Hochsauerlandkreis: kommunale Energiegesellschaft lässt lange auf sich warten

Symbolbild: Die Zukunft gehört den Erneuerbaren. Blick vom Bottroper „Monte Schlacko“ (archivfoto: zoom)

Anfang Februar hatte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hier über die extremen Verzögerungen beim Bau der neuen Rettungswachen berichtet. Mindestens sieben Jahre werden zwischen dem Beschluss des Kreistags und der Fertigstellung vergehen. Aber das ist nicht das einzige Projekt des Hochsauerlandkreises, bei dem die Umsetzung im Kreishaus unfassbar lange dauert. Ein weiteres aktuelles Beispiel ist die kommunale Energiegesellschaft, über die bereits seit August 2022 im Kreistag und im Wirtschaftsausschuss beraten wird, ohne dass irgendein Ergebnis absehbar ist.

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Kinderkurheim auf Norderney – Gemeinsamer Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SBL/FW

Meschede. (sbl/linke) Der Hochsauerlandkreis betreibt schon lange Zeit ein Kinderkurheim auf der Nordseeinsel Norderney. Das Haus „Arnsberg“ kann man schon fast als historisch bezeichnen.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Seine Anfänge liegen beinahe 100 Jahre zurück. Seit dem Jahr 1921 konnten sich dort zunächst Kinder aus dem Altkreis Arnsberg erholen. Seit der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 ist der Hochsauerlandkreis der Betreiber.

Zurzeit verfügt die Einrichtung über 45 genehmigte Plätze für insgesamt 11 Kuren pro Jahr. Und das ist gut und richtig so und sollte so bleiben.

Mehr dazu? Klick: http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/jugend_familie/kinderkurheim/Kinderkurheim_Norderney.php

Mit einem gemeinsamen Antrag möchten die Kreistagsfraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in Erfahrung bringen, wie die Personalsituation derzeit im Kinder-kurheim „Arnsberg“ ist. Um Missverständnissen vorzubeugen, der Antrag basiert auf keinem besonderen Anlass, außer auf dem Interesse der beiden Fraktionen am Wohl der Kinder und an der Arbeit und der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Hier der Antragstext:

„Arnsberg/Sundern, 21.08.2016

Antrag für die Tagesordnung des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA) am 27.09.2016 gemäß § 41 Abs. 4 i.V.m. § 32 Abs. 1 KrO NRW und § 5 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

unsere Fraktionen stellen folgenden Antrag:

In die Tagesordnung der auf den 27.09.2016 terminierten Sitzung des KJHA wird der TOP „Bericht über die Personalsituation und die Belegungszahlen im Kinderkurheim Arnsberg auf Norderney“ aufgenommen.

Begründung und Erläuterung:

Bei Besuchen von Mitgliedern unserer beiden Fraktionen ist aufgefallen, dass die Betreuungssituation der sich dort aufhaltenden Kinder und Jugendlichen nicht ganz zufriedenstellend war.

Um sicher zu stellen, dass es sich nicht um einen Dauerzustand handelt, sollte dem Jugendhilfeausschuss Einblick gewährt werden, wie hoch der Betreuungsschlüssel in der Einrichtung ist.

Da es nach unserem Kenntnisstand unterschiedliche Gründe für die Kuraufenthalte gibt (z.B. medizinische und erzieherische), sollten auch die unterschiedlichen Betreuungsschlüssel sowie die Aufteilung der Kinder und Jugendliche nach Unterbringungsgründen und Altersgruppen aufgeführt werden.

Die Bedarfe für die personelle Betreuung bei den verschiedenen Unterbringungsgründen sind unterschiedlich. Gerade bei den Jugendhilfemaßnahmen sollte ausreichend gut ausgebildetes Personal vorhanden sein.

Deshalb wünschen wir uns weiterhin eine Übersicht, welche pädagogische Ausbildung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.

Auch sollte in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses auf die personellen Empfehlungen des Landesjugendamtes für Heimeinrichtungen eingegangen werden.“

Unterschrieben ist der Antrag von den Fraktionsvorsitzenden Reinhard Loos (Sauerländer Bürgerliste/FW) und Dietmar Schwalm (DIE LINKE).

