Meschede. (sbl_pm) Am 19.02.2016 hat das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept des Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsempfängern für „gescheitert“ erklärt[1]. Die Klägerin hat nun Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag.
Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.
Aus diesem Anlass beantragte SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos, für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 24.02.2016 den Tagesordnungspunkt „Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)“ zusätzlich aufzunehmen und fragt:
Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher
Unterkunftskosten erhalten haben?
Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein
anderes Unternehmen beauftragen?
Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (“Hartz IV” für Arbeitsfähige) und SGB XII (Sozialhilfe, z.B. für Rentner) erhalten auch die Kosten für ihre Unterkunft erstattet. Allerdings werden ihnen nicht immer die tatsächlichen Kosten gezahlt, sondern nur die als “angemessen” geltenden Kosten.
Für diese Miethöchstbeträge hatten Landrat und Kreisverwaltung im Sommer 2013 ein Konzept in Kraft gesetzt, übrigens ohne einen Beschluss des Kreistages. Es sah für drei Teilgebiete und 5 Haushaltsgrößen differenzierte Höchstmieten vor; für Brilon waren das einschließlich der “kalten” Nebenkosten (also ohne Heizung) für einen Ein-Personen-Haushalt 285,50 Euro. Die selben Werte wie für Brilon galten auch für Bestwig, Eslohe, Olsberg, Marsberg, Medebach und Hallenberg, eine aus Sicht vieler Betroffener fragwürdige Gleichsetzung.
Heute wurde dieses Konzept über die Kosten der Unterkunft vom Sozialgericht Dortmund für “gescheitert” erklärt (Az S62 SO 444/14). Eine fast 80 Jahre alte Rentnerin hatte dagegen geklagt. Die zu 100% schwerbehinderte Frau, die u.a. mit Hüften, Rücken und Augen erhebliche Probleme hat, hatte bis Juni 2014 in Olsberg gewohnt, in der II. Etage. Da sie die Treppe nicht mehr bewältigen konnte und sie in die Nähe ihrer Tochter, die sich intensiv um sie kümmert, ziehen wollte, zog sie nach Brilon, ins Stadtzentrum, in eine ebenerdige, 56 qm große Wohnung. Von dort konnte sie noch viele Besorgungen selbst erledigen und sich somit einen möglichst hohen Grad an Selbständigkeit erhalten. Die Tochter wohnt nun nur etwa 700 Meter entfernt.
Trotz 45 Jahren Erwerbsarbeit und der Erziehung von 4 Kindern reicht die Rente der Frau aber nicht aus, so dass sie auf ergänzende Sozialhilfeleistungen angewiesen ist. Anders als zuvor in Olsberg kürzte ihr aber nun das Sozialamt der Stadt Brilon die Unterstützung für die Miete, weil diese angeblich unangemessen war. Pro Monat fehlten ihr etwa 84 Euro.
Der dagegen beim Briloner Sozialamt eingelegte Widerspruch blieb erfolglos, so dass die Rentnerin vor das Sozialgericht zog. Dieses stellte heute fest, dass das Konzept des HSK nicht gültig ist. Zur Begründung führte das Sozialgericht aus, dass in diesem Konzept keine kreisbezogenen Daten für den Anteil der Nachfrager nach billigem Wohnraum enthalten sind und die aus einer bundesweiten Untersuchung übernommenen Daten zudem zu alt seien, da sie bereits aus dem Jahr 2009 stammen.
Als Folge gelten nun statt der Tabellenwerte aus dem Konzept die Werte der Wohngeldtabelle, plus einem Sicherheitszuschlag von 10%.
Der Kreis muss nun nachbessern. Gegen das Urteil kann allerdings Berufung beim Landessozialgericht in Essen eingelegt werden.
Damit hat das Hamburger Unternehmen “Analyse und Konzepte”, dass das Unterkunftskosten-Konzept im Auftrag der Kreisverwaltung erstellt hatte, eine weitere Niederlage bei einem Sozialgericht erlitten. In jüngster Zeit hatten auch die Sozialgerichte in Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Mietkosten-Konzepte, die diese Firma für andere Kreise erstellt hatte, für unwirksam erklärt. Die SBL hatte in den Gremien des Kreises wiederholt darauf hingewiesen, dass sie die Methodik dieses Konzepts für fragwürdig und die Höchstmieten nach diesem Konzept für zu niedrig hält; in vielen Orten des Kreises ist dafür keine geeignete Mietwohnung zu finden.
