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Author Archives: Reinhard Loos

Ein Besuch der Bobbahn Winterberg beim Viererbob-Weltcup. Bürgermeister Werner Eickler: “Die wird nie fertig”

17. Dezember 2018 / Hinterlassen Sie einen Kommentar / Reinhard Loos

Die verschneite und vereiste Bobbahn am gestrigen Sonntag. (foto: r.loos)

Insgesamt 17 Weltcup-Veranstaltungen im Bob/Skeleton und im Rennrodeln werden in diesem Winter ausgetragen, auf 11 Kunsteisbahnen in 7 Ländern, darunter auf den 4 Bahnen in Deutschland. An diesem Wochenende war die Bahn auf der Kappe in Winterberg mit Bob/Skeleton an der Reihe.

(Unser Autor ist u. a. Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste/FW.)

Im gesamten Jahr 2019 wird dort kein Weltcup stattfinden. Ende Januar gibt es aber die Weltmeisterschaft im Rennrodeln.

Die Zuschauer sammelten sich an der Zielarena. (foto: r.loos)

Zuschauerinnen und Zuschauer waren an der Bahn nur sehr spärlich anwesend. Fast alle sammelten sich an der Zielarena. Im Kreisel, wo früher das “Zentrum” war, gab es bei diesem Weltcup nur sehr wenig Betrieb, ebenso wie am Starthaus. Das früher im Kreisel vorhandene große Zelt, in dem die Besucher sich etwas aufwärmen und verpflegen konnten, fehlte dieses Mal auch. Dafür gab es Berichte im ZDF und im MDR-Fernsehen.

Erstmals bei einer Veranstaltung genutzt wurde das neue Lounge-Gebäude am Auslauf, das in den letzten Monaten für 2,44 Mio Euro errichtet wurde.

Was dort im einzelnen stattfand, war für die “normalen” Besucher der Bahn nicht erkennbar; sie haben dort keinen Zugang. Die nächste Nutzung steht bei der Rennrodel-WM Ende Januar an, bevor es bis zum Jahr 2020 mangels größerer Veranstaltung nicht mehr als “Lounge” dienen kann.

Die Stimmung unter den Anwesenden war durch die beiden Dreifach-Siege der deutschen Bobfahrer prächtig.

Siegerehrung: Die Stimmung unter den Anwesenden war durch die beiden Dreifach-Siege der deutschen Bobfahrer prächtig. (foto: r-loos)

Fazit:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bobbahn gehen sehr engagiert zu Werke. Es ist immer wieder bewundernswert, mit welchem Einsatz z.B. die Bahn betriebsfähig gehalten wird und die Bobs zurück zum Start transportiert werden. Auch die termingerechte Nutzbarmachung des Lounge-Gebäudes war nur durch außergewöhnlichen Einsatz möglich.

Die Anbindung an den ÖPNV ist stark verbesserungsfähig. Warum gibt es bei solchen Anlässen keinen Shuttle-Bus zwischen Bahnhof Winterberg und der Bobbahn?

Finanziell betrachtet ist es sehr fraglich, ob sich der jährliche Aufwand von mehr als 1 Mio Euro für HSK und Stadt Winterberg lohnt.

Die Investitionen werden kein Ende nehmen: “Die wird nie fertig”, sagte sogar der Winterberger Bürgermeister vor zwei Wochen bei der Einweihung des Lounge-Gebäudes über die Bobbahn.

Erstellt in: Finanzen, Lokales, Sport / Getaggt mit: Bobbahn Winterberg, Viererbob Weltcup

Mahnwache zur Ziegenhaltung im Möhnetal

28. Februar 2017 / 5 Kommentare / Reinhard Loos

Mahnwache in Brilon mit drastischen Aussagen. (foto: loos)

Am Sonntag (26.02.) gab es eine Seltenheit im Hochsauerlandkreis: Zu einer demonstrationsähnlichen Veranstaltung versammelten sich mehr als 100 Personen.

Es ging um eine Mahnwache gegen die Vorkommnisse in der Ziegenhaltung auf einem Hof am Stadtrand von Brilon. Eine der Forderungen aus dem Kreis der etwa 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer war ein Tierhaltungsverbot für den Hofbetreiber. In der Kritik steht auch das Kreisveterinäramt, das die Bedingungen der Tierhaltung nicht hinreichend kontrolliert haben soll.

Bereits die Wahl der Ortes für die Mahnwache war mit einigen Merkwürdigkeiten verbunden. Die Veranstalterinnen hatten die Mahnwache angemeldet für einen Ort in der Nähe des betreffenden Hofes, auf einem öffentlichen Radweg im Möhnetal. Dem hatte die Kreispolizeibehörde schriftlich mit Bescheid vom 17.02.2017 zugestimmt.

Doch dann meldete sich die Polizei telefonisch bei einer der Veranstalterinnen und verlangte, dass die Veranstaltung an einen anderen Ort verlegt werden müsse. Nun wurde der Briloner Marktplatz als Veranstaltungsort ausgewählt, mitten in der Stadt.

Doch auch dieser Ort wurde verhindert und es erfolgte eine Verlegung in den Park vor dem Briloner Kreishaus, an den Rand der Innenstadt und weit entfernt von dem Hof, um den es geht.

Ob für diese Merkwürdigkeiten die Stadt Brilon oder die Kreispolizeibehörde oder vielleicht sogar beide verantwortlich sind, wird derzeit noch durch schriftliche Anfragen geklärt.