Jusos-HSK fordern klares Nein zur Klassenschließung am Berufskolleg in Olsberg

Jusos20150311Meschede. (juso_pm) Nach der Berichterstattung über die geplante Schließung der Elektrotechnikerklassen am Berufsschulstandort Olsberg fordern die Jusos im HSK den Kreistag dazu auf, gegen den geplanten Schulentwicklungsplan zu stimmen.

Dieses Konzept, das auf der Sitzung des Kreistages am kommenden Freitag beschlossen werden soll, sieht unter anderem die Schließung der Elektrotechnikerklassen am Standort Olsberg vor.

Aus unserer Sicht kann keinem Auszubildenden zugemutet werden, bei der aktuellen Lage des ÖPNV bis zu vier Stunden Fahrtzeit zusätzlich zu seinen Schulzeiten auf sich zu nehmen. Bei einem Unterrichtsbeginn um 7:30 Uhr wäre es für einen Auszubildenden aus Hallenberg beispielsweise kaum möglich, pünktlich zum Unterricht in Meschede zu sein, außer wenn er sich am Vorabend schon auf den Weg machen würde.

Ebenso sind wir vor dem Hintergrund des demographischen Wandels im ländlichen Raum darauf angewiesen, die Auszubildenden vor Ort zu fördern, damit sie später auch als Fachkräfte unserer Region erhalten bleiben.

Deswegen fordern wir als Jusos jedes Mitglied des Kreistages auf, sich einmal die Frage zu stellen, ob es für sich persönlich einen Arbeitsweg von 4 Stunden pro Tag für zumutbar hält. Lautet die Antwort auf diese Frage NEIN, ist die einzige logische Konsequenz diesen Schulentwicklungsplan am Freitag abzulehnen.

Weitere Informationen zu den Jusos im HSK immer aktuell unter www.jusos-hsk.de oder auf Facebook.

SBL, Linke und Piraten im Kreistag Meschede : Rechnungsprüfungsausschuss soll tagen

Wir haben in den letzten Wochen schon mehrmals (siehe auch hier und hier im Blog) über die unglaublichen Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen berichtet. Doch bisher gab es bei Landrat und Kreisverwaltung nur das große Schweigen und bei CDU- und SPD-Fraktion nur das stetige Abnicken. Dies ist bei dem sehr hohen Auftragsvolumen (insgesamt über 6,4 Mio Euro) und den vielen und gravierenden Merkwürdigkeiten nicht akzeptabel.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bügerliste erschienen.)

Auf eine weitere schriftliche Anfrage von SBL- und Linken-Fraktionen gingen mal wieder nichtssagende Antworten auf die gestellten Fragen ein.

Ein Beispiel:
Auf eine erste Anfrage, warum denn wegen erheblicher Überschreitung der zu erwartenden Preise keine Aufhebung einiger Lose erfolgt sei, wie es die einschlägigen gesetzlichen Regelungen möglich machen, hatte die Kreiwerwaltung geantwortet, man habe gemäß § 3 Vergabeverordnung nur einen voraussichtlichen Gesamtpreis geschätzt. Also fragten SBL und Linke nun nach: “Ist dem Landrat und dem Vergabeamt bekannt, dass der § 3 der Vergabeverordnung (VgV) ausschließlich dafür Bedeutung hat, vor der Veröffentlichung der Ausschreibung festzustellen, welche Schwellenwerte erreicht werden und welches Ausschreibungsverfahren daher zu wählen ist?”

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Schülerfahrten im HSK: Rechnungsprüfungsausschuss soll Licht ins Dunkel bringen

wordleschuelerfahrten20141113Wie bereits berichtet, brach im Kreistag bei Landrat, CDU-Fraktion und Mehrheit der SPD-Fraktion das große Schweigen aus, als es in der Sitzung am 31.10.2014 um die Vergabe der Schülerfahrten ging (siehe auch hier im Blog).

