NRW: Auf nahezu dreiviertel der Acker- und Dauergrünlandflächen wurde Wirtschaftsdünger ausgebracht.

Von März 2019 bis Februar 2020 haben landwirtschaftliche Betriebe in NRW 22,0 Millionen Kubikmeter flüssigen und 2,5 Millionen Tonnen festen Wirtschaftsdünger verwendet.

Düsseldorf (IT.NRW). Von März 2019 bis Februar 2020 haben 24 288 landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen Wirtschaftsdünger auf den Feldern ausgebracht.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurden 22,0 Millionen Kubikmeter flüssiger Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche oder flüssige Biogasgärreste) und 2,5 Millionen Tonnen fester Wirtschaftsdünger (Festmist, Geflügeltrockenkot oder fester Biogas-Gärrest) auf 1 079 864 Hektar Acker- und Dauergrünland verwendet. Somit kam auf nahezu dreiviertel (74,0 Prozent) der gesamten Acker- und Grünlandflächen in Nordhein-Westfalen (1 459 370 Hektar) Wirtschaftsdünger zum Einsatz.

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Das Hochsauerland stinkt

Wenn Bilder riechen würden. Die Wiesen sind voller Gülle. (foto: zoom)

Seit ein paar Tage bekomme ich den Geruch nicht aus Nase und Klamotten. Es stinkt allerorten nach Gülle.

Gibt es noch eine Wiese im Hochsauerland, wo der Sch… noch nicht aufgebracht wurde?

Landleben im Grünen. Wohnen, wo andere Urlaub machen. Kommt mir nicht mit solchen Sprüchen.

Ich muss morgen mal weg. Es stinkt mir zuviel im Hochsauerland.

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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=MgxjToahsYA



Schweinemast und Gülle – Wie viel davon können Mensch, Tier und Natur verkraften?

Im Stadtgebiet Marsberg machen sich ganz offensichtlich immer mehr Aus- und Nebenwirkungen der Massentierhaltung, speziell der Schweinemast bemerkbar. Der höchste im Hochsauerlandkreis (offiziell) gemessene und verkündete Nitratwert stammt aus dem „Schweineparadies“ Marsberg. Mit 47 mg/l liegt er nur ganz knapp unter dem Grenzwert von 50 mg/l.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form Anfang Juli zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Verwunderlich ist das nicht. Denn allein im Raum Marsberg stehen nach aktuellen Angaben der Kreisverwaltung über 30.400 Schweine in den Ställen. Und das offenbar mit steigender Tendenz. 2018 lag dort die Zahl der Mastschweine (laut Angaben des HSK) bei „nur“ rund 27.600 Tieren. Offenbar sind in den letzten Jahren immer mehr Ställe genehmigt und gebaut worden.

Arme Schweine
Die Marsberger Schweine sind im wahrsten Sinne des Wortes arme Schweine. Sie leben laut den uns vorliegenden Angaben allesamt in konventioneller Haltung, also auf Voll- oder Teilspaltenböden mit wenig Tageslicht und nicht mal ein Quadratmeter Platz pro Tier. So vegetieren sie rund 100 Tage. Dann haben sie die Schlachtreife von bis zu 125 kg erreicht. Zum krönenden Abschluss ihres bescheidenen Lebens werden sie dichtgedrängt zum Großschlachthof transportiert (vielleicht zu Tönnies)?

Wie viel Gülle „produziert“ ein Marsberger Schwein?
Rein rechnerisch ergibt sich ein Gülleanfall von 1,43 m³ pro Mastplatz und Jahr. Darin enthalten ist das Reinigungswasser von 0,507 m³ pro Tier pro Jahr.

