Öffentliche Beteiligung: Windenergieanlage in Brilon – Madfeld

Auf der A7 Richtung Hannover. Fahren, gucken, denken. (archivfoto: zoom)

Die Firma WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG hat die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im Stadtgebiet Brilon in der Gemarkung Alme beantragt.

(Pressemitteilung HSK)

Die Unterlagen für den Antrag der WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG liegen in der Zeit von Donnerstag, 17. Juni, bis Montag, 19. Juli, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

  • Stadtverwaltung Brilon, Zimmer 33, Amt Markt 1, 59929 Brilon (Tel.: 02961/794-150 )
  • Stadtverwaltung Bad Wünnenberg, Zimmer 02, Kirchstraße 10, 33181 Bad Wünnenberg (Tel.: 02953/709-63)
  • Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon Tel.: 02961/94-3155)

Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Weiterhin ist der Genehmigungsantrag auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/startseite abrufbar.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich Donnerstag, 19. August 2021, schriftlich oder elektronisch erhoben werden.