Das Gymnasium ist in NRW die am häufigsten gewählte Schulform

Mehr als jedes dritte Kind, das zum Beginn des Schuljahres 2022/23 auf eine weiterführende Schule wechselte, ging auf das Gymnasium.

Grafik: IT.NRW

Düsseldorf (IT.NRW). 154 065 Schülerinnen und Schüler sind zu Beginn des Schuljahres 2022/23 von der Grundschule auf eine weiterführende Schule (innerhalb des Landes) gewechselt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Beginns des neuen Schuljahres mitteilt, war das Gymnasium mit einem Anteil von 42,5 Prozent die am häufigsten gewählte Schulform. Es folgten die Gesamtschule mit 29,1 Prozent und die Realschule mit 19,6 Prozent.

Zwischen ausländischen und deutschen Schülerinnen und Schülern in NRW sind Unterschiede hinsichtlich der Schulformwahl zu erkennen: Während von den 22 825 ausländischen Schülerinnen und Schülern die Gesamtschule (8 990; 39,4 Prozent) die am häufigsten gewählte Schulform war, wechselten fast die Hälfte der 131 240 deutschen Schülerinnen und Schüler nach der Grundschule auf ein Gymnasium (60 520; 46,1 Prozent). Bei den ausländischen Kindern war der Anteil derer, die an ein Gymnasium wechselten, mit 21,7 Prozent weniger als halb so hoch wie der bei deutschen. 8,5 Prozent der ausländischen Übergänger wechselten an eine Hauptschule. Bei deutschen Kindern lag dieser Anteil dagegen bei 2,2 Prozent.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, wurden die Schülerzahlen aus Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf auf- bzw. abgerundet. Hierdurch besteht keine Additivität – für Quotenberechnungen wurden die Originalwerte verwendet.


Umleitung: Fünf nach Neun – Nazis in Bremen, SPD-Chefs, erneuerbare Energie, chinesische Online-Shops und Gesamtschulen im HSK

Garagengraffito an der Streetart-Route in Kassel (foto: zoom)

Bremen: Rechtsextreme Mischszene in der Hansestadt … bnr

SPD-Chefs: Opfer ihrer großen Sprüche … postvonhorn

Folge dem Geld! – Die Mär von der Unbezahlbarkeit regenerativer Energien … scilogs

„Hören Sie bald von Ihnen“: Mailwechsel mit einem chinesischen Online-Shop … revierpassagen

Hochsauerlandkreis = Niemandsland für Gesamtschulen: „Dutzende Gesamtschulen gibt es seit einer halben Ewigkeit rund um uns herum. Nur bei uns im HSK ist nicht eine einzige, weder in Arnsberg, noch in Meschede, noch in Schmallenberg und auch nicht in Brilon, Olsberg und Marsberg. Der HSK ist nach wie vor der einzige der 53 Kreise und kreisfreien Städte in NRW, in dem es keine einzige Gesamtschule gibt“ … sbl

Plätze an Gesamtschulen sind Mangelware – aber nicht im HSK …

“Plätze an Gesamtschulen sind in NRW Mangelware” lautet eine große Überschrift auf der Titelseite der “Neue Westfälische” am 23.01.2019.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die ostwestfälische Tageszeitung berichtet, dass für die Viertklässler in NRW im Februar die Anmeldungen für die weiterführenden Schulen beginnen. Doch bereits jetzt stünde fest, dass nicht alle die favorisierte Schule werden besuchen können.

Immer mehr Eltern zögen deswegen vor Gericht. Jüngstes Beispiel sei ein Fall, der vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt wird. Geklagt habe eine Mutter, die ihren Sohn gerne auf eine Gesamtschule im Nachbarort geschickt hätte, aber abgewiesen wurde. Besonders beliebt seien Gesamtschulen. „Der Vorteil an der Schulform ist, dass dort der Schulabschluss in der fünften Klasse noch nicht festgelegt ist“, wird Dorothea Schäfer, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in NRW, zitiert.

Das Problem sei, dass die Nachfrage mitunter das vorhandene Angebot übersteige. Die Gesamtschulen in Köln hätten erst im vergangenen Schuljahr 960 Schüler ablehnen müssen, obwohl dort gerade erst zwei neue Schulen des Typs eröffnet worden waren.

