Der kleine Schandfleck hinter dem Oversum: das kaputte Außenbecken des Schwimmbades gestern. (foto: zoom)
Der Freifunk: ein Beitrag gegen die digitale Spaltung .. peira(via BM Arnsberg)
Griff nach der Westmacht: Bernd Ulrich startet mit diesem Artikel eine ganze Serie seiner Zeitung, die offenbar der Selbstvergewisserung der Nato dienen soll … erbloggtes
Der Schlussverkauf öffentlicher Bildung soll beginnen: Die Behauptung, dass PISA alles besser mache, ist durch die Realität in deutschen Klassenzimmern evident widerlegt … nachdenkseiten
Audiovision(s)! “TV makes History“: „… welche Konsequenzen hat die vielbeschworene „Medien-Macht“ für die Konstruktion von Lehr- und Lernmitteln? Audiovisuelle Quellen werden in der Mediengesellschaft zur ökonomischen Ressource. Daher bleibt der Geschichtsunterricht dem Schulbuch und Arbeitsblatt verbunden, während öffentlich-rechtliche Fernsehsender mit multimedialen Geschichtsportalen begeistern“ … PublicHistoryWeekly
NATO-Satellitenbilder: Irgendwas ist da faul, meint … threepastnine
Journalismus und mehr: Mit #oneshot-Videos den Bewegtbildmarkt revolutionieren … ruhrnalist
Beamten-Ärger ohne Ende: Der NRW-Regierung will es einfach nicht gelingen, mit ihren Beamten ins Reine zu kommen (hättet ihr sie mal rechtzeitig abgeschafft, der säzzer) … postvonhorn
Was ist mit Ralf Stegner? Ralf Stegner sorgt dafür, dass es nicht langweilig wird. Er hat einen echten Knaller für uns parat … jurga
Die Ferres als Kanzlerin – Romanze geht vor: Da gibt’s neckische Szenen noch und noch. Monsieur le Président versteckt sich nahezu nackt im Hotelzimmer der Kanzlerin … revierpassagen
Paul Celan – Ingeborg Bachmann: Lesung mit Imogen Kogge und Martin Horn am kommenden Sonntag, 14. September, um 17 Uhr im Arnsberger Kloster Wedinghausen … neheimsnetz
Gremien im HSK: Mehrheit im Kreistag ignoriert Naturschutzgebiete und Kormoranerlass … sbl
Zu guter Letzt: Woher kommt das Wort *Reklame* — und welche Assoziationskette löst es bei Kristin aus? … sprachlog
Referent an diesem Abend: der Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier (foto: SPD)
Meschede. (spd_pm) „Zukunft der Landwirtschaft – Perspektiven für Südwestfalen“ ist das Thema des 4. Hochsauerlandgesprächs zu dem die Friedrich-Ebert-Stiftung am 16. September in das Kreishaus in Meschede einlädt.
Referent wird an diesem Abend der Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, sein. Neben der Landtagsabgeordneten, Annette Watermann-Krass, Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Landtag NRW werden sich der stellvertretende Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Verbandes Hochsauerlandkreis, Klaus Bauerdick, sowie der Beratungsleiter für Südwestfalen der Landwirtschaftskammer NRW, Hubert Stratmann, an der Podiums- und anschließenden Publikumsdiskussion beteiligen. Moderiert wird die Veranstaltung vom heimischen Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese, welcher der Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag ist.
Gesprochen werden soll unter anderem über die Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik und ihre Auswirkungen vor Ort sowie die anstehende Novellierung der Düngeverordnung. Auch Themen wie die aktuelle Flächensituation, das transatlantische Freihandelsabkommen TTiP oder die Abschaffung der Hofabgabeklausel werden Teil der Diskussionen sein. Dazu sind alle Interessierten herzlich willkommen. Unter www.hsk-spd.de befindet sich ein Link zum Download der Einladung.
Aus organisatorischen Gründen wird um vorherige Anmeldung bei Katia Conigliaro unter 0228-8837203 oder via Email an Katia.Conigliaro@fes.de gebeten.
Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland (foto: wendland)Im Folgenden veröffentlichen wir einen Brief des Fraktionssprechers der SBL im Kreistag, Reinhard Loos, an Landrat Dr. Karl Schneider. Darin wird der Landrat aufgefordert, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden. Im Kern geht es um die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Kormoranen. Siehe auch hier im Blog und auf der Website der SBL.
Sehr geehrter Herr Landrat,
in der Sitzung des Kreistags am 29.08.2014 ging es in TOP 7.2 um die „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaft Diemel in Marsberg sowie des Sportfischervereins „Gut Wasserwaid“ in Neheim; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)“.
