1. Mai 2023 – UNGEBROCHEN SOLIDARISCH!

Der „Tag der Arbeit“ im Hochsauerlandkreis

Veranstaltungsplakat des DGB Hochsauerlandkreis

Die gewerkschaftlichen Veranstaltungen zum Tag der Arbeit haben auch im Hochsauerlandkreis eine lange Tradition. Es gibt noch genügend Menschen, die sich daran erinnern, dass sich die Arbeiterschaft in Meschede nach einem „Demozug“ durch die Stadt an einem Platz in der Öffentlichkeit getroffen hat. In der Zeit war es auch üblich, einen längeren Redebeitrag von Gewerkschafterinnen oder Gewerkschaftern in den Mittelpunkt zu stellen.

(Pressemitteilung des DGB Hochsauerlandkreis)

Danach hat es Zeiten gegeben, in denen zuerst in Bestwig und danach in Arnsberg in öffentlichen Räumen mit Podiumsveranstaltungen zu wichtigen gesellschaftlichen Themen (Rente, Pflegesituation usw.) der Tag der Arbeit gestaltet wurde.

Alles (Orte und Inhalte) hatte zu seiner Zeit immer berechtigte Gründe, in dieser Art stattzufinden und hat auch immer positiven Anklang bei der Arbeitnehmerschaft gefunden.

Aber wie alles in unserer Gesellschaft wurde auch die Veranstaltung zum 1. Mai kritisch auf den Prüfstand gestellt. Im letzten Jahr gab es dann eine Neukonzeption, die großen Anklang gefunden hat.

Vor allem das gegenseitige Treffen nach zwei Jahren Corona-Pause motivierte viele Besucherinnen und Besucher, nach Meschede zum Von-Stephan-Platz zu kommen.

Das größte Bedürfnis ist auch für Gewerkschafter*innen weiterhin, sich einfach einmal wieder gegenüber zu stehen, um miteinander reden zu können. Deswegen wird an dem neuen Konzept auch in diesem Jahr festgehalten.

Die acht Einzelgewerkschaften (IG Metall, ver.di, IGBCE, IGBAU, NGG, GdP, GEW und EVG) sollen mit ihren Themen wieder in den Vordergrund rücken. Dabei werden in dem einen oder anderen Redebeitrag auch gesellschaftlich wichtigen Themen aufgegriffen.

Damit die Veranstaltung einen höheren Besuchs-Anreiz für die nicht so aktiven Gewerkschafter*innen und Menschen, die sich für die Gewerkschaft und ihre Themen interessieren, bekommt, muss man in der Stadt gesehen und ein niederschwelliger Zugang ermöglicht werden.

Und es gibt auch viele Beschäftigte, die am Tag der Arbeit Interesse an einem kurzweiligen und bunt gemischten Programm haben.

Deswegen wird die Mai-Veranstaltung folgendermaßen aussehen:

Auf dem Von-Stephan-Platz in Meschede findet von 10 Uhr bis 12 Uhr die öffentliche Veranstaltung der 8 Einzelgewerkschaften unter der Koordinierung des DGB Hochsauerlandkreis statt.

Das Motto in diesem Jahr lautet „UNGEBROCHEN SOLIDARISCH!“ Gerade in den aktuellen Krisenzeiten ist Solidarität unter den Menschen ein besonders wichtiger Wertbegriff.

Die Einzelgewerkschaften sind wieder mit Ständen, Infomaterial und Ansprechpersonen vor Ort vertreten. An den Ständen kann man sich bei einem kostenlosen Kaltgetränk mit gleichgesinnten Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter unterhalten bzw. sich über die aktuellen Themen der jeweiligen Gewerkschaft informieren. An einigen Ständen gibt es auch Angebote für Kinder (z.B. Schmink-Aktion, Popcorn und Luftballons).

Die Reden werden bewusst kurz gehalten und teilweise auch in anderen Formen kurzweiliger präsentiert. Neben dem DGB-Kreisverbandsvorsitzenden Dietmar Schwalm mit seiner Begrüßungsrede werden sich alle Gewerkschaften präsentieren.

DGB-Kreisverbandsvorsitzender HSK Dietmar Schwalm lädt ein zur 1. Mai Kundgebung in Meschede (Foto: DGB-HSK)

In den Pausen zwischendurch gibt es Musik von Daniel Gardenier, der auch einige traditionelle Lieder aus der Arbeiterschaft im Repertoire hat.

In diesem Jahr werden besonders junge Menschen angesprochen, damit auch sie Spaß an gewerkschaftlicher Arbeit bekommen. Deshalb gibt es im Vorfeld Postkarten-Verteilaktionen vor den Berufsschulen im Hochsauerlandkreis.

Wir sind sehr hoffnungsvoll, dass es auch 2023 wieder ein buntes und fröhliches Fest der Gewerkschaften wird.

Peter Bürger: „No peace – no future – Ohne Frieden keine Zukunft“

Donnerstag, 27.04.2023, Beginn 19.00 Uhr in der Alten Synagoge in Meschede
Veranstalter: Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL)

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) lädt ein zum Vortrag am Donnerstag, den 27. April um 19 Uhr in der Alten Synagoge Meschede. Der Abend steht unter dem Thema „No peace – no future“.