Laut Landesministerium für Schule und Bildung wurden im abgelaufenen Schuljahr 2017/18 mehr als 300.000 Schüler an 334 Gesamtschulen unterrichtet.

Die Vergabe von Plätzen an einer Schule sei in NRW rechtlich klar geregelt. Übersteige die Zahl der Anmeldungen die der verfügbaren Plätze, so kann der Schulleiter nach unterschiedlichen Kriterien auswählen. Gibt es Geschwisterkinder an der Schule? Ist das Verhältnis von Mädchen und Jungen sowie von Kindern unterschiedlicher Muttersprachen ausgewogen? Und wie weit wäre der Weg zu Schule? Auf all das kann der Schulleiter auch gänzlich verzichten und losen.

Die Schulempfehlung spiele übrigens nur eine untergeordnete Rolle, sie sei bei der Wahl nicht bindend. Im Regierungsbezirk Detmold musste die Bezirksregierung im vergangenen Schuljahr 41 Widersprüche gegen Ablehnungen bearbeiten, davon allein 31 an Gesamtschulen.
Helfe auch das nicht, bliebe nur der Gang vor das Gericht.

Im HSK kann es solche Ablehnungen nicht geben. Denn in diesem Kreis existiert keine einzige Gesamtschule, während alle anderen Kreise in NRW über mindestens zwei Gesamtschulen in ihrem Kreisgebiet verfügen. Im HSK sind Gesamtschulplätze keine “Mangelware”, sondern ein Totalausfall!

Der Hochsauerlandkreis und seine Ähnlichkeit mit einem bekannten Dorf in Gallien … Teil I und II

HSK-Kreisverwaltung sieht „kein Bedürfnis“ für Errichtung einer Gesamtschule, Lektion I

(Der Artikel ist in ähnlicher Form in zwei Teilen hier und hier auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Alleinstellungsmerkmal

Den Sauerländern wird ja nachgesagt, sie seien traditionsbewusst und störrisch. Wir meinen, da könnte was dran sein. Wie lässt sich sonst die hartnäckige Verweigerung der führenden Einwohner (Landrat und Bürgermeister), endlich wenigstens eine Gesamtschule im Hochsauerlandkreis einzurichten, erklären? Ein Landkreis oder eine Stadt ohne (Gesamtschule) ist ja schließlich auch was ganz Besonderes. Das gibt es in ganz NRW nur einmal und zwar, na klar, im Hochsauerlandkreis!

SchülerInnen on Tour
Offenbar können sich etliche Schülerinnen und Schülern und ihre Eltern mit diesem Alleinstellungsmerkmal des HSK nicht so sehr anfreunden. Warum sonst nehmen sie Kosten, Zeit und Mühe auf, um täglich zu einer der diversen Gesamtschulen in den Nachbarkreisen zu pendeln?

Beispiele:
• Im Jahr 2011 fuhren mehr als 100 Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Brilon zur Uplandschule über die hessische Landesgrenze ins benachbarte Willingen.
• Aktuell pendeln auch Hallenberger Schülerinnen und Schüler nach Hessen.
• Aus dem Raum Arnsberg begeben sich täglich Schüler/innen auf den Weg zu Gesamtschulen in die Nachbarkreise, z.B. nach Fröndenberg.
• Und aus Brilon besuchen zahlreiche Schülerinnen und Schüler die Gesamtschule in Büren. Wen wundert`s? Denn in den angrenzenden Kreisen ist das Angebot an Gesamtschulen groß!

Klickliste
Ein Klick auf „SchulListe.eu“ zeigt, dass es im Märkischen Kreis mindestens sechs Gesamtschulen gibt. Die Standorte: Hemer, Iserlohn, Kierspe, Lüdenscheid, Menden und Werdohl.
http://www.schulliste.eu/type/gesamtschulen/?bundesland=nordrhein-westfalen&kreis=markischer-kreis

Im Nachbarkreis Unna sind es sogar neun. Die Standorte: Bergkamen, Fröndenberg, Kamen, Lünen (mit zwei Gesamtschulen), Schwerte (mit zwei Gesamtschulen), Unna (mit zwei Gesamtschulen)
http://www.kreis-un-na.de/hauptnavigation/kreis_region/leben_im_kreis/bildung/schulwesen/schulverzeichnis/222/gesamtschulen.html

Im Kreis Paderborn sind es sieben. Die Standorte: Bad Lippspringe/Schlangen, Büren, Delbrück, Paderborn (mit 3 Gesamtschulen), Salzkotten
http://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/geoportal/schulen/seiten/

Im Hochsauerlandkreis null!
http://www.schulliste.eu/type/gesamtschulen/?bundesland=nordrhein-westfalen&kreis=hochsauerlandkreis

Seitens der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker im HSK besteht anscheinend weiterhin null Interesse an Gesamtschulen, und das trotz auspendelnder Schülerinnen und Schülern? Offenbar wird niemand aktiv?

