Mahnwache in Meschede: „Bismillahirrahmanirrahim. Mit dem Namen Allahs, des Barmherzigen, des Gnädigen“

Am Freitag (16.01.2015) fand in Meschede auf Einladung der muslimischen Gemeinde eine Mahnwache für Toleranz und Pressefreiheit statt. Anlass waren die Anschläge und Terrormorde in Paris.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Dr. Ahmet Arslan, Dialogbeauftragter der türkisch-islamischen Gemeinde in Meschede, hielt dabei die folgende Ansprache. Ahmet Arslan ist auch als Sachkündiger Bürger für die SBL im Schulausschuss des HSK tätig.

Bismillahirrahmanirrahim.
Mit dem Namen Allahs, des Barmherzigen, des Gnädigen.

So beginnt jedes unserer Gebete. So begann heute auch unser Freitagsgebet, nach dessen Verrichtung wir jetzt hier stehen. Wir richten diese Gebete an Allah, auf dass er uns – wie es im Freitagsgebet und in jedem Gottesdienst wiederholt wird – auf den geraden, auf den rechten Weg führe. Auf den Weg derer, denen er Gnade erwiesen hat. Nicht den Weg derer, die dem Zorn anheimfallen und die irregehen.

Es quält unser Herz und unser Gewissen, wenn Menschen den Namen unseres Schöpfers missbrauchend morden, während wir Vergebung, Rechtleitung und die Gnade Allahs erbitten.

Während wir Allah anrufen, mit seinen Attributen: El Hal?k, den Leben erschaffenden, El Mü‘min, den Wahrer der Sicherheit, El Muhaymin, den Beschützenden, El Halim, den Mitfühlenden, El Berr, den Guten, El Sabur, den Geduldigen, El Rauf, den Fürsorglichen und schließlich El Selam, den Friedensstiftenden.

Unserem Glaubensbekenntnis nach, hat niemand das Recht, an Stelle Allahs zu handeln, geschweige denn über das Leben anderer zu richten. Allah gebietet uns in der Sure Maide, im Guten zu wetteifern und nicht darüber zu streiten, worüber wir uneins sind.

Wir Muslime glauben und leben nach diesen Überzeugungen. Wir müssen jedoch miterleben, dass es Menschen gibt, die die Offenbarung Allahs und das Wesen des Islam als Religion des Friedens nicht erkennen. Deshalb reicht es nicht aus, Verbrechen aufs Schärfste zu verurteilen. Unsere Verantwortung als Religionsgemeinschaft ist ernster und geht wesentlich weiter, als die wohlklingenden aber letztlich sehr allgemeinen Aufforderungen zu mehr Weltoffenheit und Toleranz.

Wir dürfen solchen Angriffen auf unsere Werte nicht nur mit Worten begegnen.

Wir müssen als Religionsgemeinschaft deutlich machen, dass wir uns mit unserem Glauben und unseren Gemeinden für die Freiheiten und das Leben eines Jeden einsetzen. Denn der freie Wille und die Freiheit danach zu handeln, ist ein Geschenk Allahs an die Menschheit.

Uns als Muslimen ist es deshalb wichtig, in gegenseitiger Achtung der Würde des jeweils Anderen diese Freiheit eines jeden Menschen zu schützen.

Wir sind der Überzeugung, dass der Terroranschlag auf das Leben von Medienschaffenden ein Anschlag auf die tragenden Pfeiler nicht nur der französischen sondern auch unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung ist.
Auch für uns Muslime sind Meinungsfreiheit und Pressefreiheit Fundamente unserer bürgerlichen Grundrechte, ebenso wie die Religionsfreiheit. Jeder muss glauben, sagen und veröffentlichen dürfen, was er denkt, ohne um sein Leben fürchten zu müssen.

Wir mögen Meinungsverschiedenheiten haben. Wir mögen debattieren, gar uns streiten. Wir mögen die Berichterstattung über den Islam in Deutschland kritisieren oder als diffamierend verurteilen, ja sogar uns darüber gerichtlich auseinandersetzen. Rechtswidrigen Äußerungen kann aber nur mit den dafür angemessenen Mitteln des Rechts begegnet werden. Niemals jedoch darf das Leben eines Menschen wegen seines Glaubens oder wegen seiner Meinung angetastet werden!