(Pressemitteilung der SBL)

Die These des Referenten: Ohne Ringen um eine neue Weltfriedensordnung kann es keine Zukunft für nach die uns kommenden Generationen geben. Denn was bedeutet die Zementierung des militärischen Denkens im 3. Jahrtausend unserer Zeitrechnung? Sie verurteilt alle Bemühungen, die unvorstellbaren Leiden auf dem Globus infolge der Klimakatastrophe abzumildern und ein Abdanken des homo sapiens in Schande (oder kollektivem Selbstmord) noch irgendwie abzuwenden, zur Vergeblichkeit.

Der Militärkomplex verschlingt endlose Milliarden. Er gehört – im Verein mit einer aggressiven, rücksichtslosen Form des Wirtschaftens – zur Dogmatik eines zerstörerischen Zivilisationskurses. Sofern es der menschlichen Gattung nicht gelingt, sich aus den Fängen der von ihr selbst hervorgebrachten Heilslehre des Militärischen zu befreien, sind Problemlösungen im Zusammenhang mit der menschengemachten ökologischen Krise auf dem Lebensraum Erde nicht einmal denkbar. Eine Wahl ist zu treffen: Militär- und Konkurrenzlogik oder Klimaschutz-Kooperation des ganzen Erdkreises. Beides geht nie und nimmer zusammen.

Tauben im Flug (Foto: Bernd Schaller)

Wohlgemerkt: Selbst wenn sich alle Länder zur totalen Abrüstung entscheiden (Abschaffung jeglicher Kriegsindustrie) und die Waffen allüberall schweigen würden, wäre das Grauen für künftige Generationen noch lange nicht abgewendet. Doch wenn wir beim Kurs einer neuen „Weltkriegsordnung“ bleiben, kommt das Grauen mit zwangsläufiger Sicherheit und zwar den schlimmsten Prognosen entsprechend.

Denn: Weltfrieden ist die unerlässliche Mindestvoraussetzung bzw. Rahmenbedingung für jede vorstellbare Lösung oder Entschärfung der ökologischen Krise. In einer von Militärlogik durchdrungenen Welt der Menschen, so haben die letzten Jahrzehnte gezeigt, sind nicht einmal bescheidene Weichenstellungen für einen neuen Weg – eine grundlegend andere Zivilisationsrichtung – zu bewerkstelligen. Vonnöten ist deshalb ein radikales Friedensvotum, welches uns das Geschick der ganzen Gattung vor Augen stellt. Hierfür schlägt der Referent den Begriff „Pazifismus im zivilisatorischen Ernstfall“ vor.

Über den Referenten

Der Referent Peter Bürger (Foto: Bernd Schaller)

Der Theologe und Publizist Peter Bürger (Jg. 1961) ist Autor mehrere historischer, kultureller und theologischer Studien. Seit dem 18. Lebensjahr gehört er der internationalen katholischen Bewegung pax christi an. Während seiner Mescheder Zivildienstzeit 1980/81 hatte ihn dort die legendäre Friedensarbeiterin Irmgard Rode (1911-1989) für diese Organisation gewonnen. Als Mitarbeiter des Ökumenischen Instituts für Friedenstheologie votiert er für einen „Pazifismus im Ernstfall der Zivilisation“.

Für seine drei Kriegsfilmstudien „Napalm am Morgen“, „Kino der Angst“ und „Bildermaschine für den Krieg“ wurde P. Bürger 2006 mit dem „Bertha-von-Suttner-Preis“ (Film & Medien) ausgezeichnet. Im Jahr 2016 vertrat er zusammen mit Wiltrud Rösch-Metzler die deutsche Sektion von pax christi auf der Internationalen katholischen Friedenskonferenz „Nonviolence and Just Peace“ in Rom.

Umleitung: Weltwirtschaft im Bild, Lehren aus der Pandemie, Ostermärsche, Marina Weisband in Dortmund, Pastvertising, Menschen ohne Gehirn, Photovoltaik und Geocaching in Hessen.

So sieht die Weltwirtschaft gegenüber dem Willy-Brandt-Haus in Lübeck heute aus. (foto: zoom)

Die Lehren aus der Pandemie: Seit Jahren rechneten Fachleute mit einer neuen Pandemie. Als sie schließlich kam, stellte sie auch das bisherige Wissen über Seuchen auf den Prüfstand … spektrum

Ostermärsche: Querfront ante portas? … endstationrechts

Neuroplastizität: Gedankenlesen und Menschen ohne Gehirne … scilogs

Online-Vortragsreihe zur Photovoltaik: Die insgesamt fünf Vorträge finden immer dienstags ab 18. April statt. Den Start macht der Vortrag „Stecker-PV – Steck die Sonne ein! Solarstrom von Balkon und Terrasse“ am 18. April gefolgt von „Photovoltaik bei Wohnungseigentümergemeinschaften“ am 25. April. Am 2. Mai können sich Interessierte bei dem Vortrag „Photovoltaik und Batteriespeicher“ informieren, am 9. Mai über die „Energiewende durch Bürgerenergie“ und abschließend am 16. Mai zu „Steuertipps und Fragerunde für Photovoltaik-Betreiber“ … doppelwacholder

