Der sogenannte „Brandbrief“ der NRW-Bürgermeister: Unüberlegte Formulierungen

wordlefluechtlinge20151022215 (von 396) Bürgermeistern aus NRW haben einen Brief zur aktuellen Flüchtlingssituation an die Bundeskanzlerin geschrieben, mit anhängendem Forderungskatalog.

(Der Artikel ist heute zuerst in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Übrigens sind es eigentlich nur 214 Bürgermeister, denn für Hemer und Verl hat dieselbe Person ihre eingescannte Unterschrift an die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes geschickt, obwohl Herr E. normalerweise zu einem Zeitpunkt nur Bürgermeister in einer Stadt sein kann.

Die Texte sind hier nachzulesen:

http://www.rp-online.de/polopoly_fs/brief-1.5486460.1445422593!file/brief.pdf

http://www.rp-online.de/polopoly_fs/forderungen-1.5486468.1445422902!file/2015-10-19_FluechtlingskriseForderungskatalog_Anlage.pdf

Nun ist es ja gut verständlich, dass sich Bürgermeister Gedanken über die Situation in den Städten und Gemeinden machen; das ist ihre Aufgabe. Es darf aber bezweifelt werden, ob die von der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes erdachten Formulierungen wirklich alle gut überlegt sind.

Einige Auszüge aus den beiden Texten:

Brief:
“Die am 15.10.2015 vom Bundestag verabschiedeten Regelungen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes sind ein erster Schritt in die richtige Richtung.”
“… sind über die in dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossenen Maßnahmen noch weitere Schritte notwendig. Von daher möchte wir Sie bitten, die in dem als Anlage beigefügten Forderungskatalog aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen.”

Forderungskatalog:
“Der Bund muss … Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten an der deutschen Außengrenze abweisen. Dazu sind die bestehenden Grenzkontrollen auszuweiten und zu intensivieren.”
“Das Asylverfahrensrecht für Flüchtlinge aus sog. sicheren Herkunftsländern muss geändert werden. Die Flüchtlinge aus diesen Ländern dürfen nicht mehr einreisen …”
“… setzt zwingend voraus, dass der Zustrom nach Europa Obergrenzen kennt, die im Rahmen von jährlichen Kontingenten durch die EU festgelegt werden.”
“Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, die ebenfalls von der EU festzulegen sind, werden in diesen Hot-Spots untergebracht und in kurzer Zeit nach einem negativen Bescheid in ihre Herkunftsländer zurückgeführt.”

Dazu einige persönliche Anmerkungen:

  1. Integrationspaten mit intensiven Kontakten zu Flüchtlingen aus dem Westbalkan haben Probleme zu glauben, dass z.B. der Kosovo pauschal als “sicheres Herkunftsland” gelten kann! Nicht ohne Grund ist z.B. die Bundeswehr als “Kosovo Force” (KFOR) dort seit 16 Jahren präsent und versucht bisher vergeblich für stabile Verhältnisse zu sorgen. Roma und Frauen werden verfolgt, das Land versinkt im Korruptionssumpf, und es gibt weder ein funktionierendes Rechtssystem noch ein funktionierendes Gesundheitssystem.
  2. Die Erfahrungen der letzten Monate belegen deutlich, dass z.B. Ungarn keineswegs als “sicherer Drittstaat” gelten kann. Zahlreiche Verwaltungsgerichte haben wegen der menschenverachtenden Zustände in diesem Land in den letzten Wochen Abschiebungen nach Ungarn für nicht durchführbar erklärt; sogar die Bundeskanzlerin und CDU-Bundesvorsitzende hat Züge mit Flüchtlingen aus Ungarn nach Deutschland durchfahren lassen.
  3. Und ist es wirklich ein “Schritt in die richtige Richtung”, dass Flüchtlinge aus dem Westbalkan, die zum Teil schon seit Jahren hier sind und gut Deutsch sprechen, aufgrund des “Asylkompromisses” nun für mindestens 24 Monate in den Kosovo zurück sollen, bevor sie hier (vielleicht) wieder arbeiten dürfen?
  4. Und wollen wir wirklich ca. 3.757 km “deutscher Außengrenze” (durch Zaun, Mauer, Stacheldraht, bewaffnete Grenzpolizei mit Schießbefehl, oder wie?) so abriegeln, dass die Einreise gesetzlich unerwünschter Flüchtlinge verhindert wird? Das wäre aber erforderlich, um Flüchtlinge, die aus angeblich sicheren Herkunftsstaaten oder über angeblich sichere Drittstaaten zu uns kommen, an den Grenzen wirklich zurückhalten zu können, unter Aushöhlung des Grundrechtes auf Asyl.

