Hochsauerlandkreis: Wohin mit den 6 Millionen Euro aus der Abfallentsorgung? Bank oder Eimer? Anfrage der Partei DIE LINKE

Wohin mit den 6 Millionen Euro aus der Abfallentsorgung?, fragt die Partei DIE LINKE[1] in Person ihres Kreistagsmitglieds Joachim Blei.

Wer zahlt schon gerne 24.000 Euro Negativzinsen auf eine Guthaben von 6,1 Millionen? Folgerichtig fragt der kapitalbewußte linke Kreistagsabgeordnete Blei, ob der Landrat sich nicht nach einer kostengünstigeren Bank umschauen könne.

Wir sind auf die Antwort gespannt.

Soweit, so gut, und hier könnte die Anfrage beendet sein, aber Joachim Blei hat den Schalk im Nacken und sattelt noch einen drauf. Lest selbst! Bin gespannt, wie der Landrat reagiert 😉

„Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Schneider,
seitens des kreiseigenen Abfallentsorgungsbetriebs (AHSK) wurde dem Betriebsausschuss mitgeteilt, dass nur für die Verwahrung von insgesamt 6,1 Millionen angeblich notwendiger liquider Mittel an die beiden damit beauftragten Geldinstitute insgesamt 24.400 € pro Jahr gezahlt werden [(6.500.000 € – 2 x 200.000 € Freibetrag) x 0,4 % / p.a. Zinsen].

Schön viel Geld, welches anderweitig sicher sinnvoller ausgegeben werden könnte!

Meine Fragen deshalb dazu an Sie.

Gibt es keine andere Möglichkeit, dieses Geld kostenlos oder deutlich kostengünstiger sicher zu verwahren?
Ist das eingehend, nicht nur durch Anfragen bei anderen Banken, geprüft worden?

Ist geprüft worden, ob die operative Kreisverwaltung selbst das Geld im hauseigenen Tresor verwahren könnte? (Der Betrag von 6.100.000,00 € hätte in 500 Euro Noten ein Gewicht von 13,66 kg. Ein einziger Geldstapel mit 12.200 neuen Banknoten wäre 1,22 m hoch und hätte ein Volumen von ca. 16,01 Litern. Das sind nur gut 1,5 Eimer voll!)

Wenn ja, wie hoch wären in diesem Fall die Mehrkosten an Versicherungsprämie durch entsprechende Anpassung des Risikos?“

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[1] AnfrageGeldaufbewahrung

Gülle kein Problem im Wasserschutzgebiet „Latroptal“?

Fragen kann nicht schaden

(Der Artikel ist heute zuerst in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte Informationen über Gülle-Aufbringung im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ im Stadtgebiet Schmallenberg erhalten.

Die SBL/FW berichtete über Auffälligkeiten wie „Coliforme Bakterien“ und „Nitrat“, die bei den Kontrollen im Latroptal festgestellt worden sind und richtete am 25.07.2017 eine Anfrage an den Landrat.: http://sbl-fraktion.de/?p=7706

Glaube ist gut, Kontrolle ist besser, keine Fäkalien im Wasser sind noch besser
Die Verwaltung des Hochsauerlandkreises antwortete daraufhin mit Schreiben vom 07.08.2017, bei der Wassergewinnungsanlage aus dem „Latroptal“ handele es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop. Trinkwasser würde hier also aus oberflächennahem Wasser aus dem Uferfiltrat gewonnen, das einer weitergehenden Aufbereitung bedürfe.

Das Ergebnis: Die am 08.06.2017 entnommenen Proben des Roh- und Trinkwassers aus dem „Latroptal“ seien in mikrobiologischer Hinsicht unauffällig und weiter, das Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeige auf, dass im „Latroptal“ keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Der Grenzwert für „Coliforme Bakterien“ sei 0.

Nitrat „nur“ bei 6,0 mg/l
Den Nitrat-Grenzwert lege die Trinkwasserverordnung bei 50 mg/l fest. Ein Wert von 6,0 mg/l, so wie im „Latroptal“ festgestellt, sei also aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich.

Die Landwirtschaftskammer empfiehlt
Der Landwirt, der das Wasserschutzgebiet „Latroptal“ gedüngt hat, habe eine ordnungsgemäße Düngung nachgewiesen, alles nach den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung und unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen des von der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplans. Die Düngung sei ausschließlich in der Schutzzone III erfolgt.

