8,5 Millionen Euro für Schülerfahrten – Kreisverwaltung: „Auftragswerte nicht schätzbar“

Schulbus im HSK (archiv: zoom)

In der Kreistagssitzung am 5. Juli erfolgte die Vergabe der Aufträge für den Schülerspezialverkehr. Dabei geht es um die Fahrten zu und von den fünf kreiseigenen Förderschulen in den Schuljahren 2019/2020 bis 2024/2025.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen,)

Die 57 einzelnen Fahrten (Lose) werden etwa alle fünf Jahre ausgeschrieben. Das Auftragsvolumen beträgt stolze 8,5 Mio. Euro, so dass besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang spielten die Abläufe bei der letzten derartigen Vergabe im Jahr 2014 eine besondere Rolle, denn damals wurden der Kreistag und der Kreisausschuss nicht an der Auftragsvergabe beteiligt. Transparente Auswertungen der Angebote waren bei einer Akteneinsicht eines Kreistagsmitgliedes von SBL und Linken im Vergabeamt nicht ersichtlich. So waren z. B. keine Schätzpreise je Angebot festgelegt worden. Es gab Lose, wo der Auftrag an Bieter ging, deren Preis je gefahrenen Kilometer beim 2,5- bis 3fachen des üblichen lag. Besonders hohe Preise gab es mehrfach genau dann, wenn für ein Los nur ein Bieter ein Angebot eingereicht hatte. Bei der Auswertung im Vergabeamt wurden die Gesamtkosten (Kilometerkosten und Kosten der Begleitperson) zusammen als Maßstab genommen. So gesehen wurde so getan, als ob die Begleiterkosten bei jeder Fahrt anfallen, was aber nicht der Fall ist. (Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=5024)

Schätzung der Auftragswerte nicht möglich – Begleitkosten stellen ein Kalkulationsproblem dar.

Eine belastbare Schätzung der Auftragswerte sei im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs nicht möglich, so die Antwort der Kreisverwaltung vom 26.07.2019 auf die Anfrage der SBL vom 16.07.2019.

Unterschiedliche Kalkulationsgrundlagen der Anbieter seien der Grund.

Denn …

1. Nur die „Besetztkilometer“ werden bezahlt. Diese können bei den Bietern untereinander deutlich abweichen (Anfahrt- und Rückfahrtkosten nach Ein- bzw. Ausstieg der zuerst- oder zuletzt beförderten Person werden nicht bezahlt).
2. Unterschiedliche Fahrzeugkosten, je nachdem ob z. B. Fahrzeuge neu beschafft werden müssen, Bestandsfahrzeuge eingesetzt werden oder Fahrzeuge geleast werden.
3. Ein besonderes Problem stelle die Einschätzung der Kosten der Begleitpersonen dar. „Vorliegend war daher für die Einschätzung der zu erwarteten Kosten zunächst vom aktuellen Auftragswert für die gegenständlichen Leistungen auszugehen. Das Ausschreibungsergebnis entspricht den erwarteten Kosten.“

Daher stellte die SBL die Frage, welche Anteile des Einsatzes von Begleitpersonal an den auf den einzelnen Routen durchgeführten Fahrten bei der Auswertung der Angebote zugrunde gelegt wird.

„Aufgrund der aktuellen Fahrsituation wurde bei der Angebotsbewertung in den meisten Fällen die einzusetzende Begleitperson gewertet“, so die Argumentation der Kreisverwaltung. In den Losen, in denen derzeit keine Begleitperson benötigt wird, würde der Einsatz einer Begleitperson nicht gewertet.

Bezüglich der Anteile der begleiteten Fahrten schreibt die Kreisverwaltung, dass 2017/2018 bei 29 und 2018/2019 bei 31 Routen Begleitpersonen eingesetzt wurden. Das sind rund 51 bzw. 54 Prozent. Damit widerspricht die Kreisverwaltung ihrer oben genannten Aussage, dass in den meisten Fällen die Begleitperson gewertet wurde.

Zur Frage des Mindestlohns schreibt die Kreisverwaltung, dass die Einsatzzeiten von der individuellen Situation und der Einsatzplanung eines Bieters abhängen. Je nachdem, ob der Zustieg der Begleitperson am Betriebshof des Bieters oder am Abholort des ersten Schülers erfolge. Ob ein beauftragtes Unternehmen tatsächlich den Mindestlohn von 9,19 Euro pro Std. zahle, könne durch den Auftraggeber selbst nicht aktiv ermittelt werden.

