Sundern. (pm) Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung einstimmig für die Fortsetzung der aus Landesmitteln geförderten Schulsozialarbeit ausgesprochen.
„Schulsozialarbeit gewinnt zunehmend an Bedeutung“, stellt Lars Dünnebacke für die SPD Fraktion fest. „Soziale Herkunft ist immer noch entscheidend für den Bildungserfolg. Durch Schulsozialarbeit lassen sich unterschiedliche Startchancen ausgleichen.“
In Sundern wird aktuell die Stelle einer Schulsozialarbeiterin zu 90% aus Landesmittel finanziert. Sie unterstützt die Arbeit an den fünf städtischen Grundschulen. Alle Schulleiterinnen haben sich für die Fortsetzung der Arbeit eingesetzt.
Die 10% Eigenmittel wurden bisher vom Hochsauerlandkreis finanziert. Das Land kürzt 2018 den Zuschuss auf 60%, der Kreis zieht sich vollständig aus der Finanzierung zurück.
Für die Stadt Sundern bedeutet dies, dass bei Fortsetzung des Programms Belastungen in Höhe von 24.000,- Tsd. € jährlich entstehen.
Die SPD Fraktion hat daher die Verwaltung aufgefordert, sich beim Kreis für eine Beteiligung an der 40% Finanzierung einzusetzen.
„Ansonsten müssten im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2018 die Mittel vom Rat bereit gestellt werden“, fordert Dünnebacke. Da es sich um freiwillige Leistungen handelt, ist dies nur zu Lasten anderer freiwilliger Leistungen möglich.
Brilon. (falken_hsk) Am Samstag, dem 27. Mai, fand zwischen 14 und 18 Uhr in Brilon eine Kundgebung von Jugendlichen statt, die von den Falken HSK unterstützt wurde.
Die jungen Brilonerinnen und Briloner setzen sich gegen sexistische und fremdenfeindliche Diskriminierung ein, wenden sich gegen Polizeimaßnahmen, die ihnen ungerechtfertigt erscheinen, vor allem aber wünschen sie sich in Brilon einen eigenen Jugendraum.
Kundgebung auf dem Marktplatz in Brilon. (foto: falken)
Mit der Kundgebung suchten die Jugendlichen den Dialog mit der Öffentlichkeit. In Gesprächen mit Erwachsenen und weiteren Jugendlichen fanden sie viel Verständnis für ihre Lage – und auch den einen oder anderen Vorschlag, der jetzt geprüft wird. Auch Bürgermeister Christoph Bartsch schaute vorbei und sagte der Gruppe Unterstützung zu, wenn er eine Möglichkeit fände.
Die Redebeiträge (Die Texte der jugendlichen Sprecherinnen und Sprecher liegen noch nicht als Dateien vor.)
Räume (M. Hermes)
Liebe Brilonerinnen und Briloner,
liebe Freundinnen und Freunde,
die Gruppe junger Menschen, die sich heute hier trifft, sucht einen Jugendraum, den sie selber gestalten können, der ihnen immer zur Verfügung steht und worin sie selber Verantwortung übernehmen können.
Ich bin Michael Hermes, ehrenamtlicher Vorsitzender des Jugendverbandes Die Falken Hochsauerlandkreis. Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe ist es unsere Aufgabe, Jugendliche zu unterstützen, die sich um Räume und gesellschaftliche Teilhabe bemühen.
In Meschede, wo wir die meisten Mitglieder haben, haben wir 1976 ebenfalls auf der Straße angefangen. Man konnte oder wollte uns zunächst auch dort keine Räume geben. Die Stadt Meschede (oder der Hochsauerlandkreis) hat dann aber eine – wie ich finde – sehr kluge Entscheidung getroffen: Es gab ein altes Schulgebäude und danach ein altes Behördenhaus im öffentlichen Eigentum, die später abgerissen werden sollten. Wir Falken und andere Gruppen konnten sie so lange noch kostenlos nutzen. Unsere Kinder- und Jugendgruppen und viele andere Initiativen haben sich darin getroffen und gesellschaftlich nützliche Arbeit geleistet.