Bei der Mahnwache gab es Ansprachen der Initiatoren und eines ehemaligen Mitarbeiters des Ziegenhofs. Die von ihnen geschilderten Umstände der Ziegenhaltung, die auch bereits in Videos und Fotos dokumentiert worden waren, lösten bei vielen TeilnehmerInnen der Mahnwache Entsetzen aus.

Nach der Mahnwache wurden Unterschriften gesammelt. Diese Sammlung wird auch in den nächsten Tagen fortgesetzt. Wer eine Unterschriftenliste einsetzen möchte, findet sie hier.

http://sbl-fraktion.de/wp-content/Tierhalteverbot-20170226.pdf

Gestern (am 27.02.) veröffentlichte die Kreisverwaltung ihre Drucksache 9/687 zum Antrag der SBL/FW-Fraktion für die Sitzung des Kreisumweltausschusses. In dieser öffentlichen Sitzung wird – aus Sicht des Kreisveterinäramtes – über die Ziegenhaltung auf dem Hof an der Briloner Möhneburg berichtet werden. Wer die Drucksache liest, kann auf den ersten Blick den Eindruck gewinnen, dass – laut Kreisveterinäramt – mit der Ziegenhaltung auf diesem Hof alles in Ordnung zu sein scheint.

Wer genauer hinschaut, findet aber sogar in dieser von der Kreisverwaltung erstellten Drucksache einige Hinweise, dass Handlungsbedarf besteht. Es wird bestätigt, dass etwa 90% der Ziegen auf diesem Hof an der Möhneburg krank sind und dass “zunehmende Abmagerung” auftritt. Wie die “chronische Infektionskrankheit” heißt, erfahren wir aus der Drucksache nicht, auch nichts über mögliche Folgen für die Verwertung der Milch.

Über die Auswirkungen der Krankheit steht wenig Konkretes drin, außer dass sie die Ursache für die Abmagerung sein soll. Ebenso bleibt die konkrete Krankheitsursache im Dunkeln (“Der wichtigste Weg der Einschleppung dieser Erkrankung … ” stellt nur eine ganz allgemeine Aussage dar!). Notwendig wären auch Infos über Behandlungsmöglichkeiten und gegebenenfalls unterlassene Vorbeugung, beispielsweise durch Impfung oder mit besserer Hygiene oder mit anderem Futter. All das steht nicht in der Drucksache…

Vielleicht gelingt es in der Sitzung des Kreisumweltausschusses am Donnerstag 09.03. in Meschede, für mehr Klarheit zu sorgen.

Erstellt in: Lokales, Politik, Umwelt / Getaggt mit: Möhnetal, Tierquälerei, Ziegen

Sauerlandmuseum – 806 Tage

15. November 2016 / Hinterlassen Sie einen Kommentar / Reinhard Loos
Die "Spatenbediener" mit blitzblanke neuen Werkzeugen. (fotos: loos)

Die “Spatenbediener” mit blitzblanken nagelneuen Werkzeugen. (alle fotos: r.loos)

806 Tage hat es gedauert von der Schließung des Sauerlandmuseums im August 2014 bis zum ersten Spatenstich für den Anbau unten an der Ruhrstraße. Am 07. November 2016 kamen sieben blitzblanke und nagelneue Spaten zum Einsatz.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form heute auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

So ganz tief kamen die unerfahrenen Spatenbediener (darunter 3 CDU-Politiker) noch nicht. Gegen mögliche Gefahren von oben waren sie alle gut mit einem glänzenden Helm geschützt.

In seiner Ansprache erklärte der Landrat erneut, er habe Anfang letzten Jahres die ursprüngliche Planung gestoppt, weil bei der damaligen Ausschreibung für die Baugrube die Angebote viel teurer als kalkuliert waren; das hätte niemand vorhersehen können!?

Dabei hatte unsere Fraktion seit Frühjahr 2013 wiederholt auf die technischen und finanziellen Risiken der damaligen Planung hingewiesen und ein weiteres Bodengutachten gefordert, für die riskante Planung, direkt am Fundament des Museums 20 Meter in die Tiefe zu graben und teilweise auch noch den Untergrund unter dem Museum auszuhöhlen.

Das wurde damals von der Mehrheit im Kreistag abgelehnt; mittlerweile wurden die Baugrube deutlich verkleinert und sogar zwei weitere Baugrundgutachten erstellt.

Der Landrat bedankte sich auch beim Chef der Firma, die jetzt den Auftrag für die Tiefbauarbeiten erhalten hat; vor der Ausschreibung habe dieser ihn bei der Beurteilung der Planungen gut beraten.

Eine Woche nach dem Spatenstich sind zwei Bagger vor Ort.

Eine Woche nach dem Spatenstich sind zwei Bagger vor Ort.

Eine Woche nach dem Spatenstich sind zwei Bagger vor Ort und kleinere Ausschachtungen direkt unterhalb der “Englischen Promenade” – die zwischen Altbau und künftigem Anbau verläuft – haben begonnen. Auch ein schmuckes Baustellenschild wurde aufgestellt.

Auch ein schmuckes Baustellenschild wurde aufgestellt.

Auch ein schmuckes Baustellenschild wurde aufgestellt.


Unsere Fraktion (SBL/FW) wird das 13-Millionen-Euro-Projekt weiterhin aufmerksam begleiten und versuchen für Transparenz zu sorgen.

Erstellt in: Finanzen, Kultur, Lokales, Politik / Getaggt mit: Sauerlandmuseum, Spatenstich

Bestwig: Keine Abschiebung von Edgar D. Wird am Ende alles gut?