Quelle für diese Angabe ist die Landwirtschaftskammer Niedersachen:
https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/1/nav/753/article/30422.html

Noch mehr Gülle von Irgendwo
Zu allem eigenen (Gülle-)Überfluss beobachten Marsberger Bürger/innen immer wieder Gülle-Importe per LKW. Woher genau die Fracht in den Hochsauerlandkreis kommt ist ungewiss, vielleicht u.a. aus der Weser-Ems-Region in Niedersachsen, die als „Kernland der deutschen Fleischindustrie“ gilt.

Diskussion um die Messwerte
Und weil die (offiziell bekannten) Nitratmesswerte im Raum Marsberg schon fast eine halbe Ewigkeit im kritischen Bereich liegen, misstrauen ihnen offenbar die Hauptverursacher, die Schweinemäster. Die Bauern zweifeln die Angaben offenbar an und rufen nach der Politik:

https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/bauern-aus-marsberg-misstrauen-messung-zur-nitratbelastung-id228080847.html

Auf der anderen Seite stehen misstrauische Bürgerinnen und Bürger. Sie fragen sich nicht von ungefähr, ob es im Bereich Marsberg, im HSK und im benachbarten Hessen überhaupt ausreichend Messstellen gibt, um sich ein einigermaßen klares Bild über die Höhe der Nitratbelastung zu machen? Auch sie fragen sich ob die offiziellen Angaben über die Höhe der Nitratwerte realistisch oder vielleicht doch etwas (nach unten) geschönt sind?

Überregionaler Bezug: Schweinemast und Grundwasser
Eine Studie die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), die am 26.02.2020 veröffentlicht worden ist, hat einen klaren Zusammenhang zwischen der Grundwasserbelastung und der landwirtschaftlichen Nutzung der betroffenen Gebiete belegt. Grundlage sind Daten von 2012 bis 2016, die offenbar einen systematischen Zusammenhang zwischen Bodennutzung und Nitratbelastung aufweisen.

Es besteht ein Zusammenhang zwischen Bodennutzung und Nitratbelastung.
Zitat „EurActiv“:  „Während der Nitratgehalt in Wald- und Grünlandflächen meist deutlich geringer ist, weisen Messstellen in landwirtschaftlichem Gebiet deutlich höhere Werte auf. Dort liegt der Durchschnitt bei etwa 28 Prozent im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt von nur 18 Prozent. In landwirtschaftlichen Regionen fanden die Forscher nicht nur häufiger, sondern dann auch deutlich stärkere Belastungswerte, welche den erlaubten Höchstwert von 50 Milligramm pro Liter um das bis zu siebenfache überschreiten. …
… Neu an den Ergebnissen des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ist, dass es damit erstmals eine systematische Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Bodennutzung und der Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland gibt.“

Ergebnis der Studie: Die Landwirtschaft bleibt der größte Verursacher des Nitratüberschusses

Zitat „EurActiv“: „Die Konzentration von Nitrat ist besonders in jenen Bundesländern mit Schweinemast besonders hoch. Verursacht wird sie durch den Dung der Tiere, der auf die Felder ausgebracht und im Boden durch biochemische Prozesse in Nitrat umgewandelt wird, das sich wiederum in Grund- und Oberflächenwasser anreichert. Nach Erkenntnissen der Forscher geht deshalb auch eine höhere Dichte des Schweinebestandes mit einer erhöhten Nitratbelastung einher. Für Rinder und Schafe konnte dagegen keine solche Korrelation gefunden werden.“

Klick: https://www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/studie-zeigt-erstmals-zusammenhang-zwischen-landwirtschaft-und-nitratbelastung/

Gülle im Überfluss bedeutet eine Vielzahl ungünstiger und wahrscheinlich gesundheitsschädlicher Nebenwirkungen
Darum leitete die Europäische Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.

https://www.diw.de/de/diw_01.c.740783.de/publikationen/wochenberichte/2020_09_1/nitratbelastung_im_grundwasser_ueberschreitet_grenzwert_seit___mehr_transparenz_und_kontrolle_in_der_duengepraxis_notwendig.html

Fortsetzung folgt
Wir könnten hier noch seitenlang über die Aus- und Nebenwirkungen von Tiermast spekulieren und schreiben. Der nächste Skandal ist gewiss. Wir werden viel zu bald davon hören und lesen.