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Immerhin beträgt das Auftragsvolumen mehr als 6,4 Mio Euro, und zahlreiche Merkwürdigkeiten sind bisher nicht aufgeklärt. Der Kreistag lehnte mehrheitlich die Einrichtung einer Untersuchungskommission ab. Die Leiterin des Vergabeamtes kann derzeit nicht befragt werden, weil sie mehrere Monate lang nicht im Kreishaus anwesend ist. Antworten des Landrats auf Anfragen von SBL und Linken waren nichtssagend oder stehen noch aus.

Daher haben SBL-Fraktion, Linke-Fraktion und das Kreistagsmitglied der Piraten nun einen gemeinsamen Antrag eingebracht, in dem sie die Einberufung des Rechnungsprüfungsausschusses fordern. Dessen nächste Sitzung war zunächst für den 27.11.2014 vorgesehen, wurde dann aber ohne Angabe von Gründen abgesagt.

Hier der gemeinsame Antrag:

“Antrag gemäß § 41 Abs. 4 i.V.m. § 32 Abs 1 KrO NRW zur Einberufung des Rechnungsprüfungsausschuss

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender!

Unsere Fraktionen und das Kreistagsmitglied Wagner stellen den Antrag, unverzüglich den Rechnungsprüfungsausschuss einzuberufen, mit folgendem Tagesordnungspunkt:

Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2014;
hier: Aufträge an das Rechungsprüfungsamt für die Prüfung der Vergabe der Schülerfahrten 2014 – 2019 zu den kreiseigenen Förderschulen

Begründung und Erläuterung:

Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 GemO NRW ist der Rechnungsprüfungsausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 Satz 1 GemO NRW), also des Rechnungsprüfungsamtes. Das Rechnungsprüfungsamt hat somit im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses zu handeln.

‘Will man den Erfolg der Prüfung nicht dem Zufall überlassen, ist Planung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht erforderlich… Der Prüfungsvorgang selbst beginnt mit vorbereitenden Maßnahmen. Zunächst sind der Prüfungsgegenstand und das Prüfungsziel ausreichend zu konkretisieren. Sodann sind die Maßstäbe festzulegen, anhand derer die spätere Beurteilung bzw. Wertung stattfinden soll… Für den Erfolg der Prüfung und die Reibungslosigkeit ihres Ablaufs ist eine sorgfältige Vorbereitung der Prüfung wichtig.’ (Held u.a., Kommentar zur GemO NRW, Vor §§ 101-106, Ziffer 2).

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist also auch für die Vorbereitung der Prüfung zuständig, und die liegt jetzt an. Im Sitzungskalender des Kreistags ist bisher weder im Jahr 2014 noch im 1. Halbjahr 2015 eine weitere Sitzung des RPA vorgesehen. Beschlüsse zur Vorbereitung der Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2014 müssen aber bald erfolgen, damit sie wirksam umgesetzt werden könne Gegenstand der Rechnungsprüfung sind ausdrücklich auch die Vergaben (§ 103 Abs. 1 Ziffer 8 GemO NRW).

Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen waren bereits Beratungsgegenstand in den letzten beiden Sitzungen des Kreistags und mehrerer Anfragen. Nach wie vor sind viele Fragen offen und es liegt der Eindruck nahe, dass hier im Vergabeamt nicht korrekt gearbeitet wurde und dass dem Kreis dadurch möglicherweise ein Schaden entstanden sein könnte.

Die Rechnungsprüfung sollte ihr Augenmerk in diesem Zusammenhang insbesondere richten auf:

  • Auswertungsverfahren für die eingegangenen Angebote
  • Festlegung von Schätzpreisen für die einzelnen Lose
  • Beachtung der Grundsatzes, dass nach § 16 Abs. 6 VOL/A Aufträge bei unangemessen teuren oder billigen Angeboten nicht vergeben werden sollen
  • außergewöhnliche hohe Einzelpreise bei mehreren Losen, für die es nur einen Bieter gab
  • Auswertung der Angebote unter Beachtung eines realistischen Anteils an begleiteten Fahrten
  • tatsächliche Einhaltung des Tariftreuegesetzes durch alle Auftragnehmer
  • Beachtung des Verbots der Mischkalkulation (vgl. z.B. BGH X ZB 7/04 vom 18.05.2004) durch alle Bieter
  • Informationen vom Vergabeamt und vom Schulamt an die am Dringlichkeitsentscheid mitwirkenden Kreistagsmitglieder und an den Kreistag
  • divergierende Angaben über die gesamte Auftragssumme (in der Drucksache 8/1044 wurden bereits 2 unterschiedliche Summen genannt, eine dritte wesentlich höhere steht unter http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:325135-2014:TEXT:DE:HTML&src=0)

Im Übrigen verweisen wir zum Sachverhalt auf unseren Antrag vom 01.10.2014 (s. Drucksache 9/99) und auf die einschlägigen Anfragen.

