Fundstück: Gegen Hartz-IV-Armut hilft vor allem eines … mehr Geld.

Mehr Geld tut Not. (symbolbild: zoom)

Gegen Hartz-IV-Armut hilft vor allem eines: mehr Geld, so Wiebke Schröder im neuen Blätter-Podcast in etwas mehr als acht Minuten.

Reinhören: (Auf der verlinkten Seite nach unten scrollen)

https://blaetter.podigee.io/45-impfpflicht-rechte-christen-armut-sudan#t=1758

Umleitung: Vom Ettelsbergturm durch die Medienkrise zu Selfies in Auschwitz, Game of Thrones, den Islandfischern und mehr …

Der Hochheideturm (auch Ettelsbergturm oder Willinger Hochheideturm genannt) ist ein 59 m hoher Aussichtsturm im Rothaargebirge auf dem 837,7 m ü. NHN hohen Ettelsberg bei Willingen im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hochheideturm (foto: zoom)

Comic-Zeichenkunst: Tarzan-Zeichner Burne Hogarth und die Kommunistenjagd in der McCarthy-Ära … endoplast

Rechtspopulistische Journalistenschelte erreicht die Mitte der Gesellschaft: Neu ist, dass diese rechtspopulistsiche Hetze gegen Journalisten inzwischen auch von Zeitgenossen kommt, die bisher eher der Mitte der Gesellschaft zugerechnet werden. So erreichte mich der Tweet einer Ex-CSU- Mitarbeiterin und Ex-DJV-Mitarbeiterin diesen Inhalts: … welchering

Merz: Schlechtes Timing … postvonhorn

Medienkrise: In Thüringen beherrscht die Funke-Mediengruppe die Printbranche. Seit Kürzungen bekannt wurden, spricht das Land über den Wert des Journalismus … taz

Warum ich Game of Thrones lieb(t)e: Soziologie rahmt Psychologie … scilogs

Islandfischer: Globalisierung historisch – und wie sich das Blatt wenden kann … harbuch

Doing Selfies in Auschwitz? Selfies machen in Auschwitz? Die heutigen Selfies sind nicht aus dem Nichts heraus entstanden, sondern sie stehen durchaus in einer gewissen Kontinuität touristischer Praktiken … publicHistory

Madrid: Wer will schon Atmen, wenn er Auto fahren kann? … unkreativ

Die Stadt, die auf ihre Autoren sch …: eine Polemik des Dortmunder Schriftstellers Jürgen Brôcan … revierpassagen

Gemeindefinanzen am Beispiel von Hagen: Bund drückt sich weiter vor Verantwortung. Keine Lösung für Altschulden in Sicht … doppelwacholder

Hartz IV im Hochsauerlandkreis: Verzögerungstaktik bei den Unterkunftskosten … sbl

Grundlage für Mietobergrenzen des HSK rechtswidrig?

Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II (“Hartz IV”) und dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten pro Monat einen festen Betrag für ihre laufenden Ausgaben und außerdem die Kosten ihrer Unterkunft, sofern diese Kosten als “angemessen” gelten.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die erstattungsfähigen “Kosten der Unterkunft” reichen jedoch in vielen Fällen nicht aus, so dass von dem bereits sehr niedrigen Betrag für die Lebenshaltung teilweise 50 Euro oder mehr pro Monat für die fehlende Miete abgezweigt werden müssen. Für eine alleinstehende Person z.B. beträgt der monatliche Regelsatz 424 Euro; bis Dezember 2018 waren es 416 Euro. Als Miete durfte sie im Jahr 2018 z.B. in Brilon, Marsberg und Olsberg maximal 297,50 Euro zahlen, einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung.

Für die Bestimmung der “angemessenen Höchstmieten” stellen die Kreise sog. schlüssige Konzepte auf. Dafür werden Erhebungen über tatsächlich gezahlte Mieten vorgenommen. Die Methodik für diese Datenerhebungen und die Zusammenfassung aus mehreren Gemeinden ist oft strittig. Auch im HSK hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion seit Jahren darauf hingewiesen, dass das Konzept des Landrats und der Kreisverwaltung erhebliche Mängel aufweist.