Hochsauerland: SBL/FW beantragt Bericht über Nitratbelastung und Gülletransporte

Trügerisch? Landidyll zwischen Walbecke und Bödefeld. (fotoarchiv: zoom)

Hochsauerlandkreis …
… überschüssige Gülle?

Immer häufiger erreichen uns Meldungen über Gülle-Transporte im und ins Sauerland. Sogenannte „Güllebörsen“ würden den Handel professionell organisieren.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienenen.)

Angeblich wird überschüssige Gülle z.B. aus Niedersachsen bis ins Sauerland gebracht. Gülle-Fracht soll sogar aus den Niederlanden in unser Kreisgebiet gelangen. Es gibt Berichte, wonach Tanklastzüge aus Ostwestfalen und dem Münsterland „Gülle-Bunker“ zwischen den Windrädern auf dem Gut Almerfeld bei Brilon anfahren.

Die Folge eines Übermaßes an Gülle ist ein Übermaß an Nitrat. Was ein zu hoher Nitrat-Gehalt für Böden, Gewässer, Umwelt und Gesundheit bedeutet ist allgemein bekannt.

Bundestagsabgeordneter Wiese: „Gülletourismus Einhalt gebieten!“

MdB Dirk Wiese hat das Thema jüngst aufgegriffen und sich öffentlich dazu positioniert. Er äußerte: „Die Folgen der Überdüngung in den genannten Regionen merken wir auch bei uns vor im Sauerland. Mehr und mehr Gülletransporte erreichen auch unsere Region, was auch mittelbar negative Folgen bei uns haben wird. Diesem Gülletourismus muss Einhalt geboten werden.

Klick:
https://hsk-spd.de/wiese-nitratbelastung-ernst-nehmen/

Kreis Viersen …
… will Überdüngung nicht länger tolerieren …

Der Kreis Viersen hat ebenfalls ein erhebliches Problem mit Überdüngung durch Gülle. Der dortige Landrat wollte nicht weiter untätig bleiben. Er will jetzt Maßnahmen gegen zu hohe Gülle-Einträge ergreifen. Weil der Kreis aber keine eigenen Zuständigkeiten im Bereich der Kontrolle des Einsatzes von Gülle in der Landwirtschaft – abgesehen von Wasserschutzgebieten – hat (das ist Sache der Landwirtschaftskammer), will der Kreis Viersen prüfen, ob er nicht die Zuständigkeit erlangen kann.

… will striktere Regeln

Der Kreis Viersen will, dass Grundwasser-Schutzzonen eingerichtet werden, in denen das Düngen mit Gülle verboten ist. Außerdem will er striktere Regeln zur Kontrolle von Gülle-Importen aus dem Ausland erreichen und eine verbindliche Kooperation zwischen Landwirten und Wasserversorgern. Dazu wünscht sich der Kreis Einsicht in die Daten der Gülle-Ausbringung und Befugnisse in der Überwachung.

… beauftragte „Gülle-Studie“

Im Jahr 2017 beauftragte der Kreis Viersen das Ingenieurbüro ahu AG, Aachen mit der Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“. Die Studie steht offenbar kurz vor dem Abschluss.
Erste Ergebnisse zeigen, „dass für eine grundlegende Verbesserung der Grundwasserbelastung durch Nitrat ein Paradigmenwechsel insbesondere bei den rechtlichen Rahmenbedingungen als auch bei konkreten behördlichen Zuständigkeiten im Vergleich zur heutigen Situation erforderlich ist.“
Quelle: Kreis Viersen

Hochsauerlandkreis …
… Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist der Auffassung, der Hochsauerlandkreis dürfe hinsichtlich von Gülletransporten und Nitrat-Belastung nicht untätig bleiben. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher am 24.07.2018 bei Landrat Dr. Karl Schneider, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Punkt aufzunehmen:

„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder
einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des
Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“
(mit Nachfragemöglichkeit)“

Gülle kein Problem im Wasserschutzgebiet „Latroptal“?