Keine Grenzwerte für Rohwasser
Roh- und Trinkwasser, so schreibt der Hochsauerlandkreis, würden regelmäßig durch eine zulässige Untersuchungsstelle untersucht. Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen seien seit 2015 unauffällig. (Nach dem Zeitraum vor 2015 hatte die SBL/FW nicht gefragt). Für Rohwasser gebe es weder Richt- noch Grenzwerte.

„Coliforme Bakterien“ etwa auch in anderen Wasserschutzgebieten?
Die Antwort des HSK erscheint uns etwas nebulös. Zitat: „Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 „Coliformen Bakterien“ im Rohwasser einer oberflächennahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.“

Gesetzgeber ist dringend gefragt
Nachdem sich in den letzten Tagen die Meldungen über ein Zuviel an Gülle, die möglichen gesundheitlichen Folgen und die deswegen wahrscheinlich bald explodierenden Trinkwasserkosten häufen, können wir gut verstehen, warum die Kreisverwaltung darauf verweist, dass die Wasserbehörde unter den gegebenen Umständen keinen Raum für ein unmittelbares gewässerschutzrechtliches Einschreiten habe.

Leseempfehlungen:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nitratwerte-im-grundwasser-gefahr-fuers-trinkwasser-1.3617856
http://www.deutschlandfunk.de/nitrat-im-grundwasser-trinkwasser-koennte-teurer-werden.1939.de.html?drn:news_id=777535

Die Antwort des HSK in voller Länge:

„Ihre Anfrage gem. 5 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Gülle im Wasserschutzgebiet Latroptal vom 25.07.2017

Sehr geehrter Herr Loos,

zu den mit Ihrer Anfrage vom 25.07.2017 aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?

Die Stadtwerke Schmallenberg informierten mich am 06.06.2017 darüber, dass im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ in der Schutzzone llI Jauche ausgebracht worden wäre. Daraufhin wurden unmittelbar mikrobiologische Kontrolluntersuchungen des gewonnenen Rohwassers sowie des Trinkwassers veranlasst. Diese Proben wurden am 08.06.2017 entnommen. Das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung aus dem Ausgang des Wasseniverks Latroptal war in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht unauffällig. Das Ergebnis der Rohwasseranalyse — also das Wasser vor Eingang in das Wasserwerk — haben Sie in Ihrer Anfrage zum Teil zitiert. Dieses Ergebnis der Rohwasseranalyse ist ebenfalls als unauffällig anzusehen. Dieses Ergebnis möchte ich aus Sicht des Trinkwasserschutzes näher erläutern.

Bei der Wassergewinnungsanlage Latroptal handelt es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop, d.h. hier wird oberflächennahes Wasser aus dem Uferfiltrat des Gewässers entnommen und anschließend zu Trinkwasser aufbereitet. Aufgrund der unmittelbaren Beeinflussung durch das Gewässer bedarf das hier gewonnene Wasser (Rohwasser) einer weitergehenden Aufbereitung. Das oben zitierte Ergebnis der Wasseranalyse wurde vor Eingang in das Wasserwerk, also vor dieser Aufbereitung, entnommen (Rohwasser).

Coliforme Bakterien ist ein Sammelbegriff für mehrere verschiedene Bakterienarten. In der heute anzuwendenden Analytik werden nicht ausschließlich fäkalbürtige Coliforme Bakterien nachgewiesen, sondern auch Coliforme Bakterien erfasst, die natürlicher Weise in der Umwelt vorkommen. Das gleichzeitige Fehlen von E.coli oder auch intestinalen Enterokken, die im Gegensatz zu den Coliformen Bakterien auf einen unmittelbaren Zusammenhang einer vorherigen fäkalen Belastung schließen lassen würden, im Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeigt auf, dass dort keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Für coliforme Bakterien gilt im Trinkwasser ein Grenzwert von 0.

Für Nitrat legt die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 50 mg/I im Trinkwasser fest. Dieser Grenzwert basiert toxikologisch begründet auf den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen durch eine erhöhte Nitrataufnahme bei der körperlich sensibelsten Bevölkerungsgruppe, den Säuglingen. Ein Wert von 6,0 mg/I Nitrat im Rohwasser oder Trinkwasser ist aus gesundheitlicher Sicht also unauffällig.

