SBL stellt einen Antrag zur Arbeit der Ombudsstelle NRW und zu Vorwürfen gegenüber der Arbeit des Jugendamtes

Die Fraktionen der SBL und der Linken/FW haben einen gemeinsamen Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses eingebracht.

(Der Beitrag ist gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

“Sehr geehrter Herr Landrat,
im Namen unserer beiden Fraktionen beantragen wir folgende Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung der Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 02.10.2024 zu setzen:

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Umleitung: NSU, AfD, Pandemie, Psychopathen, Otello, ein wilder Kerl aus Brilon, KiTas und Assoziationen über eine Eidechse.

High! Was fällt euch dazu ein? (foto: zoom)

Tanjev Schultz über den NSU: Eigentlich sollte der preisgekrönte Investigativjournalist und Hochschullehrer am Samstag, 27. November, in der Volkshochschule (VHS) in Brilon einen Vortrag halten … westfalenpost

Studie: Starke AfD-Ergebnisse und hohe Infektionszahlen gehen einher … blicknachrechts

Der Preis der Pandemie: Die vierte Coronawelle macht den Politikern Sorgen. Die Krankenhäuser laufen über … postvonhorn

Psychopathen: Wenn ihr den Begriff Psychopath hört, was kommt euch dann in den Sinn? Vielleicht Ted Bundy oder der Film das Schweigen der Lämmer … scilogs

Gelächter statt Respekt: In Gelsenkirchen wird Rossinis „Otello“ zum Drama des Verfalls europäischer Ideale … revierpassagen

Fundstück: Wilde Sachen in Brilon … doppelwacholder

Kreisjugendhilfeausschuss HSK: Wie über neue Kitas entschieden wird … sbl

Meine Assoziation zur Eidechse (engl. Lizard):

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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=UQnqRrqz3R8



„Wer soll das bezahlen?“ – Bericht aus der Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 11.10.2021

Am Montag tagte in Meschede der Kreisjugenhilfeausschuss. Ihm gehört – auch für die SBL – Dietmar Schwalm als stimmbrechtigtes Mitglied an. Hier sein Bericht:

(Der Beitrag ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Wer soll das bezahlen?

Das war die erste Frage der CDU-Fraktion in der Jugendhilfeausschuss-Sitzung, in der das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgestellt wurde.
Anstatt sich als Vertretung in einem Fachgremium erst einmal zu freuen, dass es tatsächlich gesetzliche Verbesserungen im Sinne der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern gibt, wurde die Frage gestellt, ob die Neuerungen denn tatsächlich 1:1 umgesetzt werden müssen.

Das neue KJSG im SGB VIII ist über viele Jahre politisch diskutiert worden, bis dieser Kompromiss in diesem Sommer verabschiedet wurde. Es wurde aus meiner Sicht ein Gesetz mit positiven Veränderungen aber auch mit „Schwachstellen“, bei denen ich in der Sitzung mit konkreten Fragen an die Jugendamtsverwaltung „meine Finger auf die Wunden gelegt“ habe.
• Wie sieht es z.B. konkret mit der Beteiligung der Eltern aus, die aus einem bildungsfernen Milieu stammen?
• Was ist der aktuelle Sachstand bei der Einrichtung der nun gesetzlich festgeschrieben Ombudsstelle?
• Habe betroffene Familien neben den niederschwelligen Angeboten im Sozialraum trotzdem noch den Anspruch auf eine erzieherische Hilfe? Eine Mitgliedschaft in einem örtlichen Fußballverein kann aus meiner Sicht nicht eine notwendige Erziehungsbeistandschaft ersetzen.
• Darf ein Heranwachsender, der mit 17 Jahren die erzieherische Hilfe abgebrochen hat, mit 19 Jahren wiederkommen und Hilfe für junge Volljährige auch in stationärer Form beantragen oder gibt es für ihn nur noch ein Beratungsangebot?

Als Kreistagsmitglied mit gewerkschaftlichem Hintergrund habe ich zuletzt dann auch noch auf den neuformulierten § 79 hingewiesen. In diesem Paragrafen wurde jetzt eine verbindliche Verpflichtung des Jugendamtes für eine Personalbemessung festgeschrieben, damit immer ausreichend sozialpädagogisches Fachpersonal vorhanden ist, um die Menge und Vielfalt der Aufgaben in der Jugendhilfe zu bewältigen.

