Positions- und Argumentationspapier der FDP gegen ein Glyphosatverbot in den Kommunen

Unkrautfrei dank Roundup: Weihnachtsbäume im Sauerland (Archiv: zoom)

Mit einem Positions- und Argumentationspapier zum Thema „Glyphosat“ will Carina Konrad, Stellvertretende Vorsitzende des „Ausschuss Ernährung und Landwirtschaft“ im deutschen Bundestag,  FDP-VertreterInnen in den kommunalen Gremien mit Argumenten gegen ein Verbot des Herbizids Glyphosat versorgen.

In vielen Kommunen und Städten, so MdB Konrad,  würden derzeit Anträge von Bündnis 90/Die Grünen in die kommunalen und städtischen Gremien und Parlamente eingebracht.

Das Ziel dieser Anträge sei ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln, vor allem von Glyphosat im kommunalen/ städtischen Alleingang.

Um entsprechend (dagegen!) reagieren zu können, hat Frau MdB Carina Conrad das Papier mit Argumentationshilfen erstellt, welches insbesondere an Ratsmitglieder der Ortsverbände weitergeleitet wird.

Ich würde die Argumente der FDP gerne hier im Blog diskutieren.

Sind sie stichhaltig? Sind sie löchrig? Stimmen die Belege?

Gibt es belegbare Hinweise auf Lobbyismus oder ist das „Gerede“ vom Lobbyismus nur „grüner Quatsch“?

Ich selbst werde die Gelegenheit nutzen mich mehr als bisher – und das war eher wenig – mit der Materie zu beschäftigen. Im Zusammenhang mit der Weihnachtsbaumproduktion im Sauerland hat Glyphosat unter dem Handelsnamen „Roundup“ des Konzerns Monsanto auch hier im Blog schon seine Runden gedreht.

Auf geht’s!
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Positions- und Argumentationspapier: Glyphosatverbot in Kommunen

In vielen Kommunen werden derzeit von Bündnis 90 Die Grünen Anträge in die kommunalen und städtischen Gremien und Parlamente eingebracht mit dem Ziel, Totalherbizide und andere chemisch-synthetische Herbizide und Insektizide auf allen von der Stadt bewirtschafteten Flächen zu verbieten. Da nach meiner Einschätzung mit gleichartigen Anträgen bundesweit zu rechnen ist, möchte ich Ihnen in meiner Funktion als Berichterstatterin für dieses Thema gerne ein Positions- und Argumentationspapier übermitteln. Ich bitte Sie, dieses an Parteimitglieder, an die Orts- und Bezirksvorstände und vor allem an die Mitglieder der Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte in Ihren Wahlkreisen weiterzuleiten, um die Brisanz des Themas zu verdeutlichen und unseren Parteifreunden eine Hilfestellung bei diesem Thema zur Verfügung zu stellen.

Die uns vorliegenden Anträge zielen insgesamt darauf ab, Glyphosat und andere Herbizide, sowie auch Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen zu verbieten, sowohl auf selbstbewirtschafteten Flächen, bei der Vergabe von Aufträgen zur Bewirtschaftung an Dritte, sowie beim Abschluss und der Verlängerung von Pachtverhältnissen städtischer, bzw. kommunaler Flächen.

Glyphosat gehört zu den in seiner Wirkung auf Mensch, Tier und Natur am besten untersuchten Pflanzenschutzmitteln weltweit. Seine globale Nutzung und die lange Dauer des Einsatzes haben neben den für die Zulassung erforderlichen Studien die Durchführung von Untersuchungen mit unterschiedlichen Zielsetzungen ermöglicht, so dass eine vollumfassende Bewertung möglich ist.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Januar 2014 im Rahmen der EU-Neubewertung seinen Bewertungsbericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übergeben.

