Schülerfahrten im HSK: Rechnungsprüfungsausschuss soll Licht ins Dunkel bringen

wordleschuelerfahrten20141113Wie bereits berichtet, brach im Kreistag bei Landrat, CDU-Fraktion und Mehrheit der SPD-Fraktion das große Schweigen aus, als es in der Sitzung am 31.10.2014 um die Vergabe der Schülerfahrten ging (siehe auch hier im Blog).

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Immerhin beträgt das Auftragsvolumen mehr als 6,4 Mio Euro, und zahlreiche Merkwürdigkeiten sind bisher nicht aufgeklärt. Der Kreistag lehnte mehrheitlich die Einrichtung einer Untersuchungskommission ab. Die Leiterin des Vergabeamtes kann derzeit nicht befragt werden, weil sie mehrere Monate lang nicht im Kreishaus anwesend ist. Antworten des Landrats auf Anfragen von SBL und Linken waren nichtssagend oder stehen noch aus.

Daher haben SBL-Fraktion, Linke-Fraktion und das Kreistagsmitglied der Piraten nun einen gemeinsamen Antrag eingebracht, in dem sie die Einberufung des Rechnungsprüfungsausschusses fordern. Dessen nächste Sitzung war zunächst für den 27.11.2014 vorgesehen, wurde dann aber ohne Angabe von Gründen abgesagt.

Hier der gemeinsame Antrag:

“Antrag gemäß § 41 Abs. 4 i.V.m. § 32 Abs 1 KrO NRW zur Einberufung des Rechnungsprüfungsausschuss

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender!

Unsere Fraktionen und das Kreistagsmitglied Wagner stellen den Antrag, unverzüglich den Rechnungsprüfungsausschuss einzuberufen, mit folgendem Tagesordnungspunkt:

Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2014;
hier: Aufträge an das Rechungsprüfungsamt für die Prüfung der Vergabe der Schülerfahrten 2014 – 2019 zu den kreiseigenen Förderschulen

Begründung und Erläuterung:

Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 GemO NRW ist der Rechnungsprüfungsausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 Satz 1 GemO NRW), also des Rechnungsprüfungsamtes. Das Rechnungsprüfungsamt hat somit im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses zu handeln.

‘Will man den Erfolg der Prüfung nicht dem Zufall überlassen, ist Planung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht erforderlich… Der Prüfungsvorgang selbst beginnt mit vorbereitenden Maßnahmen. Zunächst sind der Prüfungsgegenstand und das Prüfungsziel ausreichend zu konkretisieren. Sodann sind die Maßstäbe festzulegen, anhand derer die spätere Beurteilung bzw. Wertung stattfinden soll… Für den Erfolg der Prüfung und die Reibungslosigkeit ihres Ablaufs ist eine sorgfältige Vorbereitung der Prüfung wichtig.’ (Held u.a., Kommentar zur GemO NRW, Vor §§ 101-106, Ziffer 2).

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist also auch für die Vorbereitung der Prüfung zuständig, und die liegt jetzt an. Im Sitzungskalender des Kreistags ist bisher weder im Jahr 2014 noch im 1. Halbjahr 2015 eine weitere Sitzung des RPA vorgesehen. Beschlüsse zur Vorbereitung der Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2014 müssen aber bald erfolgen, damit sie wirksam umgesetzt werden könne Gegenstand der Rechnungsprüfung sind ausdrücklich auch die Vergaben (§ 103 Abs. 1 Ziffer 8 GemO NRW).

Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen waren bereits Beratungsgegenstand in den letzten beiden Sitzungen des Kreistags und mehrerer Anfragen. Nach wie vor sind viele Fragen offen und es liegt der Eindruck nahe, dass hier im Vergabeamt nicht korrekt gearbeitet wurde und dass dem Kreis dadurch möglicherweise ein Schaden entstanden sein könnte.

Die Rechnungsprüfung sollte ihr Augenmerk in diesem Zusammenhang insbesondere richten auf:

  • Auswertungsverfahren für die eingegangenen Angebote
  • Festlegung von Schätzpreisen für die einzelnen Lose
  • Beachtung der Grundsatzes, dass nach § 16 Abs. 6 VOL/A Aufträge bei unangemessen teuren oder billigen Angeboten nicht vergeben werden sollen
  • außergewöhnliche hohe Einzelpreise bei mehreren Losen, für die es nur einen Bieter gab
  • Auswertung der Angebote unter Beachtung eines realistischen Anteils an begleiteten Fahrten
  • tatsächliche Einhaltung des Tariftreuegesetzes durch alle Auftragnehmer
  • Beachtung des Verbots der Mischkalkulation (vgl. z.B. BGH X ZB 7/04 vom 18.05.2004) durch alle Bieter
  • Informationen vom Vergabeamt und vom Schulamt an die am Dringlichkeitsentscheid mitwirkenden Kreistagsmitglieder und an den Kreistag
  • divergierende Angaben über die gesamte Auftragssumme (in der Drucksache 8/1044 wurden bereits 2 unterschiedliche Summen genannt, eine dritte wesentlich höhere steht unter http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:325135-2014:TEXT:DE:HTML&src=0)

