Aufbruch in eine grüne und lebenswerte Zukunft, oder – statt Politikwechsel – weiter blindes Vertrauen in ewig gestrige Blockierer und Bremser?

Mais-Monokultur im Sauerland nahe Stockhausen (Foto: Karl Josef Knoppik)

Die Grünen legen ausgerechnet im Wahljahr mit ihrer frisch gekürten Kanzlerkandidatin einen fulminanten Fehlstart hin. Annalena Baerbock stand im Kreuzfeuer der Kritik, nachdem bekanntgeworden war, daß sie Nebeneinkünfte bzw. Sonderzahlungen in Höhe von 25.000,– € nicht an die Bundestagsverwaltung gemeldet und sich darüber hinaus Weihnachtsgeld selber genehmigt hat. Ihr Lebenslauf weist Ungereimtheiten auf. Und ihr neues Buch enthält Plagiate (Quellenangaben fehlten), die allerdings von Experten als nicht so gravierend eingestuft wurden.

Wie dem auch sei: Wer Bundeskanzlerin werden will und gegenüber anderen die Moralkeule schwingt, kann sich solche Patzer nicht leisten. An diesen Fakten gibt es nichts zu beschönigen.

Die Kandidatur steht unter keinem guten Stern. Ob man besser Robert Habeck als Spitzenkandidat ins Rennen geschickt hätte, darüber kann man spekulieren. Nach einer n-tv-Umfrage vom 3. Juli sprach sich eine Mehrheit für den Co-Vorsitzenden aus. Anscheinend haben sich bei den Grünen diejenigen Kräfte durchgesetzt, die partout eine Frau nominieren wollten. Das könnte sich allerdings als folgenschwerer Irrtum erweisen. Trotzdem: Annalena Baerbock ist mit großer Mehrheit gewählt worden; und schließlich geht es ja auch um die Partei als Ganzes. Robert Habeck bleibt ein politisches Schwergewicht bei den Grünen, die momentan in Umfragen wieder bei 20 Prozent liegen (Stand 30.7.21).

Die Sozialdemokraten verharren indes um die 15 bis 16 Prozent. Sie verlieren immer mehr Anhänger und Wähler, eine Volkspartei ohne Volk. Die Sozis haben kein Thema, mit dem man die Partei identifizieren könnte. Und so dachten sie sich, versuchen wir es mal mit der Ökologie. Nur: Dieses Thema ist schon seit Jahrzehnten quasi urheberrechtlich geschützt; es fällt in die Kernkompetenz der Grünen. Die Leute wählen doch lieber das Original. Schön wäre es, wenn die SPD den Umweltschutz so ernst nehmen würde, wie gegen Ende der 70er und zu Beginn der 80er Jahre, als Persönlichkeiten wie Dr. Erhard Eppler, der ökologische Protagonist der SPD, den Kurs der Sozis bestimmten.

Seit Ende der Ära Schröder beobachten wir eine Verzwergung der Sozialdemokratischen Partei. Scholz ist der einzige, einer breiten Mehrheit zu vermittelnde Kanzlerkandidat, den die SPD aufbieten kann. In neuesten Umfragen liegt er in der Wählergunst zwar vor seinen Mitkonkurrenten; die Partei kann davon aber nicht profitieren.

Nach meiner Einschätzung könnte es Ende September auf eine Schwarz-Gelb-Rote Zusammenarbeit hinauslaufen. Was erwartet uns dann? Zu befürchten ist, daß die C- und F-Parteien alles daransetzen werden, die ungeliebten Grünen von einer Regierungsbeteiligung fernzuhalten. Für diese Variante stünden die Sozialdemokraten unter Olaf Scholz bereit. Die SPD wird sich Schwarz-Gelb als willfähriger Partner andienen. Dafür wäre sie sich keineswegs zu schade. Wer hat denn heute noch Rückgrat, Standvermögen und Ehrgefühl? Ob sich die SPD zum charakterlosen Anhängsel von Schwarz-Gelb macht, interessiert nicht. Na und? Hauptsache ist, daß man weiterregieren kann. Sozialdemokraten würden schließlich gebraucht. Die Sozis handeln nach der Devise: Rette sich, wer kann. Und Olaf Scholz weiß im tiefsten Innern ganz genau, daß er nicht die geringste Chance hat, Merkels Nachfolge anzutreten. Da kann die CDU/CSU als Kandidaten ins Rennen schicken, wen sie will.

