Ein Sieg für den Naturschutz im HSK: Schützenswertes Biotop in Brilon-Petersborn (fast) gerettet.

Bekanntlich hatte ein Investor (der auch Mitglied des Vorstandes der CDU Brilon ist) beabsichtigt, auf einer bisher im Eigentum der Stadt Brilon stehenden Fläche im Briloner Süden eine Siedlung zu errichten.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Sie sollte auch etwas über 20 Häusern bestehen und außerdem eine Gastronomie mit etwa 600 Plätzen enthalten. Nach offizieller Zweckbestimmung sollte es sich um ein Feriendorf handeln. Das Problem: Es handelt sich um eine Magerwiese mit außerordentlicher Artenvielfalt. Sie soll nach den Feststellungen des für Naturschutz zuständigen Landesamtes (LANUV) als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Trotzdem hatten die Stadt Brilon und Hochsauerlandkreis bisher das Projekt unterstützt. Nun hat der Investor aber seine Pläne geändert und will auf einem anderen Grundstück Ferienhäuser errichten, neben dem Briloner Campingplatz.

Dazu schreibt der “Verein Naturschutzgebiet Gudenhagen-Petersborn” in einer Pressemitteilung:

“Seit Beginn der öffentlichen Beteiligung vor mehr als 5 Jahren haben die Bewohner*innen von Gudenhagen-Petersborn immer darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Fläche „Am Kahlen Hohl“ für eine Bebauung nicht geeignet und insgesamt mit ca. 600 Gastronomieplätzen viel zu groß dimensioniert ist. Mehrfach wurden Stadt und Investor auf den Versammlungen der Bewohner*innen von Anwesenden auch die Fläche vorgeschlagen, auf der die Bebauung jetzt realisiert werden soll.

Jetzt endlich haben Stadt und Investor dies erkannt, nachdem sie sich jahrelang gegen die Suche nach Alternativen gesperrt haben.

Wie dringlich ein aktives Handeln für Artenvielfalt ist, zeigt der beschleunigte Rückgang der Biodiversität in den letzten Jahren. Es geht um das Überleben von uns allen in vielen weiteren Generationen, das auf dem Spiel steht. Die rasante Verbreitung des Borkenkäfers, dem die Wälder ganzer Bergkuppen im HSK zum Opfer fallen, ist ein weiteres sichtbares Zeichen dafür, dass wir dringend handeln müssen.

All dies hat weder beim Investor noch bei den Verantwortlichen der Ratsmehrheit von CDU und SPD Gehör gefunden.

Im Gegenteil, wie der Artikel der WP vom 24.4. zeigt, haben Verwaltung und Rat der Stadt schon seit 2019 wissentlich gegen die Landesentwicklung- und Regionalplanung für den HSK verstoßen, der den Poppenberg als „Siedlungsbereich für Freizeitwohnen“ ausweist.

Der Stadtrat hat gegen diese gesetzlichen Vorgaben entsprechende Beschlüsse gefasst, obwohl er, wie der WP zu entnehmen ist, vom Ortsvorsteher von Gudenhagen-Petersborn darauf hingewiesen wurde.

So sehr wir uns alle freuen, dass unser Ziel die Zerstörung des schützenswerten Biotops durch die Bebauung mit der Ferienanlage gestoppt wurde u.a. durch unsere Petition, die von 698 Briloner*innen unterschrieben wurde, so sehr sind wir leider noch nicht am Ende unserer Bemühungen angekommen:

  1. Der Stadtrat muss den Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom „schützenswerten Biotop“ zurückziehen. Dieser Antrag wurde von der Stadt bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt um das Gelände bebauen zu können. Der angebotene notwenige Ausgleich von Seiten der Stadt für die Zerstörung der Fläche war die sog. „Sodenverpflanzung“ von 20.000 qm.
  2. Die Stadt Brilon muss den Bebauungsplan für das schützenswerte Biotop „Am Kahlen Hohl“ zurückziehen und sämtliche vorbereitenden Maßnahmen (incl. einer geplanten Straße auf der Biotopfläche) unverzüglich einzustellen. Nach wie vor plant die Stadt die Bebauung der Fläche.
  3. Die Stadt Brilon muss bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragen die Fläche „Östlich Am kahlen Hohl“ unter Naturschutz zu stellen. Mit Schreiben vom 15.4.2021 an den Naturschutzverein Gudenhagen-Petersborn stellt der Regierungspräsident fest, dass das schützenswerte Biotop „naturschutzwürdig ist und den Qualitäten eines (kleinräumigen) Naturschutzgebietes entspricht“. Dies hat das Gutachten des LANUV auch empfohlen.
  4. Die Stadt Brilon muss den Pachtvertrag mit dem Investor veröffentlichen und die Fläche dem Investor schnellstmöglich entziehen und dem Verein Naturschutzgebiet Gudenhagen-Petersborn zur Pflege übergeben. Die Stadt Brilon hat mit dem Investor einen Pachtvertrag über die Fläche „Östlich am Kahlen Hohl“ abgeschlossen, die dieser in seine neue Planung „einbeziehen“ will (WP vom 24.4.). Der Investor hat in der Vergangenheit an keiner Stelle gezeigt, dass ihn der Schutz der Fläche interessiert. Im Gegenteil Im Winter haben Drifter die Fläche verwüstet, weil der Investor versäumt hat die Fläche zu sichern.”