Die Kreisverwaltung wartet jetzt auf das Landesjugendamt, das Instrumente für diese Personalbemessung erarbeiten und zur Verfügung stellen will. Wie lange das dauern könnte, wollte die Verwaltung nicht beantworten. Mein Hinweis, dieses im Sinne der Beschäftigten doch schon heute mit vorhanden Personalbemessungs-Instrumenten anzugehen, stieß auf wenig Gegenliebe.
Unsere Fraktion wird die aufgeworfenen Fragen zum neuen KJSG in den nächsten Monaten regelmäßig im Ausschuss hinterfragen.
Und die Frage „Wer soll das bezahlen“ habe ich mit „Der das bestellt hat“ beantwortet. Darum kann sich ja dann die zukünftige Bundesregierung Gedanken machen und die Mehrausgaben für dieses in großen Teilen gute Gesetz den Kommunen erstatten.

Beim Tagesordnungspunkt „Kooperationsmodellprojekt – Begleitung von Anfang an durch Gesundheitsförderung und Lebensweltorientierung-BEAGLE-“ am Klinikum Hochsauerlandkreis sollte die Maßnahme verlängert werden. Hier haben speziell ausgebildete Lots*innen die Aufgabe, den Übergang von der Geburtsstation in den Lebensalltag zu begleiten. Die Maßnahme wurde von allen Beteiligten im Ausschuss als positiv und wichtig angesehen. Deshalb kam auch die Frage auf, warum man dieses nicht auch an anderen Geburtsstationen ansiedeln könne.

Da dieses wegen der fehlenden Landesförderung bei der Jugendamtsverwaltung auf etwas Widerstand stieß, habe ich den Vorschlag gemacht, sich in einer der nächsten Sitzungen konkret über die Arbeit dieser Lots*innen zu informieren. Gleichzeitig sollte es aber über die Arbeit der auch neueingerichteten Familienhebammen berichtet werden, um dann evt. aus beiden Projekten auch zufriedenstellende Lösungen für den östlichen Teil des Hochsauerlandkreises zu erarbeiten.

Bei der Diskussion über das aufgrund eines neu berechneten höheren Bedarfs fehlende Kita-Angebot in Brilon wurde auch wieder das „leidige“ Thema der Überprüfung des konkreten Bedarfs bei den Eltern andiskutiert. Dieses wird aber weiterhin von unserer Fraktion abgelehnt, da der Staat nicht den individuellen unterschiedlichen Bedarfsgrund bewerten sollte.

Die Einführung der digitalen Kita-Card wird sich verzögern, da gerade die Frage geklärt werden muss, ob es nicht sinnvoll ist, ein einheitliches System in der Region Südwestfalen über die SIT (Südwestfalen-IT) einzuführen. Das ist aus meiner Sicht ein sinnvoller Weg, der aber im Sinne der betroffenen Verwaltungen, Kitas und Eltern schnell zu einem Ziel führen sollte.

In dieser Legislaturperiode wird das wohl nichts mehr mit der “Kita-Card”

Mutmaßung

Sitzen die Hauptwidersacher in der Verwaltungsspitze des Hochsauerlandkreises? Wir wissen es nicht. Allerdings könnte man den Eindruck durchaus haben. Jedenfalls wenn man als Zuhörer/in in der letzten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 12. Juni 2018 dabei war.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Chronolgisch
Der Ausschussvorsitzende eröffnete den Tagesordnungspunkt mit der Bemerkung, dass uns die Diskussion um die Kita-Card schon seit zwei Jahren begleitet.

Richtig! Doch ganz genau genommen verfolgt uns die Frage „Kita-Card oder nicht?“ schon seit Februar 2014.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=3963

Neue Software im Sauerland entwickelt
Es folgten Vortrag und Präsentation von Robert Sauerwald von der Fa. Sauerwald IT aus Olsberg. Herr Sauerwald stellte sein Konzept für ein “Online-Anmeldeverfahren per Software” vor.