Pastvertising jetzt auch bei Mastodon: Es war eine produktive Woche: Neben @die_reklame und PlanetHistory gibt es jetzt auch das englischsprachige Schwesterprojekt Pastvertising auf Mastodon … schmalenstroer

Zwei hochkarätige Veranstaltungen in der Jüdischen Gemeinde Dortmund: Zum Nachdenken und Zuhören: Vortrag Marina Weisband und Konzert Michael Abramovich … nordstadtblogger

Geocaching: Hessen. Immer wieder Hessen? … unkreativ

Für welches „Volk“ spricht der Populismus? – Vortrag zum Thema Rechtspopulismus im Kreishaus Meschede

Referent Richard Gebhardt (Pressefoto)

Rechtspopulismus ist eine politische Strategie, die auf Polarisierung, das Schüren von Ängsten und das Aus- und Abgrenzen von anderen Menschen setzt. Eine stabile demokratische Gesellschaft lebt aber von Zusammenhalt, Solidarität, lebendigem Austausch und einer gesunden Gesprächs- und Diskussionskultur.

(Pressemitteilung HSK)

Die Volkshochschule Hochsauerlandkreis veranstaltet gemeinsam mit dem Mescheder Bündnis für Demokratie und Solidarität einen Vortrag zum Thema Rechtspopulismus.

Der Referent, Richard Gebhardt, führt ins Thema ein, klärt den Begriff, erläutert die Aktualität des Themas und legt dar, inwiefern Populismus der Gesellschaft und Demokratie schadet.

Es wird der populistische Stil untersucht und aufgezeigt, welche Ideologie und welche Rhetorik der Ausgrenzung sichtbar wird. Im Vortrag wird auch auf den gesellschaftlichen und kulturellen Wandel eingegangen sowie auf die soziale Frage. Zudem wird diskutiert, wie auf die gegenwärtigen Herausforderungen von rechts zu reagieren ist. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zu Austausch und Gespräch mit dem Referenten.

Richard Gebhardt ist Politikwissenschaftler, Publizist und Referent in der Erwachsenenbildung in Köln und Aachen.

Termin und Anmeldung:

Samstag, 29. April 2023, 16 Uhr, Großer Sitzungssaal, Kreishaus Meschede.

Die Veranstaltung ist entgeltfrei.

Anmeldung über folgenden Link: https://vhs.link/9YQt2N oder telefonisch unter 0291 – 94 4711 oder per Mail: meschederbuendnis@web.de

Nicht alle sind gleich: 2.756 Flüchtlinge aus der Ukraine im HSK (ohne Stadt Arnsberg)

Aus Berichten, die die SBL-Kreistagsfraktion erhalten hat (und auch aus eigenen Erfahrungen von Mitgliedern der Fraktion) ergibt sich, dass es für einige Behörden zwei “Klassen” von Flüchtlingen aus der Ukraine gibt: Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen. Sie haben sehr unterschiedliche Rechte und Möglichkeiten. Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion am 08.02.2023 eine schriftliche Anfrage an den Landtag gerichtet.

(Der Artikel ist vor fünf Tagen auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Am 27.02.2023 erhielten wir die Antwort, die wir hier dokumentieren:

“Sehr geehrter Herr Loos,
ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 07.02.2023 zu der Thematik „Flüchtlinge aus der Ukraine mit anderer Staatsangehörigkeit”. Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Wie viele Menschen sind seit Februar 2022 aus der Ukraine in den HSK gekommen?

a) mit ukrainischer Staatsangehörigkeit?
Seit Februar 2022 haben 2.624 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis (ohne die Stadt Arnsberg) genommen:

b) mit anderen Staatsangehörigkeiten?
Seit Februar 2022 haben 132 Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis (ohne die Stadt Arnsberg) genommen.

2. Inwiefern unterscheiden sich die Rechte beider Gruppen im HSK?

a) beim Aufenthaltsrecht?
Ukrainischen Staatsangehörigen wird gemäß der Richtlinie 2001/55/EG („Massenzustrom-Richtlinie”) und dem hierzu ergangenen Beschluss Nr. 2022/382 des Rates der Europäischen Union eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG erteilt.

Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, welche sich nachweislich am 24.02.2022 mit einem unbefristet gültigen Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, erhalten ebenfalls eine solche Aufenthaltserlaubnis.

Sofern eine drittstaatsangehörige Person lediglich über einen Aufenthaltstitel mit einer befristeten Gültigkeit verfügt, hängt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis davon ab, ob der betroffenen Person eine sichere und dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland möglich und zumutbar ist. Dieser Umstand wird in jedem Einzelfall von meiner Ausländerbehörde überprüft.

b) bei finanziellen Leistungen?
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden, kann sich für beide Gruppen ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II/SGB XII ergeben. Die Staatsangehörigkeit der Leistungsberechtigten hat keinen Einfluss auf die Höhe der gewährten Leistungen.

c) beim Schul- und Hochschulbesuch?
Für ukrainische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen zur Schulpflicht. Die geflüchteten Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Ukraine haben ein sofortiges Aufenthaltsrecht in Deutschland und können im Folgenden eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erhalten.
Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG und der damit einhergehenden Zuweisung an eine Kommune wird der gewöhnlicher Aufenthalt in der Kommune begründet.