Als wir nach zehn Jahren (und nachdem die Häuser abgerissen waren) immer noch da waren und immer noch laut „hier!“ gerufen haben, haben wir schließlich die ehemalige Fabrik Wiebelhaus in Meschede bekommen, die von der Stadt Meschede erworben und zum Initiativenhaus ausgebaut wurde. Darin sind wir bis heute.
Vielen Generationen von Jugendlichen, die sich von den bestehenden Angeboten der Jugendarbeit nicht angesprochen fühlten, und für die es sonst nur noch kommerzielle Spielhallen und Kneipen gegeben hätte, den Bahnhof oder den Karstadtplatz, konnten wir auf diese Weise einen schönen Treffpunkt anbieten.
Einen Treffpunkt, den sie selber einrichten und gestalten und in dem sie über das Programm mitbestimmen konnten. Einen Treffpunkt, wo sie bei Schwierigkeiten Hilfe kriegen konnten. Einen Treffpunkt, in dem sie ganz frei künstlerisch aktiv sein und sich politisch bilden konnten. Einen Treffpunkt, wo sich die Engagiertesten von ihnen zu Junghelfern und Gruppenleitern ausbilden lassen, Erfahrungen mit Gremienarbeit und Vorstandsverantwortung machen konnten und bis heute können.
Wir haben uns überlegt, bevor wir uns mit ähnlichen Ideen und Forderungen nach einem Haus an die Stadt Brilon und die Fördergeber wenden, zunächst den Dialog mit der Öffentlichkeit zu suchen. Vielleicht hat ja jemand von euch, vielleicht hat jemand von Ihnen einen Raum – eine leerstehende Wohnung oder Werkstatt, eine Kneipe oder einen Keller, einen Laden oder Lagerraum -, der zu schade zum Vergammeln ist und den man sich zu einem Jugendraum ausgestalten könnte. Wenn Ihr so etwas habt oder jemanden kennt, der so etwas hat, sprecht uns einfach an – wir würden uns freuen. Vielen Dank!
Rechtslage (M. Hermes)
Die offene Jugendgruppe hat viel Zuspruch für ihr Engagement und ihre Öffentlichkeitsarbeit bekommen. Es gab aber auch einzelne missgünstige Kommentare wie „Mietet euch doch einen Raum!“ Ich wurde deshalb von den Jugendlichen gebeten, doch auch auf die Rechtslage hinzuweisen, auf deren Basis wir handeln und die offenbar manchen überhaupt nicht bekannt ist.
Und nein, diese Jugendlichen müssen NICHT ihr Taschengeld zusammenkratzen und sich einen Raum mieten. Sie haben ein RECHT auf einen selbstgestalteten und selbstverantworteten Raum.
Grundlage ist das SGB VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Darin heißt es unter § 11:
(Absatz 1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen. (…) (Absatz 3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
Unter § 12 heißt es: (Absatz 1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist (…) zu fördern.
(Absatz 2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet.
Und § 3 gebietet die Trägervielfalt, die sogenannte Pluralität in der Jugendarbeit:
(Absatz 1) Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Werteorientierungen.
Das, liebe Freundinnen und Freunde, ist nicht etwa ein Auszug aus einem utopischen Zukunftsroman; das ist heutiges, gutes, geltendes Recht. Auf dieser Grundlage arbeiten wir in unserem Jugendzentrum in Meschede seit mittlerweile 35 Jahren. Und auf dieses moderne, geltende Recht können auch junge Menschen in Brilon ihren Anspruch auf eigene Räume, auf Freiräume für die Jugend stützen.