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Am Wegrand: ein halbnackter Hömberg

Siedlinghausen: der Hömberg, ein halber Skalp (foto: zoom)

Wird das Sauerland bald aussehen wie die englischen Pennines? Baumlos kahl, mit weiten Heiden, auf denen Schafherden weiden? Wofür die Inselbewohner Jahrtausende benötigt haben, schaffen wir vielleicht in ein paar Jahren.

Klimawandel, Waldsterben, und alles was sich noch an Bäumen und Holz vermarkten lässt, wird geschlagen und nach China verkauft. Die Gelegenheit ist günstig. Wer weiß, ob sich die guten Preise noch lange halten.

Die Erde der baumlosen Hänge könnte bei den zu erwartenden Starkregen als Schlamm in die Täler rutschen, die Maisfelder gleich hinterher, denn sie sind besonders erosionsanfällig.

Das ist nun viel dunkle Phantasie und Extrapolation. Aber dabei fällt mir ein: Gibt es Karten für das Hochsauerland auf denen Risikogebiete verzeichnet sind, mit Szenarien für zu erwartende Veränderungen durch den Klimawandel?

Woher wissen wir, dass unser Haus nicht eines Tages durch Unwetter abrutscht oder uns die Wassermassen durch Erdgeschoss und Keller laufen?

Ich bin ein ängstlicher Mensch.

Umleitung: Kunst, Fotografie, Wau Holland, Blick nach Rechts, Mythen und Medien, IT-Campus, Aktivismus und Bedrohung, Zeitungskrise, Zoff im Naturschutzbeirat, Alarmstufe Tot.

Cloud In The Sky (foto: zoom)

Kunsttagebuch: Die Absichtslosigkeit, das Sein und das Nichts … endoplast

Fotografie-Geschichte: Bereit für eine Zeitreise? Sebastian und Autorin Unda Hörner entführen in der neuen Podcastfolge des „Blick von außen“ ins Paris der 20er Jahre … kwerfeldein

Chaos Computer Club: „Wau Holland war die Seele des Chaos Computer Clubs“ … netzpolitik

Überlappungen nach rechts: Ein anerkannter Nutztierzoo in Schleswig-Holstein verschafft einem neu-rechtem Unternehmer durch Zusammenarbeit mehr als nur Akzeptanz … blicknachrechts

Medien strukturieren Mythen: Vortrag bei Mensa goes Science … scilogs

Vom IT-Campus zum „Theatermacher“: Eine kleine Dortmunder Betrachtung in Zeiten des Home-Office … revierpassagen

Cui Bono, liebe CDU? Wäre die CDU wirklich so massiv gegen die A*D in Thüringen eingestellt, würde sie meiner Meinung nach mit den anderen Fraktionen ein Wahlergebnis herbeiführen, nachdem sich Höcke nie wieder traut sich einer Wahl zu stellen … unkreativ

Aktivismus? Was nun? Bedrohungssituationen finden quasi bei jeder Demo, die ich begleite statt. Sie Rufen meinen Namen, Pöbeln und Beleidigen. Dinge, die jede*r Aktive kennt … gedankensplitter

WPWR – Zeitungskrise: Weiter rückläufige Verkaufszahlen … doppelwacholder

Zoff im Naturschutzbeirat des Hochsauerlandkreises: Wie bereits in den beiden vorhergehenden Sitzungen, ging es erneut um die erheblichen Eingriffe in die Natur für die Verlängerung der Startbahn am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden … sbl

Alarmstufe Tot: „… bewusst keine Sirenensignale ausgelöst habe, obwohl die betroffenen Orte zu den am meisten gefährdeten in NRW gehört hätten …“ … zynaesthesie

Umleitung: Naturkatastrophen, katastrophaler Kanzlerkandidat, rechte Chatgruppe bei Berliner Polizisten, Coronavirus-Impfpflicht, der richtige Moment in der Fotografie und die Selbsterlösung ins Ungewisse.