Für die Bestimmung der Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen gelten aufgrund der Verweisvorschrift des 0 34 Absatz 6 Satz 3 Schulgesetz NRW die allgemeinen Bestimmungen in § 34 Absatz 1: Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Für Flüchtlinge aus der Ukraine mit fremder Staatsangehörigkeit gilt die unmittelbare Schulpflicht mit der Wohnsitzaufnahme aufgrund Zuweisung zu einer Gemeinde gemäß § 34 Abs. 1 SchulG.

Die Rechte zum Schulbesuch sind für ukrainische Staatsangehörige und Angehörige mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates gleich. Die Auswahl eines Bildungsganges hängt ausschließlich von Sprachkenntnissen und der Vorbildung (u.a. Schulabschlüsse) ab.

d) in der Berufsausbildung?
e) auf dem Arbeitsmarkt?
Zu jeder Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des § 24 Abs. 1 AufenthG ist die Auflage ,,Erwerbstätigkeit erlaubt” verfügt. Es besteht somit unter der Voraussetzung des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis für beide hier genannte Gruppen ein freier und unbeschränkter Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

f) in anderen Bereichen?

Es ist hier nicht bekannt, dass in etwaigen anderen Bereichen noch Unterschiede zwischen den beiden von Ihnen genannten Gruppen bestehen könnten.”

Fazit:
Die Flüchtlinge mit Drittstaatsangehörigkeit haben einen Anteil von 5% an allen Flüchtlingen aus der Ukraine. Ihr “Schicksal” hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland hängt vor allem davon ab, ob sie nachweisen können, dass sie zu Kriegsbeginn “mit einem unbefristet gültigen Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben”. Andernfalls (wenn z.B. Papiere fehlen oder bei Studenten) entscheidet die Ausländerbehörde, ob “eine sichere und dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland möglich und zumutbar ist”. Und da hat die Behörde einen großen Beurteilungsspielraum … (Antwort 2a).

Nicht Angelegenheit des Kreises sind Probleme bei der Anerkennung von Bildungsgängen und Bildungsabschlüssen und bei der Möglichkeit zur Fortsetzung von Ausbildungen; auch hier gibt es oft große Schwierigkeiten.

Anregungen aus einer Haushaltsrede: Verkehrswende als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

In einem Teil der Haushaltsrede der Sauerländer Bürgerliste (SBL) ging es am 10. Dezember 2022 im Kreistag um die Verkehrswende im Zusammenhang mit dem Klimaschutz. Die Überlegungen, Anregungen und Vorschläge der SBL sind diskussionswürdig. Daher veröffentliche ich sie an dieser Stelle.

(Der Beitrag ist in ähnlicher Form in dieser Woche auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

“Ein weiterer wichtiger Bereich des Klimaschutzes, meine Damen und Herren, ist der Verkehr. Ich denke, es wissen alle, dass der individuelle motorisierte Verkehr erheblich zur CO2-Emission beiträgt. Nun ist auch klar, wir werden auf lange Sicht im Sauerland nicht ohne Autos auskommen. Wir brauchen auch Flugzeuge für internationale Strecken. Aber wir müssen versuchen, eine Verkehrswende zu erreichen. Da gab es gestern in Arnsberg im Rat einen kleinen erfreulichen Schritt, als der Rat mit über 60 % beschlossen hat, diese Autobahnplanung am Luerwald vorbei abzulehnen – sehr schön! Aber hier im Kreis setzt man offenbar immer noch auf dieses Autobahnstück und auf das Autobahnstück bei Brilon. Obwohl die Landesstraßenbauverwaltung seit Ende März – wo sie die Route bekannt geben wollte – nichts mehr von sich hören lässt. Wahrscheinlich ist ihr auch bewusst geworden, dass ihre ganzen Rechnungen nicht reell waren. Wenn man eine Kosten-Nutzen-Rechnung macht, aber man bei Straßenbauprojekten alle Planungskosten außen vor lässt, die aber ein Sechstel der Baukosten betragen, und gleichzeitig die Unterhaltskosten für die Brücke vernachlässigt, dann kann das Ganze nicht aufgehen.