Im Übrigen verweisen wir zum Sachverhalt auf unseren Antrag vom 01.10.2014 (s. Drucksache 9/99) und auf die einschlägigen Anfragen.

Das Rechnungsprüfungsamt sollte in der von uns beantragten Sitzung dem Rechnungsprüfungsausschuss konkrete Vorschläge für den Ablauf der Prüfung zu dieser Angelegenheit unterbreiten, die Grundlage für einen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Auftragserteilung an das Rechnungsprüfungsamt sein können.

Die Sitzung könnte z.B. am ursprünglich für den Ausschuss vorgesehenen Sitzungstermin am 27.11.2014 stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Daniel Wagner
Dietmar Schwalm”

Flufhafen Paderborn/Lippstadt: Nutzlose Bahnverlängerung

Flughafen Paderborn/Lippstadt  (archiv: camera)
Flughafen Paderborn/Lippstadt (archiv: camera)

Der Flughafen Paderborn/ Lippstadt in Büren-Ahden bereitet weiterhin Sorgen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Mehrheitsgesellschafter ist der Kreis Paderborn mit ca. 56% Beteiligung; der HSK hält ca. 4% der Anteile. In der letzten Woche hat der Landrat der Kreises Paderborn im dortigen Kreistag den Entwurf des Kreishaushalts 2015 eingebracht. Daraus geht hervor, dass dieser Kreis nun 700.000 Euro zusätzlich für die Abdeckung des Betriebsverlustes der Flughafens einplant. Denn die bisher beschlossene Verlustobergrenze von 1,25 Mio Euro soll auf 2,5 Mio Euro verdoppelt werden. Das bedeutet, dass sich der HSK jährlich mit ca. 100.000 Euro am Betriebsverlust beteiligen muss – wenn sich der Betriebsverlust an den Beschluss der Politiker hält und nicht noch höher ausfällt …

Das vor 3 Jahren beschlossene Investitionsprogramm stockt. Von den damals vorgesehenen 18,5 Mio Euro sind bisher erst weniger als die Hälfte umgesetzt oder in konkreter Ausführungsplanung.

Auch vor diesem Beschluss aus dem Jahr 2011 gab es bereits größere Investitionen. Eine besonders auffällige erweist sich derzeit als nutzlos. Denn für ca. 1 Mio Euro wurde im Jahr 2009 eine Verlängerung der Start- und Landebahn um 400 Meter gebaut. Sie ist aber immer noch nicht in Betrieb. Auf einer Informationsveranstaltung der Leitung des Flughafens am 27.10.2014 hatte die SBL bereits nach diesem Problem gefragt. Nun hat die Geschäftsführung des Flughafens die Information selbst an die Presse gegeben: Die Bahnverlängerung wird auf absehbare Zeit nicht genutzt werden. Denn für die Inbetriebnahme müßten weitere 0,8 – 1,0 Mio Euro in eine sogenannte “Landeschwelle” investiert worden, zu der u.a. aufwändige elektronische Einrichtungen gehören. Diese Mittel stehen dem Flughafen derzeit nicht zur Verfügung, und der Bedarf für die Bahnverlängerung ist derzeit nicht erkennbar. Näheres steht z.B. in der “Glocke”: http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/regionales/Startbahn-Verlaengerung-bleibt-ungenutzt-dc5f749a-5f7d-4e6f-8ce5-f93d2e60b403-ds

Merkwürdigkeiten bei der Vergabe der Schülerfahrten: Aussitzen und Schweigen?

War es Schlamperei, Inkompetenz, hat einer dran “gedreht”, oder ist das doch eine ganz harmlose Angelegenheit? Die Frage stellt sich die SBL wegen der vielen und gravierenden Merkwürdigkeiten bei der Vergabe der Schülerfahrten zu den Förderschulen des Kreises. An eine Verkettung von Zufällen mag man kaum glauben …

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen. Zur Vorgeschichte siehe auch hier im Blog.)

