem vorgesehenen Grundstück um ein sehr wertvolles Biotop handelt.
(Pressemitteilung der BBL)
Das Gelände besteht aus einer artenreichen Magerwiese, Auenland und einer Vielzahl seltener Pflanzen. Das fachlich zuständige Landesamt LANUV hatte nach einer gründlichen Untersuchung vorgeschlagen, das gut 6 ha große Areal als Naturschutzgebiet auszuweisen. Dieses Ergebnis wurde auch im Rat präsentiert. Anfang des Jahres hat der Investor seine Pläne aufgegeben. Und am 30. Juni hat der Rat endlich beschlossen – wie von der BBL schon lange gefordert – den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzuheben. Das ist ein erster Schritt zum Schutz des Gebietes.
Für diese Ratssitzung hatten alle 8 Ratsmitglieder von BBL, Grünen, FDP und Linken gemeinsam auch den Antrag gestellt, den Bürgermeister zu beauftragen, bei den zuständigen Stellen die Ausweisung dieser Fläche als Naturschutzgebiet zu beantragen, wie vom LANUV vorgeschlagen. „Damit würde ein wesentlicher Beitrag für die nachhaltige Sicherung dieser Fläche für den Naturschutz und für ihre geeignete Pflege geleistet. Die Fläche könnte dann sinnvoll in die Tourismusangebote im Briloner Süden eingebunden werden, ohne ihren Bestand zu gefährden.“ Ratsmitglied Annette Loos (BBL) erläuterte den Antrag in der Ratssitzung und wies dabei auch darauf hin, dass ein Naturschutzgebiet einen viel höheren Schutz bedeutet als ein Biotop. Denn in einem Biotop können viele Ausnahmen zugelassen werden, z.B. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.
Gleichzeitig würde ein solches Naturschutzgebiet gute Gelegenheiten für die Verwendung von Ersatzgeldern bieten. Diese Gelder fallen z.B. bei der Errichtung von Windenergieanlagen an. Bisher konnten etwa 2 Mio Euro, die im Stadtgebiet Brilon u.a. von Windkraftbetreibern gezahlt wurden, nicht für Naturschutzmaßnahmen im Stadtgebiet eingesetzt werden. Stattdessen droht, dass diese Gelder nun in anderen Städten und Gemeinden verwendet werden.
Bürgermeister, CDU und SPD lehnten den von vier Parteien bzw. Fraktionen gestellten Antrag jedoch ab. Sie wollten keine weiteren „Auflagen“ haben.
Diese Entscheidung stößt bei den Antragstellern auf völliges Unverständnis und Enttäuschung. Frauke Müthing, Fraktionssprecherin der BBL, wies nach der Ratssitzung auf das am 29. April veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin. Daraus ergibt sich auch für die Kommunen eine Verpflichtung, mehr für den Klimaschutz zu tun. Lisa Brom, Fraktionssprecherin der Grünen Ratsfraktion, erklärte zu der Entscheidung des Rates, sie fände „es sehr bedauerlich, dass CDU und SPD dem Naturschutz leider nicht das nötige Gewicht beimessen.“
Bekanntlich hatte ein Investor (der auch Mitglied des Vorstandes der CDU Brilon ist) beabsichtigt, auf einer bisher im Eigentum der Stadt Brilon stehenden Fläche im Briloner Süden eine Siedlung zu errichten.
Sie sollte auch etwas über 20 Häusern bestehen und außerdem eine Gastronomie mit etwa 600 Plätzen enthalten. Nach offizieller Zweckbestimmung sollte es sich um ein Feriendorf handeln. Das Problem: Es handelt sich um eine Magerwiese mit außerordentlicher Artenvielfalt. Sie soll nach den Feststellungen des für Naturschutz zuständigen Landesamtes (LANUV) als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Trotzdem hatten die Stadt Brilon und Hochsauerlandkreis bisher das Projekt unterstützt. Nun hat der Investor aber seine Pläne geändert und will auf einem anderen Grundstück Ferienhäuser errichten, neben dem Briloner Campingplatz.
Dazu schreibt der “Verein Naturschutzgebiet Gudenhagen-Petersborn” in einer Pressemitteilung:
“Seit Beginn der öffentlichen Beteiligung vor mehr als 5 Jahren haben die Bewohner*innen von Gudenhagen-Petersborn immer darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Fläche „Am Kahlen Hohl“ für eine Bebauung nicht geeignet und insgesamt mit ca. 600 Gastronomieplätzen viel zu groß dimensioniert ist. Mehrfach wurden Stadt und Investor auf den Versammlungen der Bewohner*innen von Anwesenden auch die Fläche vorgeschlagen, auf der die Bebauung jetzt realisiert werden soll.
Jetzt endlich haben Stadt und Investor dies erkannt, nachdem sie sich jahrelang gegen die Suche nach Alternativen gesperrt haben.
Wie dringlich ein aktives Handeln für Artenvielfalt ist, zeigt der beschleunigte Rückgang der Biodiversität in den letzten Jahren. Es geht um das Überleben von uns allen in vielen weiteren Generationen, das auf dem Spiel steht. Die rasante Verbreitung des Borkenkäfers, dem die Wälder ganzer Bergkuppen im HSK zum Opfer fallen, ist ein weiteres sichtbares Zeichen dafür, dass wir dringend handeln müssen.