Fragen kann nicht schaden

(Der Artikel ist heute zuerst in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte Informationen über Gülle-Aufbringung im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ im Stadtgebiet Schmallenberg erhalten.

Die SBL/FW berichtete über Auffälligkeiten wie „Coliforme Bakterien“ und „Nitrat“, die bei den Kontrollen im Latroptal festgestellt worden sind und richtete am 25.07.2017 eine Anfrage an den Landrat.: http://sbl-fraktion.de/?p=7706

Glaube ist gut, Kontrolle ist besser, keine Fäkalien im Wasser sind noch besser
Die Verwaltung des Hochsauerlandkreises antwortete daraufhin mit Schreiben vom 07.08.2017, bei der Wassergewinnungsanlage aus dem „Latroptal“ handele es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop. Trinkwasser würde hier also aus oberflächennahem Wasser aus dem Uferfiltrat gewonnen, das einer weitergehenden Aufbereitung bedürfe.

Das Ergebnis: Die am 08.06.2017 entnommenen Proben des Roh- und Trinkwassers aus dem „Latroptal“ seien in mikrobiologischer Hinsicht unauffällig und weiter, das Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeige auf, dass im „Latroptal“ keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Der Grenzwert für „Coliforme Bakterien“ sei 0.

Nitrat „nur“ bei 6,0 mg/l
Den Nitrat-Grenzwert lege die Trinkwasserverordnung bei 50 mg/l fest. Ein Wert von 6,0 mg/l, so wie im „Latroptal“ festgestellt, sei also aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich.

Die Landwirtschaftskammer empfiehlt
Der Landwirt, der das Wasserschutzgebiet „Latroptal“ gedüngt hat, habe eine ordnungsgemäße Düngung nachgewiesen, alles nach den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung und unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen des von der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplans. Die Düngung sei ausschließlich in der Schutzzone III erfolgt.

Keine Grenzwerte für Rohwasser
Roh- und Trinkwasser, so schreibt der Hochsauerlandkreis, würden regelmäßig durch eine zulässige Untersuchungsstelle untersucht. Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen seien seit 2015 unauffällig. (Nach dem Zeitraum vor 2015 hatte die SBL/FW nicht gefragt). Für Rohwasser gebe es weder Richt- noch Grenzwerte.

„Coliforme Bakterien“ etwa auch in anderen Wasserschutzgebieten?
Die Antwort des HSK erscheint uns etwas nebulös. Zitat: „Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 „Coliformen Bakterien“ im Rohwasser einer oberflächennahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.“

Gesetzgeber ist dringend gefragt
Nachdem sich in den letzten Tagen die Meldungen über ein Zuviel an Gülle, die möglichen gesundheitlichen Folgen und die deswegen wahrscheinlich bald explodierenden Trinkwasserkosten häufen, können wir gut verstehen, warum die Kreisverwaltung darauf verweist, dass die Wasserbehörde unter den gegebenen Umständen keinen Raum für ein unmittelbares gewässerschutzrechtliches Einschreiten habe.

Leseempfehlungen:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nitratwerte-im-grundwasser-gefahr-fuers-trinkwasser-1.3617856
http://www.deutschlandfunk.de/nitrat-im-grundwasser-trinkwasser-koennte-teurer-werden.1939.de.html?drn:news_id=777535

Die Antwort des HSK in voller Länge:

„Ihre Anfrage gem. 5 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Gülle im Wasserschutzgebiet Latroptal vom 25.07.2017

Sehr geehrter Herr Loos,

zu den mit Ihrer Anfrage vom 25.07.2017 aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?