Der Schutz des Lebens ist ein unveräußerliches Recht des Menschen im Islam.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Freiheit und die Vielfalt in unserer Gesellschaft und das Leben eines Jeden unangetastet bleiben.
Wir erleben mit großer Erleichterung, wie in den letzten Wochen zehntausende Menschen für uns, mit uns, für diese Werte in unserer Gesellschaft demonstrieren. Sie setzen damit in Zeiten, in denen Hassprediger und Provokateure uns zu spalten versuchen, ein deutliches Zeichen. Dies gibt unseren Gemeinden Hoffnung, in einer Zeit, in der sich Angriffe auf Muslime bis hin zu Brandanschlägen auf Moscheen noch einmal dramatisch gesteigert haben.

Wir stehen hier aber nicht als Gruppe die demonstriert, nur weil sie Angst um ihr eigenes Wohl hat. Wir stehen hier vielmehr für unsere religiösen Tugenden und unsere gemeinsamen gesellschaftlichen Werte ein. Es geht uns nicht darum, dass wir uns nur gegenseitig ertragen. Es geht uns darum, deutlich zu machen, dass wir uns gegenseitig achten und respektieren: Denn wir gehören zusammen!

NRW: Widerspruchsverfahren teilweise wieder eingeführt

widerspruch20150112Zum 01.11.2007 wurde eine für viele Bürgerinnen und Bürger ärgerliche Neuregelung wirksam: Die damals in NRW noch regierende CDU/FDP-Landesregierung schaffte für fast alle “Verwaltungsakte” nach Landesrecht das Widerspruchsverfahren ab.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Betroffene, die mit einem Bescheid nicht einverstanden waren und sich dagegen wehren wollten, mussten gleich den Weg zum Verwaltungsgericht wählen. Bequem für die Behörden, aber sehr aufwendig und mit hohen Kostenrisiken verbunden für die Bürgerinnen und Bürger. Ausnahmen gab es nur wenige, z.B. Bescheide von Schulen und Hochschulen in Prüfungsverfahren.

Seit 01.01.2015 hat sich das geändert: In vielen Bereichen können die Betroffenen jetzt wieder zunächst bei der für den Bescheid verantwortlichen Behörde Widerspruch einlegen. Dies betrifft unter anderem Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss, Pflegewohngeld, Wohnraumförderung, Verbraucherinformationen und Tierschutzgesetz.

Diese Bescheide müssen seit Anfang des Jahres eine “Rechtsbehelfsbelehrung” enthalten, in der die Empfänger ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie beim Landrat des HSK Widerspruch einlegen können. Die Frist für den Widerspruch muss auch mitgeteilt werden; sie beträgt in der Regel einen Monat.

Falls in der Rechtsbehelfsbelehrung nicht auf die Widerspruchsmöglichkeit beim Landrat hingewiesen wird (und der Bescheid korrekt erstellt wurde), bleibt nach wie vor nur der Gang zum Verwaltungsgericht.

Erhöhung der Teilnehmergebühren für die Kreismusikschule: aus Drei mach Vier … merkwürdige Rechenmethoden.

Akademie Bad Fredeburg. (archiv: musicus)
Akademie Bad Fredeburg. (archiv: musicus)

Wir hatten bereits mehrfach über die anstehende drastische Erhöhung der Teilnehmergebühren für die Kreismusikschule berichtet. 12% mehr werden ab August 2015 verlangt. Die letzte Entgelterhöhung hatte es im August 2012 gegeben.

Zur Begründung hatte das Kreiskulturamt in der Sitzungsvorlage 9/145 für den Kreistag nur die Tariferhöhungen der Musiklehrer genannt. Die SBL rechnete nach und fand heraus, dass in der für die Lehrer der Kreismusikschule relevanten Entgeltgruppe die Gehälter seit der letzten Entgeltanhebung um 8,4% gestiegen sind, also weit weniger als die nun erfolgende Gebührenerhöhung.

Also fragten wir nach, wie dieser große Unterschied denn zu erklären sein. Erst in der Kreistagssitzung am 19. Dezember 2014; dort bekamen wir keine Antwort. 3 Tage danach per schriftlicher Anfrage an den Landrat.