Aufforderung an einem Geschäft in Kassel (foto: zoom)

Naturkatastrophen – jetzt ist die Zeit zum Politisieren: Fluten in Deutschland, Hitzewellen in Spanien und Nordamerika, Amazonien in Flammen. Die Menschheit untergräbt ihre Lebensgrundlagen. Das geht alle Parteien an, kommentiert Daniel Lingenhöhl … spektrum

Das Werkzeug fehlt: Der Kapitalismus ist nicht in der Lage zwischen sinnvollen und völlig schwachsinnigen Anwendungen zu unterscheiden. Das fällt besonders in der Klimakrise auf … schmalenstroer

Lügen und lächeln: CDU-Kanzlerkandidat Laschet kündigt an, dass es keine Steuersenkungen geben werde. Doch die hat die Union längst bekanntgegeben … taz

Hinterher trauern, statt vorher verändern: Interview mit Armin Laschet zur Flutkatastrophe in der WDR-Sendung „Aktuelle Stunde“ … doppelwacholder

Wieder rechte Chatgruppe bei Berliner Polizisten: Durchsuchungen bei fünf Berliner Polizisten machten gestern eine dritte rechte Chatgruppe in der Behörde bekannt … blicknachrechts

Wie wahrscheinlich ist eine Coronavirus-Impfpflicht? Als am 14. November 2019 der Bundestag das sogenannte Masernschutzgesetz verabschiedete, konnte noch niemand die Coronapandemie erahnen. Das Gesetz soll vor allem Kinder, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, in Tagesstätten und Schulen vor der gefährlichen Krankheit schützen … scilogs

Fundsache 21-1: China und der Rest der Welt … postvonhorn

Gernulf Olzheimer kommentiert (Satire): Wahlplakate … zynaesthesie

Fotografie: Es geht um den richtigen Moment … kwerfeldein

Selbsterlösung ins Ungewisse: Claus Guth inszeniert in Frankfurt Francis Poulencs „Dialogues des Carmélites“ … revierpassagen

Unwettertief Bernd: Hochsauerlandkreis beendet Großeinsatzlage.

In unserem BriefkastenDer Krisenstab des Hochsauerlandkreises hat um 12:56 Uhr die Großeinsatzlage „Unwettertief Bernd“ im HSK beendet. Inzwischen sind die Kreisstraßen wieder für den Verkehr freigegeben.

(Pressemitteilung HSK)

Das Gasleck (ABC-Alarm) in Sundern wird aktuell repariert. Das Gas hat sich verflüchtig, sodass die Sperrung aufgehoben werden konnte. Die dort ansässige Sauerlandklinik ist über eine Zweitleitung versorgt. Die Bewohnerinnen und die Bewohner können nach und nach zurückkehren.

Folgende Straßen sind im Kreisgebiet noch von Sperrungen betroffen:

  • B 229 Ortsdurchfahrt Sundern-Hachen, Vollsperrung wegen Reparaturarbeiten an einem Gasleck.
  • B 511 Bad Fredeburg – Heiminghausen, Vollsperrung Hangrutsch.
  • Da derzeit auch die L 776 vom Rimberg nach Bad Fredeburg gesperrt ist, muss kurzfristig der Verkehr über die K 36 und K 32 umgeleitet werden. Am 16.07. soll auf der L 776 abschließend asphaltiert werden, so dass ab 17.07. die L 776 wieder frei gegeben werden kann und dann als Umleitung für die B 511 dient.
  • L 519 Eslohe-Obersalwey und Niedersalwey, Überflutung
  • L 541 Eslohe-Wenner Stieg-Wenholthausen, Überflutung,
  • L 541 Ortsdurchfahrt Eslohe-Wenholthausen / Brücke über die Wenne,
  • L 687 Sundern-Wildewiese und Finnentrop-Rönkhausen, Hangrutsch, halbseitig
  • L 735 Arnsberg – Oeventrop / Dinscheder Brücke über die Ruhr, Überflutung
  • L 840 Sundern-Altenhellefeld –und Meschede-Visbeck, Überflutung
  • L 928 Schmallenberg-Bracht und Lennestadt-Gleierbrück, drohender Hangrutsch

Mit Auflösung des Krisenstabes und der Aufhebung der Großeinsatzlage wird der Bereich Feuerwehr in die örtliche Verantwortung übergeben. Das Technische Hilfswerk (THW) ist noch in Sundern im Einsatz.

Großeinsatzlage „Unwettertief „Bernd“ im HSK: ABC-Alarm in Sundern, weitere Straßensperrungen, Wetterlage entspannt.