7. August 2016 / 1 Kommentar / Reinhard Loos

Wir freuen uns, dass Edgar D aus Bestwig nun in Deutschland bleiben darf und in dieser Woche mit seiner Berufsausbildung beginnen konnte.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form bereits auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die “Westfalenpost” berichtete am Mittwoch (03.08.), dass die Härtefallkommission beim Innenministerium in Düsseldorf eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hatte, der der Hochsauerlandkreis gefolgt ist: http://www.derwesten.de/wp/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/wende-armenischer-realschueler-darf-in-bestwig-bleiben-id12060923.html

Sehr erfreulich ist auch, dass die Familie zusammen bleibt.

Wir hoffen nun, dass auch seine Schwester Elina bald ihre Ausbildung hier fortsetzen kann.

Die SBL hatte den “Fall” von Anfang an begleitet, wie auch andere Akteure. Besonders aktiv war das Kinderrechteforum [www.kinderrechteforum.org]. Das Diakonoische Wert hatte den Härtefallantrag für de beiden jungen Armenier gestellt.

Zahlreiche Mitschülerinnen und Mitschüler von Edgar und Elina hatten in der Kreistagssitzung am 4. März – 4 Tage nach der vom Ausländeramt des HSK eingeleiteten Abschiebung – in der Einwohnerfragestunde zahlreiche Fragen an den Landrat und den Leiter der Ausländerbehörde gestellt. Die Antworten, die sie erhielten, waren nicht alle überzeugend.

Die SBL hat Anfang April mit einer entsprechenden Vollmacht von Edgar D. Akteneinsicht in seine (nicht öffentliche) Akte beim Ausländeramt genommen und eine umfangreiche Stellungnahme gegenüber der Härtefallkommission in Düsseldorf abgegeben.

Es bleiben zahlreiche Fragen sowohl hinsichtlich des Ausländerrechts als auch hinsichtlich der Kreisverwaltung.

Welchen Sinn macht es, hervorragend integrierte Familien, die in Arbeit und/oder Ausbildung stehen, nachts aus ihren Wohnungen zu holen und des Landes zu verweisen? Ist das christlich? Wem nützt das?

Auch hinsichtlich der Vorgehensweise und mancher Behauptungen Kreisverwaltung besteht noch erheblicher Klärungsbedarf.

Wenn wir z.B. im aktuellen Zeitungsbericht lesen: “Von der Ausbildungsstelle, die der 18-Jährige bereits vor seiner drohenden Abschiebung schriftlich in Aussicht gehabt haben soll, hatte, der Kreis nach eigenen Angaben damals nichts gewusst”, so löst diese Formulierung großes Erstaunen aus.

Erstellt in: Bildung und Schule, Lokales, Politik, Soziales / Getaggt mit: Abschiebung, Alte Synagoge Meschede, Bestwig, Edgar D., SBL

Hochsauerland: Fast immer “GaGaGroKo” im Kreistag?

28. Juni 2016 / Hinterlassen Sie einen Kommentar / Reinhard Loos

SBL20160628Seit der letzten Wahl des Kreistags gibt es im Hochsauerlandkreis eine Besonderheit. Gemeint ist nicht die absolute Mehrheit der CDU (28 von 54 Sitzen), sondern fast immer kann sich die größte Fraktion auf Unterstützung durch SPD-, FDP- und Grüne-Fraktion verlassen. Das ergibt zusammen 49 von 54 Stimmen (ohne den Landrat). Die Opposition bringt aus SBL/FW, Linken und Piraten bringt es zusammen nur auf 5 Stimmen; das ist ein geringerer Anteil, als die Opposition im Bundestag mit ca. 20% hat.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form zuerst am 25. Juni auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Erstaunlich ist, dass diese GaGaGroKo (“GanzGanzGroßeKoalition”) auch bei Themen zusammen abstimmt, bei denen dies niemand erwarten würde. Dies zeigte sich erneut in der Sitzung des Kreistags am vergangenen Freitag.

Hier einige Beispiele für Entscheidungen:
Genehmigung einer Windenergieanlage in Marsberg-Meerhof, außerhalb der sog. Konzentrationszonen für solche Anlagen.
Der Landschaftsbeirat hatte wegen der Artenschutzes widersprochen. Dieser Widerspruch wurde jedoch vom Kreistag – ohne jede inhaltliche Sitzungsvorlage und Diskussion überstimmt, mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen.

Bahncard
Für Bus und Bahn soll ein Westfalentarif eingeführt werden. In ihm sollen die Bahncard25 und Bahncard 50 nicht gelten. Die Bahncards sind für Vielfahrer attraktiv, führen also zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Dies hätte teilweise Fahrpreiserhöhungen von mehr als 100% für Bahncard-Besitzer zur Folge. Können sie heute bei Bahnfahrten z.B. ins Ruhrgebiet, nach Ostwestfalen oder nach Siegen ihre Bahncard einsetzen, soll das im neuen großen Tarifgebiet nicht gehen. Andere große Verkehrsverbünde (z.B. Rhein-Main, Rhein-Neckar, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen) gewähren dagegen auch im Nahverkehr Ermäßigungen für Bahncard-Inhaber. Der Kreistag lehnte den Antrag der SBL/FW, die Anerkennung der Bahncard im neuen Tarifgebiet zu fordern, ab, wieder mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen.