Bereits die Vorgeschichte erweckt einen sehr seltsamen Eindruck.
Die Ausschreibung erfolgte für 5 Schulen in insgesamt 57 einzelnen Losen, wobei ein Los einer Bustour entspricht. Bieter konnten sich für ein oder mehrere oder alle Lose bewerben. Am 26.03.2014 wurde die Ausschreibung veröffentlicht, am 30.04.2014 fand die Submission statt, also die Öffnung der Angebote.

Am 05.06.2014 trafen dann der Landrat und ein weiteres einzelnes Kreistagsmitglied eine einsame Dringlichkeitsentscheidung und vergaben Aufträge im Gesamtwert von 6,415 Mio Euro (laut Veröffentlichung in http://ted.europa.eu, als Dokument-Nr 325135-2014), ohne Beteiligung des Kreistags und des Kreisausschusses.

Solche Dringlichkeitsentscheidungen sind gesetzlich nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn dem Kreis sonst ein erheblicher Schaden drohen würde und noch nicht einmal der Kreisausschuss rechtzeitig einberufen werden könnte. Das wäre hier aber problemlos möglich gewesen, denn der Termin für diese Ausschreibung war ja seit 5 Jahren absehbar …

Im Jahr 2009 lief das Vergabeverfahren für die Schülerfahrten noch anders: da wurde für diese Vergaben, die ein sehr großes finanzielles Volumen haben, eigens der Kreisausschuss einberufen, und 3 Wochen später standen sie im Kreistag auf der Tagesordnung.
„Merkwürdigkeiten bei der Vergabe der Schülerfahrten: Aussitzen und Schweigen?“ weiterlesen

Hochsauerland: Aktien-Märchen im Kreistag

WordleRWEAktien20141101Am Freitag, 31. Oktober, hat der Kreistag den Jahresabschluss 2013 beschlossen, und in diesem Rahmen auch die Wertberichtigung der 5,92 Mio RWE-Aktien um 266,8 Mio Euro. Die einzelne Aktie ist jetzt nur noch mit 29,46 Euro bewertet, dem Kurs zum 31.03.2014.

(Der Artikel ist heute auch in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Das Thema scheint bei CDU und SPD keine große Begeisterung auszulösen. So wollte der stellvertretende Landrat (CDU), der bei diesem TOP den Vorsitz des Kreistags innehatte, nach Aufruf des TOP ohne Aussprache direkt zur Abstimmung übergehen. Das aber verhinderte die SBL, und einige andere Kreistagsmitglieder beteiligten sich auch noch an der Diskussion

Im Zusammenhang mit dem Wertverfall der RWE-Aktien und den daraus entstehenden Folgen für den HSK wurden von der Leitung der Kreisverwaltung falsche Eindrücke erweckt, so auch in einem von der Westfalenpost am Tag der Kreistagssitzung veröffentlichten fünfspaltigen Artikel “RWE-Wertberichtigung beschäftigt Kreistag”.

In mindestens 5 wesentlichen Fällen sind die Botschaften aus dem Kreishaus falsch:

1. Die Bewertung der RWE-Aktien war bereits in der Eröffnungsbilanz zu hoch, es gab eine “Überbewertung”.
Nein, die Bewertung war sogar um etwa 10 Euro pro Stück zu niedrig! Die Eröffnungsbilanz des HSK im Rahmen des “Neuen Kommunalen Finanzmanagements” wurde zum 01.01.2008 aufgestellt. Der Schlusskurs der RWE-Aktie am 28.12.2007 betrug 95,19 Euro, der Eröffnungskurs am 02.01.2008 sogar 96,68 Euro (nachzulesen unter: http://www.finanzen.net/historische-kurse/RWE). Bewertet waren die RWE-Aktien in der Eröffnungsbilanz dagegen nur mit 86,69 Euro, dem Kurs vom 16.11.2007.

2. Die RWE-Aktien waren immer noch mit dem Wert aus der Eröffnungsbilanz bewertet.
Nein, denn tatsächlich fand bereits im Jahr 2008 eine Abwertung auf 81,87 Euro pro Stück statt. Das war der am 04.04.2008 gültige Kurswert, also mehr als ein Vierteljahr nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz. Diese erste Abwertung führte damals dazu, dass die “Ausgleichsrücklage” des HSK um ca. 24,3 Mio Euro sank, also um etwa 60% ihres Volumens. Die Ausgleichsrücklage dient sonst dazu, Schwankungen der Kreisumlage abzufangen. Diese Reserve ging nun im Umfang der Wertberichtigung verloren, etwa 9 Euro pro Einwohner des HSK!

3. Die RWE-Aktien haben dem Kreis hohe Dividenden gebracht.
Nein, denn in den letzten 20 Jahren lag die Dividende nur 5mal bei mehr als 2 Euro. Bezogen auf den Wert der Aktie zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz ist das eine sehr mäßige Rendite!