An der Erstellung des Berichts waren beteiligt: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Julius Kühn-Institut (JKI) und das Umweltbundesamt (UBA). Der Bewertungsbericht hat das Ergebnis, „dass Glyphosat nach wie vor alle Kriterien erfüllt, die das EU-Recht an Pflanzenschutzmittelwirkstoffe stellt“.

Die EU-Kommission hat daraufhin die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat am 27. November 2017 um weitere fünf Jahre verlängert.

Argumente:

  • Der Begründung ist zu entnehmen, dass von dem Wirkstoff keine, wie von der WHO 2015 falsch behauptete, kanzerogene Gefahr für den Menschen ausgeht. Vielmehr ist der Wirkstoff Glyphosat in der Toxizität vergleichbar mit Kochsalz.
  • Die Freien Demokraten haben keinen Zweifel an der Risikobewertung der nationalen und internationalen Zulassungsbehörden und werden daher weder nationalen noch kommunalen Alleingängen beim Verbot des Wirkstoffes zustimmen.
  • Es gibt keine wissenschaftliche Basis für die in den Anträgen der Grünen formulierten Vorwürfe.
  • Kommunale/ städtische Alleingänge wären aus Sicht der FDP folgenschwer und hätten massive Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Das besonders bodenschonende und humusbildende Anbauverfahren der Minimalbodenbearbeitung, das bereits viele Landwirte erfolgreich praktizieren und das zu einer erhöhten Bodenfruchtbarkeit und Co2 Speicherung im Boden führt, wäre beim Wegfall von Glyphosat nicht mehr möglich.
  • Das Ziel der Anträge scheint die Idee zu sein, die Land- und Forstwirte zur ökologischen Wirtschaftsweise zu zwingen. Das ist für uns Freie Demokraten ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Selbstbestimmung der Bewirtschafter, die schließlich allesamt ausgebildete Fachleute auf ihrem Gebiet sind.
  • Auch Biolandbau ist ohne entsprechende Pflanzenschutzmittel nicht möglich.
  • Für die Freien Demokraten ist das Verbot von Herbiziden und Insektiziden ein völlig falsches Signal: Wir brauchen in unserem Land eine zukunftsorientierte Landwirtschaft, die Pflanzenschutzmittel nutzen kann, um auch weiterhin hochwertige und sichere Nahrungsmittel erzeugen zu können.
  • Die Kosten zur Bewirtschaftung der Flächen werden in dem Antrag nicht bedacht. Unkrautjäten erfordert einen hohen personellen und damit finanziellen Aufwand. Doch auf die Frage der Finanzierung von Alternativen beim Unkrautmanagement gehen die Anträge der Grünen nicht ein. Letztlich würden die Kosten wohl zulasten der Bürgerinnen und Bürger vor Ort gehen.
  • Im Vorfeld der Umsetzung eines radikalen Verbots muss zudem gewährleistet werden, dass ein durch nationale und internationale Studien nachweisbar bewährtes Herbizid nicht durch giftigere und die Natur und Umwelt stärker belastende und schädigende Substanzen oder Verfahren ersetzt wird.
  • Wir Freie Demokraten setzen voraus, dass Pflanzenschutzmittel in den Städten und Kommunen nach guter pflanzenbaulicher und gärtnerischer fachlicher Praxis eingesetzt werden, von geschultem, sachkundigem Personal. Daher gehen von der Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel im zugelassenen Umfang keine Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt aus.
  • Die Grünen wollen Pflanzenschutzmittel in Form von Herbiziden und Insektiziden bei Neuverpachtungen städtischer Flächen an Land- und Forstwirtschaft verbieten. Diese Befugnis liegt nicht in den Händen der Kommunen und Städte, betrachtet vor dem Hintergrund, dass hier Bewirtschaftungseinschränkungen lokal durchgesetzt werden sollen, während die Zulassung des Mittels von den amtlichen Zulassungsbehörden nicht infrage gestellt wird. Bei der Verpachtung wird die Nutzung sowie die fachgerechte Bewirtschaftung an die Land- und Forstwirte delegiert, die diese nach geltendem Recht und Gesetz nach guter fachlicher Praxis bewirtschaften. Zuständig und verantwortlich ist unserer Auffassung nach der Pächter, nicht der Eigentümer der Fläche (argumentativer Vergleich: Bei Wohnungsvermietung ist der Vermieter nicht befugt, dem Mieter den Gebrauch von Reinigungsmitteln zu verbieten).