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Das Kinderrechteforum ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Köln. Es hat sich in den letzten Jahren intensiv auch um mehrere von Abschiebung bedrohte Familien mit Kindern im Hochsauerlandkreis gekümmert. Unter dem Leitwort “Wir haben Rechte – Kein Scherz!” findet am Donnerstag, 13. April, in Meschede eine vom Kinderrechteforum organisierte Demonstration statt. Treffpunkt ist um 09:30 Uhr an der Gaststätte Pulverturm in der gleichnamigen Straße.
Zu dieser Demonstration schreibt das Kinderrechteforum:
“Unseren Informationen zufolge wurden im Jahr 2016 100 Asylbewerber aus dem Hochsauerlandkreis abgeschoben. Im Januar 2017 waren es sogar 12.
Wir sind davon überzeugt, dass ein Großteil dieser Menschen, darunter auch Kinder, unberechtigter Weise abgeschoben wurden. Insgesamt sehen wir die Asylpolitik des Kreises kritisch. In der Vergangenheit wurden aus unserer Sicht, insbesondere die Kinderrechte missachtet, die gemäß Artikel 59, Abs. 2 des Grundgesetzes einen verbindlichen Bestandteil unserer Rechtsordnung im Range einfachen Bundesrechts* darstellen.
DIE AKTION
Wir möchten gemeinsam mit euch für eine transparente und faire Asylpolitik des Hochsauerlandkreises einstehen und möchten dich hiermit herzlich zu unserer Demo mit dem Motto: „Wir haben Rechte – Kein Scherz“ einladen.
Treffpunkt wird voraussichtlich gegen 9:30 die Gaststätte am Pulverturm in der Pulverturmstraße in Meschede. Nach einem kurzen Kennenlernen und letzten Vorbereitungen werden wir dann gegen 10:30 geschlossen durch die Innenstadt zum Kreishaus ziehen.
Weitere Infos folgen nach der Anmeldung per Email. Bitte beachte, dass eine Anmeldung der Teilnahme über diese Plattform zwingend erforderlich ist. Andernfalls könnte ein Ausschluss am Veranstaltungsort erfolgen.
UNSERE FORDERUNGEN
Transparente Asylpolitik
Fairer Umgang und Prozess
Mehr Beachtung der bestehenden Menschenrechtsverträge (Kinderrechtskonvention, Menschenrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, etc.)
Mehr Kontrolle innerhalb der Behörde
Einhaltung von Absprachen
BEISPIELE
Im nachfolgenden liefern wir zwei wesentliche Beispiele, die unser Anliegen bzw. die unvollziehbare Asylpolitik des Hochsauerlandkreises verdeutlichen sollen.
FAMILIE DARBINYAN AUS BESTWIG
Einige werden sich sicherlich noch an die Geschichte von Familie Darbinyan aus Bestwig erinnern. Die Familie kommt ursprünglich aus Armenien und lebt seit 4 Jahren in Deutschland. Die beiden älteren Kinder, Elina (20) und Edgar (18) besuchten damals erfolgreich die Schule. Elina machte eine schulische Ausbildung am Berufskolleg in Bestwig zur gestaltungstechnischen Assistentin und Edgar stand kurz vor seinem Realschulabschluss. Er wäre in nur wenigen Monaten als Klassenbester abgegangen und eine Ausbildung begonnen. Der Vater hatte eine Vollzeitstelle bei einer Schreinerei und die Mutter kümmerte sich derweil um das Neugeborene (Januar 2016).
Im März 2016 wurden Edgar und Elina eines Morgens durch die Polizeibeamte, sowie Mitarbeiter der Ausländerbehörde aus dem Schlaf gerissen. Sie sollten abgeschoben werden. Trotz ihrer vorbildlichen Integration, Ausbildungsstellen und einem laufenden Härtefallantrag.