Die Stadtwerke Schmallenberg informierten mich am 06.06.2017 darüber, dass im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ in der Schutzzone llI Jauche ausgebracht worden wäre. Daraufhin wurden unmittelbar mikrobiologische Kontrolluntersuchungen des gewonnenen Rohwassers sowie des Trinkwassers veranlasst. Diese Proben wurden am 08.06.2017 entnommen. Das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung aus dem Ausgang des Wasseniverks Latroptal war in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht unauffällig. Das Ergebnis der Rohwasseranalyse — also das Wasser vor Eingang in das Wasserwerk — haben Sie in Ihrer Anfrage zum Teil zitiert. Dieses Ergebnis der Rohwasseranalyse ist ebenfalls als unauffällig anzusehen. Dieses Ergebnis möchte ich aus Sicht des Trinkwasserschutzes näher erläutern.

Bei der Wassergewinnungsanlage Latroptal handelt es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop, d.h. hier wird oberflächennahes Wasser aus dem Uferfiltrat des Gewässers entnommen und anschließend zu Trinkwasser aufbereitet. Aufgrund der unmittelbaren Beeinflussung durch das Gewässer bedarf das hier gewonnene Wasser (Rohwasser) einer weitergehenden Aufbereitung. Das oben zitierte Ergebnis der Wasseranalyse wurde vor Eingang in das Wasserwerk, also vor dieser Aufbereitung, entnommen (Rohwasser).

Coliforme Bakterien ist ein Sammelbegriff für mehrere verschiedene Bakterienarten. In der heute anzuwendenden Analytik werden nicht ausschließlich fäkalbürtige Coliforme Bakterien nachgewiesen, sondern auch Coliforme Bakterien erfasst, die natürlicher Weise in der Umwelt vorkommen. Das gleichzeitige Fehlen von E.coli oder auch intestinalen Enterokken, die im Gegensatz zu den Coliformen Bakterien auf einen unmittelbaren Zusammenhang einer vorherigen fäkalen Belastung schließen lassen würden, im Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeigt auf, dass dort keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Für coliforme Bakterien gilt im Trinkwasser ein Grenzwert von 0.

Für Nitrat legt die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 50 mg/I im Trinkwasser fest. Dieser Grenzwert basiert toxikologisch begründet auf den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen durch eine erhöhte Nitrataufnahme bei der körperlich sensibelsten Bevölkerungsgruppe, den Säuglingen. Ein Wert von 6,0 mg/I Nitrat im Rohwasser oder Trinkwasser ist aus gesundheitlicher Sicht also unauffällig.

Die von der Bezirksregierung Arnsberg erlassene Wasserschutzgebietsverordnung Latroptal vom 23. September 1988 regelt Vorgaben für die landwirtschaftliche Düngung. Danach ist in der Schutzzone III das Aufbringen von Nährstoffträgern zum Zwecke der Düngung nach einem unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplan zulässig. Der Landwirt hat die ordnungsgemäße Düngung anhand eines aktuellen Düngeplans nachgewiesen. Die Düngung erfolgte ausschließlich in der Schutzzone lll. Somit sind die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung eingehalten worden.

Frage 2: Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?

Sowohl Roh-, als auch Trinkwasser werden regelmäßig der geltenden Trinkwasserverordnung und den gesetzlichen Vorgaben der Rohwasserüberwachung entsprechend durch eine nach Trinkwasserverordnung zulässige Untersuchungsstelle untersucht.

Frage 3: Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?

Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen waren in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht in diesem Zeitraum unauffällig. Für Rohwasser gibt es weder Richt-, noch Grenzwerte.

Frage 4: Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?

Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 Coliformen Bakterien im Rohwasser einer oberflächen-nahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene
Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.