Die Konsequenz:
Was die Bürgermeister hier unterschrieben haben, bedeutet – bei allem verständlichen Eifer der Stadtoberhäupter – eine andere, hermetisch abgeriegelte Republik. Wollen wir so etwas in Deutschland wieder einführen (auch wenn das Bollwerk dieses Mal nach außen zeigen würde)?

Die Zollverwaltung als „Moderne Wegelagerer“?

Im Mittelalter nahmen die Könige für sich das Zollrecht in Anspruch.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

“Die mittelalterlichen Zölle waren Binnenzölle, die beim Passieren bestimmter Zollstätten an Land- oder Wasserwegen oder auf öffentlichen Märkten erhoben wurden. Stand ursprünglich der Gebührencharakter im Vordergrund (Entgelt für die Nutzung von Verkehrseinrichtungen, Schutz der Kaufleute), verstärkte sich zunehmend der fiskalische Aspekt der Zollerhebung”, können wir auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums nachlesen.

Es sollte also mit häufig zweifelhaften Methoden mehr Geld in die Kassen der Herrschenden fließen.

Nun hat die Zollverwaltung in unserem Land ab 1. Juli 2014 die Erhebung der Kfz-Steuer übernommen. Und Teile der Zollverwaltung scheinen damit ins Mittelalter zurückgerutscht zu sein.

Ein besonders krasser Fall ereignete sich jüngst im HSK. Eine junge Mutter hatte gerade ihre einjährige Elternzeit beendet und wieder die Arbeitstätigkeit aufgenommen. Der Vater hatte nun zwei Vätermonate und hielt sich mit dem kleinen Kind in der Wohnung auf. Da drangen mehrere Zollbeamte in die Wohnung ein und forderten die Zahlung von mehr als 200 Euro für angeblich rückständige Kfz-Steuer plus Vollstreckungskosten von der jungen Mutter. Da die angebliche Schuldnerin selbst nicht anwesend war, sprachen die Zollbeamten gegenüber dem jungen Vater diverse Drohungen aus und suchten die angebliche Schuldnerin (erfolglos) in der Stadt. Und zuvor hinterließ der “Vollziehungsbeamte” G. noch ein Schreiben in der Wohnung, in dem er für den nächsten Morgen seinen erneuten ‘Besuch’ ankündigten. Weiter wurde mitgeteilt: “Als Vollziehungsbeamter darf ich auch ohne Ihre Anwesenheit und Einwilligung (oder die eines erwachsenen Mitbewohners oder Bevollmächtigten) Ihr Besitztum durchsuchen und dazu erforderlichenfalls verschlossene Türen und Behältnisse auf Ihre Kosten durchsuchen lassen.” Außerdem wurde noch mit “Freiheits- oder Geldstrafe” gedroht. Tolle Aussichten!

Dies ereignete sich am 21. Mai 2015. Doch bereits 51 Tage vorher vorher war die angeblich einzutreibende Kfz-Steuer komplett bezahlt worden, mit allen erforderlichen Angaben auf der Überweisung.

In den nächsten Tagen gab es zahlreichen Briefe und Telefonate mit dem Hauptzollamt in Bielefeld sowie Zolldienststellen in Paderborn und Arnsberg. Nach etwa 20 Kontakten erkannte dann auch die Zollverwaltung, dass sie keine Zahlung mehr eintreiben durfte. Zunächst versuchte sich die Zollverwaltung damit herauszureden, die Zahlung und die Vollstreckung hätten sich wohl zeitlich überschnitten – was aber bei mehr als 7 Wochen Zeitspanne völlig undenkbar ist.

Dann erfolgte der Rückzug. Das Hauptzollamt schrieb am 03. Juni 2015 an die zuvor von ihm verfolgte Frau:

“Ihre Überweisung in Höhe von 173,00 € ist am 31.03.2015 hier eingegangen. Sollte nach dem o.g. Datum ein Vollstreckungsversuch erfolgt sein, so bitte ich dieses Missverständnis zu entschuldigen”.

