Änderungs-Antrag der SBL/FW zur 45-Stunden-Betreuung: Kreistagsfraktion hält „Deckelungsversuch“ und „Datensammelaktion“ für unsinnig und unzulässig.

Auf der Tagesordnung der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 8. Dezember steht mit der Verwaltungsvorlage 9/69 eine brisante Entscheidung an. Es geht um den Versuch, die 45-Stunden-Betreuung in den Kitas zu einzuschränken.

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Mit dem Beschlussvorschlag b) der Vorlage 9/69 vom 29.09.2014 sollen die 45-Stunden-Buchungen erheblich erschwert werden. Eltern, die erstmals eine 45-Stunden-Betreuung benötigen oder wünschen, sollen demnach nur nach besonderer Begründung eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind erhalten. Zur Überprüfung des Betreuungsanspruchs müssen sie dann – auf dem Weg über die Kita-Leitungen – dem Jugendamt Belege einreichen. Für diesen Zweck wurde das Formblatt „Antrag auf einen 45-Stunden–Betreuungsplatz“ entworfen. Im Fall ihrer Erwerbstätigkeit werden vom Vater und/oder der Mutter die Vorlage des Arbeitsvertrags (bzw. der Arbeitsverträge) ausdrücklich erwartet. Angaben über die Arbeits- bzw. die Ausbildungszeit und die Fahrzeit, ob die Eltern getrennt leben / alleinerziehend sind und über schulische Maßnahmen sollen erfragt werden. Sogar die Telefonnummer der Familie muss „unbedingt“ angegeben werden.

Nach Auffassung der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wäre ein derartiges Vorgehen des Kreisjugendamtes sehr fragwürdig und liefe auf eine unzulässige Datensammlung hinaus.

Vor allem aber ist es wichtig und unbedingt erforderlich, dass für alle Kinder im Hochsauerlandkreis ein ausreichendes Angebot an 45-Stunden-Betreuungsplätzen gewährleistet ist. Finanzielle Aspekte dürfen hierbei nur zweitrangig sein. Ein Bedarf für diese Betreuungsplätze kann sowohl wegen Erwerbstätigkeit oder wegen Bewerbung um eine Erwerbstätigkeit oder wegen Ausbildung als auch aus pädagogischen Gründen vorhanden sein. Häufig lässt sich zudem 8 Monate vor Beginn des Kindergartenjahres nicht genau absehen, wie die Situation der Eltern dann sein wird.
Nach dem im NRW-Kinderbildungsgesetz (“Kibiz”) für den Anteil der 45-Stunden-Plätze vorgesehenen “Steigerungspfad” kann der HSK im nächsten Kindergarten-Jahr 50 Prozent der Plätze mit 45-Stunden-Buchungen vergeben und nicht – wie von der Verwaltung offenbar beabsichtigt – nur 36 Prozent. Der “Steigerungspfad” von 4 Prozentpunkten pro Jahr wurde im HSK bisher eingehalten.

Völlig übersehen wird im Vorschlag der Kreisverwaltung auch, dass die am 04.06.2014 vom Landtag beschlossene Neufassung des “Kibiz” den Eltern seit 01.08.2014 sehr viel Wahlfreiheit beim zeitlichen Umfang der Kinderbetreuung einräumt. Im neu eingefügten § 3a des “Kibiz” heißt es:
§ 3a KiBiz – Wunsch- und Wahlrecht
(1) Eltern haben das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanungen zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wählen.


(3) Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Bedarf und im Rahmen dieses Gesetzes zu wählen. Die Träger der Tageseinrichtungen und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sollen das Angebot an den Bedarfen der Familien ausrichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege entsprechen.”

In der Gesetzesbegründung (Landtags-Drucksache 16/5293) heißt es dazu:
“Die Bestimmung im Absatz 3 des § 3a konkretisiert das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern im Hinblick auf den zeitlichen Betreuungsumfang. Sie steht in engem Kontext mit den neuen Regelungen des § 13e zu Öffnungs- und Schließzeiten. Mit dem neuen Absatz 3 werden die Bedarfsgerechtigkeit und die Orientierung an den Betreuungszeitwünschen der Eltern verbessert. Wenn die tatsächlich Nachfrage nach Betreuungsplätzen höher liegt als bei sorgfältiger, bestmöglicher Jugendhilfeplanung vorhersehbar, schränkt dies die Pflichten zur Erfüllung des Rechtsanspruches nicht ein, da das Jugendamt aufgrund ausdrücklicher Regelung in § 80 Absatz 1 SGB VIII, auch für unvorhergesehenen Bedarf Vorsorge zu treffen hat.”