Kreiswahlausschuss für die Landtagswahlen
Der HSK besteht aus 2 Wahlkreisen. Für beide wurde nun vom Kreistag ein gemeinsamer Wahlausschuss gebildet. Die Kreisverwaltung hatte vorgeschlagen, dass von den insgesamt 6 Sitzen 3 an die CDU. 2 an die SPD und 1 an die Grünen gehen sollte. Die Opposition war damit jedoch nicht einverstanden und machte eigene Wahlvorschläge. Bei der anschließenden geheimen Wahl erhielten CDU (27) und SPD (13) jeweils so viele Stimmen, wie von ihnen Kreistagsmitglieder anwesend waren. Der Vorschlag der Grünen erhielt so viele Stimmen, wie Grüne und FDP zusammen Sitze haben (7). 5 Stimmen gingen erwartungsgemäß an den Wahlvorschlag der Opposition. Im Ergebnis hat die Opposition damit einen Sitz im Wahlaussschuss erlangt, anders als von der Kreisverwaltung vorgeschlagen.

Berufskollegs
Es stehen erhebliche Sanierungsaufgaben in den kreiseigenen Schulen an. Seit einigen Monaten ist ein Gutachterbüro damit beschäftigt, Aufgabenverteilung und Gebäude zu untersuchen, ob sie noch benötigt werden, und welche Klassen zusammengelegt oder getauscht werden sollten. Bisher ging es um das Berufskolleg Arnsberg-Hüsten (Berliner Platz), wo vor allem statische Probleme zu lösen sind. Nun wurde auf Vorschlag der Kreisverwaltung auch die Einbeziehung des BK Meschede vom Kreistag beschlossen. Der Antrag der SBL/FW, doch gleich alle 5 Berufskollegs zu betrachten, wurde von CDU, SPD, FDP und Grünen abgelehnt. Dabei weiss jeder, dass es bald dazu kommen wird; sogar der “Haussender” der Kreisverwaltung (Radio Sauerland) meldete heute morgen: “Ein externes Gutachten soll die fünf Berufskollegs im Hochsauerlandkreis fit für die Zukunft machen.” Das war der Antrag der SBL/FW, ist aber offiziell abgelehnt worden…

Freihandelsabkommen CETA
Wir haben auf diesen Seiten mehrfach über die Gefahren und Risiken durch das Freihandelsabkommen für die Kommunen berichtet. Diese ergeben sich auch aus dem jüngst von der baden-württembergischen Landesregierung veröffentlichten Gutachten des (konservativen) Europarechtlers Nettesheim. Anders als viele andere Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände war die GaGaGroKo im Hochsauerlandkreis jedoch nicht bereit, eine ablehnende Resolution zu beschließen (mit Ausnahme eines einzelnen der vier Grünen Kreistagsmitglieder). Die beiden Bundestagsabgeordneten aus dem HSK sind Mitglieder im konservativen Arbeitskreis ihrer jeweiligen Bundestagsfraktion (Seeheimer Kreis bzw. Berliner Kreis). Das scheint sich auch hier im Kreistag so bemerkbar zu machen, dass nichts gegen die Interessen der Bundesregierung beschlossen wird…

Naturdenkmalverordnung
Mit dieser Verordnung werden besonders erhaltenswerte Bäume geschützt. Bisher hieß es in der Verordnung, die “Untere Landschaftsbehörde trägt die Verkehrssicherungspflicht”. Mit den Stimmen der GaGaGroko wurde dieser Satz gestrichen; die Kostentragung ist nun an eine nicht näher definierte Erfordernis geknüpft. Und es wurden zahlreiche einzelne Bäume auf Vorschlag der Kreisverwaltung für nicht mehr Naturdenkmal-würdig erklärt. Die Frage, nach welchen Kriterien hierbei vorgegangen wurde, konnte die Verwaltung nicht beantworten.

Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)
Die SBL/FW hatte darauf hingewiesen, dass es sich nicht nur um eine Umbenennung der bisherigen Gesundheits- und Pflegekonferenz handelt, sondern neue Aufgaben und viele neue Mitglieder (von Verbänden) hinzu kommen sollen. Daher sei auch eine Neuwahl der Vertreter des zuständigen Fachausschusses des Kreistags nötig. Das führte dazu, dass die Kreisverwaltung im Kreistag den Punkt von der Tagesordnung absetzen ließ; sie wolle eine “rechtliche Prüfung” vornehmen. Eine Woche vorher, in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, hatte die Verwaltung noch behauptet, es gebe keinen Bedarf für eine Änderung ihrer Sitzungsvorlage. Hier brauchte die GaGaGroKo noch nicht zu entscheiden…

Erstellt in: Lokales, Politik / Getaggt mit: GagagroKo, Hochsauerlandkreis, HSK, Kreistag Meschede

Eine “Aktuelle Stunde” – nur für den Landrat

6. März 2016 / 4 Kommentare / Reinhard Loos

Wie berichtet [1], hatte die SBL/FW-Fraktion für die Kreistagssitzung am Freitag wegen der Ereignisse rund um die Abschiebung des Geschwisterpaars aus Bestwig in dieser Woche den Dringlichkeitsantrag für eine “Aktuelle Stunde” zu diesem Thema eingebracht.

(Der Beitrag ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Über diesen Antrag zur Tagesordnung wurde zu Beginn der Kreistagssitzung debattiert und abgestimmt. Er wurde von SBL/FW, Grünen, Linken, Pirat und einigen SPD-Kreistagsmitgliedern unterstützt, aber von der Mehrheit des Kreistags abgelehnt.

Der Landrat gab dann selbst eine lange Erklärung zu den Ereignissen vom Rednerpult ab, zu der kein Kreistagsmitglied Fragen stellen durfte. So hatte er seine persönliche “Aktuelle Stunde”, aber die notwendigen Fragen konnten nicht gestellt werden und die Antworten blieben aus.