4. Die Abwertung konnte nicht eher erfolgen, weil erst jetzt eine vom Landtag beschlossene Gesetzesänderung die Verrechnung gegen die Allgemeine Rücklage anstatt gegen die Ausgleichsrücklage zuließ.
Nein, denn der Landtag hat bereits am 13.09.2012 das “1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz” beschlossen. Darin ist ausdrücklich vorgesehen, dass auch im Jahresabschluss 2012 bereits eine Wertberichtigung mit Verrechnung gegen die Allgemeine Rücklage erfolgen durfte, also ohne Auswirkungen auf die Ausgleichsrücklage. Der Jahresabschluss des “Betriebs Schul- und Bildungseinrichtungen”, dem ein großer Teil der RWE-Aktien zugeordnet ist, stand erst am 21.06.2013 auf der Tagesordnung des Kreistags, der Jahrerabschluss des HSK selbst sogar erst am 13.12.2013. Es wäre also reichlich Zeit gewesen, die Wertberichtigung bereits in den Abschlüssen für das Jahr 2012 vorzunehmen (und damit noch vor der Kommunalwahl am 25.05.2014…). Ohne erkennbaren Grund haben Landrat und Kämmerer die überfällige Wertberichtigung um ein Jahr verzögert!

5. Es gibt keine Auswirkungen auf die Kreisumlage, denn bei den Aktien handelt es sich um Altbestände.
Doch, es gibt erhebliche Auswirkungen! 24,3 Mio Euro Reserve für die Senkung der Kreisumlage gingen bereits 2008 verloren (s. Punkt 2).
Besonders bedenklich: Wegen der RWE-Aktien sind seit 2009 weitere etwa 13 Mio Euro an echter Liquidität verloren gegangen. Denn im Juni 2009 beschloss die Mehrheit des Kreistags (gegen den Widerstand der SBL), aus frei verfügbaren Finanzmitteln für ca. 30 Mio Euro weitere 572.700 RWE-Aktien von der WestLB zu kaufen (auch das hat die WestLB nicht saniert…). Damals betrug der Aktienkurs 56,50 Euro. Mehr als 15 Mio der Wertberichtigung betreffen also diese hinzugekauften Aktien. Für jede dieser Aktien hat der Kreis bei 5 Dividendenausschüttungen insgesamt 12 Euro Dividende erhalten.

Nimmt man als Alternative zunächst an, dass der Landrat die 30 Mio Euro in seiner (gesicherten) Schreibtischschublade deponiert hätte, dann wären sie heute noch in Höhe von 30 Mio Euro vorhanden. So aber verbleibt ein echter Verlust (Differenz zwischen Kursverlust seit Kauf und erhaltenen Dividenden) in Höhe von ca. 15 Euro je Aktie, also von insgesamt bereits fast 9 Mio Euro. Das würde sich nur ändern, wenn der Wert der RWE-Aktien in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen würde, aber damit rechnet niemand …

Nimmt man an, dass die 30 Mio Euro in einer anderen Anlageform 3% Zinsen pro Jahr gebracht hätten, beträgt der reale Verlust aus diesem Aktiennachkauf sogar 13 Mio Euro!

Damit hätte man viele Sozialtickets einführen, Schulsozialarbeiter finanzieren, kulturelle Prokekte starten und/oder die Kreisumlage senken können.

Viele Städte an Rhein und Ruhr (z.B. Düsseldorf) haben zu der Zeit, als der HSK weitere 30 Mio Euro für RWE-Aktien ausgab, ihre RWE-Aktien verkauft. Das ist ihnen finanziell sehr gut bekommen. Der HSK hat aber seine Finanzmittel nur in Aktien eines einzigen Konzerns angelegt, der sich absehbar auf dem absteigenden Ast befand. Das Ergebnis sehen wir nun in der Wertberichtigung der Bilanz.

Aufschlussreich war auch der Wortbeitrag eines FDP-Parlamentariers in der Debatte. Er bezeichnete das Verhalten des Kreises in dieser Angelegenheit als “stümperhaft”. Dafür wird er seine Gründe haben …

Vergabe von Schülerfahrten: Hat der Hochsauerlandkreis viel Geld verschleudert? SBL/FW und LINKE fordern Untersuchungsausschuss.

Die Kreistagssitzung am kommenden Freitag verspricht spannend zu werden, denn die Fraktionen der SBL/FW und der DIE LINKE haben gemeinsam einen Antrag zur Errichtung eines Untersuchungsausschusses gestellt, über den der Kreistag abstimmen wird.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form auch auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Anlass dazu ist die Vergabe von Schülerfahrten in Höhe von über 6,4 Mio. Euro, die nach Meinung der Opposition von SBL/FW/DIE LINKE nicht korrekt abgelaufen ist und im Zusammenhang mit einem Dringlichkeitsentscheid steht.