Dazu wurden von der Kreisverwaltung die Drucksachen 9/57 und 9/37 erstellt.
Der Kormoran ist als europäische Vogelart „besonders geschützt“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG).
Relevant ist für die Entscheidung ist jetzt auch der „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran (Runderlass vom 09.05.2014 – III-6 -765.21.10)“, veröffentlicht u.a. unter http://www.lfv- westfalen.de/images/pdf/aeschenhilfsprogramm_nrw.pdf.
Auf Nachfrage unserer Fraktion bestätigte die zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreistagssitzung, dass das Gebiet an der Diemel, für das die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, teilweise außerhalb der Äschenschutzkulisse liegt. Aus Anlage 2 des o.g. Erlasses ergibt sich, dass die Äschenschutzkulisse an der Diemel erst bei Fluss-Kilometer 37,4 beginnt.
Gemäß Absatz II. des o.g. Erlasses können Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung von Kormoranen außerhalb der Äschenschutzkulisse „nur nach Maßgabe folgender Rahmen bedingungen“ zugelassen werden:
Es muss sich um einen erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schaden handeln. „In die Regelung ist nur die ‚Fischereiwirtschaft’ einbezogen, so dass die Beeinträchtigung des Aneignungsrechtes von Nichterwerbsfischern durch fischfressende Vögel keinen Ausnahmegrund darstellt. Freizeitaktivitäten in Form von hobbymäßig betriebener Fischerei (z.B. Sportfischerei) können keine Ausnahme begründen.“
Nach den Darstellungen in den o.g. Drucksachen handelt es sich um Anträge von Angelsportvereinen und nicht von fischwirtschaftlichen Betrieben.
Damit ist eine zwingend notwendige Bedingung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Äschenschutzkulisse nicht gegeben und der anders lautende Beschluss des Kreistags rechtswidrig. Darauf hat unsere Fraktion bereits während der Kreistagssitzung hingewiesen.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass auch ein Beschluss, der eine Ausnahmegenehmigung nur für das Gebiet der Möhne betroffen hätte, rechtswidrig gewesen wäre. Denn nach Ziffer I. 1.1. des o.g. Erlasses sind Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete „von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen“.
Anlage 1 zum o.g. Erlass enthält eine Karte. In dieser Karte ist für alle Äschenschutzkulissen in NRW eingezeichnet, ob dort „1. Priorität (rückläufige
Äschenbestände)“ oder „2. Priorität (nur abschnittsweise gute Äschenbestände)“ oder FFH- Gebiet und/oder Naturschutzgebiet gelten. Aus dieser Karte ist zu entnehmen, dass der gesamte Verlauf der Möhne im Gebiet des HSK nicht unter die Äschenschutzkulisse 1. oder 2. Priorität fällt, aber zu den FFH- und Naturschutzgebieten zählt.
Daher fordere ich Sie auf, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden.
Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb von maximal drei Arbeitstagen erfolgt, da die Sachlage eindeutig ist und außerdem dringlich wegen der sonst bevorstehenden Abschüsse der Kormorane. Nach diesem Termin würde eine externe Klärung erforderlich werden.
Im übrigen wäre es sehr wünschenswert, wenn künftig in Sitzungsvorlagen der Kreisverwaltung, die Abschnitte von Flüssen im Kreisgebiet betreffen, exakt die jeweils relevanten Fluss-Kilometer genannt würden.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/
Die SBL fragt: Warum hat eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss? (grafik: wordle.net)
Was halten Sie davon, wenn ein demokratisch getroffenes Votum des Landschaftsbeirats in einer „Nacht- und Nebelaktion“ gekippt wird, aber der Landrat keinen Grund zur Beanstandung sieht?
Worum es geht? Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland.
Wie wir hier http://sbl-fraktion.de/?p=3772
berichteten, forderte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Landrat Dr. Karl Schneider am 15.12.2013 auf, einen Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 wegen erheblicher formeller Mängel “gemäß § 39 Abs. 2 KrO NRW umgehend zu beanstanden”.
Bei dem beanstandeten Beschluss handelt es sich um eine unserer Meinung nach höchst fragwürde Entscheidung, auf die Schnelle ein Votum des Landschaftsbeirats bzgl. des Kormoran-Abschusses in Naturschutzgebieten zu kippen. Der Landschaftsbeirat hatte sich – entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung – gegen die von den Fischereigenossen-schaften geforderten „Vergrämungsabschüsse“ ausgesprochen.