Frage 5: Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 6: Welche Möglichkeiten hat lhre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Generell richtet sich das Vorgehen der Wasserbehörde nach dem jeweils geltenden Recht, also nach Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz und den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen. Sofern insbesondere die jeweilige Wasserschutzgebietsverordnung für das Aufbringen von Gülle, Jauche, Festmist etc. in der Schutzzone IlI kein Verbot enthält, ist für ein unmittelbares gewässeraufsichtliches Einschreiten der Wasserbehörde kein Raum gegeben.“

Schmallenberg: Gülle in Wasserschutzgebieten

Landwirtschaft riecht. Mist und Gülle auf der Ennert im HSK. (archivfoto: zoom)

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hat Informationen aus dem Raum Schmallenberg erhalten, wonach im vergangenen Juni im Wasserschutzgebiet Latroptal Gülle aufgebracht worden wäre. Die Stadt Schmallenberg ist über diesen Vorgang ebenfalls in Kenntnis gesetzt worden.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Nach dem, was die SBL/FW-Fraktion erfahren hat, erfolgte am 08.06.2017 eine Begutachtung des Wasserschutzgebietes durch das Wasserwerk der Stadt Schmallenberg inklusive einer Wasserprobenentnahme. Das Hygiene-Institut Gelsenkirchen wurde dann beauftragt, die Wasserproben zu analysieren. Der entsprechende Prüfbericht (Untersuchungszeitraum 08.06.2017 bis 12.06.2017) liegt der SBL/FW in Kopie vor.

Es gibt Auffälligkeiten.
• Der Messwert „coliforme Bakterien“ beträgt 18 KBE/100 ml
• Der Messwert „Nitrat“ beträgt 6,0 mg/l

Fäkalien haben im Wasser nichts zu suchen
Wie in verschiedenen Veröffentlichungen nachzulesen ist, gelten coliforme Bakterien als Indikator für fäkale Verunreinigungen. Ihr Vorhandensein könnte auf eine Gesundheitsgefahr hindeuten. Laut Trinkwasserverordnung dürfen coliforme Bakterien in 100 ml Wasserprobe nach einem Anreicherungsverfahren nicht nachweisbar sein.
Klick: https://de.wikipedia.org/wiki/Trinkwasserverordnung

Gefahr durch zu viel Nitrat
Die SBL/FW (und wahrscheinlich nicht nur sie) hält auch den Nitrat-Messwert für bedenklich, zumal wahrscheinlich von einer steigenden Tendenz auszugehen ist. Laut einer Veröffentlichung des BUND sind 46% aller Grundwasserkörper in NRW mit Nitrat belastet. Von einer Trendumkehr sei nicht auszugehen. Diese Entwicklung sei sogar in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten zu beobachten. Der BUND fordert daher, in Wasserschutzgebieten nur Biolandwirtschaft zu erlauben oder zumindest vorrangig zu fördern.
Klick: https://www.bund-nrw.de/themen/wasser/im-fokus/guelleflut/

Forderung: Gülle-Einträge deutlich reduzieren
Die Mitglieder der SBL/FW-Fraktion halten die Aufbringung von Gülle in Wasserschutzgebieten für unverantwortlich. Sie sind der Meinung, dass Gülle-Einträge auch insgesamt dringend auf ein sinnvolles Maß reduziert werden müssen. Die Langzeitfolgen und negativen Auswirkungen einer „Überdüngung“ sind unabsehbar.

Hochsauerlandkreis – (Noch) eine „Insel der Seligen“?
Noch steht der Hochsauerlandkreis zum Glück im Vergleich zu anderen Landkreisen in NRW bei der Nitrat-Belastung recht gut da. Doch das kann sich schnell ändern. Die SBL/FW denkt da zum Beispiel an die Fäkalien, die in den großen Putenmastbetrieben im Raum Meschede in der Nähe des Hennesees (Trinkwassergewinnungsanlage!) anfallen und wahrscheinlich in irgendeiner Form in die Landschaft „entsorgt“ werden. Sie mahnt daher effektive Kontrollen und notfalls Sanktionen überall im Hochsauerlandkreis an. Auch wenn es gegenwärtig unrealistisch sein mag, fordert sie den sofortigen Ausstieg aus der industriellen, tierquälerischen und letztlich auch für uns gesundheitsschädlichen (Massen-)Tierhaltung.