“Missverständnis”? Es handelt sich wohl eher um ein völliges Versagen der Zollverwaltung. Eine Vollstreckungsaktion ist nicht harmlos! Wer schützt uns vor solchen Behörden? Wer zieht Konsequenzen? Wenn ein Beamter Vollstreckungsmaßnahmen betreibt und gewaltsame Öffnung von Türen sowie Durchsuchungen ankündigt, sollte er sich zuvor gründlichst informiert haben. Andernfalls ist er in dieser Funktion nicht tragbar – oder der Rechtsstaat funktioniert hier nicht.

Flughafen Paderborn/Lippstadt: Vom Flugbetrieb zum Parkplatzbetreiber – 5,45 Mio Euro Einnahmen aus Parkgebühren

PaderbornWordle20150526Vom Flugbetrieb zum Parkplatzbetreiber: diesen Eindruck kann man bei der Lektüre der aktuellen Daten zum Flughafen Paderborn/Lippstadt gewinnen. Denn der Flughafen ist tief in die Verluste gerutscht. Nur durch erhebliche zusätzliche Einnahmen aus der Vermietung von Parkplätzen kann nun ein Desaster verhindert werden.

In der für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 08.06.2015 versandten Drucksache 9/263 mit dem Titel “Beteiligung des Hochsauerlandkreises an der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH – hier: Änderungen zum Verlustabdeckungsvertrag und zum Gesellschaftsvertrag” werden  genauere Daten zur Entwicklung des Flughafens Paderborn/Lippstadt veröffentlicht. Der HSK ist einer von sieben kommunalen Gesellschaftern dieses bei Büren-Ahden gelegenen Flughafens.

Dort heißt es u.a.:

“So haben sich die Ergebnisse der Gesellschaft seit 2005 wie folgt entwickelt:
2005 + 2.780.467 €
2006 + 2.247.793 €
2007 + 2.513.510 €
2008 + 1.368.675 €
2009 – 1.461.478 €
2010 – 391.841 €
2011 – 1.451.140 €
2012 – 1.361.256 €
2013 – 1.919.802 €
2014 – 2.208.000 € (vorläufig)
2015 – 2.504.000 € (lt. W-Plan)”

Und weiter:
“Die seit 2009 eingetretene negative Ergebnisentwicklung hatte dazu geführt, dass die Gesellschafter beginnend mit dem Abschlussergebnis 2012 in die Verlustfinanzierung eingetreten sind, und zwar mit dem unter Ziff. 1 genannten Betrag von jährlich max. – 1,25 Mio €. …

Die Geschäftsführung hat in mehreren Veranstaltungen …  zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens berichtet. Schwerpunkte der Berichte waren:

– die in den vergangenen Jahren rückläufige Entwicklung der Passagierzahlen und der damit verbundenen jährlichen Mindererträge im Aviationbereich. Lag die Frequentierung des Flughafens in 2005 bei 1,34 Mio Passagieren, ist sie in 2014 auf 765.000 Passagiere zurück gegangen. Nachdem sich im 2. Halbjahr 2014 eine Trendwende abgezeichnet hat, geht die Geschäftsführung von wieder leicht steigenden Fluggastzahlen aus, für 2015 von unterstellten + 2,0 %;

– die deutliche Ausweitung der Erlöserzielung außerhalb des Flugbetriebs (Non-Aviation). So sind in den vergangenen Jahren erhebliche Mehrerträge generiert worden aus der Verpachtung gewerblicher Flächen und der Bewirtschaftung der Parkplätze. Ab 2014 unterliegen alle Kundenparkplätze der Bewirtschaftung. Lagen die diesbezüglichen Erträge in 2005 bei 2,79 Mio€ so zeigt der W-Plan 2015 der Gesellschaft eine Verdoppelung auf 5,45 Mio€;

– Innerhalb des Flughafenmanagements wurden und werden alle Möglichkeiten genutzt bzw. mobilisiert, Einsparpotentiale zu erzielen.

– Bei Aufrechterhaltung der nicht ausreichenden Verlustabdeckungszahlungen der Gesellschafter tritt zu starker, nicht mit Liquidität hinterlegter Eigenkapitalverzehr ein mit der Folge, dass notwendige Investitionen nicht mehr finanziert werden können.
..
Allerdings benötigt die Gesellschaft zu Sicherstellung ihrer finanziellen Basis ein höheres finanzielles Engagement der Gesellschafter.