Am 7. Januar 2015 ging die Antwort ein. Und siehe da: die Kreisverwaltung kam auf tarifliche Gehaltserhöhungen von sogar 12,4%, die dann auf 12% abgerundet worden seien. Wie das kommt? Ganz einfach: Wir waren so naiv anzunehmen, dass nur die Tariferhöhungen seit der letzten bis zur nächsten Anhebung der Musikschulentgelte relevant seien. Denn vorher erfolgte Tariferhöhungen sind ja schon bei der letzten Erhöhung der Musikschulentgelte berücksichtigt worden.

Der Trick des Kreiskulturamtes: Es nahm die Tariferhöhungen aus 4 Jahren und begründete damit die Entgelterhöhung nach 3 Jahren! In der Drucksache 9/145 stand zwar der eigentlich eindeutige Satz “Das sind seit der letzten Entgeltanhebung 12% Steigerung der Personalkosten”, aber so genau darf man das nicht nehmen, wenn auch noch die Tarifanhebung vor der letzten Entgelterhöhung wieder mit eingerechnet wird…

Diese Methode der “Wiederverwendung” eröffnet interessante Perspektiven. Z.B. könnte das Kreiskulturamt demnächst auch gleich die geschätzten Gehaltstariferhöhungen der nächsten 5 Jahre mit einrechnen, dann “lohnt” sich die Gebührenanhebung noch mehr. Sicherlich können auch andere Behörden und Dienstleister die Übernahme dieser genialen Rechenkünste prüfen. So könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, die Einkommen aus den letzten beiden Kalenderjahren zu versteuern, und das jedes Jahr aufs Neue. Oder die Deutsche Bahn könnte bei der jährlich zum Fahrplanwechsel anstehenden Anhebung der Fahrpreise die Kostenerhöhungen aller GDL-Streiks aus den letzten 5 Jahren mit einrechnen. Es eröffnen sich völlig neue Perspektiven!

Schade nur, dass sich bereits nach den letzten Anhebungen der Musikschulentgelte viele Schülerinnen und Schüler vom Musikunterricht abgemeldet haben und sich das bei 12% Verteuerung im Sommer voraussichtlich wiederholen wird – trotz der kreativen Begründung des Kreiskulturamtes.

Kitas im HSK: 45-Stunden-Buchungen wie bisher möglich

wordlekreisjugendamt20141215Das Kreisjugendamt hatte dem Kreisjugendhilfeausschuss vorgeschlagen, die 45-Stunden-Buchungen in den Kitas erheblich zu erschweren.

Eltern sollten nur noch dann Ganztagsbetreuung neu buchen können, wenn sie einen besonderen Bedarf nachweisen, und dazu ihre Arbeitsverträge den Leitungen der Kitas und dem Kreisjugendamt einreichen. Damit sollte der Anteil der 45-Stunden-Buchungen von für das nächste Kindergartenjahr zu erwartenden 50% auf 36% gesenkt werden.

Die SBL hatte beantragt, dieses Vorhaben des Kreisjugendamtes abzulehnen.

So kam es dann auch. Der Kreisjugendhilfeausschuss lehnte am Montag einstimmig den Vorschlag des Kreisjugendamtes ab. Es bleibt also bei der bisherigen Regelung.

Die ist nicht nur für die Eltern und Kinder wichtig, sondern auch für viele Kindertagesstätten. Denn die Kindpauschalen steigen pro Jahr nur um 1,5%, die Kosten aber um etwa 3%. Nur durch einen hohen Anteil von 45-Stunden-Buchungen (mit dann höheren Kindpauschalen) können viele Kita-Träger finanziell überhaupt über die Runden kommen. Die Situation vieler Träger wird dadurch erschwert, dass das Kreisjugendamt ihnen die Anerkennung des Gruppentyp II für Kinder unter 3 Jahren und damit höhere Kindpauschalen verweigert.