Heute hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in mehreren Verfahren grundsätzliche Entscheidungen über die “schlüssigen” Konzepte für die angemessenen Mieten der Empfänger von Grundsicherungsleistungen getroffen. Es endete damit, dass die Bildung von “Wohnungsmarkttypen” innerhalb der “Vergleichsräume” (die meist dem Kreisgebiet entsprechen) nicht zulässig ist. Damit wurden die Bedenken der SBL/FW-Kreistagsfraktion nicht nur bestätigt, sondern als so erheblich betrachtet, dass sie zur Rechtswidrigkeit der aktuellen Konzepte führen.

Im “offiziellen” Terminbericht des BSG heisst es zum Thema des Wohnungsmakttypen:

“Nicht zulässig ist es jedoch, wenn ein Jobcenter, das den gesamten Landkreis als einen Vergleichsraum ansieht, innerhalb dieses Vergleichsraums die Städte und Gemeinden in mehrere Wohnungsmarkttypen mit unterschiedlichen Angemessenheitsgrenzen aufteilt. Denn für diese Aufteilung gibt es keine rechtliche Begründung, insbesondere können durch die Bildung von Wohnungsmarkttypen die Voraussetzungen für die Bildung und die Rechtsfolgen eines Vergleichsraums nicht geändert werden. Zudem mangelt es in den vorliegenden Verfahren für die einzelnen Wohnungsmarkttypen an einer sie rechtfertigenden sachlichen Herleitung.”

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Terminberichte/2019_02_Terminbericht.html

Alle heute entschiedenen Konzepte wurden im Auftrag der einzelnen Kreise von der Hamburger Firma “Analyse & Konzepte” erstellt, die auch für den Hochsauerlandkreis tätig ist. Durch die Bildung von sog. Wohnungsmarkttypen wurden die an einen Vergleichsraum zu stellenden Anforderungen (insbesondere enge räumliche Verbundenheit) unterlaufen, so dass im Ergebnis vielfach zu niedrige Mietobergrenzen festgesetzt wurden. Das bedeutete für viele Betroffene erhebliche Abzüge von den Grundsicherungsleistungen, weil ihre Mieten angeblich nicht angemessen waren und daher nicht in voller Höhe erstattet wurden.

Der HSK wird nun sein Konzept verändern und wesentlich höhere Mieten als bisher anerkennen müssen.

Kevin Kühnert – oder: wie ich verstand, wie es um die SPD steht

Vor Ort: Kevin Kühnert diskutierte gestern in Berlin. (screenshot der spd-ankuendigung)

Am 11. Dezember 2018 war ich bei der „Diskussionsveranstaltung mit dem Juso-Bundesvorsitzenden Kevin Kühnert im Wahlkreisbüro von Franziska Becker, MdA.“ Hier einige Eindrücke.

„Um 19.00 Uhr geht’s los – da sollte ich spätestens um 18.30 Uhr da sein!“, denke ich, und gesagt, getan, aber die Menschenmassen, die ich erwartet hatte, gibt es nicht: Als Kevin Kühnert kurz nach Sieben eintrifft, sind noch Plätze frei. „Gibt’s doch gar nicht! Wann hat man schon die Chance, dem einzigen lebenden SPD-Promi so nahe zu kommen?!“

Und das Publikum sind fast nur Senioren, und wie sich später herausstellt, SPD-Mitglieder. „Wo sind die Jungen? Die Menschen, die von außen einen kritischen Blick auf die SPD werfen? Wer soll denn da eine „Erneuerung“ der SPD …?“, frage ich mich.

Franziska Becker, MdA, begrüßt Kevin Kühnert und läßt ihn auf dem „Roten Sofa“ Platz nehmen: „Das ist mein neues Format, Du bist heute mein Versuchs …“, sagt sie und das Geplauder geht los: „Du bist 1989 in Berlin-Lankwitz geboren: Welche Bedeutung hat für Dich ‘West-Berlin’?“

Das ist alles sehr nett, Kevin Kühnert antwortet extra-sympathisch, spricht druckreif, aber Franziska Beckers Fragen überbieten an Harmlosigkeit locker die NDR-Talkshow, da bleibt als Antwort nur noch: „Ja, ich bin bekennender Tennis-Borussia Fan …“

Als es endlich „politisch“ wird, geht es um Lokales und Kevin Kühnert unterstreicht, wie wichtig Lokal-Politik sei, was man dort alles erreichen könne: „Wir haben den Preis des Sozialtickets um 8 Euro gesenkt, weil im HartzIV-Regelsatz nur 27 Euro für Mobilität vorgesehen sind …“

„Nicht schlecht“, denke ich, „aber wie wär’ es denn damit, den Hartz-IV-Regelsatz zu erhöhen, überhaupt erst einmal realistisch zu berechnen?“