Mit dieser Vorlage wird dem Kreistag nunmehr die auf Gesellschafterebene abgestimmte Neufassung des § 4 des Verlustabdeckungsvertrages mit einer Festschreibung der max. von den Gesellschaftern zu tragenden Verlustabdeckungsverpflichtung von 2,5 Mio€ zur Beschlussfassung vorgelegt.”

Wo ist die Perspektive? Reicht die Verdoppelung der “Verlustobergrenze” von 1,25 auf 2,5 Mio Euro pro Jahr aus? Wer kommt für zu erwartende höhere Verluste auf? Und wie sollen die Investitionen, für die Gesellschafter in den letzten Jahren viele Mio Euro bereit gestellt haben, die aber nicht durchgeführt wurden, nun finanziert werden? Hat der Aufsichtsratsvorsitzende, der vor wenigen Jahren in ähnlicher Funktion bereits eine (absehbare!) Millionen-Pleite einer anderen Gesellschaft mit zu verantworten hatte, die Lage im Griff?

Allerdings darf auch nicht übersehen werden, dass die beiden anderen westfälischen Regionalflughäfen in Greven (Münster/Osnabrück) und in Dortmund-Wickede noch höhere Verluste schreiben.

NRW-Landesregierung knickt vor Jagdlobby ein

Am Mittwoch (29.04.) hat der Landtag das neue Jagdgesetz beschlossen, und nun soll die Jagdsteuer doch nicht wieder eingeführt werden.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Dabei hatte es im “Koalitionsvertrag 2012 – 2017? (S. 57) der aktuellen Regierungskoalition auf Landesebene noch ganz klar geheißen:
“Die bisherige Jagdsteuer läuft Ende 2012 aus. Den Kommunen soll die Möglichkeit gegeben werden, bei Wunsch weiterhin die Jagdsteuer zu erheben.”

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Steuer, die einzige eigene Steuereinnahme der Landkreise. Bis 2009 hatte sie in voller Höhe bestanden, mit jährlichen Einnahmen in Höhe von 780.000 Euro für den HSK. Danach mußte sie auf Beschluss der früheren CDU/FDP-Landesregierung in drei Stufen auf Null zurückgefahren werden. Der Land setzt mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG) den Rahmen, in dem Kreise und Gemeinden Steuern erheben dürfen.

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Kreistag: Erweiterung des Sauerlandmuseums in Arnsberg trotz CDU-Panne beschlossen

Das Sauerlandmuseum bleibt Dauerthema (foto: loos)
Das Sauerlandmuseum bleibt Dauerthema (foto: loos)
Meschede. 35 von 52 anwesenden Kreistagmitgliedern stimmten gestern für den umstrittenen Erweiterungsbau für das Sauerlandmuseum in der Arnsberger Altstadt. Vorher hatte es eine heftige Debatte und eine verunglückte Regie in der CDU-Fraktion gegeben.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

In der Debatte machten SBL, FDP, Linke und Grüne deutlich, dass sie geschlossen bzw. (bei den Grünen) mehrheitlich die teure und architektonisch sehr umstrittene Umplanung für den Erweiterungsbau des Sauerlandmuseums ablehnen. Die FDP hatte in einem ausführlichen Antrag (“Lösung um jeden Preis” , dem sich auch die SBL anschloss, begründet, warum auf den Erweiterungsbau ganz verzichtet werden sollte. Die Linke forderte – wie zuvor schon die SBL – auch alternativ die Nutzung vorhandener Bauten in der Altstadt zu prüfen und die Bügerbeteiligung zu verstärken.

Als erstes stand der FDP-Antrag zur Abstimmung. Dafür wurde namentliche Abstimmung beantragt, so dass für jedes Kreistagsmitglied dokumentiert würde, wie es abgestimmt hatte. Für dieses Verfahren gab es mehr als die notwendigen 11 Stimmen. Doch CDU und Landrat verhinderten es, indem sie einen Beschluss über eine geheime Abstimmung fassen ließen, der (allerdings hier strittig) Vorrang hatte. Schon in diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass die CDU-Fraktion die Dokumentation des Abstimmverhaltens jedes einzelnen Kreistagsmitglieds scheute wie “der Teufel das Weihwasser”. In der geheimen Abstimmung votierten dann 15 der 52 Kreistagsmitglieder für den FDP-Antrag. So viele Stimmen hat wahrscheinlich noch nie ein gegen die CDU gerichteter Antrag der FDP zusammenbringen können, aber es reichte nicht für eine Mehrheit.