Da seitens des Landrats bisher nicht für ausreichende Aufklärung in der Angelegenheit gesorgt worden ist, sehen die beiden Fraktionen nun einen Untersuchungsausschuss als notwendig an.

Die Sitzungsvorlage des Landrats und der Kreisverwaltung zu diesem TOP ist noch immer nicht im Briefkasten, 36 Stunden vor Beginn der Kreistagssitzung am 31.10.2014.

Nach der Geschäftsordnung hätte die Sitzungsvorlage spätestens am 20.10.2014 versandt werden müssen, doch das hat immer noch nicht funktioniert. Zeit genug hatte die Kreisverwaltung, denn die beiden Fraktionen hatten ihren Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission bereits am 01.10.2014 gestellt. Was ist da los?

Nach den Wahlen: Minus 267 Mio Euro – der Wert der RWE-Beteiligung des HSK wird endlich korrigiert.

WordleRWEAktien20141027Um fast 267 Mio Euro soll nun endlich der Wert der RWE-Beteiligung des HSK korrigiert werden; nach unten, versteht sich! So steht es in der Sitzungsvorlage des Landrats und der Kreisverwaltung (Drucksache 9/81) für die Kreistagssitzung am kommenden Freitag.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Ursprünglich waren die Aktien der RWE-Beteiligung in der Bilanz des HSK mit 86,69 Euro je Stück bewertet worden. 2008 erfolgte dann eine Korrektur auf 81,87 Euro, was zu einer Verringerung der Ausgleichsrücklage des HSK um mehr als 24 Mio Euro führte. Indirekt ergeben sich dadurch Erhöhungen der von den Gemeinden an den Kreis zu zahlenden Umlagen.

Der Aktienkurs sank aber weiter und weiter, ohne dass eine Neubewertung erfolgte. Wiederholt forderte die SBL eine Korrektur der Bilanzdaten. Nun – kurz nach der Kommunalwahl – ist es endlich so weit: Die 5,9 Mio RWE-Aktien des HSK sollen im Jahresabschluss 2013 mit nur noch 29,46 Euro je Stück bewertet werden, dem Kurswert am 31.03.2014.

Damit schrumpft die “Allgemeine Rücklage” des HSK drastisch, um mehr als 1.000 Euro je Einwohner.

Besonders pikant: Die Mehrheit im Kreistag beschloss 2009 gegen den Widerstand der SBL, für 30 Mio Euro weitere RWE-Aktien von der West-LB zu erwerben. Damals stand der Kurs noch bei etwas über 56 Euro. Das bedeutet, dass von den 30 Mio Euro, die im Jahr 2009 ausgegeben wurden, 5 Jahre später die Hälfte verloren ist: ein sehr schlechtes Geschäft.

Auch die RWE-Dividende ist in den Keller gefallen und betrug 2013 nur noch 1 Euro je Aktie.

Mit dem infolge des drastischen Absinken des RWE-Kurswerts verlorenen Geld hätte man viele sinnvolle Dinge machen können: Sozialticket einführen, Schulsozialarbeit sichern, Schulen besser ausstatten, mehr Ganztags- und U3-Betreuung in den Kitas, Senkung des Schulgeldes in der PTA-Schule, Bau von Radwegen und Sportanlagen, Fahrpreise senken, Informationsanzeigen an zentralen Bushaltestellen einrichten, …

So aber wird das Scheitern der Anlagepolitik des Landrats und der Mehrheit im Kreistag deutlich dokumentiert, und für uns alle wird es langfristig sehr teuer werden …

Dauerthema Bobbahn nun auch in Winterberg aktuell

01012014Bobbahn2
Nicht immer ein Zuschauersport. Bob in der Winterberger Bahn (archiv: jh)

Schon öfters haben wir uns mit den hohen Betriebsverlusten der Bobbahn-Gesellschaft, ihrer in den letzten Jahren deutliche gestiegenen Verschuldung und der bisher mangelnden Bereitschaft von Landrat, CDU und SPD, sich mit diesen Problemen ernsthaft auseinanderzusetzen, befasst.