Zur Frage nach der Überprüfung der Angemessenheit der bei einigen Losen sehr hohen Preise je Kilometer, stellt die Kreisverwaltung dar, dass vorrangig der preisliche Abstand zwischen dem erst- und zweitplatzierten Bieter heranzuziehen ist.

Fazit
Hohe Kilometerpauschalen und günstige Begleitkosten, oder: günstige Kilometerpauschalen und hohe Begleitkosten – was ist also „angemessen“? Letztendlich gewinnt das günstigste Angebot. Und das vielleicht auf dem Rücken der Fahrer und Beifahrer. Nämlich wenn es darum geht, ab welchem Standort und bis zu welchem Standort bei Fahrern und Beifahrern der Stundenlohn gezahlt wird (Standort Betrieb, Standort Wohnort des Schülers – denn der Kreis zahlt nur die „Besetztkilometer“, sprich die Kilometer, wo der Schüler mitfährt).

Hoffen wir, dass es nicht wieder nur einen Anbieter bei zahlreichen Losen gegeben hat und die Kosten des Personals angemessen berücksichtigt wurden?! Einzelheiten können wir nicht berichten, da die einzelnen Vergaben nicht-öffentlich erfolgen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Kreisverwaltung aus den Vorfällen im Jahr 2014 etwas gelernt hat und sich Gedanken bei der themenspezifischen schriftlichen Beantwortung von Anfragen macht, die während der Sitzung nicht beantwortet werden konnten. Dennoch ist sie nicht in der Lage, Durchschnittspreise/eine belastbare Schätzung für eine wirtschaftliche Auswertung der Angebote/Lose zu ermitteln (Preis je gefahrenen Kilometer x Strecke x Anzahl der Schultage + gegebenenfalls Kosten einer Begleitperson).

SBL, Linke und Piraten im Kreistag Meschede : Rechnungsprüfungsausschuss soll tagen

Wir haben in den letzten Wochen schon mehrmals (siehe auch hier und hier im Blog) über die unglaublichen Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen berichtet. Doch bisher gab es bei Landrat und Kreisverwaltung nur das große Schweigen und bei CDU- und SPD-Fraktion nur das stetige Abnicken. Dies ist bei dem sehr hohen Auftragsvolumen (insgesamt über 6,4 Mio Euro) und den vielen und gravierenden Merkwürdigkeiten nicht akzeptabel.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bügerliste erschienen.)

Auf eine weitere schriftliche Anfrage von SBL- und Linken-Fraktionen gingen mal wieder nichtssagende Antworten auf die gestellten Fragen ein.

Ein Beispiel:
Auf eine erste Anfrage, warum denn wegen erheblicher Überschreitung der zu erwartenden Preise keine Aufhebung einiger Lose erfolgt sei, wie es die einschlägigen gesetzlichen Regelungen möglich machen, hatte die Kreiwerwaltung geantwortet, man habe gemäß § 3 Vergabeverordnung nur einen voraussichtlichen Gesamtpreis geschätzt. Also fragten SBL und Linke nun nach: “Ist dem Landrat und dem Vergabeamt bekannt, dass der § 3 der Vergabeverordnung (VgV) ausschließlich dafür Bedeutung hat, vor der Veröffentlichung der Ausschreibung festzustellen, welche Schwellenwerte erreicht werden und welches Ausschreibungsverfahren daher zu wählen ist?”

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Schülerfahrten im HSK: Rechnungsprüfungsausschuss soll Licht ins Dunkel bringen

wordleschuelerfahrten20141113Wie bereits berichtet, brach im Kreistag bei Landrat, CDU-Fraktion und Mehrheit der SPD-Fraktion das große Schweigen aus, als es in der Sitzung am 31.10.2014 um die Vergabe der Schülerfahrten ging (siehe auch hier im Blog).

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Immerhin beträgt das Auftragsvolumen mehr als 6,4 Mio Euro, und zahlreiche Merkwürdigkeiten sind bisher nicht aufgeklärt. Der Kreistag lehnte mehrheitlich die Einrichtung einer Untersuchungskommission ab. Die Leiterin des Vergabeamtes kann derzeit nicht befragt werden, weil sie mehrere Monate lang nicht im Kreishaus anwesend ist. Antworten des Landrats auf Anfragen von SBL und Linken waren nichtssagend oder stehen noch aus.