Fragt sich jetzt jemand, wann ich endlich etwas wirklich „Interessantes“, „Wichtiges“ zu berichten habe? So geht es mir auch selber bei der Veranstaltung. Wie praktisch, dass dort eine Uhr hängt … immerhin der Zeiger bewegt sich … und dann auch noch:

„Willy Brandt!“, der das Senioren-Publikum bewegt, die goldenen Tage der SPD …

Kevin Kühnert reagiert auf den Zuruf aus dem Publikum und erklärt, dass Politik ja heute ganz anders aussehe, als zu Brandts Zeiten. Es sei ja bekannt – und nicht mehr rufschädigend –, dass Brandt mehrere Tage lang mit Depressionen in seinem Zimmer verschwunden sei, so etwas sei heute einfach undenkbar. Da würde „bei 3 Katastrophen pro Tag“ erwartet, dass man als Politiker „innerhalb von 5 Minuten ein druckreifes Statement in die Kamera spricht“ … es gäbe gar keine Zeit mehr für die Ausarbeitung großer politischer Ideen, den großen Wurf …

„Aber die Agenda 2010 war doch ein ‚Grosser Wurf’! Gerhard Schröder hat durchgesetzt, was Helmut Kohl und die CDU nicht wagten: Das mussten ‚Linke’ machen! …“, rufe ich in die heile SPD-Welt …

„Meinen Sie das ernst?“, fragt mich Franziska Becker. „Natürlich nicht!“, antworte ich, „ich finde es ganz schlimm, die SPD muss sich endlich von Hartz IV befreien …“, und zu Kevin Kühnert: „Sie stehen ja in der Öffentlichkeit wie ein Fels in der Brandung gegen Hartz IV, wie ein MONOLITH …“.

o.k., rhetorisch ist das ausbaufähig – aus dem Ungedulds-Stegreif entstanden –, aber bei „MONOLITH“ habe ich erst wirklich verstanden, was bei der SPD schief läuft: Kevin Kühnert ist der EINZIGE, der in der SPD für „Erneuerung“ steht …

Das zieht sich fortan – zumindest für mich – wie ein roter Faden durch die weitere Diskussion, Kevin Kühnert sagt selber: „Es gibt in der SPD ‚Linke’, die eine sehr gute Arbeit machen, zum Beispiel Matthias Miersch, ein echter Experte für ‚Umwelt’ …“, die aber in der Öffentlichkeit überhaupt nicht in Erscheinung treten, Kevin Kühnert: „…aber die ‚Linken’ in der SPD müssen auch für Ämter kandidieren … bei den SPD-Vorstandswahlen gab es für 45 Plätze gerade mal 47 Kandidaten …“.

Der SPD-Vorstand, der nach außen – für mich – als eine graue „neoliberale“ Wand erscheint, „homogen Hilfsausdruck“. Woher soll da die „Erneuerung“ kommen? Wenn alle dieselbe Position vertreten?

Bei der Publikums-Diskussion fragt dann auch ein Mitarbeiter von Franziska Becker: „Gibt es in der SPD ‚LINKE’?“, und so, wie er das fragt, steht die Antwort auch schon fest …

Nach der Diskussion spreche ich ihn noch einmal darauf an. Ihm fällt Marco Bülow ein, der gerade aus der SPD ausgetreten ist, der aber auch „nichts bewegt habe …“

Ich meine: „Einer allein kann es nicht schaffen, so gut kann ein Einzelner gar nicht sein …“

Für mich die „Erkenntnis“ des Abends.

Beeindruckend fand ich, dass ganz am Ende der Diskussion ein SPD-„Senior“ mit Nachdruck fragte – es ging ihm offensichtlich zu Herzen –, wie es um „Nachhaltigkeit“ in der SPD stehe. Er stellte die Frage, ob wir immer weiter, wie zur Zeit, „3 Erden verbrauchen wollen …“

Das war so ungefähr das, was ich vorab per e-mail als Frage an Kevin Kühnert eingereicht hatte, Zitat:

„Meine Frage an Kevin Kühnert:

„Haben Sie eine Vision für die Gesellschaft der Zukunft?“

… und ich verspreche, dass ich Kevin Kühnert NICHT zum Arzt schicke, Helmut Schmidt:

„Wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen.“

Hintergrund ist, dass ich kürzlich „PRECHT“ sah, die Sendung mit Hans Joachim Schellnhuber: „Ist die Erde noch zu retten?“

Schellnhuber zitiert auch Kenneth Boulding:

„Anyone who believes exponential growth can go on forever in a finite world is either a madman or an economist.“

„Jeder, der glaubt, exponentielles Wachstum kann andauernd weitergehen in einer endlichen Welt, ist entweder ein Verrückter oder ein Ökonom.“

Soll heißen: SO kann’s nicht weitergehen … aber wie dann?