Das Rechnungsprüfungsamt sollte in der von uns beantragten Sitzung dem Rechnungsprüfungsausschuss konkrete Vorschläge für den Ablauf der Prüfung zu dieser Angelegenheit unterbreiten, die Grundlage für einen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Auftragserteilung an das Rechnungsprüfungsamt sein können.

Die Sitzung könnte z.B. am ursprünglich für den Ausschuss vorgesehenen Sitzungstermin am 27.11.2014 stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Daniel Wagner
Dietmar Schwalm”

Merkwürdigkeiten bei der Vergabe der Schülerfahrten: Aussitzen und Schweigen?

War es Schlamperei, Inkompetenz, hat einer dran “gedreht”, oder ist das doch eine ganz harmlose Angelegenheit? Die Frage stellt sich die SBL wegen der vielen und gravierenden Merkwürdigkeiten bei der Vergabe der Schülerfahrten zu den Förderschulen des Kreises. An eine Verkettung von Zufällen mag man kaum glauben …

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen. Zur Vorgeschichte siehe auch hier im Blog.)

Bereits die Vorgeschichte erweckt einen sehr seltsamen Eindruck.
Die Ausschreibung erfolgte für 5 Schulen in insgesamt 57 einzelnen Losen, wobei ein Los einer Bustour entspricht. Bieter konnten sich für ein oder mehrere oder alle Lose bewerben. Am 26.03.2014 wurde die Ausschreibung veröffentlicht, am 30.04.2014 fand die Submission statt, also die Öffnung der Angebote.

Am 05.06.2014 trafen dann der Landrat und ein weiteres einzelnes Kreistagsmitglied eine einsame Dringlichkeitsentscheidung und vergaben Aufträge im Gesamtwert von 6,415 Mio Euro (laut Veröffentlichung in http://ted.europa.eu, als Dokument-Nr 325135-2014), ohne Beteiligung des Kreistags und des Kreisausschusses.

Solche Dringlichkeitsentscheidungen sind gesetzlich nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn dem Kreis sonst ein erheblicher Schaden drohen würde und noch nicht einmal der Kreisausschuss rechtzeitig einberufen werden könnte. Das wäre hier aber problemlos möglich gewesen, denn der Termin für diese Ausschreibung war ja seit 5 Jahren absehbar …

Im Jahr 2009 lief das Vergabeverfahren für die Schülerfahrten noch anders: da wurde für diese Vergaben, die ein sehr großes finanzielles Volumen haben, eigens der Kreisausschuss einberufen, und 3 Wochen später standen sie im Kreistag auf der Tagesordnung.
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Genehmigung von Kormoranabschüssen: Aufforderung zur Beanstandung eines Beschlusses der Kreistags vom 29.08.2014 gemäß § 39 Abs. 2 Kreisordnung NRW

Kormorane
Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland (foto: wendland)
Im  Folgenden veröffentlichen wir einen Brief des Fraktionssprechers der SBL im Kreistag, Reinhard Loos, an Landrat Dr. Karl Schneider. Darin wird der Landrat aufgefordert, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden. Im Kern geht es um die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Kormoranen. Siehe auch hier im Blog und auf der Website der SBL.

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Kreistags am 29.08.2014 ging es in TOP 7.2 um die „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaft Diemel in Marsberg sowie des Sportfischervereins „Gut Wasserwaid“ in Neheim; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)“.

Dazu wurden von der Kreisverwaltung die Drucksachen 9/57 und 9/37 erstellt.

Der Kormoran ist als europäische Vogelart „besonders geschützt“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG).