Mindestens ein/e Zuhörerin auf der Tribüne fand das was sie sah und hörte sehr interessant und die vorgestellte Software-Lösung einleuchtend und vielversprechend.

Wie Robert Sauerwald sagte, entwickelt und vertreibt er seit Jahren Verwaltungssoftware.

Er referierte dann über die Probleme bei Kita-Anmeldungen der herkömmlichen Art, also über die ohne den Einsatz von Software. Robert Sauerwald sprach u.a. von Mehrfach-Anmeldungen, die aufgrund des althergebrachten Verfahrens unentdeckt blieben. Der Zugriff auf aktuelle Bestandsdaten wäre bei dem bisherigen System auch nicht möglich.

Sein Vorschlag: Entwicklung einer einfach gehaltenen Software. Das Personal des HSK bekäme dann persönliche Zugangsdaten. Verschiedene Schnittstellen müssten eingebunden werden, damit die Daten dem HSK zur Verfügung stehen. Die Hauptfunktion solle bei der Anmeldung von Kindern liegen. Eltern sollten ihre Kinder auch selbst via Internet anmelden können. Das Programm müsste einfach zu bedienen sein mit Benutzerrechten für alle die involviert sind. Informationen wären dann aktuell und überall verfügbar.

Diskussion
Ein Mitarbeiter des Kreisjugendamtes äußerte, die Probleme seien die Schnittstellen, u.a. die Software der Kitas, wie “KiBiz-Web-Software”, die bereits 49 Kitas angeschafft hätten. Die anderen Software-Betreiber verhielten sich da sehr sperrig.

Ein CDU-Kreistagsmitglied bemerkte sinngemäß, bei unserer ländlichen Struktur sei das Programm nicht notwendig.

Ein Vertreter der Verwaltungsspitze stellte dem Software-Entwickler Robert Sauerwald die Frage, ob er die von ihm gerade beschriebenen Probleme (wie Mehrfachanmeldungen) selbst erarbeitet habe oder ob seine Schilderung auf Infos der Verwaltung beruhten.

Ein Mitarbeiter des Kreisjugendamtes erwähnte, dass auch das Jugendamt Sundern an der neuen Software interessiert sei.

Der Vertreter der Verwaltungsspitze betonte, das Anmeldeverfahren ersetze keine Vorsprache der Eltern bei der Kita.

Eine Sachkundige Bürgerin pflichtete ihm bei und machte deutlich, dass auch sie nicht viel von der Kita-Card. halte. Wie sie sagte zieht sie das persönliche Gespräch mit den Eltern vor. Sie wisse allerdings nicht, wie es auf Seiten der Verwaltung aussehe.
(Ob da ein Missverständnis seitens der Sachkundigen Bürgerin besteht, wissen wir nicht. Denn u.E. schließt die Online-Anmeldung doch das persönliche Gespräch Eltern/Kita-Mitarbeiter/innen nicht aus!?)

Ein Sachkundiger Bürger erklärte, dass er die Software-Lösung nur für Ballungsgebiete für sinnvoll hielte. Er äußerte auch die Meinung, bei den Eltern würden mit der Kita-Card falsche Erwartungen geweckt. Die Bedarfe könnten mit der Kita-Card nicht besser eingeschätzt werden.
(Soweit wir wissen sind Software-Lösungen bzw. die Kita-Card durchaus auch in ländlichen Gebieten erfolgreich im Einsatz, z.B. in den Bereichen der Jugendämter der Städte Arnsberg und Menden sowie im Nachbarkreis Soest.)

Robert Sauerwald hob daraufhin erneut hervor, dass mit der Software die Daten zentral verfügbar sind.

Der Ausschussvorsitzende sprach einen weiteren Gesichtspunkt an und sagte, die Verwaltung könne mit der Kita-Card 40 Stunden Arbeit einsparen. (In welchem Zeitraum?)

Ein Kreistagsmitglied von der CDU-Fraktion kam dann auf die gerade in aller Munde befindliche Datenschutzgrundverordnung zu sprechen. Er befürchtet mit Einführung der Software Probleme.