Gesetz
An diesem Punkt möchten wir auf § 78 Abs. 4 Satz 4 Schulgesetz NRW eingehen.
Da steht:
“Werden die Voraussetzungen für die Errichtung und Fortführung einer Schule, für die die Träger-schaft der Gemeinde vorgesehen ist, nur durch Zusammenarbeit von Gemeinden gemäß § 80 Abs. 4 erreicht und führt diese Zusammenarbeit nicht zur Errichtung der Schule, so ist der Kreis verpflichtet, die Schule zu errichten und fortzuführen.”
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf

(Haus-)Aufgabe des Kreises
Der Kreis kann daher nicht nur auf die Gemeinden verweisen, sondern hat eine eigene Verpflichtung laufend zu prüfen, ob im Kreisgebiet ein Bedarf für allgemeinbildende Schulen besteht, weil die Ge-meinden sie nicht anbieten. Dazu gehört auch auf die Zahlen der Auspendler zu schauen, denn die sind ja ein Anhaltspunkt dafür, dass innerhalb des Kreisgebiets erforderliche Schulangebote nicht vorhanden sind.
Daher haben ja auch in Westfalen drei Kreise eigene Gesamtschulen errichtet. Es handelt sich um die Kreise Ennepe-Ruhr, Gütersloh und Lippe.

Sauerländer Bürgerliste fragt (Anfrage vom 13.03.2018 „Auspendler zu Gesamtschulen in Nachbarkreise“)
Hinsichtlich der auspendelnden Schülerinnen und Schüler:
• Wie viele Schüler/innen besuchen aktuell Gesamtschulen in den Nachbarkreisen?
• Aus welchen Städten und Gemeinden fahren Schüler/innen zu Gesamtschulen in Nachbarkreisen und sogar über die Landesgrenze?
• In welche Nachbarkreise und zu welchen Gesamtschulen pendeln Schüler/innen aus dem HSK?
• Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen andere allgemeinbildende Schulen außerhalb des Kreisgebiets, und um welche Schulen handelt es sich?
Hinsichtlich der Schulplanung unsere Städte und Gemeinden und des Hochsauerlandkreises:
• Gibt es aktuell Planungen und Überlegungen im Kreisgebiet eine oder mehrere Gesamtschu-len einzurichten?
• Wenn ja, wann ist mit der Realisierung zu rechnen?
• Wenn nein, warum nicht?
• Welche Planungen hat dann der Landrat, um seine Verpflichtung aus § 78 Abs. 4 Satz 4 Schulgesetz NRW zu erfüllen?
• Wenn nein, wie lange soll diese Verweigerungshaltung unserer Städte und Gemeinden und des Hochsauerlandkreises noch auf dem Rücken der Schülerinnen und Schülern und Eltern ausgetragen werden?
• Für welche weiteren Schulformen sieht der Landrat aufgrund der auspendelnden Schülerinnen und Schüler Handlungsbedarf?

—Fortsetzung—

HSK-Kreisverwaltung sieht (immer noch) „kein Bedürfnis“ für Errichtung einer Gesamtschule, Lektion II

Gesamtschule bleibt auf dem Index
Mit Schreiben vom 29.03.2018 wurde die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) „Auspendler zu Gesamtschulen in Nachbarkreisen“ von der Kreisverwaltung beantwortet. Für alle, die sie lesen möchten: Siehe weiter unten!