Relevant ist für die Entscheidung ist jetzt auch der „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran (Runderlass vom 09.05.2014 – III-6 -765.21.10)“, veröffentlicht u.a. unter http://www.lfv- westfalen.de/images/pdf/aeschenhilfsprogramm_nrw.pdf.

Auf Nachfrage unserer Fraktion bestätigte die zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreistagssitzung, dass das Gebiet an der Diemel, für das die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, teilweise außerhalb der Äschenschutzkulisse liegt. Aus Anlage 2 des o.g. Erlasses ergibt sich, dass die Äschenschutzkulisse an der Diemel erst bei Fluss-Kilometer 37,4 beginnt.

Gemäß Absatz II. des o.g. Erlasses können Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung von Kormoranen außerhalb der Äschenschutzkulisse „nur nach Maßgabe folgender Rahmen bedingungen“ zugelassen werden:

Es muss sich um einen erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schaden handeln. „In die Regelung ist nur die ‚Fischereiwirtschaft’ einbezogen, so dass die Beeinträchtigung des Aneignungsrechtes von Nichterwerbsfischern durch fischfressende Vögel keinen Ausnahmegrund darstellt.  Freizeitaktivitäten in Form von hobbymäßig betriebener Fischerei (z.B. Sportfischerei) können keine Ausnahme begründen.“

Nach den Darstellungen in den o.g. Drucksachen handelt es sich um Anträge von Angelsportvereinen und nicht von fischwirtschaftlichen Betrieben.

Damit ist eine zwingend notwendige Bedingung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Äschenschutzkulisse nicht gegeben und der anders lautende Beschluss des Kreistags rechtswidrig. Darauf hat unsere Fraktion bereits während der Kreistagssitzung hingewiesen.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass auch ein Beschluss, der eine Ausnahmegenehmigung nur für das Gebiet der Möhne betroffen hätte, rechtswidrig gewesen wäre. Denn nach Ziffer I. 1.1. des o.g. Erlasses sind Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete „von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen“.

Anlage 1 zum o.g. Erlass enthält eine Karte. In dieser Karte ist für alle Äschenschutzkulissen in NRW eingezeichnet, ob dort „1. Priorität (rückläufige
Äschenbestände)“ oder „2. Priorität (nur abschnittsweise gute Äschenbestände)“ oder FFH- Gebiet und/oder Naturschutzgebiet gelten. Aus dieser Karte ist zu entnehmen, dass der gesamte Verlauf der Möhne im Gebiet des HSK nicht unter die Äschenschutzkulisse 1. oder 2. Priorität fällt, aber zu den FFH- und Naturschutzgebieten zählt.

Daher fordere ich Sie auf, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden.

Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb von maximal drei Arbeitstagen erfolgt, da die Sachlage eindeutig ist und außerdem dringlich wegen der sonst bevorstehenden Abschüsse der Kormorane. Nach diesem Termin würde eine externe Klärung erforderlich werden.

Im übrigen wäre es sehr wünschenswert, wenn künftig in Sitzungsvorlagen der Kreisverwaltung, die Abschnitte von Flüssen im Kreisgebiet betreffen, exakt die jeweils relevanten Fluss-Kilometer genannt würden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/

Ganz ganz große Koalition im Kreistag? CDU+SPD+Grüne+FDP gegen SBL, Linke und Piraten?

Kreishaus Meschede
Hier tagt der Rat: das Kreishaus in Meschede (archiv: zoom)

Am 27. Juni soll die konstituierende Sitzung des neuen Kreistags stattfinden.

Dort werden unter anderem die stellvertretenden Landräte gewählt, die Ausschüsse besetzt und ihre Vorsitzenden benannt, die Mitglieder zahlreicher weiterer Gremien (überwiegend in externen Organisationen) gewählt und die Mitglieder für die Landschaftsversammlung und den Regionalrat gewählt.

Dafür laufen derzeit die Vorbereitungen. Sieben Listen sind jetzt im Kreistag vertreten, darunter sechs mit mindestens zwei Kreistagsmitgliedern und damit Fraktionsstatus. Spannend ist die Frage, ob es Zusammenschlüsse zwischen Fraktionen gibt.

Was hört man dazu derzeit im Kreishaus?

