Bekanntlich hatte ein Investor (der auch Mitglied des Vorstandes der CDU Brilon ist) beabsichtigt, auf einer bisher im Eigentum der Stadt Brilon stehenden Fläche im Briloner Süden eine Siedlung zu errichten.
(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)
Sie sollte auch etwas über 20 Häusern bestehen und außerdem eine Gastronomie mit etwa 600 Plätzen enthalten. Nach offizieller Zweckbestimmung sollte es sich um ein Feriendorf handeln. Das Problem: Es handelt sich um eine Magerwiese mit außerordentlicher Artenvielfalt. Sie soll nach den Feststellungen des für Naturschutz zuständigen Landesamtes (LANUV) als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Trotzdem hatten die Stadt Brilon und Hochsauerlandkreis bisher das Projekt unterstützt. Nun hat der Investor aber seine Pläne geändert und will auf einem anderen Grundstück Ferienhäuser errichten, neben dem Briloner Campingplatz.
Dazu schreibt der “Verein Naturschutzgebiet Gudenhagen-Petersborn” in einer Pressemitteilung:
“Seit Beginn der öffentlichen Beteiligung vor mehr als 5 Jahren haben die Bewohner*innen von Gudenhagen-Petersborn immer darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Fläche „Am Kahlen Hohl“ für eine Bebauung nicht geeignet und insgesamt mit ca. 600 Gastronomieplätzen viel zu groß dimensioniert ist. Mehrfach wurden Stadt und Investor auf den Versammlungen der Bewohner*innen von Anwesenden auch die Fläche vorgeschlagen, auf der die Bebauung jetzt realisiert werden soll.
Jetzt endlich haben Stadt und Investor dies erkannt, nachdem sie sich jahrelang gegen die Suche nach Alternativen gesperrt haben.
Wie dringlich ein aktives Handeln für Artenvielfalt ist, zeigt der beschleunigte Rückgang der Biodiversität in den letzten Jahren. Es geht um das Überleben von uns allen in vielen weiteren Generationen, das auf dem Spiel steht. Die rasante Verbreitung des Borkenkäfers, dem die Wälder ganzer Bergkuppen im HSK zum Opfer fallen, ist ein weiteres sichtbares Zeichen dafür, dass wir dringend handeln müssen.
All dies hat weder beim Investor noch bei den Verantwortlichen der Ratsmehrheit von CDU und SPD Gehör gefunden.
Im Gegenteil, wie der Artikel der WP vom 24.4. zeigt, haben Verwaltung und Rat der Stadt schon seit 2019 wissentlich gegen die Landesentwicklung- und Regionalplanung für den HSK verstoßen, der den Poppenberg als „Siedlungsbereich für Freizeitwohnen“ ausweist.
Der Stadtrat hat gegen diese gesetzlichen Vorgaben entsprechende Beschlüsse gefasst, obwohl er, wie der WP zu entnehmen ist, vom Ortsvorsteher von Gudenhagen-Petersborn darauf hingewiesen wurde.
So sehr wir uns alle freuen, dass unser Ziel die Zerstörung des schützenswerten Biotops durch die Bebauung mit der Ferienanlage gestoppt wurde u.a. durch unsere Petition, die von 698 Briloner*innen unterschrieben wurde, so sehr sind wir leider noch nicht am Ende unserer Bemühungen angekommen:
- Der Stadtrat muss den Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom „schützenswerten Biotop“ zurückziehen. Dieser Antrag wurde von der Stadt bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt um das Gelände bebauen zu können. Der angebotene notwenige Ausgleich von Seiten der Stadt für die Zerstörung der Fläche war die sog. „Sodenverpflanzung“ von 20.000 qm.
- Die Stadt Brilon muss den Bebauungsplan für das schützenswerte Biotop „Am Kahlen Hohl“ zurückziehen und sämtliche vorbereitenden Maßnahmen (incl. einer geplanten Straße auf der Biotopfläche) unverzüglich einzustellen. Nach wie vor plant die Stadt die Bebauung der Fläche.
- Die Stadt Brilon muss bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragen die Fläche „Östlich Am kahlen Hohl“ unter Naturschutz zu stellen. Mit Schreiben vom 15.4.2021 an den Naturschutzverein Gudenhagen-Petersborn stellt der Regierungspräsident fest, dass das schützenswerte Biotop „naturschutzwürdig ist und den Qualitäten eines (kleinräumigen) Naturschutzgebietes entspricht“. Dies hat das Gutachten des LANUV auch empfohlen.
- Die Stadt Brilon muss den Pachtvertrag mit dem Investor veröffentlichen und die Fläche dem Investor schnellstmöglich entziehen und dem Verein Naturschutzgebiet Gudenhagen-Petersborn zur Pflege übergeben. Die Stadt Brilon hat mit dem Investor einen Pachtvertrag über die Fläche „Östlich am Kahlen Hohl“ abgeschlossen, die dieser in seine neue Planung „einbeziehen“ will (WP vom 24.4.). Der Investor hat in der Vergangenheit an keiner Stelle gezeigt, dass ihn der Schutz der Fläche interessiert. Im Gegenteil Im Winter haben Drifter die Fläche verwüstet, weil der Investor versäumt hat die Fläche zu sichern.”
Nun sind die Stadt Brilon und die Untere Naturschutzbehörde gefordert. Sie ist ein Amt der Kreisverwaltung.