Wir würden uns freuen, wenn es hier im Kreis gelingen würde, auch mehr zur Umsetzung dieser Verkehrswende zu tun. Da sind zum einen die Preise und zweitens die Qualität des Angebots im ÖPNV ganz wichtig. Unser Antrag Nr. 3 enthält den Vorschlag, für die Anschlussverbesserung etwas zu tun. Wer sich mit der RLG befasst, weiß, dass die RLG vor einigen Jahren die Anzeigen an den Bahnhöfen übernommen hat. Ich möchte Ihnen das kurz erklären. Da passiert immer weniger. Wenn Sie in Meschede oder Neheim-Hüsten aus dem Zug aussteigen, dann gucken Sie auf den Bus, und gerade wenn Sie auf den Bus zugehen, fährt er los. Der Zug hat fünf Minuten Verspätung. Der Busfahrer fährt strikt nach Fahrplan und manchmal auch eher ab, und dann ist er weg. Dann warten Sie hier im Sauerland – anders als in Berlin – eine Stunde, oder wenn Sie Pech haben, zwei Stunden auf den nächsten Bus. Nun kann natürlich der Bus nicht 20 Minuten warten, aber wenn er ein, zwei Minuten warten würde, wäre das Problem gelöst. Nun gibt es an vielen Bahnhöfen große schwarze Kästen. Dort waren früher mal rote einstellige Ziffern zu sehen. Das waren die Minuten – für jede Richtung -, wo die Zeit bis zur nächsten reellen Ankunft des Zuges angezeigt wurde. Wenn der Busfahrer sah, in einer Minute kommt der Zug, dann hat er gewartet und er hat die Fahrgäste mitgenommen. Die RLG hat seit zwei Jahren den Auftrag, das wieder in Betrieb zu setzen, und sie schafft es nicht, warum auch immer. Sie schafft manches nicht. Also schlagen wir vor, die WFG damit zu beauftragen. Das wäre ein kleiner Beitrag, dieses für Fahrgäste – die meisten von Ihnen kennen das wahrscheinlich nicht so sehr – sehr ärgerliche Erlebnis abzuschaffen. Sie kommen am Bahnhof an und genau in dem Moment fährt der Bus los. Das, meine Damen und Herren, muss nicht sein. Vielleicht haben Sie andere Vorschläge, wie man das Problem lösen kann. Aber es muss gelöst werden, weil es ein wichtiger Beitrag zur Qualität des ÖPNV ist.

Ich glaube, die RLG macht uns ziemlich viel Kummer. Wenn der Geschäftsführer der RLG im September im Wirtschaftsausschuss auftritt und in einem vorbereiteten Vortrag erklärt, eine Fahrt von Brilon nach Soest würde 10 € kosten – wie gesagt, nicht auf spontane Fragen hin – und tatsächlich kostet das 18,80 €, dann zeigt das doch, dass die Bewusstseinslage dort in der Spitze der RLG über die tatsächlichen Fahrpreise nicht besonders ausgeprägt ist. Wenn das nicht genau stimmt, wäre es ja egal, aber sich um das Zweifache zu vertun, ist kein gutes Zeichen.

Noch ein letztes Thema zum Bereich Verkehrswende. Ende August, meine Damen und Herren, gab es in Menden das Südwestfalen-Festival, veranstaltet von der Südwestfalen-Agentur. Sie wissen alle, in den Gremien der Südwestfalen-Agentur sitzen fast nur Abgeordnete einer Partei. Wir sitzen nicht drin. Die Südwestfalen-Agentur hat den Professor Knie nach Menden eingeladen – ein renommierter Wissenschaftler, der auch in Funk und Fernsehen zu sehen ist – mit Ideen zur Verkehrswende. Außer, dass er am Wissenschaftszentrum Berlin tätig ist – was auch renommiert ist – hat er noch die gute Eigenschaft, aus Südwestfalen zu stammen. Er kennt sich also hier hervorragend aus. Nachdem wir den Vortrag gehört haben, haben wir beantragt: Lasst uns den Mann doch mal in den Ausschuss einladen. Nur zur Diskussion neuer Ideen zur Verkehrswende, was der Mann auf wissenschaftlicher Basis in vielen anderen Bereichen auch diskutiert. Aber die Verwaltung gibt sich alle Mühe, das zu verhindern, warum auch immer. Es geht nur um Diskussion, nicht um konkrete Beschlüsse von Maßnahmen. Und dann lässt man sogar im Ausschuss den Antrag ablehnen, obwohl der Ausschuss gar nicht dafür zuständig ist, über Tagesordnungsanträge einer Fraktion zu entscheiden. Das geht nicht! Wir haben dem Landrat das vor zwei Wochen noch mitgeteilt. Wir warten noch auf die Antwort. Nur, es muss klar sein, wir müssen bereit sein, weiterzudenken und uns andere Meinungen anzuhören. Und wenn der Mann vorher von der Südwestfalen-Agentur eingeladen wurde, dann kann es ja nicht ganz so schlimm sein. Wer hat panische Angst vor so einem Vortrag?”


Unruhe im Bundestag: AfD-Politiker Bystron vertuscht Reise nach Belarus

Nach Informationen von CORRECTIV ist der AfD-Abgeordnete Petr Bystron offenbar Ende 2022 von Litauen nach Belarus gereist. Den Abstecher hat er in seinem Reisebericht an die Bundestagspräsidentin verschwiegen. Mitglieder der anderen Fraktionen im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages zeigen sich befremdet.

(Pressemitteilung CORRECTIV)

Nach Recherchen des gemeinnützigen Recherchezentrums CORRECTIV und des litauischen Fernsehsenders LRT soll der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron eine Dienstreise nach Litauen im November 2022 für einen Abstecher nach Belarus genutzt haben. 