(zuerst erschienen auf der Seite der Sauerländer Bürgerliste)

Nun scheinen die Probleme auch in der Stadt Winterberg akuter zu werden. Die Stadt ist bekanntlich zusammen mit dem HSK Gesellschafter der Bobbahngesellschaft ESZW. In der Ratssitung am 11.09.2014 wurde der vorläufige Jahresabschluss 2013 der Stadt Winterberg vorgelegt: http://212.227.138.213/ratsinfo/winterberg/n/396.zipper?include=12213 oder hier: Anlage 1.Jahresabschluss 2013 Entwurf

Daraus ergibt sich (nummerierte Seite 69):

“Zuschuss zur Verlustabdeckung an die ESZW – 48.258,00 €
Die im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2013 im Herbst 2012 veranschlagte Verlustabdeckung war nicht auskömmlich. Diese Kenntnis erlangte die Stadt Winterberg jedoch erst mit Vorlage des Wirtschaftsplanes der ESZW. Die Geschäftsführung, Frau Sapp, hat dem Rat persönlich die Hintergründe geschildert, woraufhin einstimmig entschieden wurde, die Verlustabdeckung für das Jahr 2013 zu erhöhen und zu billigen.”

Wenn die Stadt Winterberg jetzt für das Jahr 2013 weitere fast 50.000 Euro zusätzlicher Verlustabdeckung an die Bobbahngesellschaft ausgeben muss, müsste das eigentlich in gleicher Weise für den Kreis gelten. Bisher wissen wir noch nichts von einer solchen Erhöhung der Aufwendungen.

Hat man eventuell bei den beiden Gesellschaftern Kreis und Stadt vorher mit unterschiedlich hohen Verlusten kalkuliert? Der veranschlagte Jahresverlust in Höhe von ca. 714.000 Euro scheint jedenfalls nicht auszureichen.

Chance vertan: Eigentor der Grünen bei der „Ganz ganz großen Koalition“ im Kreistag.

gagagrokoIn der Kreistagssitzung am letzten Freitag wurden auch die Benennung der Ausschussvorsitzenden wiederholt. Anlass war, dass Landrat und Kreisverwaltung – mal wieder – gravierende Fehler im Verfahren gemacht hatten:

Eine Verständigung von nur 4 der 6 Fraktionen wurde zur Einigung der Fraktionen erklärt und das eigentlich erforderliche Zugriffsverfahren unterblieb.
Unsere Schilderung der Vorgeschichte:

http://sbl-fraktion.de/?p=4764

Bei der Wiederholung kam es nun doch zum Zugriffsverfahren für die Ausschussvorsitze. Zum Resultat der Neubesetzung bleibt zu bemerken, dass die GaGaGroKo (ganz ganz große Koalition) – bestehend aus CDU, SPD, Grüne und FDP – entschied, dass die „Kleinen“, das sind die Fraktionen Die Linke und SBL/FW und das Einzelmitglied der Piraten, bei den Ausschussvorsitzen nicht zum Zuge kamen. Die GaGaGroKo blieb unter sich, obwohl es nahe gelegen hätte, dass die “Kleinen”, die zusammen immerhin 5 der 54 gewählten Kreistagsmitglieder stellen, eine der 16 Positionen erhalten hätten.

Unserer Meinung nach haben sich die Grünen mit ihrem Anhängen an die GaGaGroKo ein Eigentor geschossen. Denn wären sie eine Zählgemeinschaft mit den drei „Kleinen“ eingegangen, hätten sie für 6 Jahre den Vorsitzenden im Umweltausschuss oder in einem der anderen 5 Fachausschüsse mit politischen Inhalten stellen können. So kam für die Grüne Kreistagsfraktion nur der Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss heraus. Der tagt immer nicht öffentlich und hat keinerlei politische Aufgaben. Dumm gelaufen …

CDU, SPD und Grüne gegen „Transparenz-im-Kreistag-Antrag“: Ton- und Filmaufnahmen im Kreistag weiterhin unzulässig

Keine Transparenz in der Provinz? Der Bundestag macht es doch vor. (Bild und Bearbeitung: zoom)
Keine Transparenz in der Provinz? Film- und Ton bleiben im Mescheder Kreistag verboten. (Bild und Bearbeitung: zoom)

Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung am Freitag stand auch ein Antrag der SBL/FW zur Änderung der Geschäftsordnung (siehe auch hier im Blog). Ein ganz spannender Punkt, denn es ging darum, ob zukünftig während des öffentlichen Teils der Kreistagssitzungen Film- und Tonaufnahmen zulässig sind.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Doch was sollen wir sagen, Sie ahnen es sicher schon? Denn trotz eines Pro-Plädoyers des FDP-Fraktionsvorsitzenden und mündlich vorgetragener Argumente von SBL/FW und Die Linke stimmte die Mehrheit – bestehend aus CDU, SPD und Grünen – gegen den „Transparenz-im-Kreistag-Antrag“. Diese drei Fraktionen interessierten sich nicht dafür, dass sich die Mediennutzung in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren deutlich gewandelt hat.