Vorab das Zitat der Kernaussagen von Landrat Dr. Karl Schneider:
• „Mir sind keine Planungen der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis zur Errichtung von Gesamtschulen bekannt.
• Ich muss davon ausgehen, dass die Kommunen als Schulträger im Rahmen ihrer Schulentwicklungsplanung das jeweilige lokale Bedürfnis nach Errichtung einer Gesamtschule geprüft haben und damit ihrer Verpflichtung nach § 78 Abs. 4 Satz 2 SchulG nachgekommen sind.
• Angesichts der Tatsache, dass somit für die Errichtung einer Gesamtschule in Trägerschaft einer oder mehrerer Gemeinden oder des Hochsauerlandkreises mindestens etwa weitere 70 – 80 SchülerInnen je Jahrgang aus den übrigen Gemeinden des Hochsauerlandkreises hinzukommen müssten, vermag ich kein Bedürfnis für die Errichtung einer zentralen Gesamtschule in der Trägerschaft des Hochsauerlandkreises und damit keine Verpflichtung aus § 78 Abs. 4 Satz 4 SchulG erkennen.“

Wird nicht umgekehrt ein Schuh daraus?
Der Logik „Keine Schule weil kein Bedarf“ können wir nicht folgen. Wie sollen sich denn SchülerInnen an einer Schule anmelden, die gar nicht existent ist oder für die zumindest die Nachfrage abgefragt wird!? Diesem Dilemma können sie, wenn räumlich und zeitlich möglich, nur durch Pendeln in einen anderen Kreis entgehen. Für viele ist das nicht möglich, weil sie von ihrem Wohnort aus keine Gesamtschule in einem Nachbarkreis erreichen können. Einige pendeln doch aus, wie wir wissen und wie in dieser Antwort des Hochsauerlandkreises (vom 29.03.2018) offiziell bestätigt wird:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
Thema: Auspendler zu Gesamtschulen in Nachbarkreisen vom 13.03.2018

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage vom 13.03.2018 beantworte ich wie folgt:

Zum ersten Fragenkomplex:

Die dem Hochsauerlandkreis zur Verfügung stehenden anonymisierten Daten von IT NRW geben nur Auskunft über SchülerInnen, die mit Wohnsitz im Hochsauerlandkreis am Ende der Grundschulzeit auf Schulen der Sekundarstufe I außerhalb des Kreisgebietes aber innerhalb von NRW wechseln. Nach den vorliegenden Daten wechselten danach zum Schuljahr 2016/2017 insgesamt 8 Schülerinnen aus dem HSK an Gesamtschulen in NRW, zum Schuljahr 2017/2018 waren es insgesamt 15. Diese verteilen sich wie folgt:

Schuljahr 2016/2017:
Stadt Arnsberg
1 Schülerin Stadt Witten
3 Schülerinnen Stadt Fröndenberg
1 Schülerin Stadt Köln
Gemeinde Bestwig
1 Schülerin Stadt Büren
Stadt Brilon 1 Schülerin Stadt Büren
1 Schülerin Stadt Bochum

Schuljahr 2017/2018:
Stadt Arnsberg 7 SchülerInnen Stadt Fröndenberg
Stadt Brilon 7 SchülerInnen Stadt Büren
Gemeinde Eslohe 1 Schülerln Gemeinde Finnentrop

Daten für weiter zurückliegende Schuljahre liegen hier nicht vor. Die notwendigen Datensätze müssten bei IT NRW kostenpflichtig beschafft werden.

Darüber hinaus hat mir das Land Hessen auf konkrete Nachfrage folgende Gesamtzahlen von SchülerInnen aus Gemeinden im Hochsauerlandkreis an hessischen Gesamtschulen übermittelt:

Schuljahr 2016/2017:
Stadt Brilon 98 SchülerInnen, davon 10 in Klasse 5,
Stadt Hallenberg 23 SchülerInnen, davon 4 in Klasse 5,
Stadt Marsberg 1 Schülerln,
Stadt Medebach 1 Schülerln,
Stadt Olsberg 1 Schülerln,
Stadt Winterberg 1 Schülerln.
(Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt)

Schuljahr 2017/2018:
Stadt Arnsberg 1 Schülerln,
Stadt Brilon 88 SchülerInnen, davon 12 in Klasse 5,
Stadt Hallenberg 26 SchülerInnen, davon 3 in Klasse 5,
Stadt Marsberg 4 Schülerln, davon 1 in Klasse 5,
Stadt Medebach 2 Schülerln, davon 1 in Klasse 5,
Stadt Olsberg 1 Schülerln.
(Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt)