Die Kreisverwaltung plant unabhängig von der heutigen Gerichtsverhandlung eine neue Datenerhebung. Das könnte eine gute Gelegenheit sein, das Institut zu wechseln …
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Datenklau bei der taz II: Die taz wurde wohl von einem Angestellten ausspioniert. Daten von Mitarbeitern wurden mithilfe eines Keyloggers abgeschöpft. Was ist geschehen? Wie reagiert die taz? … taz
David Schraven zur Zukunft des (Lokal-)Journalismus: In der bedrohlichen Situation für lokale, regionale und nationale Medien zeichnet sich eine zweite Herausforderung ab, aber die Zukunft ist besser als man denkt … charly&friends
Schattierungen der Linken: Wann ist eine politische Gruppierung eigentlich linksextrem, linksradikal oder sozialistisch? Eine kleine Orientierungshilfe im Dschungel politischer Brandmarkungen … carta
Währungspolitik: „Der Euro wird die nächsten drei Jahre nicht überleben“ … dradiokultur
Griechenland I: Bismarck und Schäuble in der Berliner Wilhelmstraße … wiesaussieht
Griechenland II: Ach, übrigens – Kennen Sie LAOS? … jurga
Leonie Treber, Mythos Trümmerfrauen: Das Bild deutscher Trümmerfrauen ist allgegenwärtig, wenn es um Deutschland in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg geht; eine Rezension bei … hsozkult
Masernepidemie: Impfungen funktionieren! Und Impfverweigerer sind gefährlich!… astrodictum
Wahlmüdigkeit: Die Demokratie verliert ihre Bürger … threepastnine
Bildungspolitik in NRW: G8 – Alter Wein in neuen Schläuchen … ruhrbarone
Hagen: Theater in GmbH mit Pleiterisiko umgewandelt … doppelwacholder
Lachen gegen die absurden Regeln der Welt: Vor 50 Jahren starb Stan Laurel … revierpassagen
Deutschland rätselt: Der mysteriöse KNALL – eine Chronik der Ratlosigkeit … harakiri
Hochsauerlandkreis: Abschiebung des Sadik Zidi soll in wenigen Stunden erfolgen … neheimsnetz
Zoff bei der Bob- und Skeleton Weltmeisterschaft in Winterberg: „Er sollte ein Stechen um den vierten Startplatz im deutschen Team fahren. Doch plötzlich nominierten die Skeleton-Bundestrainer einen anderen und teilten Alexander Gassner das Aus für die Heim-WM in Winterberg mit. Das sorgt für heftige Reaktionen“ … DerWesten
Verliebt, geschlagen, Anzeige erstattet und schließlich verlobt mit Zeugnisverweigerungsrecht. Die Prügelaffäre um den heimischen Bundestagsabgeordneten Patrick Sensburg dreht merkwürdige Kurven.
Nachdem sich die misshandelte Frau nach Aussagen der Rechtsanwälte von Patrick Sensburg mit dem anscheinenden „Täter“ verlobt hat, muss sie gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft nicht mehr aussagen, denn für Verlobte gilt das Zeugnisverweigerungsrecht.
Doch nun kommt es noch einmal dicke für den bislang geschmeidig agierenden Hochsauerländer Christdemokraten.
Bei den Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Patrick Sensburg habe diese Zeugin den CDU-Politiker belastet, berichtet die Zeitung. Sensburg werde vorgeworfen, am 15. Dezember seine Freundin zusammengeschlagen zu haben.
Die geschlagene Frau und jetzige Verlobte zeigte ihn bei der Polizei an, zog die Anzeige aber später wieder zurück.
Laut Zeugin habe sich das mutmaßliche Opfer damals bei ihr, also der jetzigen Zeugin, gemeldet und den Vorfall detailliert beschrieben.
Als Beweis legte sie den Ermittlern Kurz- und Facebook-Nachrichten von der angeblich Geschädigten vor. Darin heißt es unter anderem, „er hat mich zusammengeschlagen“, „mit Fäusten auf meine Schläfe eingeschlagen“, „war im Krankenhaus“.
Eine Aussage des mutmaßlichen Opfers sei dagegen nicht mehr zu erwarten. Die Frau, so ihr Anwalt, habe sich mittlerweile mit Sensburg verlobt und könne somit von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Die Auseinandersetzung des CDU-Politikers Patrick Sensburg (43) mit seiner Freundin Mitte Dezember seien offenbar viel heftiger gewesen als bisher bekannt.
Den Ermittlern lägen diverse unabhängige Beweismittel vor, unter anderem ein ärztlicher Bericht des Bundeswehrkrankenhauses. Außerdem solle es, laut BILD, Fotos geben, die schwere Verletzungen der Frau dokumentieren.
Die Staatsanwaltschaft prüfe weiterhin Ermittlungen gegen Sensburg. Aufgrund der vorliegenden Beweise drohe ihm die Aufhebung der Immunität.
Obwohl Freunde Anfang des Jahres gegenüber BILD bestätigten, dass „Sensburg und die Projektmanagerin“ mittlerweile auch wieder ein Paar seien, hat sich Sensburg mit seiner Freundin nach unserer Kenntnis bislang nicht in der Öffentlichkeit gezeigt.
Mehr als ein verpixeltes Bild in der BILD ist uns nicht bekannt. Bei seinem jüngsten Auftritt in Hallenberg ist Sensburg mutmaßlich beziehungslos in eigener Sache unterwegs gewesen.
Doch damit nicht genug. Morgen wird BILD nach einer Twitter-Meldung die Schraube noch weiter anziehen. Der Politiker Patrick Sensburg ist in arger Bedrängnis.
Morgen Neuigkeiten zu #CDU -Politiker #Sensburg und seinem Ärger mit der Justiz auf @BILD . Seine Anwälte versuchen alles, doch es wird eng
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