Kinderrechteforum organisiert Demonstration in Meschede

Das Kinderrechteforum ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Köln. Es hat sich in den letzten Jahren intensiv auch um mehrere von Abschiebung bedrohte Familien mit Kindern im Hochsauerlandkreis gekümmert. Unter dem Leitwort “Wir haben Rechte – Kein Scherz!” findet am Donnerstag, 13. April, in Meschede eine vom Kinderrechteforum organisierte Demonstration statt. Treffpunkt ist um 09:30 Uhr an der Gaststätte Pulverturm in der gleichnamigen Straße.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Zu dieser Demonstration schreibt das Kinderrechteforum:

“Unseren Informationen zufolge wurden im Jahr 2016 100 Asylbewerber aus dem Hochsauerlandkreis abgeschoben. Im Januar 2017 waren es sogar 12.

Wir sind davon überzeugt, dass ein Großteil dieser Menschen, darunter auch Kinder, unberechtigter Weise abgeschoben wurden. Insgesamt sehen wir die Asylpolitik des Kreises kritisch. In der Vergangenheit wurden aus unserer Sicht, insbesondere die Kinderrechte missachtet, die gemäß Artikel 59, Abs. 2 des Grundgesetzes einen verbindlichen Bestandteil unserer Rechtsordnung im Range einfachen Bundesrechts* darstellen.

DIE AKTION
Wir möchten gemeinsam mit euch für eine transparente und faire Asylpolitik des Hochsauerlandkreises einstehen und möchten dich hiermit herzlich zu unserer Demo mit dem Motto: „Wir haben Rechte – Kein Scherz“ einladen.

Treffpunkt wird voraussichtlich gegen 9:30 die Gaststätte am Pulverturm in der Pulverturmstraße in Meschede. Nach einem kurzen Kennenlernen und letzten Vorbereitungen werden wir dann gegen 10:30 geschlossen durch die Innenstadt zum Kreishaus ziehen.

Weitere Infos folgen nach der Anmeldung per Email. Bitte beachte, dass eine Anmeldung der Teilnahme über diese Plattform zwingend erforderlich ist. Andernfalls könnte ein Ausschluss am Veranstaltungsort erfolgen.

UNSERE FORDERUNGEN

  • Transparente Asylpolitik
  • Fairer Umgang und Prozess
  • Mehr Beachtung der bestehenden Menschenrechtsverträge (Kinderrechtskonvention, Menschenrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, etc.)
  • Mehr Kontrolle innerhalb der Behörde
  • Einhaltung von Absprachen

BEISPIELE
Im nachfolgenden liefern wir zwei wesentliche Beispiele, die unser Anliegen bzw. die unvollziehbare Asylpolitik des Hochsauerlandkreises verdeutlichen sollen.

FAMILIE DARBINYAN AUS BESTWIG

Einige werden sich sicherlich noch an die Geschichte von Familie Darbinyan aus Bestwig erinnern. Die Familie kommt ursprünglich aus Armenien und lebt seit 4 Jahren in Deutschland. Die beiden älteren Kinder, Elina (20) und Edgar (18) besuchten damals erfolgreich die Schule. Elina machte eine schulische Ausbildung am Berufskolleg in Bestwig zur gestaltungstechnischen Assistentin und Edgar stand kurz vor seinem Realschulabschluss. Er wäre in nur wenigen Monaten als Klassenbester abgegangen und eine Ausbildung begonnen. Der Vater hatte eine Vollzeitstelle bei einer Schreinerei und die Mutter kümmerte sich derweil um das Neugeborene (Januar 2016).

Im März 2016 wurden Edgar und Elina eines Morgens durch die Polizeibeamte, sowie Mitarbeiter der Ausländerbehörde aus dem Schlaf gerissen. Sie sollten abgeschoben werden. Trotz ihrer vorbildlichen Integration, Ausbildungsstellen und einem laufenden Härtefallantrag.

FAMILIE QUNI AUS RAMSBECK

Der Fall von Familie Quni ist aktuell. Ursprünglich kommt die Familie aus Albanien und lebt seit 2015 in der Bundesrepublik. Die Familie ist ebenfalls fünfköpfig. Alle 3 Kinder, Jolanda (16), Egzon (15) und Amina (7) besuchen die Schule und beherschen die deutsche Sprache. Auch die Eltern sprechen Deutsch und sind beruftätig.

