Winterberger Bobbahn braucht neuen Geschäftsführer

Bobbahn Winterberg
Der Bobsport in Winterberg verursacht hohe Kosten und erwirtschaftet Verluste. (archivfoto: zoom)

Die Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH (ESZW) hat heute Vormittag bekannt gegeben, dass sie und Geschäftsführer Rainer Nittel sich ab sofort “im gegenseitigen Einvernehmen” trennen.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Rainer Nittel war in seiner Funktion seit dem 1. November 2015 u.a. für die Durchführung der Weltcups in der VELTINS-EisArena verantwortlich. Der Vertrag des Geschäftsführers wäre Ende Oktober 2017 ausgelaufen. Die Geschäftsführerstelle soll kurzfristig neu besetzt werden, auch im Hinblick auf die RennrodelWM im Januar 2019 in Winterberg, deren Vorbereitungen bereits begonnen haben.

Die ESZW hat 2 Geschäftsführer: Einen Beamten aus der Kreisverwaltung und einen von außen kommenden Experten. Die Vorgängerin von Herrn Nittel hatte zum 30.09.2015 von sich gekündigt.

Die Geschäftsführung der Bobbahn-Gesellschaft ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Real betrachtet, entsteht pro Jahr mehr als 1 Mio Euro Defizit, das vom Hochsauerlandkreis und von der Stadt Winterberg je zur Hälfte zu tragen ist. Daneben bestehen (laut Beteiligungsbericht 2015) noch ca. 2,9 Mio Euro Verbindlichkeiten, die abgebaut werden müssen. Außerdem standen und stehen diverse Sanierungen und Baumaßnahmen an.

Rodel WM 2019/2020 in Winterberg?- SBL-Fraktion stellt Antrag, die Entscheidung zurückzustellen

Bobbahn Winterberg
Der Bob- und Rodelsport in Winterberg verursacht hohe Kosten und Verluste. (archivfoto: zoom)

Winterberg möchte 2019 oder 2020 die Rodel-WM ausrichten. Zuständig dafür ist die vom HSK und der Stadt Winterberg getragene Bobbahngesellschaft “ESZW GmbH”.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Ist die Ausrichtung einer Rodel-WM eine gute Idee oder eher eine (zu) teure? Bedeutet das Erfolg auf der einen Seite (z.B. für die Gastronomie und die Hotels in Winterberg) aber Kosten auf der anderen Seite (z.B. für den Hochsauerlandkreis und für die anderen Städte und Gemeinden im HSK)?

Reinhard Loos, der Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), stellte am 03.06.2015 zur Drucksache 9/266 für die Kreistagssitzung am 19.06.2015 folgenden Änderungsantrag:

Änderungsantrag zur Drucksache 9/266
“Bewerbung zur Ausrichtung der Rodel WM 2019 oder 2020?

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

zum Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung in der Drucksache 9/266 stellt unsere Fraktion folgenden Änderungsantrag:

“Der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus sowie der Kreisausschuss empfehlen und der Kreistag beschließt, dass die Entscheidung über die Bewerbung für die Rodel-WM zurückgestellt wird, bis die folgenden Unterlagen vorliegen und im Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Touristik sowie im Kreistag beraten worden sind:

  • aktuelles Entschuldungs-Konzept für die Bobbahn bzw. ESZW GmbH;
  • Ergebnisrechnung der ESZW GmbH für das Jahr 2014;
  • vorläufige finanzielle Ergebnisrechnung der Bob-WM 2015;
  • überarbeiteter Wirtschaftsplan 2015 der ESZW GmbH mit allen absehbaren
    weiteren Investitionen an der Bobbahn.

Begründung und Erläuterung:

Die Entscheidung über die Bewerbung für die Rodel-WM sollte erst dann getroffen werden, wenn die aktuellen wirtschaftlichen Rahmendaten für die vorliegen und besprochen worden sind.

Dauerthema Bobbahn nun auch in Winterberg aktuell

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Nicht immer ein Zuschauersport. Bob in der Winterberger Bahn (archiv: jh)

Schon öfters haben wir uns mit den hohen Betriebsverlusten der Bobbahn-Gesellschaft, ihrer in den letzten Jahren deutliche gestiegenen Verschuldung und der bisher mangelnden Bereitschaft von Landrat, CDU und SPD, sich mit diesen Problemen ernsthaft auseinanderzusetzen, befasst.