Laut Mitteilung des Staatlichen Schulamtes Fritzlar, zuständig für den SchwaIm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg, besuchten im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 526 SchülerInnen mit Wohnsitz im Hochsauerlandkreis eine Schule im Landkreis Waldeck-Frankenberg, und zwar
255 SchülerInnen Berufliche Schulen,
15 SchülerInnen Förderschulen,
120 SchülerInnen Grund-, Haupt-, Realschulen,
15 SchülerInnen Gymnasien,
121 SchülerInnen Schulformbezogene Gesamtschulen.
(Quelle: Staatliches Schulamt Fritzlar, Datenbasis Hessisches Kultusministerium, Referat lI.3)

Die SchülerInnen aus Hallenberg besuchen die Gesamtschule in der Gemeinde Battenberg, die SchülerInnen aus den Städten Brilon, Marsberg, Medebach und Olsberg besuchen die Gesamtschule in Willingen. Der Schüler oder die Schülerin aus Arnsberg ist in der Aufstellung des Staatl. Schulamtes Fritzlar nicht erfasst.

Neben den SchülerInnen, die zu einer Gesamtschule außerhalb des Hochsauerlandkreises pendeln, wechselten zum Schuljahr 2017/2018 SchülerInnen der Klasse 4 auch an andere aIIgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe I in Nachbarkreisen innerhalb von NRW, und zwar
1 Schülerln an eine Hauptschule (Hagen)
1 Schülerln an eine Realschule (Hattingen)
19 Schülerinnen an eine Sekundarschule (Bad Wünnenberg, Anröchte, Soest, Wickede (Ruhr))
21 SchülerInnen an ein Gymnasium (Köln, Münster, Warburg, Büren, Lennestadt, Bönen)

Dabei dürften auch hier einige Wechsel mit einem tatsächlichen Wohnsitzwechsel verbunden sein.

Zum zweiten Fragenkomplex:

Mir sind keine Planungen der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis zur Errichtung von Gesamtschulen bekannt. Ich muss davon ausgehen, dass die Kommunen als Schulträger im Rahmen ihrer Schulentwicklungsplanung das jeweilige lokale Bedürfnis nach der Errichtung einer Gesamtschule geprüft haben und damit ihrer Verpflichtung nach § 78 Abs. 4 Satz 2 SchulG nachgekommen sind.

Gem. § 82 Abs. 7 SchulG müssen Gesamtschulen bis Klasse 10 mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang haben. Bei der Errichtung gelten für Gesamtschulen 25 Schüler als eine Klasse (§ 82 Abs. 1 SchulG), d.h. dass pro Jahrgang (Klasse 5) mindestens 100 Schülerinnen vorhanden sein müssten.

Aus den oben für das Schuljahr 2016/2017 dargelegten Zahlen (Übergänge in Klasse 5 innerhalb NRW und Zahl der Schülerlnnen in Hessen in Klasse 5) sind insgesamt 22 Schülerinnen aus dem Hochsauerlandkreis an eine Gesamtschule außerhalb des Kreisgebietes gewechselt. Bei drei dieser SchülerInnen muss aufgrund der Gemeinde der Gesamtschule (Witten, Bochum, Köln) davon ausgegangen werden, dass ein Wohnsitzwechsel vorlag, so dass lediglich 19 Pendler zu Gesamtschulen außerhalb des Kreisgebietes verbleiben.

Im Schuljahr 2017/2018 lag die Gesamtzahl der Pendler in die Klasse 5 einer Gesamtschule außerhalb des Kreisgebietes bei 32 Schülerinnen.

Angesichts der Tatsache, dass somit für die Errichtung einer Gesamtschule in Trägerschaft einer oder mehrerer Gemeinden oder des Hochsauerlandkreises mindestens etwa weitere 70 – 80 SchülerInnen je Jahrgang aus den übrigen Gemeinden des Hochsauerlandkreises hinzukommen müssten, vermag ich kein Bedürfnis für die Errichtung einer zentralen Gesamtschule in Trägerschaft des Hochsauerlandkreises und damit auch keine Verpflichtung aus § 78 Abs. 4 Satz 4 SchulG erkennen.“

Dank an den Sachbearbeiter …
… er hat sich offenbar viel Mühe gegeben, die Fragen der SBL/FW-Kreistagsfraktion zu recherchieren!