Nun sind die Stadt Brilon und die Untere Naturschutzbehörde gefordert. Sie ist ein Amt der Kreisverwaltung.

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Windenergie bei Einhaus im Hochsauerland (archivfoto: zoom)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

(Pressemitteilung des BVG Nr. 31/2021 vom 29. April 2021)

Beschluss vom 24. März 2021
1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.

Sachverhalt:

Das Klimaschutzgesetz reagiert auf die vom Gesetzgeber gesehene Notwendigkeit verstärkter Klimaschutzanstrengungen und soll vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels schützen (§ 1 Satz 1 KSG). Grundlagen sind nach § 1 Satz 3 KSG zum einen die Verpflichtung nach dem am 4. November 2016 in Kraft getretenen Übereinkommen von Paris, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, sowie zum anderen das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen. Nach § 3 Abs. 1 KSG werden die Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise um mindestens 55 % gemindert. In § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 sind die der Minderungsquote für das Zieljahr 2030 entsprechenden zulässigen Jahresemissionsmengen in verschiedenen Sektoren geregelt. Eine Regelung über 2030 hinaus enthält das Gesetz nicht. Vielmehr legt nach § 4 Abs. 6 KSG die Bundesregierung im Jahr 2025 für weitere Zeiträume nach dem Jahr 2030 jährlich absinkende Emissionsmengen durch Rechtsverordnung fest.

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Artenschutz: Bremsenfallen sind nicht überall erlaubt. Auch geschützte Insekten werden angelockt.

Landwirte und Pferdehalter nutzen seit einigen Jahren vermehrt sogenannte Bremsenfallen auf ihren Weiden. (foto: hsk)

Hochsauerlandkreis. Bremsen sind blutsaugende Insekten, die zwischen Juni und September an schwülen Tagen besonders aktiv sind. Landwirte und Pferdehalter nutzen daher seit einigen Jahren vermehrt sogenannte Bremsenfallen auf ihren Weiden.

(Pressemitteilung HSK)

Diese bestehen aus einem schwarzen Ball, der sich in der Sonne aufheizt und so Bremsen anlockt. Mit einer trichterförmigen Vorrichtung werden die Insekten in ein Fanggefäß geleitet, indem sie verenden.

Eine aktuelle Studie, in der die Selektivität dieser Fallen untersucht wurde, zeigt, dass in die Bremsenfallen auch weitere Insektenarten wie Fliegen, Wildbienen und Schmetterlinge geraten.

Unter Berücksichtigung der Untersuchungen, unter Abwägung der Interessen der Pferdehalter und der artenschutzrechtlichen Belange appelliert die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises: Bremsenfallen sollten nicht innerhalb eines Europäischen Schutzgebietes (FFH-Gebiet), Naturschutzgebietes oder gesetzlich geschützten Biotops aufgestellt werden, da dort deren Einsatz grundsätzlich als Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu werten ist. In diesen Schutzgebietskulissen kommen u.a. die besonders geschützten Arten wie Schmetterlinge oder Wildbienen vor.

Außerhalb der Schutzgebiete sind die Fallen nur in der Hauptflugzeit der Bremsen in den Monaten Juni bis Mitte September zulässig.

Umleitung: AfD, Verschwörungsgläubige, Union, Pandemie, Corona-Warn-App, Streit um die deutsche Geschichte, Nachruf auf einen Museumsdirektor und Popcorn-Kino gegen den Corona-Blues.