Fragen der SBL/FW an den Landrat
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), bat Landrat Dr. Karl Schneider am 25.07.2017 um Antworten auf die Fragen:

  1. Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?
  2. Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?
  3. Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?
  4. Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?
  5. Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?
  6. Welche Möglichkeiten hat ihre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Bitte der SBL/FW an den Landrat
Gleichzeitig bat die Fraktion den Landrat, sich bei Landes- und Bundesregierung für restriktivere und nachhaltige Gesetze in puncto vorsorgende Gesundheits-, Umwelt-, Wasser-, Luft-, Tier- und Artenschutz einzusetzen.

Umleitung: Rechte Hetze im Netz, offener Geschichtsunterricht, Medienblasen, die Nanas in Dortmund und mehr

Blick vom „KölnTriangle Panorama“ auf die andere Rheinseite. (foto: zoom)

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Fragen an den Landrat des HSK: Beinträchtigen Biogasanlagen und Gülle die Wasserqualität des Hennesees? … sbl

Viel Geflügel und noch mehr Mist …


In den letzten Monaten berichteten Fernsehsender und Zeitungen über den Einsatz von Geflügelgülle als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen und darüber, dass der Hühnermist nicht ungefährlich ist.

Krankheitserregende Keime wie MRSA sollen sich in dem „Natur-Dünger“ sehr wohl fühlen. Wir nehmen an, dass Geflügelgülle in ganz Deutschland im Einsatz ist. Größere Transporte von „Geflügel-Dünger“ sollen aus den Niederlanden vor allem nach NRW gekommen sein. Welche Mengen von dem Zeug sind wohl auf Äckern und Flächen im Sauerland gelandet?

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte dazu am 06.11.2012 eine Anfrage an den Landrat gestellt. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises antwortete am 09.11.2012.

Demnach ist die Verwendung von Geflügelgülle als Wirtschaftsdünger in der Verordnung BGBI. I S. 1062 vom 21.10.2010 gesetzlich geregelt. Die Umsetzung der Verordnung obliege dem Direktor der Landwirtschaftskammer. Jeder, der Wirtschaftsdünger oder Stoffe, die Wirtschaftsdünger enthalten, in Verkehr bringt, müsse darüber Aufzeichnungen vornehmen und die Landwirtschaftskammer darüber informieren, dass er die Stoffe in Verkehr bringt. Zudem muss er melden, welche Mengen er aus anderen Bundesländern oder Mitgliedstaaten importiert hat. Wegen der Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer lägen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die gewünschten Informationen nicht vor.

Zur Anfrage der SBL klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=2508

http://sbl-fraktion.de/?s=gefl%C3%BCgel

Darauf, dass bei den Dünger-Lieferanten und ihren Abnehmern alles mit rechten Dingen zugeht, hatten Behörden und Verbraucher auch schon vor dem PFT-Skandal gehofft. Die Hoffnung war bekanntlich trügerisch!

Zumindest haben wir jetzt erfahren, wie viele Geflügelbetriebe im Hochsauerlandkreis „produzieren“. Laut Antwort des Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes handelt es sich um sieben Betriebe mit einer Größe von über 10.000 Tieren und um dreizehn weitere geflügelhaltende Betriebe mit einer Tierzahl zwischen 1.000 und 10.000 Tieren. Zudem gebe es zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe, die im geringen Umfang Geflügel halten.

Legen wir mal die minimalste Menge Tiere pro Großbetrieb zugrunde und je 5.000 pro „kleinerem“ Geflügelhof, vegetieren hier und heute also mindestens 135.000 Hühner, Puten, Enten, Gänse, mindestens, wahrscheinlich aber viel mehr ….