Zwei Anmerkungen haben wir aber noch:

• Wieso werden nur die Schülerinnen und Schüler, die derzeit eine der weit entfernt liegenden Gesamtschulen außerhalb des Kreisgebiets besuchen, als potentielle Gesamtschulinteressenten im HSK gezählt? Wie ist das z.B. mit den Schülerinnen und Schülern aus Meschede und Sundern, für die diese Möglichkeit faktisch nicht besteht?
• Sind die Zahlen der Auspendler nach Büren zu niedrig angegeben? Wir wissen nämlich, dass aus dem Briloner Ortsteil Alme und Umgebung zahlreiche SchülerInnen nach Büren pendeln.

Gibt es bald eine neue Folge der Geschichte vom wehrhaften gallischen Dorf? Das sst sicher nur eine Frage der Zeit, warten wir ab ….

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Blick aus dem Fenster. Keine Angst, das war vor Tagen. (foto: zoom)

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Gesamtschule in kreiseigener Trägerschaft? Gemeinsamer Antrag von DIE LINKE und SBL zum Thema „Gesamtschule“

Im folgenden veröffentlichen wir einen gemeinsamen Antrag von DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL), das Thema „Einführung einer Gesamtschule“ im Hochsauerlandkreis (HSK) auf die Tagesordnung des nächsten Schulausschusses am 21.Juni 2018 zu setzen.

Das Gegenstand der Anfrage ist deswegen interessant, weil der HSK der einzige Kreis in Nordrhein-Westfalen ohne das Angebot der Schulform „Gesamtschule“ ist.

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Sehr geehrter Herr Landrat,

wie Ihnen sicherlich bekannt sein wird, ist der Hochsauerlandkreis der letzte Kreis in NRW, in dem es kein Gesamtschulangebot gibt.

Es gibt im Kreisgebiet Städte und Gemeinden, die sich entweder politisch gegen die Einführung einer Gesamtschule entschieden haben bzw. aufgrund der Einwohnerzahl nicht in der Lage sind, diese Schulform in ausreichender Größe anzubieten.

Aus diesem Grund verpflichtet das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 im § 78 den Kreis zur Bereitstellung eines Gesamtschulangebots: „…. Werden die Voraussetzungen für die Errichtung und Fortführung einer Schule, für die die Trägerschaft der Gemeinde vorgesehen ist, nur durch Zusammenarbeit von Gemeinden gemäß § 80 Abs. 4 erreicht und führt diese Zusammenarbeit nicht zur Errichtung der Schule, so ist der Kreis verpflichtet, die Schule zu errichten und fortzuführen. ….“

Die Fraktionen von DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste beantragen daher gemeinsam, das Thema „Einführung einer Gesamtschule“ auf die Tagesordnung des nächsten Schulausschusses zu setzen.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis sowie die Kreise Lippe und Gütersloh bieten in NRW Gesamtschulen in eigener Trägerschaft an. Es sollte daher ein verantwortlicher Vertreter dieser Kreise in die Schulausschuss-Sitzung am 21.06.2018 eingeladen werden. Dieser kann dann dort über die Einführungsgründe und die Vorgehensweise bei der Gesamtschuleinrichtung in seinem Kreisgebiet berichten.

Es sollte dabei auch die Frage erörtert werden, wie dort der § 78 Abs. 5 umgesetzt wurde. Dieser sagt aus, dass die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern bei der Feststellung des Bedürfnisses berücksichtigt werden.

Mit freundlichem Gruß

Reinhard Loos und Dietmar Schwalm

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NRW: Zahl der Schüler an Hauptschulen im Schuljahr 2017/18 um 18 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Zuwächse können vor allem die Gesamtschulen verzeichnen

Düsseldorf (IT.NRW). 72 066 Schülerinnen und Schüler besuchen im laufenden Schuljahr in Nordrhein-Westfalen eine Hauptschule. Das sind 15 750 (−17,9 Prozent) Hauptschüler weniger als im Schuljahr 2016/17 und 144 577 (−66,7 Prozent) weniger als vor zehn Jahren.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, besuchen insgesamt 1 918 119 Schülerinnen und Schüler eine allgemeinbildende Schule (ohne Weiterbildungskollegs) in NRW. Das sind 0,6 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Im Vergleich zum Schuljahr 2008/09 sind die Schülerzahlen um 12,0 Prozent zurückgegangen.

Zuwächse können vor allem die Gesamtschulen verzeichnen: Im Vergleich zum Schuljahr 2008/09 besuchen 32,3 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler diese Schulform (307 975 im Schuljahr 2017/18).