Dies betrifft z. B. die Kernfrage, warum die Ausländerbehörde in Meschede Edgar und Elina trotz gültiger Duldung und wenige Wochen vor ihren Schulabschlüssen abschob, obwohl die Behörde über die Schulausbildungen informiert war. Und warum die Ausländerbehörde behauptet, sie hätte nicht anders handeln können, obwohl sie bei solchen Maßnahmen über einen sehr großen Ermessenspielraum verfügt. Denn die Entscheidung über Durchführung und Zeitpunkt einer Abschiebung wird nur im Kreishaus getroffen, nirgendwo anders!

Statt dessen wurde versucht, der Familie und der Flüchtlingsberatung in Meschede indirekt die Schuld für die Durchführung der Abschiebung in die Schuhe zu schieben, wegen angeblich mangelnder Mitwirkung.

Hier sollte offensichtlich von der eigenen Verantwortung abgelenkt werden. Auch das Verhalten einiger Polizeibeamter während der Abschiebung gegenüber den beiden jungen Menschen bedarf noch der näheren Betrachtung.

Auf der Zuschauertribüne hatten sich zu Sitzungsbeginn zahlreiche MitschülerInnen von Edgar und Elina eingefunden. Sie machten mutig von ihrem Fragerecht in der Einwohnerfragestunde Gebrauch und äußerten ihr Unverständnis über die Vorgehensweise der Behörden. Auch bei den Schülern und mehreren weiteren Fragestellern wurde von der Sitzungsleitung versucht, ihr Fragerecht einzuschränken, z.B. mit falscher Zählung der gestellten Fragen. Als das Kreistagsmitglied der Piraten sich mit einer Frage selbst an der Einwohnerfragestunde beteiligen wollte, wurde ihm das verwehrt. Die Antworten auf die gestellten Fragen klangen wenig überzeugend und stellten die Schüler nicht zufrieden. Eines wurde aber deutlich: Edgar und Elina werden von ihren Mitschülern sehr geschätzt, und die Schüler werden weiter dafür kämpfen, dass die beiden Armenier ihre Ausbildungen fortsetzen können.

Nachdem die Kreistagsmitglieder zu diesem Thema zunächst schweigen mussten, stellte ein Kreistagsmitglied der SBL/FW-Fraktion wenig später bei dem Tagesordnungspunkt, in dem es um die Operativen Jahresziele der Kreisverwaltung für das laufende Jahr 2016 ging, den Antrag, als weiteres Ziel aufzunehmen: “Der Kreis ermöglicht allen Einwohnern den Abschluss von Schul- und Berufsausbildungen”. Als er in der Begründung des Antrags auf die aktuellen Ereignisse einging und erläuterte, dass sich so etwas nicht wiederholen dürfte, versuchten Zwischenrufer aus der CDU-Fraktion, diese Ausführungen zu verhindern. Auch das zeigt die mangelnde Sensibilität der Mehrheitsfraktion im Kreistag für die Betroffenheit vieler Menschen, die durch das Vorgehen der Ausländerbehörde in Meschede entstanden ist.

Aber es wurden auch Hoffnungsschimmer deutlich: Mittlerweile scheint im Kreishaus in Meschede die Bereitschaft gewachsen zu sein, dass unter bestimmten Umständen Edgar und Elina ihre Ausbildung fortsetzen können.

————————————–

[1] http://sbl-fraktion.de/?p=6510
und
Sauerländer Bürgerliste: Dringlichkeitsantrag zum Abschiebefall aus Bestwig gestellt

Erstellt in: Lokales, Politik / Getaggt mit: Abschiebung, Bestwig, Dringlichkeitsantrag, Kreistag Meschede, Kreistagssitzung, Piraten, SBL/FW

Sozialgericht kippt Mietkostenkonzept des HSK

21. Februar 2016 / Hinterlassen Sie einen Kommentar / Reinhard Loos

Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (“Hartz IV” für Arbeitsfähige) und SGB XII (Sozialhilfe, z.B. für Rentner) erhalten auch die Kosten für ihre Unterkunft erstattet. Allerdings werden ihnen nicht immer die tatsächlichen Kosten gezahlt, sondern nur die als “angemessen” geltenden Kosten.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienenen.)

Für diese Miethöchstbeträge hatten Landrat und Kreisverwaltung im Sommer 2013 ein Konzept in Kraft gesetzt, übrigens ohne einen Beschluss des Kreistages. Es sah für drei Teilgebiete und 5 Haushaltsgrößen differenzierte Höchstmieten vor; für Brilon waren das einschließlich der “kalten” Nebenkosten (also ohne Heizung) für einen Ein-Personen-Haushalt 285,50 Euro. Die selben Werte wie für Brilon galten auch für Bestwig, Eslohe, Olsberg, Marsberg, Medebach und Hallenberg, eine aus Sicht vieler Betroffener fragwürdige Gleichsetzung.

Heute wurde dieses Konzept über die Kosten der Unterkunft vom Sozialgericht Dortmund für “gescheitert” erklärt (Az S62 SO 444/14). Eine fast 80 Jahre alte Rentnerin hatte dagegen geklagt. Die zu 100% schwerbehinderte Frau, die u.a. mit Hüften, Rücken und Augen erhebliche Probleme hat, hatte bis Juni 2014 in Olsberg gewohnt, in der II. Etage. Da sie die Treppe nicht mehr bewältigen konnte und sie in die Nähe ihrer Tochter, die sich intensiv um sie kümmert, ziehen wollte, zog sie nach Brilon, ins Stadtzentrum, in eine ebenerdige, 56 qm große Wohnung. Von dort konnte sie noch viele Besorgungen selbst erledigen und sich somit einen möglichst hohen Grad an Selbständigkeit erhalten. Die Tochter wohnt nun nur etwa 700 Meter entfernt.