Robert Sauerwald antwortete, er sei kein Jurist und könne daher die Frage nicht klipp und klar beantworten.

Der Vertreter der Verwaltungsspitze sprach erneut Robert Sauerwald direkt an und stellte ihm die Frage, ob er den Verfassern des Antrags auf Einführung der Kita-Card zustimme, die der Verwaltung ja unterstellten “hinterwäldlerisch” zu sein.

Der Gefragte ging darauf mit keinem Wort ein. Stattdessen erwähnte noch einmal den Vorzug durch die Voranmeldung der Eltern.

Daumen runter, das wird nichts mehr

Das Abstimmungsergebnis:
Mit geradezu überwältigender Mehrheit stimmten die Mitglieder des Kreisjugendhilfeausschusses – wie von der Kreisverwaltung gewünscht – in der Sitzung am 12.06.2018 gegen die Einführung der in Olsberg entwickelten Software für die Kita-Card und damit für die Beibehaltung des antiquierten (nicht digitalen) Kita-Anmeldeverfahrens mit all seinen Nachteilen.

„Hinterwäldlerisch“ oder zukunftsweisend?
Sie beurteilen das sicher selbst!?

Besonders merkwürdig:
Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung am 16. Mürz eine “Digitalisierungsstrategie für die Verwaltung des Hochsauerlandkreises” beschlossen. Aber war bedeuten schon solche Konzepte, wenn es an die konkrete Umsetzung geht!?

Öffentliche Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses: Themen u.a. Erstattung von Elternbeiträgen wegen der KiTa-Streiks, unbegleitete Flüchtlinge und Situation nicht-heterosexueller Jugendlicher im HSK.

In unserem BriefkastenMeschede. (sbl_pm) Der Kreisjugendhilfeausschuss des Hochsauerlandkreises tagt am Donnerstag dem 24.09.2015 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal „Sauerland“ im Kreishaus in Meschede, Steinstr. 27.

Die Sitzung ist öffentlich. Sie verspricht spannend zu werden. Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:

  • Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund der Streiks in den Kitas. Dazu liegen Anträge der Kreistagsfraktionen von FDP, Die Linke und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vor
  • Aktuelle Tarifauseinandersetzung im Sozial- und Erziehungsdienst * Antrag der Fraktion DIE LINKE
  • Änderung der Richtlinien zur Kindertagespflege des Kreisjugendamtes
  • Informationen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, aufgrund des Gesetzesentwurfs zur Verbesserung der Unterbringung,
    Versorgung und Betreuung
  • 46 Jahre Internationale Jugendbegegnung mit Jerusalem
  • Situation nicht-heterosexueller Jugendlicher im Hochsauerlandkreis * Antrag der Fraktion DIE LINKE
  • Bilanz der operativen Jahresplanung 2014

Kitas im HSK: 45-Stunden-Buchungen wie bisher möglich

wordlekreisjugendamt20141215Das Kreisjugendamt hatte dem Kreisjugendhilfeausschuss vorgeschlagen, die 45-Stunden-Buchungen in den Kitas erheblich zu erschweren.

Eltern sollten nur noch dann Ganztagsbetreuung neu buchen können, wenn sie einen besonderen Bedarf nachweisen, und dazu ihre Arbeitsverträge den Leitungen der Kitas und dem Kreisjugendamt einreichen. Damit sollte der Anteil der 45-Stunden-Buchungen von für das nächste Kindergartenjahr zu erwartenden 50% auf 36% gesenkt werden.

Die SBL hatte beantragt, dieses Vorhaben des Kreisjugendamtes abzulehnen.

So kam es dann auch. Der Kreisjugendhilfeausschuss lehnte am Montag einstimmig den Vorschlag des Kreisjugendamtes ab. Es bleibt also bei der bisherigen Regelung.

Die ist nicht nur für die Eltern und Kinder wichtig, sondern auch für viele Kindertagesstätten. Denn die Kindpauschalen steigen pro Jahr nur um 1,5%, die Kosten aber um etwa 3%. Nur durch einen hohen Anteil von 45-Stunden-Buchungen (mit dann höheren Kindpauschalen) können viele Kita-Träger finanziell überhaupt über die Runden kommen. Die Situation vieler Träger wird dadurch erschwert, dass das Kreisjugendamt ihnen die Anerkennung des Gruppentyp II für Kinder unter 3 Jahren und damit höhere Kindpauschalen verweigert.