FAMILIE QUNI AUS RAMSBECK
Der Fall von Familie Quni ist aktuell. Ursprünglich kommt die Familie aus Albanien und lebt seit 2015 in der Bundesrepublik. Die Familie ist ebenfalls fünfköpfig. Alle 3 Kinder, Jolanda (16), Egzon (15) und Amina (7) besuchen die Schule und beherschen die deutsche Sprache. Auch die Eltern sprechen Deutsch und sind beruftätig.
Auch diese Familie engagierte sich in ihrer Freizeit in unterschiedlichen Vereinen (Fußballverein, Chorgemeinschaft, etc.) und war dafür, dass die Familie erst mehr als ein Jahr hier lebte hervoragend intergriert. Im Januar 2017 wurde die gesamte Familie dann plötzlich abgeschoben. Obwohl ein Härtefallantrag gestellt war und es neue Erkentnisse über die gesundheitliche Situation von Tochter Jolanda gab, diese hat nämlich aufgrund eines genetischen Defekts eine körperliche Beeinträchtigung.
Equal Pay Day. Die Lücke zwischen Männern und Frauen ist groß. (screenshot: it.nrw)
Düsseldorf (IT.NRW). Mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 16,09 Euro verdienten Frauen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 rund 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (20,76 Euro).
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anlässlich des internationalen Aktionstages für die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen (Equal Pay Day; 18. März 2017) mitteilt, hat sich der prozentuale Verdienstunterschied in den vergangenen zehn Jahren kaum verändert.
Der Gender Pay Gap (Lohnlücke zwischen Frauen und Männern) wird europaweit nach einheitlichen methodischen Vorgaben berechnet und gilt als zentraler Maßstab für internationale Vergleiche der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede. Der vorliegende Gender Pay Gap wurde auf Basis der Verdienststrukturerhebung unter Einbeziehung von Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebungen ermittelt.
Meschede. (sbl_pm) Für die nächste Kreistagssitzung am 24. März 2017 beantragt die Fraktion Sauerländer Bürgerliste/Freie Wähler folgende Resolution zur Flüchtlingspolitik:
„Der Kreistag fordert den Landrat auf,
wenn die Kreisverwaltung von einem gestellten Härtefallantrag Kenntnis hat, während des laufenden Härtefallantrages die Personen, für die dieser Antrag gestellt wurde, nicht abzuschieben (wie vom Landrat in der Kreistagssitzung am 04.03.2016 zugesagt);
alle Empfehlungen der Härtefallkommission anzuerkennen und anzuwenden.“
Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste/Freie Wähler erläutert:
„In einem aktuellen Fall wurde von der Kreisverwaltung eine sehr gut integrierte fünfköpfige Familie aus Bestwig mit einem körperlich behinderten Kind nach Albanien abgeschoben, obwohl für diese Familie bei der Härtefallkommission des Landes NRW ein Härtefallantrag gestellt worden war, über den die Härtefallkommission noch nicht entschieden hatte. Die beim Innenministerium eingerichtete Härtefallkommission prüft die ihr vorgelegten Fälle sorgfältig und spricht nur in begründeten Fällen eine Bleibeempfehlung aus.“
Gerade erhalten: The Current – das Vademecum gegen den Schlager-Wahn. (foto: zoom)
Schön, wenn Freunde mit ähnlichem Musikgeschmack ab und zu eine Scheibe Musik-Vademecum gegen „die neue Schlager-Welle in Deutschland“ rüberschieben.
Gestern mit der Post erhalten und schon drei Mal abgenudelt: „The Current“ – Public Radio from Minneapolis/Minnesota (2015/2016)“.
Was gibt es Schöneres als in der Schlagerhochburg Hochsauerland die Musik einer „Public Radio Station“ aus dem weit entfernten Minneapolis zu hören.
Danke liebe Freunde für die flotte Silberscheibe, statt Florian Silbereisen. Ich habe euren Brief zum Anlass genommen, das Internetradio im Regal neben dem Plattenspieler wieder flott zu machen.