In ihrer Stellungnahme vom 25.11.2014 äußert auch die Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gem. GmbH deutlich rechtliche wie inhaltliche Bedenken gegen die in Vorlage 9/69 beschriebene Vorgehensweise.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schließt sich diesen Bedenken an und formulierte am 02.12.2014 einen Änderungsantrag zur Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 08.12.2014.

Die SBL/FW beantragt, den Beschlussvorschlag zum Anmeldeverfahren (Vorlage 9/69), der lautet: „in den Fällen in denen erstmals eine 45-Stunden-Betreuung geltend gemacht wird, eine genaue Prüfung der Bedarfskriterien vorzunehmen“, ersatzlos zu streichen.

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Heute Morgen bequemte sich der Winter zu uns. (foto: zoom)
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Sind Kinderhorte in Meschede Luxus?

In Meschede werden seit fast drei Jahrzehnten Schulkinder aller Schulformen in zwei zuverlässig arbeitenden Tagesstätten in familiärer Atmosphäre betreut.

Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Spielen, gemeinsame Unternehmungen, alles ist inklusive.

Leider sind die beiden Einrichtungen jetzt möglicherweise in ihrer Existenz bedroht. Die Betreuung von 48 Schulkindern steht vielleicht auf der Kippe: Mehrere erfahrene Sozialpädagoginnen und Erzieherinnen verlieren womöglich ihren Arbeitsplatz. Und das „nur“, weil nach einigen Jahren auffiel, dass das Kinderbildungsgesetz „nicht zutreffend“ umgesetzt worden ist (was weder die Kinder noch die MitarbeiterInnen und auch nicht die Hort-Träger zu verantworten haben).

Es fehlen keine Millionen. Nein, für beide Horte zusammen hapert es momentan an rund 34.000 Euro. Ob sich Land, Kreis und Stadt in der Lage sehen, diese Summe irgendwo abzuzweigen, muss abgewartet werden.

Zitat aus der Vorlage 8/659 des Hochsauerlandkreises zur Kreisjugendhilfeausschuss-Sitzung und zur nächsten Kreistagssitzung:
“Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag zur Weiterführung der beiden Kinderhorte Internationale Kinderhilfe, Schützenstr. 20 in Meschede und Deutscher Kinderschutzbund, Kolpingstr. 16, Meschede bis zum Ende des Kindergartenjahres 2012/2013 einmalig einen Betrag in Höhe von insgesamt 33.769,41 Euro aus dem Kreishaushalt zur Verfügung zu stellen. Die Zahlung erfolgt mit der Maßgabe, dass beide Träger zusammen mit der Stadt Meschede und dem Kreisjugendamt bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 eine tragfähige Alternative entwickeln, die ohne zusätzliche Zahlungen des HSK auskommt.“

In der Verwaltungsvorlage findet sich unter der Überschrift „Bewertung des Sachverhaltes“ ein Hinweis, der für den längerfristigen Bestand der Kindertageseinrichtungen nichts Gutes ahnen lässt: „Nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Verwendung von öffentlichen Mitteln wird es als nicht vertretbar angesehen, wenn der Hochsauerlandkreis als Jugendhilfeträger langfristig einen jährlich um 1,5 v.H. steigenden Betrag von derzeit ca. 33.800 Euro in ein Betreuungssystem finanziert, das parallel zu andere Betreuungsformen geführt wird und dessen pädagogische Kompetenz angesichts der in Meschede bestehenden Sozialstruktur als nicht unbedingt erforderlich angesehen wird.“

Soll das heißen, 48 Kinder in Meschede sind überversorgt? Soll das bedeuten, 48 Kinder in Meschede bekommen problemlos in einer Ganztagsschule einen Betreuungsplatz bis 17.00 Uhr täglich? Geht man davon aus, dass Ganztagsschulbetreuung kostengünstiger als Hortbetreuung ist? Soll es also darauf hinauslaufen, zwei lang bewährte Einrichtungen und gut funktionierende Strukturen ohne Not zu zerschlagen? Sind Kinderhorte Luxus?

Dabei fehlen zur Finanzierung der Kinderhorte doch „nur“ Peanuts im Vergleich zu einigen Millionen-Projekten im Hochsauerlandkreis, wie der Musik-Akademie Bad Fredeburg und dem Sauerland-Museum in Arnsberg.