Die Wetterlage hat sich im Hochsauerlandkreis gebessert – mit nennenswerten Niederschlägen ist nicht zu rechnen. Der Krisenstab verzeichnet sinkende bzw. unproblematische stabile Pegelstände. Ausgenommen ist die Wenne in Wentholthausen. Dort ist insbesondere die Brücke an der L541 betroffen und gesperrt (Stand 12 Uhr).

(Presemitteilung HSK)

Gegen 11 Uhr wurde ein ABC-Alarm aufgrund eines Gasnetzlecks in Sundern gemeldet. Der Bereich in 200 Meter Umfeld wurde bereits geräumt und der Strom abgestellt. Die Gaszufuhr wird aktuell von Westnetz abgeschaltet.

Das Wasser des Hennesees wird weiterhin über den Notablauf abgelassen, damit ist die Talsperre entlasset und droht nicht überzulaufen. Ein Überlaufen des Sorpesees ist ebenfalls nicht zu erwarten.

Mit Stand von 12 Uhr gibt es folgende Straßensperrungen bzw. Hinweise im Hochsauerlandkreis:

B 511 Bad Fredeburg – Heiminghausen, Hangrutsch
L 519 Eslohe-Obersalwey und Niedersalwey, Überflutung
L 541 Eslohe-Wenner Stieg – Wenholthausen, Überflutung,
L 541 Ortsdurchfahrt Eslohe-Wenholthausen / Brücke über die Wenne,
L 687 Sundern-Wildewiese und Finnentrop-Rönkhausen, Hangrutsch, halbseitig
L 735 Arnsberg – Oeventrop / Dinscheder Brücke über die Ruhr, Überflutung
L 840 Sundern-Altenhellefeld –und Meschede-Visbeck, Überflutung
L 928 Schmallenberg-Bracht und Lennestadt-Gleierbrück, drohender Hangrutsch
L 914 Schmallenberg – Oberhenneborn, Überflutung
K 7/2+3 Weninghausen

Bahnstrecken innerhalb des Kreisgebietes sind nicht direkt betroffen.

Der Hochsauerlandkreis informiert außerdem, dass der gestrige Ruhralarm aufgehoben wurde.

„Am Arsch Greta!“ – Autoaufkleber und Mitmenschlichkeit

Was sagt der Aufkleber an Nachbars Auto aus? (Foto: Detlef Träbert)

Wie oft wohl haben schon Adresskärtchen von Gebrauchtwagenhändlern am Fenster der Fahrertür meines Autos gesteckt? Ich habe sie nicht gezählt. Ich habe sie auch nicht wirklich beachtet, sondern nur umgehend, aber sachgerecht in der Restmülltonne entsorgt. Da gehört laminierte Pappe nämlich hinein.

Ich habe die Leute, die diese Karten an Autofenster stecken, auch schon bei ihrer Tätigkeit beobachtet und mich gefragt, ob sie wohl den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Vermutlich nicht; wahrscheinlich werden sie schwarz bezahlt und gehören zu der Gruppe der tatsächlich Armen in unserer Gesellschaft. Natürlich sind diese Kärtchen ärgerlich. Schließlich zwingen sie Menschen, die sie gar nicht haben wollen, zu einer Entsorgungsaktion. Aber was ist das für eine kleine Mühe im Vergleich zum Verteilen tausender Karten, nur um ein paar Euro zu verdienen?

An zahlreichen Briefkästen finde ich den Aufkleber „Bitte keine Werbung!“ Das ist eine deutliche Botschaft, klar formuliert, aber von der Form her durchaus angemessen. Das „Bitte“ wahrt die freundliche Form, die für ein menschliches Miteinander so wichtig ist. Die oft jugendlichen Verteiler von Werbezeitungen und Prospekten halten sich in der Regel auch an die Aufforderung – sicherlich gerade deswegen, weil sie freundlich formuliert ist. Könnte man dann nicht auch eine entsprechende Botschaft an seinem Autofenster anbringen, um das Stecken der unerwünschten Adresskärtchen zu unterbinden? Man könnte. Aber was klebt an den Autofenstern derer, die keine Kärtchen wünschen?

