HSK-Kreisverwaltung sieht „kein Bedürfnis“ für Errichtung einer Gesamtschule, Lektion I
(Der Artikel ist in ähnlicher Form in zwei Teilen hier und hier auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)
Alleinstellungsmerkmal
Den Sauerländern wird ja nachgesagt, sie seien traditionsbewusst und störrisch. Wir meinen, da könnte was dran sein. Wie lässt sich sonst die hartnäckige Verweigerung der führenden Einwohner (Landrat und Bürgermeister), endlich wenigstens eine Gesamtschule im Hochsauerlandkreis einzurichten, erklären? Ein Landkreis oder eine Stadt ohne (Gesamtschule) ist ja schließlich auch was ganz Besonderes. Das gibt es in ganz NRW nur einmal und zwar, na klar, im Hochsauerlandkreis!
SchülerInnen on Tour
Offenbar können sich etliche Schülerinnen und Schülern und ihre Eltern mit diesem Alleinstellungsmerkmal des HSK nicht so sehr anfreunden. Warum sonst nehmen sie Kosten, Zeit und Mühe auf, um täglich zu einer der diversen Gesamtschulen in den Nachbarkreisen zu pendeln?
Beispiele:
• Im Jahr 2011 fuhren mehr als 100 Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Brilon zur Uplandschule über die hessische Landesgrenze ins benachbarte Willingen.
• Aktuell pendeln auch Hallenberger Schülerinnen und Schüler nach Hessen.
• Aus dem Raum Arnsberg begeben sich täglich Schüler/innen auf den Weg zu Gesamtschulen in die Nachbarkreise, z.B. nach Fröndenberg.
• Und aus Brilon besuchen zahlreiche Schülerinnen und Schüler die Gesamtschule in Büren. Wen wundert`s? Denn in den angrenzenden Kreisen ist das Angebot an Gesamtschulen groß!
Klickliste
Ein Klick auf „SchulListe.eu“ zeigt, dass es im Märkischen Kreis mindestens sechs Gesamtschulen gibt. Die Standorte: Hemer, Iserlohn, Kierspe, Lüdenscheid, Menden und Werdohl.
http://www.schulliste.eu/type/gesamtschulen/?bundesland=nordrhein-westfalen&kreis=markischer-kreis
Im Nachbarkreis Unna sind es sogar neun. Die Standorte: Bergkamen, Fröndenberg, Kamen, Lünen (mit zwei Gesamtschulen), Schwerte (mit zwei Gesamtschulen), Unna (mit zwei Gesamtschulen)
http://www.kreis-un-na.de/hauptnavigation/kreis_region/leben_im_kreis/bildung/schulwesen/schulverzeichnis/222/gesamtschulen.html
Im Kreis Paderborn sind es sieben. Die Standorte: Bad Lippspringe/Schlangen, Büren, Delbrück, Paderborn (mit 3 Gesamtschulen), Salzkotten
http://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/geoportal/schulen/seiten/
Im Hochsauerlandkreis null!
http://www.schulliste.eu/type/gesamtschulen/?bundesland=nordrhein-westfalen&kreis=hochsauerlandkreis
Seitens der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker im HSK besteht anscheinend weiterhin null Interesse an Gesamtschulen, und das trotz auspendelnder Schülerinnen und Schülern? Offenbar wird niemand aktiv?
Gesetz
An diesem Punkt möchten wir auf § 78 Abs. 4 Satz 4 Schulgesetz NRW eingehen.
Da steht:
“Werden die Voraussetzungen für die Errichtung und Fortführung einer Schule, für die die Träger-schaft der Gemeinde vorgesehen ist, nur durch Zusammenarbeit von Gemeinden gemäß § 80 Abs. 4 erreicht und führt diese Zusammenarbeit nicht zur Errichtung der Schule, so ist der Kreis verpflichtet, die Schule zu errichten und fortzuführen.”