Beim Bundestag und beim Landtag ist es selbstverständlich, dass Sitzungen im Fernsehen, im Radio und im Internet übertragen werden können, so dass auch die Bürgerinnen und Bürger außerhalb des Sitzungssaals die Gelegenheit haben, das Geschehen zu verfolgen – warum dann nicht im Kreistag? Im HSK wäre diese Option besonders wichtig, weil hier die großen Entfernungen – anders als in einer kreisfreien Stadt mit einem gut erreichbaren Sitzungssaal – und der frühe Sitzungsbeginn (um 15 Uhr) die Teilnahme als Zuhörer noch weiter erschweren.

Auch der vom Kreistagsmitglied der Piraten als mildere Lösung eingebrachte und nach dem Antrag der SBL abgestimmte Antrag, Film- und Tonaufnahmen nur dann zuzulassen, wenn zu Beginn der jeweiligen Sitzung ein entsprechender einstimmiger Beschluss vom Kreistag gefasst wurde, bekam keine weiteren Unterstützer.

In der Debatte zu den Anträgen erklärte die CDU-Fraktion, sie brauche keine weitere Berichterstattung aus den Kreistagssitzungen, denn sie sei mit der Presseberichterstattung über die Kreistagssitzungen sehr zufrieden. Wenn man die Berichte in Radio Sauerland hört oder liest, kann man diese Betrachtungsweise der CDU sogar nachvollziehen… Die SPD-Fraktion hatte Sorge, dass sich die “Leisen” im Kreistag dann nicht mehr trauen würden sich zu äußern – und die Grüne Fraktion begründete ihre Ablehnung dieses ‘urgrünen’ Anliegens vorsichtshalber gar nicht.

Bemerkenswert war auch die Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung zu diesem Thema. Dort heißt es wörtlich: “Die Regelung steht im Zusammenhang mit dem Recht der Kreistagsmitglieder auf ungestörte Mandatsausübung.” Was bedeutet denn “ungestörte Mandatsausübung”? Dass die Tätigkeit fast nur im Verborgenen stattfindet und die Öffentlichkeit nur aus den wenigen Besuchern der Tribüne im Sitzungssaal bestehen darf?

Wer sich in den Kreistag wählen lässt, muss auch bereit sein, seine politische Tätigkeit transparent auszuüben. Der Sitzungssaal ist ja nicht das eigene Wohnzimmer, wo selbstverständlich der Anspruch auf Schutz der Privatsphäre besteht.

Vielleicht liegt ja der wahre Grund der Ablehnung darin, dass diese drei Fraktionen tatsächlich unbeobachtet bleiben wollen, weil sie Sorge vor negativen Reaktionen ihrer Wählerinnen und Wähler auf die eine oder andere Äußerung oder das Abstimmungsverhalten haben?!

Die SBL hat ein anderes Verständnis von Öffentlichkeit und Transparenz der Kreispolitik. Solange das nicht umsetzbar ist: Fotoaufnahmen sind weiterhin zulässig, und das Recht darauf, vor und nach den Sitzungen Berichte zu schreiben, kann uns auch niemand nehmen.

Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen: Landrat im Büßerhemd

Autor Reinhard Loos, Fraktionsvorsitzender der SBL im Kreistag.
Autor Reinhard Loos, Fraktionsvorsitzender der SBL im Kreistag.

In der Kreistagssitzung am 29. August ging es auch um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, und zwar über die Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen.

(Unser Autor Reinhard Loos ist Fraktionsvorsitzender der SBL/FW im HSK-Kreistag. Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Für diese Schulen sind spezielle Buslinien eingerichtet, die die Schüler abholen und wieder nach Hause bringen. Für 5 der 7 Förderschulen stand jetzt die Vergabe für die nächsten 5 Schuljahre an, in 57 einzelnen Losen[1]. Bereits am 30. April war die Submission (Offenlegung der Angebote) erfolgt. Am 6. Juni genehmigten der Landrat und ein weiteres Kreistagsmitglied per Dringlichkeitsentscheidung die Vergabevorschläge der Kreisverwaltung.

Für Vergabeentscheidungen mit einem Volumen von mehr als 750.000 Euro ist aber der Kreistag selbst zuständig. Falls dessen Einberufung aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, dann ist der (kleinere) Kreisausschuss gesetzlich zuständig. Und nur in den ganz eng begrenzten Ausnahmefällen, falls sogar der Kreisausschuss nicht mehr einberufen werden kann und außerdem dem Kreis schwerer wirtschaftlicher Schaden droht, darf eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden, durch den Landrat und ein weiteres Kreistagsmitglied. Dann aber muss der Kreistag in seiner nächsten Sitzung diese Entscheidung genehmigen.