Nachdem auch der Antrag der Linken – in offener Abstimmung – mit noch deutlicherer Mehrheit abgelehnt worden war, stand der Beschlussvorschlag von Landrat und Verwaltung an. Ihn stellte der Landrat mit dem Hinweis, dass er um die im Kulturausschuss geäußerten Wünsche der CDU-Fraktion ergänzt würde, zur Abstimmung. Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende beantragte dann wieder geheime Abstimmung. Über die erneut drohende Abstimmung mit Stimmzetteln war der Landrat erbost, so dass es nur wenige Ja-Stimmen aus der CDU-Fraktion gab, das notwendige Quorum von 11 Stimmen wurde nicht erreicht. Das stellte der Landrat fest, und mußte dann die Nachfrage der SBL-Fraktion beantworten, wie nun der Beschlusstext genau laute; denn die Ergänzungen aus dem Kulturausschuss lagen niemandem vor. Auch der Landrat wußte es nicht, und nach etwas Bedenkzeit half ihm der Vorsitzende des Kulturausschusses aus der Patsche und las einen – sonst niemandem bekannten – Text vor.

Nachdem das geklärt war, beantragte die SBL namentliche Abstimmung. Der Antrag auf geheime Abstimmung war ja nicht mehr möglich, denn das war für diesen Fall bereits entschieden. Die CDU-Fraktion meinte nun – fast 10 Minuten nach der Abstimmung über ihren eigenen Antrag – feststellen zu müssen, dass das Nichterreichen des Quorums nicht klar sei und die Entscheidung über die geheime Abstimmung wiederholt werden müsse. Das löste den Protest mehrerer anderer Fraktionen aus. Es kam auf Antrag der CDU zu einer gut 10minütigen Sitzungsunterbrechung, in der Landrat und CDU hinter verschlossenen Türen tagten. Als der Landrat wieder seinen Platz als Sitzungsleiter einnahm, wollte er zunächst die vorher gelaufene Entscheidung über geheime Abstimmung doch wiederholen lassen. Erst nach massiven Protesten gegen dieses undemokratische Verhalten und der Androhung der Anfechtung ließ er davon ab, und die CDU mußte in die von ihr gehaßte namentliche Abstimmung einwilligen.

Das Ergebnis:
Für das voraussichtlich etwa 16 Mio Euro an Kosten verursachende Projekt stimmten die CDU-Fraktion außer den 3 Briloner Kreistagsmitgliedern, die SPD-Fraktion ebenfalls mit 3 Ausnahmen, der Landrat und die Grüne Isolde Clasvogt aus Arnsberg. Es gab 13 Gegenstimmen von SBL, Linken, FDP, Pirat, den anderen 3 Grünen Kreistagsmitgliedern und den beiden SPD-Kreistagsmitgliedern Böddeker und Denhof. Die 4 Enthaltungen kamen aus der CDU (Diekmann, Fisch, Schräjahr) und aus der SPD (Lipke). Das steht nun fest, und man wird sich später daran erinnern können, wer für ein aus der heutigen Entscheidung vielleicht folgendes gutes Ergebnis oder für viele weitere Pannen verantwortlich ist …

Erweiterungsbau für das Sauerlandmuseum: “Maßlos enttäuscht”. Kopfschütteln und Unverständnis bei erfahrenen Beobachtern.

Bürgerinformationsveranstaltung der Kreisverwaltung im Blauen Saal in der Arnsberger Altstadt. (foto: loos)
Bürgerinformationsveranstaltung der Kreisverwaltung im Blauen Saal in der Arnsberger Altstadt. (foto: loos)

Sehr unterschiedliche Reaktionen gab es am Abend des 14. April bei der Bürgerinformationsveranstaltung der Kreisverwaltung im Blauen Saal in der Arnsberger Altstadt. Es ging um den Erweiterungsbau für das Sauerlandmuseum. Landrat, Abteilungsleiter, Museumsleiter und eine Mitarbeiterin des Architekturbüros sollten den Stand der (Um-)Planungen vorstellen.