Daher haben SBL-Fraktion, Linke-Fraktion und das Kreistagsmitglied der Piraten nun einen gemeinsamen Antrag eingebracht, in dem sie die Einberufung des Rechnungsprüfungsausschusses fordern. Dessen nächste Sitzung war zunächst für den 27.11.2014 vorgesehen, wurde dann aber ohne Angabe von Gründen abgesagt.

Hier der gemeinsame Antrag:

“Antrag gemäß § 41 Abs. 4 i.V.m. § 32 Abs 1 KrO NRW zur Einberufung des Rechnungsprüfungsausschuss

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender!

Unsere Fraktionen und das Kreistagsmitglied Wagner stellen den Antrag, unverzüglich den Rechnungsprüfungsausschuss einzuberufen, mit folgendem Tagesordnungspunkt:

Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2014;
hier: Aufträge an das Rechungsprüfungsamt für die Prüfung der Vergabe der Schülerfahrten 2014 – 2019 zu den kreiseigenen Förderschulen

Begründung und Erläuterung:

Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 GemO NRW ist der Rechnungsprüfungsausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 Satz 1 GemO NRW), also des Rechnungsprüfungsamtes. Das Rechnungsprüfungsamt hat somit im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses zu handeln.

‘Will man den Erfolg der Prüfung nicht dem Zufall überlassen, ist Planung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht erforderlich… Der Prüfungsvorgang selbst beginnt mit vorbereitenden Maßnahmen. Zunächst sind der Prüfungsgegenstand und das Prüfungsziel ausreichend zu konkretisieren. Sodann sind die Maßstäbe festzulegen, anhand derer die spätere Beurteilung bzw. Wertung stattfinden soll… Für den Erfolg der Prüfung und die Reibungslosigkeit ihres Ablaufs ist eine sorgfältige Vorbereitung der Prüfung wichtig.’ (Held u.a., Kommentar zur GemO NRW, Vor §§ 101-106, Ziffer 2).

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist also auch für die Vorbereitung der Prüfung zuständig, und die liegt jetzt an. Im Sitzungskalender des Kreistags ist bisher weder im Jahr 2014 noch im 1. Halbjahr 2015 eine weitere Sitzung des RPA vorgesehen. Beschlüsse zur Vorbereitung der Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2014 müssen aber bald erfolgen, damit sie wirksam umgesetzt werden könne Gegenstand der Rechnungsprüfung sind ausdrücklich auch die Vergaben (§ 103 Abs. 1 Ziffer 8 GemO NRW).

Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen waren bereits Beratungsgegenstand in den letzten beiden Sitzungen des Kreistags und mehrerer Anfragen. Nach wie vor sind viele Fragen offen und es liegt der Eindruck nahe, dass hier im Vergabeamt nicht korrekt gearbeitet wurde und dass dem Kreis dadurch möglicherweise ein Schaden entstanden sein könnte.

Die Rechnungsprüfung sollte ihr Augenmerk in diesem Zusammenhang insbesondere richten auf:

  • Auswertungsverfahren für die eingegangenen Angebote
  • Festlegung von Schätzpreisen für die einzelnen Lose
  • Beachtung der Grundsatzes, dass nach § 16 Abs. 6 VOL/A Aufträge bei unangemessen teuren oder billigen Angeboten nicht vergeben werden sollen
  • außergewöhnliche hohe Einzelpreise bei mehreren Losen, für die es nur einen Bieter gab
  • Auswertung der Angebote unter Beachtung eines realistischen Anteils an begleiteten Fahrten
  • tatsächliche Einhaltung des Tariftreuegesetzes durch alle Auftragnehmer
  • Beachtung des Verbots der Mischkalkulation (vgl. z.B. BGH X ZB 7/04 vom 18.05.2004) durch alle Bieter
  • Informationen vom Vergabeamt und vom Schulamt an die am Dringlichkeitsentscheid mitwirkenden Kreistagsmitglieder und an den Kreistag
  • divergierende Angaben über die gesamte Auftragssumme (in der Drucksache 8/1044 wurden bereits 2 unterschiedliche Summen genannt, eine dritte wesentlich höhere steht unter http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:325135-2014:TEXT:DE:HTML&src=0)

Im Übrigen verweisen wir zum Sachverhalt auf unseren Antrag vom 01.10.2014 (s. Drucksache 9/99) und auf die einschlägigen Anfragen.