„Ich nix verkaufen! Nix stecken Karte! Verpissen dich!“ Solche und ähnliche Aufkleber kann man massenhaft finden, wenn man sie im Internet sucht. Offensichtlich gibt es genügend kaufwillige Kunden dafür. Kein „Bitte“, kein freundliches Wort, sondern nur die Imitation von gebrochenem Deutsch, das niemand freiwillig spricht. Wie gut wäre wohl mein Arabisch, wenn mich das Schicksal dorthin vertreiben würde?

Was sagt solch ein Schildchen, das man genau dorthin kleben soll, wo die Kärtchen der Gebrauchtwagenhändler üblicherweise hingesteckt werden, über den jeweiligen Autobesitzer aus? Schließlich gibt es auch freundlichere Varianten, z.B. „Nicht zu verkaufen! Bitte kein Kärtchen“. Das klingt genauso klar und angemessen wie „Bitte keine Werbung!“, aber es wird viel seltener angeboten, wie ein Blick ins Internet belegt. Verkauft sich Unfreundlichkeit besser?

Zumindest scheinen unfreundliche Menschen ihren Wagen gerne gleich mit einer Vielzahl ähnlicher Motive zu dekorieren, wie nicht nur ein Auto in meiner Nachbarschaft belegt. Es weist nämlich neben der flegelhaften Kartenstecker-Warnung auch den großen Aufkleber „KEIN BALG MIT SCHEISSNAMEN ON BOARD“ auf. Mag da jemand neben den Kartensteckern auch Eltern nicht, die stolz und glücklich über ihr Neugeborenes sind? Man muss ein KEVIN-ON-BOARD-Schild ja nicht mögen, aber mag so jemand überhaupt Kinder? Denkt so jemand gar nicht darüber nach, wer morgen seine Rente verdienen wird?

Und was sagt der dritte erwähnenswerte Aufkleber an Nachbars Auto aus? Unauffällig klebt er am Heck in der Nähe des Auspuffs: „Fridays for Future? Am Arsch Greta!“ Nun, das betreffende Auto ist stark motorisiert und weist einen entsprechenden Spritverbrauch auf. Dass seine Abgase der Umwelt mehr schaden als ein sparsameres Fahrzeug, sollte in heutiger Zeit bekannt sein. Jemanden, der uns im Angesicht von Hitzewellen, Brand- und Flutkatastrophen darauf hinweist, dass wir unsere Welt endlich schützen müssen, derart zu verunglimpfen, ist der Beleg dafür, dass auch die anderen beiden Aufkleber nicht enfach lustig gemeint sein können.

Mitmenschlichkeit zeichnet sich dadurch aus, dass man an seine Mitmenschen denkt und sich so verhält, dass es nicht nur einem selbst, sondern auch ihnen gut tut. Dieser Autobesitzer aus meiner Nachbarschaft will offensichtlich niemand anderem gut tun. Psychologen nennen so etwas „Egomanie“. Wenn ich die Autoaufkleber insgesamt im Straßenverkehr anschaue, fürchte ich, der Anteil egomaner Zeitgenossen wächst zusehends. Aber sollte ich jemandem mit meinem Artikel zu nahe getreten sein, so bitte ich um Entschuldigung.

Öffentliche Beteiligung: Windenergieanlage in Brilon – Madfeld

Auf der A7 Richtung Hannover. Fahren, gucken, denken. (archivfoto: zoom)

Die Firma WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG hat die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im Stadtgebiet Brilon in der Gemarkung Alme beantragt.

(Pressemitteilung HSK)

Die Unterlagen für den Antrag der WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG liegen in der Zeit von Donnerstag, 17. Juni, bis Montag, 19. Juli, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

  • Stadtverwaltung Brilon, Zimmer 33, Amt Markt 1, 59929 Brilon (Tel.: 02961/794-150 )
  • Stadtverwaltung Bad Wünnenberg, Zimmer 02, Kirchstraße 10, 33181 Bad Wünnenberg (Tel.: 02953/709-63)
  • Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon Tel.: 02961/94-3155)

Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Weiterhin ist der Genehmigungsantrag auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/startseite abrufbar.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich Donnerstag, 19. August 2021, schriftlich oder elektronisch erhoben werden.