Was schlagen wir vor? Lösungsansätze zur Auflösung des bestehenden Spannungsfeldes:

Statt Verbote aus ideologischen Beweggründen unterstützen wir Maßnahmen zur Reduzierung und Einsparung von Pflanzenschutzmitteln in der Stadt und ihren Flächen. Daher fordern wir auf, zu prüfen, wo und wie durch den Einsatz moderner Technik Einsparungen bzw. Alternativen möglich sind. Dabei sollten Erkenntnisse und Wissen auch den Grundeigentümern, Gärtnern und Bürgern der Stadt zugänglich gemacht werden.

  • Unser gemeinsames Ziel sollte die Minimierung sein. Generelle Verbote ohne wissenschaftliche Grundlage sind keine kommunale Aufgabe, in der Sache falsch, gefährden unser Stadtbild und belasten unsere Bürger.
  • Wir brauchen mehr Aufklärung im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, vor allem im privatgärtnerischen Einsatz. Daher unterstützen wir Maßnahmen zur Aufklärung und Schulung im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln im privaten Bereich.
  • Landwirte, die Direktzahlungen der EU erhalten, greenen 5% ihrer Fläche. Das heißt ein 100ha Betrieb nutzt 5ha seiner Fläche, um einen Mehrwert für die Biodiversität und die Umwelt zu bringen, indem er bestimmte Blühpflanzen anbaut oder die Flächen stilllegt.
  • Wir stellen die Bedeutung der Zulassungsbehörden und ihre Fachkompetenz nicht infrage. Wissenschaftliche Erkenntnisse dürfen nicht durch ideologisch motivierte Stimmungen ausgeblendet werden.

Ich bitte Sie, uns vor Ort dabei zu unterstützen, sachlich über die Zukunft von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zu diskutieren. In dieser emotionalen Debatte wird gerne vergessen, dass wir heute in Deutschland jederzeit Zugang zu hochwertigen und sicheren Lebensmitteln in großem Umfang haben. Das war in der Vergangenheit nicht immer selbstverständlich. Die modernen Züchtungsmethoden, Pflanzenschutzmittel, moderne Technik und das Wissen und die Forschung haben gerade in der Landwirtschaft zu großen Fortschritten geführt. Dennoch sinkt die Zahl der Betriebe weiter, da die Ertragssituation in vielen Bereichen der Landwirtschaft angespannt ist und nicht zuletzt ideologisierte Debatten, und dazu zähle ich die derzeitigen Versuche der Grünen, den jungen Landwirten die Lust an der Hofübernahme nehmen.

Wir Freie Demokraten wollen auch in Zukunft, dass Landwirtschaft ein starker Wirtschaftszweig in Deutschland ist.

Ich hoffe, wir konnten Ihnen hiermit einen Einblick in die Thematik verschaffen und Ihnen Argumente für Ihre Arbeit vor Ort an die Hand geben. Sollten Sie weitere Fragen haben oder fachliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Anfrage der SBL: Pflanzenschutzmittel auf kreiseigenen Grundstücken

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Pflanzenschutzmittel auf kreiseigenen Grundstücken

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

Wissenschaftler warnen vor dem weltweit am häufigsten eingesetzten Pflanzenschutzmittel. Die Weltgesundheitsorganisation ist der Auffassung, dass das Pflanzengift der Firma Monsanto wahrscheinlich krebserregend ist. Aufgrund des öffentlichen Drucks soll in der EU die Zulassung von Glyphosat, der Basis für Roundup, überprüft werden. In einigen Ländern, z.B. in den Niederlanden, wird von offizieller Seite ein Verbot von Glyphosat bzw. Roundup in Erwägung gezogen.