1) Die FDP und die Grünen sollen ein Bündnis eingegangen sein.

2) Diese gelb-grüne Gemeinschaft soll zusammen mit CDU und SPD eine „GaGaGroKo“ (ganz ganz Große Koalition) bilden, die das Ziel hat, dass die verbleibende Opposition möglichst wenige Sitze in Ausschüssen und Gremien erhält.

3) Die drei weiteren „kleinen“ Listen (SBL, Linke und Piraten mit zusammen 5 Kreistagsmitgliedern) versuchen durch gemeinsame Vorschläge für die externen Gremien zu erreichen, dass sie dort noch einige wenige Sitze erhalten und nicht alles an die „GaGaGroKo“ fällt.

Ob das alles nur Gerüchte sind oder es sich doch als Realität herausstellt, wird spätestens bei der konstituierenden Sitzung des Kreistags deutlich werden …

Verkleinerung des Kreistags? An der Demokratie sollte nicht gespart werden.

Das Kreishaus in Meschede (archiv: zoom)
Das Kreishaus in Meschede. Hier tagt der Kreistag des Hochsauerlandkreises. (archiv: zoom)

Die Sauerländer Bürgerliste hatte einen Antrag eingereicht, der die Verkleinerung des Kreistages fordert. Dieser Antrag wurde allerdings von der Mehrheit des Gremiums abgelehnt.

(Ein Gastbeitrag von Daniel Wagner, Piratenpartei HSK)

Was würde eine Reduzierung der Mandate im Kreistag bedeuten?

Eine Reduzierung brächte Einsparungen der Aufwandsentschädigungen für die Abgeordneten mit sich. Wie viele das für die nächste Legislaturperiode wären, lässt sich nicht so einfach sagen, da dies davon abhängt, wo die (nehmen wir an es würde um 2 Mandate gekürzt) letzten beiden Mandate in der Auszählung landen (Fraktionsbildung etc.). Wer die Zahlen der allgemeinen Aufwandsentschädigung wissen möchte, braucht nur einen Blick in die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse ansehen.

Außerdem würde sich die SBL die eigenen Chancen erschweren, erneut in den Kreistag einzuziehen. 2009 sind sie in den Kreistag eingezogen, weil ihnen eines der letzten beiden Mandate zugesprochen wurde, das andere ging an die CDU. Wie man das ausrechnet findet, man unter dem Begriff des Sainte-Laguë-Divisionsverfahren, welches bei Kommunalwahlen Anwendung findet. Nach Sainte-Laguë würde von einer Verkleinerung niemand profitieren.

Eine Verringerung der Mandate im Kreistag hätte auch zur Folge, dass mehr Einwohner auf einen Abgeordneten fallen. Das Parlament würde also noch weniger die Vielfalt des Sauerlands widerspiegeln. Mehr Last läge somit auf jedem Einzelnen.

Wenn man sparen will, dann geht dies auch anders. In Werl zahlt die Piratenfraktion Zuwendungen an die Stadt zurück, welche sie nicht in Anspruch genommen haben. Diesem Beispiel könnten auf die Abgeordneten mit ihrer Aufwandsentschädigung und die Fraktionen mit der Fraktionszuwendung folgen, welche um eine Sparpolitik im Kreis bemüht sind.

An der Demokratie sollte nicht gespart werden.

Kontrolle der „Bobbahngesellschaft“: HSK-Grüne vergeben Chance.

Autor Reinhard Loos, SBL-Kreistagsmitglied (foto: loos)
Autor Reinhard Loos, SBL-Kreistagsmitglied (foto: loos)

Seit Jahren wird im Kreistag immer wieder heftig über die Beteiligung des HSK an der „Bobbahngesellschaft“ diskutiert. Die „Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH“ (so der offizielle Name) plant für die Jahre 2010 – 2012 etwa 1,37 Mio Euro Verlust.

Dieser Verlust muss über die Kreisumlage von allen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet mitfinanziert werden. Daher wurde wiederholt gefordert, dass der Kreis aus der Bobbahngesellschaft aussteigen soll; CDU und SPD haben dies bisher verhindert.