Auch diese Familie engagierte sich in ihrer Freizeit in unterschiedlichen Vereinen (Fußballverein, Chorgemeinschaft, etc.) und war dafür, dass die Familie erst mehr als ein Jahr hier lebte hervoragend intergriert. Im Januar 2017 wurde die gesamte Familie dann plötzlich abgeschoben. Obwohl ein Härtefallantrag gestellt war und es neue Erkentnisse über die gesundheitliche Situation von Tochter Jolanda gab, diese hat nämlich aufgrund eines genetischen Defekts eine körperliche Beeinträchtigung.

VERWEISE
* Vgl. BVerfG, 19.09.2006, 2 BvR 2115/01, Rn.52

ANMELDUNG
Da wir als Veranstalter dazu verpflichtet sind, die Teilnehmerzahl zu melden, bitten wir alle, sich für die Teilnahme anzumelden.”

Weitere Infos gibt es unter:
http://kinderrechteforum.org/events/demo-wir-haben-rechte-kein-scherz
https://www.facebook.com/events/660235117514986

Umleitung: Noch vor Ostern ist Erbloggtes wiederauferstanden, Fischblog ist auch schon 10 Jahre alt, die AfD im Abwärtsgang und ein Blogger leidet Qualen.

Die Himmelstreppe am Staudamm des Hennesees in Meschede (foto: zoom)

Erbloggtes wieder: Erbloggtes war seit dem 3. April und bis kurz vor Mitternacht nicht zu erreichen, etwas über 24 Stunden. „This blog has been archived or suspended for a violation of our Terms of Service“, war stattdessen hier zu lesen … erbloggtes

10 Jahre Fischblog – das Best Of: Eigentlich ist das hier ja gar kein Wissenschaftsblog: Am 7. April 2007 erschien der erste Beitrag – und zwar über ein Death-Metal-Konzert … scilogs

Gotteslohn: „Keine Kirchenglocken mehr!“ „Aber dann auch kein Ostern.“ „Wieso?“ „Die Eier können nichts dafür.“ „Aber die sind doch religiös?“ „Nein, das ist so eine Überformung heidnischer Inhalte durch einen kultischen Brauch.“ „Wieso?“ … zynaesthesie

Geschichte: Die radikale Linke in Harburg-Wilhelmsburg … harbuch

Hate-Speech-Gesetz: „Unausgegorener Gesetzesentwurf auf den letzten Metern vorm Wahlkampf“ … netzpolitik

Lisa Kristin Radke muss draußen bleiben: AfD-Kandidatin kommt nicht auf den Wahlzettel. Die AfD hat ihren Zenit offenbar überschritten und bewegt sich auf der Beliebtheitsskala langsam aber sicher nach unten … doppelwacholder

Blogger-Qualen: Als diese Blog-Seite neun Stunden lang offline war – ein im Grunde lächerlicher „Leidensbericht“ … revierpassagen

Demo in Meschede: Wir haben Rechte – Kein Scherz! … KinderRechteForum

Neue Abschiebungen im Sauerland: Kinderrechteforum und Sauerländer Bürgerliste setzen sich für Familie Quni aus Bestwig ein.

Es ist kein Jahr her, als es um die Abschiebung von zwei sehr gut integrierten Geschwistern aus Bestwig ging. Beide waren sehr erfolgreich in der Schule und hatten bereits Zusagen für Ausbildungsplätze. Auch ein Härtefallantrag bei der Härtefallkommission des Innenministeriums in Düsseldorf war gestellt.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Trotzdem sollte Anfang März von der Ausländerbehörde des HSK die Abschiebung vollzogen werden. Angeblich war im Kreishaus nichts von dem gestellten Härtefallantrag bekannt.

Mittlerweile sind die beiden jungen Menschen in ihrer Berufsausbildung angelangt. Der Bruder hatte auf dem Flughafen durch einen waghalsigen Sprung (mit anschließender Beinfraktur) die sofortige Abschiebung “verhindert”, die Schwester konnte inzwischen nach Deutschland zurückkehren.

In der Einwohnerfragestunde in der Kreistagssitzung am 04.03.2016 stellten viele Mitschülerinnen und Mitschüler der beiden Armenier deutliche Fragen an den Landrat.

In diesem Zusammenhang sicherte der Landrat gegenüber dem Kreistag zu, dass während eines laufenden Härtefallantrags keine Abschiebung erfolgen würde.

Das scheint nun nicht mehr zu gelten. Denn Ende Januar wurde in einer Nachtaktion die fünfköpfige Familie Quni aus Bestwig abgeschoben, trotz laufendem Härtefallantrag und laufender Petition. Die Eingaben waren durch das “Kinderrechteforum” erfolgt, das sich – ebenso wie die SBL – auch in dem Fall vor knapp einem Jahr stark engagiert hatte.