Die von der Bezirksregierung Arnsberg erlassene Wasserschutzgebietsverordnung Latroptal vom 23. September 1988 regelt Vorgaben für die landwirtschaftliche Düngung. Danach ist in der Schutzzone III das Aufbringen von Nährstoffträgern zum Zwecke der Düngung nach einem unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplan zulässig. Der Landwirt hat die ordnungsgemäße Düngung anhand eines aktuellen Düngeplans nachgewiesen. Die Düngung erfolgte ausschließlich in der Schutzzone lll. Somit sind die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung eingehalten worden.

Frage 2: Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?

Sowohl Roh-, als auch Trinkwasser werden regelmäßig der geltenden Trinkwasserverordnung und den gesetzlichen Vorgaben der Rohwasserüberwachung entsprechend durch eine nach Trinkwasserverordnung zulässige Untersuchungsstelle untersucht.

Frage 3: Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?

Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen waren in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht in diesem Zeitraum unauffällig. Für Rohwasser gibt es weder Richt-, noch Grenzwerte.

Frage 4: Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?

Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 Coliformen Bakterien im Rohwasser einer oberflächen-nahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene
Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.

Frage 5: Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 6: Welche Möglichkeiten hat lhre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Generell richtet sich das Vorgehen der Wasserbehörde nach dem jeweils geltenden Recht, also nach Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz und den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen. Sofern insbesondere die jeweilige Wasserschutzgebietsverordnung für das Aufbringen von Gülle, Jauche, Festmist etc. in der Schutzzone IlI kein Verbot enthält, ist für ein unmittelbares gewässeraufsichtliches Einschreiten der Wasserbehörde kein Raum gegeben.“

Anfrage der PIRATEN an Landrat Dr. Schneider zu Nebeneinkünften kommunaler Mandatsträger

Ich bin gespannt, was bei dieser Anfrage der Piraten (HSK) herauskommt. Werden sich die Mandatsträger in die Taschen gucken lassen?

Anfrage nach §11 Abs.1 der Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Schneider,
der WDR berichtet mit Datum vom 30.08.2016: Innenminister Jäger hat erlassen, dass Nebeneinkünfte aus Aufsichtsräten und Beiräten vollständig in die Stadt- bzw. Kreiskassen einzuzahlen sind und nicht wie bisher, der Person zusteht.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
  1. Sind Mandatsträger des Kreistags von dem neuen Erlass betroffen?
  2. Wurden bisher Vergütungen aus Beiräten bzw. Aufsichtsräten zurück in den Kreishaushalt gezahlt?
    Wenn ja: Bitte nennen Sie die Größenordnung der letzten fünf Haushaltsjahre.
  3. Werden Sie den Erlass des Innenministeriums durchsetzen oder das anhängige Verfahren hierzu abwarten?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Wagner

Sauerländer Bürgerliste und Freie Wähler wollen das Schülerticket im Hochsauerlandkreis.

Schuelerticket20160315Die im Kreistag vertretene Liste SBL/FW will das Schülerticket im Hochsauerland. In einer Anfrage an den Landrat fragt die SBL/FW, ob der Hochsauerlandkreis ein Schülerticket, analog zu dem Ticket in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein, einführen könne und wolle.

In anderen Landkreisen und Städten in NRW, so die SBL/FW, seien Schülertickets bereits Realität, so beispielsweise in den Nachbarkreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein.

Das Schülerticket ermögliche dort den Schülerinnen und Schülern in allen Bussen und Bahnen rund um die Uhr freie Fahrt, und das an 365 Tagen im Jahr, unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Schule.

Näheres über die Bedingungen: http://vgws.de/tarife/tickets/schuelerticket-azubiticket/.

Eine erste Bilanz findet sich hier: http://www.kreis-olpe.de/Quicknavigation/Startseite/Sch%C3%BClerticket-Bilanz.php?object=tx|2041.1&ModID=7&FID=2041.2806.1&NavID=2041.1

Nach Meinung der SBL/FW sei das „FUN-Ticket“ kein gleichwertiger Ersatz für ein kostenfreies Schülerticket; denn das „Fun-Ticket“ gilt nicht für Fahrten zur Schule und zu Ausbildungs- und Praktikumsstellen. Außerdem sei es für viele Kinder und Jugendliche zu teuer.