Keine Kontrolle durch Opposition
Bisher hatte die Bobbahngesellschaft als Kontrollgremien eine Gesellschafterversammlung und einen „identisch besetzten“Aufsichtsrat. Diesen Gremien gehörten 5 Vertreter des HSK an: 1 Mitarbeiter der Kreisverwaltung, 2 von der CDU, 1 von der SPD (aus Winterberg!!) und 1 von der FDP. Die Stadt Winterberg entsendet ebenfalls 5 Vertreter. Von einer Mitgliedschaft der Opposition in diesen wichtigen Gremien konnte also keine Rede sein.

In der Kreistagssitzung am 29. Juni stand eine Veränderung an: Die Mitgliederzahl von Kreis und Stadt in der Bobbahn-Gesellschaft wurde um je 1 erhöht. Gleichzeitig wurden die beiden Gremien zusammengelegt. Grund für die Vergrößerung ist, dass ein Sitz für den Winterberger Bürgermeister geschaffen werden sollte, der die Geschäftsführung der Gesellschaft an eine hauptamtliche Geschäftsführerin abgegeben hat. Ursprünglich hatte die Verwaltung vorgeschlagen, nur 1 Mitglied einzeln nachzuwählen, und zwar von der CDU. Dagegen hatte die SBL jedoch im Kreiswirtschaftsausschuss interveniert, da sich durch eine Wahl nur einer einzelnen Person eine andere Sitzverteilung als bei einer gleichzeitigen Wahl aller Vertreter des Kreises ergeben konnte.

In der Kreistagssitzung lenkten Landrat und Verwaltung ein: Alle Vertreter des Kreises wurden neu gewählt. Das wäre die Chance gewesen: Die Grüne Fraktion hätte ein Mitglied für das Kontrollgremium der Bobbahngesellschaft vorschlagen können. Diese(r) Kandidat(n) hätte im Kreistag mindestens 6 Stimmen erhalten (was den Grünen vorher bekannt war) und wäre gewählt worden. Erstmals hätte dann ein Vertreter der Opposition dem Kontrollgremium der Bobbahngesellschaft angehört!

Doch die Grünen waren nicht in der Lage, einen eigenen Personalvorschlag für diese wichtige Position einzubringen. Ausdrücklich gefragt vom Landrat erklärte die Grüne Fraktion in der Sitzung des Kreistags, sie würde keinen Wahlvorschlag machen.

Also versuchten es SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos und Beate Raberg selbst mit einem eigenen Wahlvorschlag und schlugen den Sachkundigen Bürger der SBL, der dem Wirtschaftsausschuss angehört, vor.

Antrag auf Geheime Abstimmung
Um überhaupt eine kleine Wahlchance zu haben, wurde gleichzeitig der Antrag auf Geheime Abstimmung gestellt – was den Unmut der großen Fraktionen und des Landrats zur Folge hatte, aber bei Wahlen ein selbstverständlich übliches Verfahren ist. Es nützte aber nichts, denn der Vorschlag erhielt nicht genügend Stimmen. Bei der Abstimmung erhielten die SPD-Liste 1 Stimme mehr als SPD-Kreistagsmitglieder anwesen waren, die FDP-Liste sogar deren 2 mehr (!!), und es gab 2 Enthaltungen. Die Grüne Fraktion (4 Sitze) und der eine fraktionslose Linke hatten keine eigenen Wahlvorschläge eingebracht, mußten ihre Stimmen also für andere Vorschläge abgeben oder sich enthalten. Es läßt sich spekulieren, wohin diese 5 Stimmen gegangen sein könnten…

Fazit: Eine große Chance wurde vertan. Nun gehören dem Kontrollgremium aus den Reihen des HSK außer dem 1 Vertreter der Verwaltung 4 Vertreter von CDU/FDP und 1 SPD-Mann aus Winterberg an. Bedeutet das eine effektive Kontrolle dieser sehr teuren Gesellschaft??? Es hätte eine andere Besetzung gegeben – wenn die Grüne Fraktion diese Aufgabe etwas ernster genommen hätte. Ob wohl in der nächsten Haushaltsdebatte wieder über die Bobbahngesellschaft gemeckert wird?