Das möchte ich gern wissen – als „Vision“ –, die natürlich nicht sofort realisierbar sein muss …“

Pressemitteilung: Rentenerhöhung beschlossen. SPD-Bundestagsfraktion plant weitere Verbesserungen

In meinem Briefkasten liegt eine Pressemitteilung der SPD zur Rentenerhöhung. Auf den ersten Blick habe ich mich geärgert, auch wenn ich natürlich den Rentnerinnen und Rentnern eine Erhöhung der Renten gönne.

Mein Problem mit der PM ist, dass Dirk Wiese mit keinem Wort die gescheiterte Riester-Rente erwähnt, für die die SPD verantwortlich ist. Ich bin immer noch der Meinung, dass diese Riester-Rente ein Geschenk der SPD an die Finanzwirtschaft war. Die Renditen von Riester liegen weit unterhalb der Umlage-finanzierten staatlichen Renten.

Da ich selbst jeden Monat einen erklecklichen Betrag, den ich lieber in die staatliche Rentenkasse einzahlen würde, als Riester Rente an eine private Bank zahle, betrifft mich die Pressemitteilung sehr persönlich.

Solange die SPD sich um diese Leiche in ihrem Keller herumdrückt, bestärkt sie imo die AfD.

Dazu kommt, dass der neue Finanzminister Olaf Scholz (SPD) als schwarze Null Hartz IV nicht anpacken will.

Ich mache mir Sorgen um die Sozialdemokratie. Die Geier (AfD) warten schon und Sarrazin (SPD) als Inkubator der AfD ist immer noch dabei.

Wo soll das alles enden?

Nach diesen pessimistischen Einschätzungen jetzt zur Pressemitteilung der SPD.

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Sieht die Entwicklung der Renten optimistisch: Dirk Wiese (foto: spd)

Gute Nachrichten für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner: Die Bundesregierung hat heute beschlossen, die Renten zu erhöhen. Zum 1. Juli 2018 wird die Rente in Westdeutschland um 3,22 Prozent und in den neuen Ländern sogar um 3,37 Prozent steigen.

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete, Dirk Wiese, informiert zum Beschluss: „Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich erfolgreich dafür stark gemacht, dass die Renten in Ost und West weiter aneinander angeglichen werden: Mit dem heutigen Beschluss des Kabinetts erreicht der Rentenwert im Osten ab 1. Juli 95,8 Prozent des Westwerts. Bis spätestens 2024 sollen die Renten in den alten und neuen Bundesländern dann gleich hoch sein. Wichtige Grundlage für die erfreuliche Entwicklung bei den Renten insgesamt sind die gute Situation auf dem Arbeitsmarkt und steigende Löhne.

Wir werden die Weichen dafür stellen, dass Renten auch künftig weiter zügig steigen. Deshalb machen wir eine Politik für eine gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt – denn nur mit einem hohen Beschäftigungsstand und guten Löhnen gibt es auch eine gute Rente. Dazu haben wir ein ganzes Bündel an Maßnahmen geschnürt.

Wir werden mit der Brückenteilzeit dafür sorgen, dass sich Familie und Beruf künftig besser unter einen Hut bringen lassen und stärken damit berufstätige Eltern. So verhindern wir, dass sie in die Teilzeitfalle geraten. Das bedeutet ein Lohnplus auf dem Gehaltskonto und später auf dem Rentenkonto. So wie wir mit dem gesetzlichen Mindestlohn die Einkommensentwicklung insgesamt verbessert haben, wollen wir auch die Situation von Berufsstartern weiter verbessern und eine Mindestausbildungsvergütung einführen. Durch ein Fachkräftegesetz werden wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland steuern und damit die wirtschaftliche Entwicklung und in der Folge die Lohnentwicklung in Deutschland voranbringen.