Näheres über die Vorgänge beim „Kinderrechteforum“:
http://kinderrechteforum.org/2017/01/30/neuigkeiten-von-familie-quni

Aufgrund der Ereignisse hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion am 07.02.2017 die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

  1. Trifft die Aussage des Kinderrechteforums zu, dass die Abschiebung der Familie entgegen aller mit dem HSK-Ausländeramt getroffenen Absprachen erfolgt ist?
  2. Wenn ja, warum hat sich Ihre Behörde über diese Absprachen hinweg gesetzt? Und weshalb hat Ihre Behörde die Entscheidungen von Härtefallkommission und Petitionsausschuss nicht abgewartet?
  3. Ist die Information korrekt, dass der Familie der Ablehnungsbescheid ihres Asylantrags nicht zugestellt worden ist?
  4. Wenn ja, warum hat Ihre Behörde die Abschiebung trotzdem vollzogen?
  5. Wann und wie wurden das Ehepaar Quni und ihre Kinder über die bevorstehende „Rückführung“ in Kenntnis gesetzt? (Schriftliche oder mündliche Mitteilung? Entzug bzw. keine Verlängerung der Duldungen?)
  6. Wann und wie genau erfolgte die Abschiebung? (In den frühen Morgenstunden? Wie viel Zeit blieb z.B. für das Kofferpacken?)
  7. Wie viele Polizeikräfte und Beamtinnen und Beamte der Ausländerbehörde waren zu diesem Zweck im Einsatz? Wurde eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen?
  8. Inwiefern sind bei diesem äußerst belastenden Vorgang die körperlichen Einschränkungen des jüngsten Kindes berücksichtigt worden? (Mitnahme von Hilfsmitteln, Medikamenten etc.?)
  9. Ist der Familie an dem Tag der Abschiebung ausreichend Gelegenheit gegeben worden, sich telefonisch an einen Rectsanwalt, an das Kinderrechteforum, an Flüchtlingshelfer, an Kommunalpolitiker und/oder an Freunde und Bekannte zu wenden? Wenn nein, warum nicht?
  10. Mit welcher Fluglinie und welchem Flugzeug wurden die Eltern und ihre drei Kinder ausgeflogen? (Sammelabschiebung? Charterflug? Linienflug? Flugnummer?)
  11. Ist seitens des HSK-Ausländeramts sicher gestellt worden, dass die Familie am Zielflughafen von Behörden und/oder Hilfsorganisationen in Empfang genommen und menschenwürdig untergebracht und versorgt wurde? Wenn nein, warum nicht?
  12. Hat Ihre Behörde die Arbeitgeber von Frau und Herrn Quni, die jeweiligen SchulleiterI/innen der drei Kinder sowie den Wohnungsvermieter über den plötzlichen „Fortzug“ in Kenntnis gesetzt?
  13. Was geschah bzw. geschieht mit der verlassenen Wohnung der Familie? Was geschah bzw. geschieht mit dem Inventar?
  14. Wie viele Abschiebungen hat der HSK im Jahr 2016 durchgeführt? Wie viele im laufenden Jahr? Wie viele Kinder und Jugendliche wurden 2016 bis heute „zurück geführt“?
  15. Über wie viele noch nicht entschiedene Härtefallanträge und Petitionen sind Sie derzeit in Kenntnis gesetzt?
  16. Beabsichtigt der HSK, sich weiterhin über laufende Härtefallanträge, Petitionen und einvernehmliche Absprachen hinweg zu setzen? Wenn ja, aus welchem Grund?
  17. Gilt die Zusage des Landrats aus der Sitzung des Kreistags vom 04.03.2016 noch, dass während eines laufenden Härtefallantrags keine Abschiebung erfolgt? Wenn nein, warum nicht?

Neuigkeiten vom Kinderrechteforum: Familie D. aus Bestwig darf bleiben

Bestwig. (krf) Es gibt Neuigkeiten – Familie D. aus Bestwig darf bleiben.

(siehe auch hier im Blog)

Vor einigen Wochen hat die Härtefallkommission über den Antrag positiv entschieden und der Familie ein dauerhaftes Bleiberecht eingeräumt.

Elina, welche bereits seit einigen Monaten in Armenien ist, darf ebenfalls wieder zurück in die Bundesrepublik. Die Ausländerbehörde hat die Einreisesperre gegen Begleichung der Abschiebekosten (ca. 1.500 Euro) aufgehoben.

Aktuell warten wir auf die Genehmigung des Visums, sodass Elina bald ihre Ausbildung beginnen kann.