Trotz 45 Jahren Erwerbsarbeit und der Erziehung von 4 Kindern reicht die Rente der Frau aber nicht aus, so dass sie auf ergänzende Sozialhilfeleistungen angewiesen ist. Anders als zuvor in Olsberg kürzte ihr aber nun das Sozialamt der Stadt Brilon die Unterstützung für die Miete, weil diese angeblich unangemessen war. Pro Monat fehlten ihr etwa 84 Euro.

Der dagegen beim Briloner Sozialamt eingelegte Widerspruch blieb erfolglos, so dass die Rentnerin vor das Sozialgericht zog. Dieses stellte heute fest, dass das Konzept des HSK nicht gültig ist. Zur Begründung führte das Sozialgericht aus, dass in diesem Konzept keine kreisbezogenen Daten für den Anteil der Nachfrager nach billigem Wohnraum enthalten sind und die aus einer bundesweiten Untersuchung übernommenen Daten zudem zu alt seien, da sie bereits aus dem Jahr 2009 stammen.

Als Folge gelten nun statt der Tabellenwerte aus dem Konzept die Werte der Wohngeldtabelle, plus einem Sicherheitszuschlag von 10%.

Der Kreis muss nun nachbessern. Gegen das Urteil kann allerdings Berufung beim Landessozialgericht in Essen eingelegt werden.

Damit hat das Hamburger Unternehmen “Analyse und Konzepte”, dass das Unterkunftskosten-Konzept im Auftrag der Kreisverwaltung erstellt hatte, eine weitere Niederlage bei einem Sozialgericht erlitten. In jüngster Zeit hatten auch die Sozialgerichte in Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Mietkosten-Konzepte, die diese Firma für andere Kreise erstellt hatte, für unwirksam erklärt. Die SBL hatte in den Gremien des Kreises wiederholt darauf hingewiesen, dass sie die Methodik dieses Konzepts für fragwürdig und die Höchstmieten nach diesem Konzept für zu niedrig hält; in vielen Orten des Kreises ist dafür keine geeignete Mietwohnung zu finden.

Die Kreisverwaltung plant unabhängig von der heutigen Gerichtsverhandlung eine neue Datenerhebung. Das könnte eine gute Gelegenheit sein, das Institut zu wechseln …

———————–

Auch die Westfalenpost berichtet:

http://www.derwesten.de/wp/staedte/arnsberg/man-muss-sich-doch-wehren-aimp-id11582551.html

http://www.derwesten.de/wp/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/man-muss-sich-doch-wehren-id11580903.html

Erstellt in: Finanzen, Frauen, Gericht, Lokales, Soziales / Getaggt mit: Hartz IV, Hochsauerlandkreis, Miethöchstbeträge, SGB II SGB XII, Sozialamt Brilon, Sozialgericht, Sozialhilfe

Kindstod in Winterberg: “Massives behördliches Versagen aufgedeckt”.

16. Februar 2016 / 1 Kommentar / Reinhard Loos

KindstodWordle20160216Medebach. (rlo) “Massives behördliches Versagen aufgedeckt”, mit diesen Worten beschrieb heute in Medebach Amtsrichter Fischer beim Strafverfahren gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes (2 Jahre) die Rolle des Kreisjugendamtes.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form heute auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Ein weiteres Kleinkind (damals knapp 1 Jahr) war stark geschädigt, hat aber nach Einlieferung in die Kinderklinik überlebt und ist mittlerweile normal entwickelt. Das Verfahren gegen die Mutter des Kindes ist aber noch nicht zu Ende, sondern wird an das Landgericht Arnsberg verwiesen. Das Amtsgericht Medebach folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg.

In seiner ausführlichen, 50 Minuten dauernden Begründung für den Verweisungsbeschluss führte Richter Fischer u.a. aus, dass er zunächst von einer fahrlässigen Tötung ausgegangen sei. Im Verlauf der viertägigen Hauptverhandlung habe er jedoch den Eindruck gewonnen, dass von einem “bedingten” Vorsatz der Mutter auszugehen sei. Bedingter Vorsatz bedeutet juristisch nicht Absicht, sondern dass die Beschuldigte die Folgen ihres Tuns hätte erkennen müssen und sie billigend in Kauf nahmen.

Außer der Kindesmutter steht auch das Kreisjugendamt im Blick des Amtsgerichts. Das Amt sei beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus Vogtlandkreis in den Raum Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes.

Unter anderem stand in der Mitteilung, dass alle 9 Kinder Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war. Dies hätte nach § 8 Sozialgesetzbuch VIII Anlass sein müssen, dass sich mehrere Fachkräfte mit der Familie befassen. Doch in den Blick genommen wurden nur die Schulprobleme eines der älteren Kinder. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngsten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, nicht registriert.

FORTSETZUNG FOLGT

… Update 17.2.2016 …

Wenig Informationen hatte auch die Pflegemutter erhalten, die das jüngste Kind 15 Monate lang betreute, nachdem es wegen der Vorfälle aus der Familie genommen worden war. Das Kreisjugendamt hatte ihr nur gesagt, dass das Kind zuvor im Krankenhaus gewesen war, aber keine Informationen über die besondere familiäre Situation gegeben. Vor Ort in der Pflegefamilie hat auch nie ein Mitarbeiter des Jugendamtes das Kind besucht. Es gab allerdings häufige Treffen mit der leiblichen Mutter in den Räumen des Jugendamtes. Die Pflegemutter konnte in der Gerichtsverhandlung auch berichten, dass das Kind innerhalb etwa eines Jahres alle Rückstände aufgeholt hat und mit normalem Gewicht und gutem Entwicklungszustand in eine andere Familie wechseln konnte.