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf
(Haus-)Aufgabe des Kreises
Der Kreis kann daher nicht nur auf die Gemeinden verweisen, sondern hat eine eigene Verpflichtung laufend zu prüfen, ob im Kreisgebiet ein Bedarf für allgemeinbildende Schulen besteht, weil die Ge-meinden sie nicht anbieten. Dazu gehört auch auf die Zahlen der Auspendler zu schauen, denn die sind ja ein Anhaltspunkt dafür, dass innerhalb des Kreisgebiets erforderliche Schulangebote nicht vorhanden sind.
Daher haben ja auch in Westfalen drei Kreise eigene Gesamtschulen errichtet. Es handelt sich um die Kreise Ennepe-Ruhr, Gütersloh und Lippe.
Sauerländer Bürgerliste fragt (Anfrage vom 13.03.2018 „Auspendler zu Gesamtschulen in Nachbarkreise“)
Hinsichtlich der auspendelnden Schülerinnen und Schüler:
• Wie viele Schüler/innen besuchen aktuell Gesamtschulen in den Nachbarkreisen?
• Aus welchen Städten und Gemeinden fahren Schüler/innen zu Gesamtschulen in Nachbarkreisen und sogar über die Landesgrenze?
• In welche Nachbarkreise und zu welchen Gesamtschulen pendeln Schüler/innen aus dem HSK?
• Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen andere allgemeinbildende Schulen außerhalb des Kreisgebiets, und um welche Schulen handelt es sich?
Hinsichtlich der Schulplanung unsere Städte und Gemeinden und des Hochsauerlandkreises:
• Gibt es aktuell Planungen und Überlegungen im Kreisgebiet eine oder mehrere Gesamtschu-len einzurichten?
• Wenn ja, wann ist mit der Realisierung zu rechnen?
• Wenn nein, warum nicht?
• Welche Planungen hat dann der Landrat, um seine Verpflichtung aus § 78 Abs. 4 Satz 4 Schulgesetz NRW zu erfüllen?
• Wenn nein, wie lange soll diese Verweigerungshaltung unserer Städte und Gemeinden und des Hochsauerlandkreises noch auf dem Rücken der Schülerinnen und Schülern und Eltern ausgetragen werden?
• Für welche weiteren Schulformen sieht der Landrat aufgrund der auspendelnden Schülerinnen und Schüler Handlungsbedarf?
—Fortsetzung—
HSK-Kreisverwaltung sieht (immer noch) „kein Bedürfnis“ für Errichtung einer Gesamtschule, Lektion II
Gesamtschule bleibt auf dem Index
Mit Schreiben vom 29.03.2018 wurde die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) „Auspendler zu Gesamtschulen in Nachbarkreisen“ von der Kreisverwaltung beantwortet. Für alle, die sie lesen möchten: Siehe weiter unten!
Vorab das Zitat der Kernaussagen von Landrat Dr. Karl Schneider:
• „Mir sind keine Planungen der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis zur Errichtung von Gesamtschulen bekannt.
• Ich muss davon ausgehen, dass die Kommunen als Schulträger im Rahmen ihrer Schulentwicklungsplanung das jeweilige lokale Bedürfnis nach Errichtung einer Gesamtschule geprüft haben und damit ihrer Verpflichtung nach § 78 Abs. 4 Satz 2 SchulG nachgekommen sind.
• Angesichts der Tatsache, dass somit für die Errichtung einer Gesamtschule in Trägerschaft einer oder mehrerer Gemeinden oder des Hochsauerlandkreises mindestens etwa weitere 70 – 80 SchülerInnen je Jahrgang aus den übrigen Gemeinden des Hochsauerlandkreises hinzukommen müssten, vermag ich kein Bedürfnis für die Errichtung einer zentralen Gesamtschule in der Trägerschaft des Hochsauerlandkreises und damit keine Verpflichtung aus § 78 Abs. 4 Satz 4 SchulG erkennen.“
Wird nicht umgekehrt ein Schuh daraus?