„The Current“ mit ein paar Klicks angesteuert und jetzt laufen auch schon The Cure und The Loving Spoonful. Ziemlich retro, aber für einen Samstagabend im Sessel fast perfekt. Hoffentlich bringen sie noch „Sugar, Helpless“.
Mobilität hat auch im Hochsauerland für viele einen sehr hohen Preis. (foto: zoom)
Anfang Januar 2017 wurde endlich auch im Hochsauerlandkreis das Sozialticket bzw. Mobi-Ticket eingeführt. Jahrelange Geburtswehen und mehrere abgelehnte Anträge der SBL/FW-Fraktion gingen diesem bemerkenswerten Kreistagsbeschluss vom 28.10.2016 voraus. Denn der Hochsauerlandkreis, so schien es, wollte das Ticket, mit dem Bezieher von Sozialleistungen zu ermäßigten Preisen Monatskarten für Bahn und Bus erwerben können, offenbar um keinen Preis.
Ungeliebtes Kind?
Nun hat der Kreis das Sozialticket! Und es macht ihm irgendwie Sorgen. Warum? Weil es ein Verkaufsschlager ist und viel erfolgreicher ist als gedacht?
Aber warum ist der Erfolg aus Sicht der Kreisverwaltung ein Problem? Die Antwort schimmert zwischen den Zeilen der Verwaltungsvorlage mit der netten Zahlenkombination 9/666 vom 22.02.2017 durch. Wir zitieren hier zwar nicht alles, aber fast alles und zwar die markanten Abschnitte und Sätze:
Behördliche Zahlen, behördliche Sicht
„Vor Beantragung der Fördermittel wurde die Nachfrage in den benachbarten Kreisen analysiert. Gespräche mit den Verkehrsunternehmen wurden geführt, um möglichst realistische Prognosedaten berücksichtigen zu können. Allgemeiner Erfahrungswert war, dass nennenswerte Nutzerquoten in Höhe von 8% und mehr erst mehrere Jahre nach Ticketeinführung erreichbar sind, während im Jahr der Einführung eine Nutzerquote von maximal 3% realistisch ist.
Der Förderantrag für 2017 basiert daher auf folgenden Annahmen:
• 5% Nutzerquote von insgesamt 17.071 Berechtigten im Hochsauerlandkreis
• Hochsauerlandkreis ohne Arnsberg: 70% wählen das Kreisticket, 30% das Stadtticket
• Stadt Arnsberg: 90% wählen das Stadtticket, 10% das Kreisticket
Nach bereits zwei Monaten zeigt sich, dass die Annahmen zur Nachfrage deutlich übertroffen werden. Im Januar wurde mit 688 ausgegebenen Tickets eine Nutzerquote von 4,2% erreicht. Im Februar haben sich die Werte mit 1.384 MobiTickets mehr als verdoppelt und die Nutzerquote liegt nunmehr bei 8,1%. Das Kreisticket erreichte mit 1.079 Kunden einen Marktanteil von 78%.
Im Detail stellen sich die Werte für Februar wie folgt dar:
Stadt Arnsberg: 471 Tickets (Nutzerquote 6,4%) – Marktanteil Kreisticket: 49,0%
Neben den generierten steigenden Erlösen aus den Ticketpreisen durch die Fahrgäste, bedeutet die hohe Nachfrage aber auch eine Inanspruchnahme von bereits 26,7% der zur Verfügung stehenden Landesmittel. Damit wird eine Fortführung des MobiTickets gemäß den aktuellen Bedingungen bei ausschließlicher Komplementärfinanzierung durch die Fördermittel nicht bis Ende 2017 möglich sein.