Winterberg: Bobbahn beschäftigt Leiharbeitnehmer statt Saisonarbeitskräfte

Skipiste und Bobbahn in Winterberg
Skipiste und Bobbahn in Winterberg (archiv: zoom)

Eine Überraschung enthält der Wirtschaftsplan der Bobbahngesellschaft “ESZW GmbH”, der mit den Sitzungsunterlagen für die Kreistagssitzung am 19.12.2014 vorgelegt wurde:

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Auf Seite 13 ist in der Stellenübersicht für das Jahr 2014 zu lesen, dass drei Saisonarbeitskräfte zur Eisbearbeitung nicht mehr beschäftigt werden. Stattdessen wurde ein Vertrag mit einer Leiharbeitsfirma abgeschlossen. “Von der Agentur werden 6 Mitarbeiter für 5 Monate jeweils 20 Std. die Woche gebucht.”

Es geht also nicht um unvorhersehbaren und/oder kurzfristigen Bedarf für Ausfälle, sondern die Bobbahngesellschaft ersetzt planmäßig bisher bestehende reguläre (befristete) Arbeitsverhältnisse durch Leiharbeitnehmer. Ist das vertretbar für eine Gesellschaft, deren Gesellschafter der HSK und die Stadt Winterberg sind? Als die SBL im Wirtschaftsausschuss des HSK nach Kosten und Lohn nachfragte, erhielten wir zur Antwort, es entstünden keine Mehrkosten für den Kreis. Falls dies zutreffen sollte, würden die Leiharbeitnehmer viel schlechter bezahlt als ihre von der Bobbahngesellschaft selbst eingestellten Vorgänger. Denn etwa die Hälfte des Rechnungsbetrages der Verleihfirma bleibt in der Verleihfirma hängen, und umsatzsteuermäßig könnte das auch noch Verluste bringen …

Auf die Frage der SBL nach dem Grund für diese Langzeit-Ausleihe von Arbeitnehmern erklärte die Geschäftsführung, es seien keine geeigneten Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. An dieser Aussage haben wir große Zweifel. Hat man versucht, diese Tätigkeiten Arbeitssuchenden oder Flüchtlingen (denen die Kreisverwaltung bisher die Arbeitserlaubnis verweigert hat!) anzubieten? Es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass sich in diesen Personenkreisen nicht mindestens 6 Personen finden lassen, die diese Arbeit machen können und wollen.

Nicht gerade erfolgreich: Der HSK und seine Beteiligungsgesellschaften

Beteiligungen2013
Die Beteiligungen des HSK im Überblick.

Nicht gerade erfolgreich wirtschaftet der Hochsauerlandkreis bei seinen Beteiligungsgesellschaften im Kreistag. Und das bei einer absoluten CDU-Mehrheit im Kreistag.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Gestern, am 8. Dezember, stand im Wirtschaftsaussschuss des HSK auch der Beteiligungsbericht 2013 auf der Tagesordnung. Diese Berichte sollen jedes Jahr erscheinen und der Öffentlichkeit einen Überblick über die Beteiligungen des Kreises geben. Auch die gegenseitigen Darlehen werden sichtbar. Der Bericht ist öffentlich und wurde zum Stichtag 31.12.2013 erstellt.

Die Sitzungsvorlage und der Bericht waren erst äußerst kurzfristig vorgelegt worden. Erst am 04.12. wurde aus dem Kreishaus die (nur) 2 Seiten umfassende Sitzungsvorlage abgeschickt. Und der eigentliche Bericht wurde gar nicht verschickt, sondern der Drucksache war ein Hinweis auf das Informationssystem des Kreises zu entnehmen, wo man die 172 Seiten abrufen kann. Hier steht der ganze Bericht.

Wegen der sehr begrenzten Vorbereitungsmöglichkeiten hatte offensichtlich nur wenige Ausschussmitglied den Bericht gelesen. Die SBL stellte aber trotzdem einige Nachfragen.

Hier einige wesentliche Ergebnisse des Beteiligungsberichts 2013:

Flughafen Paderborn/Lippstadt (ab S. 61)
Im Jahr 2011 wurde ein “neues Finanzierungskonzept” beschlossen. Es enthielt unter anderem die “Festlegung einer Höchstgrenze für Verlustübernahmen”. Das hat nicht so wirklich funktioniert, denn die Verluste sollten bei 1,25 Mio Euro pro Jahr gedeckelt werden, waren aber tatsächlich in allen 4 Jahren seit 2011n höher und werden für 2014 auf -2,2 Mio Euro geschätzt.