Auch die Sekundarschulen weisen seit ihrer Einführung im Schuljahr 2012/13 einen stetigen Anstieg auf. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Schülerzahl im Schuljahr 2017/18 um 14,9 Prozent auf 57 877.

An den Grundschulen hat sich die Schülerzahl im Vergleich zum Schuljahr 2016/17 um 0,9 Prozent auf 638 438 erhöht. Von den weiterführenden Schulen haben die Gymnasien – wie auch in den Vorjahren – im zurzeit laufenden Schuljahr mit 519 789 die meisten Schülerinnen und Schüler.

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Pressemitteilung der SBL: Welche Perspektiven haben die Sekundarschulen?

Meschede. (sbl_pm) Die Winterberger Stadtverwaltung hat am am 10.02.2017 verkündet, dass die gemeinsame Sekundarschule mit Medebach nun wie geplant im August an den Start gehen kann: https://www.rathaus-winterberg.de/Rathaus-Aktuelles/Sekundarschule-Medebach-Winterberg-geht-wie-geplant-fuenfzuegig-an-den-Start. Dafür wird unter anderem die bisherige Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen, mit immerhin fast 500 Schülerinnen und Schülern, aufgegeben.

(Dies ist eine Pressemeldung der Sauerländer Bürgerliste und in ähnlicher Form auch hier erschienen.)

Doch ist die Sekundarschule wirklich ein zukunftsträchtiges Modell? In vielen Regionen des Landes NRW scheint diese Schulform (ohne Oberstufe) keine Erfolgsgeschichte mehr zu sein – im Gegensatz zur Gesamtschule (mit Oberstufe).

Die in der Landeshauptstadt Düsseldorf erscheinende ‘Rheinische Post’ hat sich kürzlich, unter der Überschrift “Sekundarschule in Not”, mit diesen beiden Schulformen des “längeren gemeinsamen Lernens” befasst: http://www.rp-online.de/politik/sekundarschulen-in-not-aid-1.6569288.

Dort wird festgestellt:

“Zwar gibt es heute 117 Sekundarschulen im Land; die 200, die das Ministerium 2012 als Erwartung ausgegeben hatte, wurden aber deutlich verfehlt. Zudem brach die Zahl der Neugründungen ein: 2013 gab es 53 Anträge, 2017 noch genau einen.”

Das bestätigen auch die Zahlenangaben des Schulministeriums: Zum Stand 31.12.2016 gab es in NRW nur 117 Sekundarschulen, aber 327 Gesamtschulen, also fast die dreifache Anzahl. Zum Schuljahr 2016/17 wurden 5 neue Sekundarschulen eingerichtet. Im nächsten Schuljahr soll nur noch eine einzige neue Sekundarschule an den Start gehen (in Winterberg und Medebach); 8 Kommunen beantragten für 2017/18 neue Gesamtschulen.

Weiter heißt es in der Analyse der ‘Rheinischen Post‘:

“An 68 Sekundarschulen waren die Aufnahmezahlen 2016 rückläufig. Jede dritte Schule liegt unter der Marke von 75 Anmeldungen, die gemäß Schulgesetz erforderlich sind, um eine Sekundarschule einzurichten. Diese Schulen wären mit den Zahlen von 2016 also gar nicht zustande gekommen. Jede neunte hat sogar so wenig Anmeldungen, dass sie die schon sehr großzügig gesetzte Untergrenze des Ministeriums für eine Fortführung (60) verfehlt… Dem Verkümmern vieler Sekundarschulen entspricht der Boom der eng verwandten Gesamtschule… Gesamtschulgründungen wurden im Schulfrieden erleichtert; seit 2012 ist ihre Zahl um fast 100 gestiegen. Zwar verzeichnet auch von diesen etwa die Hälfte rückläufige Anmeldezahlen. Aber nur drei liegen unter der Mindestgröße für Neugründungen (100)… Fünf Sekundarschulen sind bereits in Gesamtschulen umgewandelt, fünf weitere Umwandlungen stehen 2017 an.”

Im HSK ist das Bild bisher ein anderes: 5 Sekundarschulen sind bereits vorhanden, in Arnsberg, Neheim, Brilon, Marsberg und Olsberg mit dem Teilstandort Bestwig. Die sechste kommt im Sommer hinzu.