Kohle? Im Boden lassen! Die Krise ist mit der Corona-Pandemie nicht beendet. Die Aufgaben werden noch größer: Klimawandel stoppen. (foto: zoom)

AfD-Parteitag: Erneuter Rechtsruck … blicknachrechts

Sind Verschwörungsgläubige Sektierer? »Eine satanistische Elite fördert aus dem Blut gefolterter Kinder die Droge ›Adrenochom‹. Präsident Trump befreit sie nun.« … derrechterand

Union: Auf den Hund gekommen … postvonhorn

Gernulf Olzheimer kommentiert (Satire): Verhandeln mit der Natur – Immerhin wissen wir jetzt, dass wir von Berufsirren geführt werden, denen es um die kurzfristige Erledigung eines Jobs geht: sich aus jeder Verantwortung rauszuhalten … zynaesthesie

Neue Version der Corona-Warn-App: Einchecken per QR-Code … netzpolitik

Eine deutsche Affäre? Notizen zur öffentlichen Geschichte: Schon lange nicht mehr hat ein historisches Buch so scharfe Kontroversen ausgelöst wie jüngst „Demokratie. Eine deutsche Affäre. Vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart“ aus der Feder der Münchner Historikerin Hedwig Richter … publicHistory

Künstlersohn, Museumsdirektor und Stifter: Ulrich Schumacher gestorben … revierpassagen

Popcorn-Kino gegen den Corona-Blues: Gute und schlechte Monster … unkreativ

NRW: Nadelholzeinschlag im Jahr 2020 mehr als verdoppelt – 96,8 Prozent war Schadholz.

Das Sauerland wird kahl. (foto: zoom)

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen 14,5 Millionen Kubikmeter Nadelholz eingeschlagen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war das mehr als doppelt so viel (+122 Prozent) wie im Jahr 2019 und sogar mehr als viermal so viel wie 2018 (+315 Prozent).

(Pressemitteilung IT.NRW)

In den Jahren von 2011 bis 2017 hatte die eingeschlagene Nadelholzmenge im Durchschnitt bei 2,4 Millionen Kubikmetern pro Jahr gelegen.

Der Anteil von Schadholz (14,0 Millionen Kubikmeter) am Nadelholzeinschlag erreichte 2020 mit 96,8 Prozent einen neuen Höchststand. Damit wurde das bisherige Spitzenergebnis aus dem Jahr 2019 (damals: 6,2 Millionen Kubikmeter, 95,2 Prozent) nochmals übertroffen. In den Jahren von 2011 bis 2017 lag der Schadholzanteil durchgängig bei unter 20 Prozent.

Grafik: IT.NRW

In Nordrhein-Westfalen gab es 2016 laut Agrarstrukturerhebung 2 800 Forstbetriebe (mit mindestens zehn Hektar Waldfläche), die zusammen eine Waldfläche von 5 985 Quadratkilometern bewirtschafteten. Mit 2 461 Quadratkilometern befanden sich gut zwei Fünftel (41,1 Prozent) der Waldflächen in privatem Besitz. Bei 1 362 Quadratkilometern handelte es sich um Staatsforsten und bei 2 161 Quadratkilometern um Körperschaftsforsten.

Pausenbilder: Abschied vom Winter

Bank am Schmantelrundweg in Winterberg.

Es wird Zeit, die letzten Zuckungen des Winters zu fotografieren.

Auch am Schmantel in Winterberg ist der Schnee dem Tauwetter geweiht. Amseln, Buchfinken, Rotkehlchen, Erlenzeisige und Kohlmeisen zwitschern um die Wette. Der Milan kreist über den Feldern.

Die Sommerreifen werden trotzdem erst im Mai aufgezogen. Sicher ist sicher. Im Hochsauerland.

Am Schmantel

Brilon/Marsberg: BBL und Grüne informieren sich über geplantes Vogelschutzgebiet.

In unserem BriefkastenIm Raum Brilon/Marsberg soll ein neues europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden. Dies haben das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und die Bezirksregierung Arnsberg angekündigt. Es wäre nach der Medebacher Bucht das zweite großflächige Vogelschutzgebiet im Altkreis Brilon. Derzeit läuft das Anhörungsverfahren für den Hochsauerlandkreis und die Gemeinden.

(Pressemitteilung Briloner Bürgerliste)

Die Ratsfraktionen der Briloner Bürger-Liste (BBL) und von Bündnis 90/Die Grünen wollen sich am Mittwoch, 14. April, in einer gemeinsamen Fraktionssitzung über die Voraussetzungen und Folgen des Vogelschutzgebietes informieren.

Als Experten stehen dann der Vorsitzende des Naturschutzbeirats im HSK, Johannes Schröder, und der Leiter der Biologischen Station im HSK, Werner Schubert, zum Gespräch zur Verfügung. Zur Teilnahme eingeladen sind auch die Rats- und Ausschussmitglieder von FDP und Die Linke.

Wegen der Corona-Pandemie ist die Veranstaltung leider nicht öffentlich durchführbar. Auch ein Live-Stream ist wegen der fehlenden technischen Voraussetzungen im Briloner Bürgerzentrum Kolpinghaus nicht möglich.