Ob unsere Landwirte dann angesichts des Mists vom eigenen bzw. des Sauerländer Federviehs noch größere Gülle-Dünger-Mengen aus den Niederlanden brauchen, ist fraglich. Aber irgendeinen Grund müssen die Dünger-Transporte aus NL ja schließlich haben!?

Geflügelgülle auch auf Flächen im HSK?

Wiesen rund ums Käppelchen zwischen Siedlinghausen und Altenfeld (foto: zoom)
Wiesen rund ums Käppelchen zwischen Siedlinghausen und Altenfeld (foto: zoom)

In den letzten Monaten berichteten Fernsehsender mehrmals kritisch über den Einsatz von Geflügelgülle als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen. In den Berichten heißt es, Geflügelkot würde von Landwirten als billiger Dünger eingesetzt.

(Der Artikel ist zuerst vor drei Tagen auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der Hühnermist sei nicht ungefährlich, denn er wäre mit Keimen, wie MRSA und ESBL, durchsetzt. Es handelt sich dabei also um Keime, die gegen Antibiotika resistent sind. (NDR-Sendung Markt vom 07.05.2012)

Laut einer Antwort der NRW-Landesregierung vom 08.09.2011 auf eine Anfrage mehrerer FDP-Abgeordneter ging die NRW-Landesregierung im Oktober 2011 davon aus, dass umfangreiche Gülle-Lieferungen aus den Niederlanden nach NRW verbracht werden. Zu diesem Zeitpunkt war das Aufbringen von Geflügelkot aus landwirtschaftlicher Herstellung nicht genehmigungspflichtig. (Drucksache 15/2791, Landtag NRW, vom 08.09.2011)

Ob im Hochsauerlandkreis Geflügelgülle gelagert wird oder ob dieser unappetitliche Mist hier als Dünger zum Einsatz kommt, wissen wir nicht. Daher stellte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 06.11.2012 eine Anfrage mit folgendem Wortlaut an den Landrat:

1. Ist Ihnen bekannt, ob im Hochsauerlandkreis landwirtschaftliche Flächen mit Geflügelgülle gedüngt werden?

2. Wenn ja, wird durch den HSK oder durch die Landwirtschaftskammer überprüft, in welchem Ausmaße in unserem Landkreis Landwirte oder auch Gartenbaubetriebe, Baumschulen und Weihnachtsbaumproduzenten Geflügelkot als Dünger (unverarbeitet als Frischmasse oder verarbeitet als Trockenmasse) einsetzen?

3. Wenn ja, ist Ihnen bekannt auf welchen landwirtschaftlichen Flächen dieser Dünger verwendet wird (Kartoffeläcker, Maisäcker etc.)?

4. Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass von der Lagerung der Geflügelgülle sowie von der Verwendung dieses Materials keine Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt und Trinkwasser ausgehen?

5. Sind Landwirte, Gartenbautriebe, Weihnachtsbaumproduzenten etc. verpflichtet, zu dokumentieren, welchen Dünger sie in welchem Umfang auf welchen Flächen einsetzten?

6. Wie viele Geflügelmastbetriebe befinden sich derzeit im HSK?

7. Wie und wohin entsorgen diese Betriebe die anfallenden Abfälle (Kot, Kadaver etc.)

8. Ist Ihnen bekannt, ob und in welchem Umfang Geflügelgülle-Lieferungen auf direktem oder auch auf indirektem Wege aus den Niederlanden und aus Belgien in den HSK gelangen und hier verwendet werden?

9. Wenn ja, um wie viele Tonnen pro Jahr handelt es sich in den Jahren 2010, 2011 und bis einschließlich Oktober 2012?

10. Wenn ja, ist bekannt, wer die Abnehmer der Gülle-Importe sind?