Das ist bei der Vergabe der Schülerfahrten völlig schief gegangen. Die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung bestand hier nicht, denn das Vergabeverfahren war seit langer Zeit planbar. Und es wäre ausreichend Zeit gewesen, für die Vergabeentscheidung die 16 Mitglieder des Kreisausschusses zu einer Sitzung einzuladen. Immerhin geht es – wie dem Kreishaushalt zu entnehmen ist – um mehr als 1 Mio Euro pro Jahr, bei einer Vergabe über 5 Jahre also um mehr als 5 Mio Euro. Es kam noch schlimmer: Nach Dringlichkeitsentscheidung am 6. Juni unterblieb die gesetzlich erforderliche Unterrichtung und Beteiligung des Kreistags in dessen nächster Sitzung am 27. Juni. Diese erfolgte erst in der übernächsten Sitzung am 29. August, nach fast drei Monaten.

Besonders auffällig: Die Drucksache 8/1944 über die Dringlichkeitsentscheidung trägt zwar das Datum vom 5. Juni, wurde den Kreistagsmitgliedern aber “vorsichtshalber” (?) erstmals am 18. Juli per Mail übermittelt. 43 Tage lang schlummerte der brisante Vorgang in den Schubladen der Kreisverwwaltung. Bei der Durchführung des Verfahrens haben also die zuständige Amtsleiterin und die Leitung der Kreisverwaltung völlig versagt.

Immerhin gestand der Landrat in der Kreistagssitzung ein, dass hier Fehler passiert sind und sich so etwas nicht wiederholen sollte: Wenn er ein Büßerhend besäße, hätte er es heute angezogen. Die SBL hatte wegen der drastischen Mängel eine Änderung der Geschäftsordnung beantragt, mit der Dringlichkeitsentscheidungen deutlich erschwert und die Informationspflichten gegenüber dem Kreistag verbessert werden sollten. Sogar die SPD-Fraktion übte zaghafte Kritik am Ablauf; ein seltenes Ereignis. Man einigte sich schließlich darauf den Vorschlag des Landrats anzunehmen, dass Landrat und Kreisverwaltung zur nächsten Kreistagssitzung Vorschläge zur Änderung der bisherigen Abläufe vorlegen.

Ein weiteres sehr großes Problem sind die Wertungen der in diesem Verfahren eingegangenen Angebote und die daraus entstandenen Vergabeentscheidungen. Immerhin geht es hier sowohl um sehr viel Geld für den Kreis als auch um eine ordentliche Entlohnung der Mitarbeiter der Busunternehmen. Je ein Kreistagsmitglied der SBL und der Linken stellten bei einer Akteneinsicht am 19. Juli im Vergabeamt der Kreisverwaltung eklatante und bisher unvorstellbare Mängel fest.

Einzelheiten können wir hier nicht berichten, da die Vergabeangelegenheiten nichtöffentliche Themen sind.

Eine am folgenden Tag von den beiden Kreistagsmitgliedern eingebrachte schriftliche Anfrage an den Landrat, die etwas Licht in die Angelegenheit bringen sollte, wurde vom Landrat bis zur Kreitagssitzung nicht beantwortet; über die Nichtbeantwortung wurden die Fragesteller erst nach 9 Tagen, direkt vor der Kreistagssitzung, informiert.

Es bleibt also noch sehr viel Klärungsbedarf, und die Angelegenheit wird die Gremien des Kreises noch öfters beschäftigen. Und der Eindruck liegt nahe, dass die zuständige Amtsleiterin nicht nur beim formalen Ablauf der Entscheidung (s.o.), sondern auch bei der Wertung der in diesem Verfahren eingegangenen Angebote hoffnungslos überfordert sein könnte. Das könnte auf Dauer für den Kreis und somit für uns alle sehr teuer werden …

[1] Es geht um die Touren zu 5 Förderschulen. Jede dieser Touren ist bei der Vergabe ein sogenanntes Los, für das der Auftrag einzeln vergeben wird. Jeder Bieter kann also Gebote abgeben für nur ein Los, für mehrere oder viele oder theoretisch auch für alle Lose. Er kann dann den Zuschlag für keines, einzelne oder viele der Lose erhalten, für die er geboten hat; das wird nur auf das jeweilige Los bezogen entschieden.
Im Baubereich sind die einzelnen Gewerke getrennte Lose, z.B. Ausschachten, Rohbau, Elektro, Sanitär, Zimmerer, Dacheindeckung usw.