Pressemitteilung der SBL: „Die Reden des Landrats verhallen nicht ungehört …“

Arnsberg. (sbl_pm) „Wir schaffen es nicht“ betonte Landrat Dr. Karl Schneider mehrmals in seinen Neujahrsansprachen. Er meinte damit die Flüchtlingssituation. Mit seiner öffentlichen Kritik an der Kanzlerin hielt er, genau wie in dem von ihm mit unterzeichneten „Brandbrief“ der südwestfälischen Landräte/Innen, nicht hinterm Berg.

Beim Neujahrsempfang der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft (IMW) am 22.01.2016 gab es neben dem Flüchtlingsthema aber auch noch einen weiteren „Aufreger“. Im Sauerland kochten gerade die Gemüter hoch. Es hatte nämlich kurz zuvor eine Meldung die Runde gemacht, dass den Schützenvereinen unter bestimmten Voraussetzungen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bevorstehen könnte. Für Dr. Karl Schneider war das ein Grund, mehr scharfe Worte Richtung Landesregierung zu schicken.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) findet einige öffentliche Äußerungen des Landrats nicht wirklich erfreulich. Reinhard Loos, der Fraktionssprecher der SBL, schrieb darum am 26.01.2016 den Landrat an. Hier das Anschreiben und die Anfrage der SBL in voller Länge:

„Arnsberg, 26.01.2016

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Neujahrsansprachen des Landrats

Sehr geehrter Herr Landrat,

am Freitag dem 22.01.2016 hielten Sie beim Jahresempfang der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft (IMW) eine beachtenswerte Rede. Sie widersprachen erneut der Bundeskanzlerin, indem Sie wiederholten: „Wir schaffen das nicht!“ Das war der Auftakt einer Ansprache, bei der es vielleicht nicht nur um die Bundespolitik ging, sondern die sich auch auf die bald bevorstehende Landtagswahl bezogen haben könnte.

Denn am Schluss Ihrer Rede fokussierten Sie Ihre Kritik auf die NRW-Landesregierung. Dabei führten Sie aus, das Finanzministerium habe unsere Finanzämter angewiesen, Schützenvereinen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen sofern sie keine Frauen als Vereinsmitglieder aufnehmen. Sie beklagten dabei auch den „Missbrauch unserer Finanzämter“.

Wie wir alle wissen, war die Angelegenheit zum Zeitpunkt Ihrer Rede schon wieder vom Tisch. NRW-Finanzminister Walter-Borjans hatte sie für erledigt erklärt und die Finanzämter angewiesen, die Gemeinnützigkeit der Schützenvereine nicht vom Geschlecht ihrer Mitglieder abhängig zu machen.

Wie verhielt sich das wirklich?
Einigen Presseberichten zufolge könnte der Sachverhalt etwas anders gewesen sein als Sie in Ihrer Rede dargestellt haben. Manche Meldungen lassen die Folgerung zu, dass nicht das NRW-Finanz­ministerium Urheber des Vorhabens war, Schützenvereinen unter bestimmten Voraus­setzungen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, sondern die Finanzämter selbst.

Da uns das Hintergrundwissen und weitergehende Informationen dazu fehlen und wir die Angelegenheit demzufolge nicht genau beurteilen können, möchten wir Sie hiermit fragen:

  • Wie ist nach Ihrer Kenntnis der Sachverhalt?
    Ist die mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit eine Idee des NRW-Finanzministeriums oder waren die Finanzämter die Urheber dieser Absicht?

Unsere nächsten Fragen beziehen sich auf eine Rede, die Sie beim Neujahrsempfang 2016 in Winterberg hielten. „derwesten.de“ zitiert Sie mit den Sätzen:

‚Aber es sei höchste Zeit, Tatsachen anzusprechen, Unrecht zu benennen und „die Heuchelei anderer Kreis-Parteien“ in Bezug auf die Abschiebe-Praxis im HSK zu unterbinden.‘ [http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/30-fluechtlingshelfer-aus-winterberg-ausgezeichnet-id11449713.html]

Wir fragen Sie:

  • Welche „anderen Kreisparteien“ titulieren Sie als heuchlerisch, und warum? Wen und was meinen Sie genau damit?
  • Falls das Zitat zutreffen sollte, wie begründen Sie Ihre Äußerung?