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages Michael Roth (SPD) nennt die Hinweise auf den Abstecher gegenüber CORRECTIV und LRT „einen höchst befremdlichen Vorgang“. Hier bestehe der begründete Verdacht, dass eine Reise verschleiert werden sollte, kritisiert Roth.

Kiesewetter (CDU): „Sicherheitspolitisch bedenklich“

Laut einer Quelle aus den litauischen Grenzbehörden soll der AfD-Abgeordnete am 16. November am Grenzort Medininkai über den Landweg von Litauen nach Belarus eingereist und am 19. November zurückgekehrt sein. Bei der Rückfahrt sei der Grenzübertritt Bystrons von den Grenzbehörden kontrolliert und auch der Name des Fahrers erfasst worden.

Offiziell bestätigen wollen die litauischen Grenzbehörden dies nicht. „Wir geben keine Informationen über Grenzübertritte“, teilt ein Sprecher auf Anfrage von CORRECTIV mit, sie würden dies nur in Ausnahmesituationen gegenüber staatlichen Stellen tun. 

Bystron ließ eine schriftliche Anfrage bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Im direkten Gespräch wollte er die Reise weder bestätigen noch dementieren. Bystron ist Obmann der AfD im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages. Mehrere Aussagen aus der AfD-Fraktion gegenüber CORRECTIV bestätigen den Abstecher Bystrons nach Belarus.

Im Reiseantrag für Litauen kein Hinweis auf Belarus

Aus den anderen Fraktionen ist seit Kriegsbeginn vor einem Jahr kein Abgeordneter oder keine Abgeordnete nach Russland oder Belarus gereist, teilen diese auf Anfrage von CORRECTIV und LRT mit. Die AfD-Fraktion ließ eine Anfrage zu Bystrons Reise unbeantwortet. Die Hinweise auf dessen Belarusbesuch sorgen nun im Parlament für Unruhe.  
 
„Herr Bystron hat am 9. November 2022 einen Antrag bei der Bundestagspräsidentin auf Genehmigung einer Einzeldienstreise nach Vilnius/Litauen vom 14. bis 16. November 2022 gestellt“, erklärt der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses Roth, „weder in dem Dienstreiseantrag noch in dem späteren Reisebericht von Herrn Bystron findet eine Weiterreise nach Belarus Erwähnung.“

Belarus unterstütze den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und unterliege deshalb auch EU-Sanktionen, schreibt Roth: „Treffen mit Oppositionellen sind in Belarus faktisch nicht möglich.“ Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses will die Hinweise auf den heimlichen Trip im Auswärtigen Ausschuss ansprechen, denn Reisen nach Belarus seien nicht „im Interesse des gesamten Deutschen Bundestages“. 

Auch der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter, ebenfalls Mitglied des Auswärtigen Ausschusses, hält eine Reise eines Abgeordneten nach Belarus „für sicherheitspolitisch bedenklich“.

Der stellvertretende Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, der CSU-Bundestagsabgeordnete Thomas Erndl, hatte im November den Antrag für die Litauenreise des AfD-Politikers Bystron bewilligt. „Hätte ich damals gewusst, dass Herr Bystron vorhatte, auch nach Belarus zu reisen, hätte ich den Reiseantrag nicht befürwortet“, sagt Erndl gegenüber CORRECTIV und LRT, er fühle sich von Herrn Bystron getäuscht, und dessen Vorgehen werde man unter den Fraktionen besprechen.

Die AfD im Bundestag und als Partei verfolgt seit langem einen russlandfreundlichen Kurs. Am Donnerstag soll ein „Friedensplan“ der AfD im Bundestag vorgestellt werden. Am Mittwoch lädt auch Bystron zu einem Friedenskonzert in den Bundestag.

Die ganze Recherche bei CORRECTIV lesen.

Im Vorübergehen: Bitte auf links bügeln!“

Informationstafel mit Sticker an der Namenlose (foto: zoom)

Als ich heute im Schneeregen an der Namenlose spazieren ging, fiel mir die Informationstafel neben der Furt über das kleine Flüsschen auf. Was ist das nur für ein Sticker?

Ich bin näher getreten und habe eine Anweisung entdeckt, wie man politisch seine Wäsche zu glätten habe: „Bitte auf links bügeln!“

Die Piktogramme sind selbsterklärend. (foto: zoom)

Normalerweise kleben solche Sticker in Köln oder Dortmund an den Laternenpfählen, jetzt also auch im Hochsauerland.

Die Zeiten ändern sich.

BTW: ich war es nicht.

Kein soziales Bewusstsein

6.191 Haushalte im HSK (also mehr als 10.000 Personen) waren im Jahr 2021 auf Grundsicherung angewiesen. Bei ihnen reichte das Einkommen sonst nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Grundsicherung wird für Erwerbsfähige nach dem Sozialgesetzbuch II gezahlt, für Nicht-Erwerbsfähige (z.B. RentnerInnen) nach dem SGB XII. Die Empfänger-Haushalte (“Bedarfsgemeinschaften”) enthalten die Leistungen für den laufenden Lebensunterhalt und die “angemessenen” Kosten der Unterkunft (KdU).