Zugleich werden wir im Inland die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung Älterer verbessern und dafür sorgen, dass Geringqualifizierte umfänglicher weitergebildet werden als bisher, um dem Fachkräftemangel beizukommen und die Einkommenssituation dieser Menschen zu verbessern. Mit einem Recht auf Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und einer in sich stimmigen nationalen Weiterbildungsstrategie werden wir die Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder besser bündeln. Zudem werden wir die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in den Pflegeberufen spürbar verbessern und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, um in der Altenpflege leichter zu einem flächendeckend gültigen Tarifvertrag zu kommen

Mit all diesen Maßnahmen machen wir uns nicht nur stark für gute Arbeit, sondern sorgen für eine verlässliche und gute Rente,“ betont Dirk Wiese.

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Aktuelle Informationen vom Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese sowie über die SPD im Hochsauerland befinden sich im Internet unter www.dirkwiese.de und unter www.hsk-spd.de

NRW: Rund 2,1 Millionen Menschen erhielten Ende 2015 Leistungen der sozialen Mindestsicherung

Und die einen sind im Dunkeln und die anderen sind im Licht, doch man sieht nur die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht. (grafik: zoom)
Und die einen sind im Dunkeln und die anderen sind im Licht, doch man sieht nur die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht [1]. (grafik: zoom)
Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2015 erhielten rund 2,1 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen Leistungen der sozialen Mindestsicherung; das waren neun Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren damit zwölf Prozent der Menschen an Rhein und Ruhr auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. Ein Jahr zuvor hatten mit 1,96 Millionen noch 11,1 Prozent der Einwohner entsprechende Hilfen bezogen.

Bei den Minderjährigen fiel der Anteil derer, die auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen waren, mit 19,7 Prozent zum Jahresende 2015 überdurchschnittlich aus. Ein Jahr zuvor lag die Mindestsicherungsquote der Minderjährigen bei 18,0 Prozent.

Die Gesamtregelleistung nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) war mit rund 1,6 Millionen Hilfeempfängern (+1,9 Prozent gegenüber 2014) auch im vergangenen Jahr die mit Abstand am häufigsten in Anspruch genommene Mindestsicherungsleistung in Nordrhein-Westfalen.

268 000 Personen (+2,1 Prozent) erhielten Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Mit Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden 224 000 Menschen unterstützt. Diese Gruppe ist im Vergleich zum Vorjahr mit einem Plus in Höhe von 159,5 Prozent am stärksten gewachsen.

Des Weiteren erhielten rund 39 000 Personen (+8,1 Prozent) Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen.

Die höchsten Mindestsicherungsquoten ermittelten die Statistiker in den Städten Gelsenkirchen (22,1 Prozent) und Essen (18,0 Prozent). In diesen Städten waren mehr als ein Drittel der Minderjährigen auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen (Gelsenkirchen: 39,1 Prozent, Essen: 33,2 Prozent). Die niedrigste Mindestsicherungsquote aller 396 Städte und Gemeinden NRWs wies die Gemeinde Schöppingen im Kreis Borken auf. Hier waren 2,6 Prozent der Einwohner und 3,2 Prozent der Minderjährigen auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen.

Methodischer Hinweis: Im April 2016 wurde das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch die Bundesagentur für Arbeit rückwirkend ab Einführung der Statistik im Jahr 2005 revidiert. Bei den hier verwendeten Daten zu den Regelleistungen nach dem SGB II handelt es sich um Daten nach der Revision 2016.

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[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Moritat_von_Mackie_Messer

Pressemitteilung: Kosten der Unterkunft – SBL/FW bringt Antrag zum morgigen Gesundheits- und Sozialausschusses ein

Meschede. (sbl_pm) Am 19.02.2016 hat das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept des Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsempfängern für „gescheitert“ erklärt[1]. Die Klägerin hat nun Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag.

Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.

Aus diesem Anlass beantragte SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos, für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 24.02.2016 den Tagesordnungspunkt „Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)“ zusätzlich aufzunehmen und fragt:

  • Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
  • Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher
    Unterkunftskosten erhalten haben?
  • Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein
    anderes Unternehmen beauftragen?

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[1] Siehe zum Thema den Beitrag vom 21. Februar 2016 hier im Blog: Sozialgericht kippt Mietkostenkonzept des HSK

Sozialgericht kippt Mietkostenkonzept des HSK

Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (“Hartz IV” für Arbeitsfähige) und SGB XII (Sozialhilfe, z.B. für Rentner) erhalten auch die Kosten für ihre Unterkunft erstattet. Allerdings werden ihnen nicht immer die tatsächlichen Kosten gezahlt, sondern nur die als “angemessen” geltenden Kosten.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienenen.)