Gefragt ist neben Stadt und Kreis auch die Landesregierung. Düsseldorf setzt auf Ganztagsschulen und erklärt offenbar im Gegenzug Kinderhorte zum Auslaufmodell. Das kann gut und richtig sein, wenn ein vollwertiger Ersatz durch eine qualitativ und quantitativ ebenbürtige Betreuung der Schülerinnen und Schüler aller Schulformen gewährleistet ist.

Ob in Meschede das schulische Betreuungsangebot diese Kriterien erfüllt, müssen die Eltern beurteilen. Irritierend ist allerdings, dass immer noch sehr viele Mütter und Väter aus Meschede ihre Schulkinder in den Horten anmelden, und zwar mehr als die beiden Tagesstätten aufgrund ihres beschränkten Platzangebotes aufnehmen können. Das kann doch nur bedeuten: Die Horte sind nicht überflüssig; im Gegenteil, sie sind nötiger denn je.

Mehr Infos zu den Mescheder Kinderhorten hier:
http://www.schiebener.net/wordpress/?p=13358

Möchte die SPD wirklich etwas an den Kindergartenbeiträgen für Geschwisterkinder ändern?

Die Briloner SPD fordert (s. WP Brilon vom 21.09.2011), dass Geschwisterkinder auch weiterhin Beitragsfreiheit in den Kindergärten bekommen sollen. Diese Forderung verdient Unterstützung.

Allerdings hat es die SPD selbst in der Hand, dass darüber neu entschieden werden kann. Denn die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hat bereits am 07. September beim Landrat beantragt, die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder auf die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Kreisjugendhilfeausschusses und des Kreistags zu nehmen. Dieser Antrag findet allerdings nur dann Berücksichtigung, wenn eine Kreistagsfraktion ihn unterstützt. Das hat die SPD bisher nicht gemacht.

Zum Hintergrund: Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 1. Juli eine neue Beitragsordnung beschlossen, mit der die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder abgeschafft wurde. Zu diesem Zeitpunkt war bereits bekannt, dass der Landtag das “Kinderbildungsgesetz” (Kibiz) ändert und damit die Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr beschließt.

Landrat sowie Kreisjugendamt hatten in ihrer Sitzungsvorlage für den Kreistag behauptet: “Angesichts der erheblichen finanziellen Mehrbelastung durch das KiBiz empfiehlt die Verwaltung, von einer doppelten Elternbeitragsbefreiung abzusehen und den Satzungstext neu zu formulieren.” Wegen der behaupteten Beitragsausfälle für das letzte Kindergartenjahr sollten also Geschwisterkinder beitragspflichtig werden.

Damit lieferten Landrat und Verwaltung jedoch dem Kreistag eine unzutreffende Entscheidungsgrundlage. Denn das Land NRW zahlt den Jugendhilfeträgern für den Ausfall von 113 Mio Euro Elternbeiträgen einen Ausgleich von 150 Mio Euro. Es entsteht durch die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres also kein Einnahmeausfall für den Kreis.

Daher hätten Kreisjugendhilfeausschuß und Kreistag allen Grund, ihre damalige Entscheidung zu ändern. Dafür müßte das Thema aber erst einmal auf die Tagesordnung kommen, und das könnte die SPD durch Unterstützung des Antrags der SBL erreichen!

Dies gilt selbstverständlich auch für alle anderen Kreistagsfraktionen…

Umleitung: Päpstliche Geheimhaltung, Schicklers Liste, Uhlenberg in Siedlinghausen und mehr.

Kohlekraftwerk MöllenWolfgang Lieb: Am Mittwoch, dem 21. April halte ich an der Johannes Guttenberg-Universität Mainz ein Referat zum Thema „Das Bertelsmann Centrum für Hochschulentwicklung und die Ökonomisierung der Hochschule“. Beginn um 14.30 Uhr. Ab 16.00 findet eine Diskussion mit dem Universitätspräsidenten Professor Dr. Georg Krausch statt. Veranstaltungsort Alte Mensa, Becherweg 5, Mainz … nachdenkseiten

Die Päpstliche Geheimhaltung: Seit einiger Zeit wird im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in der Katholischen Kirche kontrovers über das „päpstliche Geheimnis“ diskutiert. Insbesondere in der Behinderung und Vereitelung der Strafverfolgung entsteht der Gegensatz zwischen staatlichem und kirchlichem Recht … hpd

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