Einer der etwa 65 Anwesenden meinte, man sollte nun endlich sofort anfangen zu bauen. Vielen gefielen die neuen Pläne aber überhaupt nicht. Für das äußere Erscheinungsbild des Erweiterungsbaus gab es Bezeichnungen wie “Bunker”. Ein amderer Teilnehmer meinte, er sei “maßlos enttäuscht”. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass die nun für die Realisierung vorgesehene Planung fast nichts mehr mit dem ursprünglich ausgewählten Entwurf zu tun hätte; daraus wurde die Forderung erhoben, auch andere Wettbewerbsentwürfe, die von vorneherein nicht so tief in den Hang eingegraben werden sollten, wieder zu berücksichtigen.

Konkrete Anregungen gingen dahin, die Lage der Verbindungsbrücke zwischen Altbau und Neubau zu verändern, so dass eine kürzere Verbindung entstünde, und das oberste Geschoss des Erweiterungsbaus abzustufen. Auch die Fassadengestaltung war ein des öfteren angesprochenes Thema.

Einige Aussagen der Kreisverwaltung konnten bei erfahrenen Beobachtern Kopfschütteln und Unverständnis auslösen.

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Kreistag entscheidet gegen Berufskolleg Olsberg: Ein sehr schlechtes Signal für die Ausbildung im HSK!

Es war eine der knappsten Abstimmungen in der 40-jährigen Geschichte des Kreistags des HSK: Mit 28 : 24 Stimmen ist der Kreistag am Freitag nachmittag in geheimer Abstimmung dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt.

(Der Artikel ist auch auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Das bedeutet vor allem, dass die elektrotechnische Berufsausbildung im Berufskolleg Olsberg künftig fast völlig aufgegeben wird. Theoretisch können die Azubis zwar noch das erste von insgesamt dreieinhalb Jahren dort absolvieren, aber viele werden sich gleich andere Berufskollegs außerhalb des Kreisgebiets oder gleich andere Ausbildungsgänge suchen.

Ein sehr schlechtes Signal für die Ausbildung im HSK!

In der Debatte kritisierte die SBL u.a. das Gutachten, das den jetzt erfolgten Beschluss vorbereitet hat. Darin wurden mit 6 Jahre alten Daten argumentiert, ohne auf die gute Entwicklung der Zahl der Auszubildenden im Bereich Elektrotechnik in den letzten Jahren Rücksicht zu nehmen. Und die sogenannte “Steuergruppe”, die den Vorschlag formuliert hat, hatte keinen eigenen Bezug zur betrieblichen Ausbildung, sondern war nur aus Schulbeamten und Verwaltungsmitarbeitern zusammengesetzt. Kritischen Lehrern wurde ein Maulkorb verpasst.

Auch merkwürdig: Ein CDU-Kreistagsmitglied regte sich über die vielen kritischen Äußerungen aus der Bevölkerung, aus den Städten, aus den Betrieben und aus den Verbänden auf. Dabei zeigt das gerade die gelebte Demokratie, wie wir sie im HSK viel öfter bräuchten, egal ob es uns inhaltlich gerade passt oder nicht!

Viele Zuhörer konnten live erleben, wie sich die CDU gegen die Interessen der Jugendlichen, der Betriebe, der Gewerkschaft und der Unternehmensverbände stellte. Vielleicht tragen auch diese Erlebnisse wenigstens dazu bei, dass die CDU demnächst keine absolute Mehrheit mehr hat.

Gesamtschulen im Aufwind. Sekundarschule in Iserlohn kommt nicht zustande

gesamtschule20150208Im Februar finden in den Städten und Gemeinden die Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen statt. In vielen Städten, in denen es Gesamtschulen gibt, wird für diese Schulen ein sogenannten vorgezogenes Anmeldeverfahren durchgeführt, z.B. in Soest, Lippstadt, Unna und Iserlohn.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Das geschieht dann, wenn aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren damit zu rechnen ist, dass es für diese Schulen mehr Bewerber als Plätze gibt. So können die nicht aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber sich anschließend mit gleichen Chancen wie andere Schüler für andere Schulformen bewerben.

Ein bemerkenswertes Ergebnis gab es jetzt in Iserlohn. Dort fand ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für je eine “alte” und eine “neue” Gesamtschule und für eine “neue” Sekundarschule statt.

Für die Sekundarschule gab es nur 51 Anmeldungen. Damit wurde die Mindestzahl von 75 weit verfehlt, und die Sekundarschule kommt nun nicht. Für die beiden Gesamtschulen gab es dagegen 172 bzw. 97 Anmeldungen, und das vorgezogene Anmeldeverfahren wurde um 2 Tage (10. und 11.02.) verlängert.