Wirtschaftsförderungsgesellschaft (ab S. 78)
Das wirtschaftliche Ergebnis schwankte in den Jahren 2011 bis 2013 zwischen -232 TEuro und -317 TEuro. Die Defizite wurden durch Zuschüsses des Kreises ausgeglichen.

ESWZ (Bobbahn Winterberg; ab S. 95)
Der Jahresfehlbetrag 2013 betrug -881 TEuro. ZUdem leisteten die beiden Gesellschafter (HSK und Stadt Winterberg) jährliche Investitionszuschüsse von 205 TEuro.

Beim Abfallbetrieb des HSK hat die Gesellschaft ein Darlehen von fast 1,9 Mio Euro aufgenommen.

Betriebsgesellschaft Radio Sauerland (ab S. 103)
Mittlerweile sind mehr als 1,0 Mio Euro Verlust aufgelaufen. “Die Gesellschaft ist regelmäßig nicht in der Lage, ein ausgeglichenes Ergebnis zu erwirtschaften.”
Allein im Jahr 2013 betrug das Ergebnis (trotz einer geringen Steuererstattung) -123 TEuro; geplant waren -73 TEuro. “Dies ist im Wesentlichen darin begründet, dass die Überschussbeteiligung von Radio NRW für Radio Sauerland aufgrund der stark gesunkenen Reichweite des Senders in 2013 um 248 T€ gesunken ist.” Dieser Satz im Beteiligungsbericht hört sich nicht gut an; sollte es vielleicht an der journalistischen Qualität liegen, oder lag ein Messfehler vor… ?? Für 2014 ist ein Verlust von -190 TEuro geplant.

Südwestfalenagentur GmbH (ab S. 110)
Im Berichtsjahr weist die Gesellschaft einen Verlust von -972 TEuro aus; im Vorjahr waren es “nur” -409 TEuro. Im Jahr 2013 machten sich besonders die Kosten des Präsentationsjahres der Regionale2013 bemerkbar. Der Gesamtverlust in den Jahren 2010 bis 2013 beläuft sich auf 2.368 TEuro. Ausgeglichen werden sie durch Verlustausgleichzahlungen der 6 Gesellschafter.

Telekommunikationsgesellschaft (TKG; ab S. 117)
Der Betriebsverlust überschritt 2013 die Millionengrenze und lag bei 1.003 TEuro. 2014 soll es sogar einen Fehlbetrag von 1.283 TEuro geben; dann wären die gesammelten Verluste dieser erst 2008 gegründeten Gesellschaft auf 3.946 TEuro angewachsen.

KDVZ Citkomm (ab S. 158)
Die für die Datenverarbeitung des Kreises und vieler Gemeinden zuständige Gesellschaft schloss das Wirtschaftsjahr mit einem Verlust von -227 TEuro ab. Große Sorgen muss man sich dort aber nicht machen, denn die kommunalen Kunden sind fest gebunden: “Mögliche Risiken durch die Kündigung von Leistungen können durch bestehende langfristige Kündigungsfristen aufgefangen werden.”
Pro Jahr fließen der KDVZ Finanzierungsanteile des HSK von 1,2 bis 1,3 Mio Euro zu. Sie konnten nicht verhindern, dass mittlerweile Verluste von insgesamt 2.169 TEuro aufgelaufen sind.

Fazit:
Viele der “großen” Gesellschaften, an denen der HSK maßgeblich beteiligt ist, schreiben hohe Verluste, häufig im Millionen-Euro-Bereich. Und eine baldige grundlegende Veränderung ist nicht in Sicht!

Änderungs-Antrag der SBL/FW zur 45-Stunden-Betreuung: Kreistagsfraktion hält „Deckelungsversuch“ und „Datensammelaktion“ für unsinnig und unzulässig.

Auf der Tagesordnung der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 8. Dezember steht mit der Verwaltungsvorlage 9/69 eine brisante Entscheidung an. Es geht um den Versuch, die 45-Stunden-Betreuung in den Kitas zu einzuschränken.

