Wir hatten bereits mehrfach über die anstehende drastische Erhöhung der Teilnehmergebühren für die Kreismusikschule berichtet. 12% mehr werden ab August 2015 verlangt. Die letzte Entgelterhöhung hatte es im August 2012 gegeben.
Zur Begründung hatte das Kreiskulturamt in der Sitzungsvorlage 9/145 für den Kreistag nur die Tariferhöhungen der Musiklehrer genannt. Die SBL rechnete nach und fand heraus, dass in der für die Lehrer der Kreismusikschule relevanten Entgeltgruppe die Gehälter seit der letzten Entgeltanhebung um 8,4% gestiegen sind, also weit weniger als die nun erfolgende Gebührenerhöhung.
Also fragten wir nach, wie dieser große Unterschied denn zu erklären sein. Erst in der Kreistagssitzung am 19. Dezember 2014; dort bekamen wir keine Antwort. 3 Tage danach per schriftlicher Anfrage an den Landrat.
Am 7. Januar 2015 ging die Antwort ein. Und siehe da: die Kreisverwaltung kam auf tarifliche Gehaltserhöhungen von sogar 12,4%, die dann auf 12% abgerundet worden seien. Wie das kommt? Ganz einfach: Wir waren so naiv anzunehmen, dass nur die Tariferhöhungen seit der letzten bis zur nächsten Anhebung der Musikschulentgelte relevant seien. Denn vorher erfolgte Tariferhöhungen sind ja schon bei der letzten Erhöhung der Musikschulentgelte berücksichtigt worden.
Der Trick des Kreiskulturamtes: Es nahm die Tariferhöhungen aus 4 Jahren und begründete damit die Entgelterhöhung nach 3 Jahren! In der Drucksache 9/145 stand zwar der eigentlich eindeutige Satz “Das sind seit der letzten Entgeltanhebung 12% Steigerung der Personalkosten”, aber so genau darf man das nicht nehmen, wenn auch noch die Tarifanhebung vor der letzten Entgelterhöhung wieder mit eingerechnet wird…
Diese Methode der “Wiederverwendung” eröffnet interessante Perspektiven. Z.B. könnte das Kreiskulturamt demnächst auch gleich die geschätzten Gehaltstariferhöhungen der nächsten 5 Jahre mit einrechnen, dann “lohnt” sich die Gebührenanhebung noch mehr. Sicherlich können auch andere Behörden und Dienstleister die Übernahme dieser genialen Rechenkünste prüfen. So könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, die Einkommen aus den letzten beiden Kalenderjahren zu versteuern, und das jedes Jahr aufs Neue. Oder die Deutsche Bahn könnte bei der jährlich zum Fahrplanwechsel anstehenden Anhebung der Fahrpreise die Kostenerhöhungen aller GDL-Streiks aus den letzten 5 Jahren mit einrechnen. Es eröffnen sich völlig neue Perspektiven!
Schade nur, dass sich bereits nach den letzten Anhebungen der Musikschulentgelte viele Schülerinnen und Schüler vom Musikunterricht abgemeldet haben und sich das bei 12% Verteuerung im Sommer voraussichtlich wiederholen wird – trotz der kreativen Begründung des Kreiskulturamtes.