Diejenigen, die sich bisher für die Sekundarschule beworben hatten, können sich nun auch noch für die Gesamtschulen oder später für eine Real- oder Hauptschule anmelden.

Die gesamte Pressemitteilung der Stadt Iserlohn ist hier nachzulesen.

Fazit:

  • Sehr großes Interesse für die Gesamtschulen, aber die Sekundarschule kommt (wie auch schon mehrfach im HSK) nicht an den Start.
  • Wann traut sich die erste Stadt im HSK, eine Gesamtschule anzubieten?
  • Nach wie vor ist der HSK der einzige aller 53 Landkreise und kreisfreien Städte in NRW, der über keine einzige Gesamtschule verfügt.

Sauerlandmuseum: Luftschloss-Pläne gescheitert

Das Sauerlandmuseum: Probleme mit dem Baugrund am Steilhang schon im Jahr 2013(archivfoto: loos)
Das Sauerlandmuseum: Probleme mit dem Baugrund am Steilhang schon im Jahr 2013 vorhergesehen. (archivfoto: loos)

Heute Nachmittag hat der Landrat des HSK eine Pressemitteilung “Kreisverwaltung schlägt Umplanung vor” zum Sauerlandmuseum in Arnsberg veröffentlicht. Damit wird dokumentiert, dass die Pläne des Landrats und der Mehrheit im Kreistag, einen Anbau an das Sauerlandmuseum direkt unterhalb des Museums etwa 20 Meter tief in den Hang zur Ruhstraße zu bauen, endgültig gescheitert sind.

(Der Artikel ist heute Abend zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Vor wenigen Wochen erklärte der Landrat in seinem Neujahrsgrußwort noch:

Beispielhaft für diese positive Bilanz stehen unsere zahlreichen Bau-Projekte, die an den Start gegangen sind, so das Sauerland-Museum in Arnsberg.

Mit der heute veröffentlichten Pressemitteilung des Landrats ist eine seit 2 Jahren absehbare Entwicklung deutlich geworden. Bedauerlicherweise haben Landrat und Mehrheit im Kreistag die zahlreichen Warnungen gegen die Luftschloss-Pläne beharrlich ignoriert. Begrüßenswert ist nur, dass der Stopp der bisherigen Bauplanungen bereits vor der Vergabe der Arbeiten für die Baugrube erfolgt und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt, mit dann wahrscheinlich noch viel größerem Schaden. Die Kosten der Baugrube sollten ursprünglich 0.9 Mio Euro betragen und würden nach den nun vorliegenden Angeboten bei mehr als 3 Mio Euro liegen. Trotz der enormen Kosten würden erhebliche Risiken für den Hang bestehen bleiben.

Dem Kreis ist durch die bisherigen Aktionen bereits ein sehr hoher finanzieller Schaden entstanden. Mehr als 800.000 Euro hat allein der Erwerb des Grundstücks an der Ruhrstraße verschlungen, auf dem früher ein Bank- und Wohngebäude stand. Außerdem sind Kosten für Gutachter, Wettbewerb, Planung, Statik und andere Vorbereitungen in bisher unbekannter Höhe entstanden, sie belaufen sich sicherlich auf weit mehr als 1 Mio Euro.

Nun gilt es, das Beste aus der verfahrenen Situation zu machen. Primäres Ziel sollte es sein, den Altbau des Sauerlandmuseums zu sanieren. Die SBL würde es begrüßen, wenn auf den Anbau in den Hang ganz verzichtet würde. Falls sich dafür keine Mehrheit im Kreistag findet, muss zumindest sichergestellt werden, dass der Hang unangetastet bleibt und etwaige Neubauten nicht im Hang, sondern neben und auf dem Hang erfolgen, ohne dass die Stabilität des Hanges in irgendeiner Weise gefährdet wird. Mehrere Beispiele von Abgrabungen an Hängen im Umkreis von ca. 5 km Entfernung vom Sauerlandmuseum belegen, dass das Gestein in dieser Gegend nicht besonders standfest ist. Die künftige Gestaltung eines Anbaus an das Sauerlandmuseum wird kaum Gemeinsamkeiten mit den bisher veröffentlichten Entwürfen aufweisen können.

Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass sich die bisher vom Sommer 2014 bis Herbst 2017 geplante Schließungszeit des Sauerlandmuseums nicht noch mehr verlängert und dass der bisherige Kostenrahmen von 12,6 Mio Euro nicht überschritten, sondern deutlich unterschritten wird.