Kohleausstieg: Fragwürdige Formel für Milliarden-Entschädigung

Kohlekraftwerk Möllen
Stillgelegt. Kohlekraftwerke sind unrentabel geworden. Das war einmal: Landwirtschaft und Kohlekraftwerk in Möllen am Niederrhein (archivfoto: zoom)

Essen, 15. Mai 2021. Bislang verschwieg die Bundesregierung, wie sie die Entschädigungen für die Braunkohlekonzerne in Höhe von 4,35 Milliarden Euro berechnet hat. Interne Dokumente, die dem SPIEGEL und dem Recherchezentrum CORRECTIV vorliegen, legen nahe, wie das Wirtschaftsministerium die Entschädigungen hochrechnete.

(Pressemitteilung Correctiv)

Nach dem Kohleausstiegsgesetz will die Bundesregierung der ostdeutschen LEAG 1,75 Milliarden Euro und dem Energiekonzern RWE im Rheinland 2,6 Milliarden Euro für das vorzeitige Abschalten ihrer Kohlemeiler zahlen.

Die Formel, die das Ministerium im Januar 2020 nutzte, um die Kompensationen zu berechnen, enthält mehrere für Konzerne vorteilhafte Annahmen: So legte das BMWi einen CO?-Preis für den Europäischen Emissionshandel von rund 17 Euro pro Tonne CO? zugrunde, berechnet aus dem Durchschnittspreis der vergangenen drei Jahre. Allerdings haben sie damit nicht die Prognosen berücksichtigt, die von höheren Preisen ausgingen. Der Preis lag schon Ende 2018 bei 22 Euro. Inzwischen liegt er bei über 50 Euro.
Zwar hat laut Ministerium diese frühe Berechnung der Entschädigung „keinen Eingang in die Kabinettsbefassung” gefunden. Sie habe einen „Entwurfscharakter.”

Allerdings: Wer diese Formel nutzt, kommt auf die Summe von rund 4,4 Milliarden Euro, also die Summe, die bis heute aktuell ist. Zu dieser Übereinstimmung will das BMWi keine Stellung nehmen, ebenso wenig will es die Berechnung offen legen.

Die offiziellen Berechnungen könnten für Deutschland im laufenden Beihilfeverfahren der EU zur Milliardenentschädigungen problematisch werden. Eine öffentliche Diskussion über „prognostische Annahmen” würde (…) „die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union ungünstig beeinflussen,” heißt es in einem Papier vom Juli 2020 aus dem Bundeswirtschaftsministerium, das CORRECTIV und SPIEGEL vorliegt.

„Die realitätsfernen Berechnungen aus dem Hause Altmaier werden vor der EU-Kommission kaum Bestand haben. Die Entschädigungsmilliarden an RWE und LEAG müssen neu verhandelt werden,” fordert der Energie-Experte Karsten Smid von der Umweltorganisation Greenpeace.

Auch Oliver Krischer, Vizechef der Grünenfraktion im Bundestag, kritisiert die hohen Entschädigungen: „Wenn es um die Interessen von RWE und Co. geht, ist Peter Altmaier jedes Mittel recht.” Die Formel belege, dass es der Bundesregierung einzig und allein darum geht, möglichst viel Geld in die Kassen von RWE und LEAG zu schaufeln.”

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Zum Rechercheartikel auf der Website von Corrrectiv:

https://correctiv.org/aktuelles/2021/05/15/teure-formel/

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Windenergie bei Einhaus im Hochsauerland (archivfoto: zoom)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

(Pressemitteilung des BVG Nr. 31/2021 vom 29. April 2021)

Beschluss vom 24. März 2021
1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.

Sachverhalt:

Das Klimaschutzgesetz reagiert auf die vom Gesetzgeber gesehene Notwendigkeit verstärkter Klimaschutzanstrengungen und soll vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels schützen (§ 1 Satz 1 KSG). Grundlagen sind nach § 1 Satz 3 KSG zum einen die Verpflichtung nach dem am 4. November 2016 in Kraft getretenen Übereinkommen von Paris, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, sowie zum anderen das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen. Nach § 3 Abs. 1 KSG werden die Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise um mindestens 55 % gemindert. In § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 sind die der Minderungsquote für das Zieljahr 2030 entsprechenden zulässigen Jahresemissionsmengen in verschiedenen Sektoren geregelt. Eine Regelung über 2030 hinaus enthält das Gesetz nicht. Vielmehr legt nach § 4 Abs. 6 KSG die Bundesregierung im Jahr 2025 für weitere Zeiträume nach dem Jahr 2030 jährlich absinkende Emissionsmengen durch Rechtsverordnung fest.

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