Die Argumentation des Landrats
Der Landrat ging am 06.01.2014 mit einem umfangreichen Schreiben auf die Aufforderung des Kreistagsmitglieds Reinhard Loos zur Beschluss-Beanstandung ein. Der Landrat argumentiert, er habe nur dann einen Beschluss zu beanstanden, wenn dieser geltendes Recht verletze. Ein solcher Rechtsverstoß sei aber bei dem Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 seiner Ansicht nach nicht festzustellen.
Die Story
Die „Vorgeschichte“ der gekippten Entscheidung stellt der HSK in seinem Antwortschreiben so dar:
Die Entscheidung des Landschaftsbeirats vom 19.11.2013 wurde einem Vertreter der Fischereigenossenschaft Diemel gleich am 19.11.2013 telefonisch mitgeteilt, also am Tag des ablehnenden Beschlusses des dafür zuständigen Landschaftsbeirates.
(Erst) am 05.12.2013 ging daraufhin beim HSK ein Schreiben der Antragsteller (Fischereigenossenschaft) ein, und zwar auf eine erneute Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten. Es wird jetzt eine baldige Entscheidung über den Antrag vom 21.08.2013 gefordert.
Dabei weist die Fischereigenossenschaft darauf hin, „dass ansonsten die mit der zurückliegenden Erteilung der Ausnahmegenehmigung erreichte Rechtsposition der Fischereigenossenschaft bei gleichzeitiger Abwägung der Interessen von Fisch- und Vogelschutz durch die Verwaltung und unveränderter Sach- und Rechtslage ohne nachvollziehbare sachliche Gründe verschlechtert werde“.
Dieser Satz war, wenn wir das Schreiben des HSK vom 06.01.2014 richtig interpretieren, für den Landrat der Anhaltspunkt dafür, dass die Angelegenheit keinen Aufschub mehr duldet, da die Tagesordnungen für die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags am Tag des Eingangs des Schreibens der Fischereigenossenschaft bereits versandt worden waren. ??? Dabei hatte die Fischerei-Lobby doch über zwei Wochen Zeit, sich zu besinnen …. und … auf den richtigen Moment für ihre Intervention zu warten.
Die Reaktion des Hochsauerlandkreises und des Kreistags
Am 12.12.2013 sei dann die neu erstellte Verwaltungsvorlage 8/989 auch gleich an alle Kreistagsmitglieder per E-Mail abgeschickt worden und zwar mit dem Hinweis auf die erforderliche Entscheidung zur Erweiterung der Tagesordnung. Kreisausschuss und Kreistag seien in ihren Sitzungen den Hinweisen zur Erweiterung der Tagesordnung gefolgten und hätten bei einer Gegenstimme die Tagesordnung um den betreffenden Tagesordnungspunkt ergänzt. Der Kreistag sei dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 8/989 (Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten) mehrheitlich gefolgt!
Aus den vorstehenden Gründen werde er, so schreibt Landrat Dr. Karl Schneider, die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistags vom 13.12.2013 zur jeweiligen Erweiterung der Tagesordnung nicht beanstanden.
Unser Resümee
Aus den vorstehenden Gründen fragen wir uns, degradieren Verwaltung und Kreistag den Landschaftbeirat zu einer reinen Alibi-Veranstaltung!?
Die angebliche Dringlichkeit ist nicht nachvollziehbar, denn dem Hochsauerlandkreis droht kein erheblicher Schaden und das Verhalten der Antragsteller läßt nicht darauf schließen, dass hier ein hochgradiges Interesse vorlag …
Außerdem fragen wir uns, wieso eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss hat!? Der Fisch stinkt doch bis zum Himmel und zurück!?
Zur Zeit gibt es viele Regenbogen im Hochsauerland. (foto: zoom)
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Windraeder am Wegesrand in Norddeutschland (archivfoto: zoom)
Arnsberg. (vga_pm) Die neue, etwa 186 m hohe Windenergieanlage in Brilon-Scharfenberg verstößt bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung nicht gegen nachbarschützende Vorschriften.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg den Eilantrag eines Nachbarn gegen den Hochsauerlandkreis abgelehnt, der die Errichtung und die Inbetriebnahme der Anlage genehmigt hatte.
Das Haus des Nachbarn liegt im Außenbereich des Ortsteils Scharfenberg etwa 500 m von der Anlage entfernt. Ihre Gesamthöhe beträgt 185,9 m (135,4 m Nabenhöhe zuzüglich der Hälfte des Rotordurchmessers von 101 m). Das Gelände steigt vom Grundstück des Antragstellers bis zum Fuß der Anlage 25 m an. Eine andere kleinere Windenergieanlage wird in einer Entfernung von 260 m von seinem Wohnhaus betrieben. Zwei weitere Anlagen befinden sich unmittelbar am Standort des neuen Vorhabens. Sie sind bereits stillgelegt und müssen nach den Bedingungen der neuen Genehmigung vollständig demontiert werden.