Bitte beantworten Sie:

  • Welche Pflanzenschutzmittel (Handelsname/Hersteller) wurden wo und in welchen Mengen in diesem Jahr auf kreiseigenen Grundstücken aufgebracht bzw. sollen in den nächsten Monaten eingesetzt werden?

Mit freundlichen Grüßen Für die Richtigkeit

Reinhard Loos
Fraktionssprecher der SBL/FW

Gabriele Joch-Eren
Geschäftsführerin der SBL/FW

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Gift in den Grünanlagen der Kreisverwaltung; nichts Weltbewegendes, aber …

In diesen Tagen ereignet sich vieles was die Welt bewegt, z.B. die Fussball-WM, der NSU-Prozess, der NSA-Untersuchungsausschuss und entsetzliche (Bürger-)Kriege und Unruhen mit unabsehbaren Folgen. Warum befassen wir uns dann also mit scheinbar Nebensächlichem wie mit der „Pflege“ der Grundstücke des Hochsauerlandkreises?

Der Grund ist der: Im letzten Jahr wurden, wie wir jetzt auf Nachfrage erfuhren, im Auftrag der Kreisverwaltung 92 Liter plus X sogenannte Pflanzenschutzmittel auf kreiseigenen Grundstücken versprüht. Bis zum 5. Mai 2014 ließ der HSK 68 Liter Roundup und Co. versprengen. 37 Liter des Herbizids „Touchdown Quattro“ (Unkrautvernichter Glyphosat RM Roundup 360 Weedkiller) bekam im Wonnemonat Mai allein das Berufskolleg Meschede ab. Außerdem wurden bis zum 22. April dieses Jahres (mindestens?) 2,85 kg eines Produktes der Firma „Spiess-Urania Chemicals GmbH“ mit dem Namen „Kerb“ verteilt, davon am 22.04.2014 1 kg auf dem Grundstück der Martinschule in Dorlar.

Bei
www.schneckenprofi.de
finden wir zu dem Granulat „Kerb“ u.a. die aufschlussreichen Hinweise:
„Kerb-Streugranulat ist hochwirksam und gehört deshalb in erfahrene Hände. Bitte beachten Sie den Hinweis zum Sachkundenachweis!“
„Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!“

Plus X? – Der zuständige Fachdienst des Hochsauerlandkreises hat keine weiteren Angaben zum Aufbringen von „geringen Mengen“ unter jeweils 1 Liter gemacht. Um welche Größenordnung und um welchen Substanzen es sich da handelt, das wissen wir also noch nicht.

Klar, unkrautfreie Grundstücke, die mag doch fast jeder ordentliche deutsche Haus- und Grundbesitzer. Doch wie hoch ist der Preis für den gepflegten Garten? Leider scheint nicht allen Menschen bewusst zu sein, welche schlimmen Folgen der Einsatz von „Pflanzenschutzmitteln“ für Menschen, Tiere und Umwelt hat!?

Behörden sollen – unserer Meinung nach – eine Vorbildfunktion übernehmen und auf den eigenen Grundstücken völlig auf den Einsatz von giftigen Substanzen verzichten! Die Aussagen des HSK: „ …, da eine nachhaltige Beseitigung des Unkrauts nur durch Behacken nicht zu gewährleisten ist“, können und wollen wir genauso wenig akzeptieren wie den Hinweis: „…, dass die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nur dort erfolgt, wo es verantwortungsvoll und sinnvoll erscheint.“

Und nun, für alle, die der Wortlaut des Schreibens vom Hochsauerlandkreis vom 02.07.2014 auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 02.06.2014 interessiert, hier die Antwort der Kreisverwaltung:
„Gift in den Grünanlagen der Kreisverwaltung; nichts Weltbewegendes, aber …“ weiterlesen