Im Zuge der Einführung des MobiTickets wurde frühzeitig darauf hingewiesen, dass das Angebot zunächst für ein Jahr befristet wird und eine Entscheidung zu Fortführung und Weiterentwicklung des Angebotes unter Berücksichtigung der Erkenntnisse nach Einführung des Tickets zu treffen sein wird.“
Nun sieht die Kreisverwaltung des HSK anscheinend die Gefahr, dass die Fördergelder des Landes nicht ausreichen und Mittel aus dem Kreishaushalt zugeschossen werden müssen. Schon im März will die Kreisverwaltung deswegen Gespräche mit den Verkehrsunternehmen bzgl. einer Anpassung der Ticketpreise aufnehmen.
Weiter heißt es in der Vorlage 9/666: „Die starke Nachfrage auch außerhalb von Arnsberg und der hohe Marktanteil der Kreisvariante sprechen aus Sicht der Verwaltung für das bereits in 2017 favorisierte Modell eines einheitlichen Tickets mit Gültigkeit für das Kreisgebiet bei geringerem Fördersatz auf Basis des 60plusAbos für Senioren.
Über die Ergebnisse der anstehenden Verhandlungsrunden wird anlässlich der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus berichtet.“
Und die ist am Montag dem 13.03. um 17.00 Uhr im Kreishaus in Meschede.
Was nun?
Wenn der HSK sich mit seinem Vorhaben durchsetzt, verdonnert er materiell schlecht gestellte Menschen wieder ein Stück weit zur Immobilität.
In sehr vielen Nachbarkreisen und Städten steht das Sozialticket offenbar nicht zur Disposition. Vielerorts wurde es schon vor zig Jahren eingeführt und ist eine Konstante. Ob die Politik da wohl auch auf die Idee kommt, es wieder abzuschaffen?
Zu teure Variante und unvollständige Kostenrechnung
In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass auf Vorschlag der Kreisverwaltung im HSK eine besonders teure Variante des Sozialtickets eingeführt wurde. So zahlen die Nutzer bei der kreisweiten Variante pro Monat 30 Euro selbst. Da der Ticketpreis aber sehr hoch mit 85,96 Euro angesetzt wurde, entsteht ein monatlicher Zuschussbedarf von fast 56 Euro je Ticket. Davon landet ein wesentlicher Teil bei der RLG, also der von den Kreisen HSK und Soest getragenen Busgesellschaft, und führt dort zu einer Verringerung des von den Kreisen zu finanzierenden Betriebsverlustes.
Der Kreistag lehnte mit der Mehrheit der “GaGaGroko” zweimal Anträge der SBL/FW ab, von den möglicherweise für den HSK entstehenden Kosten des Sozialtickets die Mehreinnahmen der RLG abzuziehen.
Wenn das Sozialticket nun wieder eingestellt würde, würden der RLG erhebliche Einnahmen entgehen und der Betriebskostenzuschuss des HSK an die RLG würde steigen. Der derzeit an den HSK gezahlte Landeszuschuss für die Sozialtickets würde dann zusätzlich an andere Kreis fließen und dort die Finanzsituation verbessern.
Noch ein paar Fragen an den HSK
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), machte das MobiTicket wieder zu „seinem Thema“. Am 24.02.2017 schickte er Landrat Dr. Karl Schneider diese Anfrage:
„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einnahmen der RLG aus dem Sozialticket (MobiTicket)
Sehr geehrter Herr Landrat,
laut Drucksache 9/666 wurden im HSK bisher 1.384 Sozialtickets ausgegeben.
In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:
1. Welche Einnahmen aus der Ausgabe dieser Tickets verblieben im Januar 2017 und im
Februar 2017 aus dem HSK bei der RLG (nach Abführung der anteiligen Einnahmen an
die anderen Verkehrsträger wie z.B. BRS)?
2. Wie hoch sind die entsprechenden Einnahmen der RLG aus dem Kreis Soest?
3. Wie teilen sich die ausgegebenen Tickets in den beiden Monaten auf die Gruppen der
Berechtigten auf:
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II,
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII,
– Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
– Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?“
Die SBL/FW wird auch weiterhin berichten.
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