Noch einige Bemerkungen zu „Wir-schaffen-es-nicht“-Reden:

Auch wenn Ihnen der Standpunkt der SBL/FW sicherlich bekannt ist, möchten wir hier trotzdem kurz darauf eingehen, uns zu diesen Reden und dem „Brandbrief“ der 5 südwestfälischen Landräte an die Bundeskanzlerin äußern und mit wenigen Worten erläutern, warum wir die Aussage “Wir schaffen es nicht“ für ein falsches Signal halten:

  • Der Satz trägt unserer Meinung nach nicht zur Lösung des Problems bei, im Gegenteil.
  • Er ändert nichts an den Fluchtursachen und wahrscheinlich auch nichts der Zahl der sich auf der Flucht befindenden Menschen.
  • Er verursacht womöglich Zweifel, Ängste und Mutlosigkeit, die wiederum zu mehr Fremden­feindlichkeit, einer weiteren Spaltung der Bevölkerung und zu einem noch größeren Zulauf bei Parteien und Bewegungen führen, die Sie sicher auch nicht gut heißen.
  • Er kann dazu führen, hauptberufliche und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu demotivieren.
  • Es kann zu rücksichtslosem Verhalten von Mitarbeitern des Kreisausländeramtes gegenüber Flüchtlingen führen, wie es in jüngster Zeit wieder zu beobachten war (darauf kommen wir noch zurück).
  • In dieser angespannten Situation trägt ein „Wir schaffen das nicht!“ nicht zur Unterstützung der Bundesregierung bei.

„Wenn wir wollen, dann schaffen wir es“! Das ist unsere Meinung.

Abschließend möchten wir Sie noch bitten, der SBL-Fraktion das Manuskript Ihrer in Winterberg gehaltenen Neujahrsansprache 2016 zur Verfügung zu stellen und das Manuskript Ihrer Rede vom letzten Freitag (22.01.2016) in Meschede.

Herzlichen Dank!“

Pressemitteilung der SBL: Ministerium hat Zugriff auf die Patientenakten der Veramed-Klinik

Meschede. (sbl_pm) Auf die Frage: „Wo bleiben die Patientenakten der ehemaligen Veramed-Klinik?“ hatte die Kreisverwaltung aufgrund einer Anfrage der SBL-Fraktion[1]

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6397

am 12.01.2016 folgende Antwort:

„Patientenakten Veramed-Klinik
Anfrage der Fraktion Sauerländer Bürgerliste vom 05.01.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Anfrage vom 05.01.2016 beantworte ich wie folgt:

Soweit mir bekannt ist, sind die Patientenakten gesichert, aber noch nicht gesichtet und sortiert, so dass eine Einsichtnahme durch Patienten/Innen oder deren Angehörige theoretisch möglich, aber mit erheblichem Aufwand verbunden sein wird.

Ob die Frage, wer sich um die Gesuche von Menschen, die Einsicht in eigene oder die Akten
ihrer verstorbenen Angehörigen nehmen möchten, kümmert, inzwischen zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen geklärt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Da das Ministerium aber jedenfalls die Möglichkeit hat, auf die Akten zuzugreifen, können sich die Menschen mit ihrem Anliegen an das Ministerium wenden.“

Das ist eine klare Aussage. Wir (die Sauerländer Bürgerliste) hoffen, dass die Angelegenheit für alle Betroffenen nun endlich praktikabel gelöst ist oder wird.

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[1] Siehe auch hier im Blog.

Wo bleiben die Patientenakten der ehemaligen Veramed-Klinik?

PatientenaktenWordle20160110Schon häufiger waren die Patientenakten in der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen hier ein Thema.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Jahrelang kümmerte sich niemand um das verlassene Gebäude und die dort gelagerten Akten, so dass sie für ungebetene Besucher des Gebäudes frei zugänglich waren. Nachdem die SBL Hinweise von Angehörigen ehemaliger Patienten bekam, griffen wir das Thema auf. Nach einigem Hin und Her kamen die Akten schließlich in der Kreisverwaltung unter Verschluß. Damit waren sie sicher gelagert, aber auch nicht mehr für die dazu Berechtigten zugänglich.