Der Nachbar hatte sich auf unzumutbare nächtliche Lärmimmissionen und auf eine optisch bedrängende Wirkung berufen. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts führt in ihrem jetzt bekannt gegebenen Beschluss vom 11. August 2014 vielmehr aus:
Die Behörde habe zu Recht festgelegt, dass am Grundstück des Antragstellers nachts, von 22 Uhr bis 6 Uhr, ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) nicht überschritten werden dürfe. Es sei sichergestellt, dass dieser Wert auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die vorhandene Anlage eingehalten werde, nachdem die Änderungsgenehmigung vom 12. Juni 2014 konkrete Beschränkungen des Nachtbetriebs der neuen Anlage festgelegt habe. Die entsprechenden Berechnungen der eingeschalteten Fachfirmen habe der Antragsteller nicht plausibel entkräftet.
Von der neuen Anlage gingen auch keine für den Antragsteller unzumutbare optisch bedrängende Wirkungen aus. Dies ergebe sich aus einer Gesamtbewertung verschiedener im vorliegenden Einzelfall zu berücksichtigender Gesichtspunkte. Insoweit sei neben dem Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windkraftanlage und deren überdurchschnittlicher Höhe unter anderem auch zu bedenken, dass die Vorbelastung durch die zwei zu entfernenden Anlagen künftig wegfalle. Die nordwestlich vom Wohnhaus gelegene Anlage liege auch nicht in der Hauptblickrichtung von den Wohnräumen. Der Blick auf die Windenergieanlagen werde vom Grundstück des Antragstellers zudem in gewissem Umfang durch Betriebsgebäude seiner Pferdezucht abgeschirmt. Im Außenbereich, in dem mit dort privilegierten Windenergieanlagen zu rechnen sei, bestehe ohnehin nur ein verminderter Schutzanspruch. – Darüber, ob der Genehmigung öffentliche Belange wie etwa solche des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenstanden, auf die sich der Antragsteller nicht berufen konnte, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.
Die alternative Schickeria hört auf „Fräulein“ (foto: zoom)
Nach Lammert sagt auch Humboldt in Düsseldorf ab: Zweifellos ist es nicht so sehr Gebrechlichkeit als vielmehr schavanöse Abscheu, die eine Reise des Ehrengastes nach Düsseldorf ausgeschlossen erscheinen lässt … erbloggtes
Fahrradwege: Ich war neulich in den Niederlanden und bin dort Fahrrad gefahren. Dort gab es wunderschöne, breite Fahrradwege und sogar Unterführungen für Fahrradfahrer unter stark befahrenen Kreuzungen hindurch, von Fahrradampeln und genügend Fahrradständern mal ganz zu schweigen … lummaland
“Humanitäre Hilfe” oder “Putins Trucker Show”? In Wirklichkeit hat der Westen ein Problem mit seiner eigenen Wahrnehmung. Er ist so in der Logik des geopolitischen Konflikt mit Moskau um die Kontrolle der Ukraine gefangen, dass er die Wirklichkeit ausblenden muss, um noch handlungsfähig zu bleiben … wiesaussieht
Bild-Zeitung: heizt die Stimmung gegen Sozialmissbrauch durch Osteuropäer und Arbeitnehmer aus „Schuldenstaaten“ an … nachdenkseiten
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Als „Papa-Taxi“ diesen Montag an der Unteren Pforte in Winterberg. Zeit zum Knipsen. (foto: zoom)
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Finissage der Ausstellung „Weltenbrand – Hagen 1914“: Das Osthaus Museum Hagen lädt am Samstag, 9. August, um 17 Uhr zur Finissage ins Auditorium des Kunstquartiers ein … doppelwacholder
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Anfragen im Kreistag: “Roundup” auf den Grundstücken der Kreisverwaltung … sbl
Haben sie bald ausgedient? Schneekanonen in Winterberg. (archiv: zoom)
Wie die WP heute berichtet, liebäugeln Winterberger Liftbetreiber mit neuen Schneemachern.
Die Rettung für die Sauerländer Mittelgebirge versprechen sie sich vom IDE All Weather Snowmaker, denn es sei “Never too warm for snowmaking”, niemals zu warm um Schnee zu produzieren, so die Israelische Firma IDE.