Der Logik „Keine Schule weil kein Bedarf“ können wir nicht folgen. Wie sollen sich denn SchülerInnen an einer Schule anmelden, die gar nicht existent ist oder für die zumindest die Nachfrage abgefragt wird!? Diesem Dilemma können sie, wenn räumlich und zeitlich möglich, nur durch Pendeln in einen anderen Kreis entgehen. Für viele ist das nicht möglich, weil sie von ihrem Wohnort aus keine Gesamtschule in einem Nachbarkreis erreichen können. Einige pendeln doch aus, wie wir wissen und wie in dieser Antwort des Hochsauerlandkreises (vom 29.03.2018) offiziell bestätigt wird:
„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
Thema: Auspendler zu Gesamtschulen in Nachbarkreisen vom 13.03.2018
Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage vom 13.03.2018 beantworte ich wie folgt:
Zum ersten Fragenkomplex:
Die dem Hochsauerlandkreis zur Verfügung stehenden anonymisierten Daten von IT NRW geben nur Auskunft über SchülerInnen, die mit Wohnsitz im Hochsauerlandkreis am Ende der Grundschulzeit auf Schulen der Sekundarstufe I außerhalb des Kreisgebietes aber innerhalb von NRW wechseln. Nach den vorliegenden Daten wechselten danach zum Schuljahr 2016/2017 insgesamt 8 Schülerinnen aus dem HSK an Gesamtschulen in NRW, zum Schuljahr 2017/2018 waren es insgesamt 15. Diese verteilen sich wie folgt:
Schuljahr 2016/2017:
Stadt Arnsberg
1 Schülerin Stadt Witten
3 Schülerinnen Stadt Fröndenberg
1 Schülerin Stadt Köln
Gemeinde Bestwig
1 Schülerin Stadt Büren
Stadt Brilon 1 Schülerin Stadt Büren
1 Schülerin Stadt Bochum
Schuljahr 2017/2018:
Stadt Arnsberg 7 SchülerInnen Stadt Fröndenberg
Stadt Brilon 7 SchülerInnen Stadt Büren
Gemeinde Eslohe 1 Schülerln Gemeinde Finnentrop
Daten für weiter zurückliegende Schuljahre liegen hier nicht vor. Die notwendigen Datensätze müssten bei IT NRW kostenpflichtig beschafft werden.
Darüber hinaus hat mir das Land Hessen auf konkrete Nachfrage folgende Gesamtzahlen von SchülerInnen aus Gemeinden im Hochsauerlandkreis an hessischen Gesamtschulen übermittelt:
Schuljahr 2016/2017:
Stadt Brilon 98 SchülerInnen, davon 10 in Klasse 5,
Stadt Hallenberg 23 SchülerInnen, davon 4 in Klasse 5,
Stadt Marsberg 1 Schülerln,
Stadt Medebach 1 Schülerln,
Stadt Olsberg 1 Schülerln,
Stadt Winterberg 1 Schülerln.
(Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt)
Schuljahr 2017/2018:
Stadt Arnsberg 1 Schülerln,
Stadt Brilon 88 SchülerInnen, davon 12 in Klasse 5,
Stadt Hallenberg 26 SchülerInnen, davon 3 in Klasse 5,
Stadt Marsberg 4 Schülerln, davon 1 in Klasse 5,
Stadt Medebach 2 Schülerln, davon 1 in Klasse 5,
Stadt Olsberg 1 Schülerln.
(Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt)
Laut Mitteilung des Staatlichen Schulamtes Fritzlar, zuständig für den SchwaIm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg, besuchten im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 526 SchülerInnen mit Wohnsitz im Hochsauerlandkreis eine Schule im Landkreis Waldeck-Frankenberg, und zwar
255 SchülerInnen Berufliche Schulen,
15 SchülerInnen Förderschulen,
120 SchülerInnen Grund-, Haupt-, Realschulen,
15 SchülerInnen Gymnasien,
121 SchülerInnen Schulformbezogene Gesamtschulen.
(Quelle: Staatliches Schulamt Fritzlar, Datenbasis Hessisches Kultusministerium, Referat lI.3)
Die SchülerInnen aus Hallenberg besuchen die Gesamtschule in der Gemeinde Battenberg, die SchülerInnen aus den Städten Brilon, Marsberg, Medebach und Olsberg besuchen die Gesamtschule in Willingen. Der Schüler oder die Schülerin aus Arnsberg ist in der Aufstellung des Staatl. Schulamtes Fritzlar nicht erfasst.