(Der Artikel ist gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Angemessenheitsgrenzen für die KdU reichen jedoch häufig nicht aus. Laut einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 für 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat für die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tatsächlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20/3018, S. 18). Und daran ändert sich durch das “Bürgergeld” nichts: Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 01.12.2022 behauptet, sind die „Altfälle“, bei denen die tatsächlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem Bürgergeld ab 01.01.2023 neu eingeführten einjährigen Karenzzeit ausdrücklich ausgenommen (§ 65 Abs. 7 SGB II).

Für die Haushaltsberatung im Kreistag hatte die SBL beantragt, dass die Kreisverwaltung im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten über die angemessenen Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Bürgergeld erstellen lassen soll.

In der Haushaltsrede der SBL wurde dies so erläutert:

Ein für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserem Kreis sehr wichtiges Thema ist die Grundsicherung. Wir haben da schon öfter darüber gesprochen. Nun, die Situation wird schlimmer. Lassen Sie uns zunächst einen geistigen Ausflug nach Augsburg machen. Die Damen und Herren der CDU werden sich daran erinnern, dass dort Ende Oktober der Parteitag der CSU stattfand. Da ist auch Ihr Bundestagsabgeordneter, der gleichzeitig der Bundesvorsitzende ist, aufgetreten, die Rede kann man bei YouTube nachhören. Nach 51 Minuten kam er zum Thema Cannabis. Warten Sie ein paar Sätze ab, Sie werden gleich erfahren, was das mit unserem Thema heute zu tun hat. Also auf Cannabis gehe ich nicht ein. Aber dann sagte Herr Merz den schönen Satz, um seine Kompetenz in der Kenntnis der niederländischen Verhältnisse zu demonstrieren: Ich wohne an der niederländischen Grenze. Er, der bekanntlich aus Niedereimer kommt – beides fängt mit „Nieder“ an – sagt, er wohnt an der niederländischen Grenze? Jeder hier weiß, dass das Unsinn ist und er muss eigentlich wissen, wo er wohnt.

Dieses Argumentationsmuster, was dann eindeutig gelogen ist, findet sich leider in vielen anderen Aussagen der CDU-Bundesspitze auch wieder. Sei es Energiepolitik, sei es Staatsbürgerrecht und sei es auch die Grundsicherung bzw. das Bürgergeld. Was es da an Kampagne von der CDU-Spitze zusammen mit der BILD-Zeitung in den letzten Monaten gab, spottet jeder Beschreibung und vor allem jeder sachlichen Richtigkeit. Man hat einfach übersehen, dass es auch für Leute, die wenig Geld haben, außer Grundsicherung noch Wohngeld und Kinderzuschlag und vieles andere gibt. Dass etwa 30 % der Grundsicherungsempfänger parallel arbeiten und nur deswegen aufstocken müssen, weil der Lohn zu gering ist und vieles andere. Hier sind Ängste und Ressentiments geschürt worden, die nichts mit der Realität zu tun haben.

Aber, meine Damen und Herren, wir haben eine Verantwortung. Es gibt eine Auskunft der Bundesregierung vom August dieses Jahres. Der ist zu entnehmen, dass eben bei 16,6 % der Bedarfsgemeinschaften hier im Kreis – das sind ungefähr 1.000 Bedarfsgemeinschaften – durchschnittlich mehr als 70 € von den Unterkunftskosten nicht anerkannt werden – bezogen auf das Jahr 2021. Und das, meine Damen und Herren, wird schlimmer. Jeder weiß, wie die Kosten steigen. Und wenn dann von der CDU auch behauptet wird: Ja, wir haben das Bürgergeld, das steigt jetzt um 12 %, so sagt das nur die halbe Wahrheit. Wir haben für die unteren Einkommensgruppen eine Preissteigerung von 14 % – allgemein 10,5 %, aber die unteren Einkommensgruppen haben höhere Anteile von Ausgaben für Lebensmittel und Haushaltsenergie -, und wir haben steigende Wohnkosten. Wenn man sieht, was der Kreis, der allein für diese Unterkunftskosten zuständig ist – und da sind wir bei unserem Thema – diesen Familien und Bedarfsgemeinschaften zubilligt, so sind das zum Beispiel in Brilon, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg – wir haben die Beispiele reingeschrieben – teilweise knapp 6 €, teilweise etwas mehr als 6 € und zwar einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung, die pro Quadratmeter aufgewendet werden dürfen.

Jeder, der sich ein bisschen auskennt, weiß, das reicht hinten und vorne nicht. Deswegen haben wir aufgrund der besonders prekären Situation erneut beantragt, ein neues Gutachten zu machen, um reell festzustellen, wie hoch denn die tatsächlich angemessene Angemessenheitsgrenze ist. Wir können uns doch nicht damit zufriedengeben, dass 1.000 Bedarfsgemeinschaften aufgrund zu geringer Angemessenheitsobergrenzen nicht mehr ihre Grundsicherung bekommen, sondern diese noch erheblich gekürzt wird. Das, meine Damen und Herren, kann nicht richtig sein. Es war auch nicht sehr hilfreich, dass die Verwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss behauptet hat, das würde alles mit dem neuen Bürgergeldgesetz geklärt. Da, meine Damen und Herren, steht ausdrücklich drin, dass eben das für die Altfälle nicht gilt. Wenn einmal gekürzt wurde, bleibt es dabei.”