Änderungs-Antrag der SBL/FW zur 45-Stunden-Betreuung: Kreistagsfraktion hält „Deckelungsversuch“ und „Datensammelaktion“ für unsinnig und unzulässig.

Auf der Tagesordnung der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 8. Dezember steht mit der Verwaltungsvorlage 9/69 eine brisante Entscheidung an. Es geht um den Versuch, die 45-Stunden-Betreuung in den Kitas zu einzuschränken.

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Mit dem Beschlussvorschlag b) der Vorlage 9/69 vom 29.09.2014 sollen die 45-Stunden-Buchungen erheblich erschwert werden. Eltern, die erstmals eine 45-Stunden-Betreuung benötigen oder wünschen, sollen demnach nur nach besonderer Begründung eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind erhalten. Zur Überprüfung des Betreuungsanspruchs müssen sie dann – auf dem Weg über die Kita-Leitungen – dem Jugendamt Belege einreichen. Für diesen Zweck wurde das Formblatt „Antrag auf einen 45-Stunden–Betreuungsplatz“ entworfen. Im Fall ihrer Erwerbstätigkeit werden vom Vater und/oder der Mutter die Vorlage des Arbeitsvertrags (bzw. der Arbeitsverträge) ausdrücklich erwartet. Angaben über die Arbeits- bzw. die Ausbildungszeit und die Fahrzeit, ob die Eltern getrennt leben / alleinerziehend sind und über schulische Maßnahmen sollen erfragt werden. Sogar die Telefonnummer der Familie muss „unbedingt“ angegeben werden.

Nach Auffassung der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wäre ein derartiges Vorgehen des Kreisjugendamtes sehr fragwürdig und liefe auf eine unzulässige Datensammlung hinaus.

Vor allem aber ist es wichtig und unbedingt erforderlich, dass für alle Kinder im Hochsauerlandkreis ein ausreichendes Angebot an 45-Stunden-Betreuungsplätzen gewährleistet ist. Finanzielle Aspekte dürfen hierbei nur zweitrangig sein. Ein Bedarf für diese Betreuungsplätze kann sowohl wegen Erwerbstätigkeit oder wegen Bewerbung um eine Erwerbstätigkeit oder wegen Ausbildung als auch aus pädagogischen Gründen vorhanden sein. Häufig lässt sich zudem 8 Monate vor Beginn des Kindergartenjahres nicht genau absehen, wie die Situation der Eltern dann sein wird.
Nach dem im NRW-Kinderbildungsgesetz (“Kibiz”) für den Anteil der 45-Stunden-Plätze vorgesehenen “Steigerungspfad” kann der HSK im nächsten Kindergarten-Jahr 50 Prozent der Plätze mit 45-Stunden-Buchungen vergeben und nicht – wie von der Verwaltung offenbar beabsichtigt – nur 36 Prozent. Der “Steigerungspfad” von 4 Prozentpunkten pro Jahr wurde im HSK bisher eingehalten.

Völlig übersehen wird im Vorschlag der Kreisverwaltung auch, dass die am 04.06.2014 vom Landtag beschlossene Neufassung des “Kibiz” den Eltern seit 01.08.2014 sehr viel Wahlfreiheit beim zeitlichen Umfang der Kinderbetreuung einräumt. Im neu eingefügten § 3a des “Kibiz” heißt es:
§ 3a KiBiz – Wunsch- und Wahlrecht
(1) Eltern haben das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanungen zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wählen.


(3) Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Bedarf und im Rahmen dieses Gesetzes zu wählen. Die Träger der Tageseinrichtungen und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sollen das Angebot an den Bedarfen der Familien ausrichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege entsprechen.”