Über die Entwicklung des Schneemachers berichtete das Amerikanische Wirtschaftsblatt “Bloomberg Businessweek” Anfang 2014 unter der Überschrift: “How Israeli Snowmakers Are Saving Alpine Skiing”:
Wie Avraham Ophir Skilaufen lernte
IDEs Technologie Chef und selbsternannter „bester Skiläufer“ Avraham Ophir erzählt der amerikanischen Zeitschrift die lange und interessante Geschichte, wie er Schneeproduzent wurde.
Ophir wurde in Ostpolen geboren, sein Vater war Fabrikant, dessen Firma stellte Terpentin her. Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde Ophirs Heimat zunächst zwei Wochen von den Deutschen okkupiert, dann kamen die Russen. Sein Vater, Kapitalist, wurde inhaftiert und in ein Gulag in Nordsibirien gebracht. Die übrige Familie kam als Angehörige eines Gefangenen nach Südsibirien.
Dort musste Ophir Skilaufen lernen. Sie hätten zwei einfache, aber sehr stabile Holzlatten genommen und ein Lederband darum gebunden. Ihre normalen Schuhe hätten sie in die Lederschlaufe gesteckt. So gelangten die Kinder damals zur Schule.
Wie Avraham Ophir zum Schneemacher wurde
Die Geschichte des Schneemachens begann ebenfalls in Sibirien. In Russland gab es einen jüdischen Ingenieur namens Alexander Zarchin, ein Zionist. Doch er war nicht nur Zionist, sondern auch Techniker und die Sowjets hätten ihn deswegen ins Lager geschickt, in den selben Gulag wie Avrahams Vater.
In Sibirien ist es sehr kalt und im Sommer regnet es selten. Der Gulag lag in der Nähe des Arktischen Ozeans. Für das Arbeitslager wurde Trinkwasser benötigt. Also hätten sie Tore geöffnet und Seewasser in eine Lagune umgeleitet. Am Ende des Sommers hätten sie die Tore wieder geschlossen. Das Wasser in der Lagune wäre gefroren.
Wenn Meerwasser gefriert, trennen sich Wasser und Salz. „Eiskristalle aus Seewasser sind reines Wasser,“ erklärte Ophir.
Als nun der Sommer zurückkehrte und die Oberfläche zu tauen begann, pumpten Zarchin und die übrigen Gefangenen die salzhaltige Flüssigkeit aus der Tiefe der Lagune. Während sie pumpten, maßen sie den Salzgehalt und wenn er niedrig genug war, schlossen sie die Tore und ließen die Sonne den Rest des Eises schmelzen und gewannen so Trinkwasser.
Stolz erklärte Avraham Ophir gegenüber der Bloomberg Businessweek “So you see, need is the father of invention.“ (Not(wendigkeit) ist der Vater der Erfindung.)
Nach dem Krieg gelangte Ophir zunächst nach Polen und dann über die Alpen und Italien nach Israel. Zarchin, sein zukünftiger Chef, floh aus dem Gulag nach Israel, wo er schnell als Erfinder bekannt wurde.
Zarchin entwickelte zunächst eine Entsalzungsverfahren, basierend auf seinen Erfahrungen in Sibirien.
Er bildete den Sibirischen Frost mit Hilfe einer Vakuum-Kammer nach. Wenn der Druck unter 4 Millibar fällt, wird aus Salzwasser Eis und es verliert sein Salz. Er erhielt das Patent auf dieses Verfahren, welches in der Wüste Israels eine große Rolle für die Wassergewinnung spielt.
Erst sehr viel später, 2005, erkannte Ophir durch einen Zufall die Möglichkeiten der Technologie bei der Scheeproduktion. In Südafrika kühlte die IDE Vakuum-Eismaschine die tiefste Goldmine zwei Meilen unter der Erde.
Bei einer Besichtigung sah Ophir einen Berg an Schnee, der in der Afrikanischen Hitze produziert worden war. Er ließ sich Ski bringen, fand sie in Johannesburg und fuhr im Alter von 72 den Berg hinab. Nun ließ er einen Spezialisten kommen, der ihm die Qualität des Schnees bestätigte.
IDE lud Dutzende von Skigebiets-Verantwortlichen nach Südafrika, ließ zwei Schneeberge bauen und verbrachte zwei Tage mit den “guys” (Jungs), man aß gemeinsam, trank und anschließend hatte IDE die ersten beiden Aufträge: Zermatt und Pitztal.
Soweit der Bericht in Bloomberg Businessweek.
Hier einige Links zu Verfahren, Hintergründen und Folgen. Die Liste bietet einen ersten Einstieg und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es wird sechs mal mehr Energie verbraucht als bei den Schneekanonen. (Die WELT)
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