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Mit dem Beschlussvorschlag b) der Vorlage 9/69 vom 29.09.2014 sollen die 45-Stunden-Buchungen erheblich erschwert werden. Eltern, die erstmals eine 45-Stunden-Betreuung benötigen oder wünschen, sollen demnach nur nach besonderer Begründung eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind erhalten. Zur Überprüfung des Betreuungsanspruchs müssen sie dann – auf dem Weg über die Kita-Leitungen – dem Jugendamt Belege einreichen. Für diesen Zweck wurde das Formblatt „Antrag auf einen 45-Stunden–Betreuungsplatz“ entworfen. Im Fall ihrer Erwerbstätigkeit werden vom Vater und/oder der Mutter die Vorlage des Arbeitsvertrags (bzw. der Arbeitsverträge) ausdrücklich erwartet. Angaben über die Arbeits- bzw. die Ausbildungszeit und die Fahrzeit, ob die Eltern getrennt leben / alleinerziehend sind und über schulische Maßnahmen sollen erfragt werden. Sogar die Telefonnummer der Familie muss „unbedingt“ angegeben werden.

Nach Auffassung der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wäre ein derartiges Vorgehen des Kreisjugendamtes sehr fragwürdig und liefe auf eine unzulässige Datensammlung hinaus.

Vor allem aber ist es wichtig und unbedingt erforderlich, dass für alle Kinder im Hochsauerlandkreis ein ausreichendes Angebot an 45-Stunden-Betreuungsplätzen gewährleistet ist. Finanzielle Aspekte dürfen hierbei nur zweitrangig sein. Ein Bedarf für diese Betreuungsplätze kann sowohl wegen Erwerbstätigkeit oder wegen Bewerbung um eine Erwerbstätigkeit oder wegen Ausbildung als auch aus pädagogischen Gründen vorhanden sein. Häufig lässt sich zudem 8 Monate vor Beginn des Kindergartenjahres nicht genau absehen, wie die Situation der Eltern dann sein wird.
Nach dem im NRW-Kinderbildungsgesetz (“Kibiz”) für den Anteil der 45-Stunden-Plätze vorgesehenen “Steigerungspfad” kann der HSK im nächsten Kindergarten-Jahr 50 Prozent der Plätze mit 45-Stunden-Buchungen vergeben und nicht – wie von der Verwaltung offenbar beabsichtigt – nur 36 Prozent. Der “Steigerungspfad” von 4 Prozentpunkten pro Jahr wurde im HSK bisher eingehalten.

Völlig übersehen wird im Vorschlag der Kreisverwaltung auch, dass die am 04.06.2014 vom Landtag beschlossene Neufassung des “Kibiz” den Eltern seit 01.08.2014 sehr viel Wahlfreiheit beim zeitlichen Umfang der Kinderbetreuung einräumt. Im neu eingefügten § 3a des “Kibiz” heißt es:
§ 3a KiBiz – Wunsch- und Wahlrecht
(1) Eltern haben das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanungen zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wählen.


(3) Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Bedarf und im Rahmen dieses Gesetzes zu wählen. Die Träger der Tageseinrichtungen und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sollen das Angebot an den Bedarfen der Familien ausrichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege entsprechen.”

In der Gesetzesbegründung (Landtags-Drucksache 16/5293) heißt es dazu:
“Die Bestimmung im Absatz 3 des § 3a konkretisiert das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern im Hinblick auf den zeitlichen Betreuungsumfang. Sie steht in engem Kontext mit den neuen Regelungen des § 13e zu Öffnungs- und Schließzeiten. Mit dem neuen Absatz 3 werden die Bedarfsgerechtigkeit und die Orientierung an den Betreuungszeitwünschen der Eltern verbessert. Wenn die tatsächlich Nachfrage nach Betreuungsplätzen höher liegt als bei sorgfältiger, bestmöglicher Jugendhilfeplanung vorhersehbar, schränkt dies die Pflichten zur Erfüllung des Rechtsanspruches nicht ein, da das Jugendamt aufgrund ausdrücklicher Regelung in § 80 Absatz 1 SGB VIII, auch für unvorhergesehenen Bedarf Vorsorge zu treffen hat.”