Kreisjugendhilfeausschuss und Kreistag, die beide für das Kreisjugendamt zuständig sind, werden sich nun noch mit der Aufarbeitung der Ereignisse befassen müssen. Dabei wird es vor allem darum gehen müssen, ob es systematische Fehler in der Arbeitsweise des Kreisjugendamtes gab und/oder gibt, die abgestellt werden müssen. Gab es Fallbesprechungen im Team, Unterstützung für die Sachbearbeiter, Aufträge der Jugendamtsleitung sich um die gesamte Familie und nicht nur um ein älteres Kind mit Schulproblemen zu kümmern, Kontrolle der Hefte über die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, das Angebot mehrerer paralleler Hilfeformen, und gab es eine angemessene Auswertung der vom Jugendamt aus Westsachsen eingegangenen Berichte? Wie sehen die Konzepte der Kreisjugendamtes für Interventionen in Krisenfällen aus?

Erstellt in: Gericht, Lokales, Polizeiberichte, Soziales / Getaggt mit: Amtsgericht, Kindstod, Kreisjugendamt, Medebach, Winterberg

Der sogenannte “Brandbrief” der NRW-Bürgermeister: Unüberlegte Formulierungen

22. Oktober 2015 / 3 Kommentare / Reinhard Loos

wordlefluechtlinge20151022215 (von 396) Bürgermeistern aus NRW haben einen Brief zur aktuellen Flüchtlingssituation an die Bundeskanzlerin geschrieben, mit anhängendem Forderungskatalog.

(Der Artikel ist heute zuerst in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Übrigens sind es eigentlich nur 214 Bürgermeister, denn für Hemer und Verl hat dieselbe Person ihre eingescannte Unterschrift an die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes geschickt, obwohl Herr E. normalerweise zu einem Zeitpunkt nur Bürgermeister in einer Stadt sein kann.

Die Texte sind hier nachzulesen:

http://www.rp-online.de/polopoly_fs/brief-1.5486460.1445422593!file/brief.pdf

http://www.rp-online.de/polopoly_fs/forderungen-1.5486468.1445422902!file/2015-10-19_FluechtlingskriseForderungskatalog_Anlage.pdf

Nun ist es ja gut verständlich, dass sich Bürgermeister Gedanken über die Situation in den Städten und Gemeinden machen; das ist ihre Aufgabe. Es darf aber bezweifelt werden, ob die von der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes erdachten Formulierungen wirklich alle gut überlegt sind.

Einige Auszüge aus den beiden Texten:

Brief:
“Die am 15.10.2015 vom Bundestag verabschiedeten Regelungen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes sind ein erster Schritt in die richtige Richtung.”
“… sind über die in dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossenen Maßnahmen noch weitere Schritte notwendig. Von daher möchte wir Sie bitten, die in dem als Anlage beigefügten Forderungskatalog aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen.”

Forderungskatalog:
“Der Bund muss … Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten an der deutschen Außengrenze abweisen. Dazu sind die bestehenden Grenzkontrollen auszuweiten und zu intensivieren.”
“Das Asylverfahrensrecht für Flüchtlinge aus sog. sicheren Herkunftsländern muss geändert werden. Die Flüchtlinge aus diesen Ländern dürfen nicht mehr einreisen …”
“… setzt zwingend voraus, dass der Zustrom nach Europa Obergrenzen kennt, die im Rahmen von jährlichen Kontingenten durch die EU festgelegt werden.”
“Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, die ebenfalls von der EU festzulegen sind, werden in diesen Hot-Spots untergebracht und in kurzer Zeit nach einem negativen Bescheid in ihre Herkunftsländer zurückgeführt.”

Dazu einige persönliche Anmerkungen:

  1. Integrationspaten mit intensiven Kontakten zu Flüchtlingen aus dem Westbalkan haben Probleme zu glauben, dass z.B. der Kosovo pauschal als “sicheres Herkunftsland” gelten kann! Nicht ohne Grund ist z.B. die Bundeswehr als “Kosovo Force” (KFOR) dort seit 16 Jahren präsent und versucht bisher vergeblich für stabile Verhältnisse zu sorgen. Roma und Frauen werden verfolgt, das Land versinkt im Korruptionssumpf, und es gibt weder ein funktionierendes Rechtssystem noch ein funktionierendes Gesundheitssystem.
  2. Die Erfahrungen der letzten Monate belegen deutlich, dass z.B. Ungarn keineswegs als “sicherer Drittstaat” gelten kann. Zahlreiche Verwaltungsgerichte haben wegen der menschenverachtenden Zustände in diesem Land in den letzten Wochen Abschiebungen nach Ungarn für nicht durchführbar erklärt; sogar die Bundeskanzlerin und CDU-Bundesvorsitzende hat Züge mit Flüchtlingen aus Ungarn nach Deutschland durchfahren lassen.
  3. Und ist es wirklich ein “Schritt in die richtige Richtung”, dass Flüchtlinge aus dem Westbalkan, die zum Teil schon seit Jahren hier sind und gut Deutsch sprechen, aufgrund des “Asylkompromisses” nun für mindestens 24 Monate in den Kosovo zurück sollen, bevor sie hier (vielleicht) wieder arbeiten dürfen?
  4. Und wollen wir wirklich ca. 3.757 km “deutscher Außengrenze” (durch Zaun, Mauer, Stacheldraht, bewaffnete Grenzpolizei mit Schießbefehl, oder wie?) so abriegeln, dass die Einreise gesetzlich unerwünschter Flüchtlinge verhindert wird? Das wäre aber erforderlich, um Flüchtlinge, die aus angeblich sicheren Herkunftsstaaten oder über angeblich sichere Drittstaaten zu uns kommen, an den Grenzen wirklich zurückhalten zu können, unter Aushöhlung des Grundrechtes auf Asyl.