Die Fraktionen sammeln aber gerne Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, um sie mit in das Fachgespräch einzubringen. Interessenten schreiben bitte per Mail an fraktion@briloner-buergerliste.de oder an info@gruene-brilon.de oder melden sich telefonisch unter 0157-73888051.

Nachrichten können auch über die Facebook- und Instagramseiten der beiden Fraktionen gesendet werden. Nach der Veranstaltung erhalten die Fragesteller*innen eine inhaltliche Rückmeldung. Außerdem werden die Veranstalter einen Bericht veröffentlichen.

Auf Twitter wird die Veranstaltung unter dem Hashtag #VSG1404 begleitet.

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Anmerkung:
Informationen zu den Planungen für das Europäische Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ gibt es auch hier:
https://www.bra.nrw.de/umwelt-gesundheit-arbeitsschutz/umwelt/landschaft-und-fischerei/anhoerungsverfahren-zur-meldung-des-europaeischen-vogelschutzgebietes-diemel-und-hoppecketal-mit

Umleitung: Vom (Fast-)Vollmond über die Corona-Krise zu Nazis und Danger Dan. Als Ausgleich Gartenarbeit.

    Fast, aber auch nur fast Vollmond über dem Hochsauerland. Morgen um ca. 20:48:10 ist es dann wirklich soweit.

Podiumsdiskussion beim Virologenkongress: Virologinnen und Virologen aus Deutschland und der Welt sind zu ihrer Jahrestagung zusammengekommen. Natürlich ging es vor allem um die Corona-Pandemie. Sehen Sie hier die abschließende Podiumsdiskussion aus Jena … mdr

Der Arbeitsnachweis: Am vergangenen Montag feierten wir Jubiläum. Es war der 22. März. An diesem Tag vor einem Jahr wurde der erste Lockdown gegen das Corona-Virus verhängt … postvonhorn

Meinung zur aktuellen Corona-Lage: Kommt endlich zur Vernunft – liebe Politiker … reisenfotografie

Dortmund: Neonazi-Szene deutlich geschwächt … bnr

Danger Dan: Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt (Antilopen Gang), „Georg Kreisler guckt von einer Wolke zu und freut sich über dieses feine Lied“:

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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=Y-B0lXnierw

Zu guter Letzt – Umweltschutz im Garten: Weniger Ordnungswut, mehr Wildnis wagen … spektrum

Pandemie-Frühling zum Zweiten

Die erste blühende krautige Pflanze an der Namenlose: das Scharbockskraut.

Langsam entwickelt sich der zweite Pandemie-Frühling. An der Namenlose blüht das Scharbockskraut. Bald wird es mit den anderen krautigen Blütenpflanzen weitergehen.

Frühjahr, Sommer und Herbst des vergangenen Jahres habe ich damit verbracht, die Flora zwischen Siedlinghausen und Silbach als Teil ausgedehnter „Corona-Spaziergänge“ zu beobachten.

Ich war Ostern 2020 sicher, dass wir die Pandemie gut in den Griff bekommen würden: Erste Welle, Lockdown, Zahlen runter.

Es folgte der Sommer der Illusionen, dann die zweite Welle im Herbst und mit ihr die Realitätsverdrehungen vieler Politiker*innen, Lockerungsgelaber statt erneutem konsequenten Lockdown. Grenzwerte und Beschlüsse waren die Bandbreite nicht wert, mit der die sie an die Bürger*innen gesendet wurden.

Monatelanges Herumgeeiere und jetzt es ist „geschafft“, die dritte Welle rollt. Wie es aussieht, könnte sie schlimmer werden als die beiden vorherigen.

Immerhin hatten wir, weit früher als gedacht, Impfstoff zu Verfügung. Leider zu wenig mit einer katastrophalen Verteilungsorganisation.

In Deutschland, NRW und dem Hochsauerland sind die 7-Tage-Inzidenzen inzwischen über 100. Aus dem Lockdown ist ein löchriger Käse mit vielen Ausnahmen und unüberschaubaren Regeln geworden.

In Winterberg laufen die Lifte. „Wir“ haben uns als Modell-Region für Lockerungen beworben. Das Virus wird sich völlig verwirrt und konsterniert zurückziehen.

Karl Lauterbach und Christian Drosten haben mit den meisten ihrer Aussagen richtig gelegen, der Berater unserer NRW-Regierung Hendrik Streeck hat häufiger gefloppt als getoppt.

Wenn Laschet Bundeskanzler werden sollte, werde ich einen Besen fressen.

Bis dahin tue ich das, was ich seit mehr als einem Jahr mache: den Virus zu vermeiden suchen. Mein Osterlockdown jährt sich demnächst.