Das Rechnungsprüfungsamt sollte in der von uns beantragten Sitzung dem Rechnungsprüfungsausschuss konkrete Vorschläge für den Ablauf der Prüfung zu dieser Angelegenheit unterbreiten, die Grundlage für einen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Auftragserteilung an das Rechnungsprüfungsamt sein können.

Die Sitzung könnte z.B. am ursprünglich für den Ausschuss vorgesehenen Sitzungstermin am 27.11.2014 stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Daniel Wagner
Dietmar Schwalm”

Merkwürdigkeiten bei der Vergabe der Schülerfahrten: Aussitzen und Schweigen?

War es Schlamperei, Inkompetenz, hat einer dran “gedreht”, oder ist das doch eine ganz harmlose Angelegenheit? Die Frage stellt sich die SBL wegen der vielen und gravierenden Merkwürdigkeiten bei der Vergabe der Schülerfahrten zu den Förderschulen des Kreises. An eine Verkettung von Zufällen mag man kaum glauben …

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen. Zur Vorgeschichte siehe auch hier im Blog.)

Bereits die Vorgeschichte erweckt einen sehr seltsamen Eindruck.
Die Ausschreibung erfolgte für 5 Schulen in insgesamt 57 einzelnen Losen, wobei ein Los einer Bustour entspricht. Bieter konnten sich für ein oder mehrere oder alle Lose bewerben. Am 26.03.2014 wurde die Ausschreibung veröffentlicht, am 30.04.2014 fand die Submission statt, also die Öffnung der Angebote.

Am 05.06.2014 trafen dann der Landrat und ein weiteres einzelnes Kreistagsmitglied eine einsame Dringlichkeitsentscheidung und vergaben Aufträge im Gesamtwert von 6,415 Mio Euro (laut Veröffentlichung in http://ted.europa.eu, als Dokument-Nr 325135-2014), ohne Beteiligung des Kreistags und des Kreisausschusses.

Solche Dringlichkeitsentscheidungen sind gesetzlich nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn dem Kreis sonst ein erheblicher Schaden drohen würde und noch nicht einmal der Kreisausschuss rechtzeitig einberufen werden könnte. Das wäre hier aber problemlos möglich gewesen, denn der Termin für diese Ausschreibung war ja seit 5 Jahren absehbar …

Im Jahr 2009 lief das Vergabeverfahren für die Schülerfahrten noch anders: da wurde für diese Vergaben, die ein sehr großes finanzielles Volumen haben, eigens der Kreisausschuss einberufen, und 3 Wochen später standen sie im Kreistag auf der Tagesordnung.
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Vergabe von Schülerfahrten: Hat der Hochsauerlandkreis viel Geld verschleudert? SBL/FW und LINKE fordern Untersuchungsausschuss.

Die Kreistagssitzung am kommenden Freitag verspricht spannend zu werden, denn die Fraktionen der SBL/FW und der DIE LINKE haben gemeinsam einen Antrag zur Errichtung eines Untersuchungsausschusses gestellt, über den der Kreistag abstimmen wird.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form auch auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Anlass dazu ist die Vergabe von Schülerfahrten in Höhe von über 6,4 Mio. Euro, die nach Meinung der Opposition von SBL/FW/DIE LINKE nicht korrekt abgelaufen ist und im Zusammenhang mit einem Dringlichkeitsentscheid steht.

Da seitens des Landrats bisher nicht für ausreichende Aufklärung in der Angelegenheit gesorgt worden ist, sehen die beiden Fraktionen nun einen Untersuchungsausschuss als notwendig an.

Die Sitzungsvorlage des Landrats und der Kreisverwaltung zu diesem TOP ist noch immer nicht im Briefkasten, 36 Stunden vor Beginn der Kreistagssitzung am 31.10.2014.

Nach der Geschäftsordnung hätte die Sitzungsvorlage spätestens am 20.10.2014 versandt werden müssen, doch das hat immer noch nicht funktioniert. Zeit genug hatte die Kreisverwaltung, denn die beiden Fraktionen hatten ihren Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission bereits am 01.10.2014 gestellt. Was ist da los?