(zuerst erschienen auf der Seite der Sauerländer Bürgerliste)

Nun scheinen die Probleme auch in der Stadt Winterberg akuter zu werden. Die Stadt ist bekanntlich zusammen mit dem HSK Gesellschafter der Bobbahngesellschaft ESZW. In der Ratssitung am 11.09.2014 wurde der vorläufige Jahresabschluss 2013 der Stadt Winterberg vorgelegt: http://212.227.138.213/ratsinfo/winterberg/n/396.zipper?include=12213 oder hier: Anlage 1.Jahresabschluss 2013 Entwurf

Daraus ergibt sich (nummerierte Seite 69):

“Zuschuss zur Verlustabdeckung an die ESZW – 48.258,00 €
Die im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2013 im Herbst 2012 veranschlagte Verlustabdeckung war nicht auskömmlich. Diese Kenntnis erlangte die Stadt Winterberg jedoch erst mit Vorlage des Wirtschaftsplanes der ESZW. Die Geschäftsführung, Frau Sapp, hat dem Rat persönlich die Hintergründe geschildert, woraufhin einstimmig entschieden wurde, die Verlustabdeckung für das Jahr 2013 zu erhöhen und zu billigen.”

Wenn die Stadt Winterberg jetzt für das Jahr 2013 weitere fast 50.000 Euro zusätzlicher Verlustabdeckung an die Bobbahngesellschaft ausgeben muss, müsste das eigentlich in gleicher Weise für den Kreis gelten. Bisher wissen wir noch nichts von einer solchen Erhöhung der Aufwendungen.

Hat man eventuell bei den beiden Gesellschaftern Kreis und Stadt vorher mit unterschiedlich hohen Verlusten kalkuliert? Der veranschlagte Jahresverlust in Höhe von ca. 714.000 Euro scheint jedenfalls nicht auszureichen.

Umleitung: Die Spur der Stolpersteine, Kunstläufer Gabriel, Landtagswahlen, teure Bobbahn Winterberg und mehr …

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Betriebsverlust der ESZW GmbH (Bobbahn Winterberg) im Jahr 2013 höher als erwartet. Fehlbetrag um mehr als 165.000 Euro überschritten. Mangelhafte Unterrichtung des Kreistages?

Bobbahn Winterberg
Der Bobsport in Winterberg verursacht hohe Kosten und Verluste. (archivfoto: zoom)

Meschede. In einem Schreiben vom 29. Juli 2014 (gestern) wirft der Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste Reinhard Loos dem Landrat und den Vertretern des Kreistags in der Gesellschafterversammlung der ESZW GmbH (Bobbahn) mangelhafte Unterrichtung über erhöhte Betriebsverluste vor.

(Disclaimer: Reinhard Loos ist SBL-Kreistagsmitglied und Autor dieses Blogs.)

Der Verlust der ESZW GmbH überstiege, so Loos, den am 22.02.2013 mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 vom Kreistag beschlossenen und aus Betriebskostenzuschüssen der beiden Gesellschafter abzudeckenden Fehlbetrag um mehr als 165.000 Euro.

Noch in der Kreistagssitzung am 13.12.2013 sei im Rahmen der Beratung des Wirtschaftsplanes 2014 eine Hochrechnung für das Jahr 2013 vorgestellt worden, die von einer Erhöhung des geplanten Fehlbetrages um lediglich 30.000 Euro auf 746.000 Euro ausgegangen wäre.

Loos wörtlich:

Gemäß § 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW hat der Landrat den Kreistag „über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten“. Und gemäß § 113 Abs. 5 GemO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW haben die Vertreter des Kreistags in der Gesellschafterversammlung der ESZW GmbH den Kreistag „über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten.“

Die Gesellschafterversammlung tagte bereits vor der
letzten Sitzung des Kreistags, so dass es möglich gewesen wäre, den Kreistag bereits in seiner konstituierenden Sitzung über diese drastische Erhöhung des Fehlbetrages der ESZW GmbH zu unterrichten. Dies ist bedauerlicherweise weder in der Kreistagssitzung noch anschließend auf anderem Wege geschehen.

Sowohl der Landrat als auch die vom Kreistag gewählten Mitglieder der Gesellschafterversammlung haben daher ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben nicht erfüllt. Unsere Fraktion wurde über das sehr ungünstige finanzielle Ergebnis 2013 der ESZW GmbH erst durch die sehr allgemeine Veröffentlichung im Amtsblatt in Kenntnis gesetzt.

Die SBL-Fraktion fordert vom Landrat, die Unterrichtung des Kreistags unverzüglich und umfassend nachzuholen. Er solle weiterhin die Entwicklung der einzelnen Positionen des Wirtschaftsplanes, die Verschuldung der ESZW zum 31.12.2013 sowie zum jetzigen Zeitpunkt und die Entwicklung der „Kapitalrücklage“ detailliert darstellen.

Außerdem werde die SBL-Fraktion für die nächste Kreistagssitzung einen Tagesordnungspunkt zur finanziellen Situation der ESZW GmbH beantragen, der aber ihrer Meinung nach die vorherige Information des Kreistages nicht überflüssig mache.