In ihrer Stellungnahme vom 25.11.2014 äußert auch die Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gem. GmbH deutlich rechtliche wie inhaltliche Bedenken gegen die in Vorlage 9/69 beschriebene Vorgehensweise.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schließt sich diesen Bedenken an und formulierte am 02.12.2014 einen Änderungsantrag zur Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 08.12.2014.

Die SBL/FW beantragt, den Beschlussvorschlag zum Anmeldeverfahren (Vorlage 9/69), der lautet: „in den Fällen in denen erstmals eine 45-Stunden-Betreuung geltend gemacht wird, eine genaue Prüfung der Bedarfskriterien vorzunehmen“, ersatzlos zu streichen.

Neue Möglichkeiten in der Pflegeplanung

wordleGEPA20141128Mitte Oktober hat der Landtag in Düsseldorf das neue “GEPA” beschlossen. Daraus ergeben sich viele neue Möglichkeiten und Aufgaben für den Kreis, sich an der Pflegeplanung zu beteiligen.

Damit die Umsetzung im HSK zügig erfolgt, hat die SBL-Fraktion das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, die am 10. Dezember stattfindet, setzen lassen. Dann lässt sich das Thema sicherlich nicht abschließend behandeln, aber ein Einstieg sollte schon möglich sein.

Hier der komplette Antrag:

“Antrag für die Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialschusses
gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

Für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

Möglichkeiten im HSK durch das neue „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen“ (GEPA).

Innerhalb des TOP soll insbesondere auf mögliche Auswirkungen des GEPA eingegangen werden in Bezug auf:

  • Stärkung der kommunalen Verantwortung für die Pflege
  • gemeinsame, unabhängige Beratungsangebote von Kreis und Pflegekassen
  • künftige qualitative und quantitative Angebotsplanung des HSK
  • neue Aufgaben für die “Kommunale Konferenz Alter und Pflege”
  • Zugriff der Kommunen auf planungsrelevante Daten
  • Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen die Investitionskosten-Förderung für neue Pflegeheime zu verweigern
  • Verantwortung der Kommunen für die Unterstützung der Angehörigen
  • Stärkung von niedrigschwelligen, pflegevermeidenden Angeboten”

Nicht lernfähig: Preistreiber Kreismusikschule

Kleine Straßen-Streicher in Hallenberg. (foto: zoom)
Immer teurer – musizieren mit der Musikschule. Auftritt 2011 in Hallenberg. (archiv: zoom)

Mittlerweile ist die Anhebung der Entgelte für die Kreismusikschule ein regelmäßig wiederkehrendes Ritual.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

1. Alle 2 bis 3 Jahre beginnt der Ablauf damit, dass das Kulturamt in der Kreisverwaltung eine Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss und für den Kreistag erstellt. Darin heißt es, dass eine Anhebung der Musikschulentgelte erforderlich wäre, um den angestrebten Kostendeckungsgrad von 50% zu erreichen.

2. Die neue Entgelttabelle wird anschließend in den Gremien diskutiert, und die (kleine) Opposition weist darauf hin, dass die letzte Entgeltanhebung nichts gebracht habe. Denn die erwarteten Einnahmesteigerungen seien nicht eingetreten, stattdessen habe sich im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wirksamwerden der höheren Preise die Schülerzahl deutlich vermindert. Da auch die Ausgaben unverändert blieben, habe sich die Situation verschlechtert: die Musikschule erreiche weniger Schüler, und das Defizit nähme zu.

Die Kreismusikschule solle besser ihre Einnahmen durch zusätzliche Angebote erhöhen, z.B. durch Blockkurse in den Ferien, wenn die Schüler mehr Zeit haben.

3. Die GaGaGroKo nickt trotzdem die von der Kreisverwaltung vorgeschlagene Entgeltanhebung ab, die somit in Kraft tritt, und alle Vorschläge der Opposition werden abgelehnt.

4. Es kommt wieder zu zahlreichen Abmeldungen von Schülern, und die Einnahmen sinken statt dass sie steigen. Dies wird auch durch die Jahresrechnung der Musikschule dokumentiert.