Die Konsequenz:
Was die Bürgermeister hier unterschrieben haben, bedeutet – bei allem verständlichen Eifer der Stadtoberhäupter – eine andere, hermetisch abgeriegelte Republik. Wollen wir so etwas in Deutschland wieder einführen (auch wenn das Bollwerk dieses Mal nach außen zeigen würde)?

Erstellt in: Europa, Lokales, Politik

Die Zollverwaltung als “Moderne Wegelagerer”?

1. August 2015 / Hinterlassen Sie einen Kommentar / Reinhard Loos

Im Mittelalter nahmen die Könige für sich das Zollrecht in Anspruch.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

“Die mittelalterlichen Zölle waren Binnenzölle, die beim Passieren bestimmter Zollstätten an Land- oder Wasserwegen oder auf öffentlichen Märkten erhoben wurden. Stand ursprünglich der Gebührencharakter im Vordergrund (Entgelt für die Nutzung von Verkehrseinrichtungen, Schutz der Kaufleute), verstärkte sich zunehmend der fiskalische Aspekt der Zollerhebung”, können wir auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums nachlesen.

Es sollte also mit häufig zweifelhaften Methoden mehr Geld in die Kassen der Herrschenden fließen.

Nun hat die Zollverwaltung in unserem Land ab 1. Juli 2014 die Erhebung der Kfz-Steuer übernommen. Und Teile der Zollverwaltung scheinen damit ins Mittelalter zurückgerutscht zu sein.

Ein besonders krasser Fall ereignete sich jüngst im HSK. Eine junge Mutter hatte gerade ihre einjährige Elternzeit beendet und wieder die Arbeitstätigkeit aufgenommen. Der Vater hatte nun zwei Vätermonate und hielt sich mit dem kleinen Kind in der Wohnung auf. Da drangen mehrere Zollbeamte in die Wohnung ein und forderten die Zahlung von mehr als 200 Euro für angeblich rückständige Kfz-Steuer plus Vollstreckungskosten von der jungen Mutter. Da die angebliche Schuldnerin selbst nicht anwesend war, sprachen die Zollbeamten gegenüber dem jungen Vater diverse Drohungen aus und suchten die angebliche Schuldnerin (erfolglos) in der Stadt. Und zuvor hinterließ der “Vollziehungsbeamte” G. noch ein Schreiben in der Wohnung, in dem er für den nächsten Morgen seinen erneuten ‘Besuch’ ankündigten. Weiter wurde mitgeteilt: “Als Vollziehungsbeamter darf ich auch ohne Ihre Anwesenheit und Einwilligung (oder die eines erwachsenen Mitbewohners oder Bevollmächtigten) Ihr Besitztum durchsuchen und dazu erforderlichenfalls verschlossene Türen und Behältnisse auf Ihre Kosten durchsuchen lassen.” Außerdem wurde noch mit “Freiheits- oder Geldstrafe” gedroht. Tolle Aussichten!

Dies ereignete sich am 21. Mai 2015. Doch bereits 51 Tage vorher vorher war die angeblich einzutreibende Kfz-Steuer komplett bezahlt worden, mit allen erforderlichen Angaben auf der Überweisung.

In den nächsten Tagen gab es zahlreichen Briefe und Telefonate mit dem Hauptzollamt in Bielefeld sowie Zolldienststellen in Paderborn und Arnsberg. Nach etwa 20 Kontakten erkannte dann auch die Zollverwaltung, dass sie keine Zahlung mehr eintreiben durfte. Zunächst versuchte sich die Zollverwaltung damit herauszureden, die Zahlung und die Vollstreckung hätten sich wohl zeitlich überschnitten – was aber bei mehr als 7 Wochen Zeitspanne völlig undenkbar ist.

Dann erfolgte der Rückzug. Das Hauptzollamt schrieb am 03. Juni 2015 an die zuvor von ihm verfolgte Frau:

“Ihre Überweisung in Höhe von 173,00 € ist am 31.03.2015 hier eingegangen. Sollte nach dem o.g. Datum ein Vollstreckungsversuch erfolgt sein, so bitte ich dieses Missverständnis zu entschuldigen”.

“Missverständnis”? Es handelt sich wohl eher um ein völliges Versagen der Zollverwaltung. Eine Vollstreckungsaktion ist nicht harmlos! Wer schützt uns vor solchen Behörden? Wer zieht Konsequenzen? Wenn ein Beamter Vollstreckungsmaßnahmen betreibt und gewaltsame Öffnung von Türen sowie Durchsuchungen ankündigt, sollte er sich zuvor gründlichst informiert haben. Andernfalls ist er in dieser Funktion nicht tragbar – oder der Rechtsstaat funktioniert hier nicht.

Erstellt in: Lokales, Politik, Soziales, Wirtschaft / Getaggt mit: KFZ-Steuer, Zoll

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