Leider unterstützte im Kreistag nur die Linke den Antrag der SBL. CDU/FDP, SPD und Grüne waren nicht bereit, die Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen zu unterstützen. Wo bleibt das soziale Bewusstsein, z.B. bei der “sozial”-demokratischen Partei?

Zu hohe Abwassergebühren

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Brilon für 2021, Abwasserentsorgung (Screenshot)

Viele Städte und Gemeinden erheben zu hohe Abwassergebühren. Das wurde spätestens klar durch eine Entscheidung des OVG Münster vom 17.05.2022 (9 A 1019/20).

(Der Artikel ist am 3. Dezember auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Auslöser war die Klage eines Einwohners der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Festsetzung von Schmutz- und/Regenwassergebühren für das Jahr 2017 in Höhe von 599,85 Euro. Das OVG gab dem Kläger Recht.

In der Urteilsbegründung dieses Musterverfahrens führt das OVG u.a. aus, dass die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Oer-Erkenschwick unwirksam ist. Die Gebühren waren insgesamt um rund 18 % überhöht. Neben einem geringfügigen Rechenfehler (doppelter Ansatz der Abschreibungen für Fahrzeuge und Geräte) liegen zwei grundlegende Kalkulationsfehler vor.

Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert (Preis für die Neuanschaffung einer Anlage gleicher Art und Güte) sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzinssatz (einschließlich Inflationsrate) sei unzulässig.

Aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergebe sich der Zweck der Gebührenkalkulation, durch die Abwassergebühren nicht mehr als die dauerhafte Betriebsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Die Gebühren dürfen nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung des Anlagevermögens auf der Basis seines Wiederbeschaffungszeitwertes sowie einer kalkulatorischen Nominalverzinsung widerspreche diesem Kalkulationszweck, weil er einen doppelten Inflationsausgleich enthalte.

Außerdem sei der von der Stadt in der Gebührenkalkulation angesetzte Zinssatz von 6,52 % sachlich nicht mehr gerechtfertigt, so das OVG. Der hier gewählte einheitliche Nominalzinssatz für Eigen- und Fremdkapital, der aus dem fünfzigjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 0,5 Prozentpunkten für höhere Fremdkapitalzinsen ermittelt wurde, ginge über eine angemessene Verzinsung des für die Abwasserbeseitigungsanlagen aufgewandten Kapitals hinaus.

Das Oberverwaltungsgericht hält es bei einer einheitlichen Verzinsung für angemessen, den zehnjährigen Durchschnitt dieser Geldanlagen ohne einen Zuschlag zugrunde zu legen. Daraus ergäbe sich für das Jahr 2017 bei der von der Stadt Oer-Erkenschwick ansonsten gewählten Methode ein Zinssatz von 2,42 %.

Auch im HSK sind viele Abwassergebührenbescheide betroffen. Zum Beispiel wurde jetzt das Jahresergebnis der Stadtwerke Brilon veröffentlicht. Dies erfolgte erst wenige Stunden vor der Ratssitzung, in der der Haushaltsplan 2023 beraten werden sollte, und erst auf Drängen der Bürgerliste. Wiederholt hatte der Bürgermeister die Veröffentlichung verweigert.

Aus der Jahresrechnung der Stadtwerke Brilon ergibt sich, dass die Stadtwerke allein beim Abwasser im Jahr 2021 einen Überschuss von fast 14% der Gebühren erzielten, mehr als 1 Mio Euro; im Vorjahr waren es „nur“ 13,3%. Dies dürfte mit den Vorgaben des OVG nicht vereinbar sein.

Die NRW-Landesregierung plant nun eine Neuregelung und hat den Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.

Dort geht es vor allem um die „Isolierung“ von sog. Finanzschäden, die den Kommunen durch die Corona-Pandemie und durch den Krieg in der Ukraine entstanden sind. Sie sollen von Kreisen und Städten bis zu 50 Jahre in die Zukunft verschoben werden, eine sehr unsolide Methode. In dem vom Landtag noch nicht beschlossenen Gesetz sind auch Neuregelungen für die Gebührenkalkulation enthalten. Durch die Neuformulierung von § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll der Zinsberechnungszeitraum von bisher 50 auf künftig 30 Jahre beschränkt werden und zudem der 0,5-prozentige Zuschlag entfallen.

In allen Kommunen des HSK werden in den nächsten Wochen die Gebührenbescheide eingehen. Die EmpfängerInnen sollten darauf achten, dass die Gebühren nicht zu hoch angesetzt werden. Wenn das städtische Versorgungsunternehmen z.B. beim Abwasser mehr als 5 % Überschuss erzielt, ist das ein sicheres Zeichen für eine rechtswidrige Kalkulation.