Neben den SchülerInnen, die zu einer Gesamtschule außerhalb des Hochsauerlandkreises pendeln, wechselten zum Schuljahr 2017/2018 SchülerInnen der Klasse 4 auch an andere aIIgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe I in Nachbarkreisen innerhalb von NRW, und zwar
1 Schülerln an eine Hauptschule (Hagen)
1 Schülerln an eine Realschule (Hattingen)
19 Schülerinnen an eine Sekundarschule (Bad Wünnenberg, Anröchte, Soest, Wickede (Ruhr))
21 SchülerInnen an ein Gymnasium (Köln, Münster, Warburg, Büren, Lennestadt, Bönen)
Dabei dürften auch hier einige Wechsel mit einem tatsächlichen Wohnsitzwechsel verbunden sein.
Zum zweiten Fragenkomplex:
Mir sind keine Planungen der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis zur Errichtung von Gesamtschulen bekannt. Ich muss davon ausgehen, dass die Kommunen als Schulträger im Rahmen ihrer Schulentwicklungsplanung das jeweilige lokale Bedürfnis nach der Errichtung einer Gesamtschule geprüft haben und damit ihrer Verpflichtung nach § 78 Abs. 4 Satz 2 SchulG nachgekommen sind.
Gem. § 82 Abs. 7 SchulG müssen Gesamtschulen bis Klasse 10 mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang haben. Bei der Errichtung gelten für Gesamtschulen 25 Schüler als eine Klasse (§ 82 Abs. 1 SchulG), d.h. dass pro Jahrgang (Klasse 5) mindestens 100 Schülerinnen vorhanden sein müssten.
Aus den oben für das Schuljahr 2016/2017 dargelegten Zahlen (Übergänge in Klasse 5 innerhalb NRW und Zahl der Schülerlnnen in Hessen in Klasse 5) sind insgesamt 22 Schülerinnen aus dem Hochsauerlandkreis an eine Gesamtschule außerhalb des Kreisgebietes gewechselt. Bei drei dieser SchülerInnen muss aufgrund der Gemeinde der Gesamtschule (Witten, Bochum, Köln) davon ausgegangen werden, dass ein Wohnsitzwechsel vorlag, so dass lediglich 19 Pendler zu Gesamtschulen außerhalb des Kreisgebietes verbleiben.
Im Schuljahr 2017/2018 lag die Gesamtzahl der Pendler in die Klasse 5 einer Gesamtschule außerhalb des Kreisgebietes bei 32 Schülerinnen.
Angesichts der Tatsache, dass somit für die Errichtung einer Gesamtschule in Trägerschaft einer oder mehrerer Gemeinden oder des Hochsauerlandkreises mindestens etwa weitere 70 – 80 SchülerInnen je Jahrgang aus den übrigen Gemeinden des Hochsauerlandkreises hinzukommen müssten, vermag ich kein Bedürfnis für die Errichtung einer zentralen Gesamtschule in Trägerschaft des Hochsauerlandkreises und damit auch keine Verpflichtung aus § 78 Abs. 4 Satz 4 SchulG erkennen.“
Dank an den Sachbearbeiter …
… er hat sich offenbar viel Mühe gegeben, die Fragen der SBL/FW-Kreistagsfraktion zu recherchieren!
Zwei Anmerkungen haben wir aber noch:
• Wieso werden nur die Schülerinnen und Schüler, die derzeit eine der weit entfernt liegenden Gesamtschulen außerhalb des Kreisgebiets besuchen, als potentielle Gesamtschulinteressenten im HSK gezählt? Wie ist das z.B. mit den Schülerinnen und Schülern aus Meschede und Sundern, für die diese Möglichkeit faktisch nicht besteht?
• Sind die Zahlen der Auspendler nach Büren zu niedrig angegeben? Wir wissen nämlich, dass aus dem Briloner Ortsteil Alme und Umgebung zahlreiche SchülerInnen nach Büren pendeln.
Gibt es bald eine neue Folge der Geschichte vom wehrhaften gallischen Dorf? Das sst sicher nur eine Frage der Zeit, warten wir ab ….