In der Gesetzesbegründung (Landtags-Drucksache 16/5293) heißt es dazu:
“Die Bestimmung im Absatz 3 des § 3a konkretisiert das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern im Hinblick auf den zeitlichen Betreuungsumfang. Sie steht in engem Kontext mit den neuen Regelungen des § 13e zu Öffnungs- und Schließzeiten. Mit dem neuen Absatz 3 werden die Bedarfsgerechtigkeit und die Orientierung an den Betreuungszeitwünschen der Eltern verbessert. Wenn die tatsächlich Nachfrage nach Betreuungsplätzen höher liegt als bei sorgfältiger, bestmöglicher Jugendhilfeplanung vorhersehbar, schränkt dies die Pflichten zur Erfüllung des Rechtsanspruches nicht ein, da das Jugendamt aufgrund ausdrücklicher Regelung in § 80 Absatz 1 SGB VIII, auch für unvorhergesehenen Bedarf Vorsorge zu treffen hat.”

In ihrer Stellungnahme vom 25.11.2014 äußert auch die Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gem. GmbH deutlich rechtliche wie inhaltliche Bedenken gegen die in Vorlage 9/69 beschriebene Vorgehensweise.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schließt sich diesen Bedenken an und formulierte am 02.12.2014 einen Änderungsantrag zur Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 08.12.2014.

Die SBL/FW beantragt, den Beschlussvorschlag zum Anmeldeverfahren (Vorlage 9/69), der lautet: „in den Fällen in denen erstmals eine 45-Stunden-Betreuung geltend gemacht wird, eine genaue Prüfung der Bedarfskriterien vorzunehmen“, ersatzlos zu streichen.

Meschede: Kreisjugendhilfeausschuss tagt am Montag

Am 12.03.2012 treffen sich die Mitglieder des Kreisjugendhilfeausschusses im Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede zur 2. öffentlichen Sitzung in diesem Jahr.

Auf der Tagesordnung steht u.a. die „Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes; Planungsbeschluss für das Kindergartenjahr 2012/2013.

Konkret geht es um die Zahl der vorhandenen Kindergarten-Plätze und die der angemeldeten Kinder. Leider passen sie nicht ganz überein. Es gibt mehr Anmeldungen als freie Plätze.

Von Jahr zu Jahr beliebter wird die 45-Stunden-Betreuung. Die Buchungen für das Kindergartenjahr 2012/2013 liegen bei 37,11 % (Vorjahr 32,99 %).

Auch die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (U 3) ist immer gefragter. 695 Plätze sind für den U 3 – Bereich vorgesehen (Vorjahr 653).

Als dramatisch könnte man durchaus den kontinuierlichen Rückgang der Zahl der Kinder bezeichnen. Waren im Kindergartenjahr 2008/2009 noch 4.618 Kinder angemeldet, so sind es im Kindergartenjahr 2012/2013 nur noch 4.077 Jungen und Mädchen.

Die Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg haben eigene Jugendämter. Deren Zahlen sind hier nicht berücksichtigt.

Hochsauerland: Kreisjugendhilfeausschuss votiert für rückwirkende Geschwisterkindbefreiung

Meschede. (rlo) Einstimmig hat der Kreisjugendhilfeausschuss dem Kreistag empfohlen, dass rückwirkend zum 1. August die Geschwisterkinderregelung in Kombination mit der gesetzlichen Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr wieder eingeführt werden soll.

Dafür hatten sich bereits die neun Bürgermeister des Jugendamtsbezirks in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 6. Oktober ausgesprochen. Nun könnten, falls sich der Kreistag heute (14. Oktober) der Empfehlung des Fachausschusses anschließt, Geschwisterkinder wieder von der Beitragszahlung freigestellt werden, selbst wenn ein Kind schon nach der Landesregelung im letzten Kindergartenjahr befreit ist.

Damit folgte der Kreisjugendhilfeausschuss inhaltlich einem Antrag, den die SBL bereits am 7. September eingebracht hatte.  Drei Wochen später brachte auch die SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag ein.

Dagegen hatte der der Landrat der SBL noch im September auf eine schriftliche Anfrage geantwortet, er beabsichtige nicht, die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder wieder einzuführen. Die “Befreiung von Elternbeiträgen für Geschwisterkinder” solle “nur dann zum Tragen” kommen, “wenn mindestens ein beitagspflichtiges Betreuungsverhältnis besteht”.

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