Wir appellieren an alle Beteiligten, künftige Planungen auf realistischer Grundlage vorzunehmen und sich von unrealistischen Träumen zu verabschieden. Der Kreistag muss spätestens in seiner nächsten regulären Sitzung am 13. März 2015 klare Signale setzen.

Weitere Artikel zum Sauerlandmuseum sind hier im Blog zu finden.

So kann man eine Berufsausbildung kaputt machen: Wo ist da die Logik, die Berufsausbildung in Olsberg einzustellen?

wordlebko20140129Am 3. Februar tagt der Schulausschuss des Kreises. Ein sehr wichtiges Thema sind die geplanten Änderungen in den an den Berufskollegs des HSK angebotenen Berufsausbildungen. Besonders betroffen sind die Elektrotechniker.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

In einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung heißt es dazu: “Zum Schuljahr 2015/2016 sollen die ‘Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik’ und die ‘Elektroniker für Betriebstechnik’ im ersten Ausbildungsjahr an allen drei Schulorten (Berufskolleg Berliner Platz in Arnsberg, Berufskolleg Meschede und Berufskolleg Olsberg) gemeinsam beschult werden. Nach dem ersten Ausbildungsjahr wechseln alle ‘Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik’ an das Berufskolleg Meschede und alle ‘Elektroniker für Betriebstechnik’ an das Berufskolleg Berliner Platz.

Falls der Schulausschuss dem Vorschlag der Kreisverwaltung zustimmt, würde das bedeuten, dass im gesamten östlichen Kreisgebiet keine Elektroniker mehr ausgebildet werden, obwohl noch vor wenigen Jahren für sehr viel Geld neue Technik für das Berufskolleg Olsberg beschafft wurde (die genaue Höhe der Aufwendungen werden wir noch erfragen). Betriebstechniker aus Hallenberg oder Medebach müßten bis nach Arnsberg-Hüsten fahren.

Dieser Vorschlag löst bei betroffenen Unternehmen starke Proteste aus. Auch die SBL wurde von mehreren Unternehmen angeschrieben.

In einer Mail heisst es: “Der größte Teil der Auszubildenden in Olsberg stammt aus dem Raum Marsberg, Brilon, Medebach und Hallenberg. Von all diesen Standorten ist der Weg nach Olsberg wesentlich günstiger als nach Meschede. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren in Olsberg mit großem Finanziellen Aufwand optimale Bedingungen zur Beschulung unserer Auszubildenden geschaffen wurden. Die wenigen Auszubildenden im Bereich Elektrotechnik in Meschede können eher auf die Standorte Olsberg und Arnsberg verteilt werden.”

Ein anderes Unternehmen schreibt zum BKO (Berufskolleg Olsberg): “Als einziges Berufskolleg im Hochsauerlandkreis bietet das BKO, eine durchgehende Bildungskette im Bereich Elektrotechnik an. Mit der Berufsgrundschule, der dualen Ausbildung, der Fachoberschule, der Fachschule und dem beruflichen Gymnasium ist die Elektrotechnik hier sehr gut repräsentiert. Alleine im Bereich der dualen Ausbildung besuchen die Unterstufe der aktuellen Berufsschulklasse 27 Auszubildende. Davon kommen 18 Azubi’s – also 2/3 – aus den Städten Marsberg, Medebach und Hallenberg. Welche Begründung kann es geben, dieser Mehrheit eine Verlagerung zu einem entfernteren und schlechter erreichbaren Standort zuzumuten?

Wie viele Azubis sind denn tatsächlich an den drei Berufskollegs mit elektrotechnischer Ausbildung?

Darüber gibt eine Anlage zur Sitzungsvorlage Auskunft, die wie hier abbilden:
Schuelerzahlen_Elektroausbildungen_Stand_20150109

Von den immerhin 265 Azubis in diesem Berufsfeld gehen 137 zum Berufskolleg in Arnsberg-Hüsten, 78 in Olsberg und nur 50 in Meschede. Hinzu kommt, dass die Berufskollegs in Hüsten und Olsberg in unmittelbarer Nähe von Bahnhöfen liegen, das Berufskolleg Meschede dagegen weit vom Bahnhof entfernt ist.

Wo ist da die Logik, die Berufsausbildung in Olsberg einzustellen?