Für diese Miethöchstbeträge hatten Landrat und Kreisverwaltung im Sommer 2013 ein Konzept in Kraft gesetzt, übrigens ohne einen Beschluss des Kreistages. Es sah für drei Teilgebiete und 5 Haushaltsgrößen differenzierte Höchstmieten vor; für Brilon waren das einschließlich der “kalten” Nebenkosten (also ohne Heizung) für einen Ein-Personen-Haushalt 285,50 Euro. Die selben Werte wie für Brilon galten auch für Bestwig, Eslohe, Olsberg, Marsberg, Medebach und Hallenberg, eine aus Sicht vieler Betroffener fragwürdige Gleichsetzung.

Heute wurde dieses Konzept über die Kosten der Unterkunft vom Sozialgericht Dortmund für “gescheitert” erklärt (Az S62 SO 444/14). Eine fast 80 Jahre alte Rentnerin hatte dagegen geklagt. Die zu 100% schwerbehinderte Frau, die u.a. mit Hüften, Rücken und Augen erhebliche Probleme hat, hatte bis Juni 2014 in Olsberg gewohnt, in der II. Etage. Da sie die Treppe nicht mehr bewältigen konnte und sie in die Nähe ihrer Tochter, die sich intensiv um sie kümmert, ziehen wollte, zog sie nach Brilon, ins Stadtzentrum, in eine ebenerdige, 56 qm große Wohnung. Von dort konnte sie noch viele Besorgungen selbst erledigen und sich somit einen möglichst hohen Grad an Selbständigkeit erhalten. Die Tochter wohnt nun nur etwa 700 Meter entfernt.

Trotz 45 Jahren Erwerbsarbeit und der Erziehung von 4 Kindern reicht die Rente der Frau aber nicht aus, so dass sie auf ergänzende Sozialhilfeleistungen angewiesen ist. Anders als zuvor in Olsberg kürzte ihr aber nun das Sozialamt der Stadt Brilon die Unterstützung für die Miete, weil diese angeblich unangemessen war. Pro Monat fehlten ihr etwa 84 Euro.

Der dagegen beim Briloner Sozialamt eingelegte Widerspruch blieb erfolglos, so dass die Rentnerin vor das Sozialgericht zog. Dieses stellte heute fest, dass das Konzept des HSK nicht gültig ist. Zur Begründung führte das Sozialgericht aus, dass in diesem Konzept keine kreisbezogenen Daten für den Anteil der Nachfrager nach billigem Wohnraum enthalten sind und die aus einer bundesweiten Untersuchung übernommenen Daten zudem zu alt seien, da sie bereits aus dem Jahr 2009 stammen.

Als Folge gelten nun statt der Tabellenwerte aus dem Konzept die Werte der Wohngeldtabelle, plus einem Sicherheitszuschlag von 10%.

Der Kreis muss nun nachbessern. Gegen das Urteil kann allerdings Berufung beim Landessozialgericht in Essen eingelegt werden.

Damit hat das Hamburger Unternehmen “Analyse und Konzepte”, dass das Unterkunftskosten-Konzept im Auftrag der Kreisverwaltung erstellt hatte, eine weitere Niederlage bei einem Sozialgericht erlitten. In jüngster Zeit hatten auch die Sozialgerichte in Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Mietkosten-Konzepte, die diese Firma für andere Kreise erstellt hatte, für unwirksam erklärt. Die SBL hatte in den Gremien des Kreises wiederholt darauf hingewiesen, dass sie die Methodik dieses Konzepts für fragwürdig und die Höchstmieten nach diesem Konzept für zu niedrig hält; in vielen Orten des Kreises ist dafür keine geeignete Mietwohnung zu finden.

Die Kreisverwaltung plant unabhängig von der heutigen Gerichtsverhandlung eine neue Datenerhebung. Das könnte eine gute Gelegenheit sein, das Institut zu wechseln …

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Auch die Westfalenpost berichtet:

http://www.derwesten.de/wp/staedte/arnsberg/man-muss-sich-doch-wehren-aimp-id11582551.html

http://www.derwesten.de/wp/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/man-muss-sich-doch-wehren-id11580903.html

Umleitung: Antisemitismus, Rechtsterrorismus, Europa, Zensur durch Innenministerium, Flüchtlinge, Nachdenkseiten, Geschichte und mehr.

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