5. (wie 1.). Das Kreiskulturamt stellt fest, dass die Einnahmen der Kreismusikschule erhöht werden müssen, und erstellt eine Sitzungsvorlage mit der nächsten Entgelterhöhung.

6. usw usf …

Derzeit befinden wieder uns wieder am Anfang eines neuen Durchlaufs. Für die Sitzung des Kulturausschusses am 03.12.2014 hat die Kreisverwaltung die Drucksache 9/145 erstellt. Darin wird die nächste Entgeltanhebung vorgeschlagen. Neu: Nachdem die letzten Entgelterhöhungen bei jeweils etwa 5% lagen, werden diesmal gleich 12 (zwölf!) Prozent mehr gefordert. Der ultimative Härtetest für die Kreismusikschule? Immerhin wird sogar in der Vorlage darauf hingewiesen, dass in den Jahren 2010 und 2012, als die letzten Entgelterhöhungen wirksam wurden, die Abmeldezahlen deutlich höher als in den anderen Jahren lagen.

Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang ein Blick in die Jahresrechnung 2013 der Kreismusikschule (Drucksache 9/89 vom 15.10.2014). Geplant waren Einnahmen aus “privatrechtlichen Leistungsentgelten” in Höhe von 1.588 TEuro, 96 TEuro mehr als im Vorjahr. Tatsächlich betrugen diese Einnahmen jedoch nur 1.482 TEuro. Das waren sogar noch 10 TEUro weniger als im Jahr 2012. Und im Jahr 2013 wurde die zum 01.08.2012 eingeführte Entgeltanhebung erstmals in vollen Jahr wirksam. Deutlicher kann das Misslingen der Preiserhöhungen kaum sichtbar werden!

Diesmal versucht man es also mit einer besonders drastischen Verteuerung. Die jährlichen Kosten für Früherziehung und Grundausbildung sollen von 276 Euro auf 312 Euro steigen. Wer in einer Gruppe von 3-4 Jugendlichen wöchentlich (außer in den Schulferien und an Feiertagen) 60 Minuten Unterricht erhält, soll künftig 624 Euro statt bisher 552 Euro zahlen. Das sind dann pro Stunde (wenn man immer teilnimmt) 16 Euro! 45 Minuten wöchentlicher Einzelunterricht sollen von 1.452 Euro auf 1.632 Euro steigen.

Ob das einen Sinn gibt? Wir befinden uns auf dem Weg zu einer Kreismusikschule, die mit immer weniger Schülern bei immer höheren Entgelten immer höhere Defizite erzielt.

SBL, Linke und Piraten im Kreistag Meschede : Rechnungsprüfungsausschuss soll tagen

Wir haben in den letzten Wochen schon mehrmals (siehe auch hier und hier im Blog) über die unglaublichen Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen berichtet. Doch bisher gab es bei Landrat und Kreisverwaltung nur das große Schweigen und bei CDU- und SPD-Fraktion nur das stetige Abnicken. Dies ist bei dem sehr hohen Auftragsvolumen (insgesamt über 6,4 Mio Euro) und den vielen und gravierenden Merkwürdigkeiten nicht akzeptabel.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bügerliste erschienen.)

Auf eine weitere schriftliche Anfrage von SBL- und Linken-Fraktionen gingen mal wieder nichtssagende Antworten auf die gestellten Fragen ein.

Ein Beispiel:
Auf eine erste Anfrage, warum denn wegen erheblicher Überschreitung der zu erwartenden Preise keine Aufhebung einiger Lose erfolgt sei, wie es die einschlägigen gesetzlichen Regelungen möglich machen, hatte die Kreiwerwaltung geantwortet, man habe gemäß § 3 Vergabeverordnung nur einen voraussichtlichen Gesamtpreis geschätzt. Also fragten SBL und Linke nun nach: “Ist dem Landrat und dem Vergabeamt bekannt, dass der § 3 der Vergabeverordnung (VgV) ausschließlich dafür Bedeutung hat, vor der Veröffentlichung der Ausschreibung festzustellen, welche Schwellenwerte erreicht werden und welches Ausschreibungsverfahren daher zu wählen ist?”

„SBL, Linke und Piraten im Kreistag Meschede : Rechnungsprüfungsausschuss soll tagen“ weiterlesen