Gesamtschulen gibt es im HSK keine einzige, aber in allen anderen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW sind mehrere Gesamtschulen vorhanden.

In der Nachbarschaft des HSK bestehen u.a. in Büren, Finnentrop, Fröndenberg, Lippstadt und Soest Gesamtschulen, zu denen Schülerinnen und Schüler aus dem HSK mitunter aufwändige Schulwege zurücklegen müssen.

Umleitung: Rettet die Parkbank! Den Rest lest selber – ich fand die verlinkten Artikel jedenfalls interessant.

Mask - Maske. Ein neues Graffito an der Dortmunder Mauer. (foto: zoom)
Mask – Maske. Ein neues Graffito an der Dortmunder Mauer. (foto: zoom)

Rettet die Parkbank! In Zeiten, da alles Tun effektiv zu sein und schnell zu geschehen hat, in denen es keinen Moment der Auszeit mehr gibt, weil man durch Handy, Tablet oder Notebook seinen Arbeitsplatz stets mit sich führt, gilt das Verweilen auf einer Parkbank, das sich Herauskatapultieren aus dem vorherrschenden Regelwerk, als Affront … dradio

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Hamburg Mittendrin am Ende: Was im Herbst 2012 als kleines lokaljournalistisches Projekt begonnen hat, entwickelte schnell den Anspruch, tagesaktuell, kritisch und auf den Punkt über Entwicklungen im Bezirk Hamburg-Mitte zu berichten … hh-mittendrin

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Die Funke-Mediengruppe kannibalisiert sich selbst: Jeder spart auf seine Weise. Die Funke-Mediengruppe, von der gleich noch ausführlicher zu reden sein wird, tut dies normalerweise, indem sie sich von Mitarbeitern trennt … evangelisch.de

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Von der Versuchsstation des Weltuntergangs … zum Laboratorium des Gelingens: In Österreich stemmen sich ein neuer Kanzler und ein neuer Präsident gegen den Aufstieg des Rechtsradikalismus … misik

Klimawandel: Nur in der Verzahnung von Paris und Sendai kann die globale Klimaanpassung gelingen … scilogs

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Dortmund – ein „Ballfahrtsort“: Interview mit dem Direktor des Deutschen Fussballmuseums … publicHistory

Dortmund: Polizei wird die Route des Neonazi-Aufmarschs nicht nennen – mehrere Stadtteile und zehntausende Menschen betroffen … nordstadtblogger

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Gesamtschulen im Aufwind. Sekundarschule in Iserlohn kommt nicht zustande

gesamtschule20150208Im Februar finden in den Städten und Gemeinden die Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen statt. In vielen Städten, in denen es Gesamtschulen gibt, wird für diese Schulen ein sogenannten vorgezogenes Anmeldeverfahren durchgeführt, z.B. in Soest, Lippstadt, Unna und Iserlohn.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Das geschieht dann, wenn aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren damit zu rechnen ist, dass es für diese Schulen mehr Bewerber als Plätze gibt. So können die nicht aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber sich anschließend mit gleichen Chancen wie andere Schüler für andere Schulformen bewerben.

Ein bemerkenswertes Ergebnis gab es jetzt in Iserlohn. Dort fand ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für je eine “alte” und eine “neue” Gesamtschule und für eine “neue” Sekundarschule statt.

Für die Sekundarschule gab es nur 51 Anmeldungen. Damit wurde die Mindestzahl von 75 weit verfehlt, und die Sekundarschule kommt nun nicht. Für die beiden Gesamtschulen gab es dagegen 172 bzw. 97 Anmeldungen, und das vorgezogene Anmeldeverfahren wurde um 2 Tage (10. und 11.02.) verlängert.

Diejenigen, die sich bisher für die Sekundarschule beworben hatten, können sich nun auch noch für die Gesamtschulen oder später für eine Real- oder Hauptschule anmelden.

Die gesamte Pressemitteilung der Stadt Iserlohn ist hier nachzulesen.

Fazit:

  • Sehr großes Interesse für die Gesamtschulen, aber die Sekundarschule kommt (wie auch schon mehrfach im HSK) nicht an den Start.
  • Wann traut sich die erste Stadt im HSK, eine Gesamtschule anzubieten?
  • Nach wie vor ist der HSK der einzige aller 53 Landkreise und kreisfreien Städte in NRW, der über keine einzige Gesamtschule verfügt.