All dies hat weder beim Investor noch bei den Verantwortlichen der Ratsmehrheit von CDU und SPD Gehör gefunden.
Im Gegenteil, wie der Artikel der WP vom 24.4. zeigt, haben Verwaltung und Rat der Stadt schon seit 2019 wissentlich gegen die Landesentwicklung- und Regionalplanung für den HSK verstoßen, der den Poppenberg als „Siedlungsbereich für Freizeitwohnen“ ausweist.
Der Stadtrat hat gegen diese gesetzlichen Vorgaben entsprechende Beschlüsse gefasst, obwohl er, wie der WP zu entnehmen ist, vom Ortsvorsteher von Gudenhagen-Petersborn darauf hingewiesen wurde.
So sehr wir uns alle freuen, dass unser Ziel die Zerstörung des schützenswerten Biotops durch die Bebauung mit der Ferienanlage gestoppt wurde u.a. durch unsere Petition, die von 698 Briloner*innen unterschrieben wurde, so sehr sind wir leider noch nicht am Ende unserer Bemühungen angekommen:
Der Stadtrat muss den Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom „schützenswerten Biotop“ zurückziehen. Dieser Antrag wurde von der Stadt bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt um das Gelände bebauen zu können. Der angebotene notwenige Ausgleich von Seiten der Stadt für die Zerstörung der Fläche war die sog. „Sodenverpflanzung“ von 20.000 qm.
Die Stadt Brilon muss den Bebauungsplan für das schützenswerte Biotop „Am Kahlen Hohl“ zurückziehen und sämtliche vorbereitenden Maßnahmen (incl. einer geplanten Straße auf der Biotopfläche) unverzüglich einzustellen. Nach wie vor plant die Stadt die Bebauung der Fläche.
Die Stadt Brilon muss bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragen die Fläche „Östlich Am kahlen Hohl“ unter Naturschutz zu stellen. Mit Schreiben vom 15.4.2021 an den Naturschutzverein Gudenhagen-Petersborn stellt der Regierungspräsident fest, dass das schützenswerte Biotop „naturschutzwürdig ist und den Qualitäten eines (kleinräumigen) Naturschutzgebietes entspricht“. Dies hat das Gutachten des LANUV auch empfohlen.
Die Stadt Brilon muss den Pachtvertrag mit dem Investor veröffentlichen und die Fläche dem Investor schnellstmöglich entziehen und dem Verein Naturschutzgebiet Gudenhagen-Petersborn zur Pflege übergeben. Die Stadt Brilon hat mit dem Investor einen Pachtvertrag über die Fläche „Östlich am Kahlen Hohl“ abgeschlossen, die dieser in seine neue Planung „einbeziehen“ will (WP vom 24.4.). Der Investor hat in der Vergangenheit an keiner Stelle gezeigt, dass ihn der Schutz der Fläche interessiert. Im Gegenteil Im Winter haben Drifter die Fläche verwüstet, weil der Investor versäumt hat die Fläche zu sichern.”
Nun sind die Stadt Brilon und die Untere Naturschutzbehörde gefordert. Sie ist ein Amt der Kreisverwaltung.
Hochsauerlandkreis. Bremsen sind blutsaugende Insekten, die zwischen Juni und September an schwülen Tagen besonders aktiv sind. Landwirte und Pferdehalter nutzen daher seit einigen Jahren vermehrt sogenannte Bremsenfallen auf ihren Weiden.
(Pressemitteilung HSK)
Diese bestehen aus einem schwarzen Ball, der sich in der Sonne aufheizt und so Bremsen anlockt. Mit einer trichterförmigen Vorrichtung werden die Insekten in ein Fanggefäß geleitet, indem sie verenden.
Eine aktuelle Studie, in der die Selektivität dieser Fallen untersucht wurde, zeigt, dass in die Bremsenfallen auch weitere Insektenarten wie Fliegen, Wildbienen und Schmetterlinge geraten.
Unter Berücksichtigung der Untersuchungen, unter Abwägung der Interessen der Pferdehalter und der artenschutzrechtlichen Belange appelliert die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises: Bremsenfallen sollten nicht innerhalb eines Europäischen Schutzgebietes (FFH-Gebiet), Naturschutzgebietes oder gesetzlich geschützten Biotops aufgestellt werden, da dort deren Einsatz grundsätzlich als Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu werten ist. In diesen Schutzgebietskulissen kommen u.a. die besonders geschützten Arten wie Schmetterlinge oder Wildbienen vor.
Außerhalb der Schutzgebiete sind die Fallen nur in der Hauptflugzeit der Bremsen in den Monaten Juni bis Mitte September zulässig.
Winterberg hat neben vielen anderen Superlativen jetzt auch die höchstgelegene Baustelle Nordrhein-Westfalens zu bieten. Was passiert dort oben? Schreibfaul poste ich das Schild am Bauzaun:
Im November wird das Naturschutzgebiet als „Refugiallebensraum für die Tier- und Pflanzenarten der Offenlandlebensräume“ wieder gerade gerückt sein:
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