Nun hat sich offenbar ein Käufer für das leerstehende Gebäude gefunden. Darüber berichtete die Westfalenpost am 12.12.2015: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/neues-leben-in-der-geisterklinik-bei-meschede-id11373374.html. Das NRW-Gesundheitsministerium will nun in diesem Zusammenhang die Patientenakten übernehmen.

Diese neue Entwicklung war Anlass für die folgende Anfrage an den Landrat:

“Nachdem nun bekannt ist, dass ein Kaufvertrag für Grundstück und Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen abgeschlossen wurde und die Westfalenpost Meschede in ihrem Artikel vom 12.12.2015 hinsichtlich der Patientenakten der insolventen Klinik berichtete:
‘Das Gesundheitsministerium wird zwar weiterhin mit dem Insolvenzverwalter um Geld streiten, die Akten allerdings künftig selbst einlagern.’
möchten wir Sie fragen:

  • Ist Ihnen bekannt, ob es ehemaligen Patientinnen und Patienten der Veramed-Klinik bzw. deren Erben jetzt endlich möglich ist, Einsichtnahme in ihre Patientenakten bzw. die Akten ihrer Angehörigen zu nehmen oder diese Unterlagen anzufordern?
  • Wenn ja, müssen sich die betreffenden Personen derzeit noch mit ihrem Anliegen an den Insolvenzverwalter oder bereits an das NRW-Gesundheitsministerium wenden?”

Pressemeldung der SBL: Flüchtlingspauschale – Kritik an ungerechter Verteilung von Landesmitteln. Profiteure und Verlierer?

SblWordle20160105Die ungleiche Verteilung der Flüchtlinge und die Aufteilung der Landesmittel nach 100%-Quoten statt nach den tatsächlichen Zuweisungszahlen stehen in der Kritik.

(Pressemeldung der Sauerländer Bürgerliste vom 5. Januar 2016)

„Focus online“ berichtete am 19.12.2015, das Land NRW überweise 162 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen an die falschen Kommunen. Einige Städte, u.a. Düsseldorf und Köln, profitierten besonders von der Fehlsteuerung. Der Grund liege in der Abweichung der Zahl der tatsächlich in den Kommunen lebenden Flüchtlinge vom vorgesehenen Verteilungsschlüssel.

In der Online-Ausgabe der Zeitung „Der Patriot“ wird am 22.12.2015 der CDU-Landtagsabgeordnete Werner Lohn mit der Aussage zitiert: „Flüchtlinge, die hier leben, werden bei den Landespauschalen nicht berücksichtigt, obwohl sie von den kreisangehörigen Kommunen versorgt und betreut werden.“ Das Ergebnis sei, dass durch jeden Flüchtling, der von einer Kommune zusätzlich über die gesetzliche Quote aufgenommen werde, ihr im Jahr 2016 10.000 Euro Landesmittel entgingen. Nach einer von der Zeitung veröffentlichten Grafik liegen die Quoten in 10 der 14 Gemeinden des Kreises Soest ziemlich nahe bei 100% des Solls, in Soest bei etwa 190% und in Wickede, Rüthen und Möhnesee zwischen 284% und 260%.

Der Landtagsabgeordnete Jens Kamieth aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein erklärt auf seiner Internetseite, dass die tatsächliche Zuweisungsquote in Bad Berleburg bei 167,13%, in Bad Laasphe 170% und in Burbach sogar 245,66 Prozent liege. Daraus würden sich für die Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein negative finanzielle Folgen ergeben, im Gegensatz zu vielen großen Kommunen an Rhein und Ruhr, die ihre Aufnahmequoten nicht erfüllen.

Glück für Meschede? Pech für Eslohe?

Eslohes Bürgermeister Kersting äußerte sich zur Verteilung der Landesmittel für die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung unter einem speziellen Aspekt. In der WP vom 29.12.2015 sprach er von einer „unglaublichen Fehlsteuerung“. Die Gemeinde Eslohe werde im Vergleich zur Stadt Meschede finanziell benachteiligt, weil Flüchtlinge, die in den beiden vom Land betriebenen Notunterkünften in Meschede untergebracht sind, auf die Zahl der dortigen Asylbewerber angerechnet werden. Zusätzlich zahle das Land an Meschede die übliche Pauschale, ohne dass in der Stadt zusätzliche Asylbewerber untergebracht werden müssten.

Anscheinend gibt es bei der Verteilung der Flüchtlingspauschalen auf Landes- wie auf Kreisebene Gewinner und Verlierer.

Problem erkannt?

Die Landesregierung scheint das Problem erkannt zu haben. MdL Monika Düker stellte im Dezember 2015 klar, dass wir „eine deutlich fairere Verteilung von Mitteln und Geflüchteten benötigen“. Das Land werde daher ein Controlling-Verfahren einrichten, so dass Zuweisungen und Ausnahmen von Zuweisungen nicht mehr zu den thematisierten Schieflagen führen.

Fragen an den Landrat

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) möchte sich ein Bild über die derzeitige Situation im HSK machen. SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos bat darum Landrat Dr. Schneider per Schreiben vom 5. Januar 2016, folgende Fragen zu beantworten:

1.) Wie sind aktuell die tatsächlichen Zuweisungszahlen in den einzelnen Städten und Gemeinden im HSK im Vergleich zum gesetzlichen Zuweisungsschlüssel?
2.) Welchen Städten und Gemeinden sind im vergangenen Jahr aufgrund der Übererfüllung von Flüchtlingsquoten ggf. Landesmittel entgangen und in welcher Größenordnung?
3.) Welche Lösungsvorschläge haben Sie, um die von Herrn Bürgermeister Kersting als „Fehlsteuerung“ kritisierte Verteilung der Landesmittel zukünftig zu vermeiden, so dass alle Kommunen nach ihren Leistungen und ihrem Aufwand Finanzmittel erhalten?

Sobald die Antwort aus dem Kreishaus vorliegt berichten wir …

Warum wurde das “Einsatz-Wörterbuch“ für die Feuerwehr nicht im gesamten HSK eingeführt?

Feuerwehrhandbuch20151029
Screenshot. Zum Handbuch als PDF bitte auf das Bild klicken.

Meschede. (sbl) Vor einem Jahr thematisierte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Kreistag das bei der Arnsberger Feuerwehr gebräuchliche Feuerwehrhandbuch.

(Der Artikel ist zuerst vor zwei Tagen auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Aufgrund der Anfrage vom 21.10.2014 antwortete die Kreisverwaltung (mit Schreiben vom 04.11.2014), zwei weitere Feuerwehren im Hochsauerlandkreis hätten nach dem Einsatz-Wörterbuch gefragt. Darüber hinaus lägen zahlreiche Anfragen von außerhalb des HSK vor. Über das Handbuch haben wir u.a. hier berichtet.

Das Handbuch ist also offenbar sehr beliebt und erfolgreich. Es wird von vielen Seiten hochgelobt.

Hier ein Beispiel:

http://www.cdu-hsk.de/component/content/article/2-uncategorised/350-arnsberger-feuerwehr-stellt-bundesinnenminister-innovative-konzepte-vor

Ein Jahr ist nun seit diesem Schriftwechsel vergangen. Die SBL-Fraktion hat seitdem dazu nichts mehr aus dem Kreishaus gehört. Deshalb fragte sie am 27.10.2015 noch einmal schriftlich nach und stellte der Kreisverwaltung dazu diese Fragen:

  1. Welche Erfahrungen wurden zwischenzeitlich im HSK mit dem Einsatz-Wörterbuch gemacht?
  2. Wo überall sind die Handbücher im HSK und außerhalb unseres Kreises im Einsatz?
  3. Ist ein flächendeckender Einsatz im HSK beabsichtigt?
  4. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Die Begründung der  SBL:

Wir meinen, das Handbuch sollte endlich flächendeckend im HSK eingeführt werden. Auch vor dem Hintergrund, dass Alarm und Einsatz von Feuerwehren in Asylbewerberunterkünften zunehmen könnten, sollten u.E. die Mitarbeiter der Feuerwehren das „Einsatz-Wörterbuch“ immer und überall mit sich führen und jederzeit griffbereit haben. Schließlich ermöglicht und erleichtert das Handbuch die Kommunikation mit schlecht oder gar nicht Deutsch sprechenden Menschen. Im Ernstfall kann es viel kostbare Zeit sparen.

Die 2. Auflage